Viele Kündigungserklärungen sind allein aus formalen Gründen unwirksam. Sinnvoll ist es daher, auf eine Vorlage bzw. ein Muster zurückzugreifen.
Aber auch dann müssen einige formale Gegebenheiten berücksichtigt werden. Eine Vorlage allein genügt nicht, um eine wirksame Kündigung herbeizuführen.
Auch kommt es darauf an, ob Sie als Mieter oder als Vermieter die Kündigung erklären. Kündigen Sie als Vermieter, sollten Sie in der Kündigungserklärung den Mieter darauf verweisen, dass Sie der Fortsetzung des Mietverhältnisses widersprechen, falls der Mieter den Gebrauch der Mietsache nach Ablauf der Mietzeit dennoch fortsetzt.
I. Befristetes Mietverhältnis
Ein befristetes Mietverhältnis endet von selbst und automatisch mit Ablauf der vereinbarten Mietzeit. Es bedarf keiner Kündigung.
Eine Ausnahme besteht darin, wenn mietvertraglich eine Verlängerungsklausel vereinbart ist. Dann verlängert sich das Mietverhältnis automatisch um einen gewissen Zeitraum, wenn es nicht vorher von einer Partei gekündigt wird. In diesem Fall muss die Kündigung erklärt werden. Dabei ist eine vereinbarte Kündigungsfrist, beispielsweise 3 Monate zum Jahresende, einzukalkulieren.
Muster für die Kündigung eines befristeten Mietvertrages
Absender
Datum
Sehr geehrter Herr Vermieter,
Unser befristetes Mietverhältnis endet vereinbarungsgemäß zum 31.12.2013. Ich werde es nicht fortführen. Zwecks Übergabe bitte ich um Mitteilung eines Termins.
Bitte erstellen Sie die Betriebskostenabrechnung sobald als möglich. Ferner bitten wir um eine umgehende Rückzahlung der Kaution auf unser Ihnen bekanntes Konto.
(Bei Vereinbarung einer Verlängerungsklausel): Da ich von der vereinbarten Verlängerungsmöglichkeit keinen Gebrauch machen möchte, kündige ich das Mietverhältnis hiermit zum 31.12.2013.
Mit freundlichen Grüßen
Unterschrift Mieter
II. Unbefristetes Mietverhältnis
Haben die Parteien mietvertraglich keine Kündigungsfrist vereinbart, kann das Mietverhältnis gemäß § 580a II BGB spätestens zum dritten Werktag eines Quartals zum Ende des nächsten Quartals gekündigt wird (6 Monate). Der Samstag muss bei der Berechnung der Kündigungsfrist als Werktag in der Regel mitgezählt werden.
Haben die Parteien mietvertraglich eine abweichende Kündigungsfrist vereinbart, beispielsweise 6 Monate Kündigungsfrist zum Jahresende, muss diese berücksichtigt werden.
Muster für die Kündigung eines unbefristeten Mietvertrages
Absender
Datum
Sehr geehrter Vermieter,
Ich kündige unser Mietverhältnis hiermit zum 30.6.2014. Zwecks Übergabe bitte ich um Mitteilung eines Termins.
Bitte erstellen Sie die Betriebskostenabrechnung sobald als möglich. Ferner bitten wir um eine umgehende Rückzahlung der Kaution auf unser Ihnen bekanntes Konto.
Mit freundlichen Grüßen
Unterschrift Mieter
III. Weitere Hinweise für eine Kündigung
Beachten Sie bei der Formulierung Ihrer Kündigungserklärung und deren Handhabung außerdem folgende Grundsätze. Hier finden Sie zudem eine ausführlichen Checkliste für eine Kündigung eines Gewerbemietvertrages.
- Ihre Kündigung ist nicht begründungspflichtig.2
- Ihre Kündigung muss gegenüber allen im Mietvertrag bezeichneten Mietern / Vermietern erklärt werden.
- Sie haben nach 30 Jahren ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht (§ 544 BGB). Dies gilt nicht für Kettenmietverträge oder für die Dauer der Lebenszeit von Vermieter oder Mieter abgeschlossene Mietverträge.
- Ihre Kündigung wird nur mit Einhaltung der Kündigungsfrist und rechtzeitigem Zugang in den Empfangsbereich der Gegenseite wirksam.
- Ihre Kündigung muss einer empfangsberechtigten Person ausgehändigt werden.
- Der Zugang Ihres Kündigungsschreibens muss beweisbar sein (Quittierung auf einer Kopie des Kündigungsschreibens, Zustellung durch Beauftragung eines Gerichtsvollziehers, Einwurf-Einschreiben, ein normaler Postbrief begründet die Vermutung, dass das Schreiben dem Empfänger rechtzeitig zugegangen ist). Ein Einwurf-Einschreiben mit Rückschein ist riskant. Mehr unter: Kündigung eines Mietvertrag: Einschreiben, normaler Brief oder Gerichtsvollzieher?
- Ist der Empfänger unbekannt verzogen, kommt die öffentliche Zustellung in Betracht.
- Ein Untermieter kann nur vom Hauptmieter gekündigt werden, § 940 a II ZPO gewährt keine einstweilige Räumungsverfügung!
- In der Zwangsversteigerung hat der Ersteher ein Sonderkündigungsrecht.
02.08.2014 - 10:32
Einen schönen guten Morgen,
wir beabsichtigen, eine bislang noch vermietete Werkstatt zu verkaufen. Nun hat man uns geraten, als Vermieter den nicht befristeten Mietvertrag zu kündigen. Hat nicht der Käufer ein Sonderkündigungsrecht? Sollen wir vor dem Verkauf kündigen oder sollte es der Käufer nach dem Erwerb tun?
Wir freuen uns auf Ihre Antwort und verbleiben mit den besten Grüßen
04.08.2014 - 17:39
Hallo Cornelia,
lassen Sie sich für eine Individuelle und komplexe Situation im Gewerbemietrecht am besten anwaltlich beraten. Fehler können im Mietrecht sehr treuer werden.
Viele Grüße
Dennis Hundt