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Mietkaution nach Trennung oder Scheidung

Nicht selten kommt es vor, dass Ehegatten oder nicht miteinander verheiratete Paare gemeinsam einen Mietvertrag abschließen und auch die Mietkaution gemeinsam zahlen.

Zieht nun ein Partner nach einer Trennung oder Scheidung aus der gemeinsamen Wohnung aus und verbleibt der andere in der Wohnung, stellt sich die Frage, was mit der gemeinsam geleisteten Mietkaution geschieht.

Der folgende Artikel gibt einen Überblick über die Rechtslage und gibt Praxistipps, auf welche Weise Streitigkeiten beigelegt oder schon im Vorwege verhindert werden können.

Vorweg ist zu beachten, dass im Falle eines gemeinsam abgeschlossenen Mietvertrages weder die Mieter noch der Vermieter einseitig bewirken können, dass nur einer der Mieter aus dem Vertragsverhältnis ausscheidet und das Mietverhältnis mit dem anderen fortgesetzt wird. Das Mietverhältnis kann bei einer Mehrheit von Mietern nur von allen Mietern gemeinsam und seitens des Vermieters gegenüber allen Mietern gemeinsam gekündigt werden. Um zu erreichen, dass nur ein Mieter aus dem Mietvertrag ausscheidet, bedarf es einer vertraglichen Vereinbarung, an der sowohl alle Mieter als auch der Vermieter beteiligt sind. In dieser Vereinbarung müssen sich die Beteiligten darüber einigen, dass ein Mieter aus dem Vertragsverhältnis ausscheidet und das Mietverhältnis allein mit dem verbleibenden Mieter fortgesetzt wird.

Jedem Mieter bleibt es natürlich unbenommen, unter Fortsetzung des Mietverhältnisses auszuziehen und dem anderen Ehegatten bzw. Partner die Wohnung zu überlassen. Er ist jedoch gut beraten, dies nicht zu tun, da er in diesem Fall vom Vermieter auch weiter auf Zahlung der gesamten Miete in Anspruch genommen werden kann.

Zur Problematik der Beendigung des Mietverhältnisses bei einer Mietermehrheit finden Sie in Kürze hier einen Artikel.

Tipp für ausziehende Mitmieter: Wirken Sie im Falle des Auszugs bei einer Trennung oder Scheidung darauf hin, aus dem gemeinsam geschlossenen Mietvertrag auszuscheiden.

Scheidet nun ein Mieter aus dem Mietverhältnis aus, während dieses mit dem anderen Ehegatten bzw. Partner fortgesetzt wird oder zieht er aus, ohne seine Mieterstellung aufzugeben, hat er ein berechtigtes Interesse daran, den von ihm gezahlten Anteil an der Mietkaution zurückzubekommen.

Er wird sich mit diesem Anliegen sowohl an den  Vermieter als auch an seinen ehemaligen Partner wenden.

Anspruch auf Rückzahlung der Kaution gegenüber dem Vermieter

Gegenüber dem Vermieter hat der ausscheidende Mieter keinen Rechtsanspruch auf Rückzahlung der  Kaution. Die Mietkaution soll die Vermieteransprüche wegen möglicher vom Mieter verursachter Schäden am Mietobjekt sowie vertragliche Ansprüche zum Beispiel auf Durchführung von Schönheitsreparaturen absichern. Ihr Zweck entfällt daher erst mit Beendigung des Mietverhältnisses durch beide Mieter und dem Ablauf einer angemessenen Prüfungs- und Überlegungsfrist des Vermieters. Vor diesem Zeitpunkt kann der ausziehende Mieter die Kaution ohne vertragliche Vereinbarung  nicht zurückverlangen, und zwar unabhängig davon, ob er Mieter bleibt oder nur noch sein ehemaliger Partner Mieter ist.

Fehlen diesbezügliche vertragliche Vereinbarungen, muss man nämlich bei einem Ausscheiden nur eines Mieters aus dem Mietverhältnis davon ausgehen, dass nur ein einziges fortlaufendes Mietverhältnis vorliegt. Der Vermieter braucht für die Befriedigung aus der Kaution nicht zwischen dem einem alten und neuen Mietverhältnis zu differenzieren. Erst mit Beendigung des fortgesetzten Mietverhältnisses entsteht der Rückzahlungsanspruch gegenüber dem Vermieter.

Anspruch auf Rückzahlung der Kaution gegenüber dem (ehemaligen) Mitmieter

Auch gegenüber dem (ehemaligen) Mitmieter besteht in der Regel kein Anspruch des ausziehenden Partners auf Zahlung der anteilig geleisteten Kaution, und zwar unabhängig davon, ob der ausziehende Teil Mieter bleibt oder aus dem Mietverhältnis ausscheidet. Mitmieter sind im Innenverhältnis zueinander gem. § 426 BGB in der Regel zu gleichen Teilen verpflichtet, die Kaution zu zahlen. Hat der ausziehende Partner die Kaution zur Hälfte gezahlt, kann er einen Ausgleich von seinem Partner nur verlangen, wenn besondere Umstände vorliegen, aus denen sich ergibt, dass im Innenverhältnis zwischen den Mietern der in der Wohnung verbleibende Partner einen höheren Anteil zu tragen hat. Hier kommt es auf die Umstände des Einzelfalles an. Hat der ausziehende Mieter allerdings mehr als die Hälfte der Kaution gezahlt, besteht u.U. ein Anspruch gegen den Mitmieter in Höhe des die Hälfte überschießenden Betrages. Auch hier kommt es jedoch auf die Umstände des Einzelfalles an, da die ungleiche Beteiligung an der Kautionszahlung im Innenverhältnis zwischen den Mietern durchaus ihre Berechtigung haben kann, z.B., wenn die Zahlung der Kaution als Unterhaltsleistung anzusehen ist.

Absicherung durch vertragliche Vereinbarung

Da kein rechtlich gesicherter Anspruch des ausziehenden Partners auf Zahlung seines für die Kaution geleisteten Anteils besteht, sollten Mitmieter möglichst frühzeitig eine vertragliche Vereinbarung für den Fall der Trennung schließen. Diese sollte möglichst schon vorsorglich getroffen werden, wenn die Ehegatten bzw. Partner noch in Frieden zusammenleben.

Tipp für Mieter: Schließen Sie möglichst frühzeitig eine vertragliche Vereinbarung über die Erstattung der Kautionsleistung im Falle einer Trennung.

Oftmals werden Eheleute oder Partner solche Regelungen in „Friedenszeiten“ nicht für nötig halten, so dass es erst im Falle der Trennung hierzu kommt. Doch auch zu diesem Zeitpunkt hat der auszugsbereite Partner gute Chancen, den in der Wohnung verbleibende Mieter zu einer entsprechenden Vereinbarung zu bewegen. Er hat nämlich die Möglichkeit, seinen freiwilligen Auszug davon abhängig zu machen, dass er seinen Anteil an der Kaution zurückerhält.

Eine interne Vereinbarung zwischen den Mitmietern könnte wie folgt lauten:

Formulierungsvorschlag

…………verpflichtet sich, …………..die gemeinsame Ehewohnung zur alleinigen Nutzung zu überlassen.

Diese Verpflichtung steht unter der Bedingung, dass………. der……. die Hälfte der für die Ehewohnung hinterlegten Kaution in Höhe von EUR…. erstattet.


Für den Fall, dass der ausziehende Partner weiterhin Mieter bleibt, behält er auch den (anteiligen) Anspruch auf Rückzahlung der Kaution gegenüber dem Vermieter im Falle der Beendigung des Mietverhältnisses. Damit der ausziehende Mieter nicht doppelt begünstigt wird, wird sich dieser bereit erklären müssen, dem in der Wohnung verbleibenden Partner seinen Anspruch auf Rückzahlung der Kaution abzutreten, damit dieser nach der Beendigung des Mietverhältnisses die Kaution beim Vermieter allein einfordern kann.

Eine entsprechende Abtretungserklärung kann wie folgt lauten:

Formulierungsvorschlag

………………tritt……….seinen Anspruch auf Rückzahlung der für die Ehewohnung hinterlegten Kaution ab.

Möchten die Eheleute bzw. Partner, dass der ausziehende Partner aus dem gemeinsamen Mietverhältnis ausscheidet und dieses mit dem verbleibenden Partner allein  fortgesetzt wird, bedarf es –wie oben dargelegt- einer Vereinbarung, an der sowohl die Mieter als auch der Vermieter beteiligt sind. In diesem Fall hat auch der Vermieter ein Interesse daran, mögliche Zweifel bzgl. des Schicksals der Kaution nach dem Ausscheiden eines Mieters auszuräumen.

Er sollte sicherzustellen, dass die zu Beginn des gemeinsamen Mietverhältnisses durch beide Mieter geleistete Kaution auch das künftig nur noch mit einem Mieter fortgesetzte Mietverhältnis absichert. Außerdem empfiehlt sich im Interesse des Vermieters eine Vereinbarung darüber, dass der Vermieter bei Beendigung des gesamten Mietverhältnisses von seiner Verpflichtung zur Rückzahlung der Kaution durch Zahlung an den verbleibenden Mieter frei wird.

Tipp für den Vermieter: Führen Sie im Falle des Ausscheidens eines Mieters eine Regelung darüber herbei, dass die geleistete Kaution auch Forderungen aus dem künftigen Mietverhältnis absichert und die Rückzahlung der Kaution mit befreiender Wirkung an den verbleibenden Mieter erfolgen kann

Eine Vereinbarung zwischen Mietern und Vermieter könnte folgendermaßen lauten:

Formulierungsvorschlag

Die Parteien sind sich darüber einig, dass ……..aus dem (genau bezeichneten) Mietverhältnis ausscheidet und dieses künftig allein mit………fortgesetzt wird.

Hinsichtlich der Sicherung durch die Kaution liegt ein einheitliches (Fortsetzungs-) Mietverhältnis vor.  Die von………geleistete Kaution dient der Sicherung von Ansprüchen des Vermieters aus dem gesamten  Mietverhältnis, unabhängig davon, ob sie vor oder nach dem Ausscheiden des………entstanden sind.

Der Anspruch auf Rückzahlung der Kaution gegen den Vermieter steht allein……….(verbleibender Mieter) zu.

………verpflichtet sich, der……. die Hälfte der für die Ehewohnung hinterlegten Kaution in Höhe von EUR…zu erstatten.

Fazit: Vertragliche Vereinbarungen über das Schicksal der Mietkaution im Falle der Trennung sind unabdingbar.

117 Antworten auf "Mietkaution nach Trennung oder Scheidung"

  • Hr. Felser
    30.09.2013 - 10:13 Antworten

    Hallo zusammen,

    ich bin vor 2 Jahren aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen. Da meine Ex Freundin mich mit unserem Kind unter Druck gesetzt hat, habe ich ihr gesagt sie könne die Kaution behalten. Daraufhin habe ich das Mietverhältnis verlassen. In Absprache mit dem Vermieter wurde nur der Vertrag geändert.

    Das Mietkautionsparbuch wurde niemals geändert und laut Aussage der Bank, kann es nur gekündigt werden wenn ich meine Unterschrift leiste. Habe ich einen (Rechts-) Anspruch auf meine Häfte der Kaution?!

