Viele Mieter sind sich unsicher, wenn es darum geht, ihre Mietkaution zurückzufordern. Hier klären wir über die Theorie auf: Mietkaution zurückfordern.
Neben den Voraussetzungen, unter denen der entsprechende Rückzahlungsanspruch tatsächlich fällig ist, herrscht oftmals auch Unsicherheit über die Form der Geltendmachung, wenn man vom Vermieter überhaupt keine Nachricht (mehr) erhält.
Mit der unten stehenden Vorlage sollen zumindest einige dieser Zweifel behoben werden.
Unsere Musterbrief dürfen Sie kostenfrei kopieren und an Ihre Gegebenheiten abpassen.
Musterbrief zur Rückforderung der Mietkaution
Absender (Mieter)
An Herrn/Frau
… (Vermieter)
Ort, Datum
Rückzahlung der Mietkaution
Sehr geehrte(r) Herr/Frau …,
das zwischen uns bestehende Mietverhältnis betreffend die Wohnung … wurde zum … beendet.
Da die Übergabe der Wohnung am … erfolgte und hierbei keinerlei Beanstandungen Ihrerseits vorgebracht wurden, bitte ich Sie, die am … von mir geleistete Kaution i.H.v. … EUR zzgl. Zinsen bis zum
…
durch Überweisung auf folgendes Konto an mich zurückzuzahlen.
… (Kontoinhaber)
… (IBAN)
… (BIC)
Sofern nach Ihrer Auffassung der Auszahlung derzeitig noch Gründe entgegenstehen, bitte ich, mir diese ebenfalls innerhalb der obigen Frist mitzuteilen.
Schon jetzt erlaube ich mir jedoch darauf hinzuweisen, dass die noch ausstehende Betriebskostenabrechnung für das Jahr … Sie nicht dazu berechtigt, die gesamte Kaution einzubehalten, da diesbezüglich allenfalls ein Sicherungsinteresse in Höhe der zu erwartenden Nachforderung besteht.
Mit freundlichen Grüßen
…(Mieter)
18.08.2013 - 09:06
Sehr geehrter Herr Hundt,
ich hatte vermietet. Leider zahlte der Mieter nicht die Kaution, das Mietverhältnis wurde beendet.
Ich hatte vor einiger Zeit gelesen, das Vermieter in dieser Situation sich der Mietkaution des nächsten Vertrages bedienen können.
Jedoch finde ich den Aufsatz nicht wieder.
Können Sie mir weiterhelfen?
Mit freundlichem Gruß
Gerhard Kozik
18.08.2013 - 10:10
Hallo Gerhard,
Ihre Idee ist mir leider vollkommen unbekannt. Da das Mietverhältnis bereits beendet ist, wird in meinen Augen auch das Einklagen der Mietkaution nicht zielführend sein.
Vielmehr müssen Sie Ihre Ansprüche, vielleicht nicht ausgeführte Schönheitsreparaturen, gegenüber dem Mieter geltend machen.
Ich würde wie immer eine rechtliche Beratung empfehlen.
Viele Grüße
Dennis Hundt
22.10.2013 - 08:53
Guten Tag,
was sollte ich machen, wenn auf diesen Brief keine Antwort kommt?
Danke
Sofia
22.10.2013 - 21:31
Hallo Sofia,
am einfachsten ist es sicherlich, einen Anwalt damit zu beauftragen, die Mietkaution einzufordern.
Viele Grüße
Dennis Hundt
25.10.2013 - 07:59
Guten Tag,
Ich habe vor 11 Monaten (per 23. Nov 2012, Nachmieter gestellt) meine Mietwohnung gekündigt. Bei der Wohnungsübergabe wurden 2 Mängel bzw. Schäden gefunden. Für den einen Schaden hat der Vermieter einen Minderungsbetrag der Versicherung akzeptiert. Vom anderen Schaden (Absplitterung an Bodenfliese) hat die Versicherung immer noch nichts vom Vermieter vernommen (Vom Nachmieter ist mir mitgeteilt worden, dass diese Fliese noch immer nicht ersetzt wurde).
Zusammen mit der damaligen Kündigung hab ich auch gleich das Rückforderungsformular für die Mietkaution geschickt. Was kann ich tun, um meine Kaution zurück zu bekommen.
Freundliche Grüsse
Boris
27.10.2013 - 11:43
Hallo Boris,
fordern Sie den Vermieter auf, die Kaution auszuzahlen, im Zweifel mit Nachdruck. Oder fragen Sie einen Anwalt, wie Sie hier weiter vorgehen sollten, um die Mietkaution schnellstmöglich zurück zu bekommen.
Viele Grüße
Dennis Hundt
27.10.2013 - 11:26
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich vermisse auf Ihrer Seite zu Kautionsfragen einen Artikel zu dem Thema, ob und wann der Vermieter Teile der Kaution oder die ganze Kaution zurückgehalten kann, wenn keine Mietschulden und auch keine Betriebskostennachforderungen anstehen. In meinem Falle war die mündliche Vorvereinbarung, dass das Schlafzimmer so gut über Rolladen und Rollo abdunkelbar ist, dass das Zimmer “zappenduster” ist. Nach dem Einzug stellte sich dann heraus, dass der mehr als zwanzig Jahre alte Rollostoff lichtdurchlässig ist und so porös, dass er im Gebrauch gerissen ist und so eine Abdunklung des Zimmers nicht möglich war. Die Vermieterin wollte sich zuerst weigern, erst nach Monaten wurde ein neuer Rollo installiert mit einem besseren Stoff, der zudem wärme- und kälteabweisende Eigenschaften aufweist; ich wollte dies so, da vom Dachfenster im Winter Kälte herunterströmte. Das Mehr an Kosten gegenüber dem alten Rollo liegt auf der Hand. Was darf die Vermieterin in meinem Falle? Ich bin der Meinung, sie muss die Kosten des alten Rollos nachweisen und dann muss überlegt werden, was der alte Rolle heute kosten würde und die Differenz zwischen diesem und dem komfortableren Rollo kann dann von der Kaution abgezogen werden. Ist das richtig?
