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Untervermietungserlaubnis: Unser Muster nutzen (kostenlose Vorlage)

Der Wohnungsmieter hat, wenn er nicht gleich die gesamte Wohnung und nur einen einzelnen oder mehrere seiner Räume untervermietet, einen rechtlichen Anspruch gegen den Vermieter auf die Untervermietungserlaubnis.

Der Vermieter kann die Erlaubnis ablehnen, wenn der Mieter kein berechtigtes Interesse geltend machen kann, die Wohnung überbelegt würde oder ihm die Person des Untermieters nicht zuzumuten ist (§ 553 BGB).

Wird die gesamte Wohnung untervermietet, besteht kein Rechtsanspruch des Mieters auf Untervermietungserlaubnis. Der Vermieter kann die Erlaubnis verweigern, sofern ihm die Person des Dritten nicht zumutbar ist (§ 540 BGB). Der Mieter hat dann auch kein Kündigungsrecht. Verweigert der Vermieter trotz eines fehlenden wichtigen Grundes in der Person des Untermietinteressenten die Erlaubnis, darf der Mieter das befristete Hauptmietverhältnis außerordentlich mit der gesetzlichen Frist kündigen.

Will der Vermieter die Untervermietungserlaubnis erteilen, sollte es dies schriftlich tun und die Konditionen und eventuelle Vorbehalte ausdrücklich hineinschreiben.

Details finden sich oft bereits vorformuliert im Hauptmietvertrag. Dieser ist vorab unbedingt einzusehen. Danach richtet sich unter Umständen die Beurteilung der Rechtslage.

Vorlagen (unverbindlich) – Hinweis: Die Vorlagen/Entwürfe bedürfen immer der Anpassung an die individuellen Gegebenheiten!

I. Mieter


Schreiben des Mieters an den Vermieter mit Bitte um Untervermietungserlaubnis

Sehr geehrter Vermieter,

ich möchte das zur Hofseite gelegene Zimmer in der von mir angemieteten Wohnung untervermieten. Hierfür bitte ich um Ihre Untervermietungserlaubnis. Mein Interesse ergibt sich aus folgendem Grund:

Ich bin seit letztem Monat arbeitslos und möchte meine finanzielle Belastung für die Dauer der Arbeitslosigkeit reduzieren. Insoweit liegt die Untervermietung auch in Ihrem Interesse, da ich so sicherstelle, dass ich die Miete auch fortan problemlos bezahlen kann.

Oder: Ich möchte einen Familienangehörigen / meinen Lebensgefährten aufnehmen.

Oder: Ich befinde mich in den nächsten Monaten auf Montage und nutze die Wohnung nur am Wochenende. Um sicherzustellen, dass die Wohnung beaufsichtigt wird, möchte ich eine weitere Person aufnehmen.

Oder: Der bisherige Mitbewohner zieht leider aus. Um auch künftig die Mietbelastung zu teilen, möchte ich das bislang untervermietete Zimmer weiterhin untervermieten.

Der Untermieter selbst ist Herr/Frau …. (genau bezeichnete Person), Geburtsdatum, Beruf.

Das Untermietverhältnis soll befristet für den Zeitraum von einem Jahr / unbefristet mit gesetzlicher Kündigungsfrist abgeschlossen werden.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Mieter

Hinweis: Familienangehörige dürfen immer in die Wohnung aufgenommen werden, ohne dass der Untervermietungserlaubnis bedarf.

2. Vermieter


2.1. Schreiben des Vermieters an den Mieter mit der Bitte um nähere Informationen (Muster)

Sehr geehrter Mieter,

Sie haben um Erlaubnis gebeten, dass Sie das zur Hofseite gelegene Zimmer in der von Ihnen angemieteten Wohnung untervermieten möchten. Gerne will ich Ihnen die Erlaubnis erteilen, bitte mir aber vorab mitzuteilen,

aus welchem berechtigtem Interesse,

an wen konkret Sie untervermieten möchten

und wie viele Personen zusätzlich einzuziehen gedenken.

Bitte beachten Sie, dass ich Ihnen nur eine personenbezogene und keine generelle Erlaubnis erteilen werde, sondern mir eine Überprüfung nach Kenntnis aller näheren Umstände und der Person des Untermietinteressenten ausdrücklich vorbehalte.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Vermieter

2.2. Untervermietungserlaubnis (Muster)

Sehr geehrter Mieter,

unter Bezugnahme auf Ihre Bitte nach einer Untervermietungserlaubnis gestatte ich Ihnen, das zur Hofseite gelegene Zimmer in der von Ihnen angemieteten Wohnung unterzuvermieten. Die Erlaubnis bezieht sich ausdrücklich auf die von Ihnen bezeichnete Person des Herrn Adam Müller. Weitere Personen dürfen nicht einziehen.

