Gem. § 536 Abs. 1 BGB hat der Mieter nur eine angemessen herabgesetzte Miete zu entrichten, wenn die Mietsache einen Mangel aufweist, der ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch nicht unerheblich mindert.
Ist die Tauglichkeit durch den Mangel ganz aufgehoben, ist der Mieter von der Entrichtung der Miete sogar vollständig befreit. Die Mietminderung tritt zwar kraft Gesetzes ein. Es bedarf daher keiner Erklärung des Mieters gegenüber seinem Vermieter, um die Mietminderung herbeizuführen.
Trotzdem kommt der Mieter aber früher oder später nicht drum herum, seinem Vermieter gegenüber zu erklären, dass und warum er für den Zeitraum der Gebrauchsbeeinträchtigung nicht die volle Miete zahlt. Spätestens dann, wenn der Vermieter nicht den vollständigen Zahlungseingang verbuchen kann, wird dieser den Mieter nämlich zur Zahlung des Restbetrages auffordern.
Auch wenn das Gesetz die Herabsetzung der Miete nicht von einer entsprechenden Minderungserklärung abhängig macht, befreit es den Mieter jedoch keineswegs vollständig von Erklärungs- bzw. Mitteilungspflichten. Gem. § 536 Abs.2 Nr.1 BGB steht dem Mieter das Minderungsrecht nämlich– von Ausnahmen abgesehen – nur dann zu, wenn er dem Vermieter den Mangel unverzüglich angezeigt hat.
Diese Mängelanzeige kann zwar mit der Erklärung der Mietminderung verbunden werden, geht dieser aber – verbunden mit einer Aufforderung, den Mangel zu beseitigen – häufig voraus.
Nutzen Sie unsere Vorlagen für eine Mängelanzeige und unsere Vorlage für ein Mietminderungsschreiben und passen Sie sie an ihre individuelle Situation an.
Linktipp 1: Mietminderung berechnen: So kommen Sie auf einen Betrag X
Linktipp 2: 7 Fehler bei einer Mietminderung, die Mieter vermeiden sollten
1. Vorlage: Mängelanzeige
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(Name und Adresse des Mieters/der Mieter)
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(Name und Adresse des Vermieters/der Vermieter)
…………, den…………
Betreff: Mängelanzeige
Objekt: Wohnung in der……….-straße …(Hausnummer), ………(Etage) rechts /links, in ……………..(Postleitzahl/Ort)
Sehr geehrte Frau……….., sehr geehrter Herr……………,
hiermit teile ich Ihnen mit, dass in der o.g. Wohnung folgende Mängel aufgetreten sind:
1. Seit gestern, den 5. Januar 2014 um 6 Uhr morgens funktioniert die Heizung in der gesamten Wohnung nicht mehr einwandfrei. Selbst auf der stärksten Stufe wird tagsüber nur noch eine Temperatur von 15 Grad erreicht.
2. Außerdem habe ich am Neujahrstag in der Wohnküche am Fenster Schimmel entdeckt. Dieser ist nicht auf ein fehlerhaftes Heiz- bzw. Lüftungsverhalten meinerseits zurückzuführen, da ich seit Mietbeginn zweimal am Tag eine Stoßlüftung durchführe und auch ausreichend heize. Vermutlich liegt die Ursache in einer unzureichenden Wärmedämmung.
Die aufgezeigten Mängel führen zu einer nicht unerheblichen Beeinträchtigung des vertragsgemäßen Gebrauchs. Ich, meine Ehefrau und meine beiden Kinder frieren so, dass wir uns in der Wohnung nur noch mit Wärmflasche aufhalten können.
Auch die Schimmelbildung beeinträchtigt unsere Wohnqualität erheblich, zumal sich der Schimmel in der Küche befindet, wo mit Speisen umgegangen wird. Die stets bestehende Gefahr, Gesundheitsschäden zu erleiden, führt außerdem zu einem ständigen Unbehagen, dem wir insbesondere deshalb nicht entgehen können, da Küche und Wohnbereich eine Einheit bilden.
Ich fordere Sie auf, die Funktionsfähigkeit der Heizung umgehend innerhalb der nächsten 2 Tage wiederherzustellen.