Vielen Dank für Ihre Mühe und Sachkompetenz.
Mit freundlichen Grüßen
S. Koloch
27.10.2013 - 11:42
Hallo Frau Koloch,
jeder Einzelfall ist anders sodass wir hier leider nicht auf spezielle Fälle eingehen können. Durchstöbern Sie gerne die Kategorie “Mietkaution” oder nutzen Sie unsere Suche oben rechts.
Im Zweifelsfall sollten Sie einen Anwalt befragen, nutzen Sie gerne die Telefonberatung (oben auf dieser Seite). Ein Anwalt kann Ihnen zu Ihrem Fall konkrete Hinweise geben.
Viele Grüße
Dennis Hundt
20.11.2014 - 10:39
Guten Tag,
bei uns folgte keine Übergabe, die Kaution habe ich aber nach fast 2 Monaten immer noch nicht gesehen und der Vermieter meldet sich auch nicht.
Was kann ich da denn am besten machen?
Mit freundlichen Gruß
Sebastian
30.11.2014 - 23:34
Guten Abend,
ich hatte am 30.07 mit der Immobilienmaklerin, die von der Vermieterin beauftragt wurde, die Wohnungsübergabe durchgeführt. In dem Übergabeprotokoll wurde die Wohnung ohne Mängel aufgenommen. Ich habe der Immobilienmaklerin auch meine neue Anschrift mitgeteilt ,damit ich auch über die anstehenden Nebenkostenabrechnung und Kautionsrückerstattung informiert werde. Die Nebenkostenabrechnung ist immer September/Oktober. Da ich leider im November immer noch nichts gehört habe, habe ich die Vermieterin angerufen. Erst hatte ich den Sohn dran. Da wurde mir versprochen, die Nebenkostenabrechnung zu schicken und nahm wieder meine neue Adresse an. Nach 1 Woche passiert wieder nichts. Dann rief ich wieder an und hatte die Vermieterin dran. Sie sagte, dass sie nach 3 Monate nicht mehr in der Wohnung gewesen sei und die Wohnung gerne anschauen möchte. Nach 2 Wochen wieder keine Meldung, wobei Sie die Adresse, Telefonnummer und Kontoverbindung!!! am Telefon entgegengenommen hat. Dann rief ich wieder an und sie sagte, die Fenster seien unsauber und die Marklerin habe gesagt,dass sie sich gedrängt fühlte und den Mängel nicht in den Protokoll aufnehmen konnte. Das stimmt überhaupt nicht. Die Vermieterin hat mir den Deal gesetzt, dass ich in der alten Wohnung die Fenster putze oder, dass Sie von dem Geld eine Fensterputzerin beauftragte. Ich bezog mich immer wieder auf das mängelfreie Übergabeprotokoll.
1. Ist die Vermieterin gesetzlich verpflichtet, zeitnah den Mieter über die Nebenkostenabrechnung zu informiert? Oder kann Sie mir dies nach 6 Monate nach Wohnungsübergabe?
2. Wann kann die Vermieter mir die Mietkaution zurückzahlen? Auch nach 6 Monate, wobei ja keine Mängel im Übergabeprotokoll sind.
Vielen Dank für Ihre Mühe und Sachkompetenz
01.12.2014 - 06:22
Hallo Renate,
hier zwei Links für Sie, die Ihnen weiterhelfen:
Mietkaution bis zur Erstellung der Betriebskostenabrechnung einbehalten?
Mietkaution: Rückzahlung – Was Mieter und Vermieter wissen müssen
Ansonsten sollten Sie mit Nachdruck auf das mängelfreie Protokoll verweisen. Genau aus diesen Grund wird ja ein Übergabeprotokoll erstellt, zur Sicherheit beider Seiten.
Viele Grüße
Dennis Hundt
05.01.2015 - 11:36
Vielen lieben dank das sie so ein Formular Kostenlos zur Verfügung stellen
Lg Meyer
05.01.2015 - 16:36
Hallo Frau Meyer,
danke für Ihr “Danke”.
Viele Grüße
Dennis Hundt
25.02.2015 - 02:45
Hallo,
ich habe zur Zeit folgendes Problem:
Am 30.11.2014 bin ich aus einer Mietwohnung ausgezogen. Da die Vermieterin nicht am Ort wohnt und ich eine Nachmieterin gefunden habe, die fast alle Möbel übernommen hat, hat die Vermieterin die Wohnungsübergabe der Nachmieterin und mir überlassen. Anfang November war die Vermieterin nur kurz da, um sich die beanstandungsfreie Wohnung anzuschauen. Die Wohnung habe ich dann am 30.11.2014 beanstandungsfrei der Nachmieterin übergeben können. Das Übergabeprotokoll haben wir entsprechend ausgefüllt und der Vermieterin zugeschickt. Es bestanden keine Mängel, die Nachmieterin konnte direkt einziehen.
Ich habe anschließend die Vermieterin tagelang mehrmals versucht telefonisch zu erreichen – erfolglos. Der einzige Weg sie zu erreichen war per Email. Nach wochenlanger Funkstille und anschließend einigen Emails hin und her bekam ich dann von der Vermieterin eine patzige Nachricht, dass sie die Kaution ja bis zu 6 Monate einbehalten könne, sie mir die Kaution aber “in den nächsten Wochen” auszahlen wird. Meiner Meinung nach eine total schwammige und freche Antwort, mit der sie sich alle Türen offen halten will. Weiterhin schrieb sie, dass außerdem das Sparbuch bei einer Bank im Safe läge, wo sie nicht jederzeit zugreifen darf/kann.
