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Räumungsklage: Dauer, Kosten und Ablauf (mit Beispielen)

Kündigt der Eigentümer einer Wohnung seinem Mieter das Mietverhältnis beispielsweise aufgrund von Eigenbedarf, so zweifeln viele Mieter die Kündigung mit dem Hinweis auf Eigenbedarf  an und widersprechen der Eigenbedarfskündigung durch den Vermieter.

Der Vermieter ist dabei in der Pflicht, die Eigenbedarfskündigung ausreichend und nachvollziehbar zu begründen. Genügt er diesen Anforderungen, so ist es am Mieter die Wohnung zum angegebenen Zeitpunkt zu verlassen und zu räumen.

Neben der Anmeldung von Eigenbedarf kann der Vermieter auch wegen Zahlungsverzugs des Mieters das Mietverhältnis aufkündigen und eine Frist zur Beräumung der Wohnung geben.

Kommt der Mieter der Aufforderung zur Räumung nicht nach, hat der Vermieter lediglich die Möglichkeit den Auszug des Mieters gerichtlich mittels Räumungsklage voranzutreiben.

Wir zeigen in diesem Artikel was eine Räumungsklage kostet, wie lange diese dauert und schildern den Ablauf einer Räumungsklage durch den Vermieter.

Lesen Sie anschließend: Sicherungsanordnung im Räumungsprozess – So sichern Vermieter ihre Rechte.

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Zuständigkeit des Gerichtes

Die Räumungsklage ist in Bezug auf Wohnraum immer vor dem Amtsgericht einzureichen, in dessen Stadt sich die Wohnung befindet, unabhängig vom Streitwert.

Bei einer Räumungsklage in Bezug auf eine Gewerbeeinheit entscheidet der Streitwert über die Zuständigkeit des Amts- oder Landgerichtes. Ab einem Streitwert von 5001,00 Euro ist das Landgericht anzurufen.

Wie setzen sich jedoch die Kosten des Verfahrens zusammen und wie lange kann ein solches Verfahren im schlimmsten Fall dauern. Diese Fragen soll der nachfolgende Text anhand von Beispielen beantworten.

Was kostet die Durchführung einer Räumungsklage?

Die Kosten eines gerichtlichen Räumungsverfahrens bestimmen sich nach dem Streitwert des Verfahrens. Dabei ist der Streitwert abhängig von der Jahreskaltmiete des Mietverhältnisses, um welches sich die Klage dreht.

Beispiel 1:

Beträgt die monatliche Kaltmiete 400,00 Euro, so wird dieser Betrag mit 12 multipliziert, um den Streitwert zu ermitteln. Dieser beträgt dann 4800,00 Euro.

Dieser Streitwert ist für die Ermittlung der Gerichtskostenvorschuss, welchen zunächst derjenige zu zahlen hat, der das Verfahren veranlasst, sowie der Anwaltskosten entscheidend.

Die konkreten Zahlen sowohl für die Gerichtkosten als auch die Anwaltskosten ergeben sich sodann aus einer Kostentabelle.

Für das vorgenannte Beispiel ergeben sich folgende Kosten:

-> Gerichtskostenvorschuss: 363,00 Euro

-> Anwaltskosten:

KostenartHöhe
Geschäftsgebühr Anwalt Nr. 3100 VV RVG195,65 Euro (falls der Anwalt außergerichtlich in der Angelegenheit tätig war)
Verfahrensgebühr Anwalt Nr. 3100 VV RVG391,30 Euro
Termingebühr Anwalt Nr. 3104 VV RVG361,20 Euro
Postpauschale20,00 Euro
Umsatzsteuer146,77 Euro
Gesamt919,27 Euro (1.152,10 Euro, wenn eine außergerichtliche Tätigkeit des Anwaltes vorlag)

Beispiel 2:

Die monatliche Kaltmiete des streitigen Mietverhältnisses beträgt 579 Euro.

Dieser Wert muss wieder mit 12 multipliziert werden, so dass sich ein Streitwert von 6948 Euro ergibt.

Die Kosten des Verfahrens gestalten sich dann wie folgt:

-> Gerichtskostenvorschuss: 453,00 Euro

-> Anwaltskosten:

KostenartHöhe
Geschäftsgebühr Anwalt Nr. 3100 VV RVG243,75 Euro (falls der Anwalt außergerichtlich in der Angelegenheit tätig war)
Verfahrensgebühr Anwalt Nr. 3100 VV RVG487,50 Euro
Termingebühr Anwalt Nr. 3104 VV RVG450,00 Euro
Postpauschale20,00 Euro
Umsatzsteuer181,92 Euro
Gesamt1.139,42 Euro (1.429,49 Euro, wenn eine außergerichtliche Tätigkeit des Anwaltes vorlag)

Kann für die Durchführung einer Räumungsklage Prozesskostenhilfe beantragt werden?

Bei der Prozesskostenhilfe gemäß § 114 ff. ZPO handelt es sich um eine staatliche Hilfe bei der Durchführung eines gerichtlichen Verfahrens.

Für die Beantragung sind dabei zwei Voraussetzungen zu erfüllen.

Die Partei, welche Prozesskostenhilfe beantragt, ist aufgrund ihrer wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse nicht in der Lage, die Kosten des Rechtsstreits aus eigenen Mitteln zu finanzieren.

Die beabsichtigte Klage hat Aussicht auf Erfolg.

Das angerufene Gericht prüft diese beiden Voraussetzungen und entscheidet über die Bewilligung von Prozesskostenhilfe.

Vermietertipp: Wie kann man bei einer Räumungsklage Kosten sparen?

Nachdem nunmehr aufgezeigt wurde, wie viel eine Räumungsklage kosten kann, sollen an dieser Stelle Möglichkeiten benannt werden, diese Kosten zu minimieren.

Eine Variante, um vor allem die außergerichtlichen Kosten eines Anwaltes zu minimieren, besteht darin, die Kündigung eines Mietverhältnisses ohne anwaltliche Beratung und Hilfestellung durchzuführen. Damit kann eine Gebühr, welche in der Tabelle mit aufgezeigt wurde, gespart werden, denn die außergerichtliche Tätigkeit eines Anwaltes besteht im Bereich der Räumungsklage hauptsächlich in dem Kündigungsschreiben sowie der Fristsetzung gegenüber dem Mieter bezüglich des Auszuges.

Neben dieser Variante der Kostenersparnis im außergerichtlichen Tätigkeitsfeld, besteht die Möglichkeit für einen Anwalt von den gesetzlichen Gebühren nach dem RVG abzuweichen, indem eine Honorarvereinbarung zwischen dem Mandant und dem Anwalt abgeschlossen wird.

Darin sind die Parteien frei, eine pauschale Summe für die Tätigkeit des Anwaltes festzulegen. Damit kann der Mandant bereits vor der Durchführung des Verfahrens die entstehenden Anwaltskosten genau abschätzen.

Wer trägt am Ende die Kosten des Verfahrens?

Nachdem aufgezeigt wurde, welche Kosten während einer Räumungsklage entstehen, ist die Frage nach der Kostenverteilung nach Beendigung des Verfahrens von besonderer Bedeutung.

Der Vermieter als Kläger muss zunächst die Gerichtskosten auslegen, damit das Gericht überhaupt arbeitet. Diese Kosten werden am Ende dem Unterlegenen des Prozesses auferlegt, so dass im Erfolgsfall die Gerichtskosten vom Mieter zu begleichen sind.

Neben den Gerichtskosten muss der Mieter auch die entstandenen Anwaltskosten bezahlen, wenn die Räumungsklage des Vermieters erfolgreich war.

Das Urteil wird diese Kostenregelung festhalten und bestimmen.

Häufig ist es jedoch der Fall, dass der Vermieter die Kosten sowohl für das Gericht als auch für den Anwalt vorfinanzieren muss und seine Kosten vom Mieter nicht erstattet bekommt, nämlich dann, wenn der Mieter mittellos ist und die Rechnungen sowohl des Gerichtes als auch des beauftragten Anwaltes nicht tragen kann.

Der Vermieter wird nach dem erfolgreichen Prozess und der Räumung die Kosten beim Mieter zunächst außergerichtlich geltend machen und dann eine Frist zur Zahlung der entstandenen Kosten geben.

Hat der Mieter jedoch kein Geld, so muss der Vermieter den Mieter gleich nochmals auf Zahlung verklagen, um dann im Erfolgsfall einen 30 Jahre gültigen Zahlungstitel gegen den Mieter zu erhalten und zu hoffen, dass der Mieter irgendwann wieder zu Geld kommt.

Wie lange dauert eine Räumungsklage?

Die Dauer einer Räumungsklage hängt von vielen Faktoren ab und ist in keinem Gesetz abschließend geregelt.

Theoretisch kann ein Richter kurze Fristen setzen und bereits dadurch das Verfahren forcieren.

Ein Versäumnisurteil, welches ergeht, wenn der Mieter nicht rechtzeitig auf die Räumungsklage seine Verteidigungsbereitschaft signalisiert, kann in einem Monat vorliegen und ein Urteil in 2 Monaten, wobei es sich dabei um einen Idealfall handelt.

Realistischer und in der Praxis häufiger sind Verfahrensdauern von 6 Monaten bis zu 1 Jahr. Diese Zeitspannen kommen aufgrund von umfangreichen Beweisaufnahmen und Zeugenvernehmungen zustande.

Möglich aber die Ausnahme sind Verfahrensdauern von bis zu 2 Jahren, welche nur dann zustande kommen, wenn neben umfangreichen Beweisaufnahmen auch noch ein Sachverständigengutachten anzufertigen ist. Die Einholung eines Sachverständigengutachtens bei einer Eigenbedarfskündigung durch den Vermieter ist jedoch so gut wie ausgeschlossen.

Ablauf einer Räumungsklage in einer Kurzübersicht

Im Folgenden soll als Zusammenfassung des Vorgenannten ein Ablaufplan über die Stationen eines solchen Verfahrens aufgezeigt werden:

  1. Vermieter kündigt das Mietverhältnis zum Mieter auf
  2. Mieter wehrt sich gegen die Kündigung und legt Widerspruch dagegen ein oder er zieht zum vorgegebenen Datum nicht aus
  3. Vermieter setzt eine Nachfrist, bis zu der der Mieter ausgezogen sein muss
  4. bei fruchtlosem Verstreichen der Nachfrist wird durch den Vermieter oder dessen beauftragten Anwalt Räumungsklage beim Gericht eingereicht
  5. nach Einreichung der Klageschrift wird der Gerichtskostenvorschuss fällig, welchen der Vermieter zunächst begleichen muss
  6. die Räumungsklage wird dem Mieter zugestellt und er kann darauf antworten (unterlässt er das, wird vom Anwalt ein Versäumnisurteil beantragt-> schnellste Weg für einen positiven Räumungstitel)
  7. verteidigt sich der Mieter gegen die Klage kommt es zu einer Gerichtsverhandlung
  8. Gericht spricht ein Urteil
  9. dieses wird 4 Wochen nach der Verhandlung rechtskräftig und kann vollstreckt werden
  10. Gerichtsvollzieher wird mit der Durchführung beauftragt
  11. Gerichtsvollzieher kündigt sein Kommen an und lässt, wenn die Wohnung nicht freiwillig beräumt wird, einen Container kommen, um das Hab und Gut des Mieters einlagern zu können

Fazit zur Räumungsklage

Die Durchführung einer Räumungsklage gegen einen Mieter ist relativ teuer, zeitaufwendig und mit dem Risiko verbunden, dass der Vermieter trotz erfolgreicher Räumungsklage auf den Kosten des Verfahrens sitzen bleibt, wenn der Mieter kein Geld zur Verfügung hat.

Die Durchführung einer Räumungsklage ist jedoch die einzige Möglichkeit, einen Mieter nach der ausgesprochenen Kündigung zum Auszug zu bewegen.

Die Mietsache selbst zu räumen, würde eine „verbotene Eigenmacht“ bedeuten und ist strafbar sowie auch der Austausch von Schlössern, was ebenfalls strafbares Verhalten darstellt.

An dieser Stelle sei noch darauf hingewiesen, dass ab 01. Juli 2013 eine neue Kostenordnung für Rechtsanwälte gelten soll, welche die Gebühren für die Tätigkeit des Anwaltes erhöhen und die vorgenannten Kostenbeispiele überholt.

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155 Antworten auf "Räumungsklage: Dauer, Kosten und Ablauf (mit Beispielen)"

  • Bach Georg
    06.10.2013 - 13:07 Antworten

    Danke ein relativ klarer Text.
    Jedoch als betroffener Vermieter sehr traurig.
    Da wäre eine Gesetzesänderung nötig. Wenigstens dahingehend, wenn der Mieter nicht auszieht
    muss er wenigstens die laufende Miete dem Gericht als Sicherheitsleistung hinterlegen.
    Wenn diese nicht eingeht müste eine Räumung sofort beauftragt werden können.

    m.f.G.

    Bach

  • Peter Schlossbauer
    13.10.2013 - 11:14 Antworten

    Einen Mieter zu schützen ist schon richtig. Allerdings darf dies nicht nur zu den Lasten des Vermieters gehen. Ich bin auch der Meinung von Herrn Bach daß bei Verweigerung der Mietzahlungen eine Räumung schneller machbar sein muß. Nachdem mein Mieter nicht fristgerecht ausgezogen ist hält er es nun auch nicht mehr für notwendig weiter Miete zu bezahlen. Eine Räumungsklage verursacht mir, als Vermieter, nun erst einmal zusätzliche Kosten. Da mein Mieter selbständig arbeitet (PKW Export Handel) sind Einkünfte in Deutschland nicht unbedingt nachweisbar. Durch die aktuelle Rechtssprechung werde ich damit wohl auf den Kosten der Räumungsklage sitzen bleiben. Durch die fehlenden Mieteinnahmen trage ich zudem dann auch noch die Belastungen durch die lfd. Haus-Kredite.

    Fair ist das, meines Erachtens, nicht.

    Gruss

    P. Schlossbauer

    • Mietrecht.org
      13.10.2013 - 12:14 Antworten

      Hallo Herr Schlossbauer,

      danke für Ihren Kommentar und Ihre Meinung.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

    • Gaina Weissenborn
      31.10.2016 - 02:50 Antworten

      Danke Herr Bach, Herr Schlossbauer,

      ich bin der Meinung, daß die Rechte der Vermieter praktisch nicht geschützt sind. Hat der Anwalt einen Fehler im Schreiben gemacht (dabei Honorar kassiert), ist die Kündigung nicht gültig, man muss den nächsten Anwalt beauftragen.
      Der 2. Anwalt hat alles richtig gemacht, der Mieter zieht nicht aus.

      Es muss eine Gesetzesänderung sein, die den Vermieter schützen! Nicht den Mieter. Die Räumungsklage soll vereinfacht werden.

      Zusätzlich schlage ich vor, daß eine “Liste” der “schlechten” Mieter existieren soll. Das hilft den zukünftigen Vermietern.
      Ich fange damit an indem ich die Immobilien-Vermietung-Portale und Wohnbau anschreibe.

      Schneller und weniger kostenintensiv.

      Galina Weissenborn

      • Martin
        13.04.2017 - 07:51 Antworten

        …Diese Liste sollte es auch für Vermieter geben

        • sven mueller
          28.01.2020 - 03:33 Antworten

          Das denke ich auch…

      • sven mueller
        28.01.2020 - 03:40 Antworten

        Und was machen Siie sonst so tagsueber?
        Sie wissen sicher, dass es auch erheblich viele VERMIETER gibt, die Mieter drangsalieren, mit voellig uberzogenen Forderungen konfrontieren?

        Lassen Se doch einfach mal “die Kirche im Dorf”, ok?

        Kein Mensch will sich einen Gerichtstermin antun, oder?

        Na ja, mit einigen Ausnahmen, die dann “Listen” schreiben.

        Sorry, aber SO bekommen Sie keinen Mieter, der ja auch KUNDE ist.

        Liebe Gruesse

        ein Vermieter UND Mieter (ja, das geht ;-) )

      • maria anna
        30.10.2020 - 14:12 Antworten

        Was Sie hier meinen, sind total richtig ! es gibt keine Gleichberechtigung hier zwischen Mieter und Vermieter. Die Rechte der Vermieter sind nicht geschutzt ! Die Räumungsklage soll schnell passieren, vereinfacher werden !

  • Geßler
    23.10.2013 - 18:47 Antworten

    Hallo, ab wann muß man die Räumungsklage zahlen? Wenn die Klage am 1.11.13 eingereicht wird, muß man von da ab zahlen oder erst wenn es bewilligt wird?

  • A. Meyer
    01.11.2013 - 09:59 Antworten

    Nun, ich finde auch, dass ein Vermieter den Mieter schnellstens raussetzen müsste, wenn die Vertraglichen Vereinbarungen (Störung der Hausordnung, Mietrückstände etc.) nicht eingehalten werden. Dass es einen solchen komplizierten Weg geht, hätte ich nie gedacht. Arme Vermieter. Im übrigen, ich bin Mieter und komme bestens mit meinem Vermieter aus !

    • Mietrecht.org
      03.11.2013 - 10:54 Antworten

      Hallo Frau Meyer,

      danke für Ihren Beitrag.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

    • Petra Aßmann
      09.12.2013 - 17:15 Antworten

      Klar steht man hier voll auf der Seite des Vermieters.
      Wie würden SIE sich denn fühlen, wenn man Ihnen die fristlose Kündigung ausgesprochen hat wegen eines kleinen Hundes, der 3 kg wiegt und nicht mal bellen kann und der sage und schreibe 3,5 Jahre niemanden gestört hat??? Solange lebt er nämlich schon bei mir und den beiden anderen Hunden.