    Vielen Dank vorab und viele Grüße

    S. Felser

    • Mietrecht.org
      08.10.2013 - 15:17 Antworten

      Hallo Herr Felser,

      im Verhältnis zum Vermieter haben Sie sicherlich einen Anspruch. Wenn Sie diesen aber ab Ihre Freundin abgetreten haben, besteht hier quasi ein separater Vertrag der im Zweifel eingehalten werden muss. Sie sollten sich am besten rechtlich beraten lassen, um keine Fehler zu machen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Hr. Swoboda
    06.11.2013 - 18:21 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    für unsere Wohnung haben wir (2 Personen) einen gesamtschuldnerischen Mietvertrag abgeschlossen, mein Mitbewohner zieht nun aus und will auch aus dem Vertrag ausscheiden. (Ende 2013)
    Vom Vermieter haben wir ein Schreiben bekommen, welches das Ausscheiden des einen Mieter und das Fortbestehen des MV mit mir als alleinigem Mieter regelt. Bzgl. der Mietkaution sollte hier eine Regelung im Innenverhältnis gefunden werden. Dies gestaltete sich bisher als ein Interessenkonflikt, sodass es sich mit der Unterschrift verzögert hat.
    Nun hat scheinbar der Vermieter eingewilligt, anteilig die Kaution an den ausscheidenden Mieter zu zahlen. Ein geänderter Nachtrag soll uns zugeschickt werden. Das bedeutet für mich dann doch, dass ich den fehlenden Anteil dem Vermieter zahlen muss. Ist das überhaupt so rechtens? Muss ich das unterschreiben?

    Zudem wird es so sein, dass ich ebenfalls zum 28. Februar den Mietvertrag kündigen würde, wozu ich ja auch noch die Unterschrift meines jetzigen Mitbewohners benötige.
    Kann ich dann verweigern den Nachtrag zu unterschreiben und einfach eine Vereinbarung treffen, dass nach Beendigung des MV insgesamt der Vermieter jedem von uns seinen Anteil auszahlt?

    MfG
    Swoboda

    • Mietrecht.org
      06.11.2013 - 21:11 Antworten

      Hallo Herr Swoboda,

      wenn alle drei Vertragsparteien einverstanden sind, können Sie vieles vereinbaren. Am Ende geht es in solchen Fällen immer darum den kleinsten gemeinsamen Nenner zu finden, mit dem beide Mieter und der Vermieter gut leben können.

      Alle anderen Punkte sollten Sie mit einem Anwalt besprechen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      • Daniel
        29.02.2024 - 23:06 Antworten

        Hallo, ich bin seid März 2024 getrennt (Ex Freundin), ich habe es quasi ermöglicht, das wir die Wohnung bekommen und habe gebürgt und die Kaution erbracht stand aber nicht direkt im Mietverhältnis (aus Liebe halt, hatte immer meine 1 Raum Wohnung als Hauptsitz). Wie verhält sich das mit der Bürgschaft und der Kaution (nachweislich von meinem Konto abgegangen). Es wohnt quasi auch ihr neuer Partner drinne (ist aber garantiert nicht offiziell gemeldet dort). Habe also quasi die Kaution, für eine zweite Person bezahlt, sozusagen. LG Daniel

        • Mietrecht.org
          01.03.2024 - 06:36 Antworten

          Hallo Daniel,

          was genau ist der Frage? Im Idealfall können Sie mit Ihrer Expartnerin vereinbaren, dass diese Ihnen die Kaution auszahlt und im Idealfall auch einen Ersatzbürgen für den Vermieter beibringt. Das wird beides eventuell nicht leicht.

          Viele Grüße

          Dennis Hundt

  • CJC
    17.11.2013 - 01:23 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    Ich hab mit meinem Mitbewohner ein Mietvertrag vor einem Jahr unterschrieben, im Januar will ich von die Wohnung raus und dafür müssen wir beide die Kündigung unterschreiben. Allerdings will mein Mitbewohner in der Wohnung bleiben, und bis er keine Bestätigung von der Firma bekommt, dass er ein neuer Vertrag, oder derselbe für die Wohnung bekommt wird er nichts unterschreiben. Er hat hat Angst, dass er ohne Wohnung bleiben kann.
    Ich werde im Januar die Stadt verlassen, und woanders ziehen, deshalb will ich unbedingt aus diesem Vertrag raus.
    Meine Frage wäre es also die folgende, gibt es andere Wege um diesen Vertrag zu kündigen?
    Oder geht es nur wenn wir beide unterschreiben?

    Vielen Dank schon mal im Voraus

    Mit Freundlichen Grüßen.

    CJC

  • Janette
    03.12.2013 - 19:15 Antworten

    Hallo,

    wie sieht es denn aus, wenn die Kaution für eine Wohnung von jemanden bezahlt wird, der nicht im Mietvertrag steht?
    Im konkretem Fall hat eine ehemalige Freundin das Geld überwiesen, welches ich ihr dann bar gegeben hatte. Ich war alleiniger Mieter der Wohnung.
    Nun will ich meine Kaution zurück und der Vermieter will ne schriftliche Bestätigung der Einzahlerin, da es von ihrem Konto wegging. Kann dem Vermieter das nicht egal sein, wer die Kaution zahlte, denn ich bin doch der Mieter. Das Probem, es gibt keinen Kontakt zur besagten Freundin und sie würde das Geld einfach behalten….

    • Mietrecht.org
      04.12.2013 - 17:58 Antworten

      Hallo Janette,

      fragen Sie zu Ihren Einzelfall am besten einen Anwalt, dieser kann Ihnen am besten weiterhelfen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

    • Jonathan Cyba
      21.02.2020 - 18:24 Antworten

      Hallo Team
      Mein Partner hat damals mit seiner Ex zusammen gewohnt und nach der Trennung ist sie ausgezogen und ein neuer Mietvertrag auf seinen Namen wurde aufgesetzt. Sie hat damals keine Kaution verlangt sondern hat sogar gesagt, dass er die Kaution behalten kann.

      Problem jetzt: sie hatte damals die komplette Kaution überwiesen und er hat dafür andere Sachen gekauft.

      Jetzt kommt sie an und will, da er nun aus zieht, die komplette Kaution haben. Sie hat sich auch schon anwaltlich beraten lassen und das stünde ihr ja zu.

      Stimmt das?

  • Stephanie
    16.12.2013 - 16:46 Antworten

    Hallo,

    mein Freund hat sich gestern von mir getrennt und wir beide stehen im Mietvertrag.
    Es will aber keiner ausziehen.
    Kann der Vermieter entscheiden wen er als alleinigen Mieter möchte?
    Wenn es so kommen sollte, das ich jetzt gehe… Ich habe die Kaution allein gezahlt. Habe ich Anspruch auf ein Teil von meinem Ex?

  • Andrea
    17.12.2013 - 12:09 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    nachdem es wohnlich einfach nicht mehr gut mit meinem Partner und mir passt, würde ich gerne ausziehen. Er würde in der Wohnung bleiben wollen und sich einen Mitbewohner suchen, womit ich einverstanden bin.

    Kann das der Vermieter verbieten, ich meine das er weiter in der Wohnung wohnen bleibt?

    Wie müssen wir das dem Vermieter klar machen? Reicht da erst mal ein Anruf, damit er einen neuen Vertrag schickt, oder muss ich erst mal etwas schriftliches hinschicken?

    Welche Fristen wären einzuhalten? Auch 3 Monate wie wenn man fristlos kündigt?

    Vielen Dank im vorraus für Ihre Antwort.

    Andrea

  • Christian
    27.12.2013 - 16:08 Antworten

    Hallo,

    Ich habe auch eine Frage. Ich habe mit meiner Ex Partnerin zusammen eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus gemietet. Wir standen beide im Mietvertrag. Die Kaution ist komplett von mir (von meinem Konto) gezahlt wurden. Meine Ex hat mir dann später ihren Anteil der Kaution überwiesen. Wir haben die Kündigung der Wohnung beide unterschrieben und die Vermieterin hat diese angenommen. Meine Ex ist dann im selben Haus einen Stock tiefer in eine kleinere Wohnung gezogen. Sie hat da einen neuen Mietvertrag mit der gleichen Vermieterin abgeschlossen. Die Vermieterin behält jetzt die komplette Kaution der alten gemeinsamen Wohnung ein, weil sie von meiner Ex noch keine Kaution für die neue Wohnung erhalten hat. Ist das rechtens?

    • Mietrecht.org
      29.12.2013 - 14:41 Antworten

      Hallo Christian,

      offensichtlich handelt es sich um zwei vollkommen eigenständige Vertragsverhältnisse. Ich würde mich an Ihrer Stelle rechtlich beraten lassen. Ein anwaltlicher Brief mit der Bitte die Kaution auszuzahlen kann Wunder bewirken.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Nicole
    14.01.2014 - 09:11 Antworten

    Bei uns ist es so, dass mein Mann die Kaution allein bezahlt hat damals. Nun zieht er aus und verlangt von mir die komplette Kaution zurück, die ich aber nicht zahlen kann, da ich das Geld nicht habe. Ist das rechtens?

  • Julia
    01.02.2014 - 22:21 Antworten

    Guten Tag,
    ich habe eine Frage. Anfang des Jahres bin ich mit meinem ehemaligen Freund zusammen gezogen. Die Kaution haben wir uns 50% geteilt. Nach 2 Monate ist er wieder ausgezogen und auch aus dem Mietsvertrag raus.
    Ich bin alleine in der Wohnung geblieben,
    jetzt erwartet er von mir das ich ihm die Hälfte der Kaution sofort zurück bezahle und droht mit Anwalt.
    Hat er gesetzlich Anspruch auf sein Anteil oder erst wenn beide aus der Wohnung ausgezogen sind?
    Er hat in der Wohnung auch viele Arbeiten gemacht und keiner garantiert mir dann die Kaution.

    Liebe Grüße und Danke im voraus

    • Mietrecht.org
      02.02.2014 - 16:05 Antworten

      Hallo Julia,

      sprechen Sie über Ihr Anliegen am besten mit einem Anwalt. Ich persönlich kann es sehr gut nachvollziehen, dass Ihr ehemaliger Freund mit dem Kapitel “Wohnung” abschließen und die Kaution zurückhaben möchte. Wie lange soll sein Geld dann in der Wohnung gebunden bleiben, bis Sie in X Jahren ausziehen? Das macht in meinen Augen nicht viel Sinn.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Bettina Bonin
    03.02.2014 - 10:08 Antworten

    Leider sind die Fragen immer nur bei gemeinsam gezahlter Kaution, was ist aber wenn nur einer die Kaution gezahlt hat.

    In meinen Fall habe ich die Wohnung am Anfang alleine bezogen, alleiniger Mietvertrag, alleine die Kaution bezahlt, das Kautionskonto läuft auf meinen Namen.

    Mein damaliger Freund zog erst mit ein, als wir geheiratet haben. Der Vermieter wurde über die Heirat und den Einzug informiert und seit dem stehen auf alle z.B Nebenkostenabrechnungen usw auch sein Name.

    Nach der Trennung bin ich ausgezogen. Ich möchte jetzt auch aus dem Mietvertrag ausscheiden und meine Kaution zurück, ich habe bereits eine neue eigenen Wohnung wo ich auch gemeldet bin.

    Geht das?

    • Mietrecht.org
      03.02.2014 - 18:12 Antworten

      Hallo Bettina,

      wenn Sie den Mietvertrag als Mieterin kündigen, sollten Sie sich die Kaution zurückzahlen lassen. Wenn Sie einen “Nachmieter” (Ihren Ex-Mann) stellen sollten Sie mit dem Vermieter und/oder dem Nachmieter einen Regelung zum Ausgleich / zur Auszahlung der Kaution treffen.