Seit dieser Mail ist nun schon wieder knapp 1 Monat vergangen; die Kaution habe ich natürlich immer noch nicht überwiesen bekommen.
Eine Nebenkostennachforderung ist auch nicht zu erwarten (habe die gesamten vier Jahre, in denen ich dort gewohnt habe, immer lediglich vielleicht mal 30 € an Nebenkosten nachzahlen müssen oder habe mal 20 € wiederbekommen). Eigentlich müsste ich sogar eher einen Anspruch auf Rückerstattung haben, da ich Anfang 2014 für drei Monate aus beruflichen Gründen nicht zuhause war und dementsprechend kein Wasser und nur wenig Heizkosten verbraucht habe.
Nun wäre meine Frage, wie ich am besten vorgehen kann, um die Auszahlung der Kaution nun endlich bewirken zu können.
MfG,
Marina
Ps: Meine damalige Küchenzeile wurde von der Vermieterin als Mietküche für die neue Mieterin übernommen. Den vereinbarten Preis für die Küche hat die Vermieterin mir auch erst knapp 6 Wochen (!!!) nach Wohnungsübergabe und mehrmaligem Anfragen meinerseits überwiesen, obwohl die Küche ja schon wieder seit 6 Wochen in Gebrauch war.. Außerdem wird auch seit Oktober eine andere Wohnung in dem Haus saniert. Langsam muss ich ja schon davon ausgehen, dass die Vermieterin das Geld von der Kaution schon gar nicht mehr hat und davon die andere Wohnung saniert… Die Kaution von der Nachmieterin hat sie auch schon einen knappen Monat vor Mietbeginn einkassiert…
25.02.2015 - 10:18
Hallo Marina,
in der Tat muss Ihre Vermieterin Ihnen die Kaution nicht schon nach wenigen Wochen zurückzahlen, siehe dazu: https://www.mietrecht.org/mietkaution/faelligkeit-der-kaution-nach-auszug-des-mieters/
Viele Grüße
Dennis Hundt
26.02.2015 - 20:17
Guten Tag,
Ich habe Folgende Frage.
Wir sind am 1.2.2014 aus unserer Mietwohnung ausgezogen. Das Übegabeprotokoll wurde durchgegangen und ohne Mängel abgeschlossen.
Nach ca. 6 Monaten kontaktierte ich den ehemaligen Vermieter zwecks Rückzahlung der Kaution.
Daraufhin wurde mir mitgeteilt das der Vermieter die Nebenkostenabrechung aus dem Jahre 2013 überschlagen hätte und er festgestellt hat das wir Nebenkosten nachzahlen müssen. Die Höhe der Nachzahlung soll angeblich die Kaution übersteigen. Dazu muss ich sagen das wir dort 10 Jahre gewohnt haben und trotz mehrmaliger Aufforderung nie eine Nebenkostenabrechung bekommen hatten.
Ich habe den ehemaligen Vermieter aufgefordert mir denn doch die Nebenkostenabrechung zukommen zu lassen.
Nun Haben wir mittlerweile den 26.02.2015 und es ist bis dato keine Nebenkostenabrechung eingetroffen noch hat sich der ehemalige Vermieter gemeldet.
Wie gehe ich nun am besten vor?
Wie ist das mit Verjährungsfristen?
Besten Gruß und vielen Dank für Ihre mühen
Stephan
27.02.2015 - 12:08
Hallo Stephan,
weisen Sie Ihren Vermieter auf die (abgelaufene) Abrechnungsfrist hin und fordern Sie Ihren Kaution zurück.
Viele Grüße
Dennis Hundt
22.07.2015 - 12:17
Hallo Herr Hundt,
ich habe eine Frage an Sie, auf die ich noch keine eindeutige Antwort im Netz gefunden habe:
Zum 31.05.15 habe ich mein altes Mietverhältnis gekündigt – das Mietkautionskonto wurde in diesem Zeitraum ebenfalls von beiden Seiten aufgelöst! Dennoch behält sich die Vermieterin die Kaution (die sich nun auf ihrem Privatkonto befindet) ein, bis ein Versicherungsfall entschieden ist (Kratzer im Boden – Versicherung soll zahlen). Meine Frage: ist das nun rechtens? Darf sich die Vermieterin die Kaution auch weiterhin einbehalten bis zum Beispiel auch die Nebenkostenendabrechnung erhoben wurde? Oder hat sie einen Fehler begangen, den sie nun versucht zu kaschieren?
Wie sieht da die Gesetzeslage aus?
Vielen Dank im Voraus und beste Grüße,
Hendrik
22.07.2015 - 19:23
Hallo Hendrik,
ist es nicht vollkommen in Ordnung, die Kation bis zur Klärung des Schadens einzubehalten? Schließlich möchte die Eigentümerin nicht auf den Kosten sitzen bleiben, falls ihre Versicherung nicht zahlt.
Ansonsten hier noch ein interessanter Link für Sie: Mietkaution bis zur Erstellung der Betriebskostenabrechnung einbehalten?
Viele Grüße
Dennis Hundt
06.08.2015 - 18:30
Hallo Dennis,
mir ist bewusst und klar, dass der Vermieter das Recht hat, die Kaution bis zu einem halben Jahr zurückzuhalten. Die Frage ist aber, ob das auch gilt, wenn das Kautionskonto zwischenzeitlich aufgelöst wurde und das Geld sich nun auf dem Privatkonto des Vermieters befindet. Laut BGB § 551 ist dies nicht erlaubt. Oder liege ich da etwa falsch?