      Es handelt sich um zwei Yorkshire-Terrier und einen Malteser. Im Haus ist Hundehaltung ausdrücklich erlaubt und für zwei meiner Hunde habe ich sogar seit Jahren schon die schriftliche Erlaubnis. Die Hunde machen weder Krach, noch stellen sie eine Gefahr oder Belästigung für die anderen Mieter dar. Außerdem verunreinigen sie weder das Treppenhaus noch den Hof.

      Und TROTZDEM kündigt man mir fristlos…Toller Rechtsstaat kann ich da nur sagen…

      • Erdel
        26.02.2016 - 12:04 Antworten

        Das mit dem tollen Rechtsstaat kann ich nur unterschreiben!!
        Wir sind in dem guten Glauben hier eingezogen, längerfristig hier wohnen zu können.
        Nun wurde das 3-Fam.-Haus verkauft, beide, der alte und der neue Vermieter wohnen im Haus und uns wurde nun, nachdem wir einen neuen Mietvertrag mit höherer Miete nicht unterschreiben wollen, wegen Eigenbedarf gekündigt.Schwiegereltern, die ein eigenes Haus besitzen und dies nun aus Altersgründen verkaufen möchten, wollen angeblich hier einziehen. Das mag ja sein, aber die HABEN doch ein eigenes Haus; in solchen Fällen müssten vom Gesetz her einfach längere Kündigungsfristen vorgeschrieben sein, schließlich kommt es da ja nicht drauf an, wann sie Ihr Eigenheim verkaufen.
        Beim heutigen Wohnungsmarkt ist es sehr schwierig, bei normalem Einkommen und mit 2 Katzen innerhalb 3 Monaten eine passende Wohnung zu finden.
        Wie viel Zeit bleibt uns noch – die Räumungsklage ist bereits beim Amtsgericht beantragt und das obwohl der in der Kündigung ausgesprochene Termin erst in drei Tagen ist und auch keine Nachfrist gesetzt wurde.

        • Mietrecht.org
          26.02.2016 - 19:44 Antworten

          Hallo Erdel,

          danke für das Teilen Ihrer Erfahrungen.

          Viele Grüße

          Dennis Hundt

        • Andreas
          08.07.2016 - 23:15 Antworten

          Soll ich das nun traurig oder lustig finden wenn hier gleich auf den “Rechtsstaat” geschimpft wird? Der Staat kann ja wohl kaum etwas dafür wenn Ihnen gekündigt wird, aber er räumt Ihnen die Möglichkeit an auf dem Rechtsweg der Kündigung zu widersprechen und sofern sich das Gericht Ihrer Meinung anschließt, auch Recht zu bekommen. DAS ist Rechtsstaat bzw. Rechtsstaatlichkeit – nicht mehr und nicht weniger.

    • E. E
      03.06.2014 - 15:46 Antworten

      Hallo A. Meyer,

      finde ich absolut Klasse Ihre Antwort in diesem Forum. Denn ich habe so einen Fall in der Nachbarschaft innerhalb von 2,5 Monaten ein Schaden von 3000.00€ denken nicht daran zu bezahlen. Nach einem halben Jahr dann 100.00 € mtl. sehr Lustig!!! Und dann schön weiter gewütet mit Schäden.
      Beim Einzug schon falsche Auskünfte erst jetzt aufgekommen.
      Fristlose interessiert nicht sind schön brav da bringen uns sowieso nicht raus????Nicht das erste mal wurden schon öfter aus Wohnungen entfernt!
      Krimineller geht es manchmal nicht bin gespannt wie das Gericht entscheidet????

      Drücken Sie dem geschädigten die Daumen, dass dieser an einen Richter kommt der solchen Leuten in die Schuhe hilft!!

  • Eva Schetter
    11.11.2013 - 09:42 Antworten

    Vielen Dank für den ausführlichen Beitrag.
    Ist für die Klageeinreichung zwingend ein Anwalt erforderlich oder kann man diesen später, bei einer evtl. verhandlung hinzuziehen? Die Klagebegründung ist recht einfach,
    Fristlose Kündigung mit angemessener frist zum Auszug bereits fruchtlos verstrichen.
    Basis ist in diesem Fall §569 2a
    Mit freundlichen Grüßen

    • Mietrecht.org
      11.11.2013 - 14:03 Antworten

      Hallo Eva,

      danke für Ihren Kommentar. Gem. § 78 Abs. 1 ZPO besteht beim Amtsgericht kein Anwaltszwang. Für Detailfragen sprechen Sie am besten mit einem Anwalt.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • f.h.
    16.11.2013 - 14:48 Antworten

    Hallo,

    also muss schon sagen das es wirklich ein Unding ist das man als Vermieter keine gute und faire Chance hat seine Mietnomade loszuwerden. Das man alles zahlen muss und meist ja am Ende auf den Kosten sitzen bleibt, zusätzlich zu den Renovierungskosten die ja oft auch noch entstehen. Wir haben leider auch so einen Nomaden im Haus der uns sogar Nachts terrorisiert, das bekommt mir und meinem ungeborenen Kind nicht sehr gut und mein kleiner Sohn leidet auch darunter. Leider hat man als Vermieter weniger Rechte als solch ein schlechter Menschen, das darf nicht so sein! Und es sollte mögliche sein in Deutschland sein Eigentum zu schützen, und das vor allem schnell und einfach als bisherer. Man braucht sich nicht wundern wenn kaum noch jemand vermietet, solange ein Mieter mehr Rechte hat als der Vermieter! Ich bin so weit das ich die Wohnung eher leer stehen lassen würde als nochmal zu vermieten. Zum Glück brauchen wir die Wohnung als Eigenbedarf, und müssen sie eh nicht mehr vermieten! Auch wenn das hier nicht bewirkt im Gesetz, freut es mich hier zu lesen das es viele ähnlich sehen, und wer weiß vielleicht ändert sich das Gesetz ja doch noch.

    Viele Grüße

    • Mietrecht.org
      17.11.2013 - 11:52 Antworten

      Hallo F. H.

      danke für Ihren Kommentar. Wenn Sie Eigenbedarf anmelden wollen, finden Sie hier auf Mietrecht.org auch viele Artikel zum Thema.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

    • Jörg
      22.11.2013 - 09:07 Antworten

      Hallo,

      stimme dem voll zu. Werde auch nie wieder vermieten, habe leider auch einen MIetnomaden da wohnen, zahlt seit zwei Jahren keine Miete, Gerichtsverfahren läuft, sehe aber noch keien Ausblick auf ein Ende.
      Gruß

    • Julia
      05.10.2016 - 10:02 Antworten

      Hallo,
      sehr viele interessante Beiträge kann man auf der Seite lesen. Ich bin auf jeden Fall dafür, dass die Rechte der Vermieter gestärkt werden.
      In meinem Fall habe ich bereits großen Schaden wegen meiner Mieterin getragen. Im Januar habe ich eine angeblich engagierte, alleinerziehende und berufstätige Mutter reingelassen. Sie stand sogar in der Zeitung der Gemeinde für Ihre Wohltätigkeit. Aus diesem Grund habe ich sie auf Solvenz nicht überprüft. Bereits im Februar fing der Stress an. Die Kaution wurde nicht bezahlt (nicht mal in Raten, was von mir angeboten wurde), die Miete fürs EFHaus wurde auch nicht begliechen. Nach sehr viel Druck hat sie nicht die volle Miete überwiesen. Im April wurde die Miete wieder nicht bezahlt. Ihr wurde fristlos gekündigt wegen ausstehender Kaution und Miete. Diese hat sie aufgehoben, indem sie dann die Kaution begleichen hat. Anzumerken ist, die Dame telefoniert nicht, die Klingel am Haus ist abgeschraubt und der Name am Briefkasten fehlt auch. Mittlerweile schuldet sie mir die Miete für Juli, August, September und Oktober. Die Räumungsklage wurde eingereicht. Sie hat sich sogar den Anwalt geholt. Das Haus und die Terrasse sind vermüllt, die Nachbarn beschweren sich.
      Ich zahle noch den Kredit für das Haus und auch für mein Neues. Ich habe 2 Kinder, muss jeden Cent umdrehen, zahle das Gericht und den Anwalt. Urlaub? Fehlanzeige. Dafür war meine Mieterin im Urlaub, hat ein Pferd (vor kurzem gekauft), 2 Hunde, Kaninchen, Rennmäuse.
      Und hier frage ich, wo ist die Gerechtigkeit? Wer wird sich um mich, meine Kinder und meine finanzielle Lage kümmern? Ich kann schlecht diese doppelte Belastung tragen. Aber die Mieter haben alle Rechte und ich kann nicht einfach so mein Eigentum an mich nehmen. Jemand soll sich endlich auch für Rechte der Vermieter einsetzen.

      • Mietrecht.org
        05.10.2016 - 11:23 Antworten

        Hallo Julia,

        danke für die Schilderung – es ist wichtig, dass auch Vermieter Ihre Sicht der Dinge schildern.

        Viele Grüße

        Dennis Hundt

  • Detlef Pupowski
    18.11.2013 - 17:11 Antworten

    Mir ist nicht plausibel, warum zwingend auf die Öffnung der Wohnung und auf die Räumung derselben in Anwesenheit eines Gerichtsvollziehers bestanden wird.

    In unserem Fall ist dem Gericht durch die Klageschrift bekannt, dass die Wohnung leer ist und der Mieter sich dort nicht mehr wohnt. Er hat lediglich auf nichts reagiert.

    Es müsste doch möglich sein, nach Rechtskraft des vorliegenden Urteils die Wohnung ohne Gerichtsvollzieher zu öffnen.

  • Jaine
    28.11.2013 - 08:38 Antworten

    Hallo,

    Mieter hat eine Eigenbedarfskündigung bekommen, die berechtigt ist. Aufgrund längerer Mietzeit ist die Kündigungsfrist bereits 9 Monate, auf das Widerspruchsrecht (2 Monate) wurde er hingewiesen. Mieter meint, dass die Eigenbedarfskündigung nicht berechtigt ist. Vermutlich lässt er es auf einen Räumungsprozess ankommen. Ab welchem Zeitpunkt muss er dann auf Wohnungssuche gehen, auch wenn die Kündigungsgründe zur Eigenbedarfskündigung berechtigen – ist es richtig, dass er erst ab Urteil vom Räumungsprozess auf Wohnungssuche gehen muss und auch dann noch widersprechen kann mangels Ersatzwohnraum?
    Viele Grüße
    Jaine

    • Mietrecht.org
      28.11.2013 - 09:31 Antworten

      Hallo Jaine,

      ich würde mich an Ihrer Stelle rechtlich beraten lassen. Ein Anwalt der den Fall von A bis Z kennt, kann Ihnen auch eine verlässliche Auskunft geben.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      • Jaine
        28.11.2013 - 11:00 Antworten

        Der spezielle Fall ändert doch nichts an meiner Fragestellung von heute Morgen.

        Meine konkrete Frage:
        Kann ein Mieter bei einer Eigenbedarfskündigung mit dem Beginn der Wohnungssuche quasi warten, bis es zum Räumungsprozess kommt , nur weil er persönlich denkt, dass die Eigenbedarfskündigung nicht berechtigt ist. Kann er mit dieser Einstellung dann sich im Räumungsprozess, obwohl er in der Kündigung auf die Widerspruchsfrist (2 Mon.) hingewiesen wurde, noch auf die Sozialklausel (finde keine Ersatzwohnung) berufen ?

        • Mietrecht.org
          28.11.2013 - 11:06 Antworten

          Hallo Jaine,

          Sie beantworten die Frage doch schon selbst: Warum sollte der Mieter sich eine neue Wohnung suchen, wenn er doch bleiben möchte. Ich kann Sie für eine Einzelfallberatung wirklich nur an einen Anwalt verweisen.

          Viele Grüße

          Dennis Hundt

  • Brigitte
    30.11.2013 - 18:23 Antworten

    Hallo,

    vielen Dank für die ausführlichen Infos. Ich kann die Seite des Vermieters gut verstehen, wenn er sich mit dieser Gesetzeslage als benachteiligt fühlt. Jedoch bin ich eine Mieterin, die in Kürze in der selben Zwickmühle stecken wird, wie so manch anderer Mieter, der seine Miete pünktlich zahlt etc. …

    Mein Vermieter teilte mir bereits mit, dass er bald selbst einziehen wolle. Er war bereits da und hat sich mit einem Sachverständigen alles genau angeschaut – das Haus ist stark renovierungsbedürftig, der Vermieter hat es günstig erworben, uns zu günstiger Miete einziehen lassen und möchte nun selbst einziehen und entweder neu bauen oder eben sanieren…

    Jedoch habe ich zwei Kinder, eines davon hat auch einen Schwerbehindertenausweis, davon wusste der Vermieter von Anfang an. Eigentlich bin ich “kündigungsgeschützt”. Dennoch teilte er uns bereits mit, dass er hier selbst rein möchte und uns aber noch rechtzeitig bescheid gibt, wann genau das sein wird.

    Ich will hier aber eigentlich nicht raus, etwas Neues zu finden ist auch gar nicht so einfach. Zumindest bei uns, die Preise spielen ja auch eine große Rolle…

    Also bleibt mir dann wohl nichts übrig, als es auf eine Räumungsklage ankommen zu lassen. Noch dazu, weil mein Vermieter vor kurzem aus seinem angemieteten Haus ausgezogen ist und mit seinen drei Kindern und der Frau zur Schwiegermutter gezogen ist. Ich denke so will er den Eigenbedarf besser begründen können.

    Mit seiner Aussage hofft der Vermieter wohl auch, dass wir uns hierüber in Klarem werden und jetzt besser schon nach was anderem Ausschau halten, die Ehefrau hatte bereits zugesichert, sie würden uns keine Steine in den Weg legen, wenn wir vorzeitig ausziehen würden (Kündigungsfrist) …

    Ich sitze also jetzt in einem Haus, in dem täglich die Kündigung hineinflattern könnte. Ich zahle meine Miete, pflege die fremde Sache und mach eh schon fast alles, was “verlangt” wird. Ich erkenne falsche Nebenkostenabrechnungen an, erhebe keine Mietminderung, die durchaus berechtigt wäre…. alles, weil ich einfach nur in Ruhe wohnen will. Und dann das.

    Der Vermieter hatte übrigens bei Vertragsunterzeichnung ursprünglich noch Renovierungen versprochen. Die kamen alle nicht, jedoch nach zwei Jahren dann die Aussage: “Gemietet wie gesehen” und er würde sowieso irgendwann Eigenbedarf anmelden und abreißen und neu bauen, dann bräuchte er jetzt auch nichts renovieren” …

    Dieser Bericht vielleicht mal als Denkanstoß für alle Vermieter, die sich als benachteiligt fühlen. Es gibt auch zahlreiche Mieter, die viel Geld zahlen, um miserabel wohnen zu müssen und sich dann auch noch rausschmeißen lassen müssen, weil der Vermieter da jetzt grad Bock drauf hat.

    • Mietrecht.org
      30.11.2013 - 19:13 Antworten

      Hallo Brigitte,

      danke für Ihren persönlichen Beitrag. In einigen Wochen werden Sie hier auf Mietrecht.org ein E-Book zum Thema “Eigenbedarf prüfen und abwehren” finden. Gerne werde ich hier aus den Kommentaren darauf verweisen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

    • Jennifer k.
      17.12.2013 - 12:21 Antworten

      Ich bin absolut ihrer Meinung. Bei uns ist es so, dass wir mit dem Sohn der Vermieterin ( 88 Jahre), welcher zu Zeit der Absprache bevollmächtigt war, eine mündliche Absprache hatten, die beinhaltet, dass wir die Mietkaution monatlich in kleinen Beträgen auf ein separates KautionsSparbuch überweisen, weil wir zuvor den Makler bezahlt haben.. Dann schrieb sie uns 2 Abmahnungen, wäre das Geld 2370 Euro nicht innerhalb von 2 Wochen da, gebe es ne fristlose Kündigung. Danach hat sie sich an HAUS UND GRUND gewandt. Wir haben zurück geschrieben, dass wir versuchen das Geld zu beschaffen, es aber vermutlich nicht in der Frist schaffen. Am selben Tag, als uns die Kündigung ins Haus flatterte, haben wir die fehlenden 2000 Euro gehabt und umgehend eingezahlt. Aber sie lässt trotzdem nicht locker und will die Kündigung durchziehen. Wir haben 3 kleine Kinder und worden erst seit Mai 2013 hier.
      Es war alles besprochen. Auch mit ihr. Erfreut was sie nicht, aber sie hat es akzeptiert. Und dann das. Wenn wir mit ihr reden wollen schreit sie uns an: DAS IST ALLES MEINS. ICH MACH DAMIT, WAS ICH WILL.

      Und leider, leider hat sie ihren Sohn von der Vollmacht entbunden.
      Wir müssen mit 3 Kindern bis zum 31.01.14 ausgezogen sein. Seit Wochen kann ich nicht mehr schlafen. Sie sieht sich im Recht. Ich weiß nicht mehr weiter

      • Gronitz, Robert
        09.04.2014 - 17:56 Antworten

        Ich wäre froh , wenn ich solche Mieter hätte die Zahlen wollen und einem das noch anbieten.
        Bei meinen Mietern muss ich betteln das Sie zahlen, ich habe auch 2 Kinder und das Haus gekauft wegen unserem Geschäft . Nun komme ich als Vermieter laufend in Finanzielle Schwierigkeiten, weil die Mieter unregelmäßig zahlen und habe schlaflose Nächte.

