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Mieter: Checkliste für die Wohnungssuche

Wer sucht, der findet: das gilt auch für die Traumwohnung. Bei der Wohnungssuche kommt es, wie auch bei anderen Dingen im Leben, auf die richtige Herangehensweise an: eine blinde Suche ganz nach dem Motto „Einfach drauf` los“ ist hier selten von Erfolg gekrönt. Damit Sie als Mieter ihre ganz persönliche „perfekte“ Mietwohnung finden, gibt es einige Tipps und Tricks bei der Wohnungssuche: zum Beispiel sollten Sie sich ein genaues Bild machen, welche Wohnungsart, in welcher Lage gesucht wird und welchen Mietpreis Sie sich leisten können. Wissen Sie, welche Wohnung Sie sich wünschen, dann heißt es gezielt Suchen und die Vorstellungen mit den entsprechenden Angeboten vergleichen.

Um Mietern die Wohnungssuche zu erleichtern, haben wir Checklisten für die Wohnungssuche Schritt für Schritt zusammengestellt.

1. Schritt: Vor der Wohnungssuche: Was ist die Wunschwohnung?

Um spätere Enttäuschungen zu vermieden ist dieser erste Schritt ganz entscheiden. Sie müssen wissen was Sie suchen: Dafür kann folgender Fragenkatalog hilfreich sein:

Bestimmte Vorlieben, wie z.B. Dachgeschosswohnung, Lodge oder Souterrain?

Checkliste: Welche Voraussetzungen muss meine Traumwohnung erfüllen?

 

Welche Haus- und Wohnungsart ist gewünscht?Einfamilienhaus, Doppelhaushälfte, Einliegerwohnung, Mehrfamilienhaus
Soll ein Garten oder Balkon dabei sein?Reicht Gartenmitbenutzung oder selbstständiger Gartenteil? Dachterrasse?
Welche Wohnungsgröße ist gewünscht?2-Zimmer, 3- Zimmer oder 4- Zimmerwohnung?
Welche besonderen Bedürfnisse bestehen?Je nach dem, was die eigenen Bedürfnisse sind, ob Kinder vorhanden sind oder eine Einschränkung, wie z.B. eine Körperbehinderung besteht, sind unterschiedliche Anforderungen an die Mietwohnung zu stellen

Beispiele:

Kinder: Gartennutzung, Nähe zu Spielplätzen/ Kindergärten/Schulen, keine vielbefahrenen Straßen oder sonstige Gefahren in der Nähe

Rentner: Ruhige Lage oder inmitten der Altstadt, Nähe zu Parks, Einkaufsmöglichkeiten, öffentliche Verkehrsanbindung, ebenerdige Wohnung, Aufzug, Nähe zu ärztlichen Versorgungseinrichtungen

Will ich Haustiere und welche Bedürfnisse sollten insoweit erfüllt sein?z.B. ist bei Hundehaltung eine nahegelegene Auslaufmöglichkeit oder ein Park wünschenswert; daneben kann auch eine Stadtrandlage von Vorteil sein
Stellplatz oder Garage gewünscht?

 

Ist die Parkplatzsuche ein besonderes Thema, weil Sie z.B. erst spät nachhause kommen? Oder brauchen Sie für ein hochwertiges Auto einen Tiefgarage?
Unmöbliert oder möblierte Wohnung?Soll bereits eine Einbauküche vorhanden sein?

Dieser Fragenkatalog kann unendlich fortgesetzt werden, sollte aber immer mit der entscheidenden Frage enden: Was kann ich mir an Mietzahlungen einschließlich Nebenkosten überhaupt monatlich leisten? – Die Vorstellung von der Wunschwohnung muss nämlich angesichts des Wohnungsmarkts und den finanziellen Möglichkeiten realistisch sein.

2. Schritt: Wohnungssuche organisieren: Internet, Zeitung, Makler – Worauf ist zu achten?

Der zweite Schritt ist die Begutachtung des Wohnungsmarktes und die Wohnungssuche.

Hier sollte man sich als Mieter zunächst in den einschlägigen Internetportalen und Zeitungen des gewünschten Wohnortes einen Überblick verschaffen, welche Angebote es gibt und wie diese preislich einzuordnen sind. Auch kann ein Blick in den örtlichen Mietpreisspiegel hilfreich sein.