Ich habe übrigens heute das Schreiben erhalten, dass meine Versicherung den Schaden nicht zahlen wird – es ist normale Abnutzung. Nach Ihrer Ausführung im Text oben würde das bedeuten, dass sich die Vermieterin einfach mein Geld behält um nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben. Das kann und will ich aber nicht glauben.
Vielleicht können Sie mich bitte nochmals aufklären.
Besten Dank!
Hendrik
25.08.2015 - 11:51
Hallo,
ich habe folgendes Problem. Mein ehemaliger Vermieter (Mietverhältnis fristgerecht zum 1.5.15 gekündigt) behält die gesamte Kaution mit Verweis auf die Nebenkostenabrechnung ein. Bei Übergabe der Wohnung konnten keine Mängel festgestellt werden. Dies hat er auch unterschrieben. Zum Übergabetermin meinte er bis August die Kaution zu zahlen und die Nebenkostenabrechnung zu erstellen.
Anfang August rief ich an um einfach nur nach zu fragen und zu bitten wenigstens einen Teil der Kaution (insg. 1300€ zzgl. Zinsen für 2 Jahre) an mich zu zahlen. Daraufhin beschimpfte er mich am Telefon und drohte damit die Kaution noch Monate einzubehalten und sich an kein Gesetz zu halten.
Ich habe ihm daraufhin per Einschreiben den hier hinterlegten Vordruck mit der Rückforderung der Kaution und dem Hinweis auf die Mängelfreiheit der Wohnung geschickt. Hierrauf erfolgte keine Reaktion.
Muss ich nun so etwas wie eine zweite Mahnung schicken? Wie wird in solch einem Fall weiter vorgegangen um an die Kaution zu kommen?
Besten Dank
MfG
Saskia Künzler
25.08.2015 - 12:25
Hallo Saskia,
ich wüte aktuell nicht zuviel Druck machen, die Rechtsprechung gesteht dem Vermieter in der Regel bis zu 6 Monate Zeit zu, um über die Mietkaution abzurechnen.
Viele Grüße
Dennis Hundt
28.12.2015 - 19:31
Guten Tag,
Ende Januar 2014 ist mein Mietvertrag ausgelaufen, es gab keinerlei Schäden o.ä. bei der Übergabe.
Jetzt sind inzwischen 11 Monate vergangen, der Vermieter hat mich jedesmal mit “die Nebenkostenabrechnung ist noch nicht fertig” abgespeist. Ich habe eine Zahlungsaufforderung mit Frist bis letzte Woche verschickt, allerdings kam weder das Geld noch eine Reaktion.
Was ist der nächste Schritt?
Viele Grüße
Henry
29.12.2015 - 02:32
Hallo Henry,
im nächsten Schritt würde ich mich an einen Anwalt wenden, ggf. zuvor nochmals mit einem Anwalt drohen.
Viele Grüße
Dennis Hundt
15.01.2016 - 10:45
Hallo,
Wie steht es denn mit einem Aufhebungsvertrag? Ich war Untermieter und habe mit meiner Hauptmieterin ausgemacht, dass die Nachmieterin mir die Kaution zahlt. Diese hat aber nicht unterschrieben, daher ist es ja ungültig. Jetzt zahlt mir niemand die Kaution und meine Anfragen werden ignoriert. Als Student ist es mit einem Anwalt schwierig :( Vielen Dank im voraus für Ihre Hilfe.
15.01.2016 - 11:19
Hallo Christina,
Ihre Kaution bekommen Sie von Ihrem Vermieter (hier der Hauptmieter) zurück.
Viele Grüße
Dennis Hundt
02.03.2016 - 08:56
Hallo,
wie verhält es sich, wenn die Kaution durch eine Sicherheitsbürgschaft erfolgt ist, für die wir als Mieter Monat für Monat die sogenannte Avalprovision zahlen? Bis zur letzten Betriebskostenabrechnung werden nach unserem Auszug im schlimmsten Fall noch 20 Monate vergehen. Müssen wir dann diese Sicherheitsbürgschaft über den gesamten Zeitraum in der vollen Höhe laufen lassen oder können wir verlangen, dass dann eine neue niedrigere Bürgschaft in Höhe der maximalen Betriebskostennachforderungen für diese 20 Monate abgeschlossen wird?
Besten Dank, wenn Sie für uns Licht ins Dunkel bringen :-)
Viele Grüße
Aida
02.03.2016 - 23:19
Hallo Aida,
für eine mögliche drohende Nachzahlung kann der Vermieter nur einen angemessenen Teil der Kaution länger einbehalten.
Viele Grüße
Dennis Hundt
16.04.2016 - 01:34
Hallo,
ich habe einen Spezial-Fall, so glaube ich. Ich bin etwas verzweifelt da ich schon eine sehr lange Zeit mit meinem Vermieter diskutiert habe und viele Versprechungen bekommen habe bezüglich der Kaution (wir waren befreundet). Dennoch nach ca. 1 1/2 Jahren kam immer noch nichts. Das besondere: Ich bin als Untermieter bei ihm eingezogen. Wir wohnten also zusammen. Ich habe natürlich noch alle Unterlagen und den Untermietvertrag.
