Für viele Mieter ist sowohl der Auszug aus der bisherigen Wohnung als auch der Einzug in eine neue Wohnung eine große Last. Dies hat seinen Grund meistens darin, dass alle Möbel aus der alten Wohnung heraus und in die neue Wohnung hinein transportiert werden müssen. Viele Mieter, die aus ihrer Wohnung ausziehen, möchten jedoch gar nicht unbedingt alle Möbel aus der bisherigen Wohnung in die neue mitnehmen, sondern sich neu ausstatten. Wieder andere Mieter freuen sich, wenn sie in ihrer neuen Wohnung bereits einige Möbel vorfinden und keine neuen Anschaffungen tätigen müssen. Treffen solche Mieter zusammen, bietet es sich an, dass der ausziehende Mieter dem Nachmieter Möbel gegen ein Entgelt überlässt, die er nicht mehr benötigt, die der Nachmieter jedoch gut gebrauchen kann. Viele Mieter machen den Fehler, die Vereinbarung über die Möbelübernahme nicht hinreichend rechtlich abzusichern. Häufig werden entsprechende Vereinbarungen nur mündlich getroffen mit der Folge, dass im Streitfall kein zuverlässiges Beweismittel vorhanden ist, mit dem der Vertragsschluss und der Inhalt des Vertrages nachgewiesen werden kann. Auch fehlt es oft an der Regelung wichtiger Details, wie z. B. der Einholung einer Genehmigung des Vermieters.
Um unnötigen Streit und unnötige Schwierigkeiten zu vermeiden, sollten Mieter und Nachmieter ihre Vereinbarung schriftlich fixieren und alle möglichen Streitpunkte vorab regelt. Hierfür kann das nachfolgende Muster verwendet werden.
Kaufvertrag
zwischen
__________________
__________________
__________________
-Verkäufer-
und
____________________
____________________
____________________
-Käufer-
Vorbemerkung:
1. Der Verkäufer ist Mieter der nachfolgend näher bezeichneten Wohnung
____________________________________________________________
2. Das Mietverhältnis des Verkäufers mit dem Vermieter (Herrn / Frau ____) wird mit Ablauf des ____ enden.
3. Der Käufer hat mit dem Vermieter bereits einen Mietvertrag über die in Zf.1 genannte Wohnung abgeschlossen. Mietbeginn wird der ____ sein.*
4. Da der Verkäufer nicht alle Möbel aus der Wohnung entfernen und der Käufer einige der Möbel übernehmen möchte, treffen die Parteien folgende Vereinbarung:
§ 1 Kaufgegenstand
Der Verkäufer verkauft dem Käufer folgende Einrichtungsgegenstände: **
- _____________________
- _____________________
- _____________________
- _____________________
- _____________________
§ 2 Kaufpreis
Der Gesamtkaufpreis für alle in § 1 genannten Gegenstände beträgt EUR ____***
Davon entfallen****
EUR ____ auf ________________
EUR ____ auf ________________
EUR ____ auf ________________
EUR ____ auf ________________
Der Käufer verpflichtet sich, den Kaufpreis bis zum ________ auf folgendes Konto des Verkäufers zu zahlen:
Kontoinhaber _____________________, Kreditinstitut_____________________, IBAN: _____________________, BIC _____________________
§ 3 Besitzübergang
Die Parteien sind sich darüber einig, dass der Verkäufer die in § 1 genannten Gegenstände in der in Zf. 1 der Vorbemerkung bezeichneten Wohnung belässt und diese mit der Übergabe der Wohnung durch den Vermieter an den Käufer in den Besitz des Käufers übergehen.
§ 4 Eigentumsvorbehalt
Die in § 1 genannten Gegenstände verbleiben bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises im Eigentum des Verkäufers.
§ 5 Gewährleistung
Die in § 1 genannten Gegenstände befinden sich in gebrauchtem Zustand.
Die Gewährleistungsrechte des Käufers werden ausgeschlossen. Von dem Gewährleistungsausschluss ausgenommen ist
- die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers beruhen,
- die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers beruhen.
