Die Mietwohnung ist gekündigt und der Auszug steht bevor: Spätestens jetzt ist es Zeit sich für Mieter und Vermieter mit dem Thema Wohnungsrückgabe zu beschäftigen. Viele Mietparteien entscheiden sich deshalb für eine sogenannte Vorabnahme der Wohnung, um die bevorstehenden Fragen zur Rückgabe der Mietwohnung untereinander zu klären. Doch, was heißt Vorabnahme eigentlich und welche Pflichten werden damit eingegangen? Muss ein Mieter der Vorabnahme zustimmen und können Vermieter eine Unterschrift auf dem Vorabnahmeprotokoll verlangen? Die Antworten finden Sie hier.
Der nachfolgende Artikel klärt Mieter und Vermieter über die Vorabnahme der Wohnung auf und zeigt was dahinter steckt.
Inhalt: Vorabnahme der Wohnung – Ratgeber für Mieter und Vermieter.
II. Wann macht eine Vorabnahme Sinn?
III. Was kommt in das Vorabnahmeprotokoll?
IV. Wann ist die Vorabnahme zu machen?
V. Ist die Vorabnahme Pflicht?
I. Was heißt Vorabnahme?
Gemeint ist damit eigentlich eine Art vorweggenommene Wohnungsrückgabe. Vermieter und Mieter treffen sich einige Zeit vor dem Auszugstermin und begutachten gemeinsam den Zustand der Wohnung. Dabei werden Schäden oder Mängel in einem Vorabnahmeprotokoll festgehalten. Die Vorabnahme empfehlt sich vor allem als Vorbereitung der eigentlichen Wohnungsrückgabe. Mieter und Vermieter können sich hierbei nämlich rechtzeitig darüber einig werden, wer welche Arbeiten übernimmt. So lassen sich Streitigkeiten bei der tatsächlichen Abnahme im Rahmen der Wohnungsübergabe vermeiden.
Was es bei der Wohnungsrückgabe im Allgemeinen zu beachten gibt, zeigt der Beitrag: Fragen und Antworten zur Rückgabe der Wohnung an den Vermieter.
II. Wann macht eine Vorabnahme Sinn?
Für Vermieter gibt es allerdings noch einen weiteren Grund eine Vorabnahme zu machen: Hier hat der Vermieter nämlich noch einmal die Chance unabhängig vom Mietvertrag den Mieter zu bestimmten Reinigungsarbeiten, Renovierungen oder Schönheitsreparaturen zu verpflichten. Für Mieter sind solche Vereinbarungen dann vorteilhaft, wenn sie dadurch andere Ansprüche des Vermieters ausgleichen können. So z.B. bei einer Vereinbarung, nach der ein Vermieter, den nicht genehmigten Durchbruch einer Wand akzeptiert und von einer Rückbauverpflichtung absieht, wenn der Mieter im Gegenzug den Teppich im Wohnzimmer entfernt.
III. Was kommt in das Vorabnahmeprotokoll?
Grundsätzlich steht in dem Vorabnahmeprotokoll all das, was auch in einem Protokoll der Wohnungsrückgabe steht. Darüber hinaus enthält es meistens Vereinbarungen, über besondere Reinigungs- und/oder Renovierungsarbeiten, die vom Mieter bis zum Tag der Wohnungsrückgabe zu erledigen sind. Außerdem ist oft geregelt, was mit Umbauten und Einbauten des Mieters passiert: Entfernung, Rückbau oder Übernahme sind hier oft Schlagwörter.
Mietertipp:
Bevor Mieter sich mit dem Vermieter zur Vorabnahme treffen, sollte der Mieter wissen zu welchen Reinigungs- und Renovierungsarbeite er nach dem Mietvertrag überhaupt verpflichtet ist, damit er sich im Vorabnahmeprotokoll nicht unwissend dazu verpflichtet, Schönheitsreparaturen und Renovierungen durchzuführen die Vermieterpflicht sind!
Eine Mustervorlage zu einem Vorabnahmeprotokoll finden Sie hier: Vorabnahmeprotokoll Muster – Kostenfreie Vorlage für Mieter und Vermieter.
