Abgeplatzter Putz, Kratzer und Schleifspuren im Treppenhaus sind keineswegs untypisch bei einem Umzug. Egal ob es sich um den Mieter selbst, professionelle Möbelpacker oder private Umzugshelfer handelt, das Motto eines jeden Umzugs lautet: Schnell fertig werden! Da werden Schreibtische, Betten und Kommoden durch schmale Türen und zu enge Kurven manövriert, bei denen man immer wieder mal anstößt. Doch wer haftet am Ende? Wie und von wem bekommt der Vermieter für Umzugsschäden Schadensersatz?
Der nachfolgende Artikel, gibt einen kurzen Überblick, auf was zu achten ist, wenn im Treppenhaus Schäden durch einen Umzug verursacht werden.
Inhalt: Umzugsschäden im Treppenhaus
I. Grundsätzlich haftet der Mieter
I. Grundsätzlich haftet der Mieter
Jeden Schaden, den ein Mieter in der Mietwohnung oder dem Mietshaus verursacht, hat er dem Vermieter zu ersetzen. Eine Ausnahme besteht nur für solche Schäden, bei denen es sich um eine Abnutzung handelt, die durch vertragsgemäßen Gebrauch entstanden ist (Mehr dazu hier: Was bedeuten: Vertragsgemäßer Gebrauch / Vertragsgemäßer Zustand?).
Ziehen Mieter in oder aus einer Mietwohnung und beschädigen dabei das Treppenhaus oder Türen, müssen sie für diese Schäden aufkommen. Mieter haften dem Vermieter gegenüber, dabei in der Regel auch für Schäden, die z.B. durch die beauftragte Umzugsfirma entstanden sind. Rechtlich spricht man dabei von einer Haftung für Erfüllungsgehilfen. Der Mieter selbst muss dann bei der Umzugsfirma oder sonstigen Umzugshelfern Regress nehmen. Bestenfalls haben Mieter mit einer Haftpflichtversicherung für die Deckung von Schäden durch einen Umzug vorgesorgt: Mietwohnung: Welche Versicherungen braucht der Mieter?
Als Vermieter kann man im Einzelfall das Recht haben, die Mietkaution einzubehalten, um den Schaden zu beseitigen. Das geht besonders dann, wenn zwischen Mieter und Vermieter kein Streit über die Schadensverursachung besteht. Wie Vermieter dabei vorgehen können zeigt der Beitrag: Kaution einbehalten: Müssen Schäden vom Vermieter repariert werden?
II. Problem: Schadensverursachung muss nachweisbar sein
Das Treppenhaus wird nämlich üblicherweise von verscheiden Personen, wie z.B. den anderen Mietern und Besuchern genutzt, so dass oft kaum einwandfrei dargelegt und bewiesen werden kann, dass ein bestimmter Kratzer oder abgeplatzter Putz durch den Umzug des Mieters verursacht wurde.
Nur dann, wenn der Vermieter darlegen und beweisen könnte, dass das Treppenhaus allein von dem Mieter genutzt wird und die Schadensursache daher allein aus dessen Verantwortungsbereich stammen kann, müsste der Mieter das Gegenteil beweisen.
Das kann der Vermieter aber meist nicht und muss deshalb die genaue Schadensverursachung jedes einzelnen Kratzers darlegen und beweisen können. Haben Vermieter hier keine Zeugen, ist das in der Praxis kaum möglich.
III. Fazit
Mieter haben für alle Schäden, die Sie während des Umzugs im Treppenhaus verursachen aufzukommen. Bestreiten Mieter die Verursachung bestimmter Schäden im Treppenhaus, müssen Vermieter nachweisen, dass der Schaden in den Verantwortungsbereich des Mieters fällt. Außerdem muss eine Schadensverursachung durch eine fremde Personen zweifellos ausgeschlossen werden können.
05.12.2019 - 18:41
Sehr interessanter und hilfreicher Artikel, danke dafür!
Bei uns ist zur Zeit der Fall, dass unser Vermieter von einer anderen Wohnpartei über die Hausverwaltung kontaktiert wurde, dass wir einen Schaden im Treppenhaus verursacht hätten. Aufgrund der Bedenken wurden vor dem Umzug Bilder gemacht und danach. Einige Schäden, welche als neu befunden wurden sind als Alte bereits auf Fotos vorhanden. Eine Macke allerdings ist definitiv neu (Größe eines Tischtennisballes am Sturz der Treppe), von der Stelle gibt es allerdings weder vor noch nach dem Auszug ein Bild. Zwischen Auszug und Aufnahme befinden sich allerdings 3 Tage in denen der Treppenflur von mindestens 5 Parteien genutzt wurde.