Dazu kommt das ich die eigentliche Wohnung um die es in dem Vertrag ging nie von innen bewohnt habe. Sondern eine Etage drunter in einer ähnlichen Wohnung. Das war eine Vertröstung wegen den Sanierungsarbeiten die sich in die Länge zogen vom Hauptvermieter. Das Mietverhältnis wurde von meiner Seite aus nach 4 Monaten beendet. Ich habe eine Kaution in Höhe von 803,00 € gezahlt. Diese wurde mir von Job Center gestellt. Mein Vermieter also der o.g. “Freund” unterzeichnete vor Ort sogar noch eine Erklärung in der er sich verpflichtet hat die Kaution auf ein Extra Konto zu überweisen.
Stand heute ist: Ich muss an das Jobcenter mit klein Beträgen die Kaution selbst zurück zahlen. Es gab von seiner Seite aus keine Wohnungsabnahme (in der Alternativ Wohnung in der wir Wohnten, dies könnte ich jedoch nicht beweisen). Desweiteren hat er von mir noch einige Kartons und Sachen von mir im Keller. (Ich Wohne in Berlin, er in Hannover dort war auch die Wohnung um die es geht). Da ich auch keinen Nachsendeantrag bei der Post stellte bekam ich auch nicht meine Post zusehen, obwohl wir alles abgesprochen hatten und er mir sie zuschicken wollte.
Jetzt habe ich ihn noch einmal angeschrieben und ihm mitgeteilt das ich rechtliche Schritte gegen Ihn einleiten werde.
Bitte helfen Sie mir, denn ich habe wenig Ahnung von solchen Themen. Wie könnte so ein Schreiben aussehen? Was muss ich beachten bei diesen Besonderen Umständen?
Vielen Dank und Grüße
Felix
28 Jahre u. Schüler
17.04.2016 - 05:43
Hallo Felix,
jeder Beitrag als Kommentar muss freigeschaltet werden. Daher war Ihre Frage nicht zu sehen. Ich kann Sie hier leider zu Ihrem sehr komplexen Fall nichtberaten. Wenn Sie rechtliche Schritte angedroht habe, würde ich eine Beratung durch einen Anwalt empfehlen.
Viele Grüße
Dennis Hundt
23.08.2016 - 11:00
Mein Bruder ist im September 2015 verstorben. Er hat noch die Feuerwehr gerufen konnte aber die Wohnungstür nicht mehr öffnen. Die Feuerwehr mußte Die Tür öffnen und hat sie beschädigt. Zum Ende November wurde der Mietvertrag beendet und im Übergabeprotokoll die Tür mit € 500,- angegeben. Die Haftpflichtversicherung meines Bruders würde den Schaden übernehmen aber wir bekommen keine Rechnung von der Verwaltung noch die Mietskaution trotz vieler Anrufe und Anschreiben zurück. Die Hausverwaltung reagiert weder auf Anrufe noch auf Anschreiben. Was soll ich noch tun ?? Bitte helfen Sie mir.
Mit freundlichen Grüssen
Heidemarie May
23.08.2016 - 16:32
Hallo Heidemarie,
im Zweifel können Sie sich nur rechtlichen Beistand holen, um den Druck auf die Hausverwaltung zu erhöhen, die Reparatur zu veranlassen und den Schaden entsprechend über die Versicherung abzurechnen.
Viele Grüße
Dennis Hundt
21.09.2016 - 15:56
Hallo,
Mein ehemaliger Vermieter hat bei der Übergabe der Wohnung vor ca. 8 Wochen beanstandet, dass ich einige Wände, die in einer Pastell-Apricot gestrichen waren, nicht in weiß hinterlassen habe. Ich wurde beraten, dass nur starke Farben wieder in weiß gestrichen werden müssen.
Nun will er mir die Kaution nicht zurück zahlen.
Eine Jahresendabrechnung der Nebenkosten wird voraussichtlich in Dezember erfolgen. Darf er meine komplette Kaution bis dahin einbehalten oder sollte ich ihn schon jetzt zur Zahlung auffordern?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
05.09.2017 - 08:55
Servus Herr Hundt,
folgendes Szenario: Mieter (M) wurde trotz laufender Berufung gegen Kündigung (Hausverkauf/Eigenbedarf Käufer) geräumt. Protokoll am Tag der Räumung. Ein Jahr zuvor gab es unter diesem sodann neuen Vermieter (V) erhebliche Mängel an den Außenjalousien (Pergola/Bungalow). Erhebliche Mängel = diese waren nicht mehr bedienbar = wochenlang mangelnder Lichteinfall. V wurde mehrfach darauf hingewiesen, hat nicht reagiert, Anwalt hat Reparatur angekündigt, die von M bezahlt würde nach Fristablauf (sogar noch günstigere Werkstatt eruiert), Miete verrechnet, nichts mehr gehört.
Auf Anraten neuen Anwaltes wurde Berufung eingestellt (M bis dato noch wohnungslos), V nutzte also bereits die Räume, hat komplett umgebaut/alles herausgerissen, wohnt.
Zwischenzeitlich wurde mit Anwalt vereinbart, Gerichtskosten werden mit Kaution verrechnet/ungefähr gleiche Summe, sogar noch 120 EUR drüber (M = Frührentner/Grundsicherung).
Gerichtskasse sagt, Gebühren können gar nicht mit Kautionen verrechnet werden. Ist von der Sache her zwar logisch, aber V müsste da ja einlenken.
Jetzt aber: V möchte die Kaution einbehalten, da (auf Grund der Reparaturen) die Miete (wie aber ja angekündigt und nicht moniert) gekürzt wurde. V stellt dies also nach ü. einem Jahr als nicht bezahlte Miete dar. Wobei innerhalb der vorausgegangenen 12 Monate aber nie eine Aufforderung zur Nachzahlung angeblicher Ausfälle kam. Auch bei einer Gerichtsverhandlung vor der Räumung war es kein Thema, da es ja faktisch auch nicht existierte.
