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Hausfriedensstörung durch Nachbarn – Was können Mieter tun?

Streit mit den Nachbarn, Ruhestörungen, Mobbing und Vandalismus — all das fällt unter den Begriff der Hausfriedensstörung. Mieter haben insoweit eine ganze Reihe von Rechten, um die Störung zu beseitigen. Angefangen mit den bekanntesten Mitteln wie der Beschwerde beim Vermieter und der Mietminderung bis hin zur Unterlassungsklage gegen den störenden Mieter. Doch was heißt das genau? Kann man vom Vermieter die Kündigung des Nachbarn verlangen? Darf man selbst kündigen, wenn die Hausfriedensstörung und Belästigung durch den Nachbarn zu viel wird?

Der nachfolgende Artikel erklärt für Mieter welche Handlungsmöglichkeiten Sie haben, wenn sie einer ständigen Hausfriedensstörung durch den Nachbarn ausgesetzt sind und wie weit diese reichen.

I. Was heißt Beachtung des Hausfriedens und Hausfriedensstörung?

Ist von der Beachtung des Hausfriedens die Rede, heißt das nichts anderes als dass man in einem Mietshaus in einem geordneten Miteinander leben soll. Rechtlich spricht man hier immer von dem Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme: Das bedeutet, dass sich jeder Mieter und Vermieter bei der Nutzung der Mietsache so verhalten sollte, dass er andere Mieter nicht über das unvermeidbare Maß hinaus beeinträchtigt. Oft sind einzelne Pflichten zur gegenseitigen Rücksichtnahme zwischen Mieter und Vermieter oder den Mietern untereinander in dem Mietvertrag und der Hausordnung geregelt.

Die Hausfriedensstörung liegt demnach immer vor, wenn ein Mieter oder Vermieter die Pflicht zur gegenseitigen Rücksichtnahme verletzt. Das kann in verschiedenen Formen geschehen. Die typischen Fälle sind z.B. Ruhestörung, Streitigkeiten oder Tätlichkeiten zwischen den Mietern untereinander (Nachbarschaftsstreitigkeiten), lautstarke Familienstreitereien aus einer Wohnung, Geruchsbelästigung durch Müll oder Haustiere einzelner Mieter, Mobbing, Stalking etc.

II. Welche Beweise braucht man bei einer Hausfriedenstörung durch den Nachbarn?

Das kommt ganz darauf an. Grundsätzlich ist es immer sinnvoll ein sog. Lärm- bzw. Störungsprotokoll zu führen, in dem man die einzelnen Hausfriedensstörungen mit Zeitpunkt, Dauer und Intensität dokumentiert. Außerdem ist es sinnvoll Zeugen oder auch Fotos bzw. Videos zu machen.

Es ist allerdings keine Pflicht bei jeder Hausfriedensstörung durch den Nachbar ein detailliertes Lärm- oder Störungsprotokoll zu führen, solange man im Streitfall alle Störungen nach Art, Intensität, Dauer und Häufigkeit beschreiben kann (vgl. BGH, Beschluss vom 21.02.2017, Az.: VIII ZR 1/16). Dabei reicht jede Art und Form von Beschreibung aus, solange daraus hervorgeht, um welche Art von Hausfriedensstörung es sich handelt, zu welcher Tageszeit sie stattfand und über welche Zeitdauer und in welcher Frequenz sie auftrat (BGH, Urteil vom 29. Februar 2012, Az.: VIII ZR 155/11).

III. Kann man vom Vermieter verlangen den Nachbarn zu kündigen?

Nein. Als Mieter hat man regelmäßig nur ein Beschwerderecht und kann den Vermieter damit zum Handeln zwingen. Was der Vermieter allerdings gegenüber dem Nachbar unternimmt der den Hausfrieden stört, unterliegt seiner freien Entscheidung. Entscheidend ist nur, dass die Störung beseitigt wird.

Anmerkung: Insoweit gibt es zwei  Ausnahmefälle, in denen Gerichte anders entschieden haben. Ein Mieter soll demnach die Kündigung des Nachbarn verlangen können, wenn alle anderen Handlungsmöglichkeiten ausgeschöpft sind und insbesondere Abmahnungen und Unterlassungsurteile, nicht zur Wiederherstellung des Hausfriedens geführt haben (LG Berlin, Urteil vom 11.01.1999, Az. 62 S 290/98; AG Leipzig, Urteil vom , Az. 166 C 4360/18). Dies sind aber Einzelfälle und eine Rechtsprechung des BGH dazu ist noch nicht gefällt.

1. Beschwerderecht

Mietrechtlich ist es grds. so, dass man als Mieter von seinem Vermieter verlangen kann, dass er sich um die Sache kümmert und dafür sorgt, dass der Nachbar die Hausfriedensstörung unterlässt. Dieser Anspruch ergibt sich direkt aus dem Mietvertrag iVm § 535 Abs. 1 Satz 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), denn der Vermieter hat eine sog. Fürsorgepflicht gegenüber seinem Mieter. Er hat dem Mieter die Mietsache in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. Das heißt, er muss den vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache gewährleisten und hat damit bei einer berechtigten Beschwerde eine Handlungspflicht.

Welche Handlungsmöglichkeit der Vermieter wählt, ist also allein seine Entscheidung und unterliegt seinem Ermessen. Als Mieter kann man lediglich eine Beschwerde wegen der Hausfriedenstörung durch den Nachbarn an den Vermieter richten. Hier bekommen Mieter eine Muster für eine Beschwerde: Vorlage Beschwerdebrief für Mieter: Störung des Hausfriedens.

Unternimmt der Vermieter nichts, obwohl er eine Beschwerde seines Mieters bzgl. einer Hausfriedensstörung durch den Nachbarn bekommen hat, kann man diesen Anspruch sogar gerichtlich einklagen. Alternativ kann man auch wegen eines Mangels der Mietsache durch die Hausfriedensstörung die Miete mindern oder selbst fristlos kündigen (s.u.).

2. Das kann der Vermieter tun

Der Vermieter hat bei einer Hausfriedensstörung durch einen seiner Mieter mietrechtlich die Möglichkeit diesen abzumahnen, die Unterlassung zu fordern nach § 541 BGB oder ggf. sofort zu kündigen nach §§ 543 Abs. 1, 569 Abs. 2 BGB. Für die Kündigungsmöglichkeit kommt es auf die Art und die Schwere der Hausfriedensstörung an. Unabhängig davon kann er auch erstmal das Gespräch mit dem Nachbarn suchen, um die Störung zu beseitigen.

Dazu mehr in: Abmahnung Mieter: Störung des Hausfriedens (Muster für Vermieter) und Muster für Vermieter: Kündigung wegen Störung des Hausfriedens.

IV. Darf man bei einer Hausfriedensstörung durch den Nachbarn die Miete mindern?

Ja das geht. Führt die Art und Schwere der Störung des Hausfriedens zu einem Mietmangel nach § 536 BGB, darf ein Mieter die Mietzahlung mindern.  Die Hausfriedensstörung ist dann ein Mietmangel, wenn dadurch die Tauglichkeit der Wohnung zum vertragsgemäßen Gebrauch aufgehoben oder nicht nur unerheblich eingeschränkt ist.

Für die Höhe der Minderung kommt es ganz auf den Einzelfall an. So sah z.B. das AG Neukölln eine Minderung um 10 % bei Beschimpfungen durch den Hausmeister als angemessen an (Urteil vom 09.12.1982, Az.: 10 C 255/82). Der BGH fand bei störendem Kinderlärm zu den Ruhezeiten eine Mietminderung von 5 % gerechtfertigt (Urteil vom 22.08.2017, Az.: VIII ZR 226/16).

V. Wie kann man gegen den Nachbarn vorgehen?

Mieter untereinander können sich nicht abmahnen oder kündigen, aber sehr wohl die Unterlassung von Störungen bzw. deren Beseitigung verlangen. Das ergibt sich aus dem sog. Besitzschutzrecht nach § 862 BGB. Wird ein Mieter also durch die Hausfriedensstörung des Nachbarn in seinem Besitz gestört, darf er von dem Nachbarn die Beseitigung der Störung fordern und sogar auf Unterlassung klagen (AG München, Urteil vom 23.05.2017, Az.: 283 C 1132/17, LG Bonn, Entscheidung vom 06.10.2009 Az. 8 S 142/09).

Daneben können zwischen den Mieter auch Ansprüche aus dem Deliktsrecht nach § 823 BGB bestehen, wie z.B. Schadensersatz o.ä. bei unerlaubten Handlungen wie Beleidigungen, Tätlichkeiten oder Gewaltandrohungen (KG Berlin, Entscheidung vom 01.09.2003, Az.: 12 U 20/03).

VI. Kündigung wegen Hausfriedensstörung durch den Nachbarn möglich?

Ja, Mieter haben ein Recht zur fristlosen Kündigung wegen Störung des Hausfriedens gemäß § 569 Abs. 2 BGB. Danach kann jede Vertragspartei fristlos kündigen, wenn eine nachhaltige Störung des Hausfriedens vorliegt und die Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist unter Abwägung aller Umstände des Einzelfalls unzumutbar ist.

Es muss sich also um eine Hausfriedensstörung durch den Nachbarn handeln, die

  • über einen längeren Zeitraum andauert (eine kurze Störung reicht wenn sie besonders erheblich ist und Wiederholungsgefahr besteht so dass KG Berlin, Entscheidung vom09.2003, Az.: 12 U 20/03).,
  • die Toleranzschwelle erheblich überschreitet und
  • nicht mehr dem Bagatellbereich zugeordnet werden kann.

Das ist z.B. der Fall wenn man von einem anderen Mieter so stark gemobbt wird, das Wohnen in der eigenen Wohnung nicht mehr zumutbar ist, weil man ständig zu Unrecht Beschuldigungen ausgesetzt ist und bedroht wird (LG Berlin, Entscheidung vom08.06.2006 Az.: 67 S 465/05).

Auch Straftaten gegenüber anderen Mietern oder die Androhung von Straften sind schwerwiegende Hausfriedensstörungen, die die fristlose Kündigung des betroffenen Mieters rechtfertigen.(LG München, Entscheidung vom 20.12.2005, Az.: 14 S 22556/05, AG Brühl, Entscheidung vom 21.12.2007, Az: 22 C 433/07).

VII. Zusammenfassung

Die Reaktionsmöglichkeiten für Mieter bei einer Hausfriedensstörung des Nachbarn sind vielfältig. Es sind unterschiedliche Voraussetzungen  zu beachten und  auch die Rechtswirkungen sind ganz verschieden: So zwingt man z.B. mit der Beschwerde beim Vermieter diesen zum Handeln gegen den störenden Nachbarn. Wohingegen man mit der Unterlassungsklage den Nachbarn, der den Hausfrieden stört, selbst zum Handeln zwingt. Überdies hat man als Mieter auch selbst die Möglichkeit zu kündigen.

97 Antworten auf "Hausfriedensstörung durch Nachbarn – Was können Mieter tun?"

  • Bernd
    21.01.2020 - 15:16 Antworten

    Kreissäge zum Holz sägen, Kettensäge im Garten, Hämmern, Bohren im Keller – all das “erledigt” der Vermieter (!) zu Ruhezeiten seiner eigenen (!) Hausordnung, die er uns Mieter im gleichen Haus per Mietvertrag ausgehändigt hat. Kein Problem für ihn, seine lautstarken Arbeiten mittags zwischen 13 und 15 Uhr zu erledigen – das ist Alltag. Spricht man ihn drauf an, sagt er, ja das Wetter passe gerade so schön oder: ich hab halt gerade Zeit dazu.

    Kann man als Mieter wahrscheinlich nicht viel machen, oder?

    • Mietrecht.org
      23.01.2020 - 14:23 Antworten

      Hallo Bernd,

      ich würde um Rücksichtnahme bitten und versuchen anderen Mieter mit ins Boot zu holen. Ein hartes Vorgehen wie eine Mietminderung würde sicher das Verhältnis zerstören.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

    • Renate Strosny
      03.02.2022 - 14:37 Antworten

      Wir sind von drei Monate umgezogen,über uns wohnt eine Familie,tyransiert uns von Anfang an.Da Wir ein älteres Ehepaar sind,eigendlich sozial eingestellt,können Wir nicht verstehen ,was da mit uns passiert,die Jugendlichen schmeissen Flaschen auf den Boden,haben die Dachwohnung,wo nicht gedämmt ist,der Vater trinkt heizt seine Familie an,uns regelmäßig mit Stühle rücken aus dem Schlaf.Auch gehen 2 Heimtrainer an,das direkt nach 5Uhr,geht dann bis 8 Uhr.Wir sind nur noch übermüdet,Wir haben das Vermieter mit geteilt,der sagt die wohnen schon 15 Jahre hier,dann haben Wir Mietminderung von 30 Euro gemacht,hat er den Mietern über uns erzählt,ist es noch schlimmer.Koennen Wir diese Leute anzeigen.Habe ein Protokoll geschrieben.Man muss doch was tun können .Bekomme langsam Angststörung,was ich noch nie hatte.Mit Freundlichen Grüßen

      • Mietrecht.org
        03.02.2022 - 15:45 Antworten

        Hallo Renate,

        als Mieterin können Sie sich nur hartnäckig mit Lärmprotokoll an den Vermieter wenden, die Miete mindern und auf Besserung drängen.

