Der Vermieter erlaubt keine Hundehaltung in der Mietwohnung. Fragt der Mieter nach, bekommt er nur eine pauschale Antwort: Hunde sind in der Mietwohnung verboten! Geht so etwas? Oder haben Mieter ein Recht darauf einen Hund in der Mietwohnung zu halten? — Wie so oft im Mietrecht, ist der Einzelfall entscheidend: Ein ausnahmsloses Hundehaltungsverbot in einer Mietwohnung sieht der Bundesgerichtshof (BGH) als unwirksam an (BGH, Urteil vom 20. März 2013, Az.: VIII ZR 168/12). Die Hundehaltung kann aber von einer Erlaubnis abhängig gemacht werden. Für eine Verweigerung der Erlaubnis zur Hundehaltung braucht der Vermieter triftige Gründe.
Verbietet der Vermieter einen Hund oder verweigert die Erlaubnis zur Hundehaltung grundlos, kann ein Mieter im Einzelfall seinen Anspruch gerichtlich durchsetzen. Was Mieter tun können, erklärt der nachfolgende Artikel.
Inhalt: Vermieter verbietet Hund ohne Grund: Was tun als Mieter?
I. Darf ein Mieter einen Hund halten?
II. Hund ohne Grund verboten: So gehen Mieter vor
I. Darf ein Mieter einen Hund halten?
Grds. ist anerkannt, dass Mieter im Rahmen des sog. vertragsgemäßen Gebrauchs der Mietwohnung nach § 535 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) sehr wohl zur Tierhaltung und damit auch zur Hundehaltung berechtigt sein können (Bundesgerichtshof (BGH), Urteil vom 20. März 2013, Az.: VIII ZR 168/12; BGH, Urteil vom 14. November 2007, Az.: VIII ZR 340/06).
Hund ist allerdings nicht gleich Hund und Mietwohnung nicht gleich Mietwohnung — Daher kommt es ganz entscheidend auf die Wohnverhältnisse des Mieters und die Hunderasse an, wenn ein Gericht beurteilen soll, ob ein Hund als Haustier in die Mietwohnung einziehen darf oder nicht!
Mieter sollten bei der Frage der Hundehaltung daher zunächst den Mietvertrag überprüfen: Ist dort die Tierhaltung nicht ausdrücklich erlaubt, brauchen sie für die Hundehaltung eine Erlaubnis. Dasselbe gilt, wenn gar nichts zur Tierhaltung im Mietvertrag steht oder ein rechtlich unwirksames absolutes Hundeverbot im Mietvertrag zu finden ist (Landgericht (LG) LG Karlsruhe, Beschluss vom 04. Februar 2002, Az.: 5 S 121/01).
Bei der Frage der Erteilung der Erlaubnis muss der Vermieter eine umfassende Einzelfallabwägung der Interessen des Vermieters und des Mieters sowie der weiteren Beteiligten vornehmen.
Danach gilt: Stellt die Haltung eines Hundes im Einzelfall einen vertragsgemäßen Gebrauch im Sinne von § 535 Abs. 1 BGB dar und stehen der Hundehaltung keine überwiegenden Interessen Dritter oder des Vermieters entgegen, ist die Erlaubnis zu erteilen (BGH, Urteil vom 14. November 2007, Az.: VIII ZR 340/06). Eine freie Ermessensentscheidung hat der Vermieter hier nicht: Für den Mieter muss das berechtigte Interesse des Vermieters an dem Verbot der Hundehaltung erkennbar sein (BGH, Beschluss vom 25. September 2012, Az.: VIII ZR 329/11).
Abgesehen von Kampfhunden, kann sich bei dieser Interessenabwägung insbesondere bei kleinen, nicht störenden Hunderassen oder Therapiehunden für den Vermieter eine Pflicht ergeben die Erlaubnis zur Hundehaltung zu erteilen (Amtsgericht (AG) Köln, Urteil vom 12. Januar 2012, Az.: 210 C 350/11).
