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Mietvertrag vorzeitig kündigen: Welche Möglichkeiten hat der Mieter?

Mit Abschluss eines Mietvertrages geht man als Mieter immer eine vertragliche Bindung für eine bestimmte Dauer ein.

Hierbei ist es egal, ob man einen Zeitmietvertrag abgeschlossen, für eine bestimmte Dauer auf sein ordentliches Kündigungsrecht vertraglich verzichtet hat, oder einfach nur die gesetzliche Kündigungsfrist einhalten muss-vor Ablauf der Kündigungsfrist aus einem Mietvertrag „herauszukommen“ ist schwierig.

Kann man als Mieter etwas unternehmen, um „vorzeitig“- also vor Ablauf der vertraglich vereinbarten oder gesetzlichen Kündigungsfrist  aus einem Mietverhältnis  entlassen zu werden?

1. Die harte Wahrheit: Vorzeitig Kündigen ist nicht möglich.

Verträge sind prinzipiell einzuhalten und damit auch die darin vereinbarten „Vertragslaufzeiten“. Hat man sich daher z.B. in einem Zeitmietvertrag wirksam verpflichtet, die Mietsache für eine bestimmte Dauer anzumieten, oder für einen gewissen Zeitraum vertraglich auf sein Recht zur ordentlichen Kündigung verzichtet, muss man sich grundsätzlich auch daran festhalten lassen. Ist der Mietvertrag unbefristet abgeschlossen, greifen die gesetzlichen Kündigungsfristen ein.

Beispiele für mögliche Ausnahmefälle:

  • Der abgeschlossene Zeitmietvertrag ist unwirksam z.B. wegen mangelnder Schriftform bei Vertragsschluss;
  • Der formularmäßig vereinbarte Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht geht über einen Zeitraum von 4 Jahren hinaus (BGH: Urteil vom 06.04.2005, Az: VIII ZR 27/04);
  • Es besteht ein Grund zu einer außerordentlichen fristlosen Kündigung;

2. Einen “guten” Nachmieter finden (und dem Vermieter vorstellen)

Eine weitere potentielle Möglichkeit vor Ablauf des Mietverhältnisses aus dem Vertrag entlassen zu werden, ist die Stellung eines Nachmieters, welcher in das bestehende Vertragsverhältnis einzutreten bereit ist und der vom Vermieter akzeptiert wird.

Wichtig: Ohne eine entsprechende Vereinbarung im Mietvertrag (Nachmieterklausel) muss sich der Vermieter nicht darauf einlassen, einen Nachmieter in den Mietvertrag aufzunehmen und den Vormieter zu entlassen.

Tipp: Besonders bei Mietverträgen mit längerer „Vertragslaufzeit“ sollte man daher als Mieter darauf achten, eine „Nachmieterklausel“ mit in den Vertrag aufzunehmen.

Mehr dazu unter: Mietvertrag: Drei Nachmieter stellen und früher ausziehen?

3. Einen einvernehmlichen Aufhebungsvertrag mit dem Vermieter schließen

Sollte der Vermieter ebenfalls an einer vorzeitigen Vertragsauflösung interessiert sein, kann man natürlich jederzeit das Mietverhältnis auch einvernehmlich mittels eines Aufhebungsvertrags beenden.

Wichtig: Als Mieter hat man keinen einseitigen Rechtsanspruch auf den Abschluss eines Mietaufhebungsvertrages.

Tipp: Eine gute Möglichkeit, eine vorzeitige Vertragsaufhebung zu forcieren, ist das Angebot an die andere Vertragspartei, eine Abstandszahlung zu leisten. Dies wird in der Praxis bei Aufhebungsverträgen desöfteren so gehandhabt.

4. Wohnung bis zum Ablauf der Kündigungsfrist untervermieten

Diese Möglichkeit bleibt dem Mieter fast immer gegeben, da der Vermieter die Untervermietung i.d.R. nur dann verbieten kann, wenn in der Person des Dritten ein wichtiger Grund gegeben ist, z.B. bei einer Nutzungsänderung der Mietsache im Rahmen eines gewerblichen Mietvertrages durch den Untermieter(OLG Köln: Urteil vom 12.04.1996, Az: 20 U 166/95).

Wichtig: Der Mieter braucht zur Untervermietung prinzipiell die Erlaubnis des Vermieters. Wird ihm diese vom Vermieter unberechtigt verweigert, kann er außerordentlich unter Einhaltung der gesetzlichen Frist kündigen gem. § 540 Abs. 1 BGB.

Für Mietverhältnisse über Wohnraum gilt ergänzend die Vorschrift des § 553 BGB. Hier kann der Mieter bei Vorliegen eines berechtigten Interesses auf die Untervermietung von Teilen seiner Wohnung von seinem Vermieter die Erlaubnis verlangen, es sei denn in der Person des Untermieters liegt ein wichtiger Grund vor, der Wohnraum würde übermäßig belegt, oder dem Vermieter kann die Überlassung aus sonstigen Gründen nicht zugemutet werden.

5. Außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund

Die Möglichkeit zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund gemäß § 543 BGB besteht für den Mieter nur bei tatsächlichem Vorliegen von Gründen, die eine solche fristlose Kündigung auch rechtfertigen. Denn das Gesetz schreibt hierfür u.a. vor, dass unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der beidseitigen Interessen der Vertragsparteien ein Abwarten bis zum Ablauf der regulären Kündigungsfrist oder der sonstigen Vertragsbeendigung für einen Vertragspartner nicht zumutbar sein darf..

Beispiele für außerordentliche Kündigungsgründe:

  • Dem Mieter wird der vertragliche Gebrauch der Mietsache ganz oder zum Teil nicht rechtzeitig gewährt, oder wieder entzogen (§ 543 Abs. 2 Nr. 1 BGB);
  • Starker Schimmelpilzbefall in den Mieträumen kann eine außerordentliche fristlose Kündigung wegen Gesundheitsgefährdung rechtfertigen(LG Duisburg, Urteil vom 23.01.2001, Az: 13/23 S 359/00);
  • Bedrohung des Mieters durch den Vermieter oder ihm nahestehende Personen (LG Hannover, Urteil vom 14.03.2000, Az: 18 S 665/99);

Fazit

Eine vorzeitige „Entlassung“ aus dem Mietvertrag entspricht nicht der Regel und ist daher auch nicht so einfach durchzusetzen. Ein Rechtsanspruch hierauf ist in den allermeisten Fällen nicht gegeben und man sollte daher als Mieter auf die „Kulanz“ des Vermieters bauen, um mit diesem gemeinsam eine Lösung zu suchen.

147 Antworten auf "Mietvertrag vorzeitig kündigen: Welche Möglichkeiten hat der Mieter?"

  • Klaus Flöß
    12.05.2016 - 07:51 Antworten

    Kann ein Zeitmietvertrag vom Vermieter vorzeitig wegen Eigenbedarf oder Verkauf gekündigt werden?

      • Theresa Schmidt
        04.03.2023 - 14:57 Antworten

        Guten Tag Herr Hundt.

        Ich habe ein Problem. Ich habe in Ungarn studiert und habe einen Vertrag für ein Jahr im September geschlossen für ein Haus mit Garten. Nun folgendes: Ich habe keinen einzigen Tag aus gesundheitlichen Gründen dort verbracht und bin wieder in meinem Heimatland in der Klinik, weil ich schwer krank bin. Ebenfalls verdiene ich kein Geld und bekomme keine Studienbeihilfe, da ich momentan aufgrund meiner schweren Erkrankung nicht mehr studieren kann und wie es aussieht werde ich auch nie wieder nach Ungarn zurückkehren. Ich würde gern aus dem Mietvertrag raus weil das sind monatlich 800€, die ich mir nicht mehr leisten kann, und jetzt möchte der Vermieter sogar die Miete noch um 75€ erhöhen. Was kann ich machen um aus dem Vertrag rauszukommen? Ich bin wirklich schwer krank und habe mehrere OP hinter sowie vor mir.
        Ich wäre Ihnen für jede Hilfe dankbar.

        Mit freundlichen Grüßen

        Theresa Schmidt

        • Mietrecht.org
          04.03.2023 - 15:27 Antworten

          Hallo Theresa,

          wenn ich Sie richtig verstehe, geht es um ein Haus in Ungarn. Hier im Portal geht es leider nur um das deutsche Mietrecht.

          Viele Grüße

          Dennis Hundt

  • Tim Meyer
    27.06.2016 - 14:46 Antworten

    Vielen Dank für diesen interessanten Artikel.
    Mich beschäftigt bin jedoch ein Sonderfall und vielleicht können Sie auch hier Klärung bringen:

    Ich bin Mieter einer Genossenschaftswohnung (und Genosse), derzeit ist die Wohnung mit Erlaubnis bis Ende 2017 untervermietet.
    Beruflich ist nun klar, dass ich die Wohnung nach Ablauf des Untermietverhältnisses nicht mehr selbst beziehen werde und zu dessen Ablauf kündigen werde.
    Da mein Nachbar (ebenfalls Genosse) zwecks Zusammenlegung Interesse an meiner Wohnung hat, erwäge ich bereits zum jetztigen, – unüblich frühen Zeitpunkt – meine Kündigung zu Ende 2017 auszusprechen (denn ohne meine Kündigung prüft die Genossenschaft nicht die praktische Umsetzbarkeit der Zusammenlegung und diese Prüfung möchte ich meinem Nachbarn gerne ermöglichen).

    Soviel zum Rahmen, nun meine eigentliche Frage zu folgenden Szenario:
    – Meine Kündigung ist zum Ende 2017 ausgesprochen.
    – Meine Untermieterin entscheidet sich zu einer Kündigung mir gegenüber, zum Beispiel zum 30.6.2017.

    Muss ich in dieser Situation zwingend den von mir ausgesprochenen Kundigungszeitpunkt einhalten, oder habe ich die Möglichkeit für die bereits gekundigte Wohnung eine weitere, Kündigung zu einem Zeitpunkt VOR Ende 2017 auszusprechen (natürlich unter Einhaltung der Fristen)?

    Falls ja, auf welche Rechtsgrundlage kann ich mich hierfür beziehen?

    Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Mühe und verbleibe mit besten Grüßen aus Berlin,

  • Sophie
    07.09.2016 - 13:37 Antworten

    Kann man denn ein Zeitmietvertrag vorzeitig kündigen, wenn man beruflich in eine andere Stadt zieht die weiter weg ist?

  • Jessica
    25.11.2016 - 10:55 Antworten

    Hallo,

    Wir haben auch einen 4 Jahresmietvertrag Unterschrieben weil wir hier eigentlich auch bleiben wollten. Jetzt können wir aber ein super tolles und günstiges Haus kaufen. Und fragen uns ob wir jetzt aus unseren Vertrag rauskommen, und wie?

      • Jamshidbek
        05.08.2024 - 23:57 Antworten

        Ich habe eine Frage, ich habe eine Wohnung gemietet, und möchte nun schnellstmöglich ausziehen, da es hier unerträglich ist.
        1) Hausmeister kümmert sich um nichts, ich habe mehrmals angerufen, geschrieben, keine Reaktion. Es tropft wasser im Badezimmer.
        2) Es gibt Schimmel in der Wohnung
        3) die Nachbaren sind echt laut, sie hören Musik mit stereo, meistens ist es unerträglich, wenn man sie anspricht, meckern sie einfach und machen sie weiter, Vermieter ist informiert
        4) die Treppe ist einfach sehr dreckig, die Nachbarn kümmern sich drum nichts, sie lassen ihren Müll auf der Treppe und putzen sie auch nie, es stinkt immer.