    • Licina
      05.05.2014 - 17:29 Antworten

      Liebe Brigitte,

      vielleicht weil das seine Wohnung ist, und er damit machen kann was er will, ich verstehe manche Menschen nicht, viele Mieter fühlen sich als ob das deren Eigentum ist , habe im Moment das Problem das ich mein Haus verkauft habe und bei meiner Mutter wohne mit 2 Kinder und Ehemann, nur weil die Mieter der neuen Wohnung keine Lust haben auszuziehen. Wohnen von Harz IV und alles was wir vorgeschlagen haben war wohl unpassend. Bin einfach SEHR traurig :(

  • Jacqueline
    22.12.2013 - 23:07 Antworten

    Guten Abend zusammen,

    ich hoffe hier ein paar gute Tipps zubekommen, wie ich mich als Mieter wehren kann.
    Ich habe folgendes Problem.
    Ich wohne mit meiner Tochter und mit meinem Freund in einer zwei Zimmer Wohnung. Pro Kopf stehen wohl 10qm zu was ausreichend ist, da die Wohnung 37qm hat.

    Folgendes hat sich zugetragen, meine Vermieterin, wohnt mit im Haus, kam eines Tages zu mir und sagte, ich soll mir bitte schnellmöglichst eine andere Wohnung suchen, da sie die Wohnung als Eigenbedarf nutzen möchte. Der Eigenbedarf war nach ein paar Wochen nicht mehr relevant und Sie meinte ich muss trotzdem ausziehen.

    Ich bin Einzelverdiener, mein Mann noch keine Arbeitserlaubnis. In der Gegend wo wir wohnen und im näheren Umfeld, gibt es sehr wenige Wohnung und meistens überteuert. Das überwiegende Teil läuft alles über Makler.

    Das heißt eine Wohnung hier, kostet im Schnitt zwischen 700 und 800€ warm dazu kommen Kaution und Provision, das sind bei Vertragsabschluss 3000€.
    Geld das ich definitiv nicht habe.

    Ein Kündigungsschreiben habe ich noch nicht vorliegen, aber mit wird ständig mitgeteilt das es alles nur eine Zeit ist bis der Brief vom Anwalt kommt.
    Dazu sollte ich wohl sagen, ich habe mir nichts zu schulden kommen lassen. Pünktlich gezahlt, nicht im Rückstand, gegen die Hausordnung habe ich nicht verstoßen, keine Lärmbelästigung, nichts.

    Habe meine Vermieterin darauf angesprochen, warum ich denn jetzt auf einmal ausziehen soll – Sie antwortet nur, dass Sie sich bei mir nicht rechtfertigen muss.
    Meine Vermieterin schickt mir auch regelmäßige Wohnungsanzeigen, wo ich mich darauf bewerben soll. Sie droht mir mit fristloser Kündigung und Räumungsklage.

    Ich habe sie gebeten keine fristlose Kündigung zu schreiben, weil es für mich sehr schwer ist eine Wohnung zubinden, sie sagte nur das alles über den Anwalt läuft, darauf bat ich sie die es stilllegen zulassen, bis mein Mann wenigstens eine Arbeitserlaubnis hat, denn mit zwei Verdienern sieht alles schon ein wenig besser aus, sie sagte nur das sie das nicht macht.

    Mir steht das Wasser quasi bis zum Hals, als ich den Beitrag hier gelesen habe, wie eine Räumungsklage von statten geht und welche immensen Kosten auf mich zu kommen.
    Mir bleibt wohl nichts anderes übrig als mich an einen Anwalt zu wenden, den ich dann auch noch zu zahlen habe, da ich mit 100€ über die Freibetragsgrenze von 1100€ für eine Prozesskostenhilfe liege.

    Habt Ihr ein paar Tipps für mich wie ich mich dagegen wehren kann, es kann doch nicht sein, nur weil ich mir keine andere Wohnung leisten kann (jetzige Miete: 300€ warm) das Sie mich quasi auf die Straße setzt.
    Für jeden Tipp, bin ich dankbar.
    Lg Jacqueline

  • Thomas H.
    07.01.2014 - 21:21 Antworten

    Hallo Herr Hundt!

    Wie sieht es aus wenn der Mietzückstand auf einen Baumangel und Schimmelbefall beruht und der Vermieter trotz dieser Sachlage mit Räumungs- und Zahlungsklage droht?

    Für eine Antwort bin ich Ihnen sehr dankbar.

    Freundlichen Grüße
    Thomas H.

  • Blumenthal
    09.01.2014 - 18:46 Antworten

    Hallo zusammen,
    mich würde interessieren, wie lang die Prüfung zur Proszesskostenhilfe dauert und was man einreichen muss!
    Wir haben schon viel Geld für unseren Mieter ausgegeben und brauchen die Wohnung wegen Eigenbedarfs, der ohne Probleme nachgewiesen werden kann. So bleibt uns nur der letzte Schritt vor Gericht, für das wir eigentlich keine finaziellen Mittel haben..
    mfg
    Oliver

    • Mietrecht.org
      14.01.2014 - 13:38 Antworten

      Hallo Oliver,

      wenden Sie sich mit der Frage am besten an einen Rechtsanwalt.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Nicole Ludwig
    10.01.2014 - 09:17 Antworten

    Hallo,

    wir kämpfen schon über 1 Jahr, weil der Mieter Einspruch erhebt, und es so scheinbar nicht zum Gericht kommt, das beste ist das es hier um ein Haus geht besser gesagt gehört das Haus meinem Lebensgefährten und darin wohnt der Ex seiner verstorbenen Mutter, es gibt auch keinen Mietvertrag, bis MItte 2012 hat er Miete gezahlt dann wollte er weniger zahlen, dann hat er gar nicht mehr bezahlt. WIr würden das Geld dringend brauchen… er hat selbst genug Geld…. Aber es geht einfach nichts weiter ….
    Ich finde auch das es hier eine Gesetzesreform geben sollte…

    • Mietrecht.org
      14.01.2014 - 13:35 Antworten

      Hallo Nicole,

      danke für Ihren Kommentare mit Ihren Erfahrungen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Sandra
    30.01.2014 - 16:47 Antworten

    Ich selber bin geschädigter Vermieter und bei manchen Kommentaren sträuben sich bei mir alle Nackenhaare. Es geht nun einmal um eine gemietete Sache und die muss man, wenn sie vom Vermieter wieder benötigt wird auch zurückgeben!

    Nun, genau hier ist mein Problem, und zwar muss ich nun selber einen Mieter rauswerfen. Allerdings ist hier nun die Frage, welcher Grund ist dringender? Zahlungsverzug oder Eigenbedarf? Bzw. welcher Grund geht mit Räumungsklage schneller, oder gibt es hier keinen Unterschied?

    Vorgeschichte: Eine fristlose Kündigung + Mahnbescheid wurde bereits erstellt, dann kam plötzlich das ganze Geld. Und habe mir die 2. Chance (größter Fehler meines Lebens) aus den Rippen leiern lassen. Danach sah es auch mal für 3 Monate gut aus.

    Mittlerweile stehen wieder 3. Monatsmieten + Nebenkosten aus, inkl. NKA von Dezember. Da mein Lebensgefährte gerade seinen Job verloren hat und in der Stadt wo die Wohnung ist bessere Chancen hat, wollen wir dorthin wieder zurück ziehen. Ab Juli diesen Jahres.

    Die NK zahle ich gerade für die Wohnung zusätzlich. Ich bin dringendst auf jeden Cent angewiesen, was soll ich tun?
    Am schlimmsten finanziell wäre es für uns, wenn wir uns dort in der Stadt dann selber einmieten müßten, dann könnten wir auch direkt hier bleiben.

    Vielen Dank im vorraus.

  • Marie
    02.02.2014 - 21:15 Antworten

    “Der Vermieter als Kläger muss zunächst die Gerichtskosten auslegen, damit das Gericht überhaupt arbeitet.”
    Ist das nicht traurig? Bin ich reich, nur weil ich Vermieter von einer Immobilie bin die noch nicht einmal abgezahlt ist und auch wenn, wie kann so etwas sein?

    Das Dtl. ein Land ist, welches eindeutig Pro-Mieter gerichtet ist, erachte ich für mehr als ungerecht.
    Natürlich muss jeder Fall geprüft werden und jeder soll eine gerechte Chance bekommen.

    Wenn aber ein Fall mehr als eindeutig ist, so wie in meinem Fall kann ich unser Mietrechtssystem überhaupt nicht nachvollziehen. Sehr kostenintensiv und langwierig, zu Lasten des Vermieters.

    Der Mieterin wurde wegen Eigenbedarf gekündigt. Alles rechtskräftig und termingerecht. Es kam kein Widerspruch auf die ausgesprochene Kündigung. Seit drei Monaten ist die Dame in Zahlungsverzug, weil nach ihrer Meinung es legal sei die Miete mit der Kaution zu verrechnen. Dies bzgl. ging schon der erste Mahnbescheid raus. Kosten dafür: 700€ für das Gericht, dafür dass “das Gericht überhaupt arbeitet”.
    So nun ist die Kündigungsfrist abgelaufen, aber die Mieterin hat nicht vor auszuziehen. Also was bleibt: eine Räumungsklage die ich vorfinanzieren muss! Grund der Räumungsklage: Mietzahlungsverzug von mind. 2 NKM = fristlose Kündigung & Ablauf der Kündigung.

    Evtl. habe ich Glück und die Mieterin zieht doch noch aus, aber was wenn nicht, wer trägt die Kosten wenn die Mieterin ohne Ankündigung plötzlich das Weite sucht, was ist wenn die Räumungsklage schon bei Gericht gestellt wurde und die Mieterin dann doch plötzlich auszieht. Wer muss für die Kosten aufkommen? Mir blieb gar kein anderer Weg, als der einer Räumungsklage.

    Nun stehe ich da mit zwei Kindern und wohne in einer Wohnung auf Zeit, da ich meine Wohnung fristgerecht gekündigt habe.

    Danke deutsches Mietrecht! So fair und gerecht…oder doch eher so unfair und ungerecht! Ich würde nie wieder eine Wohnung/Haus vermieten.

    • Mietrecht.org
      03.02.2014 - 18:13 Antworten

      Hallo Marie,

      danke für Ihren Beitrag als Vermieterin.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

    • Rano
      09.05.2014 - 11:30 Antworten

      Das ein Kläger einen Prozeß vorfinanzieren muss, damit kann ich leben.

      Doch wenn er den Prozeß gewonnen hat, bekommt er das Geld von der Gerichtskasse nicht zurück. DAS ist die Schweinerei!
      Richtiger wäre hier, dass das Gericht (und der Anwalt) sich das Geld dann beim Kostenpflichtigen (Unterlegenen) selbst holen müßte, zumal dem Gericht (/der öffentlichen Hand) VIEL mehr Möglichkeiten offen stehen an das Geld zu kommen.
      So trägt z.B. das Finanzamt ‘mal eben’ eine Grundschuld in privates Immobilienvermögen ein … versuchen Sie das mal als Privatmann!
      Schickt man als Privatmann nen Gerichtsvollzieher los und der hat seine Lesebrille bei Zustellung nicht dabei, sendet er alles mit dem Vermerk ‘nicht zustellbar’ zurück und der Vollstreckungsauftrag ist für ihn ABGESCHLOSSEN!
      Bei Pfändung der öffentlichen Hand werden demhingegen ALLE Möglichkeiten zur Hilfe genommen, den Schuldner dingfest zu machen. Auf diesem Vollstreckungsweg gibt es übrigens keinen Datenschutz! – als Privatmann kommt man ja teilweise nicht mal an Adresse oder Arbeitgeber!
      Ich habe den Anwalt oben in Klammern gesetzt, da einerseits er sich von seinem Einkommen Essen kaufen muss und er bei Anspruch gegen den Unterlegenen auch nicht viel mehr Möglichkeiten als ein Privatmann hat.
      Dazu kommt meine Erfahrung: Gerichtsvollzieher sind grenzenlos faul und schwerfällig … und man kann sich über sie nirgendwo beschweren, da sie eigenständig sind.

  • Justizia
    11.02.2014 - 18:45 Antworten

    Ich bin leider auch ein Sparzahler für Immobilienbesitzer. Mein Vermieter hat mir fristgerecht gekündigt- wegen Eigenbedarf – ich habe das akzeptiert. Kündigungstermin 31.12.13. Ich hatte bis dahin keine pasende Wohnung gefunden – habe den Vermieter mündlich und schriftlich informiert – und dann sofort mitgeteilt, dass ich zum 31.1.14 ausziehen werde. Trotzdem hat er auf Räumung geklagt und ich soll jetzt 500,-Euro gerichtskosten zahlen, obwohl ich weder Einspruch noch ablehnend noch unkooperativ war.
    Mir wurde in der Zeit die Terrasse abgebaut, ohne mein Wissen mein Keller umgeräumt und meine Wohnung betreten, um Umbauarbeiten mit dem Architekten zu besprechen.

  • Janine
    28.02.2014 - 10:12 Antworten

    Hallo,

    ich habe folgendes Problem:

    ich lebe im Trennungsjhar und bin alleiniger Mieter in einem Haus. Ich habe den Mietvertrag zum 31.3. gekündigt. Was mache ich als Mieter wenn mein Mann dann nicht auszieht? Ich will weder mir noch meinem Vermieter finanzielle Probleme durch eine drohende Räumung zumuten.

    Welche Möglichkeiten habe ich, meinen Mann rauszusetzen? Was muss ich beachten?

    vielen Dank!

  • Angela
    05.03.2014 - 12:41 Antworten

    Guten Tag,

    unser Vermieter hat durch einen Rechtsanwalt wegen Eigenbedarf (Altersruhesitz) gekündigt. Wir haben Widerspruch eingelegt, da ein Auszug zum angegebenen Datum für uns aus vielerlei Hinsicht eine nicht zu rechtfertigende Härte darstellt (Uni-Abschluss, gesundheitl. Gründe, fehlender Ersatzwohnraum). Wir wurden anschließend aufgefordert, den Widerspruch zurück zu ziehen, da man sonst Räumungsklage einlege. Nun haben wir seit unserer Antwort hierauf (wir haben unsere Gründe wiederholt und schriftl. Nachweise angefügt) vor drei Wochen nichts gehört.
    Wir haben um die Verlängerung des Mietverhältnisses bis Beendigung aller Abschlussprüfungen (noch ca. 6 Monate) gebeten, schauen aber, so weit es die derzeitige Belastung zulässt, parallel nach Ersatzwohnraum, sodass wir ggf. auch früher ausziehen können. Sollte der Vermieter inzwischen eine Räumungsklage eingereicht haben, müssten wir dann hierfür die Kosten tragen, wenn wir bspw. überraschenderweise im nächsten Monat bereits eine Ersatzwohnung finden und umziehen?
    Vielen Dank für die fachkundige Hilfe!

  • Becker
    01.04.2014 - 19:10 Antworten

    Jetzt möchte ich hier mal eine Lanze für die Vermieter brechen. Ich selber habe eine Eigentumswohnung verkauft, fristgerecht gekündigt und alles schien gut. Jetzt will die Mieterin nciht ausziehen und der neue Eigentümer hat für eine Wohnung bezahlt, die er nicht beziehen kann. Wo sind hier die Rechte des Vermieters ?? ist es so schwer und schlimm sich um eine neue Wohung zu bemühen. Es gibt immer genügend davon, wenn auch nicht gerade der Traum. jedoch für mich ist nur die Faulheit der Mieter, sich um eine neue Wohnung zu kümmern. Wären diese Mieter selber mal in der Lage eines Eigentümers wären die Hetzreden hier sicherlich noch zahlreicher.