Wollen Mieter einen Hund halten, sollte also geklärt sein, welche Rasse artgerecht in der Mietwohnung gehalten werden kann und ob eine Haltung ohne Beeinträchtigung oder Störung der Nachbarn erfolgen kann. Wie die Rechtsprechung die Hundehaltung im Einzelfall beurteilt lesen Sie hier: Hund als Haustier in Mietwohnung – große Urteilssammlung und Hunde in der Mietwohnung: was ist erlaubt, was ist verboten?
Merke: Die Versagung der Erlaubnis bzw. das Verbot der Hundehaltung braucht immer Gründe, die im Rahmen in einer Abwägung zu beurteilen sind. Ein grundloses Verbot ist absolutes Verbot zu sehen und stellt eine unangemessene Benachteiligung des Mieters dar. Im Streitfall ist das Verbot der Hundehaltung vom Vermieter vor Gericht zu begründen.
II. Hund ohne Grund verboten: So gehen Mieter vor
Besteht nach Ansicht des Mieters kein vernünftiger Grund die Hundehaltung zu verbieten, kann ein Anspruch auf Erlaubniserteilung bestehen, der gerichtlich im Wege der Verpflichtungsklage durchsetzbar ist.
Damit nachweisbar ist, dass der Vermieter den Hund ohne Grund verbietet, sollte diese Aussage schriftlich vorliegen. Auch der Antrag auf die Hundehaltung sollte vom Mieter ordentlich in Schriftform gestellt und dem Vermieter zugegangen sein. Hier bekommen Sie ein Beispiel, wie ein Antrag auf Tierhaltung gestellt werden kann: Antrag auf Tierhaltung in der Mietwohnung: Tipps + Vorlage für Mieter.
Mieter sollten den Antrag auch stellen, wenn ihnen bekannt ist das der Vermieter Hunde nicht gestattet. Nur so ist später nachweisbar, dass die Erlaubnis ordentlich eingeholt wurde. Das Antwortschreiben des Vermieters ist unbedingt aufzubewahren.
Schweigt der Vermieter ist das weder eine Zustimmung noch eine Verweigerung. Mieter können für diesen Fall bereits beim Antrag einen Satz aufnehmen, in dem darauf hingewiesen wird, dass Sie bei einem Schweigen nach Ablauf der Antwortfrist von einer Verweigerung ausgehen und Ihren Anspruch gerichtlich durchsetzen werden.
Liegt die grundlose Weigerung des Vermieters vor, sollten Sie außerdem einen Anwalt mit der außergerichtlichen Durchsetzung ihres Anspruchs beauftragen. In einigen Bundesländern ist ein Streitschlichtungsverfahren notwendig, manchmal ist dies auch vertraglich vereinbart. Der Anwalt wird den Vermieter dann regelmäßig außergerichtlich abmahnen und zur Erlaubniserteilung auffordern. Bleibt dies erfolglos ist der Anspruch auf Erlaubnis der Hundehaltung im Klageweg durchzusetzen.
Merke: Antrag auf Hundehaltung und Verbot ohne Grund sind vom Mieter zu dokumentieren, damit eine außergerichtliche und gerichtliche Anspruchsdurchsetzung Erfolg haben kann.
III. Einzug ohne Erlaubnis bei grundlosem Verbot
Will der Mieter den Klageweg nicht selbst bestreiten, denken vielen Mietern auch an den passiven Weg: Entgegen dem Hundehaltungsverbot einen Hund halten und sich selbst wegen verbotener Hundehaltung verklagen lassen.
Dabei hoffen Mieter zwar meist zu Recht, dass ihr Anspruch auf Hundehaltung bzw. Erlaubniserteilung inzident in einem etwaigen Unterlassungsklageprozess oder Kündigungsprozess mitgeprüft wird und Sie dann Recht bekommen, vergessen aber, dass Sie einen solchen Prozess auch verlieren könnten.
