Steht bei Ihnen die Rückgabe der Mietwohnung an und Sie sind sich nicht sicher, welche Pflichten für die Reinigung der Wohnung bestehen? Ein Blick in den Mietvertrag kann bereits Klarheit verschaffen: Ist vereinbart, dass die Mietwohnung besenrein zurückzugeben ist, gehört Fenster putzen nicht zu den Mieterpflichten. Heißt es dagegen die Mietwohnung ist in einem sauberen Zustand zurückzugeben, kann das auch bedeuten, dass die Fenster zu putzen sind. Doch was ist, wenn gar nichts im Mietvertrag steht oder der Vermieter ein anderes Sauberkeitsgefühl hat als der Mieter? Wie gründlich muss die Reinigung sein? Was darf der Mieter an Reinigungsarbeiten verlangen?
Der nachfolgende Artikel zeigt, welche Reinigungspflichten der Mieter bei der Wohnungsübergabe hat und welche nicht.
Inhalt: Fenster putzen für Wohnungsübergabe?
I. Wohnungsübergabe: Fenster putzen oder nicht
- Was gehört zur allgemeinen Reinigungspflicht des Mieters?
- Mietvertrag entscheidet, wie gründlich bei Wohnungsübergabe gereinigt wird
II. Das darf der Vermieter bei der Wohnungsübergabe verlangen
I. Wohnungsübergabe: Fenster putzen oder nicht
Ob man als Mieter vor der Wohnungsübergabe die Fensterputzen muss, kommt natürlich auf die Vereinbarung im Mietvertrag an. Die allgemeine Reinigungspflicht des Mieters schreibt das Fenster putzen jedenfalls nicht vor.
1. Was gehört zur allgemeinen Reinigungspflicht des Mieters?
Mehr zu den allgemeinen Reinigungs- und Sorgfaltspflichten für Mieter können Sie hier nachlesen: Heizen und Lüften = Mieterpflicht? Wir zeigen was Mieter machen müssen und Fenster putzen in der Mietwohnung – Mieterpflicht? .
2. Mietvertrag entscheidet, wie gründlich bei Wohnungsübergabe gereinigt wird
Beim Auszug und der Wohnungsübergabe gibt es grundsätzlich keine erhöhte oder verschärfte Reinigungspflicht. Was der Mieter an Reinigungsarbeiten vorzunehmen hat, ergibt sich meist aus der Vereinbarung im Mietvertrag:
- Rückgabe „besenrein“
Steht im Mietvertrag, dass die Rückgabe der Mietwohnung „besenrein“ zu erfolgen hat, bedeutet das für den Mieter, dass nur grobe Verschmutzungen zu beseitigen sind (BGH, Urteil v. 28.06.2006, Az.: VIII ZR 124/05). Normale Abnutzungen und Gebrauchsspuren des vertragsgemäßen Gebrauchs müssen nicht beseitigt werden, weshalb auch keine Pflicht besteht die Fenster zu putzen. Besenreine Übergabe der Mietwohnung – Was muss der Mieter genau machen?
- Rückgabe „im sauberen Zustand“
Steht im Mietvertrag, dass die Mietwohnung in einem „sauberen Zustand“ zu erfolgen hat, so kann dazu auch das Fenster putzen gehören Aachen (AG Aachen, Urteil v. 29.11.2007, Az.: 6 C 352/07). Ausreichend ist aber eine normale Reinigung. Überdurchschnittliche Sauberkeit kann nicht erwartet oder verlangt werden. So genügt zum Beispiel bei einem Teppichboden eine normale Reinigung mit dem Staubsauger. Eine Grundreinigung kann nicht gefordert werden.
Ist in dem Mietvertrag nichts vereinbart, hat der Mieter die Mietwohnung nur zurückzugeben. Die gesetzliche Rückgabepflicht nach § 546 BGB umfasst keine besondere Reinigungsverpflichtung für den Mieter und so sind auch die Fenster nicht zu putzen (LG Berlin, Urteil vom 08.03.2016, Az.: 63 S 213/15).
II. Das darf der Vermieter bei der Wohnungsübergabe verlangen
III. Fazit: Keine allgemeine Pflicht zum Fenster putzen
Insgesamt lässt sich festhalten, dass eine Wohnungsübergabe grundsätzlich nicht an ungeputzten Fenstern scheitert. Der Mieter ist nicht zwangsläufig verpflichtet vor der Rückgabe der Wohnung die Fenster zu putzen. In der Regel reicht ein kurzes Durchfegen.
18.03.2019 - 08:52
Guten Tag,
Mein 90 Jahre alter Großvater ist in ein Pflegeheim gezogen und ich als seine Enkeltochter und gesetzlicher Vertreter kümmere mich um die Rückgabe seiner Mietsache.
Der Opa hat die Wohnung vor neun Jahren als Erstbezug bezogen.
Die Wohnungsübergabe fand schon statt und es wurden Klebereste am Fenster bemängelt und das der Fussboden im Wohnzimmer und Schlafzimmer Verschleiß aufzeige. ( zur Erklärung der Fussboden: zeigt lediglich dunkele Stellen auf wo kein Teppich lag) Ich habe den Vermieter darauf hingewiesen das das Abnutzung ist und mit der Miete ja abgeglichen ist. Zu den Fenster bot ich ihm an eine Reinigung mit der Kaution zu begleichen.
Jetzt bekomme ich aber eine Email wo ein Angebot einer Reinigungsfirma unterbreitet wird von 260 € mit der Reinigung aller Fussböden, Fliesen im Bad und Küche und der kompletten Fenstereinigung. Im Mietvertrag steht die Ansage” Bei Beendigung des Mietverhältnisses sind die überlassenen Räume in ordnungsgemäßem Zustand zu übergeben. Das habe ich meiner Meinung nach getan. Alles Ausgeräumt Wände von einer Firma streichen lassen und ausgefegt. Bin ich jetzt auch noch dazu verpflichtet die Wohnung in einem so sauberen Zustand zu versetzten das ich die Böden schrubben und den Fliesenspiegel usw. reinigen muss.Die Wohnung befindet sich in einem guten Zustand nach den 9 Jahren Bewohnung.
Es wäre sehr nett wenn Sie mir weiterhelfen könnten denn es steht eine Kaution von über 600 € aus die mein Opa natürlich für die Kosten des Pflegeheime gut gebrauchen kann.
Mit freundlichen. Grüßen C.Nolte
18.03.2019 - 09:03
Hallo Christiane,
danke für Ihren Beitrag. Oben im Artikel finden Sie einige Hinweise, wie sauber eine Wohnung (und vor allem die Fenster) sein müssen. Verweisen Sie auf die Vereinbarung im Übergabeprotokoll (nur Reinigung der Fenster).
Viele Grüße
Dennis Hundt