§ 6 Genehmigung des Vermieters
Die Parteien sind sich darüber im Klaren, dass der Verkäufer dem Vermieter gegenüber verpflichtet ist, die in § 1 genannten Gegenstände am Ende seines Mietverhältnisses aus der in Zf. 1 der Vorbemerkung bezeichneten Wohnung zu entfernen. Der Käufer übernimmt diese Verpflichtung des Verkäufers. Von seiner Verpflichtung dem Vermieter gegenüber wird der Verkäufer allerdings erst frei, wenn der Vermieter seine Genehmigung zum Übergang der Verpflichtung auf den Käufer erteilt hat. Der Verkäufer verpflichtet sich, die Genehmigung des Vermieters umgehend einzuholen. Sollte der Vermieter die Genehmigung nicht erteilen, wird dieser Kaufvertrag unwirksam.
§ 7 Salvatorische Klausel
Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sind, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
Ort, Datum ________________
_________________________
Unterschrift Verkäufer
_________________________
Unterschrift Käufer
Anmerkungen:
* Für den Fall, dass der Vertrag zwischen dem Verkäufer und dem Käufer (dem (potentiellen) Nachmieter) geschlossen wird, bevor der Käufer mit dem Vermieter einen Mietvertrag geschlossen hat, sollte vereinbart werden, dass der Kaufvertrag unwirksam wird, wenn der Mietvertrag zwischen dem Vermieter und dem Käufer nicht zu Stande kommt (vgl. § 4a Abs.2 S.1 des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung (WoVermRG)).
** Die einzelnen Einrichtungsgegenstände sollten möglichst genau bezeichnet werden, z. B. unter Angabe des Herstellers und des Baujahrs.
*** Gem. § 4a Abs.2 S.2 WoVermRG ist eine Vereinbarung über das Entgelt unwirksam, soweit dieses in einem auffälligen Missverhältnis zum Wert der Einrichtung oder des Inventarstücks steht.
**** Die Vereinbarung von Einzelkaufpreisen ist nicht zwingend. Erfolgt diese nicht und macht der Mieter Gewährleistungsrechte geltend und mindert z. B. den Kaufpreis, wird bei der Herabsetzung des Preises gem. § 441 Abs.3 BGB der Gesamtwert aller Sachen und nicht nur derjenige der mangelhaften Sache zugrunde gelegt.
29.02.2020 - 09:52
Der Mustervertrag ist vollumfänglich und verständlich und sollte als rechtsgültiges Beweisstück ausreichen. Er entspricht geltendem Recht des BGB und drückt unzweifelhaft die Absichten beider Parteien aus.
Heu. Karl Zimmer
29.06.2020 - 12:33
Super Vorlage
17.10.2020 - 17:13
sehr gute Vorlage
25.01.2021 - 19:12
super
27.01.2021 - 23:30
Sehr geehrte Damen und Herren,
ein sehr schöner Artikel. Danke!
Ich hätte eine Frage zu § 6 Genehmigung des Vermieters: reicht es die Genehmigung des Vermieters etwa per E-Mail einzuholen, um dies später rechtskräftig zu beweisen oder muss dies zwingend schriftlich mit Unterschrift erfolgen?
Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Durlach
28.01.2021 - 09:32
Hallo Sebastian,
einen Nachtrag / eine Änderung für einen schriftlichen Vertrag würde ich immer ebenso in Schriftform festhalten.
Viele Grüße
Dennis Hundt
18.11.2021 - 11:35
Herzlichen Dank trotzdem für das tolle Engagement hier, Herr Hundt!
23.07.2021 - 11:11
Ein sehr hilfreicher Artikel!
Ich habe eine Frage bezüglich der Anmerkung* zum Thema “Vertragsabschluss bevor der Käufer mit dem Vermieter einen Mietvertrag geschlossen hat”
Mich würde interessieren an welcher Stelle ich das im Kaufvertrag am besten hinzufüge bzw. wie eine ordentliche Formulierung genau aussieht – gerne mit einem Beispiel?
Viele Grüße und herzlichen Dank
23.07.2021 - 19:26
Hallo Jennifer,
beschreiben Sie, dass ein Mietvertrag geschlossen werden soll und wenn dies bis zum Datum X nicht geschieht, dieser Kaufvertrag unwirksam wird.
