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Wieviel Wohnungsschlüssel muss der Mieter erhalten?

Es fehlen nur noch die Wohnungsschlüssel und dem Einzug in die neue Wohnung steht nichts mehr entgegen! So, geht es vielen Mietern in der Umzugsphase. Hat man die Wohnungsschlüssel in der Hand gilt die neue Wohnung als übergeben und man kann einziehen. Doch, wieviel Wohnungsschlüssel muss man eigentlich als Mieter bekommen?

Reicht es, wenn der Mieter einen Wohnungsschlüssel bekommt? Kann man auch Ersatz und Zweitschlüssel verlangen? Darf der Vermieter Schlüssel behalten? Die Antworten auf diese Fragen finden Sie hier.

I. Grundsatz: Pro Person ein Wohnungsschlüssel

Damit man als Mieter die Wohnung auch nutzen kann, braucht man eine ausreichende Anzahl von Schlüsseln. Nach dem Landgericht Berlin heißt das: Mindestens ein Wohnungsschlüssel pro Bewohner ist dem Mieter bei der Wohnungsübergabe zur Verfügung zu stellen (Landgericht Berlin, Beschluss vom 20.06.1985, Az.: 61 T 32/85).

Das bedeutet, die Frage, wie viele Wohnungsschlüssel der Vermieter an den Mieter überreichen muss, richtet sich nach der Anzahl der Benutzer der Mietwohnung: Ziehen zum Beispiel zwei Personen ein, bekommt der Mieter zwei Schlüssel. Bei einer vierköpfigen Familie kann – je nach Alter der Kinder – ein Anspruch auf vier Wohnungsschlüssel. Außerdem hat man als Mieter die gleiche Anzahl an Schlüsseln für andere Zugangstüren des Wohnhauses zu erhalten, also z.B. für die Haustür oder einen Nebeneingang.

Nebenbei bemerkt, ist der Zeitpunkt der Übergabe der Wohnungsschlüssel immer der gleiche Zeitpunkt wie die Wohnungsübergabe, denn ohne Schlüssel kann der Mieter die Wohnung nicht in Besitz nehmen und nicht nutzen. Vereinbarungen bei denen der Mieter den Wohnungsschlüssel erst nach Mietbeginn oder sogar erst nach der Kautionszahlung erhalten soll, sind regelmäßig unwirksam. Warm das nicht geht erklärt dieser Beitrag hier: Schlüssel für Mietwohnung erst nach Kautionszahlung?

II. Recht auf Zweitschlüssel

Mieter haben ein Recht auf einen oder mehrere Zweitschlüssel. Der Grund ist, dass Mieter zum Beispiel die Möglichkeit haben müssen, einen „Notfallschlüssel“ bei einer Vertrauensperson zu hinterlegen (Landgericht Berlin, Beschluss vom 20.06.1985, Az.: 61 T 32/85).

Mietet man alleine eine Wohnung kann man also mindestens zwei Schlüssel verlangen. Im Mietvertrag kann auch nichts anderes vereinbart werden. Findet sich eine solche Klausel, nach der zum Beispiel nur „jeder polizeilich gemeldete Bewohner einer Wohnung einen Haustürschlüssel erhält“, das unwirksam (AG Schöneberg, Urteil vom 09. Oktober 1990, Az.: 103 C 406/90). Außerdem muss der Mieter Zusatzschlüssel für Pflegepersonal, Putzfrau oder eine Tagesmutter bekommen, wenn er den Vermieter danach fragt. Nach dem Amtsgericht Mainz hat der Mieter gegen den Vermieter sogar einen Anspruch auf Überlassung zusätzlicher Haustürschlüssel für den Briefzusteller und den Zeitungsboten, wenn der Briefkasten im Hausflur angebracht ist und eine Briefkastenanlage im Außenbereich fehlt (AG Mainz, Urteil vom 03. Juli 2007, Az.: 80 C 96/07). Der Vermieter kann in einem solchen Fall allerdings verlangen, dass ihm die Personen namentlich benannt werden, für die die Schlüssel bestimmt sind. Weitere Beispiele finden Sie in dem Artikel: Hat der Mieter das Recht auf einen Zweitschlüssel oder Drittschlüssel?

Alle Kosten, die für die Anfertigung von zusätzlichen Zweit- oder Zusatzschlüsseln anfallen, muss der Vermieter übernehmen. Dafür muss der Mieter aber auch all diese Schlüssel bei Mietende wieder herausgeben. Was sonst noch für die Rückgabe der Wohnungsschlüssel wichtig ist, finden Sie hier: Schlüsselübergabe vor Mietende – Was beachten?

III. Welche Schlüssel muss der Mieter beim Einzug bekommen?

Neben dem Wohnungsschlüssel, hat der Mieter Anspruch auf alle Schlüssel die er braucht um zu seiner Wohnungstür zu kommen. Daneben muss er natürlich auch alle Schlüssel zu den mitvermieteten Räumen, Gemeinschaftsräumen und Anlagen erhalten. Dazu zählen zum Beispiel die Schlüssel für den Keller, die Waschküche, den Fahrradabstellraum, den Briefkasten, die Garage usw. – allerdings gibt es hier keinen Anspruch auf einen Zweitschlüssel. Es bleibt aber dem Mieter überlassen, einen auf eigene Kosten nachzumachen (dazu mehr im nächsten Abschnitt).