        Viele Grüße

        Dennis Hundt

        • Thomas
          10.12.2022 - 14:42 Antworten

          Hallo,

          ich habe einen Nachbarn über mir, der macht immer Geräusche in dem er Stühle und Möbel über den Boden schiebt. Auch hörte er laut Fernsehen in der Nacht und nach 22:00 Uhr wusch er seine Wäsche in der Wohnung, ließ also die Waschmaschine laufen. Auch stampft er und tritt öfters stark auf, sodass ich die stumpfen Geräusche höre. Auch in der Nacht macht er das. In der Mittagszeit zwischen 13 bis 15 Uhr hat er die Bohrmaschine benutzt und Akkubohrschrauber. Auch ein Hammer war zu hören. Sogar am Abend um 19:00 Uhr raunten Hammergeräusche und Geklopfe zu meiner Wohnung nach unten. Ich habe dem Vermieter das mehrfach gesagt aber er wich mir aus in dem er mir sagte ich solle erst mit dem Mieter reden um das Problem zu lösen.

          Das mit dem Fernseherproblem das er laut hörte, hat er anscheinend in den Girff bekommen. Ich höre sein Fernseher nicht mehr.

          Aber jetzt rutscht er mit den Stühlen in der Wohnung rum und zwar zur jeder Zeit und auch Nachts. Diese Geräusche bringen mich um den Schlaf.

          Ich wieß den Nachbarn darauf hin, das ich das höre und er damit aufhören soll. Er lachte mich nur aus und verstand kein weiteres Wort von mir. Er spricht kaum Deutsch und versteht es offenbar auch nicht wirklich.

          Was soll ich nur tun? Ich sprach ihn heute wieder an aber keine Chance. Er ist auch ziemlich frech, wahrscheinlich weil er mich nicht versteht.

          Ich habe den Vermieter jetzt nochmals darauf angesprochen. Er sagte ob andere im Haus das auch hören und ob ich die Geräusche aufzeichnen könnte? Muss ich jetzt hingehen und so einen Aufwand wegen dieser Probleme betreiben nur damit ich endlich meine Ruhe habe?

          Die Nachbarn hören nichts oder wollen nichts gehört haben. Nur ich kriege ihn mit, weil er direkt über mir wohnt.

          Ich habe ein Lärmkatalog letztes Jahr estellt, wegen des laut Fernseh hörens.

          Der Vermieter will anscheinend da nichts machen. Aber er muss was machen so wie ich das hier gelesen habe.

          • Mietrecht.org
            11.12.2022 - 12:54

            Hallo Thomas,

            gegen normale Wohngeräusche in einem Altbau (Holzbalkendecke?) können Sie im Grunde nichts unternehmen. Ansonsten führt der Weg über ein Lärmprotokoll und eine Mietminderung um den Druck auf den Vermieter zu erhöhen.

            Viele Grüße

            Dennis Hundt

          • Lukas
            11.03.2024 - 10:04

            Kann man eine Mietminderung machen und der damit reduzierte Betrag wird vom störenden Nachbarn gezahlt? Sprich kann man als Vermieter sich das Geld vom Mieter holen durch den die Mietminderung entstanden ist?

          • Mietrecht.org
            11.03.2024 - 10:27

            Hallo Lukas,

            natürlich kann der Vermieter prüfen, in wie weit Schadenersatzansprüche gegen den Verursacher entstanden sind.

            Viele Grüße

            Dennis Hundt

        • Mischa Freialdenhoven - Meise
          13.06.2024 - 08:07 Antworten

          Wir haben auch so tolle Nachbarn. War bis jetzt alles dabei, was in dem Artikel stand. Geruchsbelästigung, Lärmbelästigung, Beleidigung, Drohung… Alles unter ständigem Alkoholeinfluss. Mehrfach beschwert, gestern das letzte Mal. Hoffe die Wohnungsbaugesellschaft unternimmt jetzt endlich mal was.

          • Mietrecht.org
            13.06.2024 - 12:54

            Hallo Mischa,

            danke für das Teilen Ihrer Erfahrungen.

            Viele Grüße

            Dennis Hundt

      • Gabriela Köster
        20.12.2023 - 17:21 Antworten

        Guten Abend, auch ich bin letzte Jahr in eine vermeintlich in meine Traumwohnung gezogen, welche schnell zum Alptraum wurde, da ich seit meinem Einzug terrorisiert, gemobbt werde, mir wurde in meinem kleinen Garten verboten, Besuche zu empfangen, die meiner Nachbarin nicht passten, usw, Sogar die Kinder werden als Waffe eingesetzt , nur um mich zu terrorisieren und das in Ruhezeiten, wie Nachruhe.
        Ich bin IV Rentnerin und lebe hier sehr unauffällig, wenig Besuch etc . Und das ist für manche Leute Anlass andere zu terrorisieren.

        • Mietrecht.org
          21.12.2023 - 08:16 Antworten

          Hallo Gabriela,

          danke für das Teilen Ihrer unschönen Erfahrungen.

          Viele Grüße

          Dennis Hundt

  • Dani
    19.03.2020 - 11:50 Antworten

    Guten Tag,
    wir sind eine etwas verzweifelte Hausgemeinschaft. Der Vermieter hat eine Räumungsklage eingereicht, die angeblich seit 8 Monaten beim Richter liegt und mehr könne man jetzt auch nicht machen. Die Dame hat Feuer gelegt, lässt ihr Essen anbrennen, bedroht Mieter, etc. Die Polizei ist ständig da. Sie bleibt manchmal über Nacht in der geschlossenen Abteilung. Der Betreuer kommt seinem Job nicht ordentlich nach. Wir trauen uns nicht mehr durch das Haus zu gehen (Mieterin wohnt im EG). Wir rufen jeden Tag mehrmals die Polizei. Wir geleiten uns gemeinsam durchs Haus, weil wir Angst haben, attackiert zu werden.
    Was können wir noch tun? Wir fühlen uns von der HV im Stich gelassen.

    • Mietrecht.org
      19.03.2020 - 17:37 Antworten

      Hallo Dani,

      schwierige Situation. Danke für das Teilen Ihrer Erfahrungen. Ich kann dem Artikel oben leider nicht mehr hinzufügen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

    • Eva
      15.10.2020 - 08:31 Antworten

      Hallo Dani,
      wir haben einen sehr ähnlichen Fall. Die Person, die es betrifft hat ebenfalls eine Betreuung, mit der absolut nicht zu reden und nichts zu klären ist. Der Nachbar treibt seine Spielchen schon seit Jahren, auch Kinder waren in der geschädigten Wohnung über längere Zeit hinweg betroffen und nichts passiert. Über einen Austausch über euer Vorgehen wäre ich sehr froh und dankbar, immerhin habt ihr eine Räumungsklage erreicht! Auch bei uns macht die Hausverwaltung nichts und sieht gekonnt weg.
      Über eine Kontaktaufnahme via Mail, Facebook etc. wäre ich sehr froh!
      Liebe Grüße

  • Kennedy
    23.03.2020 - 20:17 Antworten

    Salut Zusammen,
    Wollte aus der Vermieterperspektive mal fragen. Wir vermieten seit 2 Jahren unsere Wohnung einer ordnungsgemäßer Familie, mit der wir sehr gut klar gekommen sind. Leider hat sich aber ein weiterer Eigentümer nicht über diese Tatsache gefreut und hat angefangen schon fast seit der Beginn der Vermieter meine Mieter zu beobachten, spionieren, fotografieren etc. und dann öffentlich und teilweise sehr frech sich bei der Familie und uns zu beschweren. Mehrmals haben wir zusammen mit der Familie versucht ihm auf höflicher Weise zu stillen (durch Gespräche, Emails, Vorschläge fürs Gemeinschaftlichen Treffen ets.), aber es hat nicht aufgehört. Letztlich: Nachbar ist so weit gekommen, dass er einen Anwalt beauftragt hat uns (Vermieter) zu erpressen, unsere Mieter zu mahnen oder gar rauszuschmeißen, worauf wir ein Status Quo eingeschaltet haben und unseren Anwalt zur Sache gezogen haben. Wegen der aktueller Situation haben wir uns verabredet fürs Treffen nach der Coronavirus Situation und alles in Ruhe zu besprechen. Mittlerweile hatte die Familie (Mieter) keinen Nerv mehr gehabt und haben somit gebetet fürs ordnungsgemäßiger Aufhebung des Mietvertrages, was wir in der Situation leider aber einsehen und annehmen müssen.
    Fuchhh… jetzt meine Frage (sorry für viel Text)))
    Wir wollen weiterhin die Wohnung vermieten, aber mit dem Nachbar wird die Situation sich wohl nicht besser klären, fürchten wir. Deswegen werden wir evtl aufgefordert selber wieder einzuziehen (uns kann er in dem Fall sowieso nichts anmachen, da wir die Hausordnung hin und auswendig befolgen) oder gar die Wohnung zu verkaufen. Aber der finanzieller Schaden, der durch alle diese Maßnahmen entstehen wird sicherlich in keinem Gericht uns gut gesprochen. Deswegen die Frage: gibts überhaupt Wege in der Situation dem Nachbar zum mindestens zu mahnen (ich rede nicht mal von anzeigen, da die Hoffnung zu mager ist) oder müssen wir damit jetzt leben und einfach sagen „dumm gelaufen für uns“?
    Ich freue mich über jeden Tipp und bedanke mich im Vorfeld bei allen. Bleibt gesund und noch schönen Abend.
    Grüße

    • Jacquelin Senk
      09.08.2020 - 18:53 Antworten

      Hallo Kennedy,

      dein Text ist schon etwas länger her, trotzdem hoffe ich, dass diese von Dir oder auch Herrn Hundt noch gelesen wird.
      Wir haben ein ganz ähnliches Problem, nur dass es sich um ein Reihenhaus handelt und nun schon die dritten Mieter, sogar bedroht werden. Lt. dem letzten Gespräch mit dem Anwalt haben wir als „nicht unmittelbar betroffene” Vermieter keine Rechte. Das Problem müsste der Mieter selbst mit dem Nachbarn klären…ich kann gut verstehen, dass man als Mieter keine lust darauf hat und auszieht. Uns ist dadurch jedoch ein erheblicher finanzieller Schaden entstanden, welcher uns bisher fast in die Insolvenz getrieben hat. Leider wird das Thema „Stress mit dem Nachbarn“ ausschließlich aus der Perspektive des Mieters beschrieben. Aber was kann ich tun um meine Mieter zu unterstützen und nicht zuletzt meine Mieteinnahmen zu sichern. Ich hoffe sehr auf eine Antwort, vielleicht kann man sich mal austauschen. Viele Grüße

  • R. König
    20.12.2020 - 00:34 Antworten

    Hallo, meine Eltern sind Ende 2013 in eine Wohnung gezogen und haben seitdem dort Ärger mit einem Mieter, der nach ihnen direkt unter ihnen eingezogen ist. Es fing an damit, dass dieser sich beschwerte, weil im Sommer ab un zu Blütenblätter aus den Blumenkästen meiner Eltern auf seine Terasse gefallen sind, die seiner Aussage nach, giftig für seinen Hund wären (kann ich nicht beurteilen). Meine Eltern wendeten sich an den Vermieter, ob dieser den anderen Mieter kontaktiert hat, weiß ich nicht, jedoch fing der Nachbar ein paar Monate oder Wochen später meinen damals über 70jährigen, kranken, Vater im Flur ab, drängte ihn in eine Ecke und fragte ihn, ob er ein Problem habe, ob er Probleme wolle. Ich war nicht dabei, aber meine Mutter erzählte mir, dass mein Vater weinend und zitternd wieder in die Wohnung zurückkehrte. Mein Vater ist im Dezember 2018 gestorben, 2019 bedrängte er dann meine Mutter irgendwann ähnlich im Hausflur. Stellte sich zwischen sie und den Treppenaufgang, beleidgte sie als fett, fragte, ob sie Probleme habe oder wolle, usw. Die Beleidungen gab es seitdem noch ein paar Mal, soweit ich weiß. Der Nachbar tritt meiner Mutter ggü. immer äußerst aggressiv auf. Zuletzt hatte meine Mutter sich bei Amazon etwas bestellt (leider aus China) und sie hat ihre Lieferung nie erhalten. Der Paketdienst, der dabei in Deutschland benutzt wurde, war mir völlig unbekannt, jedoch hatte meine Mutter keine Karte im Briefkasten, oder ähnliches, daher liegt die Vermutung nahe, dass das Paket bei einem Nachbarn abgegeben wurde und nie bei meiner Mutter ankam. (Zugegeben, nicht nachweisbar, dass es der Nachbar war). Leider wurde bei dem Paketdienst online nicht angegeben, wo es abgegeben wurde, nur das. Neuerdings klingelt der Nachbar nach Lust und Laune bei meiner Mutter. Mal nachts, wenn er zur Arbeit fährt(?) oder heim kommt(?) und heute über den Tag allein 5 mal. Ich habe meine Mutter nur angewiesen ein Protokoll über die VOrfälle zu führen. Nach dem Vorfall mit meinem Vater war ich mit ihm bei der Polizei, die sagte, sie könne nichts tun, wir sollten uns an einen sogenannten Amtsmann(?) oder so von der Stadt wenden, der in solchen Fällen vermittelt, meine Eltern waren damals (und meine Mutter ist es inzwischen noch weniger) nicht bereit sich mit dem Nachbarn an einen Tisch zu setzen. Gibt es noch irgendwas, was ich meiner Mutter raten kann? Es bricht mir das Herz sie damit leben zu sehen. Der Nachbar achtet natürlich darauf, dass diese Vorfälle nur geschehen, wenn niemand sonst im Flur ist.

    • Mietrecht.org
      22.12.2020 - 08:49 Antworten

      Hallo R. König,

      danke für Ihren Beitrag. Schwierig. Protokoll führen, Zeugen suchen und das Ganze dann mindestens an den Vermieter weitergeben. Ggf. rechtfertigen die Vorfälle eine Mietminderung.

      Insgesamt macht die schlechte Beweisbarkeit die Sache kompliziert.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Dennis K.
    02.03.2021 - 18:50 Antworten

    Guten Tag,

    ich wohne in mit meiner Frau und meinem Sohn (15 Mionate) in einer größeren Mietanlage mit vielen Kindern. Das Gebäude selbst, in welchem wir wohnen, hat 6 Haushalte.