Es ist empfehlenswert, dass Sie mit dem Untermieter gleichlaufende Kündigungsfristen vereinbaren, so wie diese im Hauptmietverhältnis maßgebend sind. Sie vermeiden Probleme, falls Ihr Hauptmietverhältnis aus einem derzeit nicht absehbaren Grund gekündigt werden sollte.

Da ich zu Ihrem Untermieter nicht in vertragliche Beziehungen trete, bleiben ausschließlich Sie zur Zahlung der vollen Miete und der vereinbarten Nebenkostenvorauszahlungen verpflichtet. Es ist Ihre Aufgabe, mit ihrem Untermieter gegebenenfalls eine Nebenkostenbeteiligung zu vereinbaren.

Ich behalte mir den Widerruf der Untervermietungserlaubnis ausdrücklich vor, wenn sich die für die Erlaubnis maßgeblichen Umstände so verändern, dass es mir nicht mehr zumutbar ist, die Erlaubnis aufrechtzuerhalten.

Da entgegen unseren mietvertraglichen Vereinbarungen mit der Aufnahme eines Untermieters die Haus und Räumlichkeiten zusätzlich genutzt und abgenutzt werden, erteile ich unter Bezugnahme auf § 553 II BGB die Erlaubnis unter der Bedingung, dass Sie eine 5 % höhere Miete an mich zahlen und mit der Erhöhung einverstanden sind.

Bitte schicken Sie mir eine Kopie dieses Schreiben zurück und bestätigen Sie mir mit Ihrer Unterschrift, dass Sie mit den vereinbarten Konditionen einverstanden sind.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Vermieter

Hinweis: Ein eventueller Untermietzuschlag ist bei Sozialwohnungen auf 2,50 € für eine Person und auf 5,00 € für 2 Personen beschränkt.

22 Antworten auf "Untervermietungserlaubnis: Unser Muster nutzen (kostenlose Vorlage)"

  • Tanja S-H
    04.12.2015 - 10:27 Antworten

    Kann der Vermieter die Untervermietung zeitlich begrenzen?

    Ich bin Hauptmieter einer Wohnung und Vermieter ein Zimmer unter und habe auch dafür eine Genehmigung vom Vermieter erhalten.

    Jetzt ist es so, dass in dem Erlaubnisschreiben eine Frist bis nächstes Jahr Juli steht.

    Ist dies rechtens?

    Vielen Dank für Ihre Antwort.

    MfG

  • Wolfgang Jäger
    21.12.2016 - 16:15 Antworten

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    Sie schreiben von Unser Muster nutzen (kostenlose Vorlage). Ich habe jahrelnge Erfahrung mit Computer und Internet aber die Vorlage ist für mich nicht zu finden. Wahrscheinlich ist leider auch diese Website mal wieder nur für Computerprofis gemacht. Vielleicht konnten Sie mir einen Tip geben.

    Mit freundlichen Grüssen

    Wolfgang Jäger

    • Mietrecht.org
      21.12.2016 - 16:43 Antworten

      Hallo Herr Jäger,

      die Vorlagen finden Sie jeweils in den umrandeten Boxen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Elisa
    15.01.2018 - 08:29 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,

    ich möchte meine möblierte 1 Zimmerwhg für 1 Jahr untervermieten, da ich studienbedingt viel reisen muss. Kann man hierbei von einer teilvermietung sprechen?

    Danke für Ihre Antwort

    • Mietrecht.org
      15.01.2018 - 14:36 Antworten

      Hallo Elisa,

      wenn Sie die gesamte Wohnung untervermietern, dann ist das folglich keine teilweise Vermietung.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Elisa
    15.01.2018 - 16:14 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,

    vielen Dank für Antwort. Ergänzend: – auch nicht wenn ich sämtliches Mobiliar in der Wohnung lasse?

    Danke für Antwort

    • Mietrecht.org
      15.01.2018 - 20:01 Antworten

      Hallo Elisa,

      teilweise heisst, dass Sie einen Teil der Wohnung weiterhin selbst nutzen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • P. Löffler
    02.03.2018 - 15:38 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt, wie ist das mit einem Studentenzimmer in einer WG? Mein Sohn hat einen auf ein Jahr befristeten Vertrag (jedoch, wie wir erst jetzt erfahren haben, ohne die erforderliche Begründung). Er hat den Vermieter um Erlaubnis gebeten, sein Zimmer für das folgende Semester unterzuvermieten. Dies hat der Vermieter ohne Angaben von Gründen abgelehnt.
    Was ist erfolgversprechender, den Vertrag als Ganzes anzufechten und drei Monatsmieten zu verkraften, oder auf Genehmigung zu klagen?

  • Michelle
    15.04.2018 - 21:15 Antworten

    Hallo,
    ich habe meine Wohnung zum 30.06. gekündigt und kann ab dem 01.05. in eine neue Wohnung ziehen. Ist es möglich für diese Zeit meine Wohnung komplett unterzuvermieten, das die finanzielle Doppelbelastung für mich nicht zu hoch wird ?
    Geeignete solvente Nachmieter hatte ich bereits vorgeschlagen, hierzu aber bisher keine Antwort seitens des Vermieters erhalten. Da ein Bekannter sich aber gerade getrennt hat, würde er auch erstmal die Wohnung untermieten und hätte so noch die zwei Monate Zeit sich etwas eigenes zu suchen.