      Lassen Sie sich bei Bedarf rechtlich beraten.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • exuperantia
    03.02.2014 - 16:29 Antworten

    Zuerst einmal ein dickes Lob an den Ersteller dieser Infoseiten, die hiesigen Artikel haben mir bei meinen Fragen zu Auszug eines Mitmieters aus einer WG sehr weitergeholfen! Aber etwas ganz anderes muss ich hier auch noch schnell loswerden: Aus den Kommentaren hier auf der Seite kann man immer wieder herauslesen, dass die in der Wohnung verbleibenden Mieter die Kaution nicht übernehmen können. Ja, kann es das denn wirklich geben? Gibt es wirklich Leute, die sich die Kaution nicht mal über eine gewisse Zeitspanne hinweg zusammensparen können? Ich meine, man kann doch zu der Vereinbarung kommen, dass man die Hälfte der Kaution in Raten zurückzahlt, dann lebt man halt zwei/drei Monate mal etwas zurückhaltender, zahlt aber seine Geldschulden ab! Ich bin mir sicher, dass das jeder könnte, wenn er nur wollte. Aber man bekommt bei den meisten Postings hier das ungute Gefühl, dass es den Leuten (z.B. verschmähter Ehepartner..) vielmehr um Rache oder etwas ähnliches geht… schockierend, dass sich die Lebenswege offensichtlich nicht weniger Menschen auf diese Art trennen!

    – Geldschulden sind Ehrenschulden –

    • Mietrecht.org
      03.02.2014 - 18:09 Antworten

      Hallo Exuperantia,

      danke für Ihren Beitrag.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Marion
    04.02.2014 - 00:10 Antworten

    Hallo,
    folgende Situation:
    Vor über 20 Jahren in eine Mietwohnung gezogen. Damals verheiratet. Die Kaution bezahlte alleine mein Mann. Er legte ein Sparbuch an.
    Nach der Scheidung vor 5 Jahren bestand mein Ex-mann darauf aus dem Mietverhältnis gelöscht zu werden, was ein halbes Jahr später durch den Vermieter auch stattfand. Jetzt, nachdem ich mein Mietverhältnis gekündigt habe und alle Arbeiten in der Wohnung alleine erledigt habe, wie z.B.alle Tapeten entfernt, und alle Dachschrägen geweißt, muss dazu sagen. Es war eine heiden Arbeit, da wir damals Latexfarbe zum streichen genommen hatten. Kann mein Ex-mann jetzt, ohne einen Handschlag gemacht zu haben die Kaution zurück verlangen? Wenn ich es richtig verstanden habe, ist eine Kaution für Renovierungsarbeiten gedacht. Da von ihm aber absolut keine Unterstützung kam, wär es meiner Meinung nach absolut ungerechtfertigt wenn er Anspruch darauf hätte.
    Um eine Antwort würde ich mich sehr freuen.

    MfG

    Marion

    • Mietrecht.org
      06.02.2014 - 20:05 Antworten

      Hallo Mario,

      ich kann Ihnen nur den Tipp geben Sie mit Ihrem Ex-Mann einvernehmlich zu einigen oder sich rechtlich beraten zu lassen.

      Die Kaution ist keinesfalls (nur) für eine möglich Renovierung bestimmt. Die Kaution soll den Vermieter in verschiedenen Belangen absichern.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

    • Milena
      03.07.2021 - 02:28 Antworten

      Hallo Marion,
      Was ist geschehen?
      Bei Meiner Mama ist genau die gleiche Situation. Konnten Sie die Kaution behalten?

      Vielen Dank für eine Rückmeldung.

      Freundliche Grüsse
      Milena

  • Christoph
    20.02.2014 - 13:23 Antworten

    Hallo,

    Ich bin mit meiner Ex Freundin in eine neue Wohnung gezogen, wir stehen beide im Mietvertrag und ich habe die Kaution alleine bezahlt. Dann haben wir uns getrennt, ich bin ausgezogen, weil sie darin wohnen bleiben wollte, daraufhin ist sie aber dann doch einige Wochen danach ausgezogen und hat mich nach einigen Monaten für die Hälfte der Miete belangt. Die Mindestmietdauer läuft jetzt aus und jetzt will sie auch noch die Hälfte der Kaution, die ich nachweislich von meinem Konto bezahlt habe. Wie ist hier die Rechtslage und was kann ich tun?

    Vielen Dank schonmal für eine Antwort.

    • Mietrecht.org
      21.02.2014 - 13:23 Antworten

      Hallo Christoph,

      ich kann Sie leider nur auf den Artikel oben und für eine individuelle Beratung an einen Rechtsanwalt verweisen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Benjamin
    16.03.2014 - 19:39 Antworten

    Hallo,

    ich habe gemeinsam mit meiner Ex-Freundin eine Kündigung unterschrieben (01.2013). Anschließend bin ich sofort ausgezogen und habe drei weitere Monate die hälfte der Miete an sie gezahlt (04.2013). Ohne mein Wissen hat sie aber mit dem Vermieter den Vertrag umgeschrieben und eine andere Person in den neuen Mietvertrag aufgenommen. Als ich den Vermieter anrief um nach meiner Kaution zu fragen hat er mich an meine Ex-Freundin verwiesen. Diese sagte mir das ich die Kaution bekomme wenn sie auszieht. Nun ist sie ausgezogen (03.2014). Jedoch lässt sie die Wohnung vom Vermieter wieder herrichten und somit wird ein großer anteil der Kaution verfallen. Ebenfalls verweigert mir mein ehemaliger Vermieter auch nur einen Anteil an der Kaution obwohl ich diese sogar komplett Bar gezahlt habe.

    Wie steht meine Chance vor Gericht meine Kaution wieder zu bekommen?

    • Mietrecht.org
      17.03.2014 - 18:45 Antworten

      Hallo Benjamin,

      ich würde eine rechtliche Beratung empfehlen. Es sieht wohl so aus, als wenn der erste gemeinsame Mietvertrag ordentlich und fristgerecht beendet wurde und dann eine neues Vertrag entstanden ist. Mit diesem neuen Vertrag haben Sie aber nichts mehr zu tun. Fragen Sie hierzu am besten einen Anwalt.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

    • Felix Könecke
      22.01.2022 - 09:17 Antworten

      Guten Tag,ich und meine Freundin haben gemeinsam den Mietvertrag unterschrieben und nun möchte Sie gerne in der Wohnung bleiben und ich ziehe aus. Wie sieht es konkret mit der Kaution aus,die ich alleine bezahlt habe ? Habe ein Mietkautionskonto angelegt und darauf das Geld überwiesen. Mit freundlichen Grüßen Felix Könecke

  • Andrea Winterhoff
    27.03.2014 - 21:55 Antworten

    Hallo Dennis

    hier einmal eine Frage als Vermieter

    für eine gemeinsame vermietete Eigentumswohnung während der Ehe habe ich alleine den Mietvertrag unterschrieben. Die Mietkaution ging auf das gemeinsame eheliche Konto. Mein Exmann sollte das Geld auf ein Sparbuch einzahlen, was aber wohl nicht geschehen ist.
    Der Mieter kündigte das Mietverhältnis und erwartete seine Kaution zurück ( was ja rechtens ist).
    Dies geschah während des Trennungsjahres und ich bezahlte die Hälfte der Kaution an den Mieter. Mein Exmann weigert sich, seinen Anteil zu bezahlen, da ich den Mietvertrag unterschrieben habe.
    Ist das so rechtens? Der Mieter droht mir mit rechtlichen Schritten!

    Mit bestem Dank für eine Antwort
    und freundlichem Gruß

    Andrea W.

    • Mietrecht.org
      31.03.2014 - 11:05 Antworten

      Hallo Andrea,

      grundsätzlich sind Sie wohl die Ansprechpartnerin für Ihren Mieter (Sie sind Vertragspartner). Durch die Scheidung ist die Situation verfahren, ich würde an Ihrer Stelle Feedback von einem Anwalt einholen. Eine erste Einschätzung kostet nicht die Welt (Stichwort: Telefonberatung, siehe oben).

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Charlotte
    28.04.2014 - 10:13 Antworten

    Hallo Dennis,

    Ich wohne mit einer Mitbewohnerin in einer WG, für die wir beide im Mietvertrag stehen. Nun will ich ausziehen und habe bereits eine Nachmieterin gefunden.
    Meine Hausverwaltung hat mir bereits eine Selbstauskunft zukommen lassen, auf der auch steht, dass ich der ausscheidende Mieter bin.
    Nun bin ich mir nicht sicher, wie es mit der Kaution läuft, nachdem ich diesen Eintrag gelesen habe. Meine Mitbewohnerin und ich haben damals jeweils die Hälfte der Kaution bezahlt. Kann ich diese Hälfte vom Vermieter zurückverlangen, die dann von der neuen Mieterin erstattet wird? Oder verlange ich von ihr meine Hälfte und sie erhält die Summe vom Vermieter, wenn sie ihren Vertrag kündigt?

    Viele Grüße
    Charlotte

    • Mietrecht.org
      28.04.2014 - 14:13 Antworten

      Hallo Charlotte,

      ich würde eine Vereinbarung im Viereck schließen (Mitbewohnerin, Vermieter, neue Mieterin und Sie). Vereinbaren Sie dort, dass die bestehenden Kaution auf die neue Mieterin übergeht und Sie diesen Teil direkt von der neuen Mieterhin erhalten. Das ist für alle eine einfach Lösung.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Fanny Schwichow
    10.06.2014 - 17:30 Antworten

    Hallo,

    ich habe folgendes Problem: Ich bin mit meinem Noch- Ehemann vor drei Jahren in eine Wohnung gezogen. Beide waren Hauptmieter. Anfang des Jahres haben wir uns getrennt und mein Mann ist im Februar aus gezogen. Der Verwalter war damit einverstanden, das das Mietverhältnis mit mir allein fortgesetzt wird und hat meinen Mann aus dem Mietvertrag entlassen.Dieses wurde auch schriftlich fest gehalten.

    Nun habe ich mich auch dazu entschlossen die Wohnung zu kündigen und aus zu ziehen, allerdings stellt mein Noch- Ehemann Forderungen an der gezahlten Kaution. Meine Frage ist: hat er Anspruch auf die Hälfte der Kaution, obwohl er dieses nicht geltend gemacht hatte, als er ausgezogen ist?

    LG Fanny

    • Mietrecht.org
      11.06.2014 - 13:56 Antworten

      Hallo Fanny,

      ist es nicht einfach nur fair, wenn Ihr Mann seinen Teil der Mietkaution zurückbekommt?

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Karina Schneider
    01.08.2014 - 12:13 Antworten

    Hallo sehr geehrter Herr Hundt,

    ich glaube die Antwort zu meiner Frage hier schon raus gelesen zu haben, möchte mich trotzdem nochmal vergewissern.

