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Darf ein Mieter sein Fahrrad mit in die Wohnung nehmen?

Radfahrfans stehen als Mieter oft vor einem Dilemma: MTB, Rennrad, Elektrofahrrad und Co. sind heutzutage gefragter denn je und haben einen stolzen Preis, weshalb nicht wenige Fahrradfahrer ihr Zweirad mit in die Wohnung nehmen wollen. Dafür werden sogar extra besondere Aufhängungs- und Aufbewahrungssysteme von den verschiedenen Fahrradherstellern angeboten, um das Fahrrad als Schmuckstück in der Wohnung zu platzieren. Das Problem ist aber, dass es bei den meisten vermieteten Wohnungen eine Hausordnung gibt die den Mietern vorschreibt, Fahrräder im Fahrradkeller abzustellen.

Was heißt das für den betroffenen Mieter? Ist es dann verboten, sein teures Rennrad oder MTB in der Mietwohnung abzustellen? Kann der Vermieter das Abstellen des Fahrrads in der Wohnung überhaupt verbieten? Kann er kündigen, wenn man sich als Mieter nicht an die Hausordnung hält und das Rad in der Wohnung abstellt?

I. Fahrrad-Abstellmöglichkeit nach Hausordnung ist zu beachten!

Oft enthalten der Mietvertrag oder die Hausordnung eine Regelung zum Abstellen von Fahrrädern, nach der Mieter ein bestimmter Ort, wie etwa einen Fahrradkeller oder Schuppen, für die Unterbringung der Fahrräder nutzen soll. Zu dieser Regelung kommt meist noch ein Verbot, nach dem das anderweitige Abstellen verboten ist.

Dazu ist zu sagen, dass Vermieter zu solchen Bestimmungen grundsätzlich berechtigt sind und diese Regelungen auch von dem Mieter einzuhalten sind. Derartige Klauseln die dem Mieter vorschreiben, wo er sein Rad abzustellen hat sind nämlich generell wirksam, solange auch tatsächlich geeignete und nutzbare Fahrrad-Abstellmöglichkeiten vorhanden sind. Der Vermieter kann daher sogar verlangen, ein Fahrrad im privaten Mieterkeller abzustellen, wenn das für den Mieter tatsächlich durchführbar ist und der Keller ausreichend Platz bietet.

Nur bei Fällen, in denen es dem Mieter nicht zumutbar ist den Fahrradkeller zu nutzen, zum Beispiel, weil er zugemüllt, unzugänglich oder voll ist, kann er das Recht haben sein Fahrrad woanders im Mietshaus abzustellen. Wo genau, das kommt dann auf den Einzelfall und die Gegebenheiten vor Ort an. Außerdem kann der Mieter die Miete mindern, wenn er den zur Mitbenutzung zugesicherten Fahrradkeller nicht nutzen kann (AG Menden, Urteil vom 07. März 2007, Az.: 4 C 407/06: Minderung um 2,5 %).

Gibt es keine Regelung dazu, ob man als Mieter sein Fahrrad in der Wohnung abstellen darf oder nicht, heißt das allerdings noch nicht, dass es erlaubt ist. Hier ist entscheidend, ob man annehmen kann das es zum vertragsgemäßen (üblichen bzw. alltäglichen) Gebrauch einer Mietwohnung gehört sein Rad in die Mietwohnung mitzunehmen. Bei einem besonders teuren Rad, das nicht täglich genutzt wird, könnte das unter Umständen bejaht werden.

II. Teures MTB, Rennrad und Co. dürfen in die Wohnung

Natürlich ist der Fahrradkeller eine geeignete Unterstellmöglichkeit, um sein Fahrrad vor Witterungseinflüssen zu schützen, aber Diebstähle und Beschädigungen durch andere Mieter die den Fahrradkeller nutzen, sind ein Risiko für das teure Zweirad.

Das hat auch das Amtsgericht Münster erkannt und entschieden: Ein Privatkeller – oder die Wohnung – des Mieters dürfen in Ausnahmefällen als Abstellmöglichkeit für ein wertvolles Rad genutzt werden. Selbst dann, wenn der Mietvertrag oder die Hausordnung etwas anderes vorschreiben.

1. Abwägung im Einzelfall

Nach dem Gericht muss allerdings je nach dem Einzelfall zwischen den Interessen des Mieters und denen des Vermieters abgewogen werden. Das bedeutet, es wird geprüft wessen Interesse beim Abstellen des jeweiligen Rades mehr Gewicht hat und damit das des anderen überwiegt:

Interesse des Mieters:

Mieter stellen dabei immer zunächst auf den besonderen Wert der speziellen Fahrräder ab und das hohe Diebstahls- und Beschädigungsrisiko bei allgemein zugänglichen Fahrradkellern. In der eigenen Wohnung ist das Rad einfach am sichersten. Dazu kommt das es sich regelmäßig auch nicht um ein Alltagsrad handelt, dass täglich genutzt wird – so zum Beispiel bei Rennrädern, die ja nur auf speziellen Strecken gefahren werden können.