        Kann ich ohne Kündigungsfrist den Mietvertrag frühzeitig kündigen?

        • Mietrecht.org
          06.08.2024 - 09:00 Antworten

          Hallo Jamshidbek,

          Sie schildern gründe, die i.d.R. nicht für eine außerordentliche fristlose Kündigung taugen. Ich gehe davon aus, dass Sie mit der gesetzlichen Frist von drei Monaten kündigen müssen.

          Viele Grüße

          Dennis Hundt

  • Silke
    25.01.2017 - 16:19 Antworten

    Hallo.

    Ich habe ein Problem mit meinem neuen Vermieter (bin aber noch nicht eingezogen) er ruft mich und meine Eltern mehrmals am Tag an das ich doch bevor ich in die Wohnung ziehen gründlich sauber machen soll (was eigentlich klar ist). Und das mein Namensschild schief an den Briefkasten hängt und noch so ein paar Kleinigkeiten.
    Was kann ich gegen den Mietvertrag tun? Ich würde mich freuen wenn sie mir helfen würden.

    LG silke

    • Mietrecht.org
      25.01.2017 - 16:54 Antworten

      Hallo Silke,

      was wollen Sie gegen den Mietvertrag tun? Möchten Sie diesen kündigen?

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      • Silke
        25.01.2017 - 17:16 Antworten

        Am liebsten ja. Gibt es die Möglichkeit wie man da raus kommt ?

        • Mietrecht.org
          25.01.2017 - 17:26 Antworten

          Hallo Silke,

          sofern Sie keinen Kündigungsausschluss vereinbart haben, können Sie jederzeit mit der gesetzlichen Frist kündigen.

          Viele Grüße

          Dennis Hundt

  • Maja
    07.02.2017 - 18:30 Antworten

    Hallo,
    wir haben ein Problem bei der Kündigung unseres Mietvertrags.
    Mindestmietdauer beträgt laut Vertrag ein Jahr, nun sollen noch 3 Monate extra Kündigungsfrist hinzukommen. Dies ist jedoch vertraglich für uns nicht klar ausformuliert. Dort steht “Eine Kündigung ist erstmalig nach Ablauf eines Zeitraumes von einem Jahr mit der gesetzlichen Frist zulässig.”
    Gibt es einen Weg das Mietverhältnis wie gedacht nach einem Jahr zu beenden?
    Liebe Grüße

  • Jessica Bienert
    21.03.2017 - 16:42 Antworten

    Hallo,

    wir haben ein Problem. Und zwar zieht von meinem Freund der kleine Sohn (8 Jahre) zu uns, da viele Probleme in der Schule bestehen. Wir haben auch schon was passendes gefunden am Stadtrand wo es etwas ruhiger ist. Momentan wohnen wir nur in einer 2-Raum Wohnung und da hätte der kleine kein Zimmer für sich. Da unsere Vermietung nichts passendes für uns frei hat was uns natürlich auch gefällt und bezahlbar ist, haben wir uns anderweitig umgesehen. Dort wäre ab Mai was frei, aber wie hätten wir eine Chance vorzeitig aus dem Mietverhältnis rauszukommen?

    LG Jessy

    • Mietrecht.org
      21.03.2017 - 20:38 Antworten

      Hallo Jessica,

      Sie können einen einvernehmlichen Aufhebungsvertrag schließen – eine weitere Möglichkeit wäre die Untervermietung.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Viktor
    05.04.2017 - 16:16 Antworten

    Hallo.
    Ich habe letztes Jahr im April zum 15.04.2016 meine Wohnung gemietet. Im Vertrag wurde festgesetzt, dass beide Vertragsparteien vereinbaren, dass für den Zeitraum vom 15.04.2016 bis zum 30.04.2017 das ordentliche Kündigungsrecht beiderseits ausgeschlossen wird. Danach gelten die Regelungen gemäß Abs. 2.3.
    Jetzt habe ich Ende März 2017 meine Kündigung eingereicht.
    Wirken die 3 Monate Kündigungsfrist dann erst ab dem 30.04.2017?

  • Pire
    29.04.2017 - 16:26 Antworten

    Hallo,
    wir möchten unseren Mietvertrag vorzeitig kündigen. Das Mietverhältnis besteht seit 9 Jahren. Wir haben momentan Probleme mit den neuen eingezogenen Nachbarn und noch dazu haben wir einen sehr ausgeprägten Schimmelbefall in der Wohnung. Ist dies ein Grund zur vorzeitigen Kündigung des Mietvertrages und wie müsste ich vorgehen?

  • Andreas
    27.07.2017 - 04:29 Antworten

    Hallo,

    Unser momentaner Vermieter will das Haus indem wir zur Miete Wohnen verkaufen. Wir haben es zu Kauf als erste angeboten bekommen und haben abgelehnt.
    Da wir dem Verkauf nicht im Wege stehen wollen, haben wir schriftlich einer Räumung binnen 3 Monaten, nach einem evtl. beurkundetem Verkauf zugestimmt.
    Noch ist die Wohnung nicht verkauft, aber wir haben eine tolle neue Wohnung gefunden in die wir binnen eines Monats einziehen können.

    Kann ich auf Grund der drohenden, wenn auch zugestimmten Räumung vorzeitig kündigen und was wer die Rechtsgrundlage?

    • Mietrecht.org
      27.07.2017 - 14:30 Antworten

      Hallo Andreas,

      die können mit der gesetzlichen Frist kündigen oder einen Aufhebungsvertrag schließen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Michael
    04.08.2017 - 21:41 Antworten

    Hallo zusammen, kann ich meinen Mieter kündigen, wenn die Nebenkostenabrechnung seit 3 Wochen nicht bezahlt wurde?

    Außerdem wurden zwei Türen von dem Ex Freund kaputt getreten.

    Vorab, ich habe nichts gegen Hunde. Einen Hund hat sie jetzt auch gekauft. Ich möchte das aber nicht.

    In der Vergangenheit wurden zwei Monatsmieten nicht bezahlt.

    Danke für die Antworten.

  • Klaudia Boelen
    10.09.2017 - 21:46 Antworten

    Hallo,

    am 31.07.2017 habe ich meine Kündigung geschrieben zum 31.10.2017. Laut Mietvertrag kann ich bis zum 3. Werktag des Folgemonats zum Ende des übernächsten Monats kündigen.
    Das Problem besteht darin, dass der Vermieter von der Kündigung persönlich bis zum 3. Werktag des Folgemonats Kenntnis von der Kündigung nehmen muss. Dies war nicht möglich, da der Vermieter vom 30.07.-13.08.17 urlaubsbedingt abwesend war. Kenntnis bekam er also am 13.08.2017. Nun besteht er darauf, dass ich bis zum 30.11.2017 Miete zahlen soll.
    Was kann ich machen?
    Viele Grüße
    Klaudia Boelen

    • Mietrecht.org
      11.09.2017 - 11:56 Antworten

      Hallo Klaudia,

      Sie müssen den fristgerechten Eingang der Kündigung beweisen. Wenn der Vermieter seinen Briefkasten (warum auch immer) nicht leert, ist das natürlich nicht das Problem von Ihnen als Mieterin.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Dorén
    21.09.2017 - 20:29 Antworten

    Hallo,

    Ich habe in meinem Mietvertrag eine Mindestlaufzeit von 1 Jahr.
    Diese endet Ende Nov. 2017 – kann ich schon eine Kündigung abschicken ( bevor diese Frist abläuft), um schnellstmöglich ausziehen zu können?
    Und wenn ja, was muss ich beachten, damit alles rechtskräftig ist?
    Gibt es einen Weg um diese zusätzlichen 3 Monate herumzukommen? (Außer Aufhebungsvertrag oder Nachmieter?)

    Vielen Danke für Ihre Hilfe!

  • Janin
    04.10.2017 - 15:11 Antworten

    Hallo,
    mein Ex und ich wohnen noch zusammen aber er will und muss wegen der Arbeit ausziehen. Wir haben einen Zeitmietvertrag von 2 Jahren, der noch bis 6/18 läuft. Nun stellt sich der Vermieter quer und lässt ihn nicht aus dem Mietverhältnis raus,haben auch zusätzlich ein Schriftstück aufgesetzt das ich dort wohnen bleibe. Ich möchte hier noch wohnen bleiben allein wegen meinem Kind (durch die Schule) und Wohnungen zufinden in der Gegend sind mit Wartezeiten. Des Weiteren meint der Vermieter egal ob er sich nun schon eine Wohnung gesucht hat, dass er meinem Ex kein Schriftstück gibt für die Ummeldung beim Bürgeramt und das er trotzdem die Miete für die Wohnung tragen soll. Er lässt uns nur beide raus mit einem Aufhebungsvertrag, doch wie schon geschrieben will ich hier noch wohnen bleiben.

  • Valeria
    15.11.2017 - 13:55 Antworten

    Guten Tag, ich hab folgendes Problem: wohne in 2er WG. Ich bin eine Studentin, 22, und mein Mitbewohner ist Kellner, 29. er kommt ständig in der Mitternacht nach hause, meistens betrunken und hört laute Music im Wohnzimmer, da ich nicht schlafen kann, auf meine bitten das leiser zu machen reagiert er nicht. Außerdem, ist er einmal um 2 Uhr in der Nacht in mein zimmmer halb nackt (selbstverständlich voll betrunken) gekommen, sich auf mein Bett gelegt und sagte “ich schlafe heute mit dir”. Ich hab fast mit Gewalt ihn aus dem Zimmer geworfen.. außerdem, wir wohnen schon 3 Monate zusammen, haben aber nur 1 Schlüssel, da er den 2te verloren hat und “hat so viel zu tun und hat keine Zeit um ein Ersatzslüssel zu machen”. Ich habe jetzt echt Angst zusammen mit dem Typ in einer Wohnung zu bleiben, da er zu viel und regelmäßig trinkt und wird dann total inadequat..

    Also noch 3 Monate überlebe ich hier nicht. Kann ich wegen diesen Gründen vorzeitig kündigen?

    Mit freundlichen Grüßen
    Valeria

  • Nici
    27.11.2017 - 17:48 Antworten

    Hallo*

    wir haben unser Mietverhältnis gekündigt zum 31.12.17
    Mündlich wurde gestern die Wohnung übergeben, sodass bis max. 30.11.17 Miete gezahlt werden muss.
    Da mein Freund einen Wohnungsschlüssel verloren hat wurde mit der Übergabe vereinbart, dass er heute eine Eidesstaatliche Erklärung vorbeibringt und anschließend das Schreiben für die Kautionauszahlung erhält – das Übergabeprotokoll wurde ihm gestern ausgehändigt.
    Nun haben sich die Vermieter das anders überlegt und mitgeteilt, dass das Schloss ausgetauscht werden soll auf unsere Kosten – ist ja kein Problem. Da die Hausverwaltung nun meinte, dass dies voraussichtlich 6 Wochen andauern wird, weigern sich die Vermieter (die Eigentümerin wollte nach einer “Grundrenovierung” selber einziehen) dies zu akzeptieren und bestehen nun doch auf die Auszahlung der Miete.
    Schriftlich wurde nicht vereinbart, dass das Mietverhältnis vorzeitig aufgehoben wird, allerdings liegen mündliche Vereinbarungen vor bei denen ich und mein Freund dabei waren.
    Wie verhält sich hier die Rechtslage?

