Eine Hausratversicherung ist keine gesetzliche Pflicht für den Mieter. Durch die vielfältige Absicherung bei Schäden in der Mietwohnung, zum Beispiel durch einen Brand, Wasserschaden, Vandalismus oder sogar einen Einbruch, ist die Hausratversicherung aber in der Regel durchaus sinnvoll. Für Mieter ist es daher eine Überlegung wert, ob sich der Abschluss einer Hausratversicherung im Kosten- Nutzen- Verhältnis lohnt. Manch ein Vermieter will dem Mieter die Entscheidung sogar abnehmen und macht den Versicherungsabschluss zur Pflicht im Mietvertrag.
Ob das zulässig ist und was zu beachten ist, wenn man als Mieter über einen Abschluss der Hausratversicherung nachdenkt erfahren Sie in nachfolgendem Beitrag.
Inhalt: Hausratversicherung für Mieter Pflicht?
I. Braucht man eine Hausratversicherung als Mieter?
II. Pflicht zur Hausratversicherung unwirksam
III. Lohnt Sich die Hausratversicherung? – Kosten für Mieter
I. Braucht man eine Hausratversicherung als Mieter?
Was man braucht oder nicht liegt, auch bei der Hausratversicherung, im Auge des Betrachters: Besitzt man viele Einrichtungsgegenstände von Wert und ist die Mietwohnung besonders groß, ist eine Versicherung für den Hausrat meist keine Frage mehr. Doch auch wenn, der eigene Besitzstand noch nicht so ausgedehnt ist, kann die Versicherung durch den Umfang der Absicherung sinnvoll sein.
Mit einer Hausratversicherung sichert der Mieter alle beweglichen Gegenstände in der Mietwohnung sowie den dazugehörigen Räumen und Gebäudeteilen (z.B. Keller, Garage, Terrasse, Garten usw.) vor folgenden Ereignissen ab:
- Wasserschaden durch ausgetretenes Leitungswasser
- Brand und Feuer
- Vandalismus
- Diebstahl (Einbruchdiebstahl)
- Sturm und Hagelschäden
Nicht versichert sind allerdings Schäden am Gebäude oder festen Einrichtungsgegenständen der Mietwohnung. Solche Schäden an der Mietwohnung und Gebäudeteilen, deckt die private Haftpflichtversicherung ab. Umfasst sind hier z.B. Wasserschäden an/in Wänden, kaputte Fensterscheiben, beschädigte Türen, Schäden im Parkett (z.B. tiefen Einschlagdellen durch gefallene Gegenstände), Schäden im verlegtem Teppichboden (z.B. Rotweinfleck) usw..
Eine Hausratversicherung ist daher sinnvoll, wenn man die Einrichtung und die eigenen Gebrauchs- und Verbrauchsgegenstände schützen will.
II. Pflicht zur Hausratversicherung unwirksam
Eine Pflicht zur Hausratversicherung für den Mieter gibt es nicht und kann in Verträgen, die der Vermieter vorformuliert hat, vertraglich nicht vereinbart werden. So kann der Vermieter nicht fordern, dass der Mieter eine Haftpflicht- oder Hausratversicherungen abschließt, damit er eine bestimmte Mietwohnung bekommt. Steht eine derartige Klausel im Mietvertrag, ist sie unwirksam, weil sie für den Mieter völlig überraschend ist und zu einer Übersicherung führt (LG Berlin, Urteil vom 16. September 1992, Az.: 26 O 179/92; Lützenkirchen in: Lützenkirchen, Mietrecht, 2. Aufl. 2015, § 535 BGB, Rn. 459).
Durch eine zusätzliche Versicherungspflicht würde dem Mieter weit mehr auferlegt werden, als das Gesetz fordert. Ein Mieter hat nach nämlich nach dem Zivilrecht bereits eine Mietkaution zu Beginn des Mietverhältnisses zu stellen, um etwaige Schäden in der Mietwohnung abzusichern. Eine weitere Absicherung ist nicht vorgesehen. Zwingt man den Mieter nun zu einer zusätzlichen Versicherung, würde das zu einer unzulässigen Übersicherung führen, die vom Mieter verlangt wird.
Verlangt ein Vermieter daher den Abschluss einer Versicherung im Mietvertrag (oder bereits bei den Vertragsverhandlungen) muss man als Mieter darauf nicht eingehen. Hat man einen solchen Mietvertrag unterschrieben, folgt daraus keine Pflicht zum Abschluss der Hausratversicherung. Die Klausel ist unwirksam und gilt daher nicht.
