Als Mieter kennt man in der Regel den eigenen Vermieter und seine Anschrift. Doch was ist, wenn man zu dem Vermieter nie Kontakt hatte, weil alles über Makler und Hausverwaltung läuft? Ist die Hausverwaltung bemüht und kümmert sich um die Anliegen der Mieter ist die fehlende Anschrift des Vermieters ja auch erstmal kein Problem. Aber was ist, wenn die eigene Hausverwaltung nicht so vorbildlich ist. Liegen Mängel, wie ein undichtes Dach oder Schimmel vor ist es für Mieter besonders ärgerlich, wenn die Hausverwaltung sich nicht meldet und untätig bleibt. Genau in einem solchen Fall bleibt einem nur der direkte Kontakt mit dem Vermieter, um sich zu beschweren und die geltend gemachten Mängel noch einmal aufzeigen.
Wie bekommt man als Mieter die Adresse des Vermieters? Und hat man überhaupt ein Recht darauf die Anschrift des Vermieters zu erfahren? Muss die Hausverwaltung die Daten des Vermieters herausgeben? Die Antworten erfahren Sie hier.
Inhalt: Recht auf Vermieter-Anschrift?
I. Mieter dürfen die Anschrift des Vermieters wissen
Wann ein solches Recht des Mieters aber genau besteht, kommt immer auf den jeweiligen Einzelfall an.
Das Recht die Adresse von der Hausverwaltung zu erhalten, soll nach einer Entscheidung des AG Aachen, jedenfalls immer dann vorliegen, wenn außergerichtliche Verhandlungen gescheitert sind und nunmehr der Klageweg beschritten werden soll (Urteil vom 03. September 2009, Az.: 112 C 51/09). Spätestens dann braucht man als Mieter ja eine ladungsfähige Anschrift. Das gilt auch, wenn das Mietverhältnis bereits durch Kündigung beendet ist und mit dem Verwalter darüber gestritten wird, in welcher Höhe die Kaution zurück zu zahlen ist (Amtsgericht Hamburg, Az.: 15a C 271/05).
Abgesehen von den Fällen in denen man als Mieter, die Adresse des Vermieters für eine Klage braucht, gibt es natürlich zahlreiche Gründe, warum man den Vermieter erreichen will: Zum Beispiel, um sich über die Hausverwaltung zu beschweren, die auf Mängelanzeigen nicht reagiert oder weil man zum Beispiel eine Erlaubnis für eine Tierhaltung einholen will. Da der erste Ansprechpartner bei zwischengeschalteten Hausverwaltungen, aber der Verwalter ist, kommt man um diesen nicht herum. Nur wenn es dort keine Rückmeldung gibt oder die Hausverwaltung nicht wie gewünscht handelt, hat man den Anspruch auf die Auskunft über die Vermieteradresse. Dann ist rechtlich nämlich davon auszugehen, dass die außergerichtlichen Verhandlungen gescheitert sind und nun die nächste Option – und das ist die Klage – möglich gemacht werden muss. Und das geht ja nur mit der Anschrift.
Hinweis für Mieter:
Bei allen mietvertraglichen Anliegen, haftet der Vermieter für das Verhalten und Fehlverhalten der beauftragten Hausverwaltung. Muss ein Mieter sich also erst an die Verwaltung wenden, dann sind alle Erklärungen, die er der Verwaltung gegenüber abgibt, wie Mängelanzeige, Minderung oder sonstige Beschwerden, so zu behandeln als wurden sie direkt gegenüber dem Vermieter erklärt. Hat man die Anschrift des Vermieters nicht zur Hand, mindert sich der eigene mietrechtliche Anspruch dadurch grundsätzlich nicht.
II. So bekommt man die Daten des Vermieters
Kontakt mit der Hausverwaltung: Schreiben Sie die Verwaltung an und erklären Sie, warum der Kontakt mit dem Vermieter notwendig ist. Dabei ist es egal, ob Sie bereits an Klage denken oder nicht: Es ist auf jeden Fall empfehlenswert den Grund, der zum Auskunftsanspruch berechtigt – also die Klagemöglichkeit–mit zu nennen.