Verbietet der Vermieter einen Hund ohne Grund, mag er zwar Unrecht haben, aber das berechtigt den Mieter nicht eigenmächtig einen Hund in die Mietwohnung aufzunehmen. Ohne Erlaubnis ist die Hundehaltung verboten.
Etwas anderes kann nur in besonderen Situationen gelten, in denen ein Abwarten auf die Erlaubniserteilung bzw. das Urteil des Gerichts unzumutbar ist, wie z.B. bei einem Blindenhund, der sofort benötigt wird. Aber selbst dann scheint ein Handeln gegen ein Verbot nicht immer angemessen da in Eilfällen auch immer der Eilrechtsweg offensteht.
Gegen das ausdrückliche Verbot des Vermieters zu handeln, führt regelmäßig zu Abmahnungen, Schadensersatzforderungen und Kündigungsdrohungen. Die hier entstehenden vermeidbaren Risiken sollten Mieter nicht unterschätzen! Hier bekommen Sie eine Übersicht über die Rechtsfolgen: Hund in Mietwohnung ohne Erlaubnis: Folgen für Mieter und Vermieter.
Merke: Es empfiehlt sich nicht einen Hund in die Mietwohnung aufzunehmen, wenn der Vermieter die Erlaubnis versagt — selbst wenn das grundlose Verbot unrechtmäßig ist!
IV. Fazit und Zusammenfassung
Verbietet der Vermieter die Hundehaltung ganz ohne Grund ist das nicht rechtmäßig. Der Vermieter muss bei der Frage der Hundehaltung alle sich widerstreitenden Interessen des Mieters und anderer Beteiligter abwägen. Für den Mieter muss das erkennbar sein. Sind Störungen auszuschließen und ist eine artgerechte Hundehaltung in der Mietwohnung möglich, besteht oftmals sogar ein Anspruch auf Erteilung der Erlaubnis. Mieter können diesen Anspruch gerichtlich durchsetzen lassen. Dafür empfiehlt es sich einen Anwalt zu beauftragen, der sich mit der diesbezüglichen Rechtsprechung des örtlichen Gerichts auskennt und ihren Antrag dadurch bestmöglich begründen kann.
27.02.2023 - 10:26
Bin ich als Mieter in einem Mehrfamilienhaus Haus verpflichtet andere Mitbewohner zu fragen ob ich einen
Hund halten darf.
Jeder Mieter könnte ja nach Lust und Laune einfach nein sagen.
Muss ich den Vermieter Fragen ob ich einen Hund halten darf , der 10 bis 15 kg wiegt . Also eher klein ist ?
27.02.2023 - 10:58
Hallo Wolfgang,
Ihre Nachbarn brauchen Sie nicht zu fragen. Ausschließlich der Vermieter ist Ihr Ansprechpartner. In der Regel ist im Mietvertrag vereinbart, dass für die Hundehaltung die Genehmigung des Vermieters notwendig ist. Lesen Sie bitte in Ihrem Mietvertrag nach.
Viele Grüße
Dennis Hundt
11.03.2023 - 08:13
Hallo!
mein Vermieter wohnt im selben Haus und hält einen Hund.
jetzt verbietet er mir die Hundehaltung, weil er meint, ein Hund im haus reicht und es gäbe sonst vielleicht Ärger.
Was kann ich tun?
Liebe Grüße
11.03.2023 - 09:49
Hallo Sara,
schwierig, besonders wenn Sie sich jetzt erst einen Hund anschaffen wollen und der Wunsch bei Abschluss des Mietvertrages noch nicht bestand. Grundsätzlich kann ich die Argumentation des Vermieters nachvollziehen, ob das für ein Verbot genügt, ist aber fraglich.
Viele Grüße
Dennis Hundt
21.06.2023 - 22:10
Hallo, darf mein Vermieter mein Hund verbieten wenn alle Nachbarn zugestimmt haben außer eine Nachbarin?
22.06.2023 - 06:31
Hallo Happy,
es ist schön, wenn fast alle Mieter zustimmen. Diese Abstimmung genießt aber keine Entscheidungsfähigkeit.