Bei der konkreten Wohnungssuche ist zu empfehlen:

  • Inserieren Sie selbst ein Wohnungsgesuch mit einer möglichst genauen Beschreibung ihrer Wunschvorstellung; die meisten Immobilienportale bieten kostenlos die Einstellung eines Wohnungsgesuchs an
  • Suchen Sie gezielt nur nach Anzeigen die auf Ihr Wohnungswunschprofil passen und achten Sie dabei auf Seriöse Anzeigen: sind alle Details angegeben; sind der Mietpreis und die Nebenkosten bezeichnet, liegen die Angaben aus dem Energieausweis usw.
  • Suchen Sie auch in Makleranzeigen: die Provision ist nach dem Bestellerprinzip nämlich nur dann von dem Mieter zu bezahlen, wenn der Makler von dem Mieter selbst beauftragt wurde.
  • Werden sehr spezielle Mietobjekte gesucht, kann es ratsam sein einen Makler zu beauftragen der das gewünschte Objekt für Sie sucht: die Provisionshöhe beträgt in der Regel zwei Monatskaltmieten zuzüglich Mehrwertsteuer.

Findet sich keine Wohnung die, laut der Anzeige oder des Angebots, den eigenen Vorstellungen entspricht ist zu fragen, wo Einschränkungen oder Abstriche in Kauf genommen werden können. Dabei heißt es Prioritäten zu setzen und dann entsprechend erneut zu suchen.

3. Schritt: Wohnungsbesichtigung und Entscheidung

Hat man geeignete Angebote und Anzeigen gefunden, steht der nächste Schritt im Raum: die Wohnungsbesichtigung.

Bei der Wohnungsbesichtigung an sich sollten man sich nur auf Termine einlassen, bei denen die Besichtigung tagsüber erfolgt, da nur so alle Details der Wohnung einschließlich eventueller Mängel gesehen werden können.

Ratsam ist es auch, die Besichtigung wochentags durchzuführen, um eventuelle Straßengeräusche und deren Lautstärke zu Werkzeiten beurteilen zu können. An Sonn- oder Feiertagen kann die Ruhe auch täuschen!

Folgende gedankliche oder auch schriftliche Checkliste kann bei der Wohnungsbesichtigung helfen:

Welchen Eindruck macht die Umgebung auf mich?Um welche Wohnlage handelt es sich? Wie sind die Nachbarschaft und das soziale Umfeld?

Infrastruktur / Verkehrsanbindung, z.B. kann eine Bushaltestelle vor der Haustür zu Lärmbeeinträchtigungen führen, ebenso nahe Großbaustellen

In welchem Zustand ist das Objekt? Ist das Objekt gepflegt?Renovierungsbedürftige Häuser und Altbauten könne zukünftige Bauarbeiten erwarten lassen oder darauf hindeuten, dass sich hier „keiner kümmert“

Sehr alte Gebäude könne bereits Schäden, durch Feuchtigkeit und Nässe aufweisen

Ist die Wohnung hell oder dunkel / geräumig genug/ passen die eigenen Möbel hinein?

Ist die Mietwohnung in gutem Zustand?Prüfen Sie Türgriffe, Wasserhähne und Fenster

Wie sind die Böden und Wände gestaltet?

Welche Heizungsart liegt vor?

Was Sie unbedingt erfragen sollten:Sind Nebenräume vorhanden? – wie Keller Waschküche, Abstellraum, Dachboden etc.

Welche Nebenkosten fielen bisher an (am besten alte Abrechnung zeigen lassen)

Wird die Wohnung frisch renoviert übergeben?

Energieausweis vorhanden (die Vorlage ist Vermieterpflicht!)

Lassen Sie sich alles erklären, was Ihnen unklar erscheint und erfragen Sie Sonderwünsche, z.B. Haustierhaltung

Gibt es besondere Wünsche bei der Mietvertragsgestaltung seitens des Vermieters? ­– z.B. besondere Kündigungsvereinbarungen, Übernahme von Kleinreparaturen, besondere Nebenkosten, wie z.B. einen Wachmann oder ähnliches.

Prüfen Sie die Übereinstimmung mit ihrer TraumwohnungDie wichtigsten Anforderungen, die Sie persönlich an eine Wohnung stellen sollten Sie bei der Wohnungsbesichtigung immer vordergründig im Blick haben. Zu viele Abstriche führen meist zu einer Unzufriedenheit mit der Mietwohnung.