Interesse des Vermieters:

Vermieter halten oft dagegen und führen verschiedene Gründe an, warum das Abstellen in der Mietwohnung nicht erlaubt ist: Dazu zählt zum Beispiel die Gefahr das Wände im Hausflur, der Aufzug oder das Treppengeländer möglicherweise beschädigt werden, wenn der Mieter das Fahrrad in seine Wohnung bringt. Außerdem wird auch oft genannt, das der Treppenaufgang dann stärker verschmutzt ist und mehr gereinigt werden muss.

2. Das sagt das Gericht

Im Fall des Amtsgerichts Münster gewann der Mieter. Er darf sein Fahrrad seither entgegen der Hausordnung, die die Benutzung des eigens hergestellten Abstellraumes für Fahrräder der Mieter regelt, in dem zur Wohnung gehörigen privaten Kellerraum abstellen (Urteil vom 02. Juni 1993, Az.: 7 C 127/93). Der Vermieter wollte ihm das verbieten.

Nach dem Amtsgericht Münster ist es dem Mieter nicht zuzumuten, sein teures Rad in einem allgemein zugänglichen Fahrradkeller abzustellen. Die Diebstahlsgefahr ist zu groß. Das Argument des Vermieters der Mieter könnte ja mit seinem Rad die Kellerwand beschädigen greif nicht, da ein besonders wertvolles Fahrrad zum einen weniger benutzt wird als ein Alltagsrad und zum anderen auch wesentlich behutsamer vom Mieter behandelt wird, als ein „normales“ Fahrrad. Die Gefahr einer Beschädigung, wie etwa der Kellerwand oder des Treppenhauses ist sehr gering – da die meisten Fahrradliebhaber schon aus Angst der Beschädigung des Rahmens höchste Vorsicht walten lassen.

III. Fazit

Ob ein Fahrrad des Mieters – sei es das MTB oder das Rennrad – mit in die Wohnung dürfen kommt auf Umstände des Einzelfalls an und wie die Interessenabwägung zwischen Mieter und Vermieter ausfällt: Ist zum Beispiel, wie in dem gezeigten Fall, ein privater gesicherter Keller vorhanden, kann dieser zur Unterbringung des teuren Rades genutzt werden, um die Gefahr eines Diebstahls zu minimieren. Mit den gleichen Argumenten kann man außerdem auch die Aufbewahrung des Fahrrads in der Wohnung durchsetzen – insbesondere, wenn es keinen privaten Keller gibt oder dieser dafür nicht nutzbar ist. Wichtig ist, dass man als Mieter argumentiert, warum die Bedenken des Vermieters, wie die Gefahr von Schäden im Treppenhaus beim Transport oder erhöhte Verschmutzungen im Einzelfall nicht greifen.

14 Antworten auf "Darf ein Mieter sein Fahrrad mit in die Wohnung nehmen?"

  • Ni Bo
    29.01.2021 - 09:35 Antworten

    Nachbar über mir nimmt sein Fahrrad mit in die Wohnung und stellt es im Wohnzimmer auf. Immer wenn er dran vorbei läuft, scheppert das Fahrrad. Ich frage mich wieso der das Fahrrad nicht in seinem Keller stellt. Im Hof und vor jeden Eingang gibt es zusätzlich auch Abstellplätze für Fahrräder. Die Treppe zum Keller ist kürzer als die Treppe zu seiner Wohnung. Kapier ich echt nicht. Mietvertrag besagt auch, dass Fahrräder nur an den ausgewiesenen Plätzen oder im eigenen Keller abgestellt werden dürfen. Muss ich wohl nochmals Beschwerde über den Herrn bei der Hausverwaltung einlegen, damit der Herr es irgendwann mal kapiert!

    • Hans Jürgen
      13.02.2021 - 21:15 Antworten

      Dich möchte man auch als Nachbar haben…Viel Spaß wenn die Klage abgewiesen wirst und du danach vom ganzen Haus gehasst wirst.

      • Marc
        25.11.2023 - 11:01 Antworten

        Das Thema Lärmbelastung ist auch komplett an die vorbei gegangen. Auf Nachbarn wie dich, die andere schon dazu nötigen so etwas auszuhalten sind unzumutbar

    • der.typ
      20.05.2021 - 09:27 Antworten

      Schließe mich dem anderen Kommentar an, dich will ich nicht als Nachbarn haben! Warum redest du nicht einfach mit ihm das ihr eine Lösung findet? Vielleicht kann er die Halterung ja etwas abändern dass es nicht mehr klappert? Aber Hauptsache gleich beschweren und rummotzen anstatt GEMEINSAM an LÖSUNGEN zu arbeiten. Vielleicht solltest dir auch überlegen in ein eigenes Haus zu ziehen wenn Geräusche anderer dich stören.

