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Kleinreparatur: Wasserhahn defekt

Tropft der Wasserhahn oder funktioniert dieser ansonsten nicht mehr einwandfrei, wird sich jede Mietvertragspartei fragen müssen, wer im Rahmen einer mietvertraglichen Kleinreparaturklausel zu den Kosten des Austauschens entsprechend herangezogen werden kann.

Wasserhahn und die Mischbatterie unterliegen dem häufigen Zugriff des Mieters

Auch hinsichtlich eines Wasserhahns (und einer Mischbatterie zum Beispiel) handelt es sich um Gebrauchsgegenstände in der vermieteten Wohnung, die dem häufigen Zugriff des Mieters unterliegen, womit die Kosten aus diesem Grunde auf den Mieter abgewälzt werden können. Dieses erscheint auch vor dem Hintergrund recht und billig, dass der Mieter es nämlich in der Hand hat, die Verschleiß- und Abnutzungserscheinungen, die an dem jeweiligen Gebrauchsgegenstand entstehen, durch eine schonende Behandlung zu minimieren.

Grundsatz und Ausnahmen bei der Kostenbeteiligung des Mieters

Wie bei fast allen oben erwähnten Gebrauchsgegenständen kann die Abgrenzung im Ein­zelfall jedoch umstritten sein.

Es muss genau untersucht werden, was dem häufigen Zugriff des Mieters unterliegt bzw. auf welche Gegebenheiten der Mieter keinen Einfluss hat.

Nach einem Urteil des Amtsgerichts Gießen (Urteil vom 30.04.2008, Aktenzeichen: 40 MC 125/08) stellt ein verkalkter Wasserhahn keine Kleinreparatur mehr dar. Denn die Verkalkung von Wasserhähnen wird durch den Mieter nicht beeinflusst, wie aus der Urteilsbegründung hervorgeht. Nach dem Urteil kann nämlich eine unmittelbare Einwirkung des Mieters nicht nachgewiesen werden. Auch sei ein Ventilaustausch keine Reparatur, sondern eine Erneuerung, die der Vermieterpflicht unterliege.

Dieses macht durchaus Sinn, denn der Kalkgehalt des Wassers kann der Mieter nicht be­einflussen, was zu beachten ist.

Reparatur oder schon Erneuerung?

Es ist also insbesondere zu unterscheiden, ob nur eine Reparatur oder eine Erneuerung vorliegt und wenn ersteres gegeben ist, ob der Mieter überhaupt Einfluss auf den Defekt durch sein Verhalten nehmen konnte.

Anders als bei einem verkalkten Wasserhahn sieht es zum Beispiel aus, wenn durch die hohe Gebrauchshäufigkeit der Mischbatterie oder des Wasserhahns ein entsprechend reparaturbedürftiger Schaden entsteht.

Entsprechendes Werkzeug hat der Mieter dafür demnach selbst bereit zu halten.

45 Antworten auf "Kleinreparatur: Wasserhahn defekt"

  • Kafka3
    27.05.2015 - 18:33 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,

    Ihre Seiten zu Kleinreparaturen haben mir sehr weiter geholfen. So sind z.B. die Kosten für die Reparatur einer Mischbatterie wegen Verkalkung nicht als Kleinreparatur dem Mieter auferlegbar. Wie ist das aber mit der Wartung eines Untertischboilers / Heißwasserbereiters? Auf dessen Verkalkung habe ich auch keinen Einfluss. Dennoch heißt es im Mietvertrag:
    “Heißwasserbereiter sind vom Mieter (!) …und alle 2 Jahre durch einen Fachmann (!) warten, insbesondere entkalken und reinigen zu lassen.”
    Bedeutet diese Formulierung bereits, dass der Mieter diese Wartung/Reparatur selbst in Auftrag geben muss, was unzulässig wäre und womit die gesamte Kleinreparaturklausel unwirksam wäre (Kleinreparaturen wären dann vom Mieter gar nicht mehr zu zahlen)?
    Wäre der Austausch eines solchen Boilers (z.B. weil vorher bleihaltiges Wasser durchgeflossen ist) eine Kleinreparatur oder eine Erneuerung?