    • Mietrecht.org
      27.11.2017 - 18:37 Antworten

      Hallo Nici,

      in so eine Situation würde ich als Mieter immer einen Mietaufhebungsvertrag schließen. So könnten Sie beweisen, dass das Mietverhältnis eher enden soll.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Julia
    16.01.2018 - 10:43 Antworten

    Hallo,

    wir haben zum 1.1.18 einen Mietvertrag unterschrieben und sind jetzt am Wochenende eingezogen. Die Mindestlaufzeit wurde so angesetzt, dass wir mindestens für ein Jahr dort wohnen müssen.
    Nun haben wir aber, seitdem wir eingezogen sind kein Auge mehr zubekommen.
    Die Obermieter trampeln so penetrant laut, dass man genau weiß, wann sich wer, in welchem Zimmer aufhält. Das geht schon morgens um 5 Uhr los, sodass wir davon aufwachen und endet meist erst nach weit nach 22 Uhr.
    Zusätzlich hört man die Haustüren im Flur und das Treppenlaufen stärker als gedacht. Jede Nach ab 2/3 Uhr startet ein Geräusch, was sich wie eine Waschmaschine, ein Agregat was sich einschaltet oder einfach nur ein rythmisches brummen und bumsen anhört. Davon wachen wir jeden Mal auf. Ich hab seit Tagen nicht geschlafen und werde von Tag zu Tag gestresster.
    Haben wir irgendeine Möglichkeit vorzeitig aus dem Mietvertrag zu kommen?

    • Mietrecht.org
      16.01.2018 - 12:25 Antworten

      Hallo Julia,

      der erste Weg wäre die Dokumentation und dann ggf. eine Mietminderung. Wenn der Vermieter mitspielt, kann auch ein Mietaufhebungsvertrag die Lösung sein.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Meral Simsek
    14.02.2018 - 18:42 Antworten

    Hallo,

    ein toller Artikel, ich hoffe sie können mir auch etwas behilflich sein. Wir leben mit 3 Personen (Ehemann, Tocher und ich) in einer 2 Zimmer Wohnung. Nun bin ich mit den zweiten Kind Schwanger und in 4 Monaten ist die Entbindung. Jetzt ist es schon sehr schwer,aber wenn das baby da ist will ich mir nicht vorstellen wie chaotisch das in unserer zwei Raum Wohung wird. Seit längerem suchen wir eine 3 Zimmer Wohnung,die suche gestaltet sich wirklich sehr schwer. Vor zwei Tagen haben wir eine wirklich tolle Wohnung besichtigt und die derzeitige Mieterin meinte das zum 01.03. jemand gesucht wird. Derzeit warten wir auf die Entscheidung des Besitzers. Meine Frage; können wir aufgrund unserer lange schneller aus dem Missverhältnis der jetzigen Wohnung raus wenn die Rückmeldung positiv sein sollte? Ein Monat könnten wir das paralell zahlen aber 3 monate sind wirklich sehr schwer, selbst bei einer positiven Rückmeldung müssten wir das in diesen Fall ablehnen. Gibt es eine Möglichkeit da was zu machen? Über eine zeitnahe Antwort würden wir uns sehr freuen. Vielen Dank im Voraus.

    LG Familie S.

    • Mietrecht.org
      15.02.2018 - 09:11 Antworten

      Hallo Meral,

      bieten Sie dem Vermieter Ihre Hilfe bei der Nachmietersuche an und schließen Sie dann im besten Fall einen Mietaufhebungsvertrag. Ein Recht früher aus dem Vertrag zu kommen haben Sie m.E. aber nicht.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Michelle
    13.03.2018 - 18:52 Antworten

    Hallo Dennis.
    Ich habe einen Mietvertrag mit einer Mindestlaufzeit von 2 Jahren gehabt. Ich habe nach 6 Monaten (mit Absprache) meinen Vertrag mit einer 3 Monatsfrist gekündigt und eine Kündigungsbestätigung erhalten. Zusätzlich have ich Nachmieter gefunden und diese dem Makler vorgestellt.
    Diese haben einen neuen Mietvertrag unterschrieben.
    Jetzt fordert die Vermieterin über den Makler, dass ich die entstandenen Kosten von 2 Mietverträgen und 2 Schufa- Auskünften übernehme. Außerdem behauptet der Makler er hätte auf seine Courtage verzichtet, die ich eigentlich hätte tragen müssen. Muss ich die entstandenen Kosten tragen? Er argumentiert damit, dass die Rechtsgrundlage dafür seie, dass ich vorzeitig einen zeitmietvertrag gekündigt habe und die vermieterin nur aus Kulanz zugestimmt hat.
    Vielen Dank für die Hilfe!

    • Mietrecht.org
      13.03.2018 - 20:03 Antworten

      Hallo Michelle,

      alle diese Forderungen hätte die Vermieterin in einem Aufhebungsvertrag fixieren können. Jetzt wo die Kündigung bestätigt wurde und die Nachmieter eingezogen sind, sehe ich keinen Weg mehr dafür. Lassen Sie sich im Zweifel bitte rechtlich beraten.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Stephanie
    03.04.2018 - 11:48 Antworten

    Hallo Dennis,

    mein Partner hat fristgerecht gekündigt; Nachmieter wurden bereits vorgeschlagen-da wir verkürzen möchten. Aus gesundheitlichen Gründen (ich – seine Lebenspartnerin, Grad der Behinderung 100, Merkzeichen BL, H, kein Pflegefall – ziehen wir in ein barrierfreies Haus.

    Jetzt haben wir von der Verwaltung erfahren, dass evtl. ein Verlauf anstünde & mein Partner auf eine Rückmeldung warten müsse, ob verkauft wird oder nicht. Die Nachmietervorschläge somit hinfällig…?

    Kann eine Kürzung der Frist dennoch umgesetzt werden? Auf Spekulationen ist schwer zu handeln.

    Liebe Grüße

    S. Bibow

    • Mietrecht.org
      03.04.2018 - 16:52 Antworten

      Hallo Stephanie,

      als Mieter können Sie immer fristgerecht kündigen. Für die Nachmietersuche und die Aufhebung des Vertrages brauchen sie immer die Zustimmung des Vermieters.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Nicole Huisman
    10.04.2018 - 20:19 Antworten

    Guten Abend
    Eine tolle Seite, nur für mein Anliegen habe ich keine Antwort gefunden.
    Seit Juni 2016 wohne ich in einer Liegenschaft, die von einer Verwaltung betreut wird. Ich hatte einen Jahresvertrag damals unterschrieben.Im August 2017 habe ich in die unterste Wohnung gewechselt. Die 3 Monate Kündigungsfrist musste ich nicht einhalten, da der Vertrag übernommen wurde. Nun habe ich die Wohnung Fristgerecht am 29.3.18 per 30.6.18 gekündigt. Erst da sah ich, dass wieder eine Jahresfrist im Vertrag steht, aber bis 30.9.18.
    Im Mietvertrag ist aber auch drin, dass es ein Lift gibt. Der ist aber seit Oktober 2017 ausser Betrieb. Es es nun nicht so, dass der Mietvertrag von der Verwaltung nicht eingehalten wurde und ich somit nicht die Jahresfrist einhalten muss?

    Würde mich sehr freuen, eine Antwort darauf zu bekommen.
    Viele Grüsse
    Nicole

    • Mietrecht.org
      11.04.2018 - 07:47 Antworten

      Hallo Nicole,

      wenn ein Lift im Vertrag zugesagt wurde, wäre die erste Option m.E. eine Mietminderung.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • A.Meumerzheim
    23.04.2018 - 13:48 Antworten

    Meine Mitbewohnerin und ich haben unser Studium abgebrochen, da ich erfahren habe, dass ich Schwanger bin. Da unser Elternhaus 200 km weit weg ist und mein Partner dort ebenfalls lebt möchten wir die Wohnung kündigen und zurück zur Heimat. Der Mietvertrag hat jedoch eine Mindestvertragslaufzeit von einem Jahr.

    Gibt es eine Möglichkeit frühzeitig aus dem Vertrag rauszukommen ?

    • Mietrecht.org
      23.04.2018 - 16:56 Antworten

      Hallo A.Meumerzheim,

      ich würde den Vermieter bitten, eine Mietaufhebungsvertrag mit Ihnen abzuschließen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Leonardo
    28.05.2018 - 17:19 Antworten

    Hallo ich möchte aus meinem Zeitmietvertrag herauskommen. Im Vertrag ist die Klausel, dass der Vermieter nach zwei Monatsmieten im Rückstand kündigen Kann. Gibt es rechtliche Folgen für mich wenn ich es auf diese Art versuche das Verhältnis zu beenden?

    • Mietrecht.org
      28.05.2018 - 20:06 Antworten

      Hallo Leonardo,

      Sie würden sich Schadenersatzpflichtig machen. Denken Sie nur daran, wenn der Vermieter noch Monate braucht, um die Wohnung neu zu vermieten. Sie kommen keine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung und riskieren weitere Probleme.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Laura
    19.06.2018 - 20:03 Antworten

    Guten Abend Dennis Hundt,

    ich bin mit Zwillingen schwanger und wohne mit meinem Lebensgefährten in einer 38,3 qm großen Wohnung. Seit Wochen kämpfen wir um aus unserem Zeitmietvertrag heraus zu kommen, da wir in dieser weder Platz für ein Zwillingsbett haben, geschweige den Kinderwagen irgendwo unterbringen können. Da wir aus eigener Hand leider keinen Nachmieter für unsere Wohnung gefunden haben, habe ich mich erneut an die Vermietung gewendet und nach einem Aufhebungsvertrag gebeten. Zuerst wurde mir versichert das dies kein Problem sei und man sich den Zustand unserer Wohnung und ob man diese so übernehmen kann anschauen wollen würde. An dem Tag als der Mitarbeiter der Vermietung bei uns war, konnte nur mein Lebensgefährte vor Ort sein da ich schon im Krankenhaus liege, hieß es plötzlich der Eigentümer wäre doch nicht einverstanden und sie würden sich um einen Nachmieter kümmern. Da mir dies sehr komisch vorkam setzte ich mich mit dem Eigentümer in Verbindung, wo mir mitgeteilt wurde das es nicht an einem Aufhebungsvertrag scheitern sollte, dennoch die Vermietung dafür zuständig sei. Ich weiß langsam nicht mehr weiter und hoffe das sie mir eventuell weiter helfen können.

    Mit freundlichen Grüßen
    Laura

    • Mietrecht.org
      22.06.2018 - 09:51 Antworten

      Hallo Laura,

      ich kann Ihnen hier leider nicht mehr schreiben, als Sie bereits wissen. Finden Sie einen Nachmieter und/oder schließen Sie einen Aufhebungsvertrag. Anders wird es m.E. nicht funktionieren.