    Mein Mann – jetzt Exmann-und ich zogen vor zehn Jahren gemeinsam(alle beide stehen im Mietvertrag) in ein Haus. Wir hatten damals ein gemeinsames Konto, allerdings läuft das Kautionssparbuch nur auf den Namen meines Exmannes.
    Nach nur einem Monat im gemieteten Haus zog mein Exmann wieder aus, es folgten Trennung und anschließende Scheidung.
    Keiner dachte an den gemeinsamen Mietvertrag und das Kautionssparbuch.
    Ich blieb mit den Kindern im Haus wohnen.
    Jetzt will mein Exmann das Sparbuch auflösen und fordert die gesamte Kaution zurück. Mein Vermieter würde ihm dem Betrag auszahlen, wenn ich bereit bin ein neues Kautionskonto zu eröffnen.
    Meine Frage: hat mein Exmann Anspruch auf die gesamte Summe, obwohl er nur einen Monat im Haus lebte und nie Miete zahlte, nur weil das Sparbuch auf seinen Namen läuft??
    Ich bin alleinerziehend und weiß jetzt gar nicht wovon ich die neue Kaution zahlen soll.
    Dankeschön und
    MfG
    Karina Schneider

    • Mietrecht.org
      04.08.2014 - 17:41 Antworten

      Hallo Karina,

      ich kann Sie zu einem speziellen Fall leider nicht beraten. Bitte nutzen Sie die Beratung durch einen Anwalt.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Alica
    14.09.2014 - 22:44 Antworten

    Hallo,
    vor fast 3 Jahren hat mein Ex eine Wohnung für uns gemietet. Meine Mutter hat ihm einen Anteil Maklerprovision, Miete und Abstand für eine Einbauküche überwiesen. Mein Ex war zu jeder Zeit alleiniger Mieter der Wohnung und ich habe dort nur ein paar Wochen gelebt. Dann bin ich ausgezogen. Jetzt habe ich Geldprobleme und möchte das Geld von meinem Ex. Hab ich eine Chance?
    Viele Grüße
    Alica

    • Mietrecht.org
      15.09.2014 - 12:24 Antworten

      Hallo Alica,

      bitte lassen Sie sich rechtlich beraten.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Belle
    15.01.2015 - 13:06 Antworten

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    meine Tochter wohnt seit 5 Monaten in einer WG und möchte gerne ausziehen. Sie hat die Mietkaution an die vorherige Zimmerbewohnerin bezahlt. Der Mietvertrag wurde folgendermassen erstellt und unterschrieben: Die anderen Mitbewohner (2 Leute) haben eine Kopie des Mietvertrages gemacht und die vorherige Mitbewohnerin rauskopiert. In die Lücke wurde der Name und Adresse meiner Tochter eingetragen und sie hat an der Stelle die Kopie unterschrieben wo die vorherige Mitmieterin unterschrieben hatte. Es ist keine Unterschrift des Vermieters zu sehen. Es wurde gesagt, dass dieser Vorgang mündlich abgesprochen war. Ist dieser Vertrag überhaupt gültig? Und wie sollten wir jetzt bei einer Kündigung vorgehen? Gelten hier die Kündigungsfrist von 3 Monaten? Müssen die anderen Mitmieter zustimmen?

    Vielen Dank schon mal im Voraus für eine Antwort.

    MfG

    A.B.

    • Mietrecht.org
      15.01.2015 - 13:24 Antworten

      Hallo Belle,

      was für eine komisches Vorgehen. Ich kann Ihnen leider nur raten, dass Sie die Sachlage mit einem Anwalt besprechen. Dieser wird Ihnen sagen zwischen wem ein Vertrag besteht und wie gekündigt werden kann.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Lisa
    28.01.2015 - 22:56 Antworten

    Hallo,

    vorab die Entschuldigung für den Fall, dass ich einen ähnlichen Artikel überlesen habe.
    Ich wohne in einer WG zu dritt und jeder hat entsprechend 1/3 der Kaution beim Vermieter hinterlegt. Meine Mitbewohnerin und ich ziehen nun aus und der Mitbewohner möchte sich 2 neue Nachmieter suchen. Er selbst ist vor einiger Zeit erst zugezogen und hat mit dem vorigen Bewohner geregelt, dass er ihm seinen Kautionsanteil auszahlt, sodass nun er Anspruch auf Auszahlung bei Kündigung des Mietverhältnisses hätte.
    Wir beide (die jetzt ausziehen möchten) wollen ebenfalls von den Nachmietern unseren Kautionsanteil ausgezahlt bekommen, da wir sonst unsere Kaution von der Vermietung nach Austritt aus dem Mietverhältnis nie mehr zurückbekommen würden.
    Der Mitbewohner gibt uns leider keinerlei Kontaktdaten der neuen und will, dass wir ohne unseren Kautionsanteil ausziehen.
    Müssen wir das tatsächlich mit uns machen lassen und zwei nachfolgenden, fremden Menschen quasi unseren Anteil “schenken”, da wir Gefahr laufen unser Geld zu verlieren?

    Ganz lieben Dank für die Antwort und freundliche Grüße
    Lisa

    • Mietrecht.org
      29.01.2015 - 09:42 Antworten

      Hallo Lisa,

      der Übergänge der Kaution sollte nach Möglichkeit mit der Aufnahme in den Mietvertrag vereinbart werden. Mit einer Vereinbarung zwischen allen Vertragspartner. Das ist der sicherste Weg.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Torsten
    03.02.2015 - 19:32 Antworten

    Hallo,

    ich bin mit mit meiner damaligen Freundin zusammengezogen, wir waren beide Mieter und haben beide zu gleichen Teilen die Kaution gestellt. Nach unserer Trennung ist sie von mir und Vermieter bestätigt aus dem Mietverhältnis ausgezogen und ich habe ihr (dummerweise) die Hälfte der Kaution erstattet, ohne dies schriftlich belegen zu können.

    Nun bin ich aus der Wohnung ausgezogen, mein Vermieter hat mir das Mietkautionssparbuch gegeben, aber die Bank weigert sich, mir trotz Vorlage des Ausscheidens meiner Ex aus dem Mietvertrag den Kautionsbetrag auszuzahlen. Meine Ex reagiert nicht auf Anrufe und Mails.

    Habe ich eine Möglichkeit, die Bank durch ein Schriftstück (Übernahme von Schadensersatzansprüchen gegen die Bank durch mich) davon zu überzeugen, mir das Geld zu geben?

    Danke für Ihre Antwort.

    • Mietrecht.org
      04.02.2015 - 09:27 Antworten

      Hallo Torsten,

      es ist verzwickt, ich kann Ihnen leider nicht sagen, welche Unterlagen die Bank fordert, damit Sie auch alleine an die Kaution kommen. Ich drücke die Daumen, dass es noch klappt.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Manuel
    26.02.2015 - 08:27 Antworten

    Hallo, ich habe eine Frage zur Mietkaution.

    Ich habe bis letztes Jahr mit meiner Exfreundin zusammengewohnt diese ist nach unserer Trennung aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen. Ich habe das Mietverhältnis vorerst fortgesetzt.
    Die Mietkaution (1.500,- €) bei Einzug habe ich beglichen, Sie dafür die Küche welche vom Vormieter übernommen haben. Nachweise wer welche Zahlung geleistet hat gibt es leider keine mehr.

    Nachdem ich nun aus der alten Wohnung ausgezogen bin. Hat der Vermieter mir nur 50% der Mietkaution zurück gezahlt und den restlichen Teil an meine Exfreundin, da diese darauf bestanden hat und ihn dazu aufgefordert hat.

    Da meine Exfreundin bei Auszug eine Geldbetrag für die MIetkaution und behaltenen Möbel in Höhe von 4.200,- € erhalten war ich mir darüber klar dass ich bei Auszug die Mietkaution erhalte.

    Nun habe ich meine Exfreundin aufgefordert die erhaltene Mietkaution an mich zu überweisen. Da ich die Küche welche Sie damals bezahlt hat an den Nachmieter veräußert habe, habe ich ihr vorgeschlagen mir nicht 750,- € sondern nur noch 400,- € von der Mietkaution zu überweisen.

    Leider meldet sie sich auf die schreiben nicht mehr. Besteht hier die Möglichkeit ein Mahnverfahren einzuleiten oder sollte ein Anwalt aufgesucht werden oder besteht auf Grund des gemeinsamen damaligen Mietvertrages keine Chance die von mir vorgeschlagenen 400,- € bei ihr geltend machen zu können?

    Vielen Dank für Ihren Rat im voraus.

    Mit freundlichen Grüßen

    Manuel

    • Mietrecht.org
      26.02.2015 - 12:08 Antworten

      Hallo Manuel,

      ich kann Ihnen tatsächlich nur empfehlen einen Anwalt zu befragen. Wir bewegen uns hier nicht mehr im Mietrecht, sondern in einer privaten Auseinandersetzung zwischen Ihren Ex-Freundin und Ihnen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Kai
    13.03.2015 - 14:34 Antworten

    Hallo Mietrecht-Team

    ich hab mich nach 6 Jahren von meiner Freundin getrennt und Sie bittet mich nun aus der Wohnung auszuziehen. Wir stehen beide im Mietvertrag und Sie würde mir die Kaution für die Wohnung auszahlen.

    Jetzt mein Problem ich hab damals die Marklerprovison bezahlt und diese will ich jetzt natürlich von Ihr zurück. Da ich ja nichts mehr von der Wohnung habe und mir auch einen neue Wohnung suchen muss werde ich diese Provison selbst brauchen.

    Hab ich einen Anspruch auf dieses Geld?

    Vielen Dank für eure Hilfe

    • Mietrecht.org
      13.03.2015 - 15:36 Antworten

      Hallo Kai,

      es soll auch vorkommen, das jemand eine Provision zahlt und z.B. nach 3 Jahren umzieht. Dann hat er die Maklerprovision für die Zeit des Wohnens bezahlt. Kurz um: nach sechs Jahren ist es für mein Verständnis nicht nachvollziehbar, dass Sie die (ganze) Provision nun von Ihrer ehemaligen Freundin haben möchten.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Romano Gehrling
    24.03.2015 - 15:11 Antworten

    Hallo,
    Meine damalige Freundin und ich sind zusammen in eine Wohnung gezogen, sie hat die Kaution überwiesen, 2 Monate später kam die Trennung, der Mietvertrag wurde komplett beendet und mit mir ein neues Abgeschlossen. Sie hat keine Ansprüche gestellt das sie die Kaution wieder haben möchte. Da sie die Möbel mitgenommen hat. Jetzt (1,5 Jahre später) ziehe ich aus und sie hat es mitbekommen und möchte plötzlich die komplette Kaution wieder haben. Darf der Vermieter ihr das Geld überweisen oder muss er es Aufteilen?

    Mit freundlichen Grüßen
    Romano Gehrling

    • Mietrecht.org
      25.03.2015 - 17:18 Antworten

      Hallo Romano,

      wenn Ihre Ex-Freundin die Kaution bezahlt hat, warum soll Sie diese jetzt nicht bekommen, sondern Sie? Das verstehe ich nicht ganz.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Patricia Renkwitz
    02.07.2015 - 14:27 Antworten

    Hallo,

    ich bin vor 2 Jahren mit meinem jetzigen Ex-freund zusammengezogen als Hauptmieter, die Kaution bezahlte ich alleine, allerdings in Bar und ich hab die Belege nicht mehr, da stand jedoch eh nicht drauf wer bezahlte, sondern nur das bar gezahlt wurde.

    Jetzt soll die Kaution ausgezahlt werden und meine Vermietung will die Unterschrift von beiden Vertragsparteien zur Auszahlung, mein Exfreund will mir die Unterschrift allerdings nicht geben (obwohl er auf die Kaution verzichtet, er hat ja eh nichts bezahlt), da er immer wieder ausreden findet um sich nicht mit mir zu treffen.

    Kann die Vermietung das nicht nur an mich auszahlen, wenn ich den Auszahlungsbeleg unterschreibe?