  • Kathy
    08.04.2014 - 13:23 Antworten

    Hallo,
    bei mir ist es so, dass die Mieterin zum 31. März 2014 termin- und fristgerecht gekündigt hat und mir auf einem kleinen Zettelchen Mitte vergangenen Monats mitgeteilt hat, dass sie ihre Kündigung der Wohnung zurückzieht. Ich habe ihr schriftlich mitgeteilt, dass ich nicht bereit bin, weder den bisherigen Vertrag wieder aufzunehmen, noch einen neuen Mietvertrag mit ihr abzuschließen und habe ihr bis Ende diesen Monats nochmals eine Frist zum Auszug gesetzt.
    Ursprünglich hatte die Mieterin einen ein-Jahres-Mietvertrag, der nun schon ins zweite Jahr geht und sie einfach, trotz zusätzlicher fristgerechter Kündigung meinerseits, bisher nicht ausgezogen ist.
    Bleibt mir da auch nur die Räumungsklage? Eigentlich hat sie ja jetzt von sich aus den Mietvertrag gekündigt.
    Viele Grüße
    Kathy

    • Mietrecht.org
      08.04.2014 - 14:00 Antworten

      Hallo Kathy,

      der Mietvertrag scheint beendet zu sein. Sie müssen wohl auf Räumung der Wohnung klagen. Ich würde in solchen Fällen immer eine anwaltlichen Beratung in Anspruch nehmen – so vermeiden Sie teuer Fehler und sind rechtlich abgesichert.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Gronitz, Robert
    09.04.2014 - 17:46 Antworten

    Hallo ,
    ich habe auch eine sehr tolle Mieterin, sie bezog meine Wohnung auf Empfehlung meiner Rechtsanwältin und ich dachte endlich mal jemand ordentliches. Weil Sie die Wohnung gleich nach Auszug eines Vormieters übernahm, ohne vorherige Renovierung habe ich Ihr 2 Kaltmieten erlassen und das Drama begann. Die erste Miete kam nicht und die besprochene Kaution auch nicht. Also Mahnte ich Sie und bekam nach fast 3 Monaten einen Brief mit der Mitteilung, das ich ein Lügner wäre und die Wohnung falsch ausgemessen hätte. Das konnte ich nun nicht auf mir sitzen lassen und beauftragte ein Ingenieurbüro die Wohnung auszumessen. (War bis auf 2 Quadratmeter in Ordnung ) Also Rechtlich im Limit !Das Messprotokoll erkannte die Dame nicht an mit der Begründung ich hätte das Büro bestochen, um dieses Ergebnis zu erreichen. Sie selbst ist Bauingenieur und kenne sich aus sagte sie. Also begann ich gegen sie zu klagen! Die Miete reduzierte Sie, wie sie gerade Lustig war, auf Summen die ihr gerade so passten und die Zahlungen kamen oft bis zu einem Monat verspätet.
    Meine Anwältin verschickte die Räumungsklage wegen Verspäteter Mietzahlungen und nun geht die Sache noch übers Gericht. Vor Gericht sagte die gute Frau dann Sie würde schon Ausziehen, aber nur wenn ich dafür bezahle. Man denkt man ist im falschen Film für soviel Dreistigkeit . Das schlimmste ist die Zeit und die nerven die so etwas kostet. Man sieht den Menschen fast täglich im Haus und könnte ihn am liebsten mal richtig schütteln und ist machtlos. Bin ja gespannt was da noch heraus kommt.
    Hier gehören auf alle Fälle neue Gesetze her. Als Vermieter ist man doch nur der A….!
    Mit freundlichem Gruß Robert

    • Mietrecht.org
      09.04.2014 - 17:49 Antworten

      Hallo Robert,

      besten Danke für Ihren Erfahrungsbericht. Lassen Sie uns hier gerne wissen, was im Räumungsprozess rauskommt.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Jaine
    16.04.2014 - 19:58 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    Mieter hat eine Eigenbedarfskündigung bekommen. In der Kündigung stand, dass er ein Widerspruchsrecht hat und dieses Recht bis zu 2 Monate vor Ablauf der Kündigung wahrnehmen kann. Er hat dieses Widerrufsrecht nicht in Anspruch genommen, zieht trotzdem nicht aus.

    Wird im Räumungsprozess nun verhandelt, ob der Eigenbedarf berechtigt ist, nachdem er keinen Widerspruch eingelegt hat oder muss ihn das Gericht nun zur Räumung verurteilen.
    Viele Grüße
    Jaine

  • Werner Feller
    18.04.2014 - 16:12 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    es wäre sehr nett von Ihnen, wenn Sie mir bei folgender Fragestellung weiterhelfen könnten:

    Ich habe gegen meine Mieter Räumungsklage wg. anhaltender unpünktlicher und unvollständiger Mietzahlung eingereicht. Bei der vom Gericht anberaumten Güteverhandlung wurde einem Vergleich zugestimmt: Jede Seite trägt ihre Verfahrenskosten selbst, die Mieter begleichen ihre Mietschulden per Ratenzahlung und ziehen in den nächsten 2 Monaten aus.
    Die erste Rate ist nun schon seit Wochen überfällig, die Mieter halten sich also nicht an den Vergleich und werden wohl auch nicht ausziehen.
    Kann ich nun bei den Mietern nun meine Awalts- und Gerichtskosten geltend machen, da ich ja nur zugestimmt habe, diese selbst zu tragen, wenn die Mieter sich an die Vergleichsabmachungen halten?

    Ansonsten hieße dies ja, daß Mieter einem Vergleich ruhig zustimmen können, egal ob Sie gewillt sind, ihn einzuhalten oder nicht, die gegnerischen Gerichts- und Anwaltskosten hätten sie dann auf jeden Fall schon mal gespart…

    Mit freundlichen Grüßen,

    W. Feller

    • Mietrecht.org
      19.04.2014 - 17:36 Antworten

      Hallo Herr Feller,

      danke für Ihren Kommentar zur Ihrer Räumungsklage / zu Ihrem Vergleich. Niemand weiss hier, was genau vereinbart wurde. Ich würde mich mit der Frage einfach an Ihren Anwalt wenden. Der kennt den Fall ja und kann Sie sicher auch weiterhin beraten und/oder vertreten.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Stephanie
    23.05.2014 - 09:47 Antworten

    Hallo,
    ich habe mir darum ein Haus gekauft, weil der Abtrag weniger kostet, als die Miete. Also nicht, weil ich nicht weiß, wohin mit meinem vielen Geld. In dem Haus wollte ich in der einen Wohnung arbeiten und in der andern Wohnung wohnen. Auch, um Fahrtkosten zu sparen. In “meiner” Wohnung von 70 qm sitzt aber nun ein Mensch, der trotz dringlichem Eigenbedarf nicht auszieht. Er weiß vom Hausverkauf seit über zwei Jahren, er hat die Kündigung bekommen und hatte über die Zeit hinaus, die er schon vom Verkauf wusste und sich was hätte suchen können noch 12 weitere Monate Kündigungsfrist bekommen. Und doch lässt es auf die Räumungsklage ankommen, die dann nochmal ein Jahr länger gehen kann. Wir – zwei (von drei) Kinder und ein Paar – wohnen nun in meinem Arbeitsplatz. Meinem Partner und mir stehen im Keller immerhin 10 qm ohne Toilette zur Verfügung, die Kinder haben keinen Platz zum Spielen, alle Sachen sind seit letztem Sommer in Kartons im Keller, der Garage und bei Freunden untergebracht, eines der Kinderbetten steht im Wartebereich und muss jeden Morgen zum Wartesofas umgebaut werden, nach “privat” darf in keinem Wohnraum was aussehen, weder im Bad, noch in der Küche. Der Mieter beschimpft uns, redet schlecht über uns, greift meine Kunschaft an, nennt sich “Inhaber der Wohnung” und verbarrikadiert sich darin, er lässt mich nicht mal rein, um die gesetzlich vorgeschriebenen Rauchmelder zu installieren etc. – und das “Recht” ist auf seiner Seite. Selbst seine Ausraster sind vor Gericht kein ausreichender Grund, den Auszug zu beschleunigen mit fristloser Kündigung wegen Geschäftsschädigung, Beleidigung oder Bedrohung (Zu meiner Tochter sagt er, dass sie, so wie sie sich kleidet ja ” geradezu darum bittet”, mein älterer Sohn ist “so wie ich mir eine Frau vorstelle” – ihn habe ich aus Platz- und Sicherheitsgründen darauf in einer Wohngruppe untergebracht). Meinen Vater konnte ich nicht bei mir pflegen bis zu seinem Tod, weil ich keinen Platz dafür hatte. Das Geld von der Räumungsklage werde ich nie wieder sehen. Fairness? Menschenwürde? Rechtsstaat?

    • Mietrecht.org
      28.05.2014 - 10:41 Antworten

      Hallo Stephanie,

      danke für Ihren persönlichen Beitrag.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Martin
    01.06.2014 - 15:30 Antworten

    Guten Tag,

    wirklich eine sehr gute Ablaufbeschreibung.
    Was ist eigentlich, wenn der Mieter fristgerecht gekündigt hat und es sich nun anders überlegt und nicht aus der Wohnung auszieht?

    Mfg

    Martin D.

  • Martin
    02.06.2014 - 18:47 Antworten

    Guten Tag Herr Hundt,

    danke für den Link, er war sehr hilfreich.
    Ich habe meinem Mieter nun eine 14-tägige Nachräumungsfrist schriftlich eingeräumt, damit sollte meine Sicht der Dinge eindeutig und klar formuliert sein.

    Mfg

    Martin D.

  • Coonz
    11.06.2014 - 12:27 Antworten

    Guten Tag Herr Hundt,
    mein Vermietr hat mr mittgeteilt, dass er das Haus verkaufen will und mir deshalb kündigen wird. Wie ist es nun mit der Kündigung, muss ich diese annehmen, obwohl er erst verkaufen will , wenn ich ausgezogen bin. Gilt hier auch, dass er mir nicht kündigen kann, sondern erst der neue Besitzer ? Dass er das Haus verkaufen will, habe ich nur mündlich, aber mit Zeugen.

    • Mietrecht.org
      11.06.2014 - 13:54 Antworten

      Hallo Coonz,

      die Absicht ein Haus zu verkaufen, berechtigt den Vermieter nicht zur Kündigung. Es gilt “Kauf bricht Miete nicht”. Der Mietvertrag mit Ihnen geht auf den neuen Eigentümer über. Wenn dieser dann Eigenbedarf anmelden will, wird er Ihnen kündigen müssen. Ob die Eigenbedarfskündigung möglich ist, steht dann wiederum zur Frage.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Coonz
    11.06.2014 - 13:59 Antworten

    Guten Tag Herr Hundt,

    danke für die Info, kann nun etwas beruhigender schlafen, da der Hausverkauf ja nicht von heute auf morgen geht.

  • N.T.
    30.06.2014 - 12:51 Antworten

    Hallo,

    ich hab auch so ein Fall leider. 2012 wurde ein befristeter Mietvertrag unterschrieben, 2013 gab es eine einmalige Mietvertragsverlängerung. Nun ist dieser Vertrag am 30.04.2014 ausgelaufen, habe eine Räumungsfrist bis zu 30.06.14 gesetzt, auch diese ist dann ja morgen verstrichen. Keine Anzeichen vom Mieter auszuziehen. Jedoch muss ich sagen, dass der Mieter schwerbehindert ist und ich habe vor Ablauf des Mietvertrages (30.04.14) ihn 5 Mietangebote von anderen Wohnungen zukommenlassen, keinerlei Reaktion vom Mieter. Weder auf irgendwelche Schreiben wird geantwortet und so weiter. Wenn ich die Preise sehe, was jetzt auf mich zukommt wird mir echt schlecht… Wie sieht es denn rechtlich für uns aus, da er von Anfang an wusste, dass es befristet ist????

    • Mietrecht.org
      30.06.2014 - 14:34 Antworten

      Hallo N.T.,

      ich kann Ihnen hier leider nur raten, sich nach einer ersten online Recherche rechtlich beraten zu lassen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Wolfgang B.
    16.07.2014 - 08:43 Antworten

    Hallo Herr Hundt;

    vielen Dank für die gut erklärten Tipps. Wie sieht es denn aus, wenn der Mieter gar nicht mehr in der Wohnung wohnt; diese aber trotzdem nicht räumt ?
    Ich habe meinem Mieter wegen mehrerer wichtiger Gründe – u.a. wiederholte Mietrückstände – fristlos gekündigt Er wohnt belegbar seit Monaten nicht mehr in der Wohnung (nach Aussagen von mehreren Nachbarn, ferner wurde dem Mieter schon vor mehreren Monaten der Strom abgeklemmt und Wasser wird auch nicht mehr verbraucht). Er hat in der Wohnung aber noch Möbel. Er kümmert sich einfach nicht um den Auszug, da es ihm egal ist, ob noch mehr Mietschulden auflaufen; er beabsichtigt ohnehin, in Privatinsolvenz zu gehen.
    Kann ich in so einem Fall mir eigenmächig Zugang zu der Wohnung verschaffen, um diese zu räumen ? Oder muß ich den langen Weg über das Amtsgericht gehen ?

    • Mietrecht.org
      16.07.2014 - 10:38 Antworten

      Hallo Wolfgang,

      um in einer Wohnung zu leben, muss man nicht unbedingt Strom und Wasser verbrauchen. Auch die Nachbarn haben zwar ihren eigenen Eindruck, dass sie tragen auch nicht das Risiko und die Verantwortung einer eigenmächtigen Räumung. Lassen Sie sich am besten rechtlich beraten.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Mr x
    31.07.2014 - 22:32 Antworten

    Hallo,

    als Vermieter hat man leider gar keine Rechte mehr,und das kann eigentlich nicht richtig sein.
    Ich glaube das sich die Deutsche Gesetzgebung sich in kein anderes Gesetz so einmischt wie in diese Vermieter /Mieter Sache (bin aber kein Rechtsexperte).
    Der Mieter kann sich verspätete Zahlungen leisten und das immer und immer wieder.

    Wird eine Mahnung per Einschreiben gesendet, wird diese wohl mittlerweile nicht mehr anerkannt da in dem Einschreiben ja auch alles andere als eine Abmahnung hätte sein können. Also kann dies vom Mieter angefochten werden.

    Das beste ist dann noch,die Mieter haben gekündigt und rufen 2 Wochen vor dem Auszugstermin an das sie aus diversen Gründen nicht ausziehen können/wollen und das sie wohnen bleiben.

    Unser Rechtsanwalt hat uns Sinngemäß mitgeteilt das die Mieter am längeren Hebel sitzen, bis eine Räumungsklage durch ist dauert es ewig und die Kosten des Verfahrens tragen erstmal wir.

    Wo leben wir eigentlich?

    Wenn wir die Wohnung mittlerweile wieder vermietet hätten und der neue Mieter hätte nicht einziehen können,dürften wir nun auch noch Schadensersatz zahlen.
    Da hat man Eigentum darf brav alle Abgaben begleichen aber null Rechte .

  • Claudia Löding
    01.09.2014 - 07:35 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,

    Meine Mieterin hat einen 33 Jahre alten Mietvertrag, der halbjährlich rolliert, immer zum 28. Februar und zum 31. August. Diese Verträge gibt es heute nicht mehr.

    Nun habe ich ihr zum 31. August 2014 gekündigt, mit 15 Monaten Vorlauf.
    Sie zieht nicht aus. Ich habe die Räumungsklage eingereicht.

    Danach trat ich in den Haus-und-Grundbesitzer-Verein ein.
    Nun steht im Schriftsatz des mir empfohlenen Anwaltes, dass er hilfsweise zum 31. Mai 2015 kündigt.
    Trotz Nachfragen gibt er mir keine Begründung dafür.

    Was stimmt hier nicht???

    MfG
    Claudia Lödiing

  • Peter Schindler
    03.09.2014 - 13:05 Antworten

    Hier sind anscheinend nur Vermieter!
    Bin Mieter seit nunmehr 27 Jahren in einem 2 Familien Haus und nun weil er (Hauseigentümer) eine Zahlung an mich entrichten muss wegen Unstimmigkeiten der Heizkosten und Nebenkosten kündigt er mir mit Recht auf Eigenbedarf. Er und seine Frau gehbehindert 83 Jahre alt wollen nun unbedingt in die Wohnung im 1 Stock wo Ich wohne und nicht in die Wohnung im Erdgeschoss wo sie vor 15 Jahren wohnten!
    Das nenne Ich eine Ungerechtigkeit!

  • Thorsten Müller
    11.09.2014 - 22:53 Antworten

    Hallo,
    bitte um kurze hilfe. Ich habe mir Ihre Tipps hier durchgelesen.

    Ich bin Vermieter und der Mieter hat keine Kaution und nur 1 von 4 Monatsmieten bezahlt. Er reagiert auf keine Mahnungen und weigert sich zu bezahlen. Der Mieter bezieht Sozialhilfe.

    Die Kündigung per Einschreiben mit Rückschein wurde getätigt ohne Erfolg, weil der Mieter es nicht abgeholt hat bzw. sich weigert es anzunehmen.

    Gibt es dann nur die Möglichkeit die Kündigung über den Gerichtsvollzieher zusenden?

    Und es gibt nur den Weg über die Räumungsklage die ja wohl über Monate dauert und kostenintensiv ist? Oder haben Sie noch einen besseren Rat bei so einer Unverschämtheit und Dreistigkeit. Die Chance dass die Person nach der erfolgreichen Klage zahlungsfähig ist, ist leider auch sehr gering… deshalb suche ich um Rat.

    Ich sehe den Mieter fast jeden Tag der kostenfrei in meinem Haus wohnt und ich kann kaum was unternehmen. Das ist sehr traurig Bitte um Hilfe !

    • Mietrecht.org
      12.09.2014 - 10:48 Antworten

      Hallo Thorsten,

      in Kürze wird es hier auf Mietrecht.org viele weitere Artikel zu Ihren Problemen geben. Heute kann ich Ihnen leider nur raten, dass Sie sich rechtlich beraten lassen. So laufen Sie nicht Gefährt wertvolle Zeit (und damit noch mehr Geld) zu verlieren.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Pinguin
    15.09.2014 - 14:34 Antworten

    Es geht doch alles noch viel verrückter!!! Sie haben gar keinen Mieter und keinen Mietvertrag und trotzdem hält sich jemand in Ihrer Wohnung auf, der vor mehreren Jahren mal dort gewohnt hat! Sie rufen die Polizei, aber er darf bleiben, weil in dem alten inzwischen abgelaufenen Ausweis die Adresse drin steht, wo er sich gerade aufhält. Das ist mal sportlich, dass man bei sowas eine Räumungsklage machen muss und anschließend bezahlen darf, Weil bei der Person nichts zu holen ist. Selbst hier können sie nix machen. Oder sehe ich das falsch Herr Hundt? Kennen Sie einen anderen Weg?

    • Mietrecht.org
      16.09.2014 - 11:21 Antworten

      Hallo Pinguin,

      danke für Ihren Beitrag. Mir stellt sich hier die Frage, wie derjenige in die Wohnung gekommen / an einen Schlüssel gekommen ist?