    Mit einer Antwort würden Sie mir sehr helfen, da ich dazu nirgends etwas finde.

    Mit freundlichen Grüßen

    Kafka3

  • rosenrot
    19.10.2016 - 10:40 Antworten

    Ausbau einer alten defekten Waschmaschine aus der Einbauküche:

    Diese Waschmaschine ist 22 Jahre alt. Sie ersetzte eine bereits vorher in der Einbauküche integrierte Waschmaschine. Es gab damals dabei keinerlei Probleme beim Ausbau der alten Maschine bzw. dem Einbau der neuen Maschine.
    Vor einigen Jahren wurde ein neues Wasserrohr entlang der Küchen durch eine Klempner-/Installationsfirma verlegt. Vorher mußten alle Einbauküchen im Hause durch eine Schreinerei abgebaut und nach den Installationsarbeiten wieder eingebaut werden, somit auch meine nun defekte Waschmaschine. Die Klempner-/Installationsfirma nahm die Installationsarbeiten vor und schloß nach dem Einbau der Küche auch meine Waschmaschine wieder an.
    Nun erweist sich aber bei dem derzeitigen Abbau der noch angeschlossenen alten, jetzt aber defekten Waschmaschine, dass der Siphon und der Boiler im Spülenunterschrank so ungünstig angebracht worden sind, dass sie den Ausbau der W.-Maschine behindern und zudem auch eine notwendige Abdeckkappe nicht vorhanden ist.
    Der Monteur der Lieferfirma meiner neuen Waschmaschine sah sich jedenfalls außerstande, die defekte Waschmaschine auszubauen und zur Entsorgung mitzunehmen. Der Ausbau muss durch einen Klempner erfolgen.

    Wer trägt die dabei entstehenden Kosten ?

  • Tom
    06.01.2017 - 09:14 Antworten

    Hallo.

    Wie verhält sich das mit getauschten Wasserhähnen? Unser Vermieter hat uns die Reperatur/Tausch und den Wasserhahn berechnet. Wieso sollten wir aber die Hardware zu 100% bezahlen, dann würde diese auch unser Eigentum werden. Zudem ist das Wasser in Berlin und speziell in unserem Wohnhaus besonders kalkhaltig und “trüb” (laut Aussage unsres Vermieters liegt das an der herkunft). Das bedeutet dann, dass er diese Reperatur/Austausch gar nicht auf uns abwälzen kann oder?

    • Mietrecht.org
      06.01.2017 - 15:11 Antworten

      Hallo Tom,

      ich weiss leider nicht, was genau defekt ist. Zum Thema Verkalkung finden Sie Informationen oben im Artikel.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      • Tom
        12.05.2017 - 21:25 Antworten

        Hallo.

        Kurz: Der Wasserhahn war undicht, vermutlich nur eine Dichtung, es wurde aber nicht “untersucht” und sofort eine neue Mischbatterie eingebaut.
        Meiner Meinung fällt dies nicht unter eine Kleinreparaturklausel..

  • Anke Bellin
    12.04.2017 - 15:56 Antworten

    Meine Frage :

    Der Kaltwasserhahn unter der Spüle tropft (Haupthahn oder so).
    Wer trägt die Kosten für die Reparatur. Die Kosten für Kleinreparaturen habe ich lt. Mietvertrag
    selbst zu tragen.

    Vielen Dank für eine schnelle Antwort.

    LG Anke

  • Beatrix könig
    30.04.2017 - 08:20 Antworten

    Hallo,
    musste den Verteiler für Kaltwasser unterm Waschbecken austauschen lassen , da sich der Hahn für Waschmaschine nicht mehr drehen lies. Ich habe eine 75,00€ Klausel für Kleinreparatur. Wer zahlt nun?

    • KALLE
      02.06.2019 - 09:34 Antworten

      Liebe Beatrix.
      Auch ich bin Mieter, allerdings gibt es bei mir keine Probleme mit solchen Sachen, Ich drehe diese Verteiler- die nennt man Absperrventile- regelmäßig, damit die nicht verkalken können. Das ist Sekundensache und ist jedem Mieter zuzumuten. Auch bei äußerer Verkalkungen der Sanitärteilegibt es bei mir keine Probleme. Ich mache diese Teile nach Gebrauch immer trocken oder gehe mit Essig drüber.