    Liebe Grüße
    Patricia

    • Mietrecht.org
      02.07.2015 - 19:43 Antworten

      Hallo Patricia,

      Ihre Verwaltung möchte sichergehen, das alle Mieter gemeinsam die Kaution empfangen und es hinterher keine Probleme gibt. Das ist durchaus verständlich und nachvollziehbar.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Natalie
    22.07.2015 - 15:11 Antworten

    Hallo,

    zw. meinem Freund und seiner Ex-Partnerin gibt es nun Streitigkeiten bezgl. der Kaution. Bei der Trennung haben sie und er mündlich vereinbart, dass er sich eine neue Wohnung nimmt, sie wollte dass er schnellstmöglich auszieht, und sie blieb in dem Haus wohnen, bis sie was neues gefunden hat. Dann würden sie gemeinsam beim Vermieter kündigen und die Kaution teilen. Sie hatte wohl auch was in Ausblick. Nun hat sie einen neuen Partner und bleibt wohl in dem Haus wohnen mit ihm. Jetzt ist es so, dass er gesagt hatte, wenn sie nicht auszieht, möchte er gerne aus dem Mietvertrag raus und seinen Teil der Kaution haben. Vermieter will ihn nicht auszahlen, hat gesagt, sie müssen es untereinander klären. Sie ist nun aber so dreißt, dass sie behauptet, es sei ihr Geld und sie werde ihm nichts auszahlen. Dazu muss man sagen, das Mietkautionskonto läuft nur über ihren Namen, darauf beruht sie sich auch. Der Mietvertrag wurde aber von beiden unterschrieben und da beide damals “knapp bei Kasse waren”, ist mein Freund zu seinem Vater hin und hat sich bei ihm das Geld geliehen (dies könnte der Vater auch bestätigen). Da mein Freund und sie damals aber gut 13 Jahre zusammen waren, hatte er sich nichts dabei gedacht, dass sie es einzahlt. Er saß sogar dabei, der Mitarbeiter bei der Bank, hat es aber nur auf ihren Namen eingetragen.
    Deswegen meine Frage, ist es rechtens, bzw. hätte mein Freund vor Gericht Chancen, wenn sein Vater aussagen würde, dass er das Geld seinem Sohn gegeben hatte (dies auch anhand von Kontoauszügen beweisen kann), wenn er sie “verklagen” würde oder zählt das Mietkautionskonto. Für mich ist es unverstädnlich, wie dreißt ein Mensch nur sein kann, sich auf Kosten anderer zu bereichern…

  • Werner
    08.09.2015 - 11:40 Antworten

    Hallo,
    ich habe vor zwei Jahren mit meiner schwangeren Freundin eine Mietwohnung bezogen.Der Mietvertrag lief auf sie, die Kaution habe ich bezahlt. Nach erheblichen Streitigkeiten bin ich mit unserer gemeinsamen Tochter ausgezogen. Heuer kam die Zwangsräumung wegen hohen Mietrückständen.Die von mir bezahlte Kaution wurde vom Vermieter einbehalten. Es wurde leider nichts schriftliches niedergeschrieben. Habe ich somit keinen Anspruch mehr auf die Rückzahlung meiner Kaution?

    • Mietrecht.org
      09.09.2015 - 11:11 Antworten

      Hallo Werner,

      ich kann Ihnen leider nur raten, die Situation von einem Anwalt bewerten zu lassen. Ohne alle Details zu kennen, kann man leider nichts zu Ihrem individuellen Fall sagen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Oliver
    18.09.2015 - 14:40 Antworten

    Hallo,

    meine Freundin und ich haben uns getrennt. Sie möchte weiterhin in dem Haus leben bleiben, wo wir beide als Hauptmieter den Vertrag unterschrieben haben. Der Vermieter meinte, da wir beide die Kaution zur Hälfte bezahlt haben (vom Gemeinschaftskonto) und ich meinen Teil wieder haben möchte, dass wir es intern klären sollen. Sie möchte mir meinen Teil aber nicht auszahlen, mit der Begründung, dass Geld sei nicht ihres, sondern dient als Sicherheit dem Hause. Nun ist der Vermieter bereit mich aus dem Mietvertrag zu entlassen und sie als alleinige Mieterin zu akzeptieren, mit der Klausel, dass ich von allen Forderungen befreit bin und dass ich auf die Kaution verzichten soll. Das sehe ich aber nicht ein, denn sie hat alle Möbel behalten und jegliche Gegenständen, ich bin ohne auch nur einen Gegenstand mitbekommen zu haben, ausgezogen (wir waren gute 13 Jahre zusammen und haben somit alles gemeinsam angeschaft/ bezahlt). Zudem haben wir damals einen einen Kredit für diese Kaution und unter anderem Ihr Auto (welches sie ja auch behalten hat) aufgenommen. Dieser Kredit wird aktuell auch noch mit von mir bezahlt. Die restliche Gesamtschulden (gute 14.000 €) haben wir geteilt und jeder zahlt weiterhin separat den gleichen Betrag (weil wir das Darlehen zusammen unterschrieben haben). Heisst ich habe nichts mitbekommen und zahle im Moment für das Auto, welches sie fährt und die Kaution, welche sie alleine behalten möchte.
    So möchte ich den Mietaufhebungsvertrag nicht unterschreiben. Ich hab gelesen, dass ich auf “Zustimmung zur Kündigung” klagen könnte, bin mir aber nicht sicher, ob ich “Erfolg” hätte, weil sowohl sie als auch der Vermiter, mich aus dem Vertrag entlassen würden. Könnte ich dann nicht begründen, dass es ihr ja freistehe einen neuen Vertrag mit dem Vermieter zu schließen. Weil ich so zumindest irgendwann (bei Auszahlung der Kaution) zumindest an meinen Teil kommen würde… Oder gibt es da auch andere Möglichkeiten? Ich hab bereits mit einem Anwalt gesprochen, dieser meinte, wenn sie gegen die Kündigung wäre, könnte sie kommentieren, dass sie das Haus (und somit die Kaution) als *täglichen Bedarf* zur Sicherung des Lebensunterhalts/-grundlage benötig (oder so ähnlich) und wir somit nicht so gute Chancen hätte. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass es so schwer ist, sein Recht zubekommen.
    Die Trennung & mein Auszug waren vor gut einem Jahr und seither auch die Diskussion um die Kaution mit ihr.

  • Anna Mnese
    10.11.2015 - 21:28 Antworten

    Guten Abend, Herr Hundt, ich würde mich gern mit einer Frage an Sie wenden, die thematisch nicht 100%ig kompatibel ist, dennoch eine gleiche Problemlage aufwirft. Aktuell ist es so, dass ich in eine Wohnung eingezogen bin, wo ich offiziell untermiete. Der Mietvertrag war auf 2 Personen ausgestellt, wobei eine bereits ausgezogen und auch aus dem Mietvertrag ausgeschieden ist. Daher “bewerbe” ich mich nun auf den Posten dieses ehemaligen Vertragnehmers. Die weitere Person hat die Kaution komplett bezahlt, möchte aber perspektivisch auch ausziehen. Sollte dies passieren und ich bin bis dahin offiziell im Mietvertrag, ist der Vermieter dann verpflichtet, die Kaution an die Person auszuzahlen, die sie hinterlegt hat? Oder würde es eher so sein, dass der Vermieter mit der Bitte an uns herantritt, uns untereinander zu einigen, damit gewährleistet bleibt, dass das Kautionskonto fortlaufend ausreichend gedeckt bleibt? Gibt es da eine eindeutige gesetzliche Regelung? Ich frage dies insbesondere deswegen, da ich ein wenig Sorge habe, dass die “Kautionsperson” irgendwann holterdipolter kündigt, auszieht, sich die Kaution ausbezahlen lässt und die Hausverwaltung schlussendlich an mich herantritt, um das Kautionskonto sofort mit den dann fehlenden 2000 Euro neu aufzustocken.
    Vielen Dank im Voraus für einen fruchtbaren Input und die Möglichkeit, sich hier auszutauschen.
    Anna Mnese

    • Mietrecht.org
      11.11.2015 - 04:51 Antworten

      Hallo Anna,

      egal wie es kommt, wenn alle aktuellen Mieter ausziehen und Sie alleinige Mieterin bleiben, werden Sie auch die Kaution stellen müssen. Ich würde mich diesbzgl. immer im Voraus mit dem Vermieter und den ausscheidenden Mietern einigen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • FW
    09.03.2016 - 11:47 Antworten

    Hallo,

    im August letzten Jahres sind mein Exfreund und ich aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen.
    Die Miete und die NK wurden bis dahin von einem gemeinsamen Konto abgebucht, auf das beide zu gleichen Teilen eingezahlt haben. Dieses Konto wurde danach gekündigt.
    Bei der Vermietungsgesellschaft habe ich dann meine eigenen Kontodaten hinterlegt, um bei einer möglichen Rückzahlung der Nebenkosten meinen Anteil zu bekommen.
    Auch mein Exfreund hat seine neuen Kontodaten hinterlegt.
    Allerdings um alle Nebenkosten zu erhalten.
    Meine Frage: Ist es zulässig, eine Änderung der Kontoverbindungen seitens des Vermieters durchzuführen, ohne die Unterschrift von beiden Hauptmietern zu haben? Hätte der Vermieter den anderen Hauptmieter nicht auch über die Änderung unterrichten müssen/schriftliche Bestätigung versenden müssen?

    Liebe Grüße,
    FW

  • Markus
    28.05.2016 - 22:54 Antworten

    Ich habe mich von meiner Lebenspartnerin getrennt und möchte nun unseren gemeinsamen Mietvertrag auflösen meine Ex möchte aber in der Wohnung bleiben, habe ich nun Anrecht auf meine Mietkaution?? Wir haben beide je 50% bezahlt, gibt es eine Möglichkeit das ich meine Kaution zurück bekomme?

    • Mietrecht.org
      29.05.2016 - 22:36 Antworten

      Hallo Markus,

      um genau diese Frage geht es im Artikel oben.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Alexandra Hofmann
    04.06.2016 - 16:35 Antworten

    Hallo,

    ich habe folgende Frage:

    Habe mit meinem Expartner einen gemeinsamen Mietvertrag abgeschlossen, wir sind zu dritt (mit meiner Tochter) zusammen gezogen. Die Kaution haben wir uns von meiner Tochter geliehen, mündlich vereinbart, ihr das Geld in Raten zurückzuzahlen. Nun folgte die Trennung, er ist ausgezogen, wir sind weiter dort wohnen geblieben. Kann ich von ihm die Hälfte der Kaution für meine Tochter einfordern, da sie ja sonst das Geld nie wieder zurück bekommt?

    Gruss Reni

    • Mietrecht.org
      04.06.2016 - 18:11 Antworten

      Hallo Alexandra,

      wenn ein Mieter einen gemeinsamen Mietvertrag verlässt, dann möchte diese natürlich auch seinen Anteil an der Kaution zurückhaben. Sie wollen jetzt genau das Gegenteil erreichen, sehe ich das richtig?

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      • Alexandra Hofmann
        04.06.2016 - 21:58 Antworten

        Ich habe 1600€ für die Kaution bezahlt, das Geld kam von meiner Tochter. Ich zahle es ihr in Raten wieder zurück, er aber ist ja ausgezogen ohne etwas zurück zu zahlen. Mündlich wurde eine Rückzahlung vereinbart, von der ich nichts erhalten habe. Meine Frage war ob ich Anspruch auf die Hälfte von ihm habe oder nicht.