IV. Wann ist die Vorabnahme zu machen?
V. Ist die Vorabnahme Pflicht?
Nein. Es gibt weder für Mieter noch für Vermieter einen Rechtsanspruch auf eine Vorabnahme. Das Gesetz selbst kennt nur die Wohnungsrückgabe. Das bedeutet, der Vermieter kann vom Mieter unter keinen Umständen verlangen, dass eine Vorabnahme durchgeführt wird. Ob eine Vorabnahme stattfindet hängt also vom Mieter ab.
Hinweis für Vermieter:
Die Rückzahlung der Kaution darf nicht als Druckmittel verwendet werden. Wann ein Einbehalten der Kaution rechtmäßig ist, erfahren Sie hier.
VI. Muss der Mieter das Vorabnahmeprotokoll unterschreiben?
Nein. Es besteht keine Pflicht das Protokoll der Vorabnahme der Mietwohnung zu unterschreiben. Als Mieter muss man sich darüber im Klaren sein, dass die eigene Unterschrift auf dem Protokoll zu unerwarteten bzw. unerwünschten Verpflichtungen führen kann, denn eine Regelung in einem solchen Protokoll gilt rechtlich als selbstständige Vereinbarung neben dem Mietvertrag.
Der Vermieter hat keinen rechtlichen Anspruch darauf, dass ein Mieter das Vorabnahmeprotokoll unterschreibt.
VII. Zusammenfassung
Insgesamt gibt es für Mieter und Vermieter bei einer Vorabnahme der Wohnung folgende Punkte zu beachten:
- Ein Termin zur Vorabnahme ist keine mietrechtliche Pflicht, sondern beiderseits freiwillig.
- Die Abmachungen im Vorabnahmeprotokoll sind regelmäßig rechtlich bindende vertragliche Vereinbarungen unabhängig vom Mietvertrag.
- Mit der Unterschrift auf dem Vorabnahmeprotokoll verpflichtet man sich rechtlich die Vereinbarungen im Protokoll einzuhalten.
- Es besteht für keine Mietvertragspartei eine Pflicht das Vorabnahmeprotokoll zu unterschreiben.
03.04.2023 - 17:45
Hallo, ich habe ein Vorabnahmeprotokoll heute unterschrieben, kann ich dieses Widerrufen, ich wusste nicht das es freiwillig ist.
24.05.2023 - 13:27
Guten Tag,
ich habe die Wohnung auf Dachgeschoss mit versteckte Mangeln genommen ( Schimmel ins Badezimmer, Schimmel unter dem Linoleum in der Küche ,Korridor und in der Stube vor der Balkontür. Ins Bad war eine selbstgebaute geschimmelte Decke oben) . Ich habe diese Mangeln schon nach dem Übergabeprotokoll entdeckt .
Die Wohnung war gar nichts tapeziert .Ich habe mit meinem Geld und kraft die Wohnung schimmelfrei gemacht und in wunderbaren Zustand mit gebracht.
Es war aus alle 11 Jahre Mitten die Wohnung 8 Jahre Undichte Decke ,die war schon X-Mall repariert von Vermieter (2 – 3 mal pro Jahr war Havariedienst zum Reparatur ).
Jetzt ich kundige meine Wohnung und meine Vermieterin hat gesagt, das alles muss gemalt sein und schöne-moderne helle Fließe aus Badezimmer musste raus.
Ich habe leide damals keine Fotos gemacht , Zeitdruck war bei der Renovierung sehr hoch ( ich musste ganze Mangeln entfernen und die Wohnung geeignete für das Leben machen ). Was können sie mir empfehlen ? Mit liebe Grüße. L.A.
25.05.2023 - 07:32
Hallo Liudmila,
hier zwei Hilfen:
Schönheitsreparaturen: unrenovierte Wohnung bei Einzug übernommen (BGH Rechtsprechung 2015)
Umbauten und Einbauten durch Mieter – Was beachten?
Viele Grüße
Dennis Hundt
26.04.2024 - 09:42
In meinem Vorabnahmeprotokol geht es um die Küche. Ich habe eine Einbauküche einbauen lassen. Nun steht im Protokol folgendes, Küche : Fliesenspiegel nicht einsehbar. Massnahme: entfernen.
Da ich dort Panele geklebt habe. Es steht aber nicht drin, dass ich die Küche ausbauen muss.
26.04.2024 - 13:45
Hallo Liane,
ich verstehe die Situation leider nicht ganz. Mietereinbauten müssen bei Auszug von Mieter wieder entfernt werden.
Viele Grüße
Dennis Hundt