Wer muss in diesem Fall wem nachweisen, dass Er/Sie den Schaden anscheinend verursacht hat?
Müssen die klagenden Mieter es uns Mietern nachweisen? Oder muss unser Vermieter, welcher uns nicht die Vorwürfe macht, es uns nachweisen?
Ist das Einhalten der Kaution dann rechtens?
18.12.2019 - 14:39
Hallo Bernd,
siehe oben “II. Problem: Schadensverursachung muss nachweisbar sein”.
Viele Grüße
Dennis Hundt
28.12.2019 - 12:10
Ein Mieter in unserem Haus, der ausgezogen ist, hat einen Schaden am Fahrstuhl verursacht. Er hat beim Transport eines schweren Glastisches in den Fahrstuhl, den Glastisch fallen gelassen, so dass Scherben in den Fahrstuhlschacht gefallen sind und der Fahrstuhl dadurch für eine Woche defekt war, bis er vom Vermieter repariert wurde. Der ausgezogene Mieter hatte wohl keine Versicherung und hatte auch einige Monate die Miete nicht bezahlt, so dass er nicht haften konnte. Das alles liegt ca. 9 Monate zurück. Wir haben dann in der Nebenkostenabrechnung 2019 eine Nachzahlung erhalten. 150 EUR. Ich hatte extra mit den Heizkosten gespart, um keine NAchzahlung zu bekommen. Als die Nachzahlung kam, fragte ich beim Vermieter nach, der gab zur Antwort, da können Sie sich beim Herrn XYZ bedanken, die Kosten für die Aufzugreapartur haben wir auf die Mieter umgelegt. Ist das rechtens ? Ich habe erst jetzt Kenntnis davon erlangt, dass das ggf. nicht rechtlich in Ordnung ist. Mit freundlichen Grüßen
31.12.2019 - 06:43
Hallo Be F,
Reparaturen / Instandhaltungen können nicht über die Nebenkosten(abrechnung) umgelegt werden.
Viele Grüße
Dennis Hundt
29.04.2020 - 11:52
Hallo,
mein Vermieter unterstellt mir und einem weiteren Mieter beim Auszug das Treppenhaus beschädigt zu haben. Zugleich sagte er, dass es zuletzt vor 10 Jahre neu gemacht owrden ist und seitdem diverse Mieter ein- sowie ausgezogen sind. Zum gleichen Zeitpunkt wie ich ist auch noch eine weitere Mietpartei aus dem Haus ausgezogen. Er möchte eine Firma beauftragen, die dies nun neu macht und das ich sowie der andere Mieter die Rechnung zur Hälfte zahlen bzw über unsere Haftpflicht laufen lassen.
Dies kann doch nicht rechtens sein, oder?
29.04.2020 - 12:20
Hallo J D,
oben finden sie die Lösung unter: “II. Problem: Schadensverursachung muss nachweisbar sein”
Viele Grüße
Dennis Hundt
17.08.2020 - 17:52
Unsere Vermieterin hat nach einreichen unserer Kündigung einen Treppenlift einbauen ins Treppenhaus.
Nun können wir die Möbel nicht mehr alle durch das Treppenhaus transportieren, da der Lift 50% vom Treppenhaus einnimmt.
Also habe ich Sie gebeten das der Lift für den Umzug angebaut wird, zumindest die Sitzschale damit wir problemlos umziehen können. Sie weigert sich und wir müssen nun mit deutlichen Mehrkosten ( Halteverbot Zone, Ausnahmegenehmigung, Möbelaufzug) umziehen. Muss ich die kosten Tragen oder kann ich Ihr die in Rechnung stellen?
17.12.2020 - 20:39
Hallo zusammen und Danke für diesen Interessanten Artikel,
dazu noch eine Frage. Haben Themen, die das Treppenhaus betreffen (eventuell verursachte Schäden im Treppenhaus bei Auszug) dann überhaupt etwas im Übergabeprotokoll der Wohnung bei Auszug zu suchen? Bzw. dürfen diese dort aufgeführt werden?
