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Empfehlungsschreiben für Mieter vom Vermieter – Eine Vorlage für Vermieter

Will man als Vermieter seinem Mieter helfen, eine neue Wohnung zu finden und deshalb ein Empfehlungsschreiben ausstellen, sollte man einige Dinge bei der Formulierung beachten, um damit nicht eigene mögliche Ansprüche gegen den Mieter zu beschränken. Außerdem sollten Vermieter vermeiden wahrheitswidrige Angaben zu machen, da das im äußersten Fall zu einer Schadensersatzpflicht gegenüber dem neuen Vermieter führen kann.

Wie Sie Vermieter ein Empfehlungsschreiben für den Mieter formulieren können und auf was Sie dabei achten sollten, erklärt der nachfolgende Artikel. Hier bekommen Vermieter eine Vorlage für ein Empfehlungsschreiben.

I. Was sollten Vermieter beim Empfehlungsschreiben für Mieter beachten?

Ein Empfehlungsschreiben für den Mieter ist immer eine freiwillige Sache. Mieter haben keinen Anspruch darauf. Sie können allenfalls von dem Vermieter gemäß § 368 S.1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) fordern, dass dieser ihnen eine Quittung über die empfangenen Mietzahlungen ausstellt.

Für die richtige Formulierung eines Empfehlungsschreibens für Mieter gibt es daher keine gesetzlichen Vorschriften, die zu beachten sind.  Allerdings gibt es eine gewissen sinnvollen Mindestinhalt, damit der Zweck einer solchen Empfehlung erreicht werden kann und einige Formulierungen die man als Vermieter lieber vermeiden sollte.

1. Mindestinhalt

Damit sich der neue Vermieter ein Bild von dem Mieter machen kann, ist es ratsam folgende Angaben im Empfehlungsschreiben zu machen:

  • Eigener Name und Anschrift (als sog. Vorvermieter)
  • Name des/der Mieter/s
  • Genaue Angabe dazu wo, welche Wohnung seit wann und bis wann angemietet wurde
  • Erklärung zur Beendigung: Kündigung, Zeitablauf oder Aufhebungsvertrag. Bei Kündigung: Wer und warum?
  • Erklärung, dass das Mietverhältnis störungsfrei verlief und der Mieter immer pünktlich gezahlt hat, ggf. mit Angabe der Mietschuldenfreiheit (siehe dazu Punkt I.2.)
  • Ort, Datum und Unterschrift

2. Diese Fehler sollten Vermieter vermeiden

Selbst wenn man als Vermieter keine Probleme mit seinem Mieter hatte, sollten besonders zwei Fehler bei der Formulierung des Empfehlungsschreibens vermieden werden: Mietschuldenfreiheitserklärungen, obwohl noch Ansprüche bestehen und wahrheitswidrige Erklärungen zum Mieterverhalten.

Auch wenn man „es nur gut meint“ und dem Mieter helfen will ist davon unbedingt abzuraten. Denn die Erklärung, dass der Mieter keinerlei Mietschulden mehr hat (sog. Mietschuldenfreiheitsbescheinigung), obwohl nach Zahlungsrückstände bestehen oder Mieten bzw. Nebenkosten offen oder streitig sind, kann zum Nachteil des Vermieters als sog. negatives Schuldanerkenntnis nach § 397 Abs.2 BGB ausgelegt werden (so z.B. Amtsgericht (AG) Zossen, Urteil vom 17.03.2014, Az.: 5 C 171/13; Landgericht (LG) Berlin, Urteil vom 11.06.2015, Az.: 18 S 65/14). Zum Teil wird darin auch eine Verzichtserklärung bzgl. offener Zahlungsansprüche nach § 397 Abs.1 BGB gesehen (so z.B. andeutend der Bundesgerichtshof (BGH) Urteil vom 30.09.2009, Az.: VIII ZR 238/08).

Wahrheitswidrige Angaben — auch leichtfertig — können eine Strafbarkeit nach  § 263, 27 Strafgesetzbuch (StGB) wegen Beihilfe zum (versuchten) Betrug begründen und  zu Schadensersatzverpflichtungen nach § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 263 StGB gegenüber dem neuen Vermieter führen.

Vermieter sollten sich daher zur Sicherheit darauf beschränken Angaben zur Zahlungsmoral zu machen, wie z.B. dazu ob der Mieter seinen Zahlungsverpflichtungen stets pünktlich und vollständig nachgekommen ist. Nur wenn man ganz sicher ist, dass keine offenen Forderungen bestehen, kann man bestätigen Mieter, dass keine Mietschulden bestehen. Wahrheitswidrige Angaben im Empfehlungsschreiben, sollten nie gemacht werden.

II. Muster- Vorlage: Beispiel Empfehlungsschreiben für Mieter vom Vermieter

Das Empfehlungsschrieben für den Mieter kann z.B. wie folgt vom Vermieter oder Hausverwaltung formuliert werden.

Anmerkung: Die nachfolgende Vorlage zum Empfehlungsschreiben für Mieter vom Vermieter ist von dem Vermieter auszufüllen und zu unterschreiben. Die genauen Angaben zu den Mietvertragsparteien und zum Mietverhältnis sind in den jeweiligen Freiraum einzutragen; in Klammern werden Ausfüllhinwiese gegeben, wobei nur positive Auskünfte vorgeschlagen werden, da es sich um ein Empfehlungsschreiben handelt.

Empfehlungsschreiben

des Vermieters:

____________________________________________________________

(Vor- und Nachname des Vermieters)

____________________________________________________________

(Anschrift des Vermieters) 

Der Mieter/ Die Mieterin

____________________________________________________________

(Vor- und Nachname des/der Mieters/in)

____________________________________________________________.

(Anschrift des/der Mieters/in)

hat /haben bei mir die Mietwohnung/ das Mietshaus in _____________________ (genaue Bezeichnung des Mietobjekts mit Straße, Hausnummer, Etage, PLZ und Ort) mit Mietvertrag vom _____________________ (Datum des Mietvertragsabschlusses) angemietet.

Der Mietvertrag wurde / wird am _____________________ (Datum des Ablauf der Kündigungsfrist des einvernehmlich festgelegten Mietendes) _____________________ (hier: Grund: nach einer ordentlichen Kündigung des Mieters / nach einer Kündigung meinerseits wegen Eigenbedarf/ wegen Zeitablauf/ durch einvernehmlichen Mietaufhebungsvertrag etc.) beendet.

Der/ die Mieter/in ist seinen / ihren Verpflichtungen zur Zahlung der Miete einschließlich der Nebenkosten stets ordnungsgemäß / pünktlich (ggf. und vollständig) nachgekommen.

(Weitere mögliche Angaben:

Das Mietverhältnis verlief störungsfrei.

Es bestehen keine bereits fälligen offenen Forderungen des Vermieters gegen den / die Mieterin

— Diese Erklärungen sollte nur dann in das Empfehlungsschreiben aufgenommen werden, wenn keinerlei Zweifel offen sind bzw. tatsächlich keine Störungen vorlagen!)

Als bisheriger Vermieter kann ich Ihnen Herrn/ Frau _____________________ als Mieter/in bestens empfehlen.

Für Rückfragen können Sie sich gerne per Telefon unter:_____________________ (Telefonnummer) oder per E-Mail unter: _____________________ (E-Mailadresse an mich wenden).

_____________________

(Ort, Datum)

_____________________

(Unterschrift des Vermieters bzw. des Bevollmächtigten)

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