  • Kerstin Gass
    12.07.2017 - 13:18 Antworten

    Eine gute Bekannte hat in ihrem Waschbecken (ca. 20 Jahre alt) einen Riss. Dies meldet sie dem Hausmeister. Dieser rät ihr, den Schaden an eine Haftpflichtversicherung zu melden. Der Kostenvoranschlag lag bei 150€. Beim Ausbau stellte der Installateur weitere Defekte an der Abwasserleitung (Siphon) fest und tauschte auch die Armatur aus. Nun ist die Rechnung auf über 250€ bei ihr von der Hausverwaltung eingegangen. Ich selbst bin auch Vermieterin und bin der Meinung, dass der Austausch auf den Hauseigentümer geht. Mit der Miete der Wohnung, zahlt man doch auch für die Nutzung. Ich habe ihr geraten, die Rechnung an die Versicherung weiterzuleiten und die Hausverwaltung darüber in Kenntnis zu setzten. Aber diese Hausverwaltung, die sehr viele Objekte hat zockt ihre Mieter in vielen Dingen ab.

    • Mietrecht.org
      22.07.2017 - 13:58 Antworten

      Hallo Kerstin,

      danke für das Teilen Ihrer Erfahrungen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Wessbecher Petra
    25.11.2017 - 20:56 Antworten

    Unsere Mieterin hat ohne uns zu informieren oder ein Problem vorab mitzuteilen einen Handwerker einbestellt, der ihr eine teure neue Küchenarmatur montiert hat. Die Rechnung hat sie uns jetzt eingereicht mit der Angabe die alte Garnitur sei kaputt gewesen. Außerdem sei im Badezimmer das Wasser im Waschbecken nicht mehr abgelaufen und sie habe den Siphon dort auswechseln lassen und auch ohne vorher Bescheid zu geben uns die Rechnung überreicht. Wer zahlt nun die Rechnung, den alten Wasserhahn hat sie auch nicht mehr, damit man sehen kann ob der wirkich kaputt war.

  • Bettina Iancu
    03.12.2017 - 20:10 Antworten

    Guten Tag, eine Frage: In meinem Mietvertrag gibt es die Klausel zur Beteiligung an Kleinreparaturen bis 75 Euro. Habe ich es richtig verstanden, dass der Vermieter mir nicht 75 Euro für den Austausch einer Duscharmatur anteilig in Rechnung stellen kann, wenn sich die Gesamtrechnung auf 151 Euro beläuft?

    • Mietrecht.org
      05.12.2017 - 08:10 Antworten

      Hallo Bettina,

      das haben Sie richtig verstanden – die Gesamtsumme der Rechnung darf die 75 Euro nicht überschreiten.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

    • Karl-Heinz
      02.06.2019 - 09:40 Antworten

      Liebe Betina.
      Ich würde es mit der Duscharmatur erst gar nicht so weit kommen lassen. Wenn du den Duschkopf ab und zu mal säuberst oder mal in Essig legst, gibt es keine Probleme. In meiner WG achten wir auf sowas und fangen deswegen auch keinen Streit mit dem Vermieter an. Die Drehgriffe in der Wand drehe ich ab und zu mal, damit die nicht verkalken. Auch wir Mieter haben kleine Pflichten.

  • Uwe H.
    15.12.2017 - 19:49 Antworten

    Hallo Mietrecht.org,

    was muß ich tun, um mehrere Wasserhähne u. -ventile nach über 20 Jahren Benutzung, teils undicht geworden (tropfen), teils läßt sich nicht mehr öffnen bzw. bedienen? Kann ich einfach einen Handwerker anrufen u. kommen lassen? – Oder muß ich meiner Vermieterin zuerst Bescheid geben, ob ich in Ihrem Namen einen Handwerker beauftragen kann, welcher die Rechnung an sie schickt?
    Wohne nun seit über 21 Jahren in derselben Wohnung. Auch der Vermieter hat sich eigentlich nicht geändert, außer, daß die Tochter des ursprünglichen Vermieters übernommen hatte.