      Alles Gute für Ihre Familie.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Daniel Cammann
    01.07.2018 - 14:46 Antworten

    Hallo,

    ab dem 01.08.2018 fange ich eine Ausbildung in Berlin an.
    Momentan wohne ich noch als Mieter nahe Bremen.
    Da ich erst jetzt das Angebot einer Ausbildung bekommen habe und auch jetzt erst zum 01.08.2018 eine Wohnung in Berlin gefunden habe muss ich vor August ausziehen.

    Leider hat die Vermietergesellschaft meine fristlose Kündigung abgelehnt.

    Ist dies aus meiner notsituation her rechtens?
    Leider kann ich nicht finanziell gesehen 3. Monate weiter die Wohnung nahe Bremen bezahlen.

    Hat jemand tipps für mich?

    Liebe Grüße,

    Daniel Cammann

    • Mietrecht.org
      01.07.2018 - 16:31 Antworten

      Hallo Daniel,

      Ihre Situation ist unangenehm und vielleicht teuer, aber es ist keine Notsituation. Versuchen Sie Ihrer Hausverwaltung eine geeigneten Nachmieter zu präsentieren und bitten Sie dann um Vertragsaufhebung.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Belinda
    07.09.2018 - 20:21 Antworten

    Hallo, 2015 habe ich einen gewerblichen 10-Jahres Vertrag für ein Ladenlokal geschlossen. Leider haben sich die Umsätze nicht so entwickelt, wie ich es mir erhofft habe. Glücklicher Weise habe ich einen Untermieter für die Geschäftsräume gefunden. Dieser hatte signalisiert, er wolle den bestehenden Vertrag gern übernehmen. Leider lässt sich die Vermietunsgesellschaft darauf nicht ein. Habe ich eine Chance irgendwie aus dieser langen Vertragsbindung herauszukommen? Einem finanziellen Desaster bin ich zum Glück entgangen. Warum versperrt sich der Vermieter dem Angebot meines Untermieters? Er müsste doch Interesse an der Weiterführung der Zahlung haben. Gruß

    • Mietrecht.org
      08.09.2018 - 13:02 Antworten

      Hallo Belinda,

      ich kenne leider nicht die genaue Situation. Vielleicht ist der neue Mieter nicht so solvent / zuverlässig wie Sie.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Dominik Hofmann
    02.10.2018 - 17:30 Antworten

    Ist es möglich aus einem Mietvertrag vorher rauszukommen, sofern die Küche nicht das bringt, was auf Bildern der Gemeinschaftsküche zu sehen ist? (Hierbei handelt es sich um ein Studentenheim, Küche und Bad werden sich von 15 Leuten geteilt.)

    Es feht ein Gefrierschrank und einige ortsveränderliche Geräte, wie Toaster oder Mikrowelle, würden die Prüfung für ortsveränderliche Geräte nicht bestehen (Schutzmechanismen nicht in Takt, Isolation von Kabeln angeschmort/nicht vorhanden).

  • Stefanie
    07.10.2018 - 11:07 Antworten

    Hallo!

    Wirklich interessanter Artikel.

    Mein Problem das ich zur Zeit habe: Ich habe einen Mietvertrag, befristet auf ein Jahr mit drei Monaten Kündigungszeit.
    Anfangs hat von der Seite der Vermietern alles super gepasst, es wurde sich immer um alle Anliegen schnell gekümmert.
    Leider ist die ursprüngliche Vermieterin verstorben und ihre Tochter hat das Haus geerbt.
    Und diese kümmert sich um quasi nichts. Es gibt inzwischen 5 Mängel am Haus und der Wohnung, es wurde mehrmals darauf hingewiesen, doch seit Juni kümmert sich niemand darum (z.B der Abfluss der Küche ist verstopft, trotz Hilfe mit Rohrzange und Techniker ect ist er immer noch nicht frei, die Haupthaustüre lässt sich nicht mehr zusperren (ständig sind fremde Personen im Treppenhaus), die Heizung funktioniert nicht, im Treppenhaus sind alle Lampen kaputt ect..). Das Haus seblst ist ebenfalls inzwischen in keinem guten Zustand mehr.
    Dass sie es geerbt hatte haben wir auch erst Monate nach dem Tod der eigentlichen Vermieterin erfahren.

    Gibt es in so einem Fall eine Möglichkeit, früher aus dem Vertrag zu entkommen, da meine Mitbewohnerin und ich es hier nicht mehr lange aushalten.

    Liebe Grüße

  • Michelle
    21.11.2018 - 11:12 Antworten

    Hallo, ich habe eine große Wohnung gemietet für mich und meine Lebenspartnerin. Die Wohnung ist 620 km von meinen Heimatort entfernt, ich bin für eine neue Stelle umgezogen, meine Freundin sollte nach einem Monat nach kommen.
    Jetzt befinde ich mich aber in der Probezeit und mir wurde mit Kündigung gedroht. Ich habe in dieser Firma keine berufliche Zukunft und werde deswegen zu meiner Freundin zurück kehren, den diese will nach der Kündigungsdrohung natürlich nicht mehr 620 km weit weg ziehen.
    Alleine kann ich die geplante Wohnung aber nicht bezahlen, weder für die nötigen 3 Monate Kündigungsfrist, noch für die nächsten 2,5 Jahre die eigentlich vereinbart worden sind.
    Mein Dispokredit ist deswegen bereits ausgereizt ich bin bereits zahlungsunfähig. Trotzdem wollen meine Vermieter den Vertrag nicht auflösen, ich würde sogar auf die Kaution verzichten, aber damit sind sie nicht einverstanden. Ich weiß nicht weiter, außer Privatinsolvenz an zu melden. Wäre das ein Grund für eine außerordentliche Kündigung meinerseits?

  • Andy
    21.12.2018 - 08:22 Antworten

    Hallo,
    wir müssten laut Mietvertrag bis zum 01.04.2019 in unserer Wohnung bleiben, haben aber 2 Monate vorher zum 01.02.2019 bereits gekündigt.
    Jetzt hat der Vermieter uns einen Maklervertrag zukommen lassen, den wir natürlich unwissend unterschrieben haben. Der Makler hat nach 2 Monaten noch keinen Nachmieter gefunden weil die Wohnung wirklich speziell ist.
    Müssen wir wirklich Makler bezahlen und dann noch den Mietausfall, falls kein Nachmieter zum 01.02.2019 gefunden wird ?
    Wir hatten die Wohnung gekündigt, weil wir Nachwuchs bekommen haben und wir die Miete jetzt nicht mehr bezahlen können. Wäre das vielleicht nicht auch eine Sonderkündigung gewesen ? Die Wohnung ist nicht zu klein, nur zu teuer.

  • Carsten
    18.02.2019 - 09:56 Antworten

    Hallo,

    wir wollen unsere Wohnung vorzeitig kündigen und einen Nachmieter stellen.
    Der Vermieter verlangt dafür 90€ und diese Kosten sind im Mietvertrag
    (vor 7 Jahren geschlossen) nicht aufgeführt. Wurde mir so am Telefon mitgeteilt.
    Darf er die 90€ verlangen?

  • Carolin
    18.02.2019 - 20:22 Antworten

    Hallo, folgender Fall. Meine Wohnung hat 75qm, 2,5 Zimmer, einen Balkon, Keller und einen Stellplatz. Ausreichend für 2 Personen. Ich habe nun meinen Vermieter um Erlaubnis gefragt, ob mein Freund hier einziehen darf. Er hat es abgelehnt ohne einen Grund. Eigentlich muss ich ihn nur informieren, aber wir möchten natürlich nicht hier wohnen, wenn man nicht erwünscht ist. Der Vermieter wohnt im selben Haus. Nun haben wir eine Wohnung gefunden die wir zum 1.5. beziehen können. Muss ich nun die gesetzliche Frist der Kündigung einhalten oder kann ich es verkürzen, da ein Interessenkonflikt besteht? Ich möchte ungern die Miete für einen Monat Doppelt zahlen. Viele Grüße

  • Nadin Paul
    22.02.2019 - 17:07 Antworten

    Hallo,

    Suche dringend Hilfe. Meine beste Freundin und ihr Freund sind im Januar 19 zusammen gezogen, Sie haben beide den Mietvertrag für mindestens ein Jahr unterschrieben. Jetzt möchte der Freund plötzlich ausziehen und sie auf den Kosten sitzen lassen, sprich sie soll eine Entlastungsvereinbarung (aufgesetzt von seinen Eltern) unterschreiben. Kann er sich wirklich so leicht aus diesem Mietvertrag rausschmuggeln, meine Freundin wird auf meinen Rat hin, die Entlastungsvereinbarung nicht unterschreiben.

    Mit freundlichen Grüßen

    Nadin Paul

    • Mietrecht.org
      23.02.2019 - 13:45 Antworten

      Hallo Nadin,

      der Entlassung muss auch der Vermieter zustimmen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Jessica Rasch
    01.03.2019 - 16:18 Antworten

    Hallo,

    meine Eltern wohnen über 10 Jahre in einer Wohnung.
    Sie haben zum 31.12.2019 die Kündigung erhalten.
    Sie suchen natürlich jetzt schon eine neue Wohnung
    und sind fündig geworden.
    Jetzt meine Frage, haben sie in diesem Fall eine 3 monatige
    Kündigungsfrist,obwohl sie ja gekündigt sind.?
    Danke schonmal.

    MfG

    • Mietrecht.org
      02.03.2019 - 08:30 Antworten

      Hallo Jessica,

      ja, ein Mieter kann und muss sogar mit seiner Kündigungsfrist kündigen. Eine Aufhebungsvereinbarung ist vielleicht eine Alternative.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Max
    12.03.2019 - 10:58 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    mein Vermieter hat im Dezember 2018 den Mietvertrag für September 2019 gekündigt (wir sind ca. 6 Jahre in der Wohnung plus Sonderkündigungsrecht 2-Familienhaus, in welchem der Vermieter selbst wohnt… also 9 Monate Kündigungsfrist).
    Nun waren wir eifrig und könnten theoretisch schon etwa im Juni woanders einziehen…
    Wir haben 3 Monate Kündigungsfrist…
    Kann man den gekündigten Vertrag auch von Mieterseite kündigen, wenn die Kündigung seitens des Vermieters schon ausgesprochen wurde?

    • Mietrecht.org
      12.03.2019 - 12:25 Antworten

      Hallo Max,

      ja, das ist möglich.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Kerstin Kitzinger
    02.05.2019 - 14:24 Antworten

    Wir wollten am 1.2.19 in eine neue 3-Zimmer Wohnung ziehen .4 Tage vor dem Umzug erhielten wir die Nachricht, dass es einen größeren Wasserschaden gibt . Wir mussten innerhalb von 4 Tagen umpacken, in eine 10km entfernte Ferienwohnung ziehen und unsere Möbel in einer30km entfernten Stadt einlagern. Seit Mitte März sind wir jetzt in dieser Wohnung. Aber wir fühlen uns nicht wohl und möchten schnellstmöglich wieder raus, hätten auch ein Angebot ab 1.7. von der ortsansässigen Gesellschaft. Wir haben aber einen Vertrag über 5 Jahre abgeschlossen. Wie kommen wir aus dem Vertrag wieder raus???!! Auf einen Aufhebungsvertrag dürfen wir nicht hoffen.