Seit kurzen sind die 6 Monate Frist zum Einbehalt der Kaution vergangen. Welche Chancen hat man tatsächlich, auf direktem Wege die Kaution zurück zu bekommen, ohne wiederum aufwändige Hin- und Herschreiberei ertragen zu müssen? M möchte endlich damit abschließen können.
05.09.2017 - 10:45
Hallo Herr Glutsch,
danke für Ihren Beitrag. Ich kann mich hier leider nur beschränkt eindenken – lassen Sie sich am besten von Ihrem Anwalt beraten.
Viele Grüße
Dennis Hundt
03.11.2017 - 06:14
Hallo Herr Glutsch,
die Wohnung meines Bekannten (Ausländischer Staatsbürger mit Aufenthaltsgenehmigung) hat die von Ihm bewohnte Wohnung am 30.10.2017 ohne Mängel an den Vermieter zurückgegeben. Die Kaution will der ehemalige Vermieter nicht zurückzahlen, da mein Bekannter zweitweise seine Frau (schwanger) bei sich aufgenommen hat. Der Vermieter teilte ihm mündlich mit da der Mietvertrag nur für 1 Person gelte und er unrechtmäßigerweise seine Frau bei sich aufgenommen hat würde er die Kaution einbehalten.
20.03.2018 - 11:44
Bei meiner Übergabe vor über sechs Monaten wurde lediglich ein einziger Satz im Übergabeprotokoll vermekt: “Die Wohnung ist stark renovierungsbedürftig” (Ich hatte die Wohnung unrenoviert übernommen, aber das nur am Rande), gemeint war damit, dass gestrichen werden müsste, was aber nicht explizit vermerkt wurde.
Gilt dieser Satz als Anmeldung eines Anspruchs seitens des Vermieters, oder muss eine solche Anmeldung präziser/konkreter erfolgen?
20.03.2018 - 14:28
Hallo Rüdiger,
das ist eine Beschreibung des Zustandes, aber keine Vereinbarung, wer ggf. renovieren soll.
Viele Grüße
Dennis Hundt
21.03.2018 - 16:46
Hallo Dennis,
vielen Dank für die rasche Antworten. Verstehe ich das richtig, dass ich jetzt, über sechs Monate nach der Übergabe also die volle Kaution zurückfordern kann (die Nebenkostenabrechnung erhielt ich im Monat meines Auszugs)?
Mit freundlichen Grüßen,
Rüdiger
22.03.2018 - 07:13
Hallo Rüdiger,
ich kann Ihren Einzelfall nicht bewerten, Ihnen aber mit diesem Link helfen: https://www.mietrecht.org/mietkaution/mietkaution-rueckzahlung/
Viele Grüße
Dennis Hundt
27.04.2018 - 11:52
Hallo Dennis,
ich habe ein Jahr lang in einer Studenten-Wg einer Genossenschaft (Bauverein) gewohnt.
Ich bin zum 14.04 Ausgezogen und mir wurde mitgeteilt, dass ich mit meiner Kaution in 3 Monaten rechnen kann und nicht früher.
Ich habe versucht zu erfahren warum ich die Kaution erst in 3 Monaten erhalten soll, habe aber nur eine Antwort -weil das so ist- bekommen.
Es sind keine offenen Forderungen bekannt:
– Mietrückstände gibt es nicht (ich bekomme sogar noch eine Rückzahlung von 213€)
– keine Nebenkosten Abrechnung da die Miete in der Wg über einen Vertrag pro Mieter/Zimmer geregelt war und die Miete ein Pauschalbetrag war (Neben-/Betriebskosten wurden egal wie viel man verbraucht pauschal berechnet)
-keine Schäden oder Schönheitsreparaturen wurden bei der Übergabe beansprucht
Daher meine Frage mit welchem Recht sollte der Bauverein meine komplette Kaution für die nächsten 3 Monate einbehalten ?
Habe ich irgendwelche Rechte um die Kaution oder einen Teil der Kaution zurück zu erhalten ?
Vielen Dank und freundliche Grüße,
Josefine
29.04.2018 - 17:49
Hallo Josefine,
die Rechtsprechung gibt dem Vermieter i.d.R. sogar sechs Monate Zeit.
Viele Grüße
Dennis Hundt
18.06.2018 - 21:14
Hallo Patricia,
für die Nebenkostenabrechnung 2017 hat der Vermieter bis Ende 2018 Zeit.
Viele Grüße
Dennis Hundt
08.12.2018 - 17:27
Hallo Herr Hundt,
vielen Dank für Ihren Beitrag. Wie verhält es sich wenn der Mietvertrag nie vollzogen wurde d.h. bereits fristgerecht innerhalb von 3 Monaten vor Mietbeginn gekündigt wurde. Die Kaution wurde nach fast einem Monat noch nicht wieder zurückbezahlt. Welche rechtlichen Mittel habe ich?
Es erfolgten bereits 2 Ermahnungen per whats app und 1 schriftliche Ermahnung zusammen mit dem schriftlichen Kündigungsschreiben. Die Vermieter reagieren nicht und befinden sich aktuell im Ausland. Wie bekomme ich meine Kaution zurück?
Vielen Dank für Ihre Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen
10.12.2018 - 11:38
Hallo Anonyma,
die Rechtsprechung gibt dem Vermieter i.d.R. sechs Monate Zeit, um über die Mietkaution abzurechnen. Hier geht es z.B. auch um eine mögliche Kündigungsfrist bei der Anlage der Kaution.