    Viele Grüße

    Uwe H.

    • Mietrecht.org
      16.12.2017 - 10:41 Antworten

      Hallo Uwe,

      ich würde immer den Weg über den Vermieter wählen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Alex
    30.01.2018 - 13:56 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt!

    Bei meinem Mieter ist die Mischbatterie aufgrund des jahrelangen Benutzens (nicht wegen der Verkalkung) kaputt gegangen und war nicht mehr reparabel. Ich habe diese Mischbatterie ausgebaut und eine neue eingebaut. Also handelst sich nicht um Reparatur, sondern um Erneuerung. Wer sollte das Material (Mischbatterie 89,99 €) bezahlen?

    Außerdem ist Dichtgummi von der Badewannenaufsatz nach 10 Jahren gerissen ist undicht. Es hilft nur alten Dichtgummi gegen einen neuen Dichtgummi zu ersetzen. Es handelt sich hier doch auch um Erneuerung. Wer soll hier das Material (40,00€) bezahlen?

    Vielen Dank für Ihre Bemühung

    • Mietrecht.org
      30.01.2018 - 16:31 Antworten

      Hallo Alex,

      beim Thema Kleinreparaturen werden regelmäßig Teile erneuert – die Umlage der Kosten erfolgt nicht nur für die reine Dienstleistung auf den Mieter.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Thomas
    02.03.2018 - 15:12 Antworten

    Hallo Hr. Hundt,

    bei meiner Mischbatterie der Badewanne ist der Hebel zum Öffnen und Schießen abgebrochen.
    Der Vermieter sagt nun, dass ich den kpl. Betrag (ca. 160,-€) selber tragen muss.

    Der Handwerker, welcher heute die Mischbatterie wechselte, bestätigte mir aber, dass der Kalk das Plaste porös gemacht hat und es nur eine Frage der Zeit war, bis dieser Plastehebel abricht (was er ja nun getan hat).

    Lt. Mietvertrag habe ich Kleinstreparaturen bis zu 75,-€ selbst zu tragen – nun bin ich mir nach Ihrem Artikel nicht sicher, ob ich trotzdem den vollen Betrag oder eigentlich nur die 75,-€ zu tragen habe – ich kann doch nix dafür, das die “Hebelvorrichtung” verkalkt – ich kann doch nicht den Wasserhahn bzw. die Hebelvorrichtung reinigen, da komm ich gar nicht ran???

    Ich wäre über eine schnelle Antwort, sofern Ihnen möglich, sehr erfreut.

    Vielen Dank und ein angenehmes Wochenende!

    • Mietrecht.org
      02.03.2018 - 16:08 Antworten

      Hallo Thomas,

      der Vermieter scheint sich darauf zu beziehen, dass Sie für einen Schaden haften, den Sie verursacht haben (Stichwort: Haftpflicht(versicherung)). Eine Kleinreparatur hingegen, müssen Sie nach Ihrem Mietvertrag bis maximal 75 Euro bezahlen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Saskia
    12.03.2018 - 22:11 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,

    wir haben folgendes Problem:

    Mitte Januar sind wir in unsere neue Wohnung gezogen. Als wir die darauffolgenden Tage unsere Waschmaschine anschließen wollten, stellten wir fest, dass der Zulaufschlauch der Waschmaschine nicht auf den Wasserhahn in der Wand passt. Ich war tagelang in den hiesigen Baumärkten unterwegs, kaufte ein Teil (Reduziernippel etc) nach dem anderen, doch nichts passte. Bis mir endlich ein freundlicher Mitarbeiter erklärte, dass es a) solch ein Teil, wie ich es suche nicht gibt und dieses b) auch nicht dicht zu machen wäre. Es muss bereits beim Abbau der Waschmaschine der Vormieter etwas kaputt gegangen sein. Ich war sogar in einem Spezialfachgeschäft für Sanitäreinrichtung und auch da würde gesagt, dass es ein solches Teil nicht gibt, der ganze Hahn müsse ausgetauscht werden.