  • Jessica A
    11.05.2019 - 08:07 Antworten

    Ich habe vor einem Monat meinen Mietvertrag unterschrieben. Dieser beginnt zum 01.06.2019. Die Wohnung wird unrenoviert von mir übernommen. Da ich meine Prüfung der Ausbildung nicht bestanden habe, ist der an den Vermieter weitergegebene vorläufige Arbeitsvertrag nicht mehr gültig. Ich werde die nächsten 6-Monate nach Ausbildungsvergütung weiter bezahlt. Mit diesem Gehalt kann ich mir die Wohnung finanziell nicht leisten. Gibt es eine Möglichkeit den Mietvertrag aufzuheben oder muss ich die drei Monate Kündigungsfrist noch zahlen ?

    • Mietrecht.org
      13.05.2019 - 09:07 Antworten

      Hallo Jessica,

      ich würde kündigen oder um Aufhebung des Vertrages bitten.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Gyöngyi Gyönéné Zsédely
    19.06.2019 - 04:33 Antworten

    Ich ziehe dauerhaft ins Ausland. Wie kann ich den Mietvertrag vor Ablauf des Vertrages kündigen?

    • Mietrecht.org
      19.06.2019 - 14:03 Antworten

      Hallo Gyöngyi,

      das können Sie i.d.R. nur einvernehmlich mit dem Vermieter.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Nadine
    09.07.2019 - 19:18 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    Wir sind erst vor drei Monaten in unsere neue Wohnung eingezogen und haben einer Mindestmietdauer von 2 Jahren zugestimmt. Jetzt hatte meine Mutter einen Schlaganfall, ist ein Pflegefall und ich muss mich um sie kümmern – sie wohnt ca. 700 km entfernt und ich muss zu ihr ziehen. Gilt das als außerordentlicher Kündigungsgrund? Vielen Dank für Ihren Rat.

  • Björn Omnus
    24.10.2019 - 15:02 Antworten

    In meinem Mietvertag ist Untervermietung nicht gestattet (ohne Angabe von Gründen).
    Der Mietvertrag läuft jedoch noch zwei Jahre
    Da mir eine Wohnung von meinem Arbeitgeber kostenfrei bereitgestellt wird, brauche ich die Wohnung nicht mehr und würde diese daher gerne untervermieten.
    Welche Möglichkeiten habe ich?
    Kann ich trotzdem untervermieten?

  • Tackner
    09.12.2019 - 08:16 Antworten

    Hallo,

    Seit längerem bekommt man in der angemieteten Wohnung keine Nachtruhe mehr, sowohl Störungen durch verschiedene Mieter sowie durch Klopfen der Heizungsrohre, die nicht behoben werden.

    Besteht da ein Recht auf eine fristlose Kündigung, wenn der Vermieter weiterhin nichts macht?

    • Mietrecht.org
      18.12.2019 - 14:31 Antworten

      Hallo Tackner,

      der erste Schritt wäre eine Mietminderung – erst wenn es Richtung Unbewohnbarkeit geht, kommt eine fristlose Kündigung ggf. in Betracht.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Jas Azar
    11.12.2019 - 07:44 Antworten

    Hallo,
    ich möchte 2 Monate früher aus der Wohnung ausziehen als im Vertrag vereinbart, da andauern unsere Heizung ausfällt bzw. wir kein warmes Wasser haben. Der Vermieter hat uns auch telefonisch bestätigt, dass wir früher ausziehen dürfen wenn wir einen Nachmieter finden. Ich habe 4 potenzielle Nachmieter gefunden und es wurde sich auch für einen entschieden. Nun soll ich einen Aufhebungsvertrag unterschreiben, in dem steht: “Der Mieter verpflichtet sich mit Abschluss dieses Aufhebungsvertrages, der Vermieterin den Betrag von 300 € an die Kosten der Wiedervermietung zu bezahlen.”

    Darf die Vermieterin das? Vorallem wurde uns das am telefon nicht gesagt sondern erst im nachhinein als wir bereits den neuen Mietvertrag unterschrieben haben. Bzw. haben ich selber einen Nachmieter gefunden also für was genau soll ich zahlen?

    • Mietrecht.org
      18.12.2019 - 14:09 Antworten

      Hallo Jas,

      grundsätzlich kann eine Art Entschädigung in einem Aufhebungsvertrag vereinbart werden.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Ivonne
    16.12.2019 - 19:18 Antworten

    Einen schönen guten Abend.
    Seit einem Eigentümerwechsel haben wir einen neuen Hausverwalter. Und mit diesem gab es von Anfang an Probleme. So bedroht und beschimpft er alle Mieter, welche einen alten Vertrag haben.
    Bei Mietmängeln geht er nicht ans Telefon oder wimmelt ab. Emails hält er, Zitat, für ein Mittel, dass er nur sporadisch nutzen muss.
    Seit über einem Jahr haben wir eine offene Abflußsenke im Haus, welche nach einem vollgelaufenen Keller offene steht. Kurz wurde daran gearbeitet, bis die Firma von den Beschimpfungen des Verwalters genug hatte. Auch wirklich getrocknet wurde der Keller nicht, weshalb sich mittlerweile Schimmel im ganzen Keller ausbreitet.
    Der Abflussgeruch ist mittlerweile sogar in den Wohnungen riechbar und auch Ratten haben sich durch den offenen Zugang im Keller eingenistet.
    Auf Nachfrage, was er unternehmen wolle sagte er nur lapidar: Bilden sie sich nicht ein, dass der Eigentümer auch nur einen Cent ins Haus steckt und ganz ehrlich, ich habe Lieber Leerstand als nervige Mieter.
    Viele andere Mieter haben das ganze auch schon beanstandet.
    Nach einem Brief vom Mieterschutzbund bekam der Verwalter eine 2 Wochen frist eingeräumt, da wir uns sonst eine Mietsenkung vorbehalten, leidet unter dem ganzen doch sogar das Sozialleben.
    Die Reaktion des Verwalters war: 2 Wochen sind nicht machbar, da er ersteinmal eine Vollmacht vom Eigentümer bräuchte.Sollten wir die Miete senken, würde er uns fristlos kündigen.
    Fazit, er ist nicht bereit etwas zu unternehmen.
    Hätten wir selbst die Möglichkeit fristlos zu kündigen? Wirklicher Frieden wird mit diesem Menschen schwer bis unmöglich, so dass wir nicht glauben, dass er einer Aufhebung des Mietvertrages zustimmen würde.

  • Karin Hausberg
    11.03.2020 - 17:17 Antworten

    Hallo,
    wir sind im November 20198 in ein Haus eingezogen. Der Vermieter hat vorher ein neues Bad eingebaut und die Küche gestrichen. Ab Januar 2019 zeichnete sich etwas ab was wir nicht kannten!

    Nach langer Recherche fanden wir heraus das es sich um schwarzen Staub handelt!

    Anrufe beim Umweltamt brachte uns nicht weiter. Als Nächstes haben wir beim Gesundheitsamt angerufen, da bekamen wir dann die Aussage, wir sollten doch ausziehen! Keiner konnte uns weiter helfen, was sollten wir tun?
    Ende Oktober 2019 haben wir uns dann an einen Malerbetrieb gewandt, nachgefragt was können wir tun, der wusste auch keine Lösung. Wir haben dann für sehr viel Geld teure Malerfarbe gekauft und alles renoviert, dachten damit ist die Sache erledigt!
    So nun haben wir März 2020 und alles ist wieder da, der schwarze Staub ist komplett wieder gekommen.

    Habe ein Attest vom Arzt, das er gesundheitliche Schäden nicht ausschließen kann! Mein Mann und ich müssen ständig Husten (das mussten wir vorher nicht). Der einzige Kommentar von unserem Vermieter ist, das kommt, weil sie Raucher sind, ehrlich so ein Quatsch.
    In keiner Wohnung oder Haus vorher hatten wir das.

    Nun meine Frage können wir ohne dreimonatige Frist aus dem Mietvertrag aussteigen? Wir haben echt Angst um unsere Gesundheit.

    Netten Gruß Karin Hausbrg

  • Giani
    04.06.2020 - 08:44 Antworten

    Hallo. Ich bin erst im März (01.03.20) in meine neue Wohnung eingezogen und habe einer Mindestmietdauer von 2 Jahren zugestimmt. Auf Grund der Kurzarbeit (seit April), kann ich mir langsam die Wohnung nicht mehr leisten, und wird wohl dieses Jahr mit der Kurzarbeit so bleiben.

    Kann ich aus diesem Grund meine Wohnung kündigen? Oder bin ich mehr oder weniger verpflichtet einen Deal mit meiner Vermieterin auszuhandeln (dass ich erstmal weniger Miete zahlen und ab nächstes Jahr dann den Rest, weil das würde mir auch nicht viel bringen…).

    Vielen Dank im Voraus.

    Schöne Grüße aus Hamburg
    Giani

    • Mietrecht.org
      04.06.2020 - 20:39 Antworten

      Hallo Giani,

      neben der Stundung der Miete oder dem Abschluss eines Mietaufhebungsvertrages sehe ich keine Optionen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Kunz christel
    05.07.2020 - 17:50 Antworten

    Wir haben eine Wohnung angemietet Mietvertrag 2 Jahre, wir würden gerne wieder ausziehen
    die Wohnung ist sehr dunkel und ein Dreh -und Wendekreis befindet sich in der Einfahrt da wir ein
    älteres Ehepaar sind empfinden wir es als sehr anstrengend und gesundheitsschädlich….
    Gibt es eine Möglichkeit den Mietvertrag zu kündigen
    CK

    • Mietrecht.org
      06.07.2020 - 09:30 Antworten

      Hallo Christel,

      in der Regel kann der Mietvertrag in solchen Fällen nur einvernehmlich mit dem Vermieter aufgehoben werden.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Muster Klaus
    04.09.2020 - 14:28 Antworten

    Guten Tag,
    mein Mietvertrag für mein drei Stockwerke große Shop dauert noch 5 Jahre. Habe sehr schnell bemerkt das Stockwerke für Diebstahl sehr günstig sind . Habe alles versucht das zu stoppen, kein erfolg. Frage! Habe ich das wegen recht frühzeitig zu Kündigen oder muss ich abwarten bis ich Finanziel ruiniert bin und erst dann Insolvenz und Bankrott anmelden? Danke für Antwort.

    • Mietrecht.org
      07.09.2020 - 09:52 Antworten

      Hallo Klaus,

      ich denke nicht, dass Sie aus den genannten Gründen – ohne Zustimmung des Vermieters – früher aus den Vertrag kommen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Larissa
    22.11.2020 - 16:51 Antworten

    Guten Tag,
    ich wohne mit 2 weiteren Leuten in einer WG. Allerdings haben wir unsere Kündigung für nächstes Jahr dem 31.03.2021 schon abgeschickt. Der Vermieter hat dieses auch schon bestätigt.
    Das Problem ist jetzt, dass unser Mitbewohner schon am 31.01.2021 (also Untermieter) ausziehen möchte und wir nicht wissen, ob wir jetzt nochmal eine Kündigung einreichen können und quasi früher kündigen können?
    Das heißt zum 28.02.2021?
    Wir würden ja die 3 Monate Kündigungsfrist noch einhalten?