Das kann zum Beispiel so formuliert sein:
„Da ich bisher auf meine Beschwerde über das undichte Dach keinerlei Rückmeldung erhalten habe und auch keinerlei Reparatur erfolgt ist, wünsche ich die Möglichkeit direkt mit meinem Vermieter Kontakt aufzunehmen. Sie sind als Hausverwaltung dazu verpflichtet, mir die Anschrift meines Vermieters mitzuteilen, damit ich meine Ansprüche im Klageweg gegenüber dem Vermieter geltend machen kann.“
Erfolgt auch darauf keine Antwort, kann man die Hausverwaltung auf Auskunft verklagen.
Auskunft beim Grundbuchamt: Entweder online oder persönlich können Sie beim Grundbuchamt ihres örtlichen Amtsgerichts einen Antrag auf Grundbucheinsicht bezüglich des Mietshauses bzw. der vermieteten Eigentumswohnung stellen. Dort ist der Eigentümer, also ihr Vermieter, höchstwahrscheinlich mit Anschrift eingetragen. Was Mieter sonst noch aus dem Grundbuch erfahren dürfen, erklärt folgender Artikel: Berechtigtes Interesse zur Grundbucheinsicht – Darf der Mieter ins Grundbuch schauen?
07.05.2021 - 16:18
Gutentag,
Ich habe folgendes Problem..
Ich wohne zur Miete in einem 4 Parteienhaus (Altbau).
Die Wohnung über mir, gehört dem selben Eigentümer wie meine Wohnung.
In dieser Wohnung, lebt eine junge Dame mit ihrem Hund.
Der Hund der Mieterin und die Hunde ihrer fast täglichen Besucher, rennen, immer wenn sie da sind, durch die Wohnung.
Man ist einem ständigen Gepolter ausgesetzt, wodurch alles bei mir in der Wohnung bebt.
Meine Deckenlampe wackelt auf und ab und sogar beim sitzen auf der Couch spürt man die verursachten Vibrationen.
Dazu kommt, dass dieses “bassige” stampfen in den Ohren schmerzt.
Nun habe ich mich bei der Verwaltung beschwert, diese teilte mir jedoch mit, dass sie nichts dagegen machen werden.
Sie stempeln es als Lappalie ab und belächeln mich obendrauf.
Meine Frage ist, kann ich selbst meinen Vermieter (Eigentümer) kontaktieren und meine Beschwerde direkt an ihn leiten?
Ich hoffe Sie können mir mit einem Rat helfen.
Vielen Dank
Gruß
Antonia M.
07.05.2021 - 21:39
Hallo Antonia,
wenn der Eigentümer von der Hausverwaltung vertreten wird, dann ist die Hausverwaltung Ihr Ansprechpartner. Prüfen Sie die Möglichkeiten der Mietminderung.
Viele Grüße
Dennis Hundt
11.06.2021 - 03:23
Vielen Dank für Ihre Antwort Herr Hundt.
Leider habe ich sie erst jetzt gesehen..
Ich habe etwas Angst davor, die Miete zu kürzen, denn ich befürchte ich bekomme dann selbst die Kündigung?..
Ich weiss es nicht, aber kann ich dann gekündigt werden, wenn ich die Miete kürze?
Die Hausverwaltung kümmert sich nicht um meine Beschwerden und legt mir nah, auszuziehen, wenn es mir nicht passt.
Das möchte ich aber nicht, ich möchte einfach nur etwas Ruhe in meinem Zuhause geniessen können, nach einem anstrengenden Arbeitstag.
Es kann doch nicht sein, dass jeder tun und lassen kann was er will und sich benehmen, als lebe man allein im Wald?
12.06.2021 - 19:52
Hallo Antonia,
(nur) eine unberechtigte Mietminderung birgt immer die Gefahr bei zwei aufgelaufenen Mieten gekündigt zu werden.
