Go to Top

Muster: Kündigung wegen Nichtzahlung der Mietkaution (kostenlos)

Dass der Vermieter das Mietverhältnis außerordentlich fristlos kündigen kann, wenn sich der Mieter mit der Zahlung der Miete in bestimmtem Umfang in Verzug befindet, ist bekannt. Weniger verbreitet ist jedoch das Wissen darüber, dass dies auch dann möglich ist, wenn der Mieter mit der Zahlung der Kaution in Höhe eines Betrages im Verzug ist, der der zweifachen Monatsnettokaltmiete entspricht. Diese Möglichkeit sieht das Gesetz nämlich erst seit der am 01.05.2013 in Kraft getretenen Mietrechtsreform vor. Entsprechend unsicher sind viele Vermieter noch bei der Verfassung des Kündigungsschreibens.

An diesem Muster können sich Vermieter von Wohnraum orientieren, wenn sie das Mietverhältnis mit sofortiger Wirkung beenden möchten, weil der Mieter die Kaution trotz Fälligkeit mindestens in Höhe von zwei monatlichen Nettokaltmieten nicht gezahlt hat.

Hier finden Sie einen ausführlichen Artikel zum Thema: Kaution nicht bezahlt: Kündigung ohne Abmahnung (Ausnahmen beachten)

Vorlage: Kündigung wegen Nichtzahlung der Mietkaution

…………………………..

…………………………..

(Name und Adresse des Vermieters/der Vermieter)

…………………………..

…………………………..

(Name und Adresse des Mieters/der Mieter)

 

…………, den………… (Ort, Datum)

Betreff: Mietverhältnis über die Wohnung in der……..straße……(Geschosszahl rechts/ Mitte/ links) in………(Ort) / Außerordentliche fristlose Kündigung wegen Verzugs mit der Zahlung der Kaution

Sehr geehrte Frau………..,

gem. § ……. unseres Mietvertrages vom ……. über die o. g. Wohnung sind Sie zur Zahlung einer Kaution in Höhe von drei monatlichen Nettokaltmieten, und damit in Höhe von EUR ……. verpflichtet. § 551 Abs. 2 S. 1 BGB gibt Ihnen das Recht zur Ratenzahlung, und zwar zu drei gleichen monatlichen Teilzahlungen. Gem. § 551 Abs.2 S.2 BGB ist die erste Teilzahlung zu Beginn des Mietverhältnisses fällig. Die weiteren Teilzahlungen werden gem. § 551 Abs. 2 S. 3 BGB zusammen mit den unmittelbar folgenden Mietzahlungen fällig.

Da das o. g. Mietverhältnis am……..begann und Sie den Mietzins gem. § ……. des Mietvertrages monatlich im Voraus, spätestes bis zum dritten Werktag eines Monats zu zahlen haben, war die erste Teilrate am………….., die zweite Rate am…….und die dritte Rate am ……………. fällig.

Bisher haben Sie nur die erste Rate in Höhe von EUR ……. gezahlt. Für die zweite und dritte Rate kann ich bislang trotz Fälligkeit keinen Zahlungseingang feststellen. Sie befinden sich daher mit der Leistung der Kaution in Höhe von insgesamt EUR ………., und damit in Höhe eines Betrages im Verzug, der der zweifachen Monatsnettokaltmiete entspricht.

Aus diesem Grund kündige ich das o. g. Mietverhältnis außerordentlich fristlos gem. § 569 Abs.2a BGB, hilfsweise ordentlich fristgerecht gem. § 573 Abs.2 Nr.1 BGB zum ……………

Für die Räumung der Wohnung gewähre ich Ihnen eine Frist bis zum ………. Spätestens bis dahin haben Sie die Wohnung geräumt und in vertragsgemäßem Zustand einschließlich aller Schlüssel, die Ihnen überlassen oder von Ihnen nachgemacht wurden, an mich herauszugeben.

Bereits jetzt erkläre ich, dass ich mit einer Fortsetzung des Mietverhältnisses über den Beendigungszeitpunkt hinaus nicht einverstanden bin. Das Mietverhältnis verlängert sich daher nicht gem. § 545 BGB, wenn Sie den Gebrauch der Mietsache fortsetzen.

Gegen die fristlose Kündigung steht Ihnen kein Widerspruchsrecht zu. Sollte das Mietverhältnis durch die hilfsweise erklärte ordentliche Kündigung enden, können Sie der Kündigung gem. § 574 BGB widersprechen und die Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen, wenn die Beendigung des Mietverhältnisses für Sie, Ihre Familie oder einen anderen Angehörigen Ihres Haushaltes eine Härte bedeuten würde, die auch unter Würdigung meiner berechtigten Vermieterinteressen nicht zu rechtfertigen ist. Der Widerspruch muss gem. § 574b BGB schriftlich erfolgen und bis spätestens zwei Monate vor Beendigung des Mietverhältnisses, also spätestens bis zum……. bei mir eingehen. Ich bitte Sie, den Widerspruch zu begründen.

Ich weise Sie außerdem darauf hin, dass mir gemäß § 546 a Abs.1 BGB für die Dauer der Vorenthaltung der Mietsache ein Entschädigungsanspruch mindestens in Höhe der vereinbarten Miete, für den Fall, dass die ortsübliche Vergleichsmiete die vertraglich vereinbarte Miete übersteigt, in Höhe der ortsüblichen Miete zusteht. Sollte mir darüber hinaus ein Schaden entstehen, der auf die verspätete Rückgabe der Mietsache zurückzuführen ist, werde ich nicht zurückschrecken, Schadensersatzansprüche gegen Sie geltend zu machen.

Damit die Wohnungsübergabe reibungslos verläuft, bitte ich Sie, mit mir eine gemeinsame Begehung der Wohnung vorzunehmen, bei der insbesondere der Zustand der Mietsache protokolliert wird. Als Termin hierfür schlage ich den……..um…..Uhr, ersatzweise den……um.. … Uhr vor. Setzen Sie sich bitte mit mir zum Zweck der Terminabsprache unter folgender Rufnummer in Verbindung: Tel.: …………………………

Mit freundlichen Grüßen

____________________

(Unterschrift Vermieter)

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert