Nicht selten kommt es vor, dass eine Wohnungskündigung unwirksam ist, weil bestimmte Formalien nicht eingehalten worden sind oder der Mieter sich über den notwendigen Inhalt des Kündigungsschreibens (hier finden Sie ein Muster, um einen Mietvertrag zu kündigen) nicht im Klaren war.
Besonders unschön sind außerdem Fälle, in denen die Kündigung dem Vermieter gar nicht oder zu spät zugeht oder der (rechtzeitige) Zugang nicht bewiesen werden kann. Derartige Fehler sind vermeidbar. Deshalb sollte sich der Mieter sowohl mit den Anforderungen eines Kündigungsschreibens als auch den Möglichkeiten, den Zugang sicherstellen und beweisen zu können, vertraut machen.
Verfassen des Kündigungsschreibens
Bei der Verfassung des Kündigungsschreibens ist besondere Vorsicht geboten. Ein Fehler kann hier schnell zur Unwirksamkeit der gesamten Kündigung führen.
Schriftform
Jede Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses bedarf gem. § 568 Abs.1 BGB der Schriftform, unabhängig davon, aus welchen Grund die Kündigung erfolgt.
Außerordentlich, nur mit Begründung
Entscheidend für die Wirksamkeit der außerordentlichen Kündigung ist außerdem, dass der im Kündigungsschreiben angegebene Grund mit dem Zustand bzw. Verhalten identisch ist, der bzw. das auch Gegenstand der Abmahnung bzw. Abhilfefristsetzung war. Fehlt es an dieser Identität, ist die Kündigung unwirksam, da die Voraussetzung der Abmahnung bzw. Abhilfefristsetzung für dasjenige Verhalten bzw. den Zustand, auf den die Kündigung gestützt wird, nicht erfüllt ist.
Kündigung von allen Mietern
Vermeidbare Fehler, die häufig zur Unwirksamkeit der Kündigung führen, bestehen darin, dass die Kündigung entweder nicht von den richtigen oder nicht gegenüber den richtigen Personen abgegeben wird. Probleme können sich in diesem Zusammenhang ergeben, wenn auf der Mieter- und/oder auf der Vermieterseite mehrere Personen Vertragspartei sind. Ein Mietverhältnis, an dem mehrere Mieter beteiligt sind, kann seitens der Mieter nur gekündigt werden, wenn alle Mieter die Kündigung schriftlich erklären (vgl. hierzu den Artikel Kündigung eines gemeinsamen Mietvertrages (mehrere Mieter)).
Wohnungskündigung an alle Vermieter richten
Sind auf der Vermieterseite mehrere Personen beteiligt, muss die Kündigung allen Vermietern gegenüber erklärt werden. Die Kündigung bei einer Mieter- oder Vermietermehrheit kann in einem gemeinsamen Kündigungsschreiben erfolgen. Ist dies allerdings nicht gewollt oder nicht möglich, weil z.B. die Vermieter keinen gemeinsamen Wohnsitz haben, ist für die Wirksamkeit der Kündigung im Fall getrennter Kündigungsschreiben entscheidend, dass die Kündigungen in einem engen zeitlichen Zusammenhang zugehen. Tun sie dies nicht, ist die Kündigung insgesamt unwirksam. Liegt zwischen beiden Kündigungen ein Monat, wird dies für die Annahme eines engen zeitlichen Zusammenhangs schon nicht mehr ausreichen.
Nutzen Sie unser Muster für die Wohnungskündigung
Ein Muster für eine ordentliche Kündigung finden Sie im Beitrag: „Mietvertrag Kündigung: Vorlage für Mieter (kostenfreies Muster).“
Zugang der Wohnungskündigung sicherstellen
Fazit:
Jeder Mieter, der eine Kündigung ausspricht sollte besonders darauf achten, dass das Kündigungsschreiben diejenigen Angaben enthält, die für die Wirksamkeit der Kündigung erforderlich sind. Für den Fall der außerordentlichen Kündigung ist die konkrete Darlegung der Kündigungsgründe von entscheidender Bedeutung.
Außerdem ist es ratsam, Vorkehrungen dafür zu treffen, dass das Kündigungsschreiben dem Vermieter rechtzeitig zugeht und der Zugang auch bewiesen werden kann. Hier empfiehlt es sich, sich eines Einschreibens zu bedienen.
06.12.2018 - 13:18
Hallo und danke für diese Tipps zum Verfassen einer Kündigung im Mietrecht! Ich wusste gar nicht, dass man eine Kündigung an alle Vermieter richten sollte. Ich ziehe nächsten Sommer für ein Jahr nach Kanada und möchte meine Wohnung für Juni kündigen. Da kann man sich ja nicht früh genug nach dem Rechtlichen erkundigen.