Viele Grüße
Dennis Hundt
05.11.2021 - 08:19
Danke für die tolle Vorlage!
Ich habe eine Frage zu Paragraph 6:
Hier stehen mehrere Dinge drin; zum Einen, dass die Zustimmung des Vermieters zum Übergang der Entfernungspflicht der Möbel von Verkäufer auf Käufer benötigt wird. Zum anderen, dass falls die Zustimmung nicht gegeben wird, der Kaufvertrag unwirksam wird.
Wie lässt sich das regeln, wenn man einen unbequemen Vermieter da raushalten will?
Ich meine im schlimmsten Fall räumam eben selbst die Möbel raus, bzw. Geht der neue Mieter nicht ohnehin diese Pflicht gegenüberdem Vermieter ein, wenn er den Mietvertrag unterschreibt?
Herzlichen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
H. Meyer
16.11.2021 - 12:12
Hallo H. Meyer,
danke für Ihren Beitrag. Ich kann Ihnen hier leider keine Formulierung für einen Spezialfall liefern. Lassen Sie sich das im Zweifel anwaltlich ausarbeiten.
Viele Grüße
Dennis Hundt
15.01.2022 - 09:23
Ich habe auch die Frage bezüglich der Anmerkung* zum Thema “Vertragsabschluss bevor der Käufer mit dem Vermieter einen Mietvertrag geschlossen hat”
An welcher Stelle füge ich das im Kaufvertrag hinzu?
Viele Grüße und herzlichen Dank!
Maurice P.
16.01.2022 - 13:36
Hallo Maurice,
wo genau sie diese Vereinbarung einfügen, ist m.E. unerheblich. Das würde ein gutes Intro darstellen, aber auch einen guten Abschluss.
Viele Grüße
Dennis Hundt
08.03.2022 - 21:43
Wie marche ich download von Vertrag?
09.03.2022 - 06:56
Hallo Carmela,
Sie müssen den Text mit Ihrer Maus markieren und kopieren.
Viele Grüße
Dennis Hundt
09.03.2022 - 17:47
Sehr gute Vorlage hat uns beim Einzug in die neue Wohnung und der Einigung mit der Vormieterin sehr viel Sicherheit für beide Seiten gegeben. Danke für Ihre Mühe.
Sylvia und Detlev
09.03.2022 - 19:09
Hallo Sylvia und Detlev,
freut mich. Danke für das Lob.
Viele Grüße
Dennis Hundt
03.06.2024 - 15:00
Danke für die Vorlage, brauche sie in der nächsten halben Stunde, damit ich es noch in Copyshop ausdrucken kann. Dankeschön!
28.09.2022 - 05:16
Sehr geehrter Herr Hundt,
Bei meinem Kaufvertrag (ähnlich Ihrem) habe ich leider Paragraf 3 und 4 nicht explizit erwähnt, da ich es nicht bedacht hatte.
Nun weigert sich der Nachmieter/Käufer, das Geld zum vereinbarten Zeitpunkt vorab zu zahlen (dies sei rechtlich ungültig) bzw. behauptet, ab Zahlung würde ich ihm sogar Nutzungsentgelt für sein Eigentum schulden, bis die Wohnung/Möbel übergeben seien.
Ist eine Vorabzahlung des Kaufpreises vor Übergabe der Möbel /Wohnung rechtsgültig?
Müssen Paragraf 3 und/oder 4 explizit im Kaufvertrag genannt sein, oder ist dies aus der Situation heraus klar und muss nicht zwingend enthalten sein, um zu gelten?
Herzlichen Dank vorab für Ihre Antwort!
Freundliche Grüße
Tanja T.
28.09.2022 - 10:31
Hallo Tanja,
ich würde es einfach machen und die Zahlung bei Übergabe abwickeln. Sie laufen damit natürlich Gefahr, dass der Käufer nachverhandelt. Der Verkauf ist eine Vertrauenssache, wenn der Käufer nicht vorab zahlt, dann müssen Sie das erstmal hinnehmen und dann gegebenenfalls auf Vertragserfüllung klagen.