    Seit nun mehr 2 Monaten wasche ich unsere Wäsche regelmäßig im Waschsalon, was imner wieder ein finanzieller und auch zeitlicher Mehraufwand für uns bedeutet. Ich bin Hochschwanger und entbindet in den nächsten 2 1/2 Wochen. Dem Vermieter habe ich die Sache bereits im Januar mitgeteilt, mit der Antwort, dass er sich darum kümmere, solch ein Teil gibt es und er lässt es uns zu kommen. Gestern habe ich nochmal die Tochter (auch Vermieterin der Wohnung) angeschrieben und Sie freundlich gebeten, dass der Wasserhahn für den Anschluss bald ausgetauscht werden müsse, da ich nicht mit einen Neugeborenen ständig zum Waschsalon gehen kann, nur damit meine Tochter frische Wäsche hat.
    Daraufhin erhielt ich, dass der Vermieter doch jicht zuständig für die Anschlussmöglichkeit einer Waschmaschine (bzw. allgemein elektrischer Geräte) ist. Und ich doch überlegen soll, ob ich den Anschluss an meiner Waschmaschine austausche (n kann).
    Nun habe ich allerdings mal gelesen, dass ein Vermieter dafür Sorge zu tragen hat, dass seine Mieter im Haus ihre Wäsche waschen können (ob es nun in Wohnraum oder in zb einer Waschküche sei, spielt dabei keine Rolle, aber die Möglichkeit muss vorhanden sein). Wie sieht es denn konkret aus? Gibt es dazu Rechtssprechungen? Oder gar ein Gesetz? Oder ähnliches?

    Über eine Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar und mir geholfen.

    Besten Dank schon einmal.

    • Mietrecht.org
      13.03.2018 - 07:41 Antworten

      Hallo Saskia,

      m.E. muss der Vermieter dafür sorgen, dass ein vorhandener Waschmaschinenanschluss auch nutzungsfähig ist. Ein Wasserhahn zu tauschen ist keine Wissenschaft und von jeder Sanitär-Firma schnell erledigt. Vielleicht ist eine Kostenteilung (Mieter / Vermieter) bei Ihnen die Lösung?

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

    • Studenten WG
      02.06.2019 - 09:56 Antworten

      Liebe Saskia.
      Die Antwort von Herrn Hundt ist nicht ganz korrekt, pardon.
      Wir hatten ähnliche Probleme und haben folgende Erkenntnis gewonnen.
      Der Vermieter hat für einen Anschluß in der Wand zu sorgen, für mehr nicht.
      So wie du es beschrieben hast, ist der Anscvhluß auch vorhanden.
      Für den Anschluß, von der Waschmaschine bis zum Wandanschluß, ist Sache des Mieters.
      Der Mieter muß sich passende Anschlußstücke bzw. Verbindungen selbst besorgen.
      Alles Gute die Studenten WG

  • Bianca Çoban
    29.03.2018 - 21:09 Antworten

    Guten Tag Herr Hundt,

    muss ich als Mieter dafür aufkommen einen Wasserhahn, der direkt aus der Wand kommt (Küche) , zu ersetzen. Der Wasserhahn ist altersbedingt ,schätzungsweise an die 40 Jahre alt, durchgerostet. Dadurch spritzt das Wasser durch die Küche wenn man ihn etwas mehr aufdreht.
    Der Vermieter sagt mir ich muss ihn ersetzen, bis zu einem Betrag von 99,20€ (jährlich bei Kleinreparaturen[ Lichtschalter,Wasserhähne Kleinelektro etc.]. Ich bin mir aber nicht sicher das dies ja auch eine “Erneuerung” wäre.
    Ich wär um eine schnelle Antwort dankbar da ja schnellstmöglich etwas passieren muss, bevor mir die Küche unter Wasser steht ;)
    Ach ja…auch haben wir ihn auf einen Warmwasser Anschluss für die Küche gefragt,bisher gibt es nur Kaltwasser in der Küche, er meinte wenn er das veranlässt würden wir eine Mieterhöhung bekommen. Ist das rechtens??? Gehört es nicht zur Grundversorgung in eine Küche hinein?
    Für ihre Bemühungen bedanke ich mich schon im voraus und verbleibe mit freundlichen Grüßen, Bianca