    Lieben Gruß

    • Mietrecht.org
      16.04.2018 - 07:36 Antworten

      Hallo Michelle,

      grundsätzlich ist das möglich. Für die Untervermietung brauchen Sie immer die Zustimmung des Vermieters.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Stefan
    10.01.2019 - 10:17 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt, ein Freund (1-Zimmer-Whg. 33qm mit sep. Schlafzimmer + zzgl. Schlafcouch in Wohnküche) möchte temporär seine Whg. MÖBLIERT gegen meine (ca.55qm, 2 Zimmer) tauschen. Grund: Ich mache ein Zweitstudium und kann mir für diesen Zeitraum meine Whg. nicht mehr leisten. Mein Vermieter hat sein OK gegeben, die Hausverwaltung von meinem Freund hat im 1. Tel. erst die 2 Jahre abgelehnt und 6 Mon. erlaubt und nach dem 2. Tel. eine Mail geschreiben, dass sowohl eine Untervermietung als auch eine Weitervermietung abgelehnt werden. Tel. hieß es: Es würde genügend Interessenten geben, daher würde man auch einen kompletten Whgs.-Tausch (mit Mitvertragwechsel) ablehnen. Frage 1: Ist das rechtens? Frage 2: Welche Möglichkeiten für uns gibt es, dass es doch zu einem temporären Whgs.-Tausch kommt?

  • Jonas
    02.03.2020 - 18:28 Antworten

    Hallo,

    wenn ich einen Mietvertrag mit dem Vermieter eingehe und ausdrücklich im Mietvertrag steht das Untervermietung der Wohnung/ gesamten Wohnung rechtens ist. Kann ich eine kommplette Wohnung anmieten und dann untervermieten? Ohne selber drin zu wohnen.

    Viele Grüße

    • Mietrecht.org
      04.03.2020 - 11:09 Antworten

      Hallo Jonas,

      wenn der Vermieter der vollständigen Untervermietung zugestimmt hat, sehe ich hier kein Problem.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • MN
    20.07.2021 - 14:56 Antworten

    Sehr geehrte Herr Hundt,

    Mein Vermieter hat mein Ex-Partner einen Wohnbescheinigung ohne meine Erlaubnis gegeben drauf hin hat mein Ex sich bei mir angemeldet. Mein Vermieter kennt mein Ex weil wir zwei Kinder zusammen haben. Ist das richtig? Soll ich mein Vermieter schreiben. Wie soll ich es formulieren?

    Mit freundlichen Grüßen
    MN

  • Systemrelevant
    27.06.2022 - 12:43 Antworten

    Hallo,

    dies ist rechtlich gar nicht möglich!!

    “Es ist empfehlenswert, dass Sie mit dem Untermieter gleichlaufende Kündigungsfristen vereinbaren, so wie diese im Hauptmietverhältnis maßgebend sind.”

    Grund: 573 BGB ist unabdingbar.
    Eine ordentliche Kündigung ist nur im Rahmen des 573a möglich und verlängert die Kündigungsfrist um 3 Monate!
    Außer es handelt sich um ein möbliert vermietetes Zimmer, da gilt 549 BGB

    Sämtliche Vordrucke für Untervermietung die man im Netz findet (auflösend bedingter Mietvertrages) sind rechtlich unwirksam wegen § 572 Abs. 2

  • Georgia Penjak
    08.09.2022 - 10:25 Antworten

    Bitte, darf der Vermieter die Kosten der Miete erhöhen aufgrund einer Untervermietung? Und ebenso Bearbeitungsgebühr verlangen zur Zweck eines Untervermietungserlaubnis? Danke

  • Bernd Neubert
    03.12.2022 - 10:43 Antworten

    Hallo
    wohne und nutze seit 10 Jahren zur Untermiete bei Mietern 1 Zimmer, vom Eigentümer geduldet.
    Nun brauche ich eine schriftliche Erlaubnis des Eigentümers. Kann er die Erlaubnis ablehnen?

    Danke und Gruß

  • Bernhard Thürauf
    20.10.2024 - 20:31 Antworten

    Kann der Vermieter die Vorlage des Untermietvertrags fordern? Angeblich will er prüfen ob die Rechtsordung eingehalten wird. Was auch immer damit gemeint ist.

    • Mietrecht.org
      22.10.2024 - 08:29 Antworten

      Hallo Bernhard,

      in der Praxis geht es den meisten Vermietern darum zu prüfen, ob der Untervermieter nicht zu einem absolut teuren Preis ein Zimmer untervermietet.

      Der vereinbarte Mietpreis kann auch eine Rolle für die Kalkulation des Vermieters spielen, was den Untermietzuschlag angeht.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

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