Viele Grüße
Dennis Hundt
23.11.2021 - 11:53
Guten Tag Herr Hundt,
ich hatte eine Mängelanzeige bei meinem Vermieter eingereicht, da die Hausverwaltung nicht darauf reagiert hat. Die Hausverwaltung hat mich daraufhin abgemahnt den Vermieter zu kontaktieren.
Nun habe ich ein Einschreiben an meine Hausverwaltung geschickt, da meine Miete laut Mietpreisspiegel München zu teuer ist. Das Einschreiben wurde nicht angenommen und wurde an mich zurückgeschickt. Kann ich die Rüge auch an den Vermieter zusenden? Die Hausverwaltung hat mir den Kontakt untersagt, davon habe ich mich einschüchtern lassen. Aus diesem Artikel geht hervor, dass dies nicht rechtens ist.
Lg, Gabi H.
16.12.2021 - 08:12
Guten Tag,
Ich habe zum Juni 2022 fristgerecht gekündigt, und meiner Hausverwaltung potentiale Nachmieter präsentiert
Meine Hausverwaltung lehnt jeden Nachmieter ab, obwohl beide die ich bis jetzt vorgelegt habe mehr als dreimal soviel verdienen wie die Warmmiete und deren Schufa makellos ist.
Jetzt ist meine Frage, wie ich an den Vermieter kommen. Welche Rechte habe ich da?
Mfg Aleksander
16.12.2021 - 09:37
Hallo Aleksander,
hier wird Ihr Frage beantwortet: Muss der Vermieter Nachmieter akzeptieren?
Viele Grüße
Dennis Hundt
21.12.2021 - 15:22
Guten Tag,
seit diesem Monat haben wir einen neuen Eigentümer, welchem wir bereits die Miete zahlen. Die Bankverbindung haben wir von der alten Hausverwaltung erhalten. Allerdings hat der neue Eigentümer sich nie bei uns bezüglich Kontaktdaten gemeldet, und die alte Hausverwaltung möchte sie uns nicht mitteilen. Nun haben wir, falls es Probleme gibt, keinerlei Ansprechpartner.
Was können wir denn nun tun?
Herzliche Grüße und vielen Dank.
Nadine
19.02.2022 - 15:16
Hallo Herr Hundt,
Ich möchte eine Wohnung einer Eigentümergemeinschaft (Eltern und volljährige Kinder) mieten. Es gibt keinen Haus-Verwalter. Der Vater managt alles.
Im Mietvertrag ist nur ein Postfachadresse angegeben.
Ist das rechtens oder habe ich einen Anspruch darauf, dass ich wenigstens eine Hausanschrift erhalte?
Über eine Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar.
MfG
Angela T.
20.02.2022 - 13:11
Hallo Angela,
warum möchten Sie die Anschrift genannt bekommen?
Viele Grüße
Dennis Hundt
07.06.2022 - 17:26
Hallo,
wir möchten in unsere Wohnung gerne einen Hund übernehmen, da die Besitzer sich leider nicht mehr um das Tier kümmern können. Im Mietvertrag steht, dass es dazu die Genehmigung des Vermieters braucht. Die Hausverwaltung hat uns diesbezüglich heute angerufen und gemeint, der Vermieter möchte keine Hunde in seinen Wohnungen und damit hätte es sich erledigt. Das war die einzige Begründung. Wir würden aber gerne selbst noch einmal mit dem Vermieter reden und die Sachlage genau schildern (Hund 8 Jahre alt, stubenrein, bellt nicht, müsste sonst ins Tierheim, Vermittlungsversuche erfolglos usw.). Leider gibt uns die Hausverwaltung keinerlei Kontaktdaten. Wie können wir an diese kommen bzw. wie stehen überhaupt unsere Chancen den Hund aufnehmen zu dürfen.
MfG Frank R.
08.06.2022 - 08:18
Hallo Frank,
wie Sie an die Kontaktdaten des Vermieters kommen, lesen Sie oben im Artikel. Auch wenn die Rechtslage vielleicht eher bei Ihnen ist (Begründung genügt nicht), würde ich die Entscheidung des Vermieters respektieren.
