„Mietkautionsversicherung. Mit ihr können Sie beim Mieten einer neuen Wohnung die Kaution sparen und das Geld stattdessen in eine neue Einrichtung investieren. Und das bei gleicher Sicherheit für Sie und Ihren Vermieter!“
So klingt der Werbeslogan vieler Versicherungen die genau wissen, dass sich bei Abschluss des Mietvertrages jeder zukünftige Mieter mindestens einmal fragt, wie die Kautionssumme aufgebracht werden soll.
Angesichts der regelmäßigen Höhe der Mietkaution, die im Regelfall drei Monatskaltmieten beträgt, und der regelmäßigen Art der Zahlung, als Vorauszahlung, ist dies wohl das Hauptproblem für viele Mieter im Hinblick auf die Frage der Kautionszahlung. Oft fehlt es an liquiden Mitteln, weil die alte Kaution noch nicht zurückgezahlt wurde oder andere Anschaffungen zu tätigen sind. Ein Umzug ist teuer, das steht außer Frage.
Die neue angepriesene Lösung um den finanziellen Engpass zu überbrücken – nicht nur für junge Mieter – heißt demnach Mietkautionsversicherung, oder?
Doch, was ist eigentlich die „Kautionsversicherung“ wie funktioniert diese und ist der Mieter damit wirklich frei von jeglichen Problemen rund um die Kaution? Wie überall in der Werbewelt ist auch hier nicht alles so schillernd wie es auf den ersten Eindruck klingt.
In folgendem Artikel zeigen wir Ihnen genau, wo die Vor- und Nachteile der Inanspruchnahme einer Kautionsversicherung liegen und wann eine solche ratsam ist.
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Der Inhalt dieses Ratgebers
I. Wie funktioniert die Kautionsversicherung und was verbirgt sich hinter diesem Begriff?
- 1. Begriff
- 2. Funktionsweise der Kautionsversicherung
- 3. Kosten einer Mietkautionsversicherung
- 4. Zeitlicher Geltungsumfang – Wie lange gilt die Versicherung?
I. Wie funktioniert die Kautionsversicherung und was verbirgt sich hinter diesem Begriff ?
1. Begriff
Die Mietkautionsversicherung dient in der Praxis als Mietsicherheit im Sinne des § 551 BGB und wird von privaten und gewerblichen Mietern zur Besicherung der Ansprüche des Vermieters aus dem Mietverhältnis abgeschlossen.
Von den Versicherungen als Mietkautionsversicherung beworben, handelt es sich allerdings in rechtlicher Hinsicht in der Regel um eine reine reguläre Bürgschaft im Sinne der §§ 765 ff. BGB. Der Name „Versicherung“ ist hier meist irreführend.
Im Schadensfall – also dann, wenn es darauf ankommt- haftet die sogenannte „Kautionsversicherung“ nämlich nicht für die Schadenssumme, wie zum Beispiel eine Haftpflichtversicherung sondern der Schadensbetrag ist voll vom „ Versicherungsnehmer“ oder besser Bürgschaftsnehmer und damit dem Mieter zu tragen! Wie bei einer normalen Bürgschaft geht der Anspruch des Vermieters nach Zahlung durch die „Versicherung“ kraft Gesetz auf die Versicherung über gemäß § 774 BGB.
Die Versicherungsgesellschaft, die die Bürgschaft für die Kaution übernommen hat, nimmt in jedem Fall, bei Auszahlung an den Vermieter vollen Regress bei dem Mieter.
2. Funktionsweise der Kautionsversicherung
Die Handhabung des Vertragsabschlusses hängt im Detail aber immer von der jeweiligen Versicherung ab. Wirksamkeitsvorraussetzung ist bei allen Bürgschaftsvereinbarung aber die Schriftlichkeit der Vereinbarung im Sinne des § 766 BGB.
Sollte der Vermieter dann die Auszahlung der Kautionssumme wünschen, wird er zunächst bei der Versicherung die Auszahlung anfordern. Insoweit gibt es zwei Verfahrensweisen, die jeweils von der Art der Sicherung der Kaution in dem Vertragsabschlusses abhängen:
- Die eine Möglichkeit besteht darin die Kaution durch einen Vertrag mit einer Klausel zum sogenannten „ersten Anfordern“ abzuschließen.
- Bei der anderen Variante fehlt diese Klausel.
„Erstes Anfordern“ bedeutet vereinfacht gesagt, dass die Kaution beim ersten Anfordern der Mietkaution durch den Vermieter nicht einfach herausgegeben wird, sondern, der Mieter wird zunächst über das Anfordern informiert und kann innerhalb einer bestimmten Frist (z. B. 14 Tage) Einspruch einlegen in Form eines liquiden Beweismittels (z. B. einstweilige Verfügung, Gerichtsbeschluss etc.). Die Kaution ist insoweit ein wenig mehr geschützt vor einer „ unberechtigten“ Auszahlung.
