Wer als Mieter einen Teil seines Wohnraums oder die gesamte Wohnung untervermietet, wird im Verhältnis zum Eigentümer und eigenen Vermieter selbst zum Vermieter.
Die durch die Untervermietung erzielten Mieterträge stellen Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung (siehe Hauptartikel zum Thema) dar. Sie unterliegen wie normale Mieteinnahmen der Steuerpflicht. Die sich daraus eventuell ergehende Steuerlast hängt von der individuellen Gegebenheiten des Mieters/Untervermieter ab.
Gemäß § 21 I EStG müssen Einnahmen aus der Vermietung und Verpachtung in der Einkommensteuererklärung an das Finanzamt gemeldet werden. Dafür hält das Finanzamt eigens die Anlage V (Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung) bereit. Sie kann auch aus dem Internet heruntergeladen werden. Die Untermieterträge sind in Zeile 31 anzugeben.
Eine ausdrückliche und direkte Information des Finanzamtes über den Umstand der Untermiete ist nicht erforderlich. Allerdings müssen dem Finanzamt die Mieteinkünfte im Rahmen einer Einkommensteuererklärung angezeigt werden. Soweit das sich unter dem Strich ergebende zu versteuernde Einkommen über den persönlichen Freibeträgen des Steuerpflichtigen liegt, fällt Einkommensteuer an. Soweit sich insgesamt kein zu versteuerndes Einkommen ergibt, erübrigt sich eine Einkommensteuererklärung.
Als Arbeitnehmer muss der Vermieter eine Einkommensteuererklärung erstellen und einreichen. Soweit der Arbeitgeber automatisch die Lohnsteuer vom Bruttolohn einbehält und an das Finanzamt abführt, werden die Erträge aus der Untervermietung noch nicht erfasst. Diese können erst im Rahmen der Einkommensteuererklärung gegenüber dem Finanzamt angezeigt werden.
Selbstständige sind ohnehin verpflichtet, ihre Einkünfte im Wege einer Einkommensteuererklärung dem Finanzamt anzuzeigen. In ihrer Einkommensteuererklärung werden Mieteinkünfte neben sonstigen Einnahmen steuerlich deklariert.
Die Steuerpflicht hängt von den individuellen Gegebenheiten ab. Insoweit können Steuerpflichtige einen gewissen steuerlichen Gestaltungsspielraum nutzen, so dass sie bei optimaler Gestaltung mit den Erträgen aus der Untervermietung im Idealfall steuerfrei bleiben.
Hinweis: Diese Informationen sind unverbindlich und ersetzen im Einzelfall nicht die steuerliche Beratung.
20.05.2021 - 20:23
Mein Vermieter verlangt von mir, dass ich bei Zahlung der Miete nicht den Monat angebe sondern nur meinen Namen.
20.05.2021 - 20:35
Hallo Kathrin,
Sie haben ein Interesse die Zahlung nachvollziehbar zu veranlassen und dabei sollten Sie bleiben.
Viele Grüße
Dennis Hundt