IV. Zu wenig Wohnungsschlüssel: Schloss austauschen oder Schlüssel nachmachen?

Hat man bei der Wohnungsübergabe nicht ausreichend viele Wohnungsschlüssel bekommen, stellt sich die Frage, was der Mieter tun kann: Als erstes kann selbstverständlich versucht werden, von dem neuen Vermieter weitere Schlüssel zu kriegen. Soweit man einen begründeten Anspruch auf eine bestimmte Anzahl von Schlüsseln hat, lässt sich das sogar einklagen.

Alternativ ist zu überlegen, ob man nicht auf eigene Faust Wohnungsschlüssel und Co. nachmachen lässt. Solange es sich nicht um Schlüssel für eine Schließanlage handelt geht das auch ohne Berechtigungsschein vom Vermieter: Wohnungsschlüssel nachmachen – Wer darf es und wer bezahlt?Wichtig ist aber, dass bei Auszug alle Schlüssel – einschließlich der Kopien an den Vermieter herauszugeben sind. Nur bei selbstbezahlten nachgemachten Schlüsseln hat man die Möglichkeit die Herausgabe zu verweigern – man muss die Schlüssel dann aber nachweisbar (!) vernichten.

Letztlich kann man sogar das Schloss zu seiner Mietwohnung austauschen. Zum Beispiel in dem Fall, dass der Vermieter erklärt, er habe nur einen Schlüssel. Das Recht zum Schlossaustausch ergibt sich für den Mieter direkt aus seinem Recht zum Gebrauch der Mietsache (§ 535 BGB). Er muss den Vermieter auch nicht fragen. Allerdings muss das alte Schloss beim Auszug wieder rein, da die Mietwohnung grundsätzlich in dem Zustand wieder zurückgegeben werden muss, wie man sei bekommen hat. Das Türschloss zählt als Einrichtung der Mietwohnung.

Die Kosten die in beiden Fällen für den Mieter anfallen, kann er unter bestimmten Voraussetzungen vom Vermieter verlangen: Entscheidend ist, dass der Vermieter sozusagen „die Schuld dafür trägt“, dass der Mieter Schlüssel nachmachen lässt oder das Schloss austauscht. Beim Nachmachen von Schlüsseln ist das etwa der Fall, wenn der Vermieter dem Mieter die Anzahl von Wohnungsschlüsseln nicht geben will, die ihm zustehen und der Mieter ihn dazu bereits erfolglos aufgefordert hat. Beim Schlossaustausch darf der Mieter dem Vermieter die Kosten in Rechnung stellen, wenn der Vermieter einen Schlüssel „für alle Fälle“ behält, ohne dass der Mieter damit einverstanden ist (AG Köln, Az. 217 C 483/93).Mehr dazu, was Sie als Mieter tun können, wenn sich ihr Vermieter einen Schlüssel vorbehält finden Sie in diesem Beitrag: Vermieter behält Schlüssel ein – Welche Rechte haben Mieter?

Mehr zum Thema Schlossaustausch lesen Sie hier: Türschloss bei Mietwohnung austauschen – Wer trägt die Kosten?

V. Zusammenfassung

Zur Wohnungsübergabe muss der Mieter vom Vermieter ausreichend viele Wohnungsschlüssel, mit Zweitschlüsseln erhalten. Darauf hat der Mieter einen einklagbaren Anspruch. Außerdem hat der Vermieter auch Schlüssel für sonstige mitvermietete Räume oder Zugänge zur Wohnung des Mieters zu erhalten. In dem Fall, dass der Vermieter extra neue Schlüssel nachmachen muss, damit er seine Pflicht erfüllen kann, dem Mieter genügend Wohnungsschlüssel zu geben, kann er die Kosten nicht auf den Mieter umlegen.

14 Antworten auf "Wieviel Wohnungsschlüssel muss der Mieter erhalten?"

  • Mike Gutschmidt
    16.12.2020 - 09:06 Antworten

    Sehr geehrte Damen und Herren!

    Mein Vermieter hat eine neue Schließanlage an der Haustür einbauen lassen ( elektronische Schließanlage mit Transponder) jeder Bewohner hat aber nur 3 Transponder bekommen. Meine Frage ist : stehen für ein 4 Personen Haushalt auch 4 Transponder zu? Wir sollten den 4 Transponder selber finanzieren und der kostet 35 €. Viele Grüße

    • Mietrecht.org
      16.12.2020 - 09:32 Antworten

      Hallo Mike,

      ich denke Sie sollten sich an der Anzahl der alten Haustürschlüsseln orientieren. Hatten Sie vier Schlüssel, stehen Ihnen m.E. auch vier Transponder zu.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      • Sanni
        06.07.2021 - 17:54 Antworten

        Hallo Herr Hundt,

        wir haben seit diesem Monat einen nagelneuen Müllplatz und dafür je Haushalt nur einen Schlüssel erhalten, dieser ist nur beim Schlüsseldienst mit Berechtigungsschein und der Schlüsselnummer nachzumachen. Nun möchte der Vermieter die Kosten für einen zweiten Schlüssel (3 Personen-Haushalt) nicht tragen, da der Müllplatz nicht zur gemieteten Wohnung gehöre. Ist das so richtig?