    • Mietrecht.org
      23.11.2020 - 16:22 Antworten

      Hallo Larissa,

      die frühere Kündigung sollte möglich sein.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Mara Hn
    10.12.2020 - 13:19 Antworten

    Guten Tag,

    ich möchte von meinem Apartment frühzeitig ausziehen. Ich habe den Mietvertrag in Oktober 2020 unterschrieben. Nun ist es November 2020 und ich möchte mitte Januar 2021 oder Anfang Februar 2021 ausziehen.
    Ich habe eine Nachmieterin auch gefunden, die meinen Mietvertrag gerne ab sofort übernehmen möchte. Der Vermieter arbeitet mit einer Immobilien Service Firma. Nun muss ich die Kosten für einen vorfristigen Mieterwechsel (Beauftragung des externen Dienstleisters wie die Immobilien Service Firma) getragen. Die Kosten (Beschaffung der notwendigen Unterlagen, Prüfung der Bonität, neuen Mietvertrag erstellen, Übergabe des Appartements und ggfs. die Akquirierung eines neuen Mieters) sind an den Vermieter zu entrichten. Ich habe kein Problem damit.

    Sollte die Bonität der Nachmieterin, die ich empfehlen möchte, nicht in Ordnung sein, muss ich im Apartment bleiben bis zu einem neuen Nachmieter (durch die Immobilien Service Firma) gefunden wird?

    Außerdem habe ich diese Nachricht vom Vermieter bekommen, “Die neue Mieterin zahlt Ihre Kaution an den Vermieter und sie erhalten Ihre Kaution nach Abschluss des Mietvertrages vom Vermieter zurück.” Meint er, dass ich die Kaution am Ende meiner originellen Mietfrist bekomme? Wie lange dauert die Überweisung der Kaution?

    Da ich in der Probezeit meines Jobs bin, habe ich einen externen Vertrag mit dem Vermieter unterschrieben, dass ich 3 Monatsmiete im Voraus bezahle. Falls ich (hoffentlich nicht) meinen Job verliere, benutzt der Vermieter diesen Betrag, 3 Monatsmiete meinerseits zu zahlen. Wird dieser Betrag schnell überwiesen, weil es keine Kaution ist?

    Ich freue mich sehr auf eine Rückmeldung.

    Danke im Voraus.

    Mara Hn

    • Mietrecht.org
      10.12.2020 - 17:26 Antworten

      Hallo Mara,

      die Auflösung Ihres Vertrages wird an den Neuabschluss eines Mietvertrages mit dem Nachmieter gebunden sein. Ohne Nachmieter, keine Auflösung.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Cece S.
    03.01.2021 - 15:51 Antworten

    Hallo,
    ich habe meinen Mietvertrag (ohne Nachmieterklausel) fristgerecht zum 31.03.2021 gekündigt.
    Da ich ein Angebot für eine andere Wohnung ab dem 01.02.2021 hatte, habe ich meine Vermietung gefragt ob es möglich sei auch vorzeitig (31.01.2021) aus der Wohnung auszuziehen. Die Antwort war, dass ich in die Kündigung reinschreiben sollte, dass ich gerne vorzeitig den Mietvertrag beenden wollen würde. Dies habe ich auch getan – leider hat sich jetzt herausgestellt, dass ich die andere Wohnung doch nicht bekomme – muss ich jetzt trotzdem zum 31.01.2021 ausziehen oder kann ich das irgendwie zurücknehmen oder gilt für den Auszug trotzdem das Ende zum 31.03.2021?

    Ich freue mich auf eine Rückmeldung.
    Vielen Dank
    Cece S.

    • Mietrecht.org
      04.01.2021 - 16:59 Antworten

      Hallo Cece S.,

      sprechen Sie mit der Hausverwaltung und schildern Sie die Lage.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Bonev
    15.01.2021 - 07:25 Antworten

    Hallo,
    wir haben einen unbefristeten Mietvertrag. Allerdings erwarten wir ein zweites Kind und haben uns nach einer größeren Wohnung umgeschaut. Das hat auch geklappt, ab 01.02. dürfen wir da einziehen. Der Vermieter wurde umgehend informiert. Daraufhin sollten wir eine eine schriftliche fristgerechte Kündigung einreichen. Also haben wir Ende Dezember zum 31.03.2021 die alte Wohnung gekündigt.
    Wir haben dem Vermieter Nachmieter vorgestellt, die bereit wären sofort einzuziehen.
    Der Vermieter hätte prinzipiell nichts dagegen. Es wurde ihm aber gesagt, dass wenn eine fristgerechte Kündigung vorliegt, dürfte er die Wohnung erst ab dem 01.04. weiter vermieten.
    Wäre da ein einvernehmlicher Aufhebungsvertrag die Lösung? Was sollen wir dabei beachten? Vielen Dank im Voraus!

    Mit freundlichen Grüßen
    Bonev

  • Claudia
    17.02.2021 - 15:14 Antworten

    Hallo,

    ich habe zum 15.11.20 meine Wohnung angemietet. Der Mindestmietvertrag inkl. 3 Monate Kündigung geht bis zum 31.03.22.
    Seit meinem Einzug gibt es zwei Probleme durch Lärmbelästigungen:
    1. eine andere Mieterin im Hause (im September 2020 eingezogen), die Alkoholikerin ist und regelmässig (mindestens 1 Mal pro Woche) abends ab 22 Uhr in ihrer Wohnung randaliert, im Hausflur raucht, laut schreit, Möbel umschmeisst, aggressiv reagiert wenn man sie bittet leise zu sein. Meist wird die Polizei gerufen. Der Mieterin wurde zum 31.1.21 gekündigt aber sie weigert sich auszuziehen. Anwälte sind eingeschaltet aber es kann dauern bis das Problem gelöst wird.
    2. Das Nachbarhaus hat eine sehr laute Wärmepumpe die 24 Stunden aktiv ist und auch nachts immer wieder laut anspringt. Schlafen mit offenem Fenster ist dadurch gar nicht möglich, und auch jetzt im Winter bei geschlossenen Fenstern werde ich mindestens einmal pro Nacht geweckt.

    Ich habe seit meinem Einzug nicht mehr erholsam geschlafen. Die Vermieterin wird regelmässig auf die Probleme aufmerksam gemacht. Eine schnelle Abhilfe (wenn überhaupt bei der Wärmepumpe) ist nicht abzusehen. Keines dieser Probleme hätte ich bei der Besichtigung im August 2020 bemerken können (laute Nachbarin noch nicht eingezogen, und Wärmepumpe geht im Sommer nicht so oft an).

    Was kann ich machen? Wie komme ich aus dem Mietvertrag raus? Ich brauche meinen Schlaf :)

    Herzlichen Dank

    • Mietrecht.org
      17.02.2021 - 15:59 Antworten

      Hallo Claudia,

      ich fürchte, Sie kommen nur einvernehmlich mit der Vermieterin aus dem Vertrag. Bei der Nachbarin sollten Sie die Möglichkeit der Mietminderung prüfen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      • Claudia
        19.02.2021 - 10:51 Antworten

        Hallo Dennis,

        danke für die Antwort. Ich habe vorhin mit meiner Vermieterin telefoniert und ihr gesagt dass ich, falls die Ruhestörungen nicht bald beseitigt werden, ich leider in Erwägung ziehen muss auszuziehen. Ich werde einen Nachmieter stellen und das scheint in Ordnung zu sein.

        Gibt es ein bestimmtes Prozedere dass ich einhalten muss?
        Z.B. erst Mietminderung einfordern mit Frist die Störung zu beheben?
        Gilt die gesetzliche Kündigungsfrist von 3 Monaten? D.h. formelle Kündigung zum 31.6. muss am 1.3. bei der Vermieterin eingehen?
        Geht dies ohne Anwalt? Ich habe eine Rechtsschutzversicherung; würde diese helfen?

        Vielen herzlichen Dank für Ihre Antworten auf diesem Forum!

        Viele Grüsse,
        Claudia

        • Mietrecht.org
          19.02.2021 - 13:02 Antworten

          Hallo Claudia,

          wenn Sie mit einer bestimmten Laufzeit an den Vertrag gebunden sind, müssen Sie mit dem Vermieter einen Mietaufhebungsvertrag abschließen.

          Viele Grüße

          Dennis Hundt

  • Clara
    18.02.2021 - 11:57 Antworten

    Hallo zusammen,

    Wir haben in unserer Whg. eine Mindestmietdauer von 12 Monaten. (Also von 01.09.-31.08). wir haben nun aber eher gekündigt, das Alles mit unserer Vermietung geregelt dass das i.O. ist und wir eben Nahtlos einen Nachmieter suchen. Nun ist es so, dass uns eine Abstandszahlung aufgebrummt (in höhe von 2 Kaltmieten) wurde trotz nahtlosem Übergang. Da uns das etwas spanisch vorkommt und wir uns selber etwas informiert haben und diese Zahlung laut Internet nicht mehr zulässig ist (stimmt das?). Als wir die Vermietung daraufhin angeschrieben haben um das aufzuklären kam auf einmal ein neure Begriff in den Raum und zwar wurde es nun Ablösesumme genannt. Als wir dann eine genau Aufschlüsselung dieser Zahlung haben wollen, da ja zwei Kaltmieten doch schon viel Geld sind, kam nur eine kurze Antwort, dass ja durch die Neuvermietung auch kosten auftreten werden. Dann haben wir um eine genauere Aussage gebeten und auch gefragt, welche Paragraphen denn da in kraft treten zwei Kaltmieten einziehen zu wollen. Daraufhin kam wieder ein neuer Begriff in den Raum und zwar Provisionsanspruch. Das haben wir dann wieder gegoogelt und dieses Wort fällt nur in Zusammenhang mit einem Makler, diese gibt es aber nicht.

    Könnt Ihr uns da weiterhelfen ? ist das rechtens ?

    Viele liebe Grüße
    Clara

    • Mietrecht.org
      18.02.2021 - 12:22 Antworten

      Hallo Clara,

      der Vermieter möchte den nicht geplanten Mehraufwand bezahlt bekommen. Ob er diesen Anspruch rechtlicher durchsetzen kann, sollten Sie im Zweifel für Ihren Einzelfall rechtlich prüfen lassen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Sarina Weigold
    06.04.2021 - 12:08 Antworten

    Ich wohne in einer 2 Zimmer Wohnung, möchte mit meinem Freund in eine andere Wohnung zusammen ziehen. Der neue Mietvertrag ist schon unterschrieben und ich habe damals in meinem jetzigen Mietvertrag überlesen dass ich mindestens 2 Jahre in der Wohnung wohnen muss, es ist es aber knapp 1 Jahr und 4 Monate. (Und ja bevor es alle sagen, ich (w20) sollte besser und genauer lesen) was soll ich jetzt tun?

    • Mietrecht.org
      06.04.2021 - 16:23 Antworten

      Hallo Sarina,

      Sie können eigenmächtig nicht tun. Zur Auflösung des Vertrages brauchen Sie den guten Willen des Vermieter. Ansonsten stehen Sie in der Pflicht weiterhin für Ihre Wohnung die Miete zu zahlen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Frau Günther
    04.05.2021 - 13:35 Antworten

    Hallo, ich bin Anfang des Jahres mit einer Mitbewohnerin zusammengezogen wir sind beide Hauptmieter…es ist mittlerweile so dass sie mich rausekeln möchte da sie die Wohnung allein haben möchte.. sie hat hat alle Möbel von ihrer alten Wohnung mitgebracht sie möchte aber dass ich diese Möbel, Küchengeräte und Waschmaschine nicht benutze…kann ich da vorzeitig kündigen?