  • Anton
    08.06.2016 - 14:06 Antworten

    Hallo,

    folgende Fragen zum Sachverhalt:

    Meine Expartnerin und ich haben ein gemeinsames Mietobjekt bewohnt, Die Kaution und die laufenden Kaltmieten wurden bis durch mich an den Vermieter gezahlt. Die hälftige Kaution hat mir meine Expartnerin zu Beginn des Mietverhältnisses überwiesen. Die hälftige Miete hat meine Expartnerin ebenfalls an mich überwiesen.

    Nach Trennung,diversen Unstimmigkeiten und verspäteter immer wieder verspäteter Überweisung ihres Mietanteils an mich, habe ich mich entschlossen dem Vermieter ab April 2016 nur meinen hälftigen Mietanteil zu überweisen und sie darauf hingewiesen ihren Anteil direkt auf das Vermieterkonto zu überweisen.

    Das Mietverhältnis wird durch mich allein ab 01.07.2016 fortgeführt. Eine entsprechende Änderung haben alle Parteien unterschrieben. Der Vermieter somit zugestimmt.

    Nach meiner Kenntnis wurde durch meine Expartnerin nur der Anteil für April 2016 an den Vermieter überwiesen. Die Monate Mai und Juni 2016 hat der Vermieter bereits bei ihr angemahnt.

    Meine Expartnerin und ich hatte eine Absprache getroffen, dass sie ihre hälftige Kaution, bei Beendigung ihres Mietverhältnisses, von mir ausgezahlt bekommt. Bedingung hier, das die von Ihr genutzten Räume durch sie in den Ursprungszustand versetzt werden.

    Derzeit hat sie den Vermieter, und mich ähnlich lautenden Schreiben, informiert, dass ich gebeten werde ihre Mietanteile für Mai und Juni 2016 zu übernehmen und sie mit ihrem Kautionsanteil zu verrechnen.

    Das Problem hierbei ist, dass ich auf diese Regelung nicht eingehen werde. Da in der Vergangenheit diverse Vereinbarungen von ihr nicht eingehalten wurden. Somit besteht der Verdacht, dass auch die Vereinbarung über die Renovierung “ihrer” Räumlichkeiten ihrerseits nicht eingehalten wird. Zumal ich trotz mehrfacher Aufforderung noch keine Information von ihr über eine Schlüsselübergabe, die Entsorgung/ Abholung ihrer restlichen in der Wohnung verbliebenen Gegenstände und den Abschluss der Renovierungsarbeiten erhalten habe.

  • Klaus
    06.07.2016 - 08:15 Antworten

    Hallo,

    ich habe momenaten folgende Situation.

    Meine Freundin und ich haben uns getrennt und beide Parteien haben die gemeinsame Wohnung gekündigt.

    Die Kaution wurde von jedem zur hälfte auf ein gemeinsames Konto gezahlt und anschließend dem Vermieter überwiesen.

    Wenn ich jetzt aber nach der Trennung früher ausziehen will, wie kann ich dann sicherstellen (Vertraglich), dass ich meinen Teil der Kaution nach der Kündigungsfrist erhalte?

    Mfg Klaus

    • Mietrecht.org
      06.07.2016 - 12:01 Antworten

      Hallo Klaus,

      Sie sollten einen Vertrag aufsetzen, in dem Sie Ihre Entlassung aus dem Vertrag mit Ihrer Ex-Parterin und dem Vermieter vereinbaren. Hier sollten Sie auch vereinbaren, dass die verbleibende Mieterin Ihnen Ihren Teil der Kaution auszahlt und der Anspruch auf Auszahlung gegenüber dem Vermieter nur der verbleibenden Mieterin zusteht.

      Das wäre eine Lösung.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Natalie
    11.07.2016 - 09:26 Antworten

    Hallo,
    zwischen meinem Freund und seiner Exfreundin gibt es Streitigkeiten wegen der Mietkaution.
    Diese wurde damals vom Gemeinschaftskonto abgebucht, auf ein Miet-Kautionskonto bei der Spardabank.
    Leider hatte mein Partner damals so viel Vertrauen in seine damalige Freundin (waren 13 Jahre zusammen), dass er sie das Mietkautionskonto alleine erstellen ließ. Mietvertrag wurde gemeinsam unterschrieben, damals gab es aber nur ein Gemeinschaftskonto von dem auch die Kaution abgebucht wurde. Das Mietkautionskonto läuft allerdings nur auf Ihren Namen und nun behauptet sie, dass sie die Kaution (2.500 €) komplett alleine eingezahlt hat, obwohl es Kontoauszüge gibt, die nachweisen, dass es vom Gemeinschaftskonto abgegangen ist und sie sogar dafür einen Kredit aufnehmen mussten, bei der Bank, wo das Gemeinschaftskonto war.
    Leider stellt sich der Vermiter hier quer und meinte, da das Konto nur auf ihren Namen läuft, dass nur sie es auch von Vermieter ausgezahlt bekommt. Gibt es hier für ihn eine Möglichkeit einen Prozess zu umgehen oder gibt es irgendwelche Pflichten für den Vermieter oder oder oder? Mein Partner möchte gernen einen (weiteren) Prozess umgehen, da er schon einen Anwalt einschalten musste, weil sie nicht bereit für deren gemeinsamen Sohn, der bei uns lebt, Unterhalt zu zahlen.

    Vielen Dank im Voraus.

    • Mietrecht.org
      11.07.2016 - 10:45 Antworten

      Hallo Natalie,

      dem Artikel oben kann ich leider nicht viel hinzufügen. Am Ende sollte Ihr Freund beweisen können, dass er einen Teil zur Kaution beigesteuert hat. Im Zweifel würde ich wie immer eine rechtliche Beratung zu Ihrem Einzelfall empfehlen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Strauch
    13.07.2016 - 17:20 Antworten

    Hallo Herr Hundt,
    im Oktober 2013 zogen ich und mein damaliger Freund zusammen.
    Der Mietvertvertrag lief auf beide. Nun sind wir getrennt und haben gemeinsam den Mietvetrag gekündigt. Beide sind aus der gemeinsamer Wohnung ausgezogen und jetzt will mein Ex Freund die ganze Kaution für sich behalten. Die Kaution haben wir gemeinsam gezaht. Nur ich habe damals Fehler begangen und ihm meine Hälfte der Kaution in Bar gezahlt..

    Nun behauptet er, dass er die ganze Kaution gezahlt hat.

    Meine Frage: bei gemeinsamen Mietvertrag und gemeinsame Kündigung, besteht für mich die Hoffnung meine Hälfte zurück zu bekommen? Oder mein Ex bekommt die ganze Summe ausgezahlt?

    Viele Grüße

    Katharina

  • Vermverw
    21.09.2016 - 07:34 Antworten

    Guten Morgen,

    ich habe folgendes Problem:

    Wir haben im letzten Jahr ein Haus gekauft, welches 4 Mietparteien beinhaltet.

    Eine Mieterin (Frau X) zieht nun aus. Die Kaution für ihre Wohnung wurde damals in Bar von einem anderen Mieter (Herr Y), der aber eine eigene Wohnung hat, hinterlegt. Die beiden waren zu diesem Zeitpunkt gut befreundet, haben aber nicht zusammen gelebt. Mittlerweile ist diese Freundschaft aber beendet. Der Mieter Herr Y, der die Kaution damals hinterlegt hat, möchte nun natürlich sein Geld zurück. Mir liegen aber keinerlei Unterlagen oder Schriftstücke vor, wer hier das Geld gezahlt hat. Im Mietvertrag steht Frau X als alleinige Mieterin und niemand sonst. Herr Y behauptet, er hätte eine Quittung für die Zahlung. Diese liegt mir aber nicht vor und ist auch bei den übernommenen Unterlagen für das Haus nicht dabei. Und selbst wenn dem so wäre, darf ich demjenigen dann die Kaution auszahlen?

    Meines Erachtens nach, steht Frau X das Geld zu, oder? Und die beiden Parteien müssten das dann unter sich klären. BGB Fall.

    Liebe Grüße
    Vermverw

  • Janine Meichsner
    10.11.2016 - 21:32 Antworten

    Hallo,

    Ich habe bis April 2015 mit meinen damaligen Ehemann zusammen eine Wohnung gehabt. Bin nach Trennung ausgezogen und wurde auch aus dem Mietverhältnis ausgetragen.
    Ich bin mittlerweile geschieden. Mein Ex-Mann wohnt noch in der beschriebenen Wohnung. Wir mussten vor Mietbeginn ein Kautionskonto eröffnen. Jetzt hatte ich erfahren dass das Konto auf meinen Namen läuft. Wie stehen meine Chancen auf Auszahlung. Könnte der Vermieter nicht die Kaution nochmals von meinem Ex-Mann verlangen?

    Mit freundlichen Grüßen
    Janine Meichsner

    • Mietrecht.org
      11.11.2016 - 08:40 Antworten

      Hallo Janine,

      es wurde ja kein neuer Mietvertrag geschlossen, sondern ein Mieter wurde aus dem bestehenden Vertrag entlassen. Es wäre gute gewesen, mit der Entlassung auch gleich eine Regelung zur Kaution zu treffen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Matthias
    20.02.2017 - 12:18 Antworten

    Guten Tag,
    ich habe 2014 einen Mietvertrag mit einem Ehepaar geschlossen. In die Wohnung sind dann die Frau und ihr Sohn eingezogen. 2015 kam die Aufforderung vom Ehemann, ich solle ihn aufgrund der Scheidung aus dem Mietverhältnis entlassen. Dies habe ich als Vermieter abgelehnt, da die Entscheidung für den Zuschlag auf seinem Gehalt basierte.

    Nach Ablauf des Trennungsjahres in 2016 bat er mich ereut ihn aus dem Mietverhältnis zu entlassen. Nach Rücksprache und Einverständnis seiner Ex-Frau, habe ich Ihn im Januar 2017 aus dem Mietverhältnis entlassen, allerdings ohne Regelung in Bezug auf die Kaution. Seine Ex- Frau hat die Wohnung zum 30.04.2017 gekündigt. Der Ehemann möchte die Hälfte der Kaution überwiesen haben.

    Die Kaution habe ich von der Ehefrau in bar erhalten und würde diese auch gerne auf das Konto der Ehefrau zurücküberweisen, von dem ich die Miete bezogen habe, sofern die Wohnung ordnungsgemäß übergeben wurde. Ist das ein Risiko für mich, kann der Ehemann mich auf Herausgabe der halben Kaution verklagen? Vielen Dank für eine Antwort im Voraus.

  • Albert
    11.05.2017 - 10:42 Antworten

    Guten Tag,
    ich wohnte mit meiner damaligen Freundin in einer gemeinsamen Wohnung zur Miete. Beide waren wir als Hauptmieter eingetragen. Wir sind zeitgleich ausgezogen. Unsere Kaution haben wir zu gleichen Hälften gemeinsam in einem Mietkautionssparbuch angelegt. Im Oktober 2012 sind wir ausgezogen, im Juni 2013 bekam ich das Sparbuch mit Freigabe vom Vermieter zurück. Das Sparbuch haben wir damals auf beide Parteien angelegt. Demnach müssen auch beide der Freigabe zustimmen. Kurz vor dem Auszug einigten wir uns (mündlich), dass sie sich um nichts kümmern müsse, ich die Wohnung für die Übergabe “in Takt” (streichen, Reparaturen erledige, etc.) bringe, die Differenz der damals noch folgenden Nebenkostenabrechnung bezahle, usw und ich im Gegenzug die gesamte Mietkaution erhalte. Nun ist es so, dass die Dame, der Bank das Einverständnis zur Auflösung des Sparbuches nur erteile, wenn sie die Hälfte des Geldes bekommt. Sie strengt sich wirklich an, ihr will aber unsere Vereinbarung einfach nicht einfallen und sie kann sich selbst mit viel Bemühungen nich daran erinnern.
    Gibt es Wege, dennoch an das gesamte Geld zu gelangen?
    Rechnungen und Überweisungsbelege aus damaliger Zeit für Instandsetzung der Wohnung, sowie der Ausgleichszahlung der Nebenkosten des Jahres 2012 habe ich noch.
    Zweite Frage: Wie ist die Rechtslage, würde sie sich (gesponnen mal) aus Gnatz, oder weil sie mittlerweile zu weite Weg von der Bank (Stadt Sparkasse) wohnt, weigern, bei der Bank zu erscheinen?