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      • Pinguin
        16.09.2014 - 13:34 Antworten

        Danke für Ihren Kommentar. Wir müssen von einem Schlüssel ausgehen, da keine sonstigen Spuren vorhanden waren. Spielt das eine Rolle für den Sachverhalt, außer dass es sich nicht um Einbruch handelt?

  • Frank
    09.10.2014 - 09:45 Antworten

    Ich muss mich einigen Aussagen der Vermieter anschließen,

    ich bin seit kurzem selbst betroffener Vermieter. Habe 2 Einliegerwohnungen im Haus. Eine davon ist fremd vermietet. Seit Anfang diesen Jahres wohnt dort eine Frau mit Ihrem Kind und Ihrem Lebensgefährten (der allerdings nicht offiziell). Die Miete zahlt das Jobcenter. Mietrückstände gibt es also glücklicherweise keine. Allerdings habe ich bis heute keine Mietkaution. Ich habe im Mai unter Zeugen nachgefragt und dann 8 Wochen später die immer noch nicht gezahlte Kaution schriftlich angemahnt. Inzwischen ist es zu einer nervlichen Belastung für uns geworden, die Dame im Haus zu haben. Mehrmals pro Woche Party bis spät in die Nacht, weitere Details möchte ich mir lieber ersparen.
    Für mich stellt die nicht gezahlte Kaution einen Vertrauensbruch dar. Seit der Mietrechtsänderung zum Mai vergangenen Jahres habe ich also die Möglichkeit fristlos zu kündigen, was ich auch tat. Hilfsweise fristgerecht habe ich gleich mit gekündigt.
    Ich war selber 20 Jahre Mieter und habe mit meinen Vermietern nie Probleme gehabt. Wenn was zu klären war, habe ich meinen Vermieter darauf angesprochen und gut. Jetzt bin ich Vermieter und muss selbst sagen, hier muss sich gesetzlich was ändern. Für den Mieter bleibt es eine gemietete Sache, wie ein Auto. Wenn die Mietdauer abgelaufen ist, gebe ich Auto zurück, das weiß und macht auch jeder. Aber bei der Wohnung sehen das so viele Mieter anders. Vermieter und Mieter schließen einen Mietvertrag, dort steht alles geschrieben. Es bleibt immer das Eigentum des Vermieters. Der trägt das Risiko, der trägt die laufenden Kosten. Die meisten Mieter sehen Ihren Vermieter in meinen Augen immer noch als den reichen Schnösel, der auf Kosten seiner Mieter ein schönes Leben führt. Ich möchte den Vermieter sehen, bei dem das heute noch so ist.
    Liebe Vermieter, lasst euch nicht unterkriegen, auch ich werde meine Mieterin irgendwie los, so schwer es mir fällt so was zu schreiben, handelt es sich dabei doch um Menschen und nicht um irgend eine Sache. MfG

  • Alfred E.
    09.10.2014 - 18:16 Antworten

    Ich bin Vermieter einer Doppelhaushälfte, möchte diese nun verkaufen, da ich dringend auf das Geld angewiesen bin.
    Habe einen Makler beauftragt, der mittlerweile aufgegeben hat, da über einen Zeitraum von fast 10 Mon. kein Besichtigungstermin zustande kam. Zitat der Mieter “Wir ziehen hier nicht aus und brauchen auch keinen Interessenten hereinzulassen.”
    Danach neuer Makler und anwaltliche Vertretung. Besichtigungstermin wurde unter Androhung von Schadenersatz erzwungen. Bei dieser Besichtigung wurde den Kaufinteressenten sofort klar gemacht, dass unter welchen Voraussetzungen auch immer, ein Auszug nicht in Frage kommt. Auch einer Räumungsklage würden sie gelassen entgegensehen, denn sie seien mittellos. Desweiteren wurde der Zustand des Hauses (ständig Feuchtigkeit im Keller – was nicht stimmt) schlecht geredet.
    Alle Interessenten sind deshalb abgesprungen. Auch der zweite Makler hat inzwischen aufgegeben. Unter den gegebenen Umständen ist das Haus nicht zu verkaufen.
    Da ich inzw. andere Verpflichtungen eingegangen bin, entsteht mir ein monatlicher Schaden von ca. 1000,- EUR. Wenn ich nun eine Räumungsklage anstrebe, werde ich dazu weitere nicht unerhebliche Kosten haben.
    Eine moderne Art der Enteignung und immer nur die “Armen Mieter”.

    • Mietrecht.org
      10.10.2014 - 12:12 Antworten

      Hallo Alfred,

      vielen Dank, das Sie Ihre Erfahrungen hier teilen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • niewieder
    20.10.2014 - 21:17 Antworten

    Hallo, nie hätte ich gedacht das uns so etwas passiert. Wir vermieten seit über 20 Jahren und hatten noch nie Probleme mit unseren Mietern. Die Wohnung wurde renoviert und seit dem Einzug der neuen Mieter haben wir die Hölle auf Erden und hoffen das eine “schnelle” Räumungsklage uns von diesen Personen befreit. Nie hätten wir gedacht das es so dreiste Menschen gibt. Für uns steht fest das wir unsere Wohnung nie wieder vermieten. Der finanzielle Schaden der so entsteht steht in keinem Verhältnis was diese Menschen uns an Nerven und Gesundheit kosten. Meine Frau nimmt seit dem Tabletten und auch ich kann nicht mehr schlafen. Ich frage mich immer wieder was haben wir nur verbrochen das wir so gestraft werden. Es gibt bestimmt viele Vermieter den es ähnlich geht, und viele leerstehende Wohnungen die es nicht geben müsste. Als Vermieter hat man leider keine Rechte, erst wenn wir tätlich vor Zeugen von ihm angegriffen würden könnten wir das ganze beschleunigen sagt unser Anwalt. Nur dann ist es sicher schon zu spät.

    • Mietrecht.org
      21.10.2014 - 12:55 Antworten

      Hallo,

      danke für das Teilen Ihrer Erfahrungen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Ria Sopala
    06.11.2014 - 13:07 Antworten

    Wir sind bis vor 4 Jahren selbst Mieter gewesen und hatten komischerweise manchmal auch “böse” Vermieter erwischt, die einen Mieter ausnutzen. Das hat uns dazu bewogen ein Eigenheim zu kaufen und seit dem vermieten wir selbst eine Wohnung in unserem Zweifamilienhaus. Was wir in den letzten 4 Jahren als Vermieter erlebt haben, hätten wir uns, auch beim schlimmsten Vermieter, nie getraut… Mieter, die einfach nicht zahlten, die nächsten Mieter, die die Wohnung innerhalb 2 Monaten dermaßen vermüllt und kaputt gemacht haben, dass wir erst mal 3 Monate renovieren mussten, dann ein Mieter, der uns eiskalt belogen und betrogen hat und jetzt eine Mieterin, die zwar endlich zahlt aber die glaubt, das Haus gehöre ihr und heimst alles ein… benutzt eigenmächtig nicht mit vermietete Räume, z. B. macht das Treppenhaus zu ihrem zweiten Wohnzimmer, macht alles kaputt, lärmt mitten in der Nacht, dass die Wände wackeln und lacht uns aus, wenn wir sie bitten, dies zu unterlassen, usw… Wo bitte sind wir? Ich fasse es nicht. Wenn wir nicht aus finanziellen Gründen vermieten müssten, würden wir die Wohnung auch lieber leer stehen lassen. Da muss sich endlich was ändern, das dem Vermieter mehr Rechte zuspricht. So kann das doch nicht weitergehen? Als Mieter kann man sich heute wohl alles erlauben, und auch noch zu Recht? Wir stehen nun auch kurz vor der Räumungsklage und evtl. vor dem Ruin. Vielen Dank, deutsches Rechtssystem! Wenn das so weitergeht, gibt es bald keinen freien Wohnraum mehr, weil es keine Vermieter mehr gibt…

    • Mietrecht.org
      07.11.2014 - 07:17 Antworten

      Hallo Ria,

      danke für Ihre Schilderungen. Nach dem Lesen kann ich nur noch stärker auf die Auswahl von möglichst passenden Mietern verweisen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Neya
    02.12.2014 - 21:40 Antworten

    Guten Abend,

    mir brennen ein paar brisante Fragen auf der Zunge.

    Zum einen möchte ich erstmal loswerden das mein Ladenlokal (Gewerbe-Frisuer) mir heute per Gerichtsurteil fristlos Gekündigt wurde.

    Grund hierfür war ein im Jahr 2013 begonnener Rechtsstreit über Schadensersatz mit meinem Vermieter.
    In einer Mietwohnung über meinem Salon ist Anfang 2013 ein Wasserschaden eingetretten, welcher sich durch die Decken und Wände in meine Lokal verbreitet hatte. Der Vermieter hatte sich zunächst um da nötigste gekümmert, zum einen ein Trocknungsgerät aufgestellt und die Decke in Teilbereichen neu gestrichen. Ich wollte natürlich das der Schaden wieder sachgemäß behoben wird. Naja, lange Rede kurzer Sinn, er hat es dabei belassen und den Salon nicht 100prozentig wieder hergerichtet. Vor Gericht habe ich jetzt einen Teilzuspruch bezüglich Gewinnausfalls/Schadensersatz erwirken könne. Jedoch habe ich nach dem besagtem Vorfall zunächst nur noch 50% der Miete gezahlt, was laut Gericht nicht rechtens war. Somit hat mir mein Vermieter zum 1.9.2014 wirksam firstlos gekündigt.

    Jetzt meine Frage, zum einen möchte ich gerne wissen zu wann bei einem Gewerbe “fristlos” gilt bzw. ob ich irgendwelche gesetzlichen Fristen dies bezüglich habe. Und wie sich die Kündigung und eine ggf. daraus entstehnende Räumungsklare verhalten würde, wenn ich das Weihnachtsgeschäft jetzt noch zuendeführen würde. (Ich habe Termine und Kunden, welchen ich nicht von jez auf gleich absagen kann)

    Brauche dringen schnell eine Info dies bezüglich.

    Vielen Dank!

    • Mietrecht.org
      03.12.2014 - 02:44 Antworten

      Hallo Neya,

      danke für Ihren Beitrag. Gerade wenn Sie wegen der Sache schon vor Gericht standen, würde ich empfehlen, dass Sie möglichst der gleiche Anwalt erneut berät. Er kennt die Einzelheiten und kann Ihnen mit Sicherheit mehr zu Ihren Rechten sagen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Simone
    14.01.2015 - 15:53 Antworten

    Hallo,

    ich hätte eine Frage:

    Ich hatte für meinen Ex-Freund bei der Wohnung mit unterschrieben. Er hat einige Monate nicht bezahlt und eine fristlose Kündigung sowie eine Räumungsklage bekommen.

    Ich habe die offen stehende Miete umgehend bezahlt, sowie ich davon erfahren habe. (Räumungsklage war auch klar, allerdings Betrag noch unbekannt zu dem Zeitpunkt)

    Mir geht es um den letzten Monat. Die Wohnung wurde (sobald ich davon erfahren hatte) am 07.12.14 geräumt. Steht dem Vermieter die volle Miete zu obwohl er zum 31.10.2014 fristlos gekündigt hatte?

    Zuerst hat er mir nur ein viertel der Miete berechnet (Kontoauszug habe ich vorliegen), gestern hat er mich angerufen (sehr unfreundlich im Tonfall) und meinte die Miete wäre nicht bezahlt. Kann er diesen Betrag trotzdem noch von mir fordern? Auch wenn er mir bereits einen Kontoauszug zugeschickt hat in dem ausdrücklich nur ein viertel der Miete berechnet wurde?

    Außerdem möchte er mir keine Kopie des Schreibens vom Gericht in der die Höhe aufgeführt ist zukommen lassen.

    Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen

    • Mietrecht.org
      14.01.2015 - 16:05 Antworten

      Hallo Simone,

      danke für Ihren Kommentar. Ich kann Ihnen hier leider nur den Hinweis geben, dass Sie den Anspruch des Vermieters von einem Anwalt prüfen lassen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Oliver
    14.01.2015 - 23:31 Antworten

    Guten Abend liebes Mitrecht.org-Team,

    als erstes vielen Dank für diese sehr informative Internetseite.

    Ich werde bald ein Grundstück in Rüdersdorf bei Berlin erwerben. Der Eigentümer kommt aus Bayern und auf dem Grundstück wohnt sein 72 jähriger Cousin in einem alten und baufälligen Haus. Der Mieter hat dort seine pflegebedürftige Mutter bis zum Tod begleitet und anschließend den Mietvertrag geerbt. Der Mieter erhält eine Rente von 800 EUR und ihm gehört das Nachbargrundstück incl. baufälligen Haus.

    Ich möchte nach dem Kauf aufgrund von Eigenbedarf das Mietverhältnis kündigen. Meine Familie besteht aus 4 Personen (Ich, Ehefrau und 2 Kinder) und wohnt in einer 3,5 Zimmerwohnung. Aufgrund meiner Außendiensttätigkeit benötige ich einen Raum als Büro, dies ist lt. meinem Arbeitsvertrag eine zwingende Voraussetzung.

    Das bestehende Gebäude soll abgerissen werden und anschließend möchte ich ein neues Wohnhaus mit mehr Wohnfläche bauen lassen. Der Bauträger steht bereits fest und ich möchte zeitnahe beginnen.

    Ich habe mich im Vorfeld mit dem Mieter am 08. Januar getroffen um folgende Möglichkeit zu besprechen. Wenn wir bis zum 15. Juni einen Mietaufhebungsvertrag schließen, werde ich mit Freunden bei der Sanierung seines baufälligen Hauses helfen und bis zu 2.000 EUR Material selbst bezahlen. Sofern der Mieter keinen Mietaufhebungsvertrag mit mir abschließt, werde ich fristgerecht das übernommene Mietverhältnis aufgrund von Eigenbedarf kündigen.

    Nun zu meinen drei Fragen.
    • Besteht die Möglichkeit, dass der Mieter mich auf Ausbesserung von Schäden am Haus verpflichtet (das Dach ist undicht, die Fenster sind alt…)?

    • Ist der Mieter mit 72 Jahren ein Härtefall welcher einen besonderen Kündigungsschutz hat?

    • Im Mietvertrag ist folgende Formulierung verwendet „das Mietverhältnis endet durch Kündigung des Mieters“. Bedeutet dies dass ich nicht kündigen darf?

    Vielen Dank für Ihre Antwort im Voraus!

    Mit freundlichen Grüßen

    Oliver

  • bernhard
    03.02.2015 - 22:09 Antworten

    Hallo Herr Hundt,
    ich habe vor ca. 6 Jahren eine sozialschwache Frau in meinem Haus aufgenommen um sie zu unterstützen.
    Miete ist dann nur sehr unregelmäßig gekommen.
    Jetzt bin ich aber selbst in eine finanzielle Notlage gekommen so das ich mein Haus nicht mehr halten kann. Daraufhin habe ich das Mietverhältnis gekündigt und das Haus zum Verkauf ausgeschrieben.
    Zwei Interessententermine sind geplatzt weil die Mieterin mir keinen Zugang zu ihrer Wohnung gewährte.
    (Hier zu sagen das sie ein Messie ist und die Wohnung anscheinend in einem katastrophalen Zustand ist)
    Wie gesagt, der Mietvertrag wurde zum 31.1.2015 gekündigt)
    Jetzt hat ein Käufer unterschrieben (im Dez.2014) aber meine Mieterin zieht nicht aus und zahlt auch nicht mehr.
    Ich verkaufe das Haus schon indem ich auf Schulden sitzenbleibe, aber mündlich (nicht beweisbar) sagte mir die Mieterin das sie alles tun wird das keiner das Haus kauft. Sie wartet darauf das ich von der Bank Zwangsenteignet werde und sie so lange da wohnen wird.
    Sie weis das ich mir eine Zwangsräumung nicht leisten kann. Und das eine Zwangsversteigerung mit Ihr im Haus keinen Erfolg haben wird.
    Sie bleibt also – ohne Mietzahlung – und ich gehe in die Privatinsolvenz.
    Oder ich räume illegal – (sie ist derzeit wieder mal in psychiatrischer Klinik um keine Arbeit aufnehmen zu müssen) –
    Eigentlich egal was ich mache – ich werde für die offenen Hypothekenzinsen ein Leben lang zahlen müssen wenn der Käufer nicht ins Haus kommt und vom Kaufvertrag zurücktritt.
    Sie wird niemanden Zutritt in ihre Wohnung gewähren und auch nicht ausziehen,

    Was wird mich eine illegale Räumung kosten ? Wenn ich einfach Ihre Möbel auf die Straße stelle nur um das Haus zu verkaufen und die Restschulden kleiner zu halten ?
    Es gibt meiner Ansicht da eigentlich keine Möglichkeit mehr – mir sind alle Wege genommen. Oder wissen Sie da noch einen rat ?