    Seitdem mein Sohn robben kann (kann mittlerweile krabbeln) fühlt sich die Nachbarin über uns massiv durch die Lautstärke des krabbeln gestört und poltert quasi mit Absicht gegen diese “Lautstärke”.
    Im Mietvertrag ist ganz klar geregelt dass gegenseitige Rücksichtnahme, insbesondere gegen Kinder, zu nehmen ist. Zwei erfolglose Kontaktaufnahmen mit der Nachbarin waren erfolglos. Beim ersten mal konnte ich noch mit ihr sprechen aber es “hat sie nicht interessiert” ich soll meinen Sohn doch nicht in der Wohnung toben lassen sondern wenn dann auf einem Teppich. – Ergo = Anketten.

    Der Vermieter kann/will nichts unternehmen, da das gepolter nicht eindeutig der Nachbarin zugeordnet werden kann. Aber da nur der Nachbar ganz oben und wir dieses gepolter hören, die Nachbarin unter uns aber nicht mehr ist es mehr als eindeutig.

    Kann ich da mit Mietminderung etwas machen? Da wir uns belästigt/genötigt fühlen verbieten wir unserem Sohn mittlerweile alles, nur damit er leise ist. Das kann doch nicht sein! Er ist noch klein und versteht noch nicht leise zu sein.

  • Kim F.
    15.03.2021 - 14:50 Antworten

    Halli Hallo Miteinander,

    Ich würde euch gerne mal ein Problem von Freunden schildern. Vielleicht hab ihr da ja nen Lösungsvorschlag.

    Meine Freunde sind beide erkrankt. Sie hat MS und den Behinderungsgard 4 (100%) und er hat mehrere Bandscheibenvorfälle hinter sich.

    Nun wohnt unter den Beiden ein Herr, welcher seid der Coronakriese permanent das Wasser aufdreht. Ansich ist das ja vollkommen OK, aber die Lautstärke, welche bei den Beiden fast 24h täglich herrscht, klingt nicht nach einer normalen Wasserleitung.
    Sobald der Hausmeister oder Besuch im Haus ist, ist es ruhig, sind alle weg, ist es wieder laut.
    Ich selber habe es schon des Öfteren mitbekommen, da ich meine Schuhe schon im Hauseingang ausziehe und somit in die Wohnung schleiche.
    Und ja, ich kenne mich ein wenig mit Baugegebenheiten aus, da ich selber im Baugewerbe tätig bin.

    Die Hausverwaltung will nix unternehmen, da der Hausmeister sich bei dem Herren ja ankündigen muss und es dann natürlich leise ist.

    Meine Freunde sind mittlerweile super verzweifelt, da sie keinen Schlaf mehr bekommen und der Schlaf für ihre Gesundheit super wichtig ist.

    Lärmprotokoll wird geführt, aber von der Hausverwaltung ignoriert.

    Habt ihr da zufällig ne Idee?

    Liebe Grüße aus dem schönen Norden.

  • Peter Dischner
    26.04.2021 - 16:47 Antworten

    Hallo zusammen,
    habe die Kommentare gelesen und möchte hiermit einen Beitrag aus unserem Mietshaus beitragen.

    Also ich bin seit 30 Jahren als Mieter in einem 9 Parteien Haus und bisher war das Mietverhältnis Ok, aber im Jahre 2018 zog im Erdgeschoss ein Frau mit ihrem Lebensgefährten ein, was eigentlich als normal nachbarschaftlich begann.
    Ich habe mir auf Grund meiner Herz-Op eine elektrsche Seilwinde am Balkon angebracht um meinen Einkauf in den 4 Stock ohne Aufzug, hoch zu ziehen. Anfang fanden sie die Idee noch als genial, aber im August 2019, zeigten sie ihr wahres Gesicht, als ich an einem Samstag nach einem schönen Grillabend nach Hause kam und die Kühlbox mit Frischfleisch hoch zog um einen Verderb des Fleisches zu verhindern.
    Die Frau kam wie von der Tarandel gestochen aus ihrer Wohnung gestürmt und beschimpfte mich sofort mit Drecks… und Arschl…. Wir d.h. meine Lebensgefährtin und ich merkten sofort, daß die Frau stark alkaholisiert war und schenkten dem Vorfall keine Bedeutung zu, denn am nächsten Morgen, grüßte sie uns, als wäre nichts geschehen.
    Am 28.08,2019 kam mein Vermieter auf mich zu und meinte, dass wir betrunken, krölend und schwankend mit Stürzen durch das Haus poldern würden. Was wir vehemend verneinten und eine Gegenüberstellung mit der Frau aus dem Erdgeschoß verlangten, was der Vermieter mit den Worten abatat “brauchen wir jetzt einen Staatsanwalt oder wollen wir die Angelegenheit jetzt personalisieren?”.
    Zwischen zeitlich waren wir jetz schon 2 mal vor Gericht und haben auch gerichtlich einen Erfolg erreicht, da der Vermieter auf eine Entfernung der Seilwinde klagte (obwohl er mir die Erlaubnis mündlich gab).
    Das ging soweit, dass die Frau, wenn wir nicht Zuhause waren, in den 4 Stock hochkam und Bilder von meinem Balkon gemacht hat, oder aus ihrem Fenster Fotos gemacht hat, wenn ich meinen Einkauf hochzug und diese dann dem Vermieter zukommen lies.
    Bei Begegnungen im Haus z.B. mit dem Lebensgefährten der Frau, muss ich mir anhören, “was schaust Du so blöd” .
    Ich forderte meinen Vermieter über meinen Anwalt schon 2 mal auf, die Frau aufzufordern dieses zu unterlassen.
    Im August 2020 zog ein junger Mann direkt über der Frau ein, was zur Folge hatte, dass er nach 2 Monaten von der Frau bezichtigt wurde, dass sein Staubsauger zu laut sei und wenn er durch seine Wohnung geht extra laut auftreten würde.
    Die Frau hat anscheinend eine Standleitung zum Vermieter und ruft ständig an, wenn gesaugt wird oder angelblich eine Party in der Wohnung stattfindet, obwohl der junge Mann überhaupt nicht hier ist, sodern nachweislich im Urlaub ist.
    Jetzt vergangen Donnerstag also am 22.04.21, war meine Lebensgefährtin im Hof und unterhielt sich mit dem Jungen Mann, welcher auf seinem Balkon war, plötzlich stürmte die Frau wieder aus ihrer Wohnung und beschimpfte und betitelte meine Lebesgefährtin mit ihrer Fäkalsprache und übelsten Beleidigungen und den jungen Mann bedrohte sie mit den Worten “Du wirst brennen zeigte mit dem Finger auf ihn und dann zeigte sie mit den Finger auf mich im 4 Stock auf dem Balkon, und Du kommst auch noch dran”.
    Was zur Folge hatte, dass wir alle 3 eine Anzeige wegen Bedrohung und Beleidigung bei der Polizei stellten.
    Da das Mietverhältnis so zerüttet ist, suche ich bereits seit längeren eine bezalbare Wohnung im Großraum Nürnberg.

    Vielleicht hat jemand einen Rat, wie man die Frau in Schach halten kann oder mir einen Tipp für eine Wohnung geben?

    Viele Grüße aus Nürnberg

    Peter

    • Mietrecht.org
      26.04.2021 - 18:30 Antworten

      Hallo Peter,

      danke für das Teilen Ihrer unschönen Erfahrungen. Ich hoffe die Sache wird gut für Sie ausgehen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      • Peter Dischner
        27.04.2021 - 12:16 Antworten

        Was ich gestern noch vergessen habe, ist folgendes, dass der Lebensgefährte der Frau vom Vermieter als offizieller Hausmeister eingesetzt wurde und dieser jetzt meint er könne sich alles herausnehmen wie schon erwähnt “was schaust du so blöd”.
        Vielen Dank für die Glückwünsche, die kann ich dringend gebrauchen, da ich an meiner Wohnung keine Freude mehr habe.
        Peter

  • Oliver
    19.05.2021 - 07:13 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,
    ich bin Vermieter in einem Mehrparteienhaus, wohne aber selbst nicht dort. Seit einem Januar 2020 habe ich meine Wohnung im 1. Stock an ein Paar vermietet. Seit April 2020 beschweren sich meine Mieter über die im Erdgeschoss lebenden Eigentümer einer Eigentumswohnung. Demnach käme es zu Belästigungen und unzutreffenden Anschuldigungen durch die unter den Mietern wohnenden Eigentümer.
    Mal werden Zigarettenkippen vor der Wohnung gefunden, mal eine zerrissene Zeitung, mal Zigarettenkippen im Briefkasten gefunden, o. ä. Beschimpfungen vom Garten der Eigentümer aus zu unseren Mietern auf dem Balkon gehören wohl auch dazu.
    Demgegenüber sind über die Hausverwaltung jedoch auch schon Beschwerden über unsere Mieter an uns herangetragen worden. Hierbei handelte es sich um Ruhestörungen und Abstellen von Mülltüten im Hausflur. Diesbezüglich habe ich unsere Mieter auf Einhaltung der Hausordnung hingewiesen.
    Gegenüber den beschwerdeführenden Eigentümern bin ich als Vermieter erst einmal nicht direkt tätig geworden. Ich habe lediglich die Beschwerden meiner Mieter an die Hausverwaltung weitergeleitet und diese hat einen Aushang im Haus veranlasst, der auf die Einhaltung der Hausordnung hinweist.
    Mit gestriger Email kündigen mir meine Mieter nun eine 10-%ige Mietminderung an, sofern die Belästigungen gegen sie nicht aufhören.
    Muss ich mir dies als Vermieter gefallen lassen?

    • Mietrecht.org
      19.05.2021 - 07:29 Antworten

      Hallo Oliver,

      der Mieter muss den genauen Grund für die Mietminderung benennen und die Minderung in einer angemessenen Höhe vornehmen. Entscheidend ist hierbei in der Regel bestehende Rechtsprechung für ähnliche gelagerte Fälle. Der Mieter kann grundsätzlich auch die Miete mindern, ohne das Sie als Vermieter den Mangel zu vertreten haben. Ob ein Grund für eine Mietminderung vorliegt, kann ich leider nicht einschätzen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Bernhard Moddemeyer
    12.06.2021 - 11:26 Antworten

    Hallo zusammen,
    seit Jahren habe ich Probleme mit dem Nachbarn unter mir wegen einem zu lauten Fernseher. Der Fernseher läuft bei ihm von morgens bis tief in die Nacht. Selbst mit Ohropax in den Ohren hört man ihn noch und kann nicht schlafen. Bis jetzt war immer die Hausverwaltung oder der Hausmeister bei ihm 1 – 2 Mal und dann war wieder Ruhe für ein halbes Jahr. Nun stellt sich die Hausverwaltung aber queer und will nicht weiter helfen, sie sagen sie könnten nichts machen. Welche Möglichkeiten habe noch, da er auf mich überhaupt nicht reagiert.

    Viele Grüße

    Bernhard Moddemeyer

    • Mietrecht.org
      12.06.2021 - 19:47 Antworten

      Hallo Bernhard,

      grundsätzlich besteht bei Ruhestörungen durch einen Nachbarn die Möglichkeit die Miete zumindest – es scheint ja ein Mangel vorzuliegen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      • Bernhard Moddemeyer
        13.06.2021 - 16:19 Antworten

        Miete mindern sollte man dann einen Anwalt hinzunehmen oder in einen Mieterverein gehen? Kann man sonst noch etwas machen, ich meine der Vermieter hat ja dafür zu sorgen das die Hausordnung eingehalten wird?. Hat bis jetzt ja auch immer geholfen für ein halbes Jahr nur stellen die sich jetzt queer.

        MfG

        Bernhard Moddemeyer

        • Mietrecht.org
          14.06.2021 - 12:53 Antworten

          Hallo Bernhard,

          grundsätzlich können Sie eine Mietminderung auch alleine vornehmen – wenn Sie sich unsicher sind, ist der Weg zum Anwalt oder Mieterverein empfehlenswert.

          Viele Grüße

          Dennis Hundt

  • Regina Bensch
    15.06.2021 - 15:16 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,

    Meine Sache wird ihnen banal vorkommen. Wir mein Mann und ich wohnen seit 21 Jahren in der Mietwohnung und hatten ein super Verhältnis zu unseren Nachbarn, wir haben viel gemeinsam unternommen und uns gegenseitig geholfen. Im Jahr 2017 bekam mein Mann einen Infarkt mit Herzstillstand, er konnte gottseidank reanimiert werden. Da spürte ich schon das sich das Verhältnis etwas abkühlt. Im Jahre 2018 verlor mein Mann ein Bein durch Durchblutungsstörung dann begann das Drama mit den Nachbarn, anfangs haben sie noch gut geholfen meinen Mann die 7 Stufen runter zu bekommen. Für mich als 75 Jährige war das mehr als ein Schock mein Mann jetzt 71 Jahre sicherlich noch mehr. Jedenfalls hieß es plötzlich wir hätten schlecht über Sie geredet und sie möchte nichts mehr mit uns zu tun haben auf meine Frage was ich geredet haben soll antwortete die Nachbarin das sage ich nicht!!! So nun zum Punkt Sie hat unter unseren Toilettenfenster eine Bank stehen über die vor längerer Zeit bei uns eingebrochen wurde, mein Mann konnte den Dieb fast am Bein erwischen, heute könnten wir uns nicht mehr wehren, dann wird auf der Bank geraucht das zieht alles in Bad und ins Schlafzimmerfenster bei schönen Wetter kann ich die Fenster nicht öffnen, da mein Mann zur Toilette eine Rampe hat uns somit einen ca. 10 cm hohen Spalt unter der Tür hat wo der ganze Rauch in die Wohnung zieht, da mein Mann schwer Herzkrank ist rauchen wir seit 2017 nicht mehr. Außerdem haben wir einen Wäscheplatz den die Nachbarin für sich alleine in Anspruch nimmt, so das ich meinen schweren Wäschekorb bis ganz nach hinten muss, da sie vorne alles für sich belegt. Sie hängt auf den ersten 8 Leinen links ihre Wäsche auf und auf der rechten Seite spannt sie über alle 8 Leinen einen Sonnenschirm bzw, einen Baldachin aus Stoffplanen. Mehrere Versuche Meinerseits wenigstens ein einigermaßen normales Nachbarschaftsverhältnis aufrecht zu erhalten lehnte sie ab. im Gegenteil Sie beschimpfte mich auf unflätige Weise, ich traue mich kaum noch aus dem Haus, schlafe kaum noch und habe heftige Magenschmerzen, da ich wirklich nicht weiß was ich so böses gesagt haben soll, zumal ich hier kaum mit jemanden rede, das zehrt an mir und macht mich krank. Dann bleibt bei schönen Wetter die Haustür auf so das jeder Fremde hier ins Haus und in den Keller kann. Die Vermieterin findet das alles ok so.