04.01.2022 - 09:09
Hallo,
bei uns ist es so, dass es ein 2 Familienhaus ist. Unten wohnen wir als Eigentümer und oben hat eine Mieterin gewohnt die nun beim Auszug tiefe Macken in den neu verputzen Hausflur gemacht hat. Sie bestreitet für die Macken verantwortlich zu sein. Haus und Grund sagt dazu, dass es eindeutig wäre, weil der Hausflur bzw. die Treppe nur von ihr benutzt wurde, weil über ihr kein anderen Mieter wohnen und die Macken somit nur von ihr sein können. Wir dürfen die Kaution erst mal einbehalten, so Haus und Grund. Nun stellt sich uns die Frage, müssen wir die Reparatur beauftragen und diese von der Kaution bezahlen oder muss sie das? Müssen wir ihr erst einen Kostenvoranschlag geben den sie ihrer Versicherung einreichen kann? Wir wickelt man so etwas korrekt ab?
Schon mal vielen Dank für die Hilfe.
04.01.2022 - 14:16
Hallo Laura,
danke für Ihren Beitrag. Halten Sie mich hier gerne auf dem Laufenden, ob sie mit der Rechtsauffassung durchkommen. Hier ein Beitrag zu Ihrer Frage: Kaution einbehalten: Müssen Schäden vom Vermieter repariert werden?
Viele Grüße
Dennis Hundt
03.04.2022 - 16:13
Hallo, Wir sind aus einem Mehrfamilienhaus aus dem 3. und obersten Stockwerk ausgezogen. 13 Tage nach dem Umzug ist den Vermietern bei der Übergabe der Wohnung aufgefallen, dass im Treppenhaus zwischen EG und 1. Stock sowie zwischen 1.Stock und 2. Stock Kratzer an den Wänden vorhanden sind. Die Vermieter sind der Auffassung, dass die Schäden nur durch unseren Umzug entstanden sein konnten. Zur Absicherung dieser These wurden von den Mietern in den anderen Stockwerken, also die die beschädigten Ebenen des Treppenhauses ebenfalls nutzen, Bestätigungen eingeholt, dass diese in den letzten 14 Tagen keine schweren oder sperrigen Gegenstände im Treppenhaus getragen haben und somit die Schäden nicht durch sie entstanden sein konnten. Reicht diese Bestätigung als Nachweis aus, dass der Schaden nur durch unseren Umzug entstanden sein konnten und wir somit für die Schadenswiedergutmachung beansprucht werden können? Die Vermieter fordern nun eine Zahlung i.H.v. 900 EUR um das Treppenhaus flächendeckend zu streichen. Ist dieser Betrag anfechtbar, da es sich nur um kleinere kaum sichtbare Streifen an den Wänden handelt?
03.04.2022 - 20:11
Hallo Michelle,
alleine aus dem Grund, dass das Treppenhaus auch für Besucher zugänglich ist, trägt dieses Vorgehen des Vermieter m.E. keinesfalls.
Viele Grüße
Dennis Hundt
14.04.2022 - 13:19
Hallo,
der Vermieter behauptet, dass aufgrund der Frische der Schäden (zu erkennen am weißen Putz) die Beschädigung eindeutig beim Umzug entstanden sein soll. Ältere Schäden wären vergilbt.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass diese Aussage bereits als Begründung dienen kann.
Daran lässt sich wohl kaum tagesgenau die Verursachung bestimmen bzw. wer diese Schäden verursacht hat.
Müssen als Beweis nicht beispielweise Fotos vorgelegt werden, dass der Schaden vor dem Umzug nicht existiert hat?
Vielen Dank für eine mögliche Rückmeldung.
16.04.2022 - 07:52
Hallo Sebastian,
die Herleitung (ohne Zeugen oder z.B. Videoaufnahmen) wird m.E. vor Gericht nicht genügen.
Viele Grüße
Dennis Hundt
17.11.2022 - 08:04
Hallo
Was gibt es eigentlich aus Vermieter Sicht für Möglichkeiten, sich abzusichern das Schäden die, durch den Umzug entstanden sind, auch dem Verursacher verrechnet werden können?
17.11.2022 - 10:48
Hallo Max,
da das Treppenhaus i.d.R. von diversen Personen begehbar ist, sehe ich hier in der Praxis keine Möglichkeiten.