3. Kosten einer Mietkautionsversicherung
Die Kosten, dass heißt in erster Linie die Höhe der Prämienzahlung, sind je nach Versicherung und je nach Einzelfall unterschiedlich, bewegen sich aber im Durchschnitt bei einem Beitragssatz von circa 5 % der Kautionssumme pro Jahr. Dazu kommen verschiedene Verwaltungs- und Bearbeitungsgebühren die je nach Versicherung selbstverständlich variieren können.
Im Schadensfall beispielsweise kann dann die ursprünglich geforderte Kautionssumme schnell überschritten sein.
4. Zeitlicher Geltungsumfang – Wie lange gilt die Versicherung?
Wichtig für die Praxis ist hier vor allem für den Mieter und den Vermieter, dass sich der Bürge nach der gesetzlichen Regelung auch immer unter den Vorraussetzungen des § 775 BGB befreien kann. Oftmals finden sich auch vertragliche Kündigungsrechte.
In den meisten Fällen endet die Mietkautionsversicherung, sobald das versicherte Mietverhältnis beendet sowie vollständig abgerechnet ist und der Vermieter den Versicherer vorbehaltlos aus der Bürgschaftshaftung entlässt.
Darüber hinaus kann die Mietkautionsversicherung jederzeit durch die Übersendung der Bürgschaftsurkunde beendet werden.
II. Mietkautionsversicherung – Die wichtigsten Vor- und Nachteile aus der Sicht des Mieters und Vermieters
1. Für den Mieter
Vorteile:
- Der Abschluss einer Mietkautionsversicherung bildet für den Mieter eine Alternative zur Zahlung einer Barkaution, zur Übergabe eines Kautionssparbuchs oder zur Beantragung einer Bankbürgschaft.
- Die Mietsicherheit muss vom Mieter hier nicht in einer Summe aufgebracht werden.
- Die Kautionssumme ist bei Vermieterinsolvenz abgesichert.
Nachteile
- Die Akzeptanz einer Mietkautionsversicherung durch den Vermieter ist freiwillig, dass heißt der Vermieter kann das Angebot des Mieters die geforderte Sicherheit in Bürgschaftsform zu erbringen auch ablehnen. Er darf nur dann die Mietkautionsversicherung nicht ablehnen, wenn er sich vor oder bei Vertragsabschluss mit einer Mietkautionsbürgschaft/ -versicherung einverstanden erklärt hat.
- Bei längeren Mietverträgen übersteigt in der Regel nach zehn Jahren allein die Prämienzahlung die ursprünglich aufzubringende Mietkaution und der Mieter bekommt die Prämienzahlung und sonstige Zahlungen an die Versicherung (-wie Bearbeitungsgebühren oder ähnliches-) nicht zurück. Ganz im Gegenteil muss zusätzlich im Auszahlungsfalle an den Vermieter auch noch die Kautionssumme aufgebracht werden.
- Die gesetzlich vorgeschriebene Verzinsung der geleisteten Kaution greift hier nicht.
2. Für den Vermieter
Vorteile
- Dem Vermieter steht neben dem Mieter auch noch die jeweilige Versicherung für die Mietsicherheit, also die Kaution, ein.
- In der Regel kommt der Vermieter bei Anfordern der Kautionssumme bei der Versicherung auch verhältnismäßig schnell an sein Geld, ohne dass die Versicherung die Rechtmäßigkeit der Auszahlung beziehungsweise die Berechtigung des Erhalts prüft.(vgl. obige Ausführungen Ziff. I 2.)
- Es bleiben dem Vermieter sämtliche Vorkehrungen und Verpflichtungen bezüglich der Kautionsanlage erspart.
Nachteil:
- Im Gegensatz zur Barkaution sieht der Vermieter nie Bargeld und geht alle Risiken ein, die mit einer Bürgschaft verbunden sind; wie beispielsweise das Insolvenzrisiko des Mieters, bei dem der Bürge eine Freistellung seiner Erklärung beanspruchen kann.
III. Fazit
Bei Abschluss einer sogenannten Kautionsversicherung oder besser Kautionsbürgschaft, muss sich der Mieter, darüber im Klaren sein, dass die gezahlten Beträge wie Prämien, Bearbeitungsgebühren und ähnliches zum Ende der Vertragslaufzeit auch dann nicht zurückerstattet werden, wenn der Versicherungsschutz durch den Vermieter nicht in Anspruch genommen wurde. Im Regelfall lohnt es sich nicht eine solche „Versicherung“ abzuschließen. Der beste Weg ist die private Finanzierung.
Allenfalls für ein kurz- oder mittelfristige Überbrückung eines Finanzengpasses kann die Mietkautionsversicherung/ -bürgschaft eine passende Lösung sein.
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