    • Mietrecht.org
      15.06.2021 - 19:20 Antworten

      Hallo Regina,

      schwierig. Ich würde den Vermieter um Hilfe bitten… er kann Regeln aufstellen, die das Zusammenleben ermöglichen. Ansonsten bleibt ggf. noch die Möglichkeit einer Mietminderung – wobei ich hier wenig Raum für eine Minderung der Miete sehe.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Sven Kuhne
    24.06.2021 - 09:52 Antworten

    Hallo,

    ich wohne an einem Hang (Entfernung ca. 5-10 m) im 1. OG als Mieter. Die EG-Bewohner (Eigentümer) bewirtschaften den Hang (Garten) widerrechtlich, da es hierfür kein SNR gibt. Der Hang war von Anfang an (1991) mit pfleglosen Bodendeckersträuchern bepflanzt, um einer Nutzung entgegen zu wirken. Die Sträucher wurden entfernt und durch diese nunmehrige regelmäßige Begehung des Hanges, fühle ich mich in meiner Wohnung permanent ausgespäht, da man vom Hang aus direkt horizontal auf kurze Distanz meine Wohnung einsehen kann. Ich kann dem nur durch Schließung der Rollläden entgehen. Ein Gespräch ist nicht mehr möglich, die Fronten sind verhärtet. Ich sehe hierin eine Besitzstörung und eine Verletzung meines APRs, auch Art. 13 GG sehe ich u. U. verletzt. Der Weg über den Vermieter verspricht auch keine Besserung, da dies im Falle von von diesen EG-Bewohnern ausgehender Tabak-Rauchbelästigung, auch keinen Erfolg brachte. Sie Rauchen rücksichtslos weiter (Klage ist anhängig).

    Gibt es Möglichkeiten, die ich als Mieter direkt ergreifen kann, um mich vor einer Nutzung des Hanges zu schützen?

    Danke und beste Grüße,
    Sven

    • Mietrecht.org
      24.06.2021 - 10:11 Antworten

      Hallo Sven,

      danke für Ihren Beitrag. Ich kann Ihnen in der Sache leider nicht weiterhelfen. Ggf. hilft Ihnen einen individuelle rechtliche Einschätzung durch einen Anwalt.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Dorfkind
    27.06.2021 - 14:05 Antworten

    Hallo zusammen, wir wohnen in einem 4 Parteienhaus in einer sehr ruhigen Gegend mit überwiegend jungen Leuten. Unsere Nachbarn unter uns haben ein kleines Kind, welches penetrant laut ist. Abgesehen vom lauten spielen im Garten (was ein Kind ja auch machen soll!) hört dieses permanent rund um die Uhr. Teilweise wird morgens im Garten über 20m diskutiert oder Blockflöte gespielt, sodass ein ausschlafen im Urlaub nicht möglich ist. Zudem arbeite ich zur Zeit mobil. Dies beeinträchtigt die Konzentration. So gesehen kann man immer nachverfolgen in welchem Raum sich die Nachbarn befinden, da entweder laut getrampelt wird, gegen die Wand gehämmert wird oder geschrien wird.

    Stinkender Müll mit Windeln werden teilweise im Flur gelagert, damit jeder was davon hat.

    Ich möchte dem Kind nichts verbieten, aber es zerrt an den Nerven. Kontaktaufnahme führte ins Leere. Nachbarn und Vermieter kennen sich sehr gut, da sie aus dem gleichen Dorf kommen. Ist hier der Auszug der einzige Ausweg?

    • Mietrecht.org
      28.06.2021 - 10:16 Antworten

      Hallo Dorfkind,

      es ist kompliziert. Kinderlärm bringt große Hürden mit sich (bis zur Mietminderung). Müll im Treppenhaus ist unschön und kann eigentlich nur über den Vermieter geahndet werden.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Sebastian
    19.07.2021 - 00:09 Antworten

    Kann bzw. muss der Vermieter auch dann helfen, wenn die Ruhestörung vom Nachbargebäude kommt? Uns (sehr nah) gegenüber im Innenhof wurden neue Wohnungen gebaut. Ein Paar zeigt sich besonders rücksichtlos: Laute Musik und laute Gespräche, Grillpartys bis tief in die Nacht, alle zwei-drei Tage).

    Danke und Grüße
    Sebastian

    • Mietrecht.org
      19.07.2021 - 11:19 Antworten

      Hallo Sebastian,

      beim Thema Mietmangel und Mietminderung kommt es nicht auf ein Verschulden des Vermieters an. Das heisst, eine Mietminderung ist z.B. auch denkbar, wenn das Nachbarhaus saniert wird.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Corinna Carina Lampka
    26.09.2021 - 21:20 Antworten

    Hallo

    Ich / wir und ¾ vom Haus haben eine Problem mit einem Nachbar und das seit Jahren wohl. Wir und eine andere Nachbarin sind seit 1.12.2020 in diesem Haus und es gab immer nur Theater mit einem Nachbar also drohen,anpöpeln oder das er seinen Hund auf uns hetzen wird ist schon fast täglich bis jetzt endlich eine Anzeige erfolgte und der Nachbar bei uns in den wäschekorb ( stand im trocken keller) gekotet hatte und meine Kleidung als Toilettenpapier benutze . Der Vermieter macht nichts dagegen sie sagen nur wir sollen abwarten

    Drohen tut er aber allen auch fremden Leuten mit Kindern

    Da ich in der 20 Woche schwanger bin habe ich mittlerweile sehr Angst dort zu wohnen das was meinem Kind und mir was passieren könnte

    Darf ich fristlos kündigen?

  • Alexandra Knöfel
    04.01.2022 - 23:55 Antworten

    Hallo, wir haben einen Mitmieter dem bereits zum Ende letzten Jahres gekündigt wurde unter anderem wegen Störung des hausfriedens. Leider weigert er sich auszuziehen. Er und seine zahlreichen Besucher sind ständig randvoll mit Drogen und Alkohol und damit auch unberechenbar. Es wurden auch schon Keller aufgebrochen. Viele der älteren Damen aus dem Haus haben soviel Angst vor den Gestalten das sie kaum das Haus verlassen. Sie trauen sich nicht Mal nachts die Polizei zu rufen aus Angst das der Herr und seine Freunde sich Rächen könnten. Müssen wir warten bis etwas passiert bevor uns jemand helfen kann? Der Rechtsweg wurde von Vermieter zwar eingeschlagen dauert aber leider sehr lange. Grüße aus dem Osten Deutschlands

    • Mietrecht.org
      05.01.2022 - 12:13 Antworten

      Hallo Alexandra,

      als Mieter im Haus können Sie den Vermieter nur unterstützen (z.B. mit einem Lärmprotokoll). Der Rechtswegs steht nur dem Vermieter offen. Sie können als weitere Mieter im Haus mietrechtlich nichts unternehmen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      • Cyll
        28.01.2022 - 14:47 Antworten

        Hier muss ich leider Ihrem Kommentar widersprechen und zwar a.G. erlebter und erfolgreich durchgeführter Klage (inkl. meiner Anrufe bei der Polizei):
        Meine ehemalige Vermieterin war betagt, kannte sich im Mietrecht nicht aus und war vollkommen überfordert mit den neuen Nachbarn, die mindestens 2-3 mal pro Woche in den Nächten, in den Zeiträumen 0:30h bis 2h, auf ihrem Flügel im EG eines Altbaus (mit 4m hohen Wänden) meine Nachtruhe sabotierten.
        Anderes Hobby dieser Nachbarn unter mir: Grillen bei Nächten um die +28°C unter meinen geöffneten Fenstern.

        Meine persönlichen Bitten begegneten sie wie bedröppelte Kleinkinder, betrieben aber 1-2 Wochen später weiter ihre beiden Hobbys.
        Nach einigen Monaten entschied ich mich Polizeihilfe anzufordern (die weit von der Immobilie parkte und die Situation erstmal von Aussen begutachtete). Polizeiberichte gab es nach einigen Wochen zu Hauf und dann strebte ich eine Unterlassungsklage (ohne meiner Vermieterin) an.

        Prozess gewonnen mit der richterlichen Anordnung an die Nachbarn: “bei Zuwiderhandlung EUR 250,- an mich zahlbar”.
        Das probierten diese Nachbarn trotz der richterlichen Anordnung 6x aus, ich bekam das Geld und Nachbarn zogen irgend wo hin.

        Fazit: Meine Vermieterin hätte diese Prozedur gescheut. Hätte ich Miete gekürzt, wäre mein gutes Verhältnis zu Vermieterin dauerhaft gestört. Mein Ziel war es nicht niedrigere Miete zu erzielen;
        mein Ziel war es meine Nachtruhe und ordnungsgemäße Wohnraumnutzung…… dies kann jeder selbst vor Gericht erreichen.

        • Mietrecht.org
          28.01.2022 - 16:08 Antworten

          Hallo Cyll,

          danke für das Teilen Ihrer Erfahrungen.

          Viele Grüße

          Dennis Hundt

  • Sigrid Winecki
    05.01.2022 - 09:50 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    ich bin Vermieterin in folgender Situation: meine Mieterin wird nachts durch Geräusche aus einer nebenanliegenden Wohnung gestört. Diese Wohnung gehört einer anderen Vermieterin. Das Ordnungsamt wurde bereits eingeschaltet – es kam zur einer Befragung der störenden Nachbarmieterin ohne weitere Maßnahmen. Lärmprotokoll und Zeugen gibt es ebenfalls – jedoch nur 3-4 Einzelfälle in einem Zeitraum von ca 6 Monaten. Nun kündigt meine Mieterin eine Mietminderung an.
    Mein Gedanke wäre, erst per Gericht feststellen zu lassen, ob überhaupt eine erhebliche Störung vorliegt. Wenn ja, gehe ich dann gegen die Nachbareigentümerin vor, oder direkt gegen die Nachbarmieter als Verursacherin der Störung? Mit einer zivilrechtlichen Klage (das Ordnungsamt scheint hier eine Sackgasse zu sein)?
    Alle Parteien haben schon mehrfach miteinander das Gespräch gesucht – die Nachbarmieterin hat Besserung gelobt was sie aber nicht einhielt, und die Nachbarvermieterin hat angeblich nichts gehört (sie wohnt mit im Nachbarhaus) und stellt sich schützend vor ihre Mieterin.
    Haben Sie einen Rat für mich wie hier der beste Vorgehensweg ist? Ich wäre Ihnen sehr dankbar.

    Herzliche Grüße
    Sigrid Winecki

    • Mietrecht.org
      05.01.2022 - 12:10 Antworten

      Hallo Sigrid,

      die Kommunikation über drei Ecken ist immer kompliziert. Ihre Ansprechpartnerin ist m.E. die Nachbareigentümerin. Mit den Mieter haben Sie kein Vertragsverhältnis und mit der Eigentümerin sind Sie über die WEG verbunden.

      So eine Situation lässt mich ganz schwer lösen. Oft nur mit mehr Toleranz (auf Seiten beider Bewohner) oder mit einem Umzug.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Sigrid Winecki
    05.01.2022 - 12:24 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    vielen Dank für Ihre Einschätzung. Sie haben sicher Recht, dass die Eigentümerin des Nachbarhauses bezüglich der Lärmursache die Ansprechpartnerin für mich ist. Sie haftet ja im Außenverhältnis für alles was ihr Haus betrifft (wir sind keine WEG).

    Darf ich noch mal nachhaken: wäre es sinnvoll für mich, erst intern zu klären ob ein objektiver Anspruch besteht (die Häuser sind in etwa 130 Jahre alt und dementsprechend gelten – wenn überhaupt – nur sehr rudimentäre Schallschutzverordnungen)? Oder ist es besser diesen Punkt in eins mit der Nachbareigentümerin zu klären (immerhin wäre es im schlimmsten Fall eine Verhandlung weniger)?

    Auf jeden Fall beherzige ich Ihren Rat und suche weiter die Gespräche!

    Herzliche Grüße
    Sigrid Winecki

    • Mietrecht.org
      05.01.2022 - 12:28 Antworten

      Hallo Sigrid,

      ich würde in dieser Sache nicht den Rechtsweg einschlagen. Das beste Vorgehen besprechen Sie am besten mit einem Anwalt.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      • Sigrid Winecki
        05.01.2022 - 12:37 Antworten

        Ok, vielen Dank nochmals!
        Und vielen Dank für das tolle Forum, dass Sie betreiben!