      • Ni Bo
        12.06.2022 - 07:54 Antworten

        Dann wünsche ich Euch meinen Nachbar als Nachbar, dann seht Ihr Mal, dass reden mit dem nichts bringt, denn das habe ich bereits mehrfachs versucht. Andere mit denen ich mich ausgetauscht habe, sind sogar der Meinung, dass er einen gesetzlichen Betreuer braucht bzw. dass man den Sozialpsychiatrischen Dienst einschalten sollte, denn ab und zu tickt der aus und schlägt wie ein Verrückter gegen Wände und Türen und die Heizung in seiner Wohnung. Er rennt ab und zu auch wie ein Kleinkind durch die Wohnung und spielt Ball im Wohnzimmer.

      • Marc
        25.11.2023 - 11:06 Antworten

        Habe ein ähnliches Problem mit meinem Nachbarn über mir. Der schleppt sein Fahrrad mit in die Wohnung und pumpt seine Räder lautstark dort auf und werkelt daran rum. Das klingt bei mir als würde die Decke gleich zusammenbrechen. Mit ihm zu reden ist nicht möglich. Er sieht sich im Recht. Muss als anonymer Außenstehender, der dem Lärm bin ständig ausgesetzt sein super toll sein, sich über Andere so abschätzend zu erheben mit so einem abfälligen Verhalten. Bravo! Ihr bekommt eine Goldmedaille

  • JDra
    11.06.2021 - 16:58 Antworten

    Hallo ich habe dazu auch nochmal eine Frage:
    Ich habe ein teures Rennrad 1800€+
    Die hausordnung sagt nur:
    „Die Fahrräder sind in dem dafür vorgesehenen Fahrradraum abzustellen.“ jener ist zwar Video überwacht, allerdings haftet der Vermieter Werder für Diebstahl noch für Beschädigungen.
    Außerdem habe ich noch ein kleines Kellerabteil. Die Kellertür liegt zwar im Haus inneren. Allerdings ist dieser nicht abgeschlossen und nicht videoüberwacht. Daher könnten Diebe sich dort viel Zeit lassen.

    Nun ist die Frage:
    Kann ich unter diesen Voraussetzungen meine Wohnung dafür nutzen?

    • Mietrecht.org
      12.06.2021 - 19:49 Antworten

      Hallo JDra,

      Sie können sich leider nur an der Rechtsprechung orientieren. Siehe z.B oben “2. Das sagt das Gericht”.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Markus Schütz
    09.08.2021 - 18:22 Antworten

    Hallo,

    ich nehme hin und wieder das Fahrrad in die Wohung um Reparaturen und Wartung (Luft aufpumpen) durchzuführen sowie auf dem Balkon zu reinigen. Gibt es dazu Urteile, die dies explizit berücksichtigen oder berücksichtigt obige Rechtssprechung auch diese Gegebenheit? Das Fahrrad wird häufig genutzt und hat einen Kaufwert von etwa 1800 €.

    • Mietrecht.org
      09.08.2021 - 18:37 Antworten

      Hallo Markus,

      das Fazit oben fasst die Situation gut zusammen. Es kommt auf den Einzelfall an.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Markus Hassebrauk
    24.05.2022 - 14:21 Antworten

    Hallo,

    bei mir stellt sich gerade die Frage ob ein offener nicht wettergeschützter Innehof, der auch von der Straße zugänglich ist, da die Hoftür meist offen steht, eine geeignete Abstellmöglichkeit ist?

    Fahrradständer sind auch nicht vorhanden und man könnte ein sportliches Fahrrad ohne Ständer nicht abstellen denn an die Hauswand darf man es auch nicht anlehnen.
    Mein Rad nutzte ich täglich, allerdings war es recht teuer (vor einem Jahr ca. 1200 €), also will ich es auf keinen Fall ungeschützt im Hof stehen lassen. Für den täglichen Gebrauch müsste ich mir extra wieder ein billiges Rad anschaffen.

    Vielen Dank und Grüße

    Markus

    • Mietrecht.org
      24.05.2022 - 21:47 Antworten

      Hallo Markus,

      es kommt immer auf den Einzelfall an. Für mich klingt der Hof nicht nach einem angemessenen Stellplatz für Fahrräder. Danken Sie daran, dass ein Fahrrad nicht nur “in sich” gesichert werden sollte, sondern möglichst irgendwo angeschlossen werden muss.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Kurt-Werner Heller
    24.06.2022 - 14:02 Antworten

    Darf Besuch, der nicht in dem Haus wohnt, sein Fahrrad mit in die Wohnung nehmen?

    • Mietrecht.org
      26.06.2022 - 20:55 Antworten

      Hallo Kurt-Werner,

      entscheidend ist die Rechtsprechung. Da der Fall sehr speziell ist, gehe ich davon aus dass es hierzu keine Rechtsprechung geben wird. Ich würde davon ausgehen, dass für den Besucher die selben Regeln gelten wie für die Mieter.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

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