  • Jonas
    25.07.2017 - 11:19 Antworten

    Guten Tag liebe Mitleser,
    vielen Dank für diesen informativen Beitrag. Vor allem wenn es um die Scheidung geht, gibt es viele Punkte, die die Scheidenden klären müssen. Hierbei ist es empfehlenswert, einen Fachanwalt für Familienrecht zur Seite zu ziehen, um sich professionell beraten zu lassen.

  • Henry
    18.08.2017 - 16:15 Antworten

    Hallo,

    ich habe mir die Beiträge angesehen, habe aber noch keine entsprechenden Fall entdeckt

    Nach Scheidung, verweigert mein Vermieter den Umtausch vom Pfandbrief der Mietkaution, der auf den Namen (Konto) meiner ausgezogenen Exfrau läuft, gegen ein eigens dafür neu erstellten Pfandbrief eines Mietkautionskontos das auf meinen Namen läuft

    Mal abgesehen davon das Mietkautionkonto = Mietkautionskonto ist (wenn der Betrag identisch ist)

    Ich wollte damit endlich Klarheit schaffen, aber der Vermieter stellt sich quer.

    Welche Möglichkeiten habe ich?
    Kann er, aus welchem Grund auch immer, dieses Anliegen ausschlagen?

  • Tobias
    23.08.2017 - 11:38 Antworten

    Guten Tag,

    meine Exfreundin und ich wohnten ein Jahr lang zusammen in einer gemeinsamen Wohnung. Nach der Trennung blieb ich als alleiniger Mieter in der Wohnung. Ein entsprechender Zusatz zum Mietvertrag wurde vom Vermieter verfasst. Die Kaution haben wir gemeinsam gezahlt.
    Nun möchte meine Exfreundin die Hälfte der Kaution von mir haben. Hat sie Anspruch darauf? Vertraglich wurde hier nichts vereinbart.

    Vielen Dank.

    • Mietrecht.org
      23.08.2017 - 13:04 Antworten

      Hallo Tobias,

      wenn ein Mieter aus dem Vertrag entlassen wird, dann wird in einer solchen Vereinbarung i.d.R. auch geklärt, was mit der Kauton passiert. Im Normalfall geht die Kaution auf den verbleibenden Mieter über und der verbleibende Mieter zahlt den ausziehenden Mieter aus. So ist es logisch und fair.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Stefan
    02.10.2017 - 13:45 Antworten

    Guten Tag :)

    Meine Ex-Frau und ich sind seit Mitte des Jahres rechtskräftig geschieden. Sie vor 1,5 Jahren ausgezogen und hat den Vermieter über ihren Auszug und den alleinigen Verbleib von mir informiert ( schriftlich ). Weder mir gegenüber noch dem Vermieter hat sie etwas gesagt wegen der Kaution die sie damals bezahlt hat. Doch jetzt nach all der Zeit verlang sie die Kaution zurück. Und droht sogar mit Anwalt sollte ich das nicht ausbezahlen. Womit sich mir die Frage stellt, ob ich rechtlich gesehen dazu verpflichtet bin?

    Danke für Ihre Hilfe

    Beste Grüße

  • Lara
    10.10.2017 - 21:50 Antworten

    Hallo,

    Mein Exfreund und ich haben eine geneinsame Wohnung. Diese soll zum 1.11 gekündigt werden und läuft daher bis 31.01.18. Da der Vermieter mich nicht aus dem Mietvertrag lässt und mein Exfreund diese 3,5 Monate in der Wohnung verbleiben möchte, stellt sich mir die Frage ob ich weiterhin für die entstehenden Stromkosteh herangezogen werden kann obwohl ich nicht dort wohne? Die Hälfte der regulären Miete muss ich weiter zahlen.

    Zusätzlich würde mein Exfreund seinen Anteil der Kaution an mich übergeben, da noch Schulden bestehen. Reicht es aus wenn mein Exfreund eine Abtretungserklärung unterzeichnet und ich diese dem Vermieter mit der Kündigung vorlege obwohl wir beide noch Mieter der Wohnung sind? Geht der Anspruch aufgrund einer Abtretungserklärung auf mich über?

    Freundliche Grüße

    Lara

  • Luisa
    20.10.2017 - 09:16 Antworten

    Hallo,

    mein Freund und ich haben uns getrennt und die Wohnung gekündigt.
    Die Kaution haben wir zur Hälfte von jedem Konto gezahlt, mein Ex-Freund hat hinter meinem Rücken einen Brief an die Hausverwaltung geschrieben mit der Bitte die Kaution auf sein Konto zu überweisen. Die Hausverwaltung hat dann die volle Summe an Ihn überwiesen, obwohl ich nachweislich die Hälfte der Kaution bezahlt habe. Habe ich die Möglichkeit mir die Hälfte der Kaution zurück zu holen?? Wie stehen die Chancen, wer hat den Fehler gemacht Hausverwaltung oder Ex-Freund.

    Viele Grüße
    Luisa

    • Mietrecht.org
      23.10.2017 - 12:16 Antworten

      Hallo Luisa,

      m.E. hätten nur beide Mieter gemeinsam die Auszahlung der Kaution fordern können.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • H. Heße
    08.11.2017 - 16:53 Antworten

    Hallo,

    mein Freund und ich haben uns getrennt und er ist ausgezogen. Er blieb weiterhin im Mietvertrag und zahlte weiterhin die Hälfte der Miete. Nun habe ich die Wohnung gekündigt, mir seine Unterschrift eingeholt und die komplette Wohnungsabgabe mit allem drum und dran alleine gemacht und somit auch die komplette Kaution zurück bekommen. Die Kautionsüberweisung damals an den Vermieter ging von seinem Konto ab. Ich habe ihm lediglich die Hälfte von mir überwiesen.
    Wir haben wegen der Kautionsrückzahlung keine schriftliche Vereinbarung getroffen. Kann ich die Kaution jetzt komplett einbehalten?

    Viele Grüße

  • Strauch, C.
    24.11.2017 - 11:00 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    ich habe Ihre Artikel sehr aufmerksam gelesen. Folgenden Fall möchte ich kurz schildern und bitte um Ihre Einschätzung. Im Jahre 2013 bin ich aus der gemeinsamen Wohnung mit meinem damaligen Lebensabschnittsgefährten ausgezogen. Die Kaution in Höhe von 2.300,00 € für die gemeinsame Wohnung wurde von mir bezahlt. Mit gegenseitigem Einverständnis wurde die Kaution mit der letzten Miete sowie Instandhaltungsrechnungen vom Vermieter einbehalten. Habe ich eine Möglichkeit bzw. steht es mir zu den hälftigen Betrag der Kaution, also 1.150,00 €, von meinem Ex-Lebensabschnittsgefährten einzufordern? Gibt es auch hierfür eine Verjährungsfrist?

    Mfg
    C. Strauch

  • Maria
    09.01.2018 - 17:06 Antworten

    Hallo,

    vielen Dank für Ihre wirklich sehr informativen Artikel zu allerlei Sachverhalten beim Mietrecht. Allerdings finde ich bisher leider keine Antwort bzw. Lösung für folgendes Problem und hoffe sehr, dass Sie mir weiterhelfen können:

    Person A und Person B sind beides Hauptmieter einer Wohnung. Person A möchte ordnungsgemäß aus dem gemeinsamen Mietverhältnis ausscheiden, eine von allen Parteien unterschriebene Entlassungsvereinbarung liegt vor.

    Die Mietkaution (Person A und Person B jeweils 50%) wurde durch ein von Person A eröffnetes Konto an den Vermieter mit Urkunde verpfändet. Der Vermieter weigert sich gegen eine Auflösung des Pfändungskontos von Person A (mit erneuter Eröffung durch Person B) und fordert eine Auszahlung des Anteils durch Person B im Innenverhältnis.

    Laut meiner Auffassung dürfte dieses Vorgehen doch nicht rechtens sein. Daher meine Fragen:

    1.) Person A wäre ja auch noch Jahre nach dem Auszug haftbar, da das Konto auf den Namen von Person A läuft, richtig?
    2.) Muss der Vermieter nicht für die ordnungsgemäße Auszahlung der anteiligen Kaution sorgen?
    3.) Welche rechtlichen Möglichkeiten gäbe es, auch formal aus dem Mietkautions-Verhältnis auszutreten?

    Vielen Dank für Ihre Hilfe.

  • Andreas Götz
    21.02.2018 - 13:01 Antworten

    Ich wohne derzeit oder eher wohnte in einer WG mit einem Mietvertrag der mich 2 Jahre bindet. Nun war es mir aber durch private Umstände nicht mehr zumutbar weiter in besagter WG zu wohnen. Ich habe einen Nachmieter gefunden der Übergangslos in die Wohnung einzieht.

    Nun zu meiner Frage. Ich habe eine Kündigung geschrieben die an meinen Vermieter gehen soll und werde sie als Einschreiben mit Rückschein schicken. Was kann ich tun wenn der Vermieter meine Kündigung nicht bestätigt? 2. Ist es richtig dass es dann keine Kündigungsfrist gibt da ja jemand Übergangslos eingezogen ist?

  • Natascha Hartwig
    30.05.2018 - 21:23 Antworten

    Hallo

    Mein Ex-Freund besteht darauf das ich mit meinem Sohn aus der gemeinsamen Wohnung ausziehe. Jedoch habe ich die Kaution alleine übernommen und sehe nun nicht ein ihm diese zu überlassen. Was kann ich tun?

  • Peter Zimmermann
    03.07.2018 - 10:21 Antworten

    Hallo,

    ich habe 2014 mit meiner damaligen Freundin eine gemeinsame Wohnung bezogen und alleine die Kaution gestellt da meine Ex kein Geld hatte.
    2016 haben wir uns getrennt da Sie mich psychisch terrorisiert hatte.
    Sie wollte auch das Mietverhältnis des gemeinsamen Vertrages nicht beenden.
    Daher war ich gezwungen Auszuziehen ohne meine Kaution vom Vermieter wieder zu bekommen.
    Ich war mir im Vorfeld dessen nicht bewusst und der Vermieter hat mich auch nicht darauf hin gewiesen.
    Meine Ex wohnt nach wie vor in der Wohnung und weigert sich mir die Kaution auszuzahlen.

    Welche Möglichkeiten habe ich?

  • Frau Müller
    13.11.2018 - 22:36 Antworten

    Hallo,

    Vielleicht eine etwas andere Frage:
    Mein Freund möchte zum 1.12 aus unserer gemeinsamen Wohnung ausziehen.
    Er verlangt die Hälfte der Kaution wieder.
    Rücksprache mit dem Vermieter haben wir bereits gehalten und dieser meinte, ich kann in der Wohnung bleiben, wir müssen beide ein Schreiben aufsetzen und unterschreiben, dass er zum 1.12 ausziehen kann. Die Bedingungen für den Auszug können wir selbst festlegen.