Viele Grüße
Dennis Hundt
12.04.2023 - 17:19
Hallo,
Wir haben vor mehr als zwei Monate unsere Vermieter geschrieben , es geht um Hundehaltung.
wir dürfen keine direkte Kontakt mit dem Vermieter nehmen, Eine Immobilienfirma kümmert sich auf alles. Wir haben keine Antwort von der Vermiter gekriegt und auch nicht von den Immobilienfirma. Wir rufen jede Woche an und es wird immer gesagt „Sie werden nächste Woche eine Brief bekommen“ das antworten die seit zwei Monate und jede Woche.
Was kann man da machen ?
20.09.2023 - 11:43
Hallo!
Meine neue Partnerin möchte zu mir in die Wohnung ziehen da wir bald ein Kind erwarten. Sie hat einen Hund, jedoch steht in meinem Mietvertrag “Tierhaltung, mit Ausnahme von Kleintieren, ist nicht gestattet. Auf Anfrage beim Vermieter wurde mir mitgeteilt, dass Sie uns den Hund nicht erlauben würden (den Zuzug meiner Partnerin schon). Die Begründung:
“Gegen den Einzug des Hundes haben wir Einwände.
Selbstverständlich teilen Sie mir mit, dass es ein sehr friedlicher Hund ist, jedoch habe ich
am vergangenen Wochenende wieder etwas anderes wahrgenommen.
Auch wenn andere Mieter des Hauses damit kein Problem haben, für uns stellt es
ein Problem dar und wir werden hier keine Ausnahme machen. Sowohl Samstag und Sonntag vormittag.
Einmal eine Ausnahme gemacht, folgen diverse weitere Ausnahmen.
Es wäre im Übrigen nicht fair gegenüber anderen Mietern, denen wir in gleichartigen
Fällen die Erlaubnis auch nicht erteilt haben.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir diesen ggf. auftretenden Diskussionen mit anderen
Mietern aus dem Weg gehen wollen.”
Wie schätzen Sie die Chancen ein, dass wir damit gerichtlich durchkommen?
20.09.2023 - 18:57
Hallo Jo,
hier eine Hilfe: https://www.mietrecht.org/tierhaltung/vermieter-verbietet-hund-ohne-grund/
Viele Grüße
Dennis Hundt
23.11.2023 - 16:09
Hallöchen,
In meinem Mietvertrag steht drin, das ich die Erlaubnis für den Einzug von Katzen und Hunde benötige.
Allerdings ist es so, das mein Vermieter selbst Katzen in der Vergangenheit abgelehnt hat aufgrund von Irgendwelchen Vorfällen mit Hunden von einem Mieter über mir.
Jetzt wollte ich mir einen Hund in naher Zukunft zulegen, da ich psychisch Krank bin und der Hund mir und meinem Seelenfrieden erhebliche Unterstützung geben würde.
Jetzt steh ich vor dem Thema, das ich meine Vermieterin ja ausdrücklich um Erlaubnis fragen muss, ich aber im vornherein eine Absage ins Auge sehen muss/werde.
Gibt es hier irgendwelche Möglichkeiten das ganze zu umgehen?
Es handelt sich hierbei um einen Hund welchen ich von einer Pflegestelle aus Ungarn retten wollen würde, es ist ein Mischling.
Gesagt wurde mir das dort ein Labrador mit drin sein soll.
Ich habe eine knapp 50m2 Wohnung. Das Haus haut inkl. Mir nur 3 Mietparteien.
Ich bitte um rasche Antwort. :(
24.11.2023 - 09:03
Hallo Stefan,
Sie müssen sich an die Vereinbarungen im Mietvertrag halten und den Vermieter um Erlaubnis bitten. Führen Sie Ihre individuellen Gründe für die Anschaffung mit an.