    • Mietrecht.org
      04.02.2015 - 09:25 Antworten

      Hallo Bernhard,

      in erster Linie ändert ein Verkauf eines Hauses nichts am Mietverhältnis. Der neue Eigentümer tritt als Vermieter in den (mündlichen) Mietvertrag ein, für den Mieter ändert sich nichts. Ich kann leider nicht sagen, warum Sie gekündigt haben und ob eine derartige Kündigung überhaupt zulässig war. Ich würde mich an Ihrer Stelle mit einem Anwalt zum bestmöglichen Vorgehen kurzschließen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • M.Landes
    02.03.2015 - 16:28 Antworten

    Verfolgt man TV-Berichte wie Vermieter nicht selten mit Mietern umgehen (in der Regel betrifft das größere Städte), kann einem schon mal übel werden, dermaßen ist Schikane bis Boshaftigkeit im Spiel. Schaut man sich Sendungen über Nachbarschaftsstreitigkeiten kann, die über viele Jahre das Klima vergiften, möchte man gern auf Eigentum verzichten. Bekriegen und mehr sich dann auch noch Mietparteien, ist das dann der i-Punkt. Das Sahnehäufchen auf dem Ganzen ist dann der eine oder andere Anwalt, der seinen Klienten noch darüber berät, was er im noch legalen Bereich alles anstellen kann, um seinen Widersacher zu demütigen. Zumal ja alles einer Lösung entgegensteht und kostentreibend befürwortet wird.
    Fall 1. Die Kautionszahlung blieb aus. Die erste Miete kam nach 6 Wochen, dann noch mal 2 kleine Raten. Mahnungen, Verhandlungen, Kündigung, Gerichtstermin nach 8 Monaten Mietausfall. Ausgang offen.
    Fall 2. Mietvertrag mit Zusatzvertrag für Tierhaltung im Garten. Arge zahlt Kaution und Miete. Nach 4 Wochen sind die Tiere in der Wohnung und urinieren mit beißendem Gestank. Beleidigungen, Diebstahl, Hausordnungsdefizit, mutwillige Beschädigung Eigentums der Mitmieter, Kündigung, Einsprung durch Anwalt und Einstellung der Mietzahlung. Weder Gesundheitsamt, noch Veterinäramt noch Ordnungsamt sind Zuständig. Handgreiflichkeiten wurden von der Polizei aufgenommen, aber (trotz Vorbestrafung des Täters) von der Staatsanwaltschaft abgelehnt. Also Klagen, weiterer Mietverlust, laufende Kosten, Gerichtskosten und alles auf unbestimmte Zeit und Totalausfall der Auslagen. Sagte da jemand Rechtsstaat? Doch wohl eher Unrechtsstaat. Sollte ich jetzt wegen Zahlungsunfähigkeit pleite gehen, bleibt mir noch HartzIV, welch Hoffnungsschimmer. aber Hauptsache man hat den Immobilienhaien den Rücken gestärkt und als Gegengewicht den Mietbanausen zu legalem Unrecht verholfen. Da ging es in der Mangelwirtschaft gerechter zu (aber nicht besser); die Unterschiede waren weitaus geringer. Da gab es halt noch Autoritäten, die was zu sagen hatten. Heute regiert die Selbstverwirklichung auf jedem Niveau, auch auf Ramschniveau.

  • G. Lehmeyer
    17.03.2015 - 23:43 Antworten

    Hallo,
    wir sind Mieter eines Hauses. Bei Mietsvertragsunterzeichnung haben wir dem Vermieter gesagt das die Miete erst um den 15ten eines Monats kommt da wir alle (3Pers.) unseren Lohn zum 15ten eines Monats bekommen.Wir wollten dies im Mietvertrag ändern haben aber dies nur bei unserem gemacht. Wir haben 3 jahrelang immer pünktlich die Miete wie vereinbart bezahlt, jetzt kündigt er uns durch Rechtsanwalt wegen säumiger Mietzahlung und reicht Räumungsklage ein. Mieterschutzbund kann uns nicht helfen da Aussage gegen Aussage steht,weil er behauptet solche Vereinbarung wurde nie geschlossen und steht bei ihm im Original auch nicht drin. Belegen kann ich die Mietzahlungen anhand der Auszüge, Abmahnungen haben wir keine von ihm erhalten. So schnell eine neue Wohnung finden ist auch schlecht da wir 2 Hunde haben einer davon ist mein Schimmelhund da ich wegen Krebserkrankung auf Schimmelbefall reagiere. Was tun und was passiert wenn der Räumungsklage stattgegeben wird? Bin auf der Suche nach einem Rechtsanwalt für Mietrecht und einem Vermieter im Raum 90584 (bis 30km Umkreis) der anständige Mieter will.

    • Mietrecht.org
      18.03.2015 - 12:41 Antworten

      Hallo Frau Lehmeyer,

      wenn Sie schon seit Jahren zum 15. die Miete zahlen und bislang nichts vom Vermieter diesbezüglich gehört haben, wird es mit Sicherheit schwer sich jetzt auf unpünktliche Zahlungen zu berufen. Ich schicke Ihnen einen Vorschlag für einen Anwalt bei Ihnen in der Nähe per E-Mail.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • G.Lehmeyer
    18.03.2015 - 16:35 Antworten

    Vielen Dank Herr Hundt,
    für die Adressdaten. Schade nur das sie für mich momentan zu weit weg ist da ich momentan nicht mobil bin und von uns aus (kleines Dorf von 90584) es schwer ist sie ohne Auto ( um zur SBahn zu kommen) zu erreichen.
    Werde mich aber an die Dame wenden so schnell es geht, da wir die Hilfe dringend nötig haben.
    Rufe sie an um einen Termin zu machen und dann muss ich nur noch schaun das ich bis zum Termin hinkomme.
    Nochmals vielen Dank.

  • J. Blauhut
    21.07.2015 - 14:12 Antworten

    Hallo,
    Einliegerwohnung vermietet zu Mitte Januar 2015. Zahlungen der Miete erst pünktlich. April wurde später bezahlt, Mai erst nur zur Hälfte, Rest dann mit Junimiete zusammen, von der Juni-Miete allerdings nur die Hälfte. Juli fehlt bisher ganz. Im nachhinein erfahren, daß Mieter die Miete vom Amt bekommt. Mittlerweile hat er sich aber (wieder) umgemeldet, ist selber irgendwo in D unterwegs. Post kommt weiterhin hierher.
    Nun muß ich wegen Trennung das Haus verkaufen. Eine mögliche Umschuldung scheiterte daran, daß eine Besichtigung des Hauses nicht vollständig möglich war, da der “Mieter” keinen Zutritt zu der Wohnung gewährte (ausgetauschte Schlösser).
    “Mieter” lacht mich aus, reagiert auf Anrufe nicht mehr, zahlt nicht, verweigert den Zutritt, ist umgemeldet. Behauptet keinen Mietvertrag zu haben.

    Was mach ich nun?

    • Mietrecht.org
      21.07.2015 - 15:25 Antworten

      Hallo Herr Blauhut,

      es gibt im Grund nur einen guten Tipp für Sie: Lassen Sie sich rechtlich beraten.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • A. Fischer
    30.07.2015 - 02:57 Antworten

    Hallo,

    ich bewohne seit über 4 Jahren eine Mietwohnung. Seitdem gab es 2 Eigentümerwechsel. Den letzten vor 2 Monaten. Heute habe ich eine Außerordentliche, fristlose Kündigung erhalten. Begründung:

    “Das Ihnen vorgeworfene, vertragswidrige Verhalten besteht darin, dass Sie die mietvertraglich vereinbarte Mietkaution in Höhe von XXXX nicht an die Vermieterin abgeführt haben, obwohl Sie sich hierzu verpflichtet haben und es sich um eine Bringschuld handelt.”

    Fakt ist das ich die Kaution beim Einzug vor rund 4 Jahren in voller Höhe bezahlt habe. Ich habe auch immer meine Miete pünktlich und fristgerecht bezahlt. Ich bin davon ausgegangen das beim Eigentümerwechsel die Kaution automatisch an den neuen Eigentümer übergeht. Es gab auch nie eine Rückzahlung der Kaution vom vorherigen Eigentümer. Vor der Kündigung gab es keinerlei Zahlungsaufforderungen.

    Ich soll nun binnen einer Woche einen Termin zur Schlüsselübergabe vereinbaren. Ansonsten droht mir der Vermieter (eine Liegenschafts GmbH) mit einer gerichtlichen Zwangsräumung.

    Ich gehe davon aus, dass es keine rechtliche Grundlage für eine fristlose Kündigung gibt.
    Wie gehe ich jetzt am besten vor?

  • A. Kurz
    17.08.2015 - 11:40 Antworten

    Hallo,
    es bestehe ein Mietvertrag über eine Einzelgarage mit Mietbeginn 01.07.2015. Die Miete für Juli + August wurde trotz mehrfacher Aufforderung nicht bezahlt (wurde immer wieder vertröstet). Gestern ist der Mieter zu einem vereinbarten Treffen am Objekt nicht erschienen. Die Kündigung (fristlos sowie hilfsweise fristgerecht zum 31.08.2015) wurde an der angeblichen Adresse des (ausländischen) Mieters eingeworfen. Der Mieter wohne jedoch lt. Aussage der “Freundin” nicht an dieser Adresse, aber er hole regelmäßig seine Post dort ab.
    Im Kündigungsschreiben wurde Räumung + Schlüsselrückgabe bis spätestens 31.08.2015 gefordert.
    Angenommen, Mieter gibt die Garage(nschlüssel) nicht zurück…… Wie würde im Streitfall eine verbotene Eigenmacht (Austausch des Garagenschlosses) bewertet? Es handelt sich ja weder um Wohnraum noch befinden sich (fiktiv) irgendwelche Sachen des Mieters in der Garage? Welche “Strafe” droht dem Vermieter? Wenn der Mieter klagen würde, müsste dieser doch (vorab?!) seine aufgelaufenen Mietschulden begleichen? Oder sehe ich da etwas falsch? Könnte der nicht zahlende Mieter ohne jede Grundlage die Nutzung der Garage einklagen?

    • Mietrecht.org
      18.08.2015 - 08:41 Antworten

      Hallo Herr Kurz,

      ich kann Sie leider nur an einen Anwalt verweisen, um das individuelle Vorgehen abzustimmen. Danke für Ihr Verständnis.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • K
    28.08.2015 - 17:02 Antworten

    Hallo,
    ich habe vor einiger Zeit eine rechtswirksame Kündigung wegen Eigenbedarf erhalten und müsste zum 30.09 ausziehen. In dieser Gegend ist es sehr schwierig eine adäquate/bezahlbare Wohnung zu finden. Ich hatte Glück und habe eine sehr schöne Wohnung gefunden, die ich allerdings erst zum 30.10 beziehen kann. Ich habe meinem Vermieter dies heute mitgeteilt. Seine Schwester (hat Nachmieter für ihre Wohnung) soll in meine Wohnung ziehen um die Tante im Haus zu versorgen.Er hat mir ersatzweis ein “Wohnmöglichkeit” in seinem Haus angeboten und mich davon in Kenntnis gesetzt, sollte ich dieses Angebot ausschlagen, eine Räumungsklage gegen mich zu erheben. Er bat mich darum ihm am Wochenende meinen Entschluss mitzuteilen, andernfalls erhebt er am Montag die Räumungsklage.
    Soll ich es darauf ankommen lassen. Bin ja absolut gewillt hier so schnell es mir möglich ist auszuziehen und der neue Mietvertrag ist ja schon unterschrieben.

    • Mietrecht.org
      28.08.2015 - 17:17 Antworten

      Hallo K,

      die Entscheidung kann Ihnen leider niemand abnehmen. Ich persönlich würde tippen, dass der Vermieter Sie nicht räumen wird, alleine schon, weil die Klage natürlich eine ganze Weile dauern kann.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Forist
    06.09.2015 - 01:52 Antworten

    Eigentum vor Recht scheint das Motto einiger Vermieter zu sein – besonders im Südwesten der Republik. Oft hat man ja geerbt und meint, wegen stetiger leistungsfreier Einkommen irgendwie über dem Gesetz zu stehen.

    In meinem Fall werden einzelne Zimmer in stinknormalen Wohnungen vermietet. Das Vermieterehepaar betritt nach Lust und Laune die Räumlichkeiten, auch wenn selbst für Gemeinschaftsräume dies so nicht vorgesehen ist. Ein Apfel in der Küche wird zu stinkendem Müll, Wasserflecken auf Edelstahlflächen zum Hygieneproblem. Dutzende E-Mails, Dutzende Lächerlichkeiten. Dauertheater quasi seit Einzug. Setzt man sich zur Wehr, etwa indem man ebenfalls per Mail oder mündlich auf rechtliche Sachverhalte hinweist, ist man natürlich ein ganz, ganz Böser. Dann kommt der Anwalt von Haus & Grund und formuliert eine fristlose Kündigung – trotz Zeitmietvertrag.

    Ich werde ich mich zur Wehr setzen. Solchen Gestalten sollte die Vermietung von Wohnraum generell untersagt werden und ich müsste, allein schon auf Grund der psychischen Belastung und fehlenden Erholungszeit, diese auf Schadensersatz und Rückforderung von Teilen der Mieteinnahmen verklagen können. Sollte es zur Räumungsklage kommen, gerne.

    P.S. Es geht auch anders. In fünf Jahren in einer WG-Wohnung mit selbigem Mietkonzept, aber mit anderer baulicher Ausstattung und in einer viel größeren Stadt außerhalb der Region (zum gleichen Preis übrigens), gab es keinerlei Probleme – der Vermieter hat seine Studi-WGs hin und wieder, eher selten, mal begutachtet und meinte dann durchaus, dass man doch dies und das machen sollte. Wurde dann nach Ermessen erledigt und gut war´s. Übergabe am Ende auch völlig unproblematisch und kooperativ.

    • Mietrecht.org
      06.09.2015 - 09:56 Antworten

      Hallo Forist,

      danke für das Teilen Ihrer Erfahrungen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • sydney
    13.09.2015 - 18:01 Antworten

    Hallo,

    ich habe die Kündigung erhalten und habe immer pünktlich meine Miete bezahlt. Ich wohne seit 18 Jahren in einer Sozialwohnung ( 1997 Erstbezug ). Ich habe erst vor 2 Jahren meine Wohnung aufwendig saniert.
    Meine Wohnung ist sehr günstig, obwohl wir alle 3 Jahre eine Mieterhöhung bekamen. 2012 kam für uns die letzte Mieterhöhung.
    Vor einigen Wochen teilte mir mein Vermieter mit, das er die Wohnung braucht um teurer weiter zu vermieten und ich solle zusehen das ich bis Ende Februar 2016 aus meiner Wohnung bin.
    Ich bin richtig verzweifelt und weiß nicht wie es weiter gehen soll.

    Sydney

    • Mietrecht.org
      14.09.2015 - 07:54 Antworten

      Hallo Sydney,

      ein Vermieter muss seine Kündigung begründen. Der Wunsch die Wohnung im Anschluss teuerer zu vermieten ist kein Grund Ihnen zu kündigen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • sydney
    14.09.2015 - 14:50 Antworten

    Hallo Dennis Hundt,

    meine Kündigung beinhaltet Dinge, die traut man sich hier kaum aufzuführen.

    Ich hätte mein Vermieter beleidigt und ich würde den Hausfrieden stören. Hier wohnen 16 Mietparteien. Ich wohne allein in meiner Wohnung und ich habe niemals den Hausfrieden gestört.
    Ich würde am Abend die Tür aufmachen und die Mieter belauschen, was nicht stimmt. Und ich würde Müll im Haus verteilen….
    Ich könnte heulen wenn ich nur darüber nachdenke.
    Das er meine Wohnung haben möchte um diese teurer weiter zu vermieten, hatte er mir unter 4 Augen gesagt.

    Unser Vermieter ist skrupellos.

    sydney

  • Horst Weber
    17.09.2015 - 20:18 Antworten

    Hallo,

    eine Frage zur Räumungsklage .

    Wenn diese erstritten wurde und ein Räumungstitel liegt vor, die Wohnung aber nicht geräumt wurde !

    – Wie lang ist der Titel gültig und darf der Vermieter bei jeder Gelegenheit darauf hinweisen, das nur noch ein Nutzungsverhältnis vor liegt ? ! – So das ich immer ohne Mietrecht da steh ! ( Ist wie die Todesstrafe )

    Wandelt sich das nicht automatisch wieder in ein ” normales ” Mietverhältnis ?

    Danke für die Info

    H. Weber

  • A.Berk
    15.01.2016 - 15:58 Antworten

    Ich höre hier immer nur arme Vermieter. Wir haben ein ganz anderes Problem. Am 23.12. Hatte ich plötzlich die Räumungsklage im Briefkasten. Ohne vorherige Kündigung oder irgendwelche Mitteilung vom Vermieter da wir angeblich 5 Monate die Miete nicht gezahlt haben was aber belegbar ist das es nicht stimmt sondern die Miete pünktlich monatlich auf dem Konto des Vermieters angekommen ist. Die Miete wird aufgrund von Schimmel (Gutachten zum Schimmel Grund vorhanden. .. Der Vermieter schafft keine Abhilfe da das Flachdach nicht dicht ist.) um 25 Prozent gemindert. Dies wurde ordnungsgemäß von uns dem Vermieter mitgeteilt und auch akzeptiert. Also kann jeder Vermieter willkürlich eine Räumungsklage beim Amtsgericht beantragen. Wir mussten einen Anwalt einschalten der den Fall übernommen hat. Wir wissen nicht wie es ausgeht.