  • Leo
    12.05.2018 - 14:27 Antworten

    Hallo! Ich hätte eine Frage.
    Ich bin vor ein paar Monaten in eine Wohnung gezogen. Der Wasserhahn in der Küche war schon defekt als ich eingezogen bin. Die Mischbatterie ist kaputt. Regelmäßig finde ich außerdem sehr kleine Roststückchen in meinem Trinkglas. (trinke nur Leitungswasser)
    Mein Vermieter weigert sich, den Schaden zu reparieren. In meinem Mietvertrag gibt es sowas wie eine Kleinreparaturklausel nicht. Insgesamt scheint der Mietvertrag sehr veraltet zu sein, da auch die Regelungen zum Punkto Ausmalen zb noch die Alten sind. Wer ist in so einem Fall zur Reparatur und Zahlung verpflichtet?

    Zusatzinfo, die mir noch eingefallen ist: Ich habe den Schaden von einem Installateur sichten lassen und dieser meinte, alles zusammen würde 200 Euro kosten. Also eine Übersteigerung dieser 100 Euro die unter die Kleinreparaturklausel fallen.

    • Mietrecht.org
      14.05.2018 - 06:30 Antworten

      Hallo Leo,

      grundsätzlich ist der Vermieter für die Instandhaltung der Mietsache verantwortlich.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Liane Meister
    16.07.2018 - 17:09 Antworten

    Hallo Herr Hundt, bei mir ist beim Einhebelmischer der Badewanne der Knopf für Dusche und Wanne nicht mehr feststellbar, daher würde ich gerne die Armatur austauschen lassen. Muss ich vorab den Vermieter informieren und bis zu welcher Höhe muss ich den Sanitär Einsatz plus neuer Armatur selbst bezahlen bzw. kann die Erneuerung geltend machen? Es ist vertraglich nicht geregelt. Für eine Antwort Ihrerseits wäre ich dankbar. MFG Fr. Meister

  • B. Schreck
    20.08.2018 - 10:26 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,

    ich habe Probleme mit meinem ehemaligen Vermieter. Ich habe ihm bei meinem Auszug darauf hingewiesen, dass das Verdunklungsrollo im Schlafzimmer defekt ist (der Mechanismus, mit dem sich das Rollo aufrollt, ist kaputt gegangen beim Herunterziehen). Nun schickt er mir eine Rechnung von über 400 Euro, bei der er mir auch noch eine Reparatur des Fliegengitters in Rechnung stellt, das bei meinem Auszug überhaupt nicht defekt war. In meinen Augen greift hier doch die Kleinreparaturklausel, die ich im Mietvertrag habe: “” Die Kosten für auch ohne Verschulden des Mieters notwendige Reparaturen an solchen Gegenständen, welche dem häufigen und unmittelbaren Zugriff des Mieters ausgesetzt sind, nämlich Zentralheizungs- und Warmwasserversorgungsanlagen, […] Fenstern, Fensterläden, Rolläden, Jalousien […] nimmt der Mieter im Einzelfall bis einschließlich 100 Euro auf sich (Kleinreparaturen), jedoch nur bis zu einem Gesamtbetrag von 6% der Jahresnettomiete innerhalb von 12 Monaten.”

    Ich habe ihn nun darauf hingewiesen, dass ich hier nichts bezahlen muss, da der Rechnungsbetrag bei weitem höher ist. Nun behauptet er, es handle sich “juristisch betrachtet” um Sachbeschädigung, ich hätte das Rollo beim Herunterziehen “verkantet”, das hätte ihm wohl die Firma, die er mit der Reparatur beauftragt hat, bestätigt. Nichts davon ist richtig! Dies habe ich ihm nun auch nochmal geschrieben.

    Es wäre nett, wenn Sie mir eine Tipp geben könnten, wie ich weiter vorgehen kann.

    Vielen Dank im Voraus!
    Mit freundlichen Grüßen
    B. Schreck

  • Ann Christin
    29.11.2018 - 13:54 Antworten

    Guten Tag,
    Ich hätte jetzt knapp 1,5 Wochen nur lauwarmes Wasser in meiner ganzen Wohnung. Mein Vermieter hat mir heute erzählt dass der Schaden nun behoben sei und ich die Rechnung begleichen soll (knapp 300€)
    Er meinte es musste eine neue Armatur eingebaut werden und die hätte ich ja kaputt gemacht. Ich habe in der ganzen Wohnung keine neue Armatur.