    • Mietrecht.org
      04.05.2021 - 14:03 Antworten

      Hallo Frau Günther,

      wenn Sie beide Hauptmieter sind, können Sie nur zusammen kündigen oder zu dritt mit dem Vermieter eine einvernehmliche Lösung finden (z.B. eine Person aus dem Vertrag entlassen).

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Meike
    13.05.2021 - 18:22 Antworten

    Hallo Herr Hundt,
    eine Freundin von mir hat einen 2-Jahres Mietvertrag & musste jetzt aber aufgrund gesundheitlicher Probleme ihren Job wechseln. Der neue Job liegt aber 120 km von ihrer jetzigen Wohnung weg & sie würde diesbezüglich gerne umziehen. Ihr Vermieter scheint sich aber quer zu stellen. Welche Möglichkeiten bleiben ihr da?
    Mit freundlichen Grüßen
    Meike

    • Mietrecht.org
      14.05.2021 - 13:54 Antworten

      Hallo Meike,

      schwierig, ggf. ist die Untermiete ein Ausweg. Ansonsten geht es m.E. nur einvernehmlich.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Markus Müller
    21.07.2021 - 22:02 Antworten

    Hallo Herr Hundt,
    Ich war am 29.10.2020 ausgezogen, und der Nachmieter hat am 30,10,2020 eingezogen. Der Mietvertrag (seit 01.02.2020) schreibt ich muss mindestens 1 Jahr wohnen (bis 01.02.2021), aber die Vermieterin war damit einverstanden, eine Nachmieter zu finden und dann beendet der Vertrag von mir. Aber sie zug mir 400 Euro wegen meine frühere Auszug.Sogar behauptet die Vermieterin noch am 03.11.2020 (5 Tage nach Einzug von Nachmieter) , dass es Kratze auf Wand gab und der Roladden repariert werden muss, und sie zug noch ungefähre 500 Euro ab, um Reparierungskosten zu bezahlen (Mit Rechnung von Reparierungsunternehmen). Ich denke es ist unvernünfig, da ich schon ausgezogen habe und habe mit dem Nachmieter eine Übergabeprotokoll ohne Mängeln unterschreiben. Darf ich fragen, hat die Vermieterin Recht so zu tun?

    Beste Grüße
    Markus Müller

  • Melanie Greimel
    31.08.2021 - 10:04 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    mein Bruder hat seine Wohnung mit einem eingeschriebenen Brief Ende Mai 2021 gekündigt. Unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist wäre der 31.08.2021 nun das Ende der Kündigungsfrist.

    Seine Vermieterin ist nun der Meinung, dass mein Bruder den September auch noch bezahlen muss, da sie den Brief erst im Juni 2021 bei der Post abgeholt hat.
    Laut unseres Wissens ist aber der Zustellversuch für den Fristbeginn ausschlaggebend und nicht die tatsächliche Abholung der Kündigung. Oder liegen wir hier falsch?

    Weiters hat mein Bruder die letzten 2 Jahre mehrmals die Vermieterin darum geben, dass er gerne seinen schriftlichen Mietvertrag hätte. (mehrmalige Anfrage liegt schriftlich und nachweislich vor) Diese hat ihn jedoch immer wieder vertröstet und somit haben wir bis dato noch immer keinen Durchschlag des Mietvertrags. Sie beruft sich nun auch auf die Mindestvertragsdauer von 36 Monaten, welche im Mietvertrag angeführt sind.
    Da wir aber keinen MV vorliegen haben und mein Bruder sich auch nicht mehr an diese 36 Monaten Mindestvertragsdauer erinnern konnte, stellt sich hier die Frage, ob wir aufgrund des nicht vorliegenden MV diesen unter dem Ausnahmefall “Der abgeschlossene Zeitmietvertrag ist unwirksam z.B. wegen mangelnder Schriftform bei Vertragsabschluss” vorzeitig als Mieter beenden können.

    Ich bedanke mich schon vorab für ihre Rückmeldung bzw. Unterstützung.

    Mit lieben Grüßen
    Melanie Greimel

  • Estocq
    27.09.2021 - 18:59 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    wir haben für unseren Söhnen Mietvertrag für ein Studentenzimmer mit einer Wohnungsgenossenschaft abgeschlossen.
    Der Mietvertrag geht bis 28/02/22.
    Nun ist es leider so, dass es in diesem Wohnhaus, in dem nur Studentenzimmer sind, sehr hellhörig und sehr laut ist. Es wird of bis spät in die Nacht gefeiert.

    Mein Sohn bekommt kein Auge zu und hat Bedenken, dass er dadurch sein Studium nicht schaffen könnte.

    Gibt es in diesem Falle eine Möglichkeit, aus dem Mietvertrag herauszukommen?
    Vielen Dank für Ihre Tipps.

    MfG
    Sylvia E.

    • Mietrecht.org
      28.09.2021 - 06:52 Antworten

      Hallo Sylvia,

      sofern die Mieter nicht mit besonderer Hellhörigkeit hätten rechnen müssen, wäre der erste Schritt eine Mietminderung. Eine Möglichkeit der außerordentlichen Kündigung ist m.E. sehr unwahrscheinlich.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Sarah Rose Hantid
    04.10.2021 - 18:06 Antworten

    Guten Tag,
    ich habe am 30.Sept 2021 eineEigenbedarfskündigung des MietvertragesBrief von meinem Vermieter gekriegt. Sie haben das Mietverhältnis über die Wohnung zum 31.12.2021 gekündigt und es beträgt eine Kündigungsfrist im Zeitpunkt des Zugangs dieses Kündigungsschreibens 3 Monate.
    Ich habe schon eine Wohnung gefunden. Ich warte nur noch an den neuen Mietvertrag aber die neue Vermieterin hat mir gesagt, dass ich schon umziehen kann.
    Ich würde gerne mal vor Beginn meiner neuen Beschäftigungsverhältnis (15.Oktober 2021) umziehen.
    Ich hoffe, Sie konnen mich helfen und Beratung geben.

    Vielen lieben Dank

    Mit freundlichen Grüßen
    Sarah Rose Hantid

    • Mietrecht.org
      05.10.2021 - 11:09 Antworten

      Hallo Sarah,

      Sie können die Wohnung verlassen, sind aber bis zum Jahresende an den Vertrag gebunden. Die Lösung: ein Mietaufhebungsvertrag.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • M Wassmann
    19.10.2021 - 11:27 Antworten

    Guten Tag,

    ich habe einen 3-Jahres-Mietvertrag und möchte nun gerne vorzeitig das Vertragsverhältnis auflösen. Leider kommen über die Abwasserschächte Mause in die Abfallbehälter und ich habe mich riesieg erschreckt. Dann habe ich es mit Pfefferminzöl gereinigt und den Schacht geschlossen. Sie kommen aber wieder rein, sobald das Tuch nicht mehr drinsteckt. Den Vermieter hatte ich darauf angesprochen, als ich die ersten fünf Mäuse mit der Falle gefangen hatte, dass das Haus Mäuse hat. Ich habe dann auch einen Fachmann vorbeikommen lassen – der wurde dann jedoch nie beauftragt.

    Auch hatte ich im Winter Temperaturen unter 18C in der Wohnung, da die Bodenheizung zu gering ausgelegt wurde. Das habe ich ebenfalls reklamiert. Er hatte dann angeboten, er könne Radiatoren aufstellen. Nun zahle ich aber keine MIete für eine Wohnung in der Radiatoren aufgestellt sind. Das sieht nicht sehr wohnlich und eher provisorisch aus. Dass die Heizung die Wohnung nicht ausreichend wärmt war mir bei Einzug nicht klar. Das mit den Mäusen natürlich auch nicht.

    Bei Einzug habe ich in Kauf genommen, dass die Wohnungstür der Qualität einer Zimmertüre entspricht. Nun ist es aber so, dass der Türgriff alle drei Monate neu nachgezogen und wieder montiert werden muss. Das Material ist inzwischen ausgeleiert. Er wollte mir wieder den Hilfsarbeiter vorbeisenden und nun hat er nach meiner Reklamation gemeint, dass er eine neue Tür einsetzen wird. Das hat er bisher aber immer so gemacht. Er sagt immer zu er kümmert sich und es dauert dann mitunter Monate, bis etwas geschieht.
    Meinen Sie ich kann aus diesem Vertrag einvernehmlich auflösen?
    Vielen Dank für Ihre Mitteilung.
    Beste Grüsse, M Wassmann

    • Mietrecht.org
      19.10.2021 - 13:02 Antworten

      Hallo Frau Wassmann,

      einer einvernehmlichen Auflösung steht nichts im Wege. Sie brauchen dafür aber den guten Willen des Vermieters. Ob Ihre Gründe eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen, vermag ich nicht einzuschätzen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Anja Brenten
    29.10.2021 - 10:04 Antworten

    Hallo,

    meine Schwiegereltern haben einen Mietvertrag für eine Neubauwohnung im EG unterschrieben.
    Nun wurde mit 1,5m Abstand vor ihre Fenster (Schlafzimmer und HWR) eine Wand gemauert. Es handelt sich um 4 Abstellboxen für die Mieter als Kellerersatz.
    Sie wussten dass noch Boxen gebaut werden, ihnen war aber nicht bewusst dass sie in der Folge nun gegen eine Wand gucken und die anderen Mieter an ihrem Fenster vorbei laufen müssen.
    Als sie die Wohnung im Rohbau besichtigt haben war sie hell, nun natürlich nicht mehr.
    Besteht dadurch ein ausserordentliches Kündigungsrecht?

    Herzliche Grüße

    Anja Brenten

    • Mietrecht.org
      29.10.2021 - 17:04 Antworten

      Hallo Anja,

      ist die Fortsetzung / der Beginn des Mietvertrages unzumutbar? Vermutlich nicht, daher sehe ich keine Möglichkeit für eine außerordentliche Kündigung.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Benjamin
    02.11.2021 - 06:14 Antworten

    Hallo
    Meine Freundin und ich wollten zusammen ziehen, die Vermieter wollten die Kaltmiete und die Nebenkosten.
    Da haben wir uns jetzt entschieden ich ziehe nicht bei ihr ein und das haben wir den Vermieter dann gesagt
    Dann hat mich der Vermieter bei Seite genommen und gesagt ” wenn sie doch hier einziehen und meinte er zieht andere seiten auf”
    Und meine Freundin sagt mir er fährt jeden Abend rum und schaut wo mein Auto steht.

    Wäre das ein Grund für eine Außerordentliche Kündigung?

    • Mietrecht.org
      02.11.2021 - 06:41 Antworten

      Hallo Benjamin,

      schwierig, am Ende fährt der Vermieter offensichtlich täglich an seinen Haus vorbei… ich wüsste nicht, wie sich dadurch eine außerprednliche Kündigung ableiten sollte.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      • Benjamin Gloger
        02.11.2021 - 16:50 Antworten

        Ich parke, wenn ich da bin, nicht mal in der Nähe vom Haus, weil das eine Hauptstraße ist.
        Sondern immer da wo ich noch einen bekomme.

