Hackschnitzelheizungen werden mit erneuerbaren Energien betrieben. Ihr Brennstoff Holz wächst nach. Vor allem ist die Verbrennung von Holz auch unter klimatischen Gesichtspunkten ein neutraler Vorgang, da durch den Verbrennungsvorgang nicht mehr CO² freigegeben wird, als der Baum vorher gebunden hat. Gegenüber einer normalen Öl- oder Gasheizung spart die Hackschnitzelheizung nicht unbedingt Energie. Da Holz als Rohstoff aber deutlich billiger zu beschaffen ist, fällt ihr Betrieb weitaus weniger ins Gewicht als beim Verbrauch von Öl oder Gas.
In der Heizkostenabrechnung ergeben sich auch bei einer Hackschnitzelheizung keine wesentlichen Unterschiede gegenüber der Abrechnung von Öl oder Gas. Da der Vermieter nach der Heizkostenverordnung verpflichtet ist, den Energieverbrauch des Mieters zumindest anteilig nach dessen Verbrauch abzurechnen, muss der Vermieter entsprechende Erfassungsgeräte installieren. Dies können Wärmemengenzähler sein. Damit wird angezeigt, wie viel Kilowatt oder Megawatt Heizenergie für eine Wohnung verbraucht wurde. In der Heizkostenabrechnung wird der Energieverbrauch dann entsprechend wiedergegeben.
Unterschiede ergeben sich im Detail bei der Berechnung des Grundkostenanteils. Hier kann der Vermieter eine Vielzahl von mit der Unterhaltung der Hackschnitzelheizung anfallenden Nebenkosten auf den Mieter umlegen. Dazu gehören unter anderem die Kosten für eine Feinstaubmessung und die Entaschung. Ferner gehören die Kosten für die Anlieferung der Hackschnitzel dazu und die Wartungskosten der Anlage. Da die Hackschnitzel abgeladen und in eine Lagerhalle verbracht werden müssen, kann der Vermieter auch einen angemessen Arbeitsstundenanteil berechnen.
Soweit der Vermieter die Hackschnitzel selber herstellt, kann er dem Mieter dafür einen marktüblichen Preis in Rechnung stellen. Er braucht nicht umsonst zu arbeiten.
Allerdings kann der Vermieter nicht die verbrauchten Kilowattstunden in einen entsprechenden Verbrauch von Heizöl (Heizwert 1 ltr. Heizöl = ci. 10 kWh) umrechnen und dem Mieter dann den Heizölpreis berechnen. Er muss die Kosten berechnen, die er selbst tatsächlich aufgewandt hat. Keinesfalls darf er an den Nebenkosten verdienen.
03.03.2017 - 10:01
Wo erfahr ich denn, wer den Basispreis pro kWh festlegt und wie dieser sich zusammensetzt?
Muss mir der Vermieter eine Verteuerung des Basispreises pro Einheit erläutern bzw. nachweisen?
MfG
Wilfried
03.03.2017 - 15:38
Hallo Wilfried,
Sie können Belegeinsicht bei Ihrem Vermieter verlangen.
Viele Grüße
Dennis Hundt
04.11.2017 - 09:54
Habe eine Einliegerwohnung als Gewerbe-(Praxis)Räume gemietet. An der Heizung befinden sich keine Heizkostenverteiler. Die Heizung wird prozentual nach qm abgerechnet. Der Vermieter wohnt in der darüber liegenden Wohnung und heizt sein Wohnzimmer mit Kachelofen. Den Kaufpreis für das Holz legt er in der Nebenkostenabrechnung zu Grunde. Ist das statthaft. Seine Begründung: Es würden ja dadurch weniger Kosten für Gas anfallen, so dass ich davon profitieren würde.
Meine Frage: Darf der Vermieter die Kosten für sein Holz abrechnen?
Danke im Voraus
25.03.2024 - 08:33
Hallo wir haben im Mai 2022 einen neue Heizung bekommen (Hackschnitzelheizung) . Der Vermieter hat sich bis zum 20.03.2024 Zeit gelassen eine Abrechnung zu machen. zuvor hatten wir eine Ölheizung wo wir das Öl selber besorgen mussten. Auf mehrmalige Anfragen was mit den Kosten für die neue Heizung los ist hieß es immer es braucht noch Zeit um den Verbrauch festzustellen. Am 20.03.2024 kamm dann der Vermieter. Ihr habt seit 06.2022 bis heute 54000kwh verbraucht und berechnet diese mit 10cent pro kwh. Ist dieser Preis gerechtfertigt? Uns kommt das irgendwie sehr hoch vor.
MFG
THOMAS
25.03.2024 - 11:08
Hallo Thomas,
der Vermieter muss die Kosten für den Brennstoff nachweisen. Lassen Sie sich die Rechnung geben.
Viele Grüße
Dennis Hundt