Wegen des Schimmels bitte ich Sie, innerhalb der nächsten 14 Tage Maßnahmen zur Beseitigung zu ergreifen. Diese sollten die Ursachenforschung mit einschließen, um langfristig ein Wiederauftreten zu verhindern.
Mit freundlichen Grüßen
Unterschrift(en) des /der Mieter(s)
2. Vorlage: Mietminderungsschreiben
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(Name und Adresse des Mieters/der Mieter)
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(Name und Adresse des Vermieters/der Vermieter)
…………, den…………
Betreff: Mietminderung
Objekt: Wohnung in der……….-straße …(Hausnummer), ………(Etage) rechts /links, in ……………..(Postleitzahl/Ort)
Sehr geehrte Frau……….., sehr geehrter Herr……………,
ich beziehe mich auf mein Schreiben vom…………., mit dem ich Ihnen folgende Mängel angezeigt habe:
1. Herabgesetzte Heizleistung aller sich in der o.g. Wohnung befindenden Heizkörper mit der Folge einer Tagestemperatur von 15 Grad seit dem 05.01.2014,
2. Schimmelbildung am Fenster der Wohnküche seit dem 01.01.2014.
In meinen Schreiben vom…………hatte ich Sie aufgefordert, die Heizung binnen der nächsten 2 Tage reparieren zu lassen. Tatsächlich geschah dies jedoch erst am 15.1.2014.
Bzgl. der Schimmelbildung kann ich bis heute nicht erkennen, dass Sie Maßnahmen zur Ursachenforschung und Beseitigung eingeleitet haben.
Hiermit teile ich Ihnen mit, dass ich die Miete wie folgt mindere.
Wegen der herabgesetzten Heizleistung erscheint es mir gerechtfertigt, die Miete um 30 % zu mindern. Wegen des Schimmelbefalls halte ich eine Minderungsquote von 3 % für angemessen.
Die von mir für den Monat Januar 2014 geschuldete Bruttowarmmiete in Höhe von EUR……..ermäßigt sich daher für 10 Tage des Monats Januar 2014* um 30 % und – da ich bzgl. des Schimmels nicht mehr von einer Mängelbeseitigung bis zum Monatsende ausgehen kann – um 3 % für den gesamten Monat Januar 2014. Die von mir für den Monat Januar 2014 zu entrichtende Miete beträgt daher nur noch EUR………….**
Diesen Minderungsbetrag werde ich mit der Miete für den Monat Februar 2014 verrechnen.
Soweit und solange die Schimmelproblematik auch im Monat Februar 2014 und in den darauffolgenden Monaten fortbesteht, werde ich auch diese Mietzahlungen um 3 % der Bruttowarmmiete kürzen.
Für den Fall, dass sich der Schimmel und die damit verbundenen Beeinträchtigungen ausweiten, behalte ich mir vor, die Minderungsquote zu erhöhen.
Mit freundlichen Grüßen
Unterschrift(en) des /der Mieter(s)
Anmerkungen:
Erfolgt die Mängelanzeige nicht unverzüglich und damit zu spät, und kann der Vermieter wegen dieser Verzögerung nicht oder erst verspätet Abhilfe schaffen, verliert der Mieter sein Minderungsrecht für den Zeitraum bis zur Anzeige. Für die Zeit danach bleibt ihm das Minderungsrecht erhalten.
Unterbleibt die Anzeige vollständig, entfällt das Minderungsrecht komplett, wenn die Unterlassung für die fehlende Abhilfemöglichkeit des Vermieters ursächlich war.
** Die Berechnung des Minderungsbetrages ist nicht immer einfach. Nutzen Sie hierfür unseren Beitrag: „Mietminderung berechnen: So kommen Sie auf einen Betrag X.“
28.03.2020 - 05:41
In einem Haus mit vielen Mietern:
Genügt es, wenn einer der Mieter den Mangel anzeigt?
Beispiel: Im gesamten Haus sind Heizung und Warmwasser ausgefallen. Mieter A benachrichtigt den Vermieter davon. Kann Mieter B die Miete mindern?
29.03.2020 - 09:14
Hallo Jan,
ich würde immer empfehlen, dass jeder Mieter oder alle Mieter zusammen den Mangel meldet.
Viele Grüße
Dennis Hundt