Viele Grüße
Dennis Hundt
20.09.2023 - 13:20
Hallo an das Mietrecht-Team,
Ich habe eine Frage zum Fall eines Untermietverhältnisses und dem geltenden Recht bezüglich Kontaktdatenmitteilung: Ich bin Hauptmieterin eines Hauses und habe ein Zimmer untervermietet. Weil es menschlich nicht passt, möchte ich dem Untermieter kündigen, er verlangt aber nun die Kontaktdaten der Vermieterin – wohl, um sich über mich zu beschweren und zu versuchen, gegen meinen Willen Hauptmieter zu werden.
Hat er ein Recht darauf?
Für eine baldige Auskunft wäre ich sehr dankbar.
Viele Grüße,
Caroline Strauss
20.09.2023 - 18:59
Hallo Caroline,
ein weiterer Mieter kann nicht gegen die Zustimmung des Vermieters oder der aktuellen Mieter aufgenommen werden.
Viele Grüße
Dennis Hundt
26.09.2023 - 14:45
Hallo, reicht die Wohnungsgebermeldebescheinigung aus, die ich zu Beginn des Mietverhältnisses erhalte? Ich weiß ja nicht ob der Vermieter verzogen ist. Im jetzigen Rechtsstreit behauptet der Anwalt der Hausverwaltung, dass diese Bescheinigung ja ausreichen würde..
Ich hatte aber keine Antwort der Hausverwaltung erhalten auf ein Mahnschreiben, mir Bitte um die Vermieteradresse innerhalb der Frist und hatte deshalb geklagt.
12.11.2023 - 12:53
Guten Tag Herr Hund,
wir wohnen zur Miete in einem Mehrfamilienhaus und unser Stadtteil ist aktuell Glasfaserausbaugebiet. Ich habe daher einen GF-Anschluss beim ausbauenden Telekommunikationsanbieter angefragt. Dieser teile mir mit, das der Anschluss unseres Hauses untersagt wurde. Die Gründe konnte ich in Erfahrung bringen, es ging mal wieder um Nebensächliches wie Kabelführung im Haus.
Soweit ich die Rechtslage (AG Plön 75 C 11/19) verstanden habe, kann aber jeder Eigentümer selbst entscheiden, ob die Wohnung Glasfaser bekommt und die anderen Eigentümer müssen es dulden auch wenn sie selber keinen wollen. Die Hausverwaltung hat die Eigentümerbeirat kontaktiert, jedoch gibt es noch keine Antwort. Ich würde das Thema aber mit der Eigentümerin unserer Wohnung direkt klären.
Kann ich zu diesem Zweck die Kontaktdaten erfragen?
Grüße
Peter Bölke
12.11.2023 - 17:40
Hallo Peter,
ich bin in dem Thema leider nicht eingearbeitet, denke aber, dass Sie mit der Hausverwaltung vorlieb nehmen müssen, da diese den Eigentümer (durch diesem gewollt) vertritt.
Viele Grüße
Dennis Hundt
16.11.2023 - 21:28
Vielen Dank für diesen Beitrag zum Thema Mietvertrag. Ich suche gerade einen Anwalt für Mietrecht. Interessant, dass wenn in dem Mietvertrag nur der Name des Vermieters steht, man als Mieter unter bestimmten Voraussetzungen die Anschrift von der Hausverwaltung verlangen kann.
17.11.2023 - 08:07
Hallo Bernhardt,
schön, das der Artikel geholfen hat.
Viele Grüße
Dennis Hundt
19.12.2023 - 00:33
Guten Tag:)
ich habe eine Frage.
ich wohne mit meiner Familie in einem Hochhaus (30 Parteien). Dort lebten schon immer Hunde. Aktuell sind es 3.
In unserem Vertrag steht die Klausel, dass wir um Erlaubnis fragen müssen.