Hat die Wohnungsbesichtigung gezeigt, dass Ihre Wunschvorstellungen erfüllt sind und können Sie sich mit dem Vermieter einigen, fehlt nur noch der Abschluss des Mietvertrages und die Wohnungsübergabe.

Anderenfalls sollten Sie weitersuchen, denn eine Unzufriedenheit z.B. mit Geräuschbelästigungen, Hellhörigkeit oder auch anfängliche Unstimmigkeiten mit der Person des Vermieters, die bereits bei der Wohnungsbesichtigung vorhanden sind oder auffallen, werden erfahrungsgemäß auch später nicht verschwinden.

Gerade in angespannten Märkten ist es natürlich schwierig, sich zu viel Zeit zu lassen – dennoch sollten Mieter nicht zu viele Kompromisse eingehen.

Mietertipp:

Lassen Sie sich bei der Entscheidung ausreichend Zeit und nicht unter Druck setzen. Prüfen Sie Ihre Eindrücke vor Ort und gleichen Sie diese mit Ihren Wunschvorstellungen zu einer Mietwohnung ab. Lassen Sie sich auch unbedingt den Mietvertrag zur Prüfung vorab zu kommen.

3 Antworten auf "Mieter: Checkliste für die Wohnungssuche"

  • Romana Hussmann
    12.02.2020 - 17:03 Antworten

    Guten Tag, ich benötige bitte Ihren Rat und Ihre Hilfe.
    Ich habe im Januar 2020 ein Wohnungsangebot mit Mietbeginn zum 01.04.2020 von einer Wohnungsgenossenschaft bekommen, mit der Telefonnummer des jetzigen Mieters, um mit ihm einen Besichtigungstermin abzusprechen. Die Wohnungsbesichtigung fand am 19.01. statt.
    Im Schreiben der Wohnungsgenossenschaft stand u. a. ich solle die Wohnung nur danach beurteilen, ob sie mir nach Größe und Aufteilung zusagt. Genau so habe ich mich verhalten und anschließend eine Zusage für die Wohnung erteilt. Die Wohnungagenossenschaft hat mir die Wohnung schriftlich zugesagt. Bereits bei der Besichtigung habe ich dem jetzigen Mieter gesagt, dass ich Möbel kaufen muss. Da die Lieferfristen für einige Möbel bis ca. 10 Wochen dauern können, habe ich am 24.01. beim Mieter angefragt, ob ich mit einem Küchenfachmann die Küche ausmessen darf. Das Gespräch verlief sehr freundlich. Leider bekam ich keinen Rückruf. Daraufhin meldete ich mich erneut am 29.01. telefonisch bei ihm. Auch dieses Gespräch verlief freundlich, er sagte, er hätte es vergessen.
    Eine Dame von der Wohnungsgenossenschaft sagte mir am 04.02., da könne sie mir nicht helfen. Ich möchte gerne wissen, ob ich nun gar keine Möglichkeiten habe, vor Mietbeginn die Wohnräume auszumessen. Dies wäre sehr hart für mich, denn dann könnte ich wohl erst im Juni einziehen. Ich bin eine 72-jährige Rentnerin und ganz auf fremde Hilfe angewiesen.
    Vielen Dank im voraus
    Freundliche Grüße

    • Mietrecht.org
      13.02.2020 - 15:40 Antworten

      Hallo Romana,

      eine gesetzlichen Grundlage für das Vermessen während der Mietzeit des aktuellen Mieters sehe ich nicht. In der Regel findet man hier eine einvernehmliche Lösung.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Romana Hussmann
    19.02.2020 - 22:31 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,

    danke für Ihre Nachricht.
    Ich habe am 13.02. der Wohnungsvermittlerin der Wohnungsgenossenschaft, die mir die Wohnung schriftlich zugesagt hat, die aktuelle Situation per Mail geschildert und sie um Hilfe gebeten.

    Soweit ich gelesen habe, ist der Vermieter (Vertragspartner) berechtigt, die Wohnung (nach einem, mit dem jetzigen Mieter vereinbartem Termin) auszumessen (auch mit Begleitung) wenn er einen triftigen Grund hat. Ich denke, die Kündigung der Wohnung, ist wohl solch ein Grund.

    Freundliche Grüße
    Romana Hussmann

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