    Muss ich diese Rechnung begleichen ??
    Meiner Meinung nach ist der Vermieter dafür zuständig dass ich als Mieter warmes Wasser habe..

    LG

  • Andreas
    19.02.2019 - 18:59 Antworten

    Hallo mietrecht.org ich weiß nicht ob ich unter diesen Artikel richtig bin. Wir haben im Bad einen Wasserhahn (Mischbatterie) und darunter einen 5L Warmwasser Boiler. Soweit so gut. Der Wasserhahn funktioniert nicht mehr richtig, wenn ich den Knauf für Warmwasser aufdrehe kommt normal Warmwasser. Bei dem Kaltwasser Knauf kommt kaum Wasser. Zuerst war der Warmwasserboiler in verdacht dies hat sich aber nicht bestätigt. Beim Wasserhahn kann man mit einer Mutter den Hahn von der Amatur abschrauben und dort kann man sehen wenn man den kalwasser knauf aufdreht das sich das ventil nicht richtig öffnen somit ist es ein mechanischer Fehler im Wasserhahn.
    Jetzt meine Frage muss ich die Kosten für einen Neuen Wasserhahn selbst tragen oder kann ich dem Vermieter die Rechnung vorlegen?

  • Nadine B.
    27.12.2019 - 12:14 Antworten

    Hallo, in meiner Küche ist der Wasserhahn defekt und tropft aus dem Gelenk – der Hahn kommt aus der Wand und ist über 20Jahre alt. Ich habe meinen Vermieter vor 1,5 Monaten informiert und etliche male angerufen – mir wurde eine Repeartur zugesagt, weil dies Vermietersache ist.
    Um wieviel Prozent könnte ich die MIete mindern?

    Vielen Dank im Vorraus

    Mit freundlichen Grüßen

    Nadine B.

    • Mietrecht.org
      31.12.2019 - 06:53 Antworten

      Hallo Nadine,

      da die Einschränkung der Mietsache so gering ist, kann eine Mietminderung auch nur extrem klein ausfallen – lohnt sich vermutlich garnicht.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Daniel
    14.04.2021 - 16:57 Antworten

    Hallo,

    Ich wohne seit 14 Jahren in dieser Wohnung. Nun ging das Heisswasserventil der Dusche kaputt, wodurch ständig Wasser lief. Ich war der Meinung, dass das Der Vermieter zahlen muss, da es ja normaler Verschleiß (wer weiß wie alt das Ventil wirklich war) ist. Der Monteur hat auch gleich (einfach) beide Ventile ausgetauscht. Nun soll ich knapp 75€ zahlen. Ich sehe das irgendwie nicht ein, da der Vermieter mir ja eine funktionierende Wohnung bereitstellen muss und ich das Ventil ja nicht absichtlich kaputt gemacht habe.

  • Baran
    05.08.2021 - 14:41 Antworten

    Hallo,

    wir haben vor 3 Monaten ein Haus mit einer Mieterin gekauft. Die Mieterin wohnt seit 51 Jahren im Objekt. Jetzt ist der Wasserhahn in der Küche Defekt – angeblich verkalkt-.

    Der Wasserhahn ist immer noch der aus der Zeit, in der das Haus gebaut wurde also sprich 1970.

    Bin ich als Neueigentümer verpflichtet diesen Schaden zu beheben?

    Ich freue mich auf Ihre Antwort.

    Beste Grüße

    • Mietrecht.org
      07.08.2021 - 15:54 Antworten

      Hallo Baran,

      als Vermieter stehen Sie in der Pflicht die Mietsache / Wohnung instand zu halten.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Andreas
    16.03.2023 - 12:52 Antworten

    Hallo,
    Wir mussten aus unsere Wohnung raus wegen Verkauf der Wohnung, nun ist es so das der Wasserhahn in der Küche verkalkt ist und er beim aufdrehen tropf. unser Vermieter verlangt das wir den Wasserhahn tauschen, müssen wir den Hahn tauschen ?

