Nicht selten kommt es insbesondere Im Zusammenhang mit der Rückzahlung der Kaution nach der Beendigung des Mietverhältnisses zu Auseinandersetzungen zwischen Mieter und Vermieter. Der Mieter möchte die Kaution vom Vermieter zurückerhalten.
Der Vermieter hingegen behauptet, der Mieter habe diese gar nicht oder aber nicht in der geforderten Höhe gezahlt. Da es der Mieter ist, der gegenüber dem Vermieter einen Anspruch geltend macht, obliegt ihm die Beweislast dafür, dass er die Kaution in einer bestimmten Höhe tatsächlich geleistet hat.
Um diesen Beweis ggf. auch in einem gerichtlichen Verfahren erbringen zu können, empfiehlt es sich für den Mieter, sich vom Vermieter über den Erhalt der Kaution eine Quittung ausstellen zu lassen.
Folgender Vordruck kann hierfür verwendet werden:
Quittung über die Entrichtung der Kaution
Vermieter
Name:
Anschrift:
Telefon:
Mieter
Name:
Anschrift:
Telefon:
Beschreibung des Mietvertrages
Die Parteien haben am……einen Mietvertrag über die Wohnung _______ in ___________geschlossen. Das Mietverhältnis beginnt gem. § ….am….und läuft auf unbestimmte Zeit. Gem. § _____ des Mietvertrages hat der Mieter an den Vermieter eine Kaution in Höhe von drei Monatskaltmieten zu je EURO ______ zu zahlen. Er ist berechtigt, die Mietkaution in drei gleichen monatlichen Raten zu leisten. Die erste Teilzahlung ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig. Die weiteren Teilzahlungen werden zusammen mit den unmittelbar folgenden Mietzahlungen fällig.
Der Vermieter bestätigt, dass er von dem Mieter die (ggf. 1./2./3. Rate der) in §…des oben beschriebenen Mietvertrages vereinbarte(n) Kaution in Höhe von EUR _______, in Worten ________________Euro erhalten hat.
_______________
Ort, Datum
_______________
Unterschrift Vermieter
28.11.2019 - 10:24
Sehr gut, dass es dieses Formular bei Ihnen gibt.
01.12.2019 - 09:08
Hallo Sabine,
freut mich, dass es hilft.
Viele Grüße
Dennis Hundt