  • Janina
    12.01.2022 - 19:41 Antworten

    Hallo Hr. Hundt,

    meine Wohnung ist sehr hellhörig. Regelmäßig poltert es nach 22 Uhr so laut, dass ich davon, trotz Ohropax, mit Herzrasen aufwache. Zudem bin ich gesundheitlich angeschlagen. Ich habe bereits meine Arbeitszeiten angepasst, da ich morgens nach solch einer Nacht etwas lädiert bin. Der Vermieter und auch meine Nachbarn wissen Bescheid, aber es hat sich nichts geändert.
    Ich kann dies so nicht länger hinnehmen, da ich bereits angespannt schlafen gehe. Was kann ich tun? MfG J. R.

    • Mietrecht.org
      13.01.2022 - 09:47 Antworten

      Hallo Janina,

      gerade im Altbau können Sie gegen “normale” “Wohngeräusche nichts machen. Anders kann es bei tatsächlichen Lärmbelästigungen aussehen. Dann wäre eine Nachricht an den Vermieter, ein Lärmprotokoll und ggf. eine Mietminderung sinnvoll.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Martin
    01.02.2022 - 15:18 Antworten

    Hallo, seit November 2021 haben wir einen neuen Mitbewohner im 6 Familienhaus bekommen.
    Bereits jetzt Anfang Februar 2022 hat er es sich mit 3 anderen Mietern im Haus angelegt und zum Teil mit Worten tituliert welche weit unter die Gürtellinie reichen….! Schlussendlich kam dann heraus, das sich der neue Mieter mit der Hausverwaltung als auch dem Vermieter bestens kennen und per Du sind!!
    Seit nunmehr 23 Jahren wohne ich dort und besitze noch einen alten Mietvertrag des Vorgängers. Im letzten Jahr wurde uns mündlich ein Pool von 3,66 Meter mündlich zugesagt. Auch gibt es hinter dem Haus ein Garten mit einer Grünfläche von etwa 1200 m² welche schon immer von den Mietern genutzt wurden.
    Letzte Woche kam im Zuge der Umbau und Renovierungsarbeiten der momentan 2 leer stehenden Wohnungen der Vermieter vorbei um nach dem rechten zu schauen. Wie aus dem nichts fing er bei allen schon länger dort wohnenden an, sich zu Beschweren. Der Garten würde abgesperrt, dort käme niemand mehr hinein. Auch wäre der Pool einfach aufgestellt worden und müsse weg. Zudem müsse er für die leerstehenden Wohnungen nun Anteilmäßig die Wasserkosten für Pool übernehmen……! Wir würden uns umschauen es werden andere Zeiten aufgezogen. Alles bemühen Ihm zu erklären das die 3 Parteien welche den Pool stellten und nutzten auch die Kosten für das Wasser übernehmen liesen ihn kalt. Auch der Versuch, ein Gespräch mit allen im Hause samt Vermieter, Hausverwaltung und Neumieter zu vereinbaren um darüber zu sprechen, lehnte der Vermieter ab. Seit etwa 11 Jahren hat er nun das Anwesen und seither macht er mich, den bösen Hausmeister bei allen anderen welche Neu einziehen schlecht, nur weil ich mit ihm einmal ungereimtheiten hatte. Dies grenzt schon an üble Nachrede,,…….auch das ertrage ich ohne kommentare, jedoch ist auch hier irgendwann gut. Sein Plan ist wohl, alle im Hause die länger dort leben zum ausziehen zu bewegen um die Wohnungen im Anschluss zu sanieren und mehr Miete zu bekommen…..
    Wie kann man hier am besten vorgehen?

    • Mietrecht.org
      02.02.2022 - 09:27 Antworten

      Hallo Martin,

      danke für Ihren Beitrag. Ich würde mich in so einen Fall immer auf die schriftlichen Vereinbarungen beziehen. Was im Mietvertrag und mit schriftlicher Genehmigung vereinbart wurde ist das Entscheidende.

      Hier noch eine Hilfe: Gewohnheitsrecht für Mieter Ja oder Nein? Mit vielen Beispielen

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Andreas Faulig
    01.03.2022 - 01:01 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    folgender Fall. Ich habe am Montag Abend lauter Musik gehört und bekam gegen 21.15 Uhr Besuch von meiner Nachbarin, mit der Bitte doch die Musik leiser zu machen, ich hatte dann gemeint das es bis 22 Uhr ja keine Ruhestörung sei und darauf hinkam ihr Mann um die Ecke, in unsere Wohnung, packte mich und drohte mir mich zu Boden zu schlagen. Seine Frau hatte noch versucht ihn abzuhalten, dennoch kam er mehrmals auf mich zu und packte mich am Kragen, daraufhin ging auch mein T-Shirt kaputt. Meine schwangere Frau hat alles miterlebt und hatte Angst, sie wählte sogar die Polizei.

    Als sich die Lage beruhigt hatte, ging ich runter zur Nachbarin, entschuldigte mich für meine patzige Antwort und meinte noch, dass ich auch eine Entschuldigung erwarte.

    Später beschloss ich aber eine Strafanzeige online gegen den gewalttätigen Nachbarn zu stellen, da ich mich und auch meine Familie bedroht gesehen habe, vor allem seine Drohung ich solle mich mal erkundigen, wer er ist und dass es die erste und letzte Mahnung sei, haben mich zu dem Schritt bewegt.

    Wie sieht Ihre erste Einschätzung der Situation aus? Kann ich den Vermieter bitten diesen Herrn zu kündigen aufgrund der Störung des Hausfriedens?

    • Mietrecht.org
      01.03.2022 - 07:51 Antworten

      Hallo Andreas,

      danke für Ihren Beitrag. Ja, Sie können den Vermieter bitten. Ob Ihre Bitte erfolg hat, liegt aber leider nicht mehr in Ihrer Hand. Insgesamt eine schwierige Situation.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Monika
    17.04.2022 - 09:08 Antworten

    Hallo,
    vor über einem halben Jahr ist eine Familie mit 2 Kindern über uns eingezogen. Zu Beginn war alles in Ordnung, nur dann fing der Terror an. Teppiche ausklopfen am Fenster, der dreck landete auf unserem Fensterbrett und vollgerotzte Taschentücher ebenso. Lautes sehr sehr lautes Türenknallen um unseren Hund zum bellen zu bringen. Rumrennen der Kinder nach 22 Uhr, meine Mutter hält sich zudem immer an die Hausordnung und kehrt den Hof etc.
    Dem Vermieter wurden Bilder gesendet bzw Beweise, zu Beginn meinte er noch sich drum zu kümmern. Gestern kam er dann und hat mit sehr erhobenen Ton und wütend mit meinen Eltern gesprochen und gesagt, was denn mit uns los sei wir kümmern uns ja selber nie um die Hausordnung. Stimmt nicht, seine Schwiegertochter hat meine Mutter beim putzen im Hof getroffen, gibt also Zeugen!
    Zumal das sowieso nicht das Hauptthema ist, Hauptthema ist die extreme Ruhestörung!
    Meine Mama hat die Nachbarn auch schon drauf aufmerksam gemacht und es kam nur die Antwort , halt die klappe ‘ . Gestern meinte der Vermieter dann nur dieses permanente hoch und runter gehen nervt ihn. Er sei kein Schiedsrichter und hat sich meiner Meinung nach somit ausgesprochen nichts mehr dagegen zu unternehmen, zumal er sich sowieso Wochen Zeit lässt bis er dann mal jemanden anspricht.
    Was kann man tun?

    • Mietrecht.org
      19.04.2022 - 16:34 Antworten

      Hallo Monika,

      danke für Ihren Beitrag. Neben dem Artikel oben kann ich Sie leider nur auf das Thema Mietminderung verweisen. Recherchieren Sie sich zum „Lärmprotokoll“.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Marion
    04.05.2022 - 17:37 Antworten

    Hallo,
    ich wohne zur Miete und habe vor 2 Jahren neue Nachbarn bekommen. Regelmäßig gab es nun Ärger mit deren Hunden, die oft über 8-10 Stunden ununterbrochen bellten und jaulten. Das Problem war in der ehemaligen Wohnung bekannt. Div. Mieter beschwerten sich. Ruhe wurde nur etwas besser.
    Nun wurde ich von einem der Hunde der unerlaubt frei auf dem Vermietergrundstück lief angegriffen. Mein Hund verletzt, ich mußte operiert werden, Nachbar nicht versichert, muß nun Schaden einklagen.
    Vermieter benachrichtigt, der auch der alte Vermieter war, denn in meiner Hundegenehmigung steht, bellt der Hund dauernd, springt Leute an, auch wenn dies freundlich ist…..kann die Genehmigung entzogen werden.
    Ich will ja nicht, das der Hund weg muß, aber kann ich eine Abmahnung verlangen, weil ich Angst vor der nächsten Begegnung habe?

    Und nun auf der anderen Nachbarseite neue Mieter aus der Türkei, die meine Hecken einfach abschnitten, als ich nicht da war. Andere Nachbarn versuchten auch, sie abzuhalten, weil Schnittverbot wg. Brutzeit herrscht. Antwort war nur, ich Frau, soll still sein und rein gehen.
    Tage später wurde über den kniehohen Zaun, Hecke ist ja weg, in meinen Garten gerotzt. Angeekelt sagte ich, habe Zeugen, das das eklig ist, und bat um Unterlaß. Sofort wurde ich als blöde Schlampe, Fo… beschimpft. Als ich dann fragte, warum man mich blöde Schlampe nennt, ich sage doch auch nicht blöder Türke, wurde es richtig laut, das ich ihn blöden Türke beschimpft hätte, ich sei Nazi, Rassist…..wehe man träfe mich auf der Straße. Bin rein.
    Tags drauf: Auf dem Weg zum Müllplatz wurde ich dann körperlich bedroht, geschupst.
    Dies dem Vermieter gesagt. Er könne nichts machen, das sei privat.
    Hier aus den Texten zitiert, das er handeln muß. Kam neue Antwort, nein, er müsse nur handeln, betrifft die Störung mehrere Mieter, nicht nur einen. Dies sei persönlich, also mein Problem.
    Was kann ich tun?
    Danke.

    • Mietrecht.org
      04.05.2022 - 22:01 Antworten

      Hallo Marion,

      danke für Ihren ausführlichen Beitrag. Die permanente Belastung durch das Hundegebell kann durchaus eine Mietminderung rechtfertigen. Prüfen Sie hier die Rechtsprechung und finden Sie heraus, wie hoch eine Mietminderung ausfallen könnte. Das Thema Hecke sollte zu einer Abmahnung des Mieters führen. Das bringt Ihnen allerdings wenig. Ansonsten wird der Vermieter bei ihren zwischenmenschlichen Konflikten nicht viel unternehmen können. So ist es in der Praxis leider.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Namla
    08.05.2022 - 00:01 Antworten

    Hallo,
    wir wohnen seit 2018 in einer Neubauwohnung in einem Wohnkomplex. Unser Gebäude hat ca 20 Familien mit vielen Kindern.

    Seit 4 Jahren haben wir nur Ärger mit den Nachbarn. Kinder kritzeln ständig Genitalien an die Wand, im Treppenhaus wird getrunken oder vor der Haustür gekifft, Ruhestörungen gehören zum Alltag, Aufzug ist ständig kaputt oder vollbespuckt. Ständig liegt Urin im Treppenhaus. Heute wurde wir sogar mit Erbrochenem im Aufzug begrüßt.

    Wir haben uns schon öfter bei dem Vermieter beschwerd. Leider interessiert es diese wenig bis gar nicht wie wir hier leben. Mein Vater ist Herzkrank und wir leben im 5. Stock. Es ist eine große Belastung für ihn so viele Treppen zu steigen, wenn der Aufzug nicht benutzbar ist. Außerdem haben wir auch ein Hund, der regelmäßig Gassie gehen muss. Er wiegt ca. 10 Kilo und mit ihm ständig Treppen auf und ab zu steigen ist kein Kinderspiel.

    Wir haben sehr oft Betrunkene im Gebäude, bei denen wir nicht zuordnen können, zu wem sie gehören. Meine Schwester fühlt sich hier mittlerweile so unwohl, durch das Verhalten der Nachbarn, dass sie gar nicht mehr nach Hause kommen möchte. Betrunkene Menschen sind unberechenbar. Wir haben Sorge um unsere Sicherheit.

    Wie kann man in diesem Fall vorgehen?

    Vielen Dank für die Antwort!

    • Mietrecht.org
      08.05.2022 - 08:10 Antworten

      Hallo Namla,

      danke für Ihre Schilderungen. Ich würde Protokoll führen, den Vermieter auf dem Laufenden halten und dann aufgrund der Mängel eine angemessene Mietminderung durchsetzen. Holen Sie am besten weitere Nachbarn mit in Boot – das erhöht den Druck auf den Vermieter.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Marlon
    30.05.2022 - 11:40 Antworten

    Hallo,

    wir wohnen mit unserem Sohn seit 17 Jahren in einem Doppelhaus zur Miete. Vor ein paar Jahren ist ein Paar
    mittleren Alters nebenan eingezogen. Anfänglich gab es keine Problem aber seit ca. 2016-2017
    paraktiziert der Herr von Nebenan Psychoterror! Hier ein paar Beispiele:

    Wenn wir auf der Terasse mit unseren Besuch sitzten, wurden mal aus Langerweile die Mülltonnen geholt und lautstark auf der Terasse hin und her geschoben. Ein anderes mal wurde der Staubsauger angestellt und bei offener Terassentür laufen gelassen^^ Dann ist er mit der Hand an die Jalousie rauf und runtergefahren. Einfach nur weil er denkt, das es uns nerven würde.