  • Julia
    01.12.2021 - 12:13 Antworten

    Hallo,
    Ich melde mich aus Deutschland ab und verlasse Deutschland. Kann ich den Mietvertrag dann außerordentlich kündigen? Denn ohne angemeldet sein darf ich ja auch keine Wohnung nutzen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Julia

    • Mietrecht.org
      02.12.2021 - 07:50 Antworten

      Hallo Julia,

      Sie sind an den Vertrag gebunden und müssen die Kündigungsfristen einhalten.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Silke
    04.02.2022 - 13:42 Antworten

    Hallo,
    das Haus in dem wir wohnen soll verkauft werden. Also ist ja fast sicher das wir ausziehen müssen. Jetzt würde mich interessieren falls ich schon vorher was neues finden würde, da aber schon in 1 Monat einziehen müsste und in dem jetzigen 3 Monate Kündigungsfrist habe würde es da ein Sonderkündigungsrecht geben.

    • Mietrecht.org
      06.02.2022 - 12:53 Antworten

      Hallo Silke,

      der Verkauf eines Hauses verändert nicht Ihre Kündigungsfrist des Mieters.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Ines
    28.03.2022 - 01:00 Antworten

    Hallo,

    ich habe eine außerordentliche Kündigung (von 2 Wochen) als Untermieterin bei meiner Vermieterin und der Hausbesitzerin auf Grund von Belästigung eines Hausbewohners und kaputten Fenster eingereicht mit 2 Wochen Frist eingereicht, jedoch schon 1 Woche zuvor angekündigt.

    Ich habe schon eine Verletzung mit bleibender Narbe durch die Fenster, in der Küche kann ich kein Fenster komplett öffnen – sind das ausreichende Gründe wie auch die Belästigung – denn:

    Nun akzeptieren die Vermieterin & Besitzerin die Kündigung nicht –

    Vielen Dank im voraus
    Ines R.

    • Mietrecht.org
      28.03.2022 - 10:32 Antworten

      Hallo Ines,

      ich weis leider nicht, was Sie mit Bestätigung genau meinen. Hier kommt es sicher auf den Einzelfall an. Ein kaputtes Fenster rechtfertigt eher eine Mietminderung. Lassen Sie sich bitte bei Bedarf rechtlich beraten.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Petra Pommeray Zimmermann
    16.06.2022 - 11:24 Antworten

    Guten Tag,
    Ist der Vermieter berechtigt, die Betriebskostenpauschale von einem auf den anderen Monat um 40 Euro zu erhöhen ? Angekündigt hat er dies in einem einfachen Schreiben, begründet durch die steigenden Energiepreise.
    Info : Wir haben gerade den Mietvertrag gekündigt. Die 3monatige Kündigungsfrist läuft bis zum 31.8., würden aber gerne schon Mitte Juli ausziehen. Würde die Erhöhung der Betriebskostenpauschale zu einem Anspruch auf Reduzierung der Kündigungsfrist auf 2 Monate, d.h. bis zum 31.7. führen ?
    Vielen Dank für Ihre Auskunft

    • Mietrecht.org
      16.06.2022 - 11:38 Antworten

      Hallo Petra,

      die Vorauszahlung kann grundsätzlich nur nach der Nebenkostenabrechnung erhöht werden. Einvernehmlich natürlich zu jeder Zeit. Unabhängig von Ihrer Kündigung, ist eine Erhöhung für den Mieter nicht von Nachteil. Es ist eine Vorauszahlung über die abgerechnet wird und somit kann im Zweifel eine hohe Nachzahlung vermieden werden.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Philipp
    03.08.2022 - 15:38 Antworten

    Hallo zusammen,

    Long Story Short.
    Wir haben eine Mindestmietdauer von einem Jahr und müssen aber unumgänglich vorher wieder zuziehen.
    Mein Onkel ist schwer behindert und meine Schwiegermutter, die ihn gepflegt hat, kann ihn jetzt nicht mehr pflegen, daher müssen wir wieder umziehen. Hinzu kommt, dass wir jetzt keinen Job mehr haben und dadurch die Miete nicht mehr zahlen können.

    Besteht die Möglichkeit, hier früher aus dem Mietvertrag zu kommen, wenn man dies alles als “Härtefall” sieht?
    mit dem Vermieter selbst haben wir gesprochen und alles erklärt, er meinte aber ausser einem Untermieter bis zum Ende der Mindestmietdauer haben wir keine andere Möglichkeit.

    Doppelt Miete zahlen bis zum Ende der Laufzeit ist leider auch keine Option, da dies einfach ein zu hoher Betrag ist.

    Ich danke euch für eure Zeit,
    Lg aus Pforzheim

    • Mietrecht.org
      03.08.2022 - 22:06 Antworten

      Hallo Philipp,

      ich denke der Vermieter liegt richtig. Ich finde, die Untervermietung oder die Stellung eines Nachmieters wäre ein guter Kompromiss.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • ROSENBERGER
    31.08.2022 - 20:00 Antworten

    PHILIPPE – FRANKREICH
    Ich habe mit meiner Freundlin einen Mietvertrag in Deutschland unterschrieben. Wir haben einen Mietvertrag im APRIL 2022 fur eine Mindestdauer von 2 Jahren unterschrieben. Inzwischen
    hat sich die Beziehung mit meiner Freundin aufegelöst, und bin zusätzlich arbeitslos.
    Wie kann ich aus dem Mietvertrag herauskommen, da der Vermieter kein Abkommen finden will. In meiner Lage kann ich die Miete nicht weiter bezahlen.
    Mfg

  • Klara
    17.10.2022 - 23:31 Antworten

    Guten Abend,

    ich habe ein großes Problem, da uns ein schwerer Schicksalsschlag ereilt hat.
    Mein Lebenspartner und ich haben gemeinsame Zwillinge, die drei Jahre alt sind. Zum 01.03.2022 sind wir in eine neue 4-Zimmer Wohnung gezogen und wollten da auch bleiben. Um uns abzusichern haben wir einen Mietvertrag unterschrieben, bei dem es sich um einen allgemeinen Mietvertrag von unbestimmter Dauer mit Ausschluss des Kündigungsrechts für die Dauer von 3 Jahren handelt. Erst nach Ablauf dieser 3 Jahre ist eine Kündigung möglich. Eine fristlose bzw. außerordentliche Kündigung mit gesetzlicher Frist bleibt unberührt.
    Jetzt ist mein Lebenspartner im September 2022 akut und innerhalb von 6 Tagen verstorben. Ich kann die hohe Miete alleine nicht tragen. Meine Frage ist jetzt, kann ich außerordentlich Kündigen bzw. unter Einhaltung einer 3-Monats-Frist? Ich kann diese hohe Miete mit zwei kleinen Kindern mit meinem Gehalt nicht zahlen. Soll ich einen Anwalt aufsuchen?
    Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort.

    • Mietrecht.org
      18.10.2022 - 08:17 Antworten

      Hallo Klara,

      ich würde an Ihrer Stelle auf den Vermieter zugehen und die Situation beschreiben. Bitten Sie um Aufhebung des Vertrages, in beiderseitigem Interesse, da Sie die Miete nicht zahlen können. Rechtlich sind Sie m.E. auf den gutes Willen des Vermieters angewiesen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Roman Kretschmer
    21.03.2023 - 09:20 Antworten

    Guten Tag Herr Hundt!

    Bei mir besteht folgende Situation:

    – die Mieterin will die Wohnung sehr kurzfristig verlassen und ins Ausland umziehen (02.04.23)
    – eine Kündigung erfolgte nicht (zwei Nachmieterinnen wurden vorgeschlagen)
    – auf die Notwendigkeit einer Kündigung, die Pflicht zur Zahlung der Miete bis zum Vertragsende und zur Übergabe der Wohnung habe ich hingewiesen
    – ich habe eine Mietaufhebungsvereinbarung zum 30.04.23 (bei erfolgreicher Neuvermietung) angeboten; auch hier erfolgte der Hinweis, zur Zahlungspflicht bis zum Vertragsende
    – die Mieterin lehnt die Vereinbarung ab (Hinweis darauf, dass ich dann ja frei in/mit der Wohnung ‘agieren’ könne und sie gar nicht die Möglichkeit hat, die Wohnung zu einem späteren Zeitpunkt zu übergeben, – Hinweis auf Bevollmächtigung – )
    – die sofortige Auszahlung der Kaution soll mit vereinbart werden (- keine Sicherheit für Forderungen BK22 und BK23 (Energiekosten), sowie für Schäden am Mietobjekt für mich)

    Ich befürchte ein Verlassen der Wohnung ohne Übergabe und ohne vorherige Besichtigung. Eine Kontaktmöglichkeit für eine Kündigung, Abmahnung, Räumungsklage, … wird es wahrscheinlich nicht geben!?

    Eventuell ist der Schaden der geforderten Vereinbarung höher, als die Kosten des korrekten Rechtsweges. Allerdings ‘könnte’ ich wieder in den Besitz der Wohnung kommen.

    Was würden Sie tun?

    Danke im Voraus!

    Roman K.

    • Mietrecht.org
      21.03.2023 - 18:40 Antworten

      Hallo Roman,

      ich würde die einvernehmliche Lösung suchen und die Kaution natürlich nicht vorzeitig und nicht komplett auszahlen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Elena
    14.06.2023 - 01:10 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,

    ich habe eine Kündigungsfrist von 2 Jahren für meine Wohnung. Allerdings möchte ich den Vertrag gerne früher kündigen, da ich mit meiner Tochter dauerhaft ins Ausland ziehen möchte. Könnten Sie mir bitte helfen, wie ich den Vermieter am besten davon überzeugen kann, den Vertrag vorzeitig zu kündigen? Soll ich beispielsweise einen Nachmieter suchen, Flugtickets kaufen oder eine Arbeitsstelle im Ausland finden? Oder sollte ich “fantasieren”, dass meine Mutter, die im Ausland lebt, krank ist?

    Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe!

    • Mietrecht.org
      19.06.2023 - 12:43 Antworten

      Hallo Elena,

      bitte denken Sie sich keine Geschichten aus. Gehen Sie offen auf den Vermieter zu und bitten Sie um Aufhebung des Vertrages. Bieten Sie gleichzeitig die Nachmietersuche an. Nur so kommen Sie m.E. sinnvoll aus dem Vertrag. Das geht nur einvernehmlich.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Marika Rohde
    17.05.2024 - 10:24 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,

    Es geht in meinem Fall darum, dass ich im Januar einen Mietvertrag abgeschlossen habe, der für ein ganzen Jahr geht. Mein Arbeitsverhältnis endet jedoch im Juli und kann mir somit die Wohnung nicht mehr leisten. Zusätzlich beginne ich im November mit einem Auslandsaufenthalt für ungefähr ein Jahr und werde somit sowieso nicht in der Wohnung wohnen bleiben können. Das war, als ich den Vertrag unterschrieben habe, noch nicht der Plan und weiß nicht was ich jetzt tun soll.

    Vielen Dank im Voraus!!

    • Mietrecht.org
      17.05.2024 - 21:16 Antworten

      Hallo Marika,

      in meinen Augen ist die einvernehmliche Vertragsauflösung mit dem Vermieter die einige Lösung – ggf. auch die Untervermietung der Wohnung.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

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