Wir möchten gerne einem kleinen Hund ein schönes Zuhause bieten. Allein schon weil mein jüngster Sohn Schwerbehindert ist, und ich leichte bis mittlere Depressionen habe, wäre so ein tolles Tier von Vorteil.
Auf Nachfrage kam dann, dass keine weiteren Hunde mehr ins Haus kommen. Egal ob einer auszieht oder nicht.
Die Begründung warum, war einfach: Es wären zu viele Hunde im Haus / der Besitzer möchte es nicht.
Ist dies rechtens? Er lehnt ja pauschal alle Hunde somit ab, was ja nicht rechtens ist.
Des weiteren wird alles über eine Immobilien Firma gemacht, und wir haben nie etwas persönlich von eigentlichen Vermieter darüber was gehört. Daher weiß ich nicht, ob sich es die Dame der Immobilienverwaltung einfach nur so leicht wie möglich macht.
19.12.2023 - 16:11
Hallo Christina,
ich denke die Argumente sind nicht belastbar. Bleiben Sie dran und fordern Sie die Genehmigung ein. Hier eine Hilfe: https://www.mietrecht.org/tierhaltung/
Viele Grüße
Dennis Hundt
02.04.2024 - 14:51
Hallo Herr Hundt.
Im Dezember 2021 habe ich einen schriftlichen Garagenmietvertrag geschlossen.
Die dort vermerkte Postanschrift meines Vermieter, verwendete ich das erste Mal rund 2 Jahre später, als ich einen Brief an diesen versandte.
Vorher bestand der Kontakt ausschließlich telefonisch und per Whatsapp.
Der Brief kam mit dem Vermerk zurück, der Empfänger wäre unter der angegebenen Anschrift nicht zu erreichen.
Mein Garagenvermieter bestätigte mir per SMS , er sei umgezogen. Ohne Nennung seiner aktuellen Anschrift.
Ich habe ihn zahlreiche male aufgefordert, er soll mir schriftlich seine aktuelle ( gültige ) Adresse mitteilen.
Sowie schriftlich einen Nachweis schicken, dass er Eigentümer der Garage ist. Wie er telefonisch immer behauptete.
Der Mann sträubt sich seit Monaten dagegen vehement. Zuletzt am 01.04.2024 .
Er möchte ernsthaft lieber ca. 35 Km mit dem PKW zu mir fahren, und mir persönlich Einsicht in seine Unterlagen gewähren, als mir einen Brief mit einer Kopie der Unterlagen, und seiner Postanschrift zu senden.
Wenn der Mann weder Eigentümer ist ( was ich nicht weiß ) , noch vom Eigentümer eine Erlaubnis zur Untervermietung hat ( was ich auch nicht weiß ) , dann habe ich aus juristischer Sicht ganz schlechte Karten.
Denn dann müsste ich theoretisch jeden Tag mit der Räumung meiner Garage rechnen. Den dem tatsächlichen Eigentümer kann ein Untermieter – aus juristischer Sicht – völlig egal sein.
Mir ist bekannt, dass der Garagenmietvertrag zwischen mir und dem Garagenvermieter grundsätzlich gültig ist.
Auch dann wenn er kein Eigentümer ist. Und auch dann, wenn er keine Erlaubnis zur Untervermietung hat.
Meine Rechtsauffassung ist aber auch, dass ich keine Miete zahlen muss, wenn mein Garagenvermieter mir bewusst und nachweisbar, seit Monaten seine Anschrift nicht schriftlich benennen möchte.
Siehe auch die Entscheidung des AG München, Beschluss vom 12.04.2011 – 155 C 1149/11 .
Eine Inaugenscheinnahme reicht nicht. Die Anschrift muss schriftlich bekannt gemacht werden. Sowie tatsächlich faktisch wie melderechtlich bestehen.
Natürlich werde ich beim zuständigen Einwohnermeldeamt eine erweiterte Meldeauskunft beantragen.
