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25 Fragen an potentielle Mieter – So finden Vermieter den richtigen Mieter

Auch wenn der Wohnungsbau in Deutschland erheblich ausgeweitet wurde, übersteigt die Nachfrage nach Wohnraum das Angebot noch immer erheblich. Da verwundert es nicht, dass sich für ein und dieselbe Wohnung oft sehr viele Mieter bewerben. Der Vermieter hat dann die Qual der Wahl und muss denjenigen Interessenten auswählen, der ihm am geeignetsten und vor allem am zuverlässigsten erscheint. Diese Auswahl zu treffen, ist oft nicht leicht, zumal der Vermieter die potentiellen Mieter in der Regel nur einmal bei der Besichtigung der Wohnung zu Gesicht bekommt. Auch wenn ein Mietinteressent einen sympathischen Eindruck macht, muss dies noch lange nicht bedeuten, dass er auch die Miete zuverlässig zahlt und mit der Wohnung sorgsam umgeht. Der Vermieter ist daher gut beraten, sich bei der Auswahl des Mieters nicht von Emotionen leiten zu lassen, sondern seine Entscheidung auf Fakten zu stützen. Um dies tun zu können, sollte er dem Mietinteressenten eine Reihe von Fragen stellen, die Aufschluss über seine Zahlungsfähigkeit, aber auch über andere Eigenschaften, Vorlieben oder Absichten des Interessenten geben.

Auch interessant: Wohnung privat vermieten: Was müssen Vermieter beachten? (von der Mietersuche bis zur Übergabe)

Dieser Beitrag stellt Vermietern einen Fragenkatalog zur Verfügung, der die Auswahl des richtigen Mieters erleichtert.

  1. Wann möchten Sie einziehen?
  2. Wie lange beabsichtigen Sie, in………….wohnen zu bleiben?
  3. (Falls vom Vermieter angestrebt) Sind Sie mit einer Befristung des Mietverhältnisses einverstanden?
  4. (Falls vom Vermieter angestrebt) Möchten Sie die Wohnung möbliert anmieten?
  5. (Falls vorhanden) Möchten Sie die vorhandene Einbauküche übernehmen ggf. käuflich erwerben?
  6. Sind Sie mit einem Kündigungsverzicht für die Dauer von….Jahren einverstanden?

Beachte: Ein formularmäßiger Kündigungsverzicht ist nur für die Dauer von 4 Jahren seit Vertragsschluss zulässig, und dies auch nur dann, wenn er für beide Parteien gilt.

  1. (Falls vorhanden) Möchten Sie einen Garagenstellplatz anmieten?
  2. (Falls vom Vermieter z. B. bei einer Vermietung an Studenten o. ä. angestrebt) Können Sie als Sicherheit einen Bürgen stellen?
  3. Mit wie vielen Personen möchten Sie die Wohnung beziehen?
  4. Um wen handelt es sich bei den übrigen Personen?
  5. Beabsichtigen Sie, die Wohnung auch zu anderen als zu Wohnzwecken zu nutzen? Wenn ja, zu welchen Zwecken?
  6. Beabsichtigen Sie, in der Wohnung Haustiere zu halten? Wenn ja, welche? *
  7. Haben Sie oder Ihre Mitbewohner die Absicht, in der Wohnung zu musizieren? * Wenn ja, welches Instrument spielen Sie bzw. Ihre Mitbewohner?
  8. Rauchen Sie oder Ihre Mitbewohner? *
  9. Was machen Sie beruflich?
  10. Sind Sie unbefristet oder befristet angestellt? (nur im Falle einer abhängigen Beschäftigung relevant)
  11. Wer ist Ihr Arbeitgeber?
  12. Wie hoch ist Ihr monatlicher Nettoverdienst?
  13. Können Sie eine Gehaltsabrechnung vorlegen?
  14. Sind Sie auf Sozialleistungen angewiesen, um die Miete oder die Kaution zahlen zu können?
  15. Haben Sie in den letzten drei Jahren eine Vermögensauskunft erteilt oder ist ein Verfahren zur Erteilung einer Vermögensauskunft anhängig?
  16. Aus welchem Grund endete Ihr bisheriges Mietverhältnis?
  17. Haben Sie Schulden aus bisherigen Mietverhältnissen?
  18. Sind Sie bereit, eine SCHUFA Auskunft vorzulegen? **
  19. Sind Sie bereit, eine Vorvermieterbescheinigung vorzulegen? ***

Anmerkungen:

* Das Halten von Tieren kann, ebenso wie das Musizieren und das Rauchen zumindest durch eine Formularvereinbarung nicht bzw. nicht vollständig verboten werden. Deshalb muss der Mietinteressent weder offenbaren, dass er raucht noch, dass und welches Musikinstrument er spielt. Auch das Halten von Kleintieren, das erlaubnisfrei zulässig ist, muss der Mietinteressent nicht angeben.

** Es besteht zwar keine Verpflichtung des Mietinteressenten, dem Vermieter vor dem Abschluss des Mietvertrages eine SCHUFA – Auskunft vorzulegen oder in die Einholung der Auskunft durch den Vermieter einzuwilligen. Der Vermieter sollte aber in der Regel den Abschluss des Mietvertrages hiervon abhängig machen.

*** Die Vorvermieterbescheinigung ermöglicht dem Vermieter, sich einen Eindruck über das Zahlungsverhalten des potentiellen Mieters während des vorangegangenen Mietverhältnisses zu verschaffen.

Abschließender Hinweis:

Der vorangegangene Fragenkatalog ist nicht abschließend. Insbesondere solche Fragen, die Aufschluss über die Zahlungsfähigkeit des Mietinteressenten geben, sind in der Regel auch Gegenstand einer sog. Mieterselbstauskunft, die jeder Vermieter von einem Mietinteressenten vor dem Abschluss des Mietvertrages verlangen sollte. Ein Muster für eine solche Mieterselbstauskunft mit weiteren wichtigen Fragen finden Sie in unsere Beitrag “Selbstauskunft für Mieter – Kostenloses Muster“.


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