Viele Grüße
Dennis Hundt
11.12.2018 - 03:16
Hallo Herr Hundt,
vielen Dank für die schnelle Antwort. Es handelt sich um einen Mietvertrag von dem die Vermieter sagen, dass er befristet ist. Der Vertrag enthält aber keinen Grund, sondern einzig den Satz “Der Mietvertrag läuft von 01. März 2019 bis 31. August 2019 Da der Mietvertrag nur zum vorübergehenden Gebrauch läuft, endet er zum angegebenen Datum, ohne dass es einer Kündigung bedarf”
Meiner Meinung fehlt hierbei der Grund der Befristung, was die Befristung m.M. unwirksam werden lässt. Die schriftliche Kündigung ging meinem Vermieter über einen Empfangsboten am 30.11.2018 zu. Der Zugang wurde durch Unterschrift des Empfangsboten bestätigt.
Die Kaution beträgt 1000,-€, die bereits bei Vertragsabschluss fällig wurden und für mich als Studentin eine große Summe ist. Die Vermieter wollen nun eine “Aufwandsentschädigung” von 250,-€ von diesem Kautionsbetrag einbehalten, da sie darauf bestehen, dass der Vertrag nicht kündbar ist und sie mir bereits sehr entgegenkommen mich überhaupt aus diesem zu entlassen.
Wie aussichtsreich halten Sie es, dass ich die Kaution in voller Höhe zurückbekomme?
Herzlichen Dank vorab für Ihre Antwort.
11.12.2018 - 12:49
Hallo Anonyma,
es steht und fällt mit der (Un)Wirksamkeit der Befristung. Lassen die die Klausel im Zweifel hier prüfen: https://www.mietrecht.org/bratung/mietvertragsklausel-pruefen/
Viele Grüße
Dennis Hundt
12.03.2020 - 13:17
Hallo zusammen,
mir wurde nur ein Teil der Mietkaution zurückgezahlt.
Jetzt bittet der Vermieter um meine Bankdaten, an die er überweisen möchte.
Wie antworte ich ihm juristisch korrekt, um schonmal die Teilzahlung zu bekommen?
(möchte dadurch aber nicht mit der Teilzahlung einverstanden sein)
Möchte aber nach der 6-monatigen Frist um den Rest der Kaution nachfragen, notfalls auch gerichtlich.
Merci
12.03.2020 - 14:43
Hallo Mieter X,
senden Sie dem Vermieter in einem Zweizweiler per E-Mail oder Post Ihre Bankverbindung. “Sehr geehrter Vermieter, hier meine IBAN:”
Viele Grüße
Dennis Hundt
02.04.2020 - 09:23
Schönen gute Tag
in meinem Mietvertrag steht “Bei Auszug sind die Mieträume in renovierten, Maler neuen Zustand mit weiß gestrichenen Rauhfaser zurückzugeben. Der Mietvertrag ist aus 1996. wir sind im September 2019 Ausgezogen und haben die Wohnung renoviert. Bei der Übergabe gab es Mängel worauf die Vermieterin den Hausmeister beauftragte diese zu Beseitigen ohne uns die Chance zur Nachbesserung zu geben. Seit der Übergabe der Wohnung haben wir nix mehr von der Vermieterin gehört. Wir hätten gerne unsere Kaution zurück auf das erste schreiben kam keine Antwort von der Vermieterin.
MFG Metzmann
03.04.2020 - 08:46
Hallo Jörg,
ich denke Sie können davon ausgehen, dass Sie die Schönheitsreparaturen überhaupt nicht ausführen hätten müssen: Schönheitsreparaturen: Weiß streichen ist keine Pflicht!
Viele Grüße
Dennis Hundt
10.06.2020 - 19:27
Sehr geehrter Herr Hundt,
von zwei nicht verheirateten Personen wurde im Jahr 2001 gemeinsam ein unbefristeter Mietvertrag abgeschlossen. Die Kaution wurde an den Vermieter entrichtet. Im Nachhinein läßt sich nicht mehr verlässlich ermitteln ob die Kaution von beiden Personen in gleichen oder ungleichen Teilen entrichtet wurde. Im April 2015 ist eine der beiden Personen verstorben. Im November 2018 ist die zweite Person verstorben. Die Wohnung wurde von den Erbberechtigten (zu deren Kosten) der zuletzt verstorbenen Person gemäß Mietvertrag geräumt und die Tapeten nach Mietvertrag in allen Räumen entfernt. Die Wohnung wurde im Dezember 2018 mit Abnahmeprotokoll ohne Mängel an den Vermieter übergeben. Eine Änderung des Mietvertrages hat von Mietbeginn bis hin zur Wohnungsrückgabe nicht stattgefunden. Die Vermieter mit Vertretung von “Haus und Grund” weigern sich trotz mehrfacher schriftlicher Aufforderung die gezahlte Kaution an die Erbberechtigten der zuletzt verstorbenen Person zu erstatten. Als Begründung wird angegeben, dass die Kaution von zwei Personen entrichtet wurde und die Hälfte den Erbberechtigten der zuerst verstorbenen Person zustehe. Ebenfalls wurde bislang die Nebenkostenabrechnung für das letzte Kalenderjahr noch nicht erstellt. Nach den vorliegenden Unterlagen würde sich dabei eine Erstattung der Nebenkostenzahlung ergeben.
Welchen Weg empfehlen Sie den Erbberechtigten der zweiten Person die Kaution und die zuviel gezahlten Nebenkosten erstattet zu bekommen.
Mit freundlichen Grüßen
Anonym
11.06.2020 - 16:15
Hallo FJK,
danke für Ihren Beitrag. Ich kann Ihnen hier per Kommentar leider nicht helfen. Lassen Sie sich bitte rechtlich beraten um angemessen auf das Anwaltsschreiben des Vermieters reagieren zu können.