Viele Grüße
Dennis Hundt
29.12.2022 - 15:25
Hallo Herr Hundt,
hat der Vermieter noch das Recht nach über einem Jahr 1200€ vom Mieter zu verlangen, wegen entstandene Umzugsschäden im Treppenhaus? Der Verursacher war das Umzugsunternehmen, aber sind leider nicht mehr auffindbar. Der Vermieter droht jetzt mit einem Anwalt. Wie geht man am besten vor?
Vielen Dank
29.12.2022 - 19:00
Hallo Maria,
es steht um fällt mit der Beweisbarkeit, wer die Schäden verursacht hat. Unternehmen im Auftrag des Mieter = Mieter haftet.
Viele Grüße
Dennis Hundt
19.01.2023 - 17:41
Guten Tag Herr Hundt,
wir haben Möbel an Privatleute verschenkt. Als diese die Sachen aus unserer Mietwohnung abgeholt und durch das Treppenhaus getragen haben, sind unschöne Kratzer enstanden. Wir haben bei dem Abtransport nicht geholfen.
Ist der entstandene Schaden trotzdem unsere Verantwortung?
Vielen Dank für Ihren Rat!
Mit freundlichen Grüßen
A. Veden
20.01.2023 - 01:21
Hallo Alissa,
der Vermieter wird sich an Sie wenden – Sie an die Abnehmer der Möbel (Schadenersatz).
Viele Grüße
Dennis Hundt
18.02.2023 - 14:22
Guten Tag Herr Hundt,
angenommen man kann beweisen wie die Schäden an den Wänden im Treppenhaus zustande gekommen sind. Der Mieter bestreitet es auch nicht.
Wie wird der Schaden dann gewertet? Handelt es sich um eine geschuldete Schönheitsreparatur oder ein Schadensersatz mit Zeitwertabzug? Falls Zeitwert, welche Lebensdauer wird für den Anstrich zugrunde gelegt?
vg Maximilian
18.02.2023 - 16:34
Hallo Maximilian,
um das Thema Schönheitsreparaturen geht es nur in der Wohnung. In der Praxis würde man den Schaden ausbessern und mit dem Mieter abrechnen.
Viele Grüße
Dennis Hundt
11.03.2023 - 12:42
Hallo,
unsere Mieter ziehen demnächst aus. Das Treppenhaus wurde in 2021 komplett neu gestrichen und seit 2022 steht ein Kinderwagen im Treppenhaus vor der Wohnung. Nun gibt es hier schon Flecken an der Wand, die eindeutig vom nassen Kinderwagen stammen.
Sind die Mieter verpflichtet auch diese Flecken bei Auszug zu entfernen? Oder gilt das als “normale Abnutzung und vertragsgemäßen Gebrauch”?
Danke für die Antwort
12.03.2023 - 19:36
Hallo Margit,
ich kann die Sachlage aus der Entfernung leider nicht beurteilen. Es kommt sicher auf den Einzelfall an – z.B. ob wir über ein Treppenhaus von einem Einfamilien- oder von einem Mehrfamilienhaus sprechen.
Viele Grüße
Dennis Hundt
12.03.2023 - 17:44
Hallo,
ein Lieferdienst hat eine Rotweinflasche im Treppenhaus fallen lassen. Das Treppenhaus ist recht alt, wurde lange nicht gestrichen. Die Flecken am Putz sind kaum zu sehen.
Die Hausverwaltung möchte nun streichen, mit aber das gesamte Treppenhaus aufs Auge drücken. Es liegt ein 4-satellites Angebot vor. Ich hatte zwei Maler da, die den tatsächlichen Schaden auf 120-180 geschätzt haben.
Wie gehe ich damit um?
12.03.2023 - 19:44
Hallo Juli,
wenn Sie die Haftung übernehmen wollen/müssen, beseitigen Sie den Schaden fachgerecht auf Ihre Kosten.
Viele Grüße
Dennis Hundt
31.08.2023 - 15:20
Hallo in die Runde,
nach dem Einzug in meine neue Wohnung habe ich leichte Schleifspuren an den Wänden entdeckt. Ich habe den Vermieter darauf hingewiesen, das ich die Stellen mit der passenden Farbe beseitige. Er möchte das aber lieber von einem (teuren) Fachmann machen lassen und ich soll den bezahlen :(
Steht das überhaupt im Verhältnis??
An der Haustür befinden sich auch leichte Spuren ( eingedrückte Stellen). Kann er verlangen, dass ich die ganze Tür neu ersetze?
Danke für die Hilfe – Runa