    Seine Lieblingbeschäftigung ist extra Laut zu reden, so das wir das auch zu 100% mitbekommen.
    Unter anderen kommen dann sprüche wie: Die trinken schon wieder Krombacher……baoh das Stinkt hier, die Grillen schon wieder…..Zu seiner Lebensgefährtin sagte er mehrfach: “wenn du jetzt nicht aufhörst, schick ich dich zum Mops neben an” diesen Spruch hat er mehrfach gebracht und bezieht sich auf meine Frau.

    Einmal klingelte ein Elektriker bei uns und wollte etwas reparieren. Wir hatten aber nie einen gerufen und haben gefragt woher er die Adresse hat, darauf hin meinte er nur: steht hier auf meinem Zettel.
    Wir haben keinen Elektriker angerufen und schlossen die Tür, und bemerkten wie er zu unserem Nachbar ging. Wie sich dann herraustellte, kannten die 2 sich persönlich und waren per du. Somit gingen wir davon aus das er von unserem Nachbarn angeheutert wurde uns zu “belästiogen”

    Letztes Jahr stellten wir einen Pool auf. der Herr von nebenan hat uns von oben bespannert! Auch in dieser situation redete er wieder extra laut. Er rief nach seiner Partnerin und sagte “guck dir das mal an” und beide standen am Fenster und lachten. Darauf hin bin ich rüber gegangen und habe geklingelt. Die Tür wurde natürlich nicht aufgemacht! Daraufhin rief ich bei der Vermieterin an. Sie wollte sich telfonisch bei dem Nachbarn melden. Ob sie es getan hat, weiss ich leider nicht.

    Seine neuste lautstarke attacke ist: das funktioniert nicht, man kann aus einem Mann keine Frau machen, Da kommt nix bei raus, das sieht man ja. Auch das bezieht sich auf meine Frau.

    Wieder Vermieterin angerufen. Sie sagte, sie kann da nix machen. Wir sollten eine Anzeige machen.

    Mich würde mal interessieren ob unsere Vermieterin die Nachbarn Abmahnen kann?

    Vielen Dank im vorraus.
    Marlon

    • Mietrecht.org
      30.05.2022 - 15:17 Antworten

      Hallo Marlon,

      danke für Ihren Beitrag. Tut mir leid, dass Sie solche Erfahrungen machen müssen. Ich kann Ihnen leider nur eingeschränkt helfen. Ich würde überlegen, die Miete zu mindern. Vor allem dann, wenn die Vermieterin auch Eigentümerin des Nachbarhauses ist.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      • Marlon
        30.05.2022 - 17:28 Antworten

        Hallo Herr Hundt,

        vielen Dank für die Rückmeldung.

        Ja, wir haben die selbe Vermieterin. Unsere Vermieterin ist die Beste, kümmert sich immer umgehend wenn wir ein Anliegen haben. (Daher wird eine Mietkürzung für uns nicht in Frage kommen) Aber bei diesem Problem, so sagt sie, kann sie nichts machen. Daher meine Frage:

        kann oder könnte sie als Vermieterin eine Abmahnung Ausprechen?

        Viele Grüsse
        Marlon

        • Mietrecht.org
          30.05.2022 - 19:26 Antworten

          Hallo Marlon,

          na klar könnte man in so einem Fall abmahnen. Führen Sie Protokoll und holen Sie Zeugen zum unterzeichnen dazu.

          Viele Grüße

          Dennis Hundt

  • Ursula Salgin
    01.06.2022 - 23:37 Antworten

    Hallo Herr Hundt
    Bin 61 Jahre pflegebedürftig, tagsüber sitze im Rollstuhl, nachts im Pflegebett.
    Mein Problem ist meine Nachbarin.
    Die Wohnungstür wird den ganzen Tag mit Gewalt Zugeschlagen.
    Es ist tagtäglich Theater, lautes geschreie von Ihr und Ihrem Freund.
    Besonders der Freund schlägt nachts die Wohnungstüre mit Gewalt zu.
    Gerade wurde wie schon so oft im Wohnzimmer der Nachbarin gehämmert und Möbel verrückt, es ist 22 Uhr 40…manchmal geht es über Stunden.
    Habe schon mehrfach den Vermieter per Email angeschrieben.
    Letzte Woche habe ich eine Mail vom Vermieter bekommen, das man zukünftig auch Beschwerden von Nachbarn bräuchte.
    Habe dann den Vermieter angerufen und gesagt das ich nicht in der Lage bin die Nachbarn zu befragen.
    Der Vermieter, dann könne man auch nichts machen, denn ich wäre die einzige die sich beschwert.
    Was kann ich nun machen?

    Gruß Ursula

    • Mietrecht.org
      02.06.2022 - 09:55 Antworten

      Hallo Ursula,

      Sie könnten den Druck auf den Vermieter mit einer Mietminderung erhöhen. Dafür sollten Sie ein Lärmprotokoll führen, dass möglichst auch von anderen Bewohnern unterzeichnet wird. Bei Lärmbelästigung durch Nachbarn ist in der Regel eine Mietminderung möglich. Recherchieren Sie nach passenden Urteilen.

      Der Vermieter kann die lärmenden Nachbarn dann entsprechend abmahnen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      • Christian F.
        03.12.2022 - 00:21 Antworten

        Hallo Herr Hundt,
        was ist aber, wenn der Vermieter diese Mitbewohner sogar dazu
        angestiftet hat, tagsüber zu Mittagszeit 13-15 Uhr und Nachts
        ab 22 bis 6 Uhr früh, viel Lärm zu machen. Haustür zuknallen,
        Holztreppe nach oben oder runterwärts stiefeln wie eine Trampelherde
        und als Highlight dann noch in der Dachgeschoßwohnung auch noch
        herum poltern. In diesem alten Mehrfamilienhaus sind die Decken
        aus Holz und Trittschalldämmung ist quasi nicht gegeben. Und der
        alte Laminatboden schlecht verlegt wurde und schön krarzt (hörbar alles
        über 2 Stockwerke. Nur der Vermieter hört natürlich nie etwas über uns.
        Seltsam, oder?
        Somit wird man selbst Nachts richtig aus dem Tiefschlaf gerissen,
        wenn diese “Herrschaften” aus der Disco oder von wo auch immer
        heimkehren.
        Vermieter mit ins Boot holen? Redet nicht mit uns. Ein Rechtsanwalt
        hat uns geraten, wir sollen ein Lärmprotokoll führen. Was soll ich damit
        anstellen bzw wem geben? Ordnungsamt?

        Und warum hat unser Vermieter die angestiftet? Wir würden zuviel meckern,
        weil wir ab- und zu in der kalten Bude hocken müssen, weil Heizöl wieder
        mal nicht gekauft wird, aber die Nebenkosten werden dann lieber für teure
        Neuanschaffungen verschwendet und wir uns aufregen, das nur wir uns um
        sein großen Garten kümmern (selber macht er garnichts am und im Haus),
        oder er poltert über uns zu den unmöglichsten Zeiten auch herum. Selber
        durften wir über 8 Jahre (!) als Drittschuldner agieren: Finanzämter,
        Gerichtsvollzieher und sonstige Gläubiger durch Mietabgabe beruhigen.
        Jetzt ist dieses Thema Geschichte und wir können verschwinden. Mietminderung?
        Versucht’s mal: Eigenbedarf wegen schlechten Treppensteigens oder die Wohnung
        wird verkauft, sind die Drohungen seinerseits. Schon oft passiert.
        Und dieses junge Mädchen (Tochter seiner Chefin hört.hört) und ihr Freund (beide 19)
        sind dann so richtig in ihrem Element, wenn es ums rausekeln geht. Und dieser
        “Spaß” dauert jetzt schon über ein halbes Jahr an und wird immer schlimmer,
        weil wir uns natürlich auch wehren schaukelt sich das Ganze immer mehr hoch.
        Und das Beste zum Schluß: wir haben eine umfangreiche Hausordnung damals
        unterschrieben (Ruhezeiten, Gartenpflege, Treppenhaus reinigen usw.) und diese
        Neumieter haben einen mündlichen Mietvertrag abgeschlossen mit unserem “lieben”
        Vermieter, diesen Narzissten. Und diese Neumieter sagen einem frech ins Gesicht,
        sie bräuchten sich hier an nichts halten. An gar nichts! Zum heulen! Aber die Abfalltonnen
        fleissig mitbenutzen, nichts zahlen und auch nie an die Straße stellen. Warum auch?!

        Entschuldigung wegen dem vielen Text (ca. 10 Prozent von dem, was wir hier erlebt haben!!).
        Wir wären auch über eine notarielle Hilfe bzw Rat sehr dankbar. Achja, wir sind Rentner.

        • Mietrecht.org
          05.12.2022 - 11:50 Antworten

          Hallo Christian,

          danke für Ihren langen Kommentar. Tatsächlich eine sehr unschöne Wohnsituation. Das Lärmprotokoll führen Sie als Grundlage für eine Mietminderung. Ich würde mich an Ihrer Stelle an ihren Anwalt halten und mit ihm gemeinsam das Vorgehen abstimmen. Vermutlich geht es nur auf die rechtliche Tour. Der richtige Schritt wäre m.E. eine Mietminderung.

          Viele Grüße

          Dennis Hundt

  • Monique J.
    08.06.2022 - 15:01 Antworten

    Meine Nachbarn beschuldigen uns des Diebstahls ohne jeglichen Beweis. Auch uns wurde, des öfteren, was entwendet( Keller, Treppenhaus, Fahrrad), doch nie haben wir jemanden beschuldigt. Sie nehmen sich Rechte raus wie z.b nach 22 Uhr Staubsaugen, Wäsche waschen ect aber wenn wir es, in Einzelfällen machen, wird sich sofort beschwert. Sofern irgendwo Müll rum liegt, heißt es, es wäre unserer. Sie ziehen das halbe Haus mit auf ihre Seite und stellen uns in ein schlechtes Licht bei den neuen Mietern. Der Vermieter scheint nicht wirklich was zu machen. Wie kann ich ihm klar machen dass , meine Familie und ich, das nicht länger dulden? Das ist schon Mobbing mit Anfeindungen.

    • Mietrecht.org
      08.06.2022 - 15:34 Antworten

      Hallo Monique,

      holen Sie Ihren Vermieter mit in Boot und bitten Sie diesen um Hilfe. Stellen Sie die Anschuldungen richtig.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Conny Brandl
    30.06.2022 - 14:33 Antworten

    Hallo,ich hätte eine Frage was ich tun kann in unserem Mietshaus wohnen 5 Parteien vor kurzem zogen ein junges Ehepaar in die freie Wohnung im Erdgeschoss das Paar besonders der Junge Mann lebt ein derart widerliches Benehmen (ständiges Husten wo man meinen könnte er erbricht sich jedesmal) alle paar Minuten am Tag bis in den späten Abend das man weder am Balkon noch in irgendeinem Zimmer trotz laufendem Fernseher seine Ruhe davon hat.Das neue Paar Wohnte im übrigen vorher schräg gegenüber von uns da war das Verhalten auch schon so.Kann ich mich an die Hauswervaltung wenden?Vielen Dank.

    • Mietrecht.org
      30.06.2022 - 16:54 Antworten

      Halo Conny,

      ja, suchen Sie das Gespräch und/oder wenden Sie sich an die Hausverwaltung. Vielleicht ist das Husten auch gesundheitlich bedingt.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Christopher Jung
    22.09.2022 - 12:11 Antworten

    Hallo, ich habe seid vielen Jahren Probleme mit der Wohnsituation in dem Mehrfamilienhaus in dem ich wohne. Das Haus hat 3 Mietparteien. Seit dem die ursprünglichen Inhaber aufgrund des Ablebens das Haus an Ihre Tochter vererbt haben, ist die Hausruhe leider sehr gestört. Neue Philosophien.

    Die Mieterin im ersten Stock hat sich bei der Vermieterin eine Art Freifahrtsschein erarbeitet und das wirkt sich negativ in vielen Situation auf das eigene Wohnen, die Lebensqualität immer wieder aus.
    Gespräche haben stattfgefunden und lassen sich nicht mehr sachlich führen, wir haben leider keine Chance unsere Interessen, Rechte gegen die Nachbarin und unsere neue Vermieterin durchzusetzen.

    Es steht ein großes Trampolien von der Nachbarin aus dem ersten Stock unterhalb Ihres Balkons, im Gemeinschaftsgarten und wird von Ihrem Sohn als auch anderen Kindern genutzt – gegen meinen Willen.
    Wir sitzen 1 Stock höher im zweiten Stock und bekommen den Krach dann leider voll ab.
    Die Vermieterin hat das erlaubt.
    > Welche Möglichkeiten habe ich als Mieter – Veto?

    Diese Nachbarin hat macht jetzt auch einen Flohmarkt (Samstag 10-15) im Gemeinschaftsarten und hat die Nachbarschaft aus der Umgebung natürlich eingeldanden – gegen meinen Willen.
    Die Vermieterin hat das ebenfalls erlaubt.
    > Welche Möglichkeiten habe ich als Mieter – Veto?

    Zu guterletzt kommen regelmäßig fremde Menschen aus der Nachbarschaft, weil diese Nachbarin aus unserem Haus Reste von Obst, Gemüse, sonstige Lebensmittel von umliegenden Supermärkten, Bauern zur kostenlosen Abholung anbietet. Dieses Angebot wird ebenfalls im Garten hinterlegt, so daß sich jeder etwas unangekündigt im Garten aus den Sortimenten spontan abholen kann.
    > Welche Möglichkeiten habe ich als Mieter – Veto?

    Es geht um mein grundsätzliches Vetorecht als Mieter in dieser Hausgemeinschaft gegenüber dem Vermieter, der alle diese Aktivitäten der Nachbarin erlaubt und sie sich über die Interessen der anderen Mieter wie uns hinwegsetzen kann, mit der Bründung: die Vermieterin hat das erlaubt!