Ich möchte wissen, ob a) die Adresse im Mietvertrag je auf meinen Vermieter eingetragen war. Ferner möchte ich b) wissen, wie die aktuelle Anschrift lautet.
Mein Vermieter bestätigte mir am 01.04.2024 erneut, dass er mir seine Unterlagen nur persönlich zeigen möchte. Aber auf keinen Fall schriftlich. Eine Begründung hierzu erfolgte nicht.
Jeder Garagen-Mietinteressent sollte sich zwingend VOR Vertragsunterschrift einen Nachweis geben lassen, dass der Vermieter Eigentümer ist. Oder das der Vermieter eine Erlaubnis zur Untervermietung vom Eigentümer hat.
Problem: nahezu kein Vermieter kommt dem nach. Und möchte dem nicht nachkommen. Schrecklich!
Ich möchte nun vor allem juristisch wirksam verhindern, dass mein Vermieter eine verbotene Eigenmacht ausübt. Also die Garage rechtswidrig aufbricht und meine Sachen entsorgt.
Wie kann ich das bewerkstelligen? Ich glaube gar nicht, richtig?
Schlüssel für die Garage hat mein Vermieter nicht.
Nette Grüße
Maik
02.04.2024 - 18:34
Hallo Maik,
danke für Ihren Beitrag. Ich werde Ihnen hier per Kommentar leider nicht helfen können. Sie stecken auch schon sehr tief im Thema und ich würde eine rechtliche Beratung empfehlen.
Tut mir leid, dass ich Ihnen hier nicht helfen kann.
Viele Grüße
Dennis Hu
06.08.2024 - 01:04
Guten Tag,
Ich habe meiner Wohnungsverwaltung folgende Nachricht geschickt:
„Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte höflich um die Erlaubnis bitten, dass meine langjährige Lebenspartnerin und unser gemeinsamer Hund (Kleinpudel, 7 Kg) bei mir in der Wohnung im Lindenhof 6 einziehen dürfen. Eine Kopie ihres Passes finden Sie im Anhang. Der Einzug ist geplant für Anfang Oktober 2024
Meine Lebenspartnerin und ich planen, unser gemeinsames Leben in meiner aktuellen Wohnung fortzusetzen. Der kleine Pudel ist gut erzogen, stubenrein und stellt keine Belästigung für die Nachbarn dar. Selbstverständlich werde ich dafür Sorge tragen, dass alle Regeln der Hausordnung eingehalten werden.
Ich hoffe auf Ihr Verständnis und Ihre Zustimmung und stehe für Rückfragen oder ein persönliches Gespräch gerne zur Verfügung.
Vielen Dank im Voraus.“
Zurück kam folgende (mich sprachlos machende) Anrwort:
„wir hatten Ihre Anfrage an Ihre Vermieterin weiter geleitet und haben heute die Antwort hierzu erhalten.
Ihre Vermieterin wünscht keinen Zuzug Ihrer Partnerin in die Eigentumswohnung, schon gar nicht mit Hund.
Als Sie sich auf die Wohnung beworben hatten, war kein Hinweis zu einer langjährigen Partnerin, die dann irgendwann nachträglich einziehen möchte. Sie haben die Wohnung allein gemietet und das soll auch so bleiben. Ihre Freundin kann Sie gerne für eine bestimmte Zeit besuchen, aber dann ohne Hund. Die Eigentümerin ist vehement dagegen, dem dauerhaften Zuzug Ihrer Partnerin zuzustimmen.
Wir möchten jetzt schon darauf hinweisen, dass jedes Zuwiderhandeln zur fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses führen kann.“
Ich bin fassungslos. Meine Frage ist: Wie soll ich nun vorgehen und was sind meine Rechte?
Vielen Dank im Voraus !!!!
06.08.2024 - 08:59
Hallo Felix,
danke für Ihren Beitrag. Zu Ihren Fragen:
Vermieter verweigert den Einzug des Lebenspartners /-Partnerin – Was tun?
Vermieter verbietet Hund ohne Grund: Was tun als Mieter?
Viele Grüße
Dennis Hundt