    Und wie ist das bei einen Rolladengurt im Wohnzimmer den Rolladen kann man noch und runter lassen aber der Gurt ist ausgeleiert, müssen wir den Gurt auch Tauschen der Gurt war schon so bei Einzug wurde aber nicht im Protokoll festgehalten.

    Über eine Antwort würde ich mich freuen.

    • Mietrecht.org
      17.03.2023 - 07:10 Antworten

      Hallo Andreas,

      Sie müssen leider für Ihren Fall klären, ob es sich um Kleinreparaturen handelt. Bei Thema Wasserhahn haben Sie sicher oben den Verweis auf das Urteil vom Amtsgerichts Gießen (Urteil vom 30.04.2008, Aktenzeichen: 40 MC 125/08) gesehen.

      Hier eine weitere Hilfe: Ist ein defekter Rollladen oder Rollladengurt eine Kleinreparatur?

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • André
    01.11.2023 - 17:40 Antworten

    Hallo,
    wenn in der Mietwohnung 3 Wasserhähne (Küche, Bad und Mischbatterie Dusche) wegen Undichtigkeit zeitgleich getauscht werden müssen – was sind dann die Kosten für die einzelne Reparatur?

    Wird trotz gleichzeitiger Durchführung der Austausch jedes einzelnen Hahnes separat gewertet oder ist die Summe der Rechung für den Austausch der Hähne maßgeblich dafür, ob die Grenze, bis zu der die Mieter die Kosten übernehmen müssen, überschritten wird?

    Kann mir jemand dazu vielleicht eine kurze Erläuterung geben?

    A.

    • Mietrecht.org
      01.11.2023 - 18:41 Antworten

      Hallo André,

      jede Einzelmaßnahme scheint unabhängig von einander zu sein.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Jennyfer
    23.01.2024 - 21:57 Antworten

    Hallo,

    Wie ist es, wenn man bei Einzug beobachtet, dass 2 Wasserhähner defekt sind, weil Wasser immer wieder läuft, sogar 670 ml während 9 Stunden.

    Am 05/01 habe ich es den Vermieter erklärt, als in da war, und er hat nie etwas gemacht.

    Dazu sind diese Vermieter unehrlich.

    Seit ich eingezogen bin, sind deshalb schon quasi 30 Liter Wasser verloren gegangen.

    Ich sende morgen ein Brief per Einschreiben wegen mehrere Mangel.

    Darf man eine Mietminderung anfordern, weil sie nichts tun, auch wenn sie etwas im Protokoll eingeschrieben haben?

    Danke schön.

    • Mietrecht.org
      24.01.2024 - 09:01 Antworten

      Hallo Jennyfer,

      was wurde im Protokoll vermerkt? Bei Mietvertragsabschluss bekannte Mängel berechtigen i.d.R. nicht zur Mietminderung.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Vincenza
    26.03.2024 - 17:43 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,

    Ihr Artikel fand ich sehr Interessant. Da ich selbst seit gestern ein Problem mit dem Wasserhahn in meiner Wohnung habe. Ich lebe seit 2013 in dieser Wohnung und mir ist nur einmal was kaputt gegangen. Das war das Leitungsrohr vom Waschbecken, es ist regelrecht zerborsten. Da habe ich meinem Vermieter bescheid gegeben und am nächsten Tag kam sein Sohn und tauschte ihn aus. Gestern als ich den Wasserhahn aufdrehen wollte, lag er plötzlich in meiner Hand. Das innengelenk wo man es hin und her dreht ist mir abgebrochen. Ich habe meinen Vermieter bescheid gegeben. Seine Antwort war: ich müsse mir einen Installateur zukommen lassen und die Kosten zu 100% übernehmen. Muss ich diese übernehmen? Oder zieht mich mein Vermieter ab?

    Ich danke Ihnen für ihre Zeit und die mühe die sie auf sich genommen haben um mir zu Antworten.

    Mit freundlichen Grüßen

    V. Q

    • Mietrecht.org
      28.03.2024 - 16:58 Antworten

      Hallo Vincenza,

      sofern der Schaden bei normaler Benutzung entstanden ist, sehe ich den Vermieter in der Pflicht.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

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