Viele Grüße
Dennis Hundt
28.09.2022 - 11:07
Sehr geehrter Herr Hundt,
Leider ist der Nachmieter schon während der Mietvertragsanbahnung mehrfach wortbrüchig geworden (nachdem er dank mir Kontakt zum Vermieter bekam) und hat nach Mietvertragsunterzeichnung versucht, auch den Kaufvertrag nachzuverhandeln.
Er stellte sich also als nicht vertrauenswürdig heraus.
Können Sie mir daher bitte meine konkreten rechtlichen Fragen von oben beantworten?
Herzlichen Dank vorab!
Freundliche Grüße
28.09.2022 - 14:25
Hallo Tanja,
spezielle Fragen – die sie eine belastbare und rechtswirksame Antwort erwarten – klären Sie am besten anwaltlich.
Ich hoffe, Sie bekommen das Thema mit Ihrem Nachmieter gelöst.
Viele Grüße
Dennis Hundt
31.03.2023 - 14:27
Vielen Dank
25.04.2023 - 14:13
Guten Tag
Ich würde gerne dieses Formular runterladen, darf ich das und wenn ja, wo und wie.
Vielen Dank für Ihr Antwort im Voraus.
Freundlichen Grüsse
Gabriele Zugehör
25.04.2023 - 17:53
Hallo Gabriele,
die oben genante Vorlage dürfen Sie kopieren.
Viele Grüße
Dennis Hundt
25.06.2023 - 21:19
Hallo Herr Hundt,
wir beabsichtigen, unseren Nachmietern neben der kompletten Einbauküche noch weitere „Gegenstände“ wie Klimaanlage, elektr. Markise, großer Swimmingpool, zentrale Staubsaugeranlage (wie nennt man diese Sachen, die ja nicht zu Einrichtung gehören, im Vertrag?) usw. zu verkaufen. Die v. g. Sachen sind vollumfänglich unser Eigentum. Muss hier trotzdem das Einverständnis des Vermieter eingeholt werden. Oder reicht lediglich ein Hinweis im Kaufvertrag, dass der Vermieter über den Verkauf in Kenntnis gesetzt wurde?
Schon jetzt herzlichen Dank für eine Rückantwort.
Beste Grüße
Christa S.
26.06.2023 - 08:22
Hallo Christa,
da Sie das Haus / die Wohnung ordnungsgemäß an den Vermieter übergeben müssen, müssen Sie den Vermieter mit ins Boot holen. Sie können die Mietsache nicht ordentlich mit Ihren Dingen (z.B. montierte Markise, Pool im Garten) übergeben.
Viele Grüße
Dennis Hundt
19.09.2023 - 14:59
Sehr geehrter Herr Hundt,
mir wurde als potentieller Nachmieter exakt dieser Vertrag vorgelegt
Jedoch fehlt die im *beschriebene Anmerkung.
Ist dieser Kaufvertrag auch bei nicht Zustandekommen der Nachmiete gültig?
Falls Ja ist es möglich hiervon zurückzutreten, da die Übernahme der Wohnung sozusagen Bedingung für den Kauvertrag gewesen ist.
Vielen Dank im voraus für die Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Peter S.
19.09.2023 - 19:22
Hallo Peter,
wie sie gelesen haben, ist die Empfehlung, dass bei einem noch nicht abgeschlossenen Mietvertrag die Unwirksamkeit des Vertrages aufgenommen werden soll, sofern kein Mietvertrag zu Stande kommt. Lassen Sie Ihre aktuelle rechtliche Situation im Zweifel bitte rechtlich durch einen Anwalt prüfen.
Tut mir leid, dass ich Ihnen hier nicht final helfen kann.
Viele Grüße
Dennis Hundt
13.12.2023 - 17:22
Ich habe eine schriftliche Vereinbarung mit dem Nachmieter getroffen, dass er meine Möbel für einen festen Preis übernimmt. Den Vermieter habe ich auch informiert, Schriftverkehr per Mail (keine Unterschrift). Der Nachmieter weigert sich jetzt den vereinbarten Preis zu zahlen und sagt, er wusste nicht dass er die Wohnung auch ohne Möbel bekommen würde. Bei Besichtigung habe ich extra gefragt, ob er was mit den Möbeln anfangen könnte und er hat zugestimmt. Was soll ich jetzt tun?