    Kann es sein, dass ich bei allen ähnlichen Situationen überhaupt kein Recht habe, gegen diese Aktivitäten zu agieren? Ich zahle schließlich Miete und muss mir diese neuen Regeln alle gefallen lassen?

    Welches Recht habe ich als Mieter in so einer Situation gegen diese Aktivitäten gegenzuwirken – Vetorecht oder nicht?

    Ich bitte um Ihre Hilfe, Unterstützung und wäre auch an einen Fachanwalt, einem Erstgespräch interessiert, der sich hier als Spezialist dann zukünftig um meine Interessen kümmern kann.

    Viele Grüße

    • Mietrecht.org
      22.09.2022 - 14:45 Antworten

      Hallo Christopher,

      es gibt kein Vetorecht. Sie sollten prüfen, ob Gründe für eine Mietminderung vorliegen (vertragsgemäßer Gebrauch der Mietsache nicht mehr vollständig möglich) – ich sehe das aber eher nicht.

      Verschiedene Menschen haben unterschiedliche Arten der Lebensführung. Hier gilt es Kompromisse zu finden, damit ein Zusammenleben in einem Mehrfamilienhaus möglich ist

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Silke B.
    11.02.2023 - 21:06 Antworten

    Hallo,
    habe ein Nachbar über mir der oft ab 22 Uhr laut ist, manchmal erst nach Mitternacht. Er knallt alle Türen egal unten im Haus oder oben in seiner Wohnung. Es poldert laut über mir als wenn er möbel schmeißt und es gibt rollende Metallgeräusche. Einmal habe ich abend ruhe da oben gerufen, da reißt er seine Wohnungstür auf und schreit durchs ganze Haus, halts Maul, wenn ich unten bin, bist Du Tot. Mein Vermieter hat das der HV gemeldet, sie sagten der Eigentümer der Wohnung hat eine Abmahnung bekommen.Aber der Lärm hört nicht auf und jetzt nach der Morddrohung traue ich mir garnichts mehr zu sagen. Da es ein Bewohner mit arabischen Namen ist, vermute ich, dass dieser hier nicht ausziehen wird und für mich wird das Wohnen unerträglich zumal ich jetzt noch von Angst begleitet werde, da ich nicht weiß wie der aussieht und nicht weiß wenn ich Ihn begegne. Die Polizei habe ich schon 2x gerufen, aber Sie sagen Sie haben kein Personal. Noch zum schluss ich wohne jetzt 4 Monate in dieser Wohnung und kann mir so schnell keinen Umzug leisten, bin da völlig auf mich allein gestellt. Ich weiß, dass ich fristlos die Mietkündigung geben kann, denn ich habe auch Zeugen für die Morddrohung, mein Vermieter sagte auch er wird mir nicht in Weg stehen, wenn ich kündigen möchte.

  • A. Birke
    01.04.2023 - 01:22 Antworten

    Hallo,
    ich habe unter mir eine Wohnung in der eine Mieterin gemeldet ist, und Ihren Sohn bei sich unangemeldet einquartiert hat. Dieser beschwerd sich dauerhaft das ich zu Laut bin, da er ja im Wohnzimmer seinen Tag verbringt und auch da schläft. Ich selbst Spiele ein Online Spiel und benutze ein Headset das sehr empfindlich eingestellt ist so das ich in normaler Lautstärke reden kann. Der Sohn scheint selbst Onlinespiele mit freunden zu spielen wobei ich ihn bis ins Schlafzimmer höre. Wäre es Human und nur im Wohnzimmer zu hören würde mich das nicht mal so sehr stören. Ich hatte bereits einmal das Gespräch mit der Mieterin und dem Sohn was eine weile für ruhe sorgte aber er fängt immer wieder an zu Provozieren und bei dem kleinsten Problem hoch zu schreien ggf. auch über den Balkon. Mit dem Sohn alleine zu sprechen bringt nichts da er immer gleich auf 180 ist und denkt das man ihm nichts an haben kann, weil er hier nicht gemeldet ist. Die Vermietung hat meines Wissens auch schon eine Abmahnung an die Mieterin geschickt was aber auch schon einige Zeit her ist. Ich persönlich habe bereits ein Lärm- und Störungsprotokoll seit Januar erstellt.
    Meine Frage wäre wie ich mich weiterhin verhalten soll und was ich an Möglichkeiten zur Mietminderung habe wenn sich nach dem einreichen des Lärmprotokolls nichts ändert. Ich möchte noch ergänzen das ich den Sohn sehr schlecht einschätzen kann und mir Sorgen um meine Gesundheit mache wenn die Mutter die eventuelle Kündigung erhält.

    Mit freundlichen Grüßen

    Herr A. Birke

    • Mietrecht.org
      02.04.2023 - 19:22 Antworten

      Hallo A. Birke,

      rechtlich betrachtet ist Ihr Ansprechpartner immer Ihr Vermieter (bzw. dessen Hausverwaltung). Ein Lärmprotokoll bildet das Fundament für eine angemessene Mietminderung. Bei der Höhe sollten Sie sich an der bestehenden Rechtsprechung orientieren.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Andrea Schreiber
    26.04.2023 - 18:14 Antworten

    Hallo Herr Hundt

    unter mir sind zwei Kettenraucher eingezogen. Sie machen nichts anderes wie eine nach der anderen zu rauchen. Ich kann nicht mehr richtig lüften. Unser Haus wurde isoliert und müsste gut gelüftet werden. So bald es wärmer wird, habe ich eine ständige Luftfeuchtigkeit von 80 bis 100 %. Es geht in Richtung unbewohnbar und ist unerträglich. Mein Vermieter unterstützt die Kettenraucher und meinte, ich soll ausziehen und die Raucher sollen sich hier Wohlfühlen. Ich habe einen Altmietvertrag und bringe meinem Vermieter weniger Geld, als neue Mieter. Ich habe ein Gepräch mit den Rauchern geführt und vorgeschlagen, ob ich 3 x täglich eine 1/2 Stunde lüften kann. Dies haben sie abgelehnt und haben keinen einzigen anderen Vorschlag gemacht. Also sind wir vor Gericht gezogen und die Richterin hat eine noch schärferen Vorschlag gemacht. Der Gerichtsvergleich wird von den Rauchern von Anfang an ignoriert. Ich werde mich nie wieder auf einen Vergleich einlassen. Kann ich die Miete mindern und wie soll ich vorgehen?

    Vielen Dank

  • Soheyla
    10.05.2023 - 10:51 Antworten

    Hallo,
    Meine Nachbarn und ihre Kinder laufen zwischen die Autos um in den Garten zu gehen obwohl der Eingang auf der andere Seite ist. Meine Nachbarin und ich haben zwei Stellplätze die uns zugewiesen sind und nur durch diese zwei Stellplätze kann man in den Garten gehen ( Außer den Garten Eingang). Unsere Autos habe mehr Malls tiefe Kratzer bekommen und wir die Nachbarn drauf angesprochen und uns beim Vermieter beschwert. Leider kein Erfolg. Die Nachbarn empfangen sogar Gäste durch unsere Stellplätze. Welche rechte stehl mir zu? Soll ich den Vermieter einen Email schreiben falls er nichts macht würde ich die miete mindern? Wenn ja wie viel prozent? Durch den tiefen Kratzer hat mein Auto Wertverlust und das darf nicht sein.

    • Mietrecht.org
      10.05.2023 - 13:58 Antworten

      Hallo Soheyla,

      ich würden den Vermieter mit in Boot holen und eine dauerhafte Lösung suchen. Zum Beispiel einen Zaum am vorderen Ende der Stellplätze.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Norbert Erdmann
    22.05.2023 - 18:02 Antworten

    Hallo zusammen !

    Wir (meine Frau und ich) wohnen in einem größeren Wohnblock mit ca. 32 Parteien im Rhein-Neckar-Kreis. Alle Wohnungen sind Eigentumswohnungen. Zum Teil wohnen Eigentümer selbst in diesen Wohnungen, zum anderen sind etliche Wohnungen vermietet. Auch von Eigentümern, die in diesem Block zwei oder auch mehr Wohnungen als Eigentum haben. Wir sind Mieter in einer Wohnung im 6. Stock, unsere Vermieter- und Eigentümerin wohnt im Ruhrgebiet. Die Wohnung über uns war usprünglich vermietet an eine Familie (Mann, Frau, 3 Kinder), Mitte 2022 haben sich die Eltern getrennt und der Mann wohnt nicht mehr da. Eigentümer/Eigentümerin der obigen Wohnung ist uns nicht bekannt, wir können nur vermuten oder mal bei anderen uns bekannten Eigentümern nachfragen.

    Seit dem Einzug dieser Familie war es eingentlich immer recht laut, da die Kinder (5, 7, 9) recht lebhaft sind. Die Frau hat auch schon bei uns nachgefragt, ob es sehr laut sei und sich entschuldigt, aber wir haben gesagt, dass wir das tolerieren, auch, wenn es manchmal sehr poltert und lebhaft ist. Aber es ist nicht dauerhaft am Tag. Natürlich kann es nervig sein aber OK.

    Die Kinder sind auch nicht das Thema

    Seit Dezember 2022 haben wir dann festgestellt, dass in obiger Wohnung wieder eine männliche Person wohnt bzw. dauerhaft anwesend ist (mit irakischem Migrationshitnergrund, erwähne ich trotzdem mal, obwohl es bestimmt wieder ein “Gschmäckle” hinterlassen könnte). Diese männliche Person hat sich nicht lange nach dem er oben eingezogen ist (?) als sog. Unsympath entpuppt. Wenn ihm was nicht passt, wird er – offenbar gegenüber der Frau – ziemlich laut. Gibt die Frau dann in einer gewissen Lautstärke Gegenrede, fängt er an zu brüllen und zu keifen – manchmal, dass sich die Stimme überschlägt – und dann folgen nicht selten Randalegeräusche, als ob er die Wohnung zerlegt oder noch schlimmer. Wenn er dann in Fahrt ist, ist das ziemlich lang anhaltend und die Tageszeit ist dann auch egal. Gut, manche Tage ist es dann ruhiger bis ruhig, dann, wenn es wieder los geht, dann hört man ihn ein ganzes Wochende schimpfen und brüllen. Wir verstehen nicht, wie die Frau sich selbst diesen Typen geben kann. Meist hört man ihn nicht, wenn die Kinder da sind, wenn sie nicht da sind (sie scheinen oft zu den Großeltern gegeben zu werden), dann ist die Wahrscheinlichkeit eher gegeben, dass das Gezetere und die Randale losgeht.

    Von Anfang April bis zum 19. Mai haben wir ihn nicht mehr gehört. Sein Name war auch in dieser Zeit nicht mehr auf dem Briefkasten unter dem Namen der Frau zu sehen. Wir hatten gehoft, dass sie ihm endlich den berühmten Tritt in den Hintern gegeben hätte. Als ich dann am Wochende wieder seine Stimme und sein Geschrei vernommen habe, hat sich mir gleich wieder der Magen umgedreht und sich meine Fäuste geballt.

    Wenn dieser Typ loslegt macht man sich eher Sorgen um Frau und Kinder als um die Ruhestörung, weil man ja nicht weiß, was oben passiert. Bei der Frau habe ich aber noch keine Hämatome sehen können, jedenfalls an den Stellen, die man sieht.

    Der Typ ist sehr schlank aber dennoch kräftig. Ich war oft hin- und hergerissen, die Frau mal anszusprechen, mal selbst hochzugehen (obwohl ich nicht weiß, wie gewaltätig er mir gegenüber würde, ich bin auch schon älter und gesundheitlich angeschlagen), die Polizei zu rufen oder unsere Vermieterin zu kontaktieren, damit diese sich mit dem/der Eigentümer(in) obiger Wohnung in Verbindung setzt. Meine ängstliche Frau hat aber bisher alles verhindert und mich gebeten, nichts zu machen, wir sollten das lieber aushalten. Meine Frau will unsere Vermieterin so wenig wie möglich wegen irgendetwas belästigen, will kein Hausärger und befürchtet auch Racheakte dieses Typen. Anfang dieses Jahres war es mal so schlimm mit seinem Wüten, dass ich 3 mal versucht war, die Polizei zu rufen. Meine Frau hat das wieder verhindert in dem sie den Telefonstecker gezogen hat und einmal das Schnurlose Telefon aus der Hand gerissen hat.

    Deswegen bin ich in der blöden Situation, dass ich nicht mehr weiß, was ich tun soll, da ich den Druck meiner Frau habe, nichts zu tun, andererseits mir der Typ gewaltig auf den Senkel geht und mir am liebsten wäre, er verließe das Haus und würde es nicht mehr betreten. Dann weiß ich auch nicht, was besser wäre: Polizei, Vermieter oder mit der Frau mal alleine reden, schlussendlich dann meine Frau ignorierend (meine Frau sieht nur die Ruhestörung, nicht, dass er wirklich die Wohnung ober zerlegen könnte oder sich mal an der Frau vergriffe). Und ob ich es auf eine körperliche Auseinandersetzung ankommen ließe wird ja wohl weder ratsam noch eine Lösung sein.

    Danke und mit freundlichen Grüßen

    Norbert E.

    • Mietrecht.org
      23.05.2023 - 13:38 Antworten

      Hallo Norbert,

      danke für Ihren Beitrag. Eine schwierige Situation. Es ist kompliziert zu entscheiden, welcher der richtige Weg ist. Die Hausverwaltung beziehungsweise Ihren Vermieter zu informieren, die Polizei zu rufen, wenn es ganz schlimm ist, oder auch mit der Frau zu sprechen. Alles scheint denkbar. Tut mir leid, dass ich Ihnen hier nicht besser helfen kann.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Wala
    18.09.2023 - 16:18 Antworten

    Wir wohnen erst seit 2 Monaten in einem neuen Haus in einer Wohnung. Die meisten Mieter sind recht junge Menschen. Es werden jede Woche Partys gefeiert und natürlich erst ab 22 Uhr Abends. Reaktion von meinem Vermieter auf mehrere Beschwerden an die Hausverwaltung, das wenn es mir nicht passt, soll ich neue Wohnung suchen und er würde mir mit Kündigungsfrist entgegenkommen. Es sind junge Leute und wollen leben.
    Ich bin einfach sprachlos.