  • Bernd
    18.02.2016 - 22:41 Antworten

    Mein Fall:
    Mieter runiert zunächst die Wohnung, reißt Öfen und auch Fenster raus, der Hund kotet den ganzen Hof voll, er zahlt nichts mehr seit Monaten, geht nicht ans Telefon, reagiert nicht auf Briefe, öffnet auf Klingeln nicht die Tür, läßt selbstverständlich auch nach meiner Kündigung die Frist für den Auszug und die Räumung der Wohnung ungenutzt verstreichen. Ich muss jetzt die Räumungsklage betreiben, und die gibt dem Mieter nun noch genügend Zeit, also Monate, die Wohnung vollständig in eine Ruine zu verwandeln. Ich kann nichts, aber auch gar nichts tun außer hoffen und beten, dass das Amtsgericht wenigstens zügig arbeitet, und mir kein Formfehler unterläuft, der mich um weitere Monate zurückwirft. Mein Schaden wird 5-stellig das ist jetzt schon klar. Selbsverständlich ist der Mieter mittellos und wird nicht einen Pfennig der durch ihn ausgelösten Kosten selbst bezahlen. Deutschland 2016.

    • Mietrecht.org
      19.02.2016 - 01:11 Antworten

      Hallo Bernd,

      danke für das Teilen Ihrer Erfahrungen. Ich wünsche Ihnen alles Gute für die Räumung(sklage).

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Micha
    21.02.2016 - 12:03 Antworten

    Im Allgemeinen:

    Keiner weiß was wirklich hinter den vielen Geschichten steckt und ob das geschilderte auch wahr ist. Um den Sachverhalt klären zu können gibts ja die Gerichte und nicht jede falsche Sichtweise oder Rechtsauffassung hat dort auch Bestand. Vermieter wie auch Mieter haben Rechte und Pflichten. Auch kommt es auf Respekt und
    sittliche Umgangsformen an, die von Vermietern aufgrund eines falsch verstandenen Besitzstanddenken oft arg über strapaziert werden. Wenn vom Vermieter Aktionen kommen
    wie statt: “ich würde gern mit Ihnen (dem Mieter) ein Problem besprechen/klären”, dann “ich fordere, verlange, erwarte…und dann noch nicht mal nachvollziehbar, vorgeschoben, teilweise sogar betrügerisch oder noch krasser zu lesen sind, ist das nicht Konflikt-vermeidend, sondern treibt doch die Parteien doch erst recht auf die Barrikaden. Dann ist der Vermieter selber schuld wenn er nicht in der Lage ist, dass Problem sozial verträglich zu regeln. Auch haben Vermieter nach eigenen Beobachtungen oft ein Problem mit Gleichbehandlung und Fairness. Für Vermieter gilt immer noch: Eigentum verpflichtet…(Grundgesetz) und die Wohnung eines Mieters ist auch vom Grundgesetz geschützt. Schließlich haben Menschen dort meist ihren Lebensmittelpunkt.

    Zitat: “User: Bernd”
    Ich kann nichts, aber auch gar nichts tun außer hoffen und beten…

    Doch, man kann dem Mieter Anreize bieten, dass er die Wohnung schneller übergibt, also einen Aufhebungsvertrag abschließen. Wenn allerdings die Verhältnisse schon so verhärtet sind, dass der Mieter nicht mal die Post öffnet und so jede Bemühung zu Nichte macht, dann ist es natürlich schwierig überhaupt mal was anzubieten um an die Wohnungsschlüssel wieder ran zu kommen.

    Ein Eigentümer, der meint, sich nicht an geltendes Recht halten zu müssen, kann sich schnellstrafbar machen, wegen Hausfriedensbruch, Nötigung, Einbruch etc. und Zivilrechtlich Schaden ersatzpflichtig gegenüber dem Mieter werden, wegen Nichtgewähren des vertragsgemäßen Gebrauchs der Mietsache. Übrigens bin ich Mieter und hab schon so einiges mit meinemVermieter ausgefochten, Gerichtlich wie auch in Meditationen. Nicht immer hat man recht. Aber es hängt wirklich sehr stark davon ab, was für Persönlichkeiten daran beteiligt sind. Mein Vermieter wurde von einer Amtsrichterin mal im Verfahren als Querulant bezeichnet. Das hatte wohl nachhaltigen Eindruck gemacht und plötzlich war das Mietverhältnis wieder befriedet. So kanns gehen im Leben.

    Kein Rechtsrat, nur meine persönliche Meinung und Erfahrung.

  • Daniela Rack
    28.05.2016 - 13:21 Antworten

    Also unsere Mieter ziehen jetzt auch nicht aus. Haben in 6 Monaten keine Wohnung gefunden. Halten sich an gar nichts. An alles muss man Erinnern. Es nervt nur noch. Irgendwann kommt dann die Miete. Kehrwoche und so wird nichts gemacht auch nach anmahnen nicht. Wirst vom Onkel noch als böser Vermieter hingestellt. Nächtliche Ruhestörung fast jede Nacht. Uns bleibt vermutlich auch kein anderer Weg wie die Räumungsklage. Mittlerweile ist se alleinerziehende Mutter von 2 Kindern. Nen neuen Macker hatte se auch ganz schnell. Der Sohn von der bedient sich bei uns. Mùssen alles abschliessen auch unsere Gefriere im Keller. Sowas hab ich noch nie erlebt. Er darf alles kaputt machen und wir sollen zahlen. Echt krass aber ich verstehe jetzt warum solche Leute niemand einziehen lassen will.

  • Maik Gold
    29.05.2016 - 03:38 Antworten

    Hallo Herr Hundt.

    Bei mir ist es ein Fall, wie er wohl nur selten vor kommt.

    Ich habe als Mieter im Dezember 2015 fristgerecht zum 31.03.2016 gekündigt. Aber bis heute noch keine neue Wohnung gefunden.

    Nun hat der Vermieter Räumungsklage eingereicht, die mir am 28.05.2016 zugestellt wurde.

    Von Mietbeginn bis März 2016 wurde die Miete immer pünktlich und in voller Höhe gezahlt. Ca. zum 20.05.2016 wurde die Nutzungsentschädigung für April 2016 gezahlt. Zahlungen für den Monat Mai wurden noch nicht geleistet.

    Die Räumungsklage lautet auf Räumung und Zahlung und ist eher dünn begründet.

    Kann so eine Klage ( gegen welche ich mich natürlich verteidige ) dem Grunde nach überhaupt erfolgsversprechend sein, da ja hier einzig und allein der Mieter gekündigt hat?

    Eine Vermieter Kündigung liegt bis heute nicht vor.

    • Mietrecht.org
      29.05.2016 - 22:38 Antworten

      Hallo Maik,

      ich kann den Erfolg eine Klage nicht beurteilen. Aber warum sollte der Vermieter kündigen, wenn Sie gekündigt haben? Warum zahlen Sie nicht wenigsten pünktlich Ihre Miete / Nutzungsentschädigung weiter?

      Bitte lassen Sie sich bei Bedarf rechtlich beraten.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Maik Gold
    30.05.2016 - 13:19 Antworten

    Hallo Dennis.

    Danke für ihre Antwort.

    Die Miete zahlt das Jobcenter.

    Der Vermieter erklärte mir Mitte März 2016 gegenüber persönlich, dass er ab 1.04.2016 keine Miete mehr von mir möchte.

    Er verzichtet nach Beendigung des Mietverhältnis zum 31.03.2016 also freiwillig auf seine Miete. (!?)

    Dem Jobcenter teilte ich das so mit, ohne darauf hin zu wirken, dass selbiges weiter Miete ( Nutzungsentschädigung ) zahlt.

    Warum das Jobcenter nun weiter ( zeitverzögert, da ich ja jederzeit ausziehen könnte ) die Nutzungsentschädigung zahlt, entzieht sich meiner Kenntnis.

    Wüsste keine rechtliche Grundlage dazu.Möchte wohl Obdachlosigkeit vermeiden. Aber ohne meinen Antrag? Hmm….. Naja, ist nicht mein Geld.

    Ende Juni 2016 wird wahrscheinlich vom Jobcenter die Nutzungsentschädigung für den Monat Mai 2016 gezahlt.

    Einerseits sagt mir der Vermieter Mitte März 2016, er verzichte ab April 2016 auf die Miete, andernseits klagt er auf Räumung UND Zahlung.

    Ziemlich dumm sowas.

    Bis heute hatte ich keine einzige Mitteilung des Vermieters erhalten, dass er ab April 2016 weiter Miete von mir verlangt.

    Dies teile ich auch dem Gericht mit.

    Der Vermieter sagt mir, er verzichte ab April 2016 auf Miete und hat mir auch nie eine Mahnung zugestellt. Also ist die Klage zwecks Zahlung schon hinfällig.

    Zumal das Jobcenter weiter zahlt. Wenn auch zeitverzögert. Für diese Verzögerung wird das Gericht jedoch Verständnis haben.

    Denn das Jobcenter kann nach einem gekündigten Mietverhältnis die Miete/Nutzungsentschädigung nicht wie üblich im voraus zahlen. Da ich ja jederzeit ausziehen könnte.

    Der Vermieter und sein Rechtsanwalt sind beide nur auf ihren Vorteil aus und denken, ich knicke ein oder kenne mich nicht aus.

    Dabei bin ich jedoch viel zu klug, um diese Klage wehrlos zu akzeptieren.

    Freundliche Grüße

    Maik Gold

    • Saviour1981
      11.04.2017 - 08:37 Antworten

      Gerade auf das gesprochene Wort würde ich mich bei sowas nicht verlassen und alles schriftlich und unterschrieben verlangen. Immer alles schriftlich geben lassen, gerade wenn sogar Rechtsstreitigkeiten im Spiel sind. Remember that.

    • Lavinia
      17.09.2017 - 14:40 Antworten

      Auch wenn der Beitrag schon was älter ist, kann ich gerade nicht an mich halten und geb deswegen trotzdem meinen Senf dazu. Maik, du kündigst deine Wohnung zum 31.3., dementsprechend sagt dir der Vermieter, dass du ab ab 1.4. keine Miete mehr zahlen musst. Dann findest du keine andere Wohnung (Warum nur? So ein zuverlässiger Mensch . . . ) und ziehst einfach nicht aus. Ohne das mit dem Vermieter abzusprechen. Der ja womöglich die Wohnung ab 1.4.schon wieder vermietet hat, oder Handwerker bestellt hat für die Renovierung, oder sonstwas, was außer ihn niemanden was angeht. Und wunderst dich dann, dass der Vermieter nicht begeistert darüber ist, dass du 1. nicht, wie vereinbar, ausziehst, und 2. nicht, oder nicht pünktlich zahlst. Du hast dich zum Auszug verpflichtet, du bist nicht ausgezogen, ergo Räumungsklage, so einfach ist das. Warum glauben eigentlich so viele Menschen, das das Einhalten von Verträgen und Vereinbarungen nur für die andere Seite gilt?

      • Mietrecht.org
        18.09.2017 - 12:08 Antworten

        Hallo Lavinia,

        danke für Ihren Beitrag.

        Viele Grüße

        Dennis Hundt

  • Alex
    18.08.2016 - 14:12 Antworten

    Hallo,

    wie sieht es denn mit den Anwalts- und Gerichtskosten aus, wenn der Mieter während eines laufenden Gerichtsverfahrens (Räumungsklage) auszieht bevor ein Urteil und damit auch eine Kostenentscheidung getroffen wurde?

    Mit freundlichen Grüßen,

    Alex

  • Alexandra
    26.08.2016 - 21:32 Antworten

    Hallo,

    zuerst einmal möchte ich zum Ausdruck bringen, dass die Seite sehr interessant und informativ ist und zwar sowohl für Mieter als auch für Vermieter. Herzlichen Dank für die vielen Informationen.

    Leider habe ich auch ein Problem bei dem mit vor Ort niemand so richtig helfen mag.
    Ich lebe seit meiner Geburt in einem Einfamilienhaus, das lange Zeit im Familienbesitz war.
    Vor rund 20 Jahren ging das Unternehmen meiner Familie, an dem ich als untätige und vollhaftende Gesellschafterin beteiligt war in Konkurs.Das große Firmengrundstück auf dem sich auch das Einfamilienhaus befindet wurde damals versteigert. Die Betriebsgebäude wurden abgerissen und das Gelände wurde mit Doppelhäusern bebaut. Das Wohnhaus blieb erhalten und wurde nach langem hin und her an uns vermietet.

    Die neue Eigentümerin ist eine Wohnungsbaugesellschaft, die einer öffentlichen Stelle gehört.

    Nun habe ich pünktlich zu Ostern eine Abrisskündigung bekommen, weil das Haus für das ich rund
    500 € Miete im Monat bezahle plötzlich eine Ruine sein soll.

    Es steht darin z.B. geschrieben, dass das Haus nur mit Holzkohle beheizt werden kann, was ja nicht mehr zeitgemäß sein soll. Geheizt wird über einen Kachelofen der Lüftungsschlitze im ersten Stock hat und somit auch dort mitgeheizt werden kann. Es wird auch nicht mit Holzkohle sondern mit Buchenholz und Holzbriketts geheizt.

    Weiter wird angeführt, dass der besagte Kachelofen nicht mehr vom Kaminkehrer abgenommen werden wird, dabei wurde vor rund 3 Jahren ein neuer Ofeneinsatz durch die Vermieterin eingebaut und im Kamin ein Edelstahlrohr eingezogen. Laut Aussage des Kaminkehrers ist der Ofen einwandfrei.

    Die Fenster sollen undicht und nicht schallisoliert sein, dabei sind es spezielle Schallschutzfenster, die vor rund 40 Jahren eingebaut wurden, als vor Ort ein Nato-Flughafen war. Es sind vor Ort nur vereinzelte ältere oder alte Hauser an denen die Fenster seither wieder ausgetauscht wurden.

    Die weiteren fadenscheinigen Begründungen führe ich hier nicht weiter an.

    Das Wohnhaus steht höchstens noch auf 200 qm Grund. Ein Garten ist nicht mehr vorhanden, lediglich eine Hofeinfahrt.

    Es wird im Kündigungsschreiben weiter angegeben, dass das Wohnhaus abgerissen werden soll, weil es für die Gesellschaft plötzlich unwirtschaftlich sein soll. Stattdessen soll auf der Minifläche ein Einfamilienhaus gebaut werden, das verkauft werden soll.
    Ich vermute, dass mich die Gesellschaft viel eher nur loshaben will, weil man alles eng an eng bebaut hat und nun Probleme mit den wenigen Parkplätzen hat.

    Die Miete wurde über all die Jahre mehr als pünktlich bezahlt. Es sind bis heute keine Mietrückstände vorhanden.

    Ich habe vor Ort keinen auf Mietrecht spezialisierten Anwalt gefunden, der mich vertreten wollte. Alle zu denen ich Kontakt aufgenommen habe sagten mir dass sie keine Kapazitäten mehr frei haben als sie gehört haben wer der Eigentümer der Immobilie ist.

    Ich habe momentan einen Anwalt der auf andere Sachgebiete spezialisiert ist. Durch diesen Anwalt habe ich der Gesellschaft ein Kaufangebot für das Wohnhaus, das ja nur noch eine Ruine sein soll übermitteln lassen. Dieses Angebot wurde abgelehnt mit der Begründung, dass die Kosten ohnehin nicht aufgetrieben werden können. Dem ist allerdings nicht so, Ich habe 20 Jahre lang für Schulden gebüßt, die ich nicht verursacht und auch nicht verlebt habe. Meine Schufa ist endlich wieder blütenweiß.

    Mein Anwalt erklärte mir bei einem Termin ,der heute stattgefunden hat lediglich, dass er im Rahmen der gegebenen Frist Widerspruch einlegen könnte und dass es dann zu einer Räumungsklage kommt.

    Was kann ich nur tun damit ich nicht das Haus an dem ich sehr hänge auch noch verliere?

    Danke für Antwort

    Alexandra

    • Mietrecht.org
      27.08.2016 - 10:53 Antworten

      Hallo Alexandra,

      danke für Ihre ausführliche Schilderung. Ich vermute jedoch, dass die Kommentarform nicht der richtige Weg ist, um wirkliche Lösungen für Ihre Thematik zu erhalten.

      Ich kann Sie daher leider nur an Ihren Anwalt verweisen – dieser kennt die Sachlage und kann Ihnen sicher besser helfen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      • Alexandra
        27.08.2016 - 20:31 Antworten

        Herzlichen Dank für die Antwort Herr Hundt.