    Nun zur Frage: Könnte meine Bedinung sein, dass er weniger Kaution wieder bekommt, wenn er nicht bereit ist, anteilig die Wohnung zu renovieren? (Weißen, Löcher stopfen etc)

    • Mietrecht.org
      14.11.2018 - 09:24 Antworten

      Hallo Frau Müller,

      das ist grundsätzlich möglich, ja. Beide Mieter müssen eine Einigung finden.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Markus
    03.12.2018 - 19:36 Antworten

    Hallo!
    Ich habe bis jetzt noch keine Antwort zu meinem Fall auf ihrer Seite gesehen…

    Ich bin mit meiner damaligen Freundin in eine gemeinsame Wohnung gezogen(standen beide im Mietvertrag) und ich habe nachweislich( Kontoauszug vom Makler) die Kaution eingezahlt. Zwischenzeitlich waren wir verheiratet und wieder geschieden. Wobei ich vor der Scheidung aus dem Mietverhältnis entlassen wurde. Es gibt keine Regelung bzgl. der Kaution.

    Wie verhält sich da die Rechtslage?

    Habe ich Ihr bzw. dem Vermieter gegenüber einen Anspruch auf Auszahlung/ Rückzahlung meiner Kaution?
    Im Gegenzug biete ich ihr an, anteilig die Betriebskosten für das letzte gemeinsame Jahr, allerdings gegen Nachweis, zu erstatten.
    Sie weigert sich.
    LG Markus

  • Ueli Baltensperger
    14.03.2019 - 16:08 Antworten

    Meine Tochter hat mit Ihrem Mann eine Wohnung bezogen und beide haben die Wohnung nun wegen Scheidung gekündigt. Meine Frage ist nun was passiert mit der Kaution es haben beide den Mietvertrag unterschrieben das Kautions Depot lautet aber auf den Namen des Ehemannes. Muss das Depot nun geteilt werden?

  • Stefan
    15.03.2019 - 11:08 Antworten

    Hallo Herr Hundt.
    Der Mietvertrag lautet auf mich und meine Noch-Ehefrau, die Mietkaution habe ich alleine bezahlt, das Mietkautionskonto lautet auf mich alleine. Ich bin vor über einem Jahr ausgezogen und möchte sowohl aus dem Mietvertrag aussteigen, als auch die von mir bezahlte Mietkaution wieder haben. Nach meinen Informationen habe ich darauf derzeit (Scheidung steht kurz bevor) noch keine Möglichkeit bzw. rechtliche Handhabe dazu. Ist das richtig? Wie sieht es nach der Scheidung aus?
    Vielen Dank.
    Mit freundlichen Grüßen
    Stefan

  • Heiko Maschmann
    30.11.2019 - 01:00 Antworten

    Hallo, ich bin Ende März 2019 aus der gemeinsam gemieteten Wohnung ausgezogen. Unsere Vermieterin hat einen 3 Seiten Vertrag mit uns gemacht. Meine Ex hat sich darin verpflichtet eine neue Kaution zu stellen um das Mietverhältnis mit ihr weiter zu führen. Die Kaution habe ich als Mietaval bei meiner Bank abgeschlossen und auch alleine Bezahlt.
    Jetzt laufe ich seit Monaten hinter der Urkunde her, weil meine Ex einfach keine Kaution stellt. Auch den drei Seiten Vertrag bekomme ich nicht, so lang sie nicht zahlt.
    Was kann ich in diesem Fall machen. Ich habe natürlich auch Angst dass wenn sie keine Miete zahlt oder in der Wohnung irgend etwas ist, ich dafür noch haften muss.

    • Mietrecht.org
      01.12.2019 - 09:01 Antworten

      Hallo Heiko,

      als Vertragspartei sollten Sie ein Exemplar des Vertrages erhalten haben. Das wäre die Grundlage für das weitere Vorgehen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Clara
    10.07.2020 - 15:40 Antworten

    Hallo!

    ich freue mich gerade sehr über die hilfreichen Beiträge auf dieser Seite. Wie sieht es aus bei einem Mietaval? Ich bin mit 3 anderen Parteien Mieterin in einer Hausgemeinschaft und für die Kaution läuft ein Mietaval über mich. Nun möchte ich und 2 andere Parteien ausziehen, dafür zieht wiederum eine andere Person ein. Kann ich mit dem Mietaval aus dem Mietverhältnis gehen, bevor eine Kaution hinterlegt wurde? gibt es Wege, wie ich da am besten vorgehen könnte?

    Viele Grüße und vielen Dank!
    Clara

    • Mietrecht.org
      12.07.2020 - 13:55 Antworten

      Hallo Clara,

      in der Eintritts- und Austrittsvereinbarung regeln Sie auch die Ein- und Auszahlung der Kautionen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Nicole
    26.07.2021 - 10:12 Antworten

    Ich habe mit meinen Partner nach der Trennung unsere gemeinsame Wohnung gekündigt und wir sind beide ausgezogen.
    Jetzt verlangt der Vermieter von mir das ich eine Bestätigung von meinem Ex Partner vorlegen in dem er bestätigt das Ich die Kaution bezahlt habe.
    Dies kann ich aber auch schon durch einen Kontoauszug.
    Diese Bestätigung werde ich nie erhalten weil wir im Streit auseinander gegangen sind.
    Was kann ich nun machen????

  • Alexandra
    10.09.2021 - 11:12 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    mein Partner und ich haben eine gemeinsame Wohnung bezogen und leben nun in Trennung.
    Er zieht aus der Wohnung aus und überlässt mir die Kaution. Unsere Vermieter wissen Bescheid und wollen nun von mir, aufgrund des neu entstandenen Mietverhältnisses, eine zusätzliche Kaution. Ist dies rechtens? Wir haben ja bereits bei Einzug eine Kaution in Bar hinterlegt.

    Viele Grüße
    Alexandra

    • Mietrecht.org
      10.09.2021 - 11:42 Antworten

      Hallo Alexandra,

      klären Sie im Dreieck, dass die Kaution und alle Risiken und Pflichten aus dem Vertrag auf Sie übergehen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Monique
    22.09.2021 - 15:07 Antworten

    Hallo,

    meine Tochter hat im April mit Ihrem Freund eine Wohnung bezogen. Die Kaution läuft auf Raten. Nun ist sie wieder ausgezogen. Wir haben jetzt eine Vereinbarung verfaßt, wo drin steht, dass sie aus dem Vertrag ausgetragen wird. Die Kaution läuft noch auf Raten. ER unterschreibt nur die Vereinbarung, wenn sie die Kaution weiterzahlt, obwohl sie nicht mehr dort wohnt. Er erpreßt sie zudem, dass sie auch noch ihren Mietanteil zahlen soll. Wir verhält sich das jetzt mit der Kaution? Muss sie die “Raten” weiterzahlen?

    viele Grüße Monique

    • Mietrecht.org
      23.09.2021 - 07:53 Antworten

      Hallo Monique,

      alle Mieter haften jeweils einzel für die gesamten Verpflichtungen aus dem Mietvertrag.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Tim
    25.11.2021 - 09:38 Antworten

    Hallo zusammen,

    ich wohne seit Mai 2020 mit meiner Ex-Freundin zusammen. wir stehen beide im Mietvertrag, es ist ein Einheitsmietvertrag dessen Vordruck man wohl bei jedem Schreibwarengeschäft kaufen kann. die Kaution wurde von beiden in gleichen Teilen bezahlt. Geklärt ist dass Ich in der Wohnung bleibe und sie auszieht, und der Mietvertrag auf mich umgeschrieben wird. Hat meine Ex-Freundin nun Anspruch auf den von Ihr geleisteten Teil der Kaution, oder muss der Vertrag dazu komplett gekündigt und neu aufgesetzt werden?
    Außerdem stehen nach diesem Mietverhältnis über 1,5 Jahre durch Aufgehängte Regale Renovierungsarbeiten an. Können diese gleich mit der Kaution verrechnen werden wenn ich eventuell kulanterweise die Kaution an sie auszahle?

    • Mietrecht.org
      25.11.2021 - 12:11 Antworten

      Hallo Tim,

      es sollte zwischen verbleibenden Mieter, ausziehenden Mieter und dem Vermieter einvernehmlich geregelt werden, dass der verbleibende Mieter den ausziehenden Mieter seinen Teil der Kaution auszahlt.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Fatjona S.
    30.01.2023 - 15:00 Antworten

    Ich bitte um Hilfe.

    Ich habe mich im März 2021 von meinem Partner getrennt. Er ist ausgezogen und ich habe noch ein weiteres Jahr dort alleine gelebt. Nun bin auch ich im Januar 2023 ausgezogen und er versucht jetzt die komplette Kaution zurückzuverlangen und nur für sich zu beanspruchen.
    Dabei hat jeder die Hälfte bezahlt. Ich war so dumm und habe meine Hälfte abgehoben und ihm gegeben.
    Gibt es nennenswerte Paragraphen die ich verwenden kann, um meinen Anspruch zu gewährleisten?

    Bitte um Rückmeldung!

    • Mietrecht.org
      31.01.2023 - 00:56 Antworten

      Hallo Fatjona,

      beide Mieter können dem Vermieter gegenüber nur einvernehmlich handeln / sprechen und z.B. ein Konto mitteilen. Finden Sie eine einvernehmliche Lösung.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Janet G.
    26.05.2023 - 19:43 Antworten

    Hallo,
    meine Tochter ist vor 6 Monaten mit ihrem Freund zusammen gezogen. Zu schnell wie ich als Mutter finde aber naja, Erfahrung müssen sie selber sammeln. Nun haben die beiden gemerkt das es nicht klappt und meine Tochter möchte wieder ausziehen. Beide haben den Mietvertrag unterschrieben.
    Die Kaution für die beiden habe ich bezahlt.
    Kann ich die Kaution vom Vermieter wieder bekommen da meine Tochter auszieht oder habe ich ein Recht es vom Ex wieder zu verlangen?

    • Mietrecht.org
      26.05.2023 - 20:10 Antworten

      Hallo Janet,

      beide Mieter und der Vermieter sollten die eine Mieterin einvernehmlich aus dem Vertag entlassen und am besten gleichzeitig eine Regelung zur Kauion treffen. Klappt es nicht einvernehmlich, bleibt nur die Kündigung beider Mieter oder der Verbleibt im Vertrag.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Natascha I.
    19.08.2023 - 13:16 Antworten

    Hallo Herr Hundt,
    ich bin im Dezember 2018 aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen. Der Mietvertrag wurde dann auf meinen Expartner umgeschrieben. Bis heute habe ich von meinem Expartner die anteilige Kaution nicht zurückerhalten. Mir wurde damals mitgeteilt, dass erst wenn er aus der Wohnung auszieht oder eine neue Person zu ihm zieht, ich meine Anteil erhalte. Die Sache ist ja inzwischen 5 Jahre her. Gibt es diesbezüglich keine Regelung, ab wann ich meinen Anteil einfordern kann? Oder muss ich tatsächlich abwarten, auch wenn es noch viele Jahre dauern kann?
    Viele Grüße

    • Mietrecht.org
      19.08.2023 - 16:44 Antworten

      Hallo Natascha,

      mit genau dieser Frage befasst sich der Artikel oben. Gut wäre, den Anspruch auf die Kaution in der Entlassungsvereinbarung auf den verbleibenden Mieter zu übertragen und den Ausgleich zwischen den Mieterin festzuhalten.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

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