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Kleinreparatur: Heizung entlüften

Der Winter steht vor der Tür und es muss geheizt werden. Nun sammelt sich in so mancher Heizung über das Jahr jede Menge Luft an und die Heizkörper werden nicht richtig warm.

Wie verhält sich nun die Rechtslage, wenn man als Mieter auf Grund einer sogenannten „Kleinreparaturklausel“ im Mietvertrag vom Vermieter dazu aufgefordert wird, die Entlüftung der Heizkörper auf eigene Kosten zu veranlassen oder sogar selbst vorzunehmen?

Die Rechtsprechung hält Kleinreparaturklauseln in Mietverträgen nur dann für wirksam, wenn sie bestimmte Voraussetzungen einhalten.

Was Kleinreparaturklauseln z.B. nicht vorschreiben dürfen:

a) Sie dürfen dem Mieter keine Verpflichtung zur Selbstvornahme oder Beauftragung eines Handwerkers auferlegen ( OLG München, Urteil vom 12.01.1989, Az: 29 U 2366/88 )

b) Die Kleinreparaturklauseln müssen auf Gegenstände beschränkt sein, die dem häufigen Zugriff des Mieters ausgesetzt sind ( AG Berlin Charlottenburg, Urteil vom 31.08.2011, Az: 212 C 65/11 )

Fazit: Kleinreparatur – Heizung entlüften

Eine Kleinreparaturklausel im Mietvertrag, welche dem Mieter u.a. die Verpflichtung zur „Entlüftung“ der Heizkörper auferlegt, bzw. anordnet, dass dieser einen Handwerker hiermit beauftragt, würde sehr wahrscheinlich einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhalten, da sie zum einen dem Mieter eine „Pflicht zur Vornahme“ auferlegt und zum anderen auch einen Gegenstand, betrifft hier die Heizung, bei welchem es der Mieter keineswegs selbst in der Hand hat, durch die Häufigkeit seines Zugriffs den Grad der Abnutzung mitzubestimmen.

7 Antworten auf "Kleinreparatur: Heizung entlüften"

  • alf Kretschmer
    28.10.2014 - 10:51 Antworten

    Frage kann der Vermieter vertraglich verlangen. Das ich die Heizung selbst entlüfte. Was ist wenn schaden an der Heizung entstehen?

    Grus alf

    • Mietrecht.org
      28.10.2014 - 14:48 Antworten

      Hallo Herr Kretschmer,

      ich kann Sie hier nur auf das Fazit zur Kleinreparatur verweisen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      • Uwe Kneip
        18.04.2023 - 19:22 Antworten

        Sehr geehrte Damen und Herren,
        wenn der Mieter dem Vermieter keine Info gibt, dass die Heizkörper zu entlüften sind und dadurch evtl. ein Mehrverbrauch entsteht. Der Mieter hat einen Schlüssel dafür.
        Wer trägt die evtl. Mehrkosten.
        Der Mieter oder der Vermieter?

        Mfg
        Ute und Uwe Kneip

        • Mietrecht.org
          18.04.2023 - 19:24 Antworten

          Hallo Uwe,

          wenn der Mieter merkt, dass der Heizkörper nicht mehr vollflächig warm wird, muss er den Vermieter informieren oder den Heizkörper entlüften. Ich verstehe Ihre Frage nicht so ganz.

          Viele Grüße

          Dennis Hundt

  • K. Helm
    26.11.2014 - 18:39 Antworten

    Hallo,
    Kann die HV die Kosten für eine (unsinnige, da EG Wohnung in einem Mehrparteienhaus) Entlüftung von mir zurückverlangen? Es wurde nur einer von Vieren entlüftet. Der Handwerker wurde von der HV beauftragt, nachdem ich ihr mitteilte, dass die Heizung nicht geht!

    Vielen Dank

  • Christine
    18.04.2024 - 17:54 Antworten

    Hallo,

    ich habe eine Frage zur Heizungsentlüftung. Können die Kosten dafür mit einer wirksamen Kleinreparaturklausel (2 x Obergrenze Betrag) auf den Mieter umgelegt werden oder zählt diese zu den Wartungsarbeiten der Heizung und kann mit der Betriebskostenabrechnung umgewälzt werden?

    • Mietrecht.org
      19.04.2024 - 10:06 Antworten

      Hallo Christine,

      wie Sie oben gelesen haben, kommt eine Kleinreparaturklausel eher nicht in Frage. Ggf. lassen sich die Kosten im Rahmen der Wartung umlegen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

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