Viele Grüße
Dennis Hundt
22.07.2020 - 11:58
Hallo Herr Hundt,
ich habe am 26.03.2020 die Wohnung mängelfrei übergeben. Mir wurde gesagt, das die Kaution in etwa zwei Wochen nach der Übergabe ausgezahlt wird. Abgezogen werden soll eine Rechnung für Malerarbeiten und eine Rechnung für die inserierte Anzeige der Wohnung (war so vereinbart). Außerdem sollten noch 150€ einbehalten werden für die noch nicht gestellten Nebenkostenabrechnungen. Ich habe nur ein halbes Jahr in der Wohnung gewohnt und wenn es hoch kommt vielleicht 30 Nächte in der Wohnung geschlafen. Da kann weder für 2019, noch für 2020 eine hohe Nachzahlung kommen, wenn überhaupt.
DIe Vermieterin hatte mir Anfang Mai am Telefon gesagt, das sie die Kaution freigeben wird. Die Rechnung der Maler hatte wohl etwas gedauert. Durch Corona kann dies ja wirklich möglich sein. Allerdings ist bisher immer noch nichts überwiesen. Ich erhalte weder Antworten auf Mails, noch erhalte ich einen Rückruf. Am Telefon ist nämlich immer nur das Büro, die keine Infos hätten. Auch die verwaltende Hausverwaltung hat keine Infos und wollte vor 3 Wochen Kontakt aufnehmen.
Die Übergabe ist nun 4Monate her. Ist es denn in Ordnung, wenn ich nun ein Einschreiben mit Frist schreibe?
Vielen Dank und liebe Grüße
Svenja
22.07.2020 - 20:48
Hallo Svenja,
sofern Sie Ihre Absprachen nicht schriftlich verankert haben, sollten Sie noch zwei Monate mit Ihrer Forderung warten. Sie haben sicherlich gelesen, dass die Rechtsprechung dem Vermieter etwa 6 Monate für die Kautionsabrechnung zuspricht.
Viele Grüße
Dennis Hundt
13.07.2022 - 18:05
Hallo,
letztes Jahr wurde meine alte Wohnung gekündigt, auf Eigenbedarf, worauf ich mich gleich auf die Suche nach einer neuen Wohnung machte….Der Vermieter gab mir bis Dezember Zeit! Da es aus Erfahrung kürzer oder auch schon mal länger dauern kann, eine geeigntete und günstige Wohnung zu finden, hatte ich Glück, schnell eine gefunden zu haben. Hab dem Vermieter angerufen und ihm mitgeteilt, das ich bis zum 15.06.2021 rausbin. Er hat dann etwas geschluckt und meinte, er bliebe jetzt auf den Kosten sitzen…! Woche nach meinem Auszug war Übergabe , ohne Mengel….und ich fragte ihn, bis wann ich mit der Kaution rechnen kann, er meinte, er müsste erst die Abrechnungen machen….bis heute warte ich auf mein Geld! Ich habe ihm schon ein paar mal darauf angesprochen, er meinte immer nur, er muss noch 1 Abrechnung machen…..
13.07.2022 - 19:52
Hallo Annette,
über das Kalenderjahr 2021 muss der Vermieter bis Ende 2022 abrechnen. So lange darf er auch einen angemessenen Teil der Kaution einbehalten.
Viele Grüße
Dennis Hundt
19.10.2023 - 10:45
Hallo
wir sind am 01.09.2009 in unsere Wohnung eingezogen und haben 820 € Kaution hinterlegt beim Vermieter unser Mietverhältniss ging bis zum 31.08.2023. Beim Auszug wurde ein defekter Schlüssel und ein rund 1,2 qm großer Parkettschaden festgestellt der abgeschliffen werden mußte.Nun erhalten wir die Rückmeldung vom Wermieter das von 820 € abgezogen werden.
32 € Schlüssel mit Quittung
250 € ohne Rechnung für Parketabschleifen
Die Nachmieterin hat uns informiert das der kleine Fleck abgeschliffen wurde, wie verhalten wir uns da die Mietkaution weder verzinst noch eine Handwerkerrechnung vorliegt.
Mfg Huchatz
20.10.2023 - 17:40
Hallo Gerd,
hier eine Hilfe: Kaution einbehalten: Müssen Schäden vom Vermieter repariert werden?
Noch ein Link: Mietkaution einbehalten: Mieter- und Vermieterrechte im Überblick
Viele Grüße
Dennis Hundt
01.02.2024 - 11:34
Hallo,
das Mieterverhältnis endete am 31.05.2023. Der Vermieter hat die volle Kaution (1350 EUR) bis Dezember 2023 einbehalten und im Dezember die Hälfte davon bezahlt. Nun hat er die Nebenkostenrechnung gesendet und möchte nun 300 EUR Nachzahlung. Die restlichen 675 EUR der Kaution möchte er natürlich noch weiter behalten bis Nebenkosten- und Betriebskosten abregechnet wurden.
Ist dies rechtens? Den Einbehalt der Kaution kommt mir hoch vor. Wie sollen wir weiter vorgehen? Die Nebenskosten bezahlen und auf die Betriebskosten warten und dann hoffen, dass wir die Kaution zurückbekommen?
Vielen Dank!
01.02.2024 - 18:24
Hallo Cynthia,
ja, ich fürchte die müssen die Nachzahlung leisten. Ich sehe keine Verpflichtung zur Berechnung mit der Kaution. Sie haben recht, die einbehaltene Kaution muss von der Höhe her angemessen sein. Gerade die Energiesituation der letzten Jahre macht hier eine Einschätzung schwer.
Viele Grüße
Dennis Hundt