Viele Grüße
Dennis Hundt
23.01.2024 - 07:24
Hallo,
wir (4 köpfige Familie + 2 Katzen) wohnen in einer Doppelhaushälfte mit Garten zur Miete. In unserem Mietvertrag steht, dass die Haltung nur durch vorherige Zustimmung des Vermieters nach Abwägung seiner sachlichen Interessen und denen des Mieters möglich ist.
Da der Wunsch besteht im Laufe des Jahres einen Hund zu holen, haben wir vorher nachgefragt. Uns wurde ohne Angabe von Gründen die Haltung nicht gestattet. Nun möchte Ich natürlich den Grund hierfür erfahren.
Was wären sachliche und triftige Gründe eine Hundehaltung abzulehnen? Dazu ist noch hinzuzufügen, dass unseren Nachbarn die Hundehaltung gestattet ist und diese auch absolut einverstanden wären, wenn wir uns einen Hund holen würden.
Gruß,
B
23.01.2024 - 08:14
Hallo B,
oben im Artikel finden Sie Ansätze zur Interessenabwägung: https://www.mietrecht.org/tierhaltung/vermieter-verbietet-hund-ohne-grund/#I
Viele Grüße
Dennis Hundt
11.04.2024 - 12:45
Hallo,
Wir haben bereits vor Einzug nachgefragt, ob das halten von Hunden erlaubt ist, nach erklärung der Sachlage, was für ein Hund etc meinte der Vermieter das ist in Ordnung müsste dann wenn es soweit ist nochmals abgesprochen werden.
Jetzt ist es soweit und wir hätten gerne einen Hund. Nun meint meine Vermieterin sie wolle das nicht vielleicht in zwei jahren und das trotz, dass sie selbst einen Hund halten unter uns.
Wie sieht dabei die Lage aus?
Grüße
Madeleine
11.04.2024 - 13:28
Hallo Madeleine,
ein einfaches “wir wollen das nicht” ist keine Begründung auf die sich ein Mieter stützen kann.
Viele Grüße
Dennis Hundt
16.10.2024 - 12:11
Guten Tag,
unser Mietvertrag sieht eine Erlaubnis für Hunde vor. Diese erteilt der Vermieter jedoch nicht, weil er mehrere Objekte hat und damit der Weg für andere Mieter frei wäre, sich ebenfalls einen Hund zuzulegen – der mehrfache Wunsch ist dem Vermieter schon bekannt. Er befürchtet dadurch Konsequenzen wie Hundekot und ähnliches auf den Flächen und weitere Auswirkungen, die mit Hunden kommen (wie z.B. die Notwendigkeit, sich bei Hunden mit unzumutbarem Verhalten gerichtlich gegen die Besitzer durchsetzen zu müssen).
Das bezeichnet er als den im Vertrag ebenfalls geforderten wichtigen Grund für eine Ablehnung.
Das alles wurde bisher erstmal nur mündlich so vorgebracht.
Eigentlich möchte ich das Recht nicht einklagen (müssen), aber auch nicht umziehen. Gibt es Urteile zu ähnlichen Begründungen? Hätte er damit vor Gericht eine Chance?
Besten Dank und viele Grüße
Andreas
16.10.2024 - 17:26
Hallo Andreas,
danke für Ihren Beitrag. Offensichtlich möchte der Vermieter keine Hunde in seiner Wohnung. Gegebenenfalls sind Sie auch bereits als hundeloser Mieter in die Wohnung eingezogen. Vielleicht war das sogar ein entscheidender Grund, warum Sie Mieter geworden sind. Ich will damit aufzeigen, dass es gegebenenfalls auch eine Option wäre, das Verhalten des Vermieters zu akzeptieren. Im Moment ist noch nichts passiert, denn Sie haben keine schriftliche Aussage des Vermieters, die als Beweis dienen könnte. Man könnte natürlich die Hundehaltung schriftlich unter Fristsetzung anfragen und um Antwort bitten. Dann muss sich der Vermieter im Zweifel schriftlich positionieren.
Viele Grüße
Dennis Hundt