        MFG
        Sanni

  • Robin Diezel
    16.11.2021 - 12:48 Antworten

    Hallo, Herr Hundt,
    Ich habe beim Einzug von meinem Vermieter nur einen Schlüssel bekommen. Nach mehrfachen fragen nach einem Zweitschlüssel kam nix. Sie sagten immer das sie das Haus erst letztes Jahr gekauft hätten und dadurch keine neuen Schlüssel beantragen können.
    Nun habe ich mich gestern ausgesperrt und musste 125€ an den Schlüsseldienst zahlen.
    Ist es in dem Fall möglich mir das Geld von der Wohnungsgesellschaft wieder zu holen?

    • Mietrecht.org
      16.11.2021 - 13:06 Antworten

      Hallo Robin,

      ich kann mit leider kaum vorstellen, dass Sie Ihr Vorhaben durchsetzen können. Sind die Schlüssel geschützt oder können Sie die Schlüssel selbst nachmachen?

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Juliane Günther
    14.12.2021 - 22:01 Antworten

    Guten Abend Herr Hundt,

    ich habe mit Erlaubnis des Hausverwalters, der in Vertretung der Vermieter handelt, einen Teil meiner Wohnung untervermietet benötige nun einen zweiten Haustürschlüssel für den Untermieter. Es handelt sich um einen Sicherheitsschlüssel mit Sicherheitskarte, daher kann ich ihn selbst nicht kopieren lassen.

    Der vorherige Mitbewohner ist aufgrund psychischer Probleme spurlos verschwunden und hat leider sowohl den Schlüssel für die Wohnung als auch für die Haustür mitgenommen.

    Auf Anfragen reagiert der Verwalter nicht und ich bin unsicher, was ich hier tun kann.

    • Mietrecht.org
      15.12.2021 - 07:16 Antworten

      Hallo Juliane,

      Grundsätzlich sehe ich kein Problem darin, dass sie einen weiteren Schlüssel bekommen. Haben Sie nach und setze sie in Zweifel eine Frist. Die Schwierigkeit liegt eher darin, dass Sie einen Schlüssel der Schließanlage (auch für die Haustür?) verloren haben. Hier ein Artikel dazu: Schlüssel verloren bei Schließanlage – Konsequenzen für Mieter und Vermieter

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Sophie Grumbach
    29.06.2022 - 18:36 Antworten

    Hallo, Herr Hundt,

    Wir bekommen in Kürze eine neue Schließanlage, sowohl für die Wohnung als auch für die Haustür. Nun ist es so, dass ich vom Vermieter 3 Schlüssel für die Wohnungstür bekomme, jedoch nur 2 für die Haustür. Den dritten Schlüssel solle ich selber bezahlen.
    Ist das so rechtens? Wir sind ein 3-Personen-Haushalt.

    Viele Grüße
    S. Grumbach

    • Mietrecht.org
      29.06.2022 - 21:00 Antworten

      Hallo Sophie,

      schauen Sie mal oben unter “III. Welche Schlüssel muss der Mieter beim Einzug bekommen?” dort finden Sie Ausführungen dazu.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Vermieter
    26.05.2023 - 08:17 Antworten

    Guten Morgen,

    meine Mieterin ist vor einem Jahr mit Ihren zwei Kindern eingezogen. Sie hat zu diesem Zeitpunkt 3 Hausschlüssel übergeben bekommen. Nun benötigt Sie für eine Putzkraft einen weiteren Hausschlüssel, wer trägt hierfür die Kosten?

    Danke und viele Grüße

    • Mietrecht.org
      26.05.2023 - 08:18 Antworten

      Hallo Vermieter,

      die Mieterin.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Roksana Murnane
    29.09.2023 - 10:16 Antworten

    Lieber Herr Hundt,

    ich und mein Mann sind in die neue Wohnung (möblierte, mit einem befristenden Vertrag) eingezogen. Wir haben leider nur einen Schlüssel für 2-Personen-Haushalt bekommen. Die Vermieterin möchte uns keine zusätzlichen Schlüssel geben und schlägt als Lösung eine Vertragsauflösung vor. Für uns ist das unmöglich sofort eine andere Wohnung zu finden. Wir arbeiten beide und kommen mit einem Schlüssel nicht weiter. Um den Schlüssel zu duplizieren, benötigen wir eine Sicherheitskarte, die wir nicht haben. Was können wir unter diesen Umständen machen?

    Liebe Grüße,
    Roksana M.

    • Mietrecht.org
      29.09.2023 - 17:55 Antworten

      Hallo Roksana,

      für Ihre Mietzeit könnten Sie z.B. das Schloss austauschen gegen einen Zylinder mit mehreren Schlüsseln. Bei Auszug setzen Sie das alte Schloss wieder ein. Im Zweifel sollten Sie sich rechtlich beraten lassen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

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