14.12.2023 - 11:56
Hallo Alina,
lassen Sie Ihren Vertrag mit dem Nachmieter ggf. rechtlich prüfen und setzen Sie Ihr Recht dann im Zweifel anwaltlich durch.
Viele Grüße
Dennis Hundt
23.12.2023 - 12:26
Guten Tag, sehr spannendes Thema …
Kann man eigentlich die ganze Vertragskonstruktion unter Verwendung eines “Kautionskontos” (keine Auszahlung ohne beiderseitige Zustimmung, Auszahlung definiert mit “Eintritt in den Mietvertrag für das bezeichnete Mietobjekt” o.ä.) dahingehend “sicher” gestalten, dass – vorbehaltlich des Zustrandekommens des Mietvertrages – die Auszahlung an den Mieter erfolgt. Ansonsten ist es immer so eine Sache zu seinem Recht zu kommen, hier wäre es klar.
Danke und viele Grüße
23.12.2023 - 13:32
Hallo Michael,
wenn Sie das rechtlich sicher formulieren können und dann noch eine Bank finden, die dieses Projekt mit einem Konto betreut, spricht da sicher nichts dagegen. In der Praxis wird es schwer.
Viele Grüße
Dennis Hundt
24.12.2023 - 10:31
Danke Herr Hundt.
In eIner Bank habe ich noch nicht angefragt, dachte dass das ein ähnlicher Fall wie Mietkaution wäre (Konto bei dem die Auszahlung nur mit den Unterschriften beider Kontoinhaber [= Nachmieter & Vormieter] erfolgen kann). Muss ich selbstverständlich noch machen, es ging mir zunächst um das Prinzip.
Rechtliche Formulierung: Bei Ihnen finde ich so “klare und selbsterklärende Formulierungen”, daher dachte in etwa daran, in §2 die von Ihnen vorgeschlagene Passage einzufügen, und dann die Auszahlungsmodalität i.w.S. anschließend so zu formulieren
Für den Fall dass der Nachmieter in die Wohnung des Vormieters einzieht, erfolgt die Auszahlung aus diesem Konto komplett ausschließlich an den Vormieter. Als Auszahlungstermin wird spätestens der tt.mm.jjjj festgelegt.
Für den Fall dass der Nachmieter nicht in die Wohnung des Vormieters einzieht, erfolgt die Auszahlung aus diesem Konto komplett ausschließlich an den Nachmieter. Als Auszahlungstermin wird spätestens der tt.mm.jjjj festgelegt.
25.12.2023 - 14:27
Noch einmal ich …
Da war ich wohl etwas zu naiv in der Annahme dass es ein solches “Produkt” bei den Kreditinstituten gibt.
Interessant wäre ein Treuhandkonto, das offenbar genau so eine Konstruktion bietet, aber wenn man sich dann versucht im Internet durchzuhangeln stellt man fest, dass es wohl doch nicht so einfach ist, und offenbar nur für den Fall der Mietkaution solche Treuhandkonten von Privatpersonen eingerichtet werden können.
Gibt es dazu vielleicht noch eine andere Idee?
08.08.2024 - 11:23
Sehr geehrter Herr Hund,
meine Mutti ist im freien Willen in ein Hospiz aus Altersgründen (95) umgezogen.
Für Ihre Wohnung gäbe es einen Nachmieter, der den gesamten Inhalt der Wohnung kostenfrei übernehmen würde.
Der Nachmieter ist Bürgergeldempfänger und wäre mit einer Schenkung der vorhandenen Sachen überglücklich.
Von Seiten des Vermieters gäbe es das Einverständnis nach Beendigung des bestehenden Mietverhältnisses an den neuen Mieter.
Wir möchten trotz der Schenkung aller Sachen und Möbel einen Vertrag schließen, um spätere eventuelle Forderungen zwecks nachträglicher Beräumung auszuschließen.
Es wäre schön, wenn Sie uns bei dieser Maßnahme mit einem Vertragsformular weiter helfen könnten.
Freundliche Grüße
Fam.Wieland
08.08.2024 - 14:57
Hallo Fam.Wieland,
gerne können Sie das o.g. Muster kostenfrei kopieren und nutzen.
Viele Grüße
Dennis Hundt