    • Mietrecht.org
      18.09.2023 - 19:54 Antworten

      Hallo Wala,

      schade, dass Ihr Vermieter Sie nicht unterstützt.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Dandreb
    15.01.2024 - 08:56 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    wir wohnen seit 10 Jahren in einem Hochhaus eines großen Immobilienvermieters. Jahrelang waren wir zufrieden, doch in letzter Zeit, da die alten Mieter wegsterben oder wegziehen und der Vermieter immer gerne an durchs Amt finanzierte Mieter vermietet, gibt es häufiger Probleme mit neuen Mietern. Seit Kurzem sind jetzt Jugendliche im Haus, die sich einen Dreck darum scheren, dass irgendwie Ruhe gehalten wird; sie schmeißen Müll runter und sorgen dafür, dass überall Scherben liegen. Die anderen Mieter im Haus sind dem ganzen gegenüber gleichgültig, sie beschweren sich zwar für sich untereinander, tun aber nichts dagegen (wie beispielsweise den Vermieter anschreiben), weil sie der Meinung sind, dass man da eh nichts machen kann. Die Scherben räumen sie natürlich auch nicht weg, das machen immer wir, weil wir ja irgendwie mit dem Hund raus müssen und keine Lust haben, Glassplitter mit in die Wohnung zu bringen. Wir haben uns schon beim Vermieter beschwert und der hat angeblich auch schon die verursachenden Mieter angeschrieben, allerdings gab es wie erwartet keine Verhaltensänderung der jugendlichen Mieter; die machen weiterhin ihre lauten Parties und schmeißen weiterhin ihre Flaschen überall hin. Der Vermieter ist auch deutschlandweit bekannt dafür, dass er nicht wirklich was unternimmt, daher haben wir auch keine großen Hoffnungen darin, weitere Briefe an den Vermieter zu schicken. Ein Mieter aus einem Nachbarhaus beispielsweise sah sich damals gezwungen auszuziehen, da der Vermieter nichts gegen eine pöbelnde und aggressive Mitmieterin unternehmen konnte/wollte; der Vermieter hat nur Briefe geschickt, sich aber ansonsten nicht darum gekümmert, das Hausrecht durchzusetzen.

    Da wir keine Lust haben, die Einzigen zu sein, die versuchen, die Wege ums Haus begehbar zu machen und wir keine wirklichen Hoffnungen haben, dass der Vermieter sich konsequent um die Durchsetzung der Hausordnung kümmert, ist die Frage für uns, was wir da tun können. Bleibt uns nichts anderes übrig, als die Situation so Hinzunehmen oder auszuziehen?

    • Mietrecht.org
      15.01.2024 - 10:03 Antworten

      Hallo Dandreb,

      nun ja, um den Druck auf den Vermieter zu erhöhen, könnten Sie auch über eine Mietminderung nachdenken.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Kora
    05.05.2024 - 22:51 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    ich habe seit längerem (seit deren Einzug) Probleme mit meinen Nachbarn von direkt obendrüber in einem Mehrparteienhaus.
    Es handelt sich um anhaltende und immer widerkehrende Ruhestörung, die bei mir mittlerweile u.A. Herzrasen auslöst…

    Das Paar hält sich die meiste Zeit nicht an Ruhezeiten, auch Ruhetage interessieren diese Leute nicht. sehr störend ist das vor allendingen nach 22 Uhr z.b. ich weiss also nie ob ich meine Mittags/Nachtruhe etc bekomme was sehr belastend ist..

    Vor knapp einem Jahr habe ich mich das 1. mal klar und deutlich persönlich beschwert (kurz nach deren Einzug). zwischenzeitlich habe ich dann schon mein Schlafzimmer mit dem Wohnzimmer getauscht, weil es auf der eigentlichen Schlafzimmerseite noch lauter ist….

    Es handelt sich um Geräuschpegel wie Gehämmer, Geklopfe, lautes Möbelrücken, störende anhaltende Dartgeräusche!!! etc etc.

    vor etwa 4 Wochen knapp habe ich dann schlussendlich die Polizei gerufen, als sie abends um 22 Uhr IN der Woche rum wieder mal laut gehämmert/geklopft haben. anhaltend!

    Leider hatten die guten Herren von der Polizei wenig Verständnis, ich fühlt mich nicht ernst genommen (in dem moment war natürlich nichts zu hören von oben) , auf meine Bitte hin haben sie dann wenigstens bei dem Terrorpärchen geklingelt , welche aber sich (offenbar) schlafend gestellt haben (sehr dreist da 22 Uhr und ich hab die kurz vorher ja noch gehört). woraufhin die Polizei wieder gefahren ist und mich auch noch angemault hätten es wäre nicht deren Aufgabe…

    Offenbar haben sie aber mitbekommen das die Polizei da war, denn komischerweise konnten sie dann ja ein paar Wochen leise sein.

    Gerade heute (Sonntag, Ruhetag) habe ich mich jetzt wieder beschweren müssen, da erst lautstark Möbel gerückt wurden (so hörte es sich an), dann wurde wieder anhaltend Dart gespielt (das ist ein laut hörbares dumpfes Geräusch ) und die wissen von meiner ersten Beschwerde am Anfang, dass dies bei mir in der Wohnung laut hörbar ist!

    Ein Lärmprotokoll habe ich bereits geführt, beim Ordnungsamt war ich aber bisher nicht damit, da ich mir dort wenig Hilfe erhoffe…

    unsere Hausverwaltung kümmert sich leider nur um das reine Haus an sich (ist wirklich so). d.h. auch da bekomme ich keine wirkliche Hilfe.

    hier hat jeder unterschiedliche Vermieter. es ist sehr schwierig. bisher hat sich offenbar ausser mir keiner beschwert. Eine Dame mit Kind müsste auch direkt unter denen wohnen, mit der habe ich aber nicht viel zu tun. morgen werde ich sie mal ansprechen..

    da ich alleine bin (mit 2 Katzen) fühle ich mich sehr machtlos, sehe es aber auch nicht ein wegen sowas auszuziehen. mindestmietdauer läuft noch, möchte nicht schon wieder umziehen. wohnungsmarkt ist rar gesät. usw.

    wie ist ihre Einschätzung?

    • Mietrecht.org
      06.05.2024 - 19:47 Antworten

      Hallo Kora,

      Sie und die anderen Mieter wohnen in vermieteten Eigentumswohnungen mit unterschiedlichen Vermietern. Ihr Ansprechpartner ist immer Ihr Vermieter.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      • Dana Droschinski
        13.10.2024 - 13:40 Antworten

        Hallo. seit einem guten Jahr äfft der Nachbar uns mit lauten,spricht nach und Tür schließen zu. Es verschärfte sich seit dem 24.9.24 als ich 0.10 zuhause war. Er stellte sich draußen vor meiner Wohnungstür und sagte mehrmals billige schlampe. 3 Wochen später klopft er gegen unsere Küchewand und sprach uns abends 21.00 alles nach. Nächsten Morgen ging es weiter. Ich saß ruhig in der Küche und der Nachbar sagte wieder schlampe und ich sollte mich endlich verpissen. Ein tag vorher bekam er mit wie ich mich mit einer Nachbarin unterhalten hatte. Erzählte ihr das ich gegen einen stein gefahren bin
        daraus machte er einen satzt den er ebenfalls mehrmals wiederholte,zu blöd zum fahren ist über den stein gefahren und lachte und dann kamen die beleidigungen hinterher.Das gute 2 h. Mein Kind hat mittlerweile auch Angst wenn sie ihn abends mal begegnet. Hatte ihn deswegen angesprochen aber er nahm es gelassen und hat sich entschuldigt(das erste mal wie er vor meiner Türe nachts stand) und ging ohne darüber zusprechen. Kann ich damit an den Vermieter heran treten .

        • Mietrecht.org
          14.10.2024 - 08:55 Antworten

          Hallo Dana,

          ja, ich würde empfehlen, dass Sie sich damit an den Vermieter wenden. Ein Gespräch, oder eine Abmahnung wären die ersten Schritte.

          Viele Grüße

          Dennis Hundt

  • Sarah
    03.07.2024 - 22:04 Antworten

    Guten Tag,
    wir wohnen in einem Wohnkomplex.
    Wir haben hier einen Hausmeister der versucht die Mieter zu beeinflussen. Indem er sagt, dass er die Wohnungsgesellschaft schon seit 30 Jahren und seine Eltern kennt und wenn sich Mieter über ihn beschweren, dann würde die Gesellschaft die Mieter auslachen. Mit so einer Aussage werden die Mieter eingeschüchtert.
    Wie kann das sein? Darf er so etwas sagen?! Sollte die Gesellschaft nicht dagegen vorgehen?
    Vielen Dank für Ihre Hilfe.
    Mit freundlichen Grüßen

    • Mietrecht.org
      07.07.2024 - 10:58 Antworten

      Hallo Sarah,

      orientieren Sie sich bitte nicht am Hausmeister. Ihr Ansprechpartner ist immer Ihr Vermieter / Ihre Vermietungsgesellschaft.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Peter
    14.10.2024 - 22:27 Antworten

    Guten Tag Herr Hundt,

    wir haben leider gewalttätige Mieter im Haus. Er kleidet sich teils modern, teils sieht er aus wie ein Obdachloser und teils läuft er in einer Art “urdeutscher” Trachtenkleidung herum. Hinzu kommt die braune K…., die aus dem Mundgully dieser Menschen kommt. Insbesondere wir Älteren haben Angst vor diesen Leuten. Eine Familie ist sogar nett zu denen, aus Angst, ins Visier des streitsüchtigen Mannes zu geraten. Die Frau von dem macht mit, macht oberflächlich auf nett.

    Diese Leute stören massiv durch den Lärm, den sie verursachen. Insbesondere der Mann ist extrem laut, tut so als würde ihm das Treppenhaus gehören.

    Diese Mieter haben im Treppenhaus diverse Schuhschränke hingestellt. Sogar einen Hochschrank. Damit der nicht umfällt, haben diese Mieter den Schrank mittels Schrauben in der Treppenhauswand verankert.

    Andauernd liegen Schuhe mitten im Weg. Dauerhaft haben diese Mieter Schuhe und Unrat in ihren Schuhschränken. Hinzu kommt dauerhaft eine Sammlung von um die 10 Paar Schuhen, die teils noch dazu versifft aussehen auf dem Boden herum fliegend.

    Diese Mieter stellen Müll vor die Türe. Der direkte Nachbar hat aufgegeben, sagt dass mit diesen Leuten kein auch nur halbwegs normales Gespräch möglich sei und er schon genug um die Ohren hat, als, dass er eine Klage anstreben wolle.

    Wir müssen oft an dem Müll vorbei. Der liegt Wochen im Treppenhaus auf einer Schuhbank. Dann stellen diese Leute noch ihren Abfall ins Treppenhaus und bringen diesen teils bis zu mehrere Tage nicht weg.

    Überall liegt der Kram dieser Leute. Bei den Fahrredern haben sie die einzig versifften Fahrräder. Mit jahrelang herumliegendem Müll. Überall haben die sich ausgebreitet, in absolut jeder Ecke, wo man etwas ablegen kann. Teils erlaubt, in Gemeinschaftsflächen, teils unerlaubt im Treppenhaus oder Kellerräumen, die ihnen nicht gehören sondern allen.

    Was kann man gegen diese Asozialen machen? Die Hausverwaltung hat unsere Beschwerden bereits erfolglos an den Vermieter heran getragen. Den interessiert das nicht.

    Wir hatten wegen dieser Leute riesen Probleme bei der Anlieferung neuer Möbel. Eine Anlieferung war unmöglich, da das Ecksofa nicht demontiert werden kann. 400 Euro Kosten für Lieferung, Schadenersatz und Rückabwicklung wurden uns in Rechnung gestellt. Das tut weh. Andere Anlieferungen sind komplizierter und von uns wird ein höheres Trinkgeld als üblich erwartet – etwas mehr als das Doppelte.

    Reden hilft nicht. Kann man das nicht bei der Polizei oder der Stadt zur Anzeige bringen? Schließlich wird gegen die Brandschutzbestimmungen verstoßen, indem der Fluchtweg eingeschränkt wird und brennbares Material dauerhaft im Treppenhaus gelagert wird.

    Einen Anwalt wollen wir eigentlich nicht bemühen aber es reicht uns jetzt. Die Erstattung der ca. 400 Euro für die unmögliche Anlieferung will uns dieser Mieter nicht erstatten.

    Wie kann man den Missstand generell beseitigen? Wie kann man diesen Mietern die 400 Euro in Rechnung stellen und sie auch bekommen? Diese Leute gehen arbeiten.

    Vielen Dank für jede Idee, die Sie haben!

    Mit freundlichen Grüßen
    Peter

    • Mietrecht.org
      15.10.2024 - 13:52 Antworten

      Hallo Peter,

      vielen Dank für Ihren ausführlichen Beitrag. Ich kann Ihnen leider nur empfehlen, sich auf die Störungen zu konzentrieren, die eine Mietminderung rechtfertigen würden. Eine Mietminderung sprechen Sie gegenüber Ihrem Vermieter aus. Damit können Sie ggf. den Druck erhöhen, dass er sich mehr Mühe gibt.

      Ansonsten kann ich zum Thema Schadenersatz nur eine anwaltliche Beratung empfehlen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

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