        Viele Grüße

        Alexandra

  • Martin
    10.11.2016 - 19:00 Antworten

    Hallo liebe Leute,
    ich find es sehr gut, was es hier an Infos gibt!
    Ich war früher ehrenamtlich in der Obdachlosenhilfe tätig und weiß daher auch warum manch ein Mieter seine Wohnung verloren hat. (Mietschulden, Vandalismus usw.).
    Es gibt aber auch, wie in meinem Fall, Vermieter die im Verhalten nicht anders sind!
    Mein vorheriger Vermieter hat nie Nebenkostenabrechnungen vorgelegt und die Kaution nicht angelegt! Neuer Vermieter (Eigentümer) seit Juli 2016, ist 23 Jahre alt, unerfahren.
    Dieser Vermieter hatte mich sofort wegen Eigenbedarf gekündigt.
    Er musste die Kündigung zurückziehen da er noch nicht im Grundbuch eingetragen war.
    Jetzt im Oktober hat er dann rechtmäßig die Mietkündigung zum 31.01.2017 aussprechen dürfen.
    Zudem kündigte Vermieter an, in 2-3 Wochen die Fenster austauschen zu wollen.
    Obwohl er dies 3 Monate vorher ankündigen muss!
    Also, es gibt auch die andere Seite der Medaille!!
    Ich bin z.Zt. Arbeitslos und werde schon per se bei Wohnungsbewerbungen abgelehnt!
    Ich wohne im Umland von Freiburg, wo es keine Sozialwohnungen oder Stadtwohnungen gibt.
    Somit wird es auf eine Räumungsklage durch den Vermieter hinauslaufen MÜSSEN!
    Ich war am Ordnungsamt um mich zu informieren.
    Meine Frage war, warum man denn erst viel Geld vor Gericht ausgeben muss, damit erst danach das Ordnungsamt tätig wird? Warum nicht schon vorher?
    ANTWORT: Das ist halt so!
    Voraussichtlich würde mir die Gemeinde eine Containerunterbringung, mit Asylanten, anbieten können!
    JETZT meine Frage: Wenn Staat und Gemeinden seit Jahrzehnten nicht für bezahlbaren Wohnraum sorgen, der Wohnungsmarkt den Privatvermietern überlassen wird, habe ich dann nicht das Recht meine Mietkündigung solang zu verhindern wie ich nur kann??
    Ich gönne dem Vermieter meine Wohnung! Am liebsten sofort!
    Aber wohin? Straße? Container?
    Danke

      • Martin
        16.11.2016 - 20:22 Antworten

        Hallo Herr Hundt,
        danke für den Link.
        Dies habe ich schon oft gelesen. Letztendlich kann man ein Kündigungsverfahren vielleicht um 1 Jahr verzögern. Wenn ich bis dahin keine neue Wohnung bekomme, wird wohl nur der Container bleiben (?). Ich habe WBS beantragt, alle Wohnungsbewerbung registriert (für Gerichtsverhandlung).

  • Anna
    14.11.2016 - 22:22 Antworten

    Hallo zusammen,

    kann mir jemand sagen wie lange es ungefähr dauern wird bis eine Räumungsklage wegen Zahlungsverzug nach fristloser Kündigung rechtskräftig ist? Die Wohnung hat keine Mängel, die Mieterin zahlt von Anfang an nicht pünktlich und nicht vollständig. Sie ist alleinstehend und erst seit 4 Monaten in der Wohnung. Ich selbst bin im 8. Monat schwanger und werde die Wohnung an die Bank verlieren wenn sich die Klage mehrere Monate hinzieht, denn mit 900.- Elterngeld und einer Belastung von1350.- für die Wohnung an die Bank und an die Hausverwaltung habe ich keine Chance. Wird das auch von Gerichtswegen berücksichtigt? Oder ist es nur “unzumutbare Härte” wenn der Mieter schwanger oder alleinziehend ist (was meine Mieterin zum Glück beides nicht ist).

    Danke für eure Antworten, Anna

    • Mietrecht.org
      15.11.2016 - 14:00 Antworten

      Hallo Anna,

      leider kann ich Ihnen für Ihren Fall keine Informationen zur möglichen Dauer der Räumungsklage geben. Befragen Sie im Zweifel Ihren Anwalt.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      • Anna
        15.11.2016 - 23:12 Antworten

        Hallo Herr Hundt,

        danke für Ihre Antwort. Können Sie mir sagen ob die Mieterin wenn sie nach einreichen der Räumungsklage aber vor Urteilsspruch ihre Mietschulden zahlt die Gerichtskosten für die Klageeinreichung auch zahlen muss, oder muss ich das bezahlen?

        Viele Grüße

  • Natalja Schwabenlandt
    15.12.2016 - 15:49 Antworten

    Guten Tag Herr Hundt,
    unsere Nachbarn kammen mit Kinderlärm unserer 5 Kinder (5J.,3J.,2x2J. Und 8 Monate altes Baby) nicht klar. Um uns so schnell wie möglich aus dem Haus zu eckeln, haben diese dem Vermieter immer wieder erzählt, dass wir diese angeblich beleidigen und bedrohen und und und….haben dann eine Räumungsklage vom Vermieter bekommen. Nahmen uns einen Anwalt und stellten einen Antrag auf Prozesskostenhilfe. Am 13.12.16 war die Verhandlung. Wir, mein Mann und ich wurden nicht verhört zu den ganzen Anlässen unser Anwalt hat kein einiges Wort gesprochen oder Einwände gehabt (wir hatten wohl schlechten Anwalt gewählt). Urteil…bis ende April müssen wir raus!
    Aber wie soll ich in 4 Monaten was finden? Mein Mann ist z.Z. auf Arbeitssuche und mit 5 Kindern suchen wir schon seit 8 Wochen erfolglos was neues.
    Meine Frage ist: können wir Berufung einlegen und können wir für diesen Fall einen neuen Prozesskostenhilfe Antrag und somit auch einen neuen Anwalt für die Sache stellen. Oder wird uns die ganze Sache abgesagt?
    Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort.

    mit freundlichen Grüßen,
    Natalja

    • Mietrecht.org
      15.12.2016 - 16:10 Antworten

      Hallo Natalja,

      ich kann Ihnen bei der Einschätzung des weiteren Rechtsweges leider nicht helfen. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihren aktuellen oder für ein Erstgespräch an einen anderen Anwalt.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Saviour1981
    11.04.2017 - 07:33 Antworten

    Leider schleicht sich bei mir das Gefühl ein, dass dieser Artikel der Kategorie “böser, böser Mieter und armer, armer Vermieter” entstammt.

    Ich bin nämlich ein “böser Mieter”, der durch einen “ach so armen Vermieter” durch eine Räumungsklage bedroht wird, obwohl sich der Vermieter oft unrechtmäßig verhalten hatte und ich meines Erachtens zu Recht dann ab und an Miete einbehalten habe.

    Ergo: es sind nicht immer die Mieter die Bösen. Ich habe schon Vermieter kennenlernen dürfen, die alles andere als philanthropisch eingestellt waren (und es zählen auch die dazu, mit denen ich kein vertragsverhältnis hatte, sondern lediglich fernmündlichen Kontakt).

  • Hayat
    11.04.2017 - 15:54 Antworten

    Hallo,

    Ich bin auch der Meinung, dass die Rechte der Vermieter nicht geschützt sind, alles spricht für den Mieter. Ich habe auch einen Mietet, der einen Teil der Miete vom Amt bezieht und den Rest selbst zahlt. Die ersten paar Monate war die Anteilige Miete pünktlich, dann wurde immer verspätet gezahlt und die letzten 2 Monate gar nicht, trotz Anmahnung. Jetzt muss ich so lange warten bis ich 2 Bruttomonatsmieten nicht gezahlt werden, erst dann werde ich fristlos kündigen können. Da ist eine Rechtslücke meiner Meinung nach, es kann dich nicht dass ich Monate warten muss.
    Am Ende sitzte ich mit den laufenden Krediten und den anfallenden Anwalts-und Gerichtskosten da. Wer schützt mich als Vermieter? Und wenn man noch im selben Haus lebt, ist die Situation angespannt.

    Das sind Trickdiebe, die sich auf Kosten des Sozialstaates ein schönes Leben genießen.

    Das Amt versucht die loszuwerden egal wie, die lassen sich schön bezahlen.

    Wohin kann ich mich wegen der Gesetzeslücke wenden?
    Danke

  • Hermann
    06.07.2017 - 17:28 Antworten

    Hallo,

    Es wundert mich nicht das viele Wohnungen leer stehen. Bei dieser Rechtslage hat der Besitzer der Wohnung (Vermieter) gegenüber einem Mieter fast gar keine rechte mehr.

    Das Mietrecht ist für einen Rechtsstaat sehr ungerecht.

    Gruß
    Hermann

    • Mietrecht.org
      22.07.2017 - 08:40 Antworten

      Hallo Hermann,

      danke für das Teilen Ihrer Meinung.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Klara Baudis
    08.11.2017 - 14:41 Antworten

    Hallo und guten Tag,
    ich habe ein Versäumnisurteil, Fristen wurden gewahrt, Mieter reagiert nicht. Kann ich jetzt ohne Anwalt weiter machen, indem ich einen Gerichtsvollzieher beauftrage, die Wohnung zu räumen?
    Vielen Dank im Voraus.
    Klara B.

  • Fabian
    28.02.2018 - 15:27 Antworten

    Normalerweise müßte es so sein:

    Wohnung gekündigt und Frist abgelaufen –> Mieter befindet sich illegal in der Wohnung und es entsteht automatisch Hausfriedensbruch + Mieter verliert sofort sein Besitzrecht.

    1. Polizei anrufen die auf einer Rechtsgrundlage die Wohnung betreten darf
    2. Mieter festnehmen und abführen
    3. Sachen auf die Straße Stellen bzw. entsorgen lassen auf Kosten des Mieters ohne Anspruch auf Schadenersatz ggü. Vermieter
    4. Automatisch Anzeige wegen Hausfriedensbruch

    Das wäre eine FAIRE Vorgehensweise…..

    Verbrecher werden geschützt und Menschen die Kapital investieren und Wohnraum schaffen werden bestraft. Unding!

    • Ritter
      07.03.2018 - 22:06 Antworten

      Hallo Fabian,
      ich bin da ganz deiner Meinung, es ist ein Unding was die Mieter für Rechte haben!
      Es ist doch krimminell wenn Mieter trotz Ordnungsgemäßer Kündigung nicht ausziehen

      Als Vermieter wird man bestraft durch nicht gezahlten Mieten und zusätzlich noch durch die Finanzierungder Räumungsklage Gerichtskosten und Anwaltskosten!

      Der Hammer ist dann noch das wir als Vermieter die Kosten für den Wasserverbrauch und die Müllentsorgung, Schornsteinfeger usw. trotz fehlender Mieteinnahmen brav weiterzahlen müssen.

      Wenn ich als Vermieter auf Grund dessen dann noch meinen Kredit bei der Bank nicht mehr begleichen kann, werde ich nochmals bestraft durch die eventuelle Versteigerung der Immobilie.
      Wann wird der Rechtsstaat endlich tätig und ändert die Gesetzeslage?

  • Janine
    27.12.2019 - 01:53 Antworten

    Ist die im Beitrag enthaltene Auflistung so noch aktuell? Nach Auskunft meiner Anwältin wird aktuell vor einem Gerichtsurteil zwingend noch ein Vergleichstermin vom Amtsgericht anberaumt und im Falle des Scheiterns des Vergleichs und eines Urteils zu Gunsten des Vermieters grundsätzlich vom Gericht eine 3-monatige Räumungsfrist gewährt, während derer eine Zwangsräumung ausgeschlossen ist. Allein damit dürfte eine Zwangsräumung in weniger als 6 Monaten ja praktisch ausgeschlossen sein, oder?

    • Mietrecht.org
      31.12.2019 - 06:54 Antworten

      Hallo Janine,

      danke für Ihren Beitrag. Ich kann Ihnen im Zweifel nur dazu raten, der individuellen Einschätzung Ihre Anwältin zu folgen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Christoph Schneider
    26.11.2021 - 12:06 Antworten

    Hallo allen,

    als Vermieter versuche ich mich gegen Mietnomaden und Beschädigungen der Mietsache abzusichern, indem ich im Vorfeld Nachweise einhole: Verdienstbescheinigung, Arbeitsvertrag, Vormieter, Schufa. Ich schaue mir die Interessenten genau an; wie reagieren Sie auf kritische Fragen. Wie schaut der Innenraum des Autos aus mit denen sie kamen? In einem Zweifelsfall habe ich mich sogar mal in die Bestandswohnung einladen lassen, um sich näher kennenzulernen. Ja, zugegeben, das basiert auf Freiwilligkeit. Ebenso gehe ich den Vertrag am Ende aber auch freiwillig ein.
    Aufgrund der erschreckenden Berichte im Verlauf hier, würde ich gern ein Feedback einsammeln, welche Absicherungsversuche im einzelnen vorgenommen wurden? Nachdem man den Vertrag unterschrieben hat, scheint man rechtlich ja einen steinigen bis unmöglichen Weg zu haben, wenn der Mieter das will.
    Danke für euer Feedback!

    Und: Auch bei mir lief nicht alles immer gut. Ein Mieter war der Meinung, dass er die Schlüssel erst herausrückt, wenn ich auf alle weiteren Ansprüche und auf eine sachliche Prüfung durch einen Anwalt schriftlich verzichte. Zug-um-Zug, nannte er das … da steht man dann in der Wohnung und fragt sich spontan: Was ist jetzt die beste Entscheidung? Und nur weil dies den Tatbestand der Erpressung erfüllt, könnte mir in einer solchen Situation die Polizei helfen? Vermutlich würden die Beamten den Schlüssel aber auch nicht einkassieren können. Oder reicht es aus, wenn man das Kündigungsschreiben des Mieters vor Ort in der Mietsache selbst vorzeigen kann?

    Gruß und Dank im Voraus für a) das Feedback zur Zwischenfrage und b) für die kostenfreie Antwort auf die Frage am Ende.

    Grüße, Christoph Schneider

    • Mietrecht.org
      26.11.2021 - 12:11 Antworten

      Hallo Christoph,

      vielen Dank für die Schilderung zu ihrem Vorgehen. Das ist sicherlich ganz schön umfangreich, aber wenn das ihr Weg ist, warum nicht. Die Polizei wird Ihnen bei der Übergabe nicht helfen können.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      • Christoph Schneider
        27.11.2021 - 01:03 Antworten

        Hallo Herr Hundt,

        vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. In der Tat ist es überlegenswert, ob der Vermieter*in im Vorfeld den hier zuvor geschilderten Umfang, welcher ~nur~ wenige Tage in Anspruch nimmt, in die Prüfung des potentiellen Mieters/Mieterin steckt oder ob man später einen eher ungewissen jahrelangen Aufwand in diejenigen Aufgaben und denjenigen finanziellen Aufwendungen steckt, -> wie dieser Aufwand hier zuvor durch die betroffenen Vermieter*innen beklagt wurde.

        Die Polizei sollte sich indes durchaus für strafrechtlich relevante Fälle einsetzen. Dieser Aufgabe kommt sie bei transparenter Darstellung auch nach (so die Hoffnung). Eine Erpressung vor dem Hintergrund sich übel finanziell zu bereichern, sollte bestenfalls dazugehören, denn wir verlassen hier das Zivilrechtliche (Vermietung). Ich hoffe mit dieser These nicht zu erliegen. Denn:
        Eine Erpressung ist letztendlich im Ergebnis gekennzeichnet, dass der Täter sich selbst oder einen Dritten bereichern und eine Vermögensschädigung herbeiführen will.
        Die Tatsache den Besitz eines Eigentümers unberechtigt – hier , weil “eigene Kündigung” – wie im Verlauf am 26.11. um 12:06 Uhr geschildert vorzuenthalten, gehört m.E. dazu.

        Vereinfacht gesagt: “Ich geben Dir Dein eigenes Fahrrad zurück, wenn Du mir dafür 50EURO gibst”.

        Dass also die Polizei in einem solchen Fall daneben stünde und zuschauen würde, wäre fraglich.

        Zurück zur Sache: Den Wohnraumschlüssel aus Sicht eines Mieters eigenmächtig unter Zahlung von beliebigen Geldsummen durch den Vermieter an den Mieter vorzuenthalten ist der vorangegangenen Antwort durch Herrn Hundt nach noch Privatsache? Wenn ja: Würde diese Legitimation der Unterschriftenerpressung letztendlich und zugegeben im Extremfall nicht dazu führen, dass Vermieter Abschlagszahlungen für den Rückerhalt ihres Eigentums Geldsummen zahlen würden?

        Dies würde doch eine weitere einseitige Benachteiligung der Vermieter darstellen. Spräche sich dieses Verfahren herum, entstünde gar ein neuen Geschäftsmodell:
        Ein solches Verfahren ähnelt dann denjenigen Abschlagszahlungen wie sie für die in einer Mietsache hinterbliebenen Möbel, die wertlos sind, aber dem höchstbietenden Nachmieter der Mietsache zwangsläufig durch Mietraummangel zufallen.
        Im Klartext: “Du bekommst die Wohnung als Nachmieter, wenn Du mir den Müll versilberst.”

        Auch dieser Zwang zwischen Mieter-Nachmieter wurde reglementiert, was letztendlich die allseitige Notlage signalisiert und meine Frage dahingehend erneuert inwieweit der Vermieter als Wohnraumschaffender unter Druck gesetzt werden darf.

        Fazit für mich und für alle, die Wohnraum dennoch anbieten: “Prüfe er , wer sich ewig bindet.”

        • Mietrecht.org
          27.11.2021 - 08:55 Antworten

          Hallo Christoph,

          in der Praxis dokumentieren Sie schriftlich und am besten mit einem Zeugen, dass der Mieter die Wohnung nicht im vertragsgemäßen Zustand (nicht geräumt) zurückgegeben hat und/oder nicht bereit ist den Schlüssel auszuhändigen. Alle weiteren Schritte ergeben sich dann aus dem Gesetz.

          Viele Grüße

          Dennis Hundt

  • S. Thurn
    19.07.2022 - 15:40 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,

    vielen Dank für Ihren ausführlichen Artikel.
    Ich habe eine Frage zu der Setzung einer Nachfrist (Punkt 3.)
    In dem Fall bei einer fristgerechten Eigenbedarfskündigung, mit Widerspruch des Mieters:
    Wenn der Mieter zum vorgegebenen Datum nicht auszieht und der Vermieter ohne die Nachfrist direkt die Räumungsklage erhebt, ist die Räumungsklage an sich überhaupt rechtens/ zulässig?
    Oder ist die Nachfrist zwingende Voraussetzung, damit eine spätere Räumungsklage erhoben werden kann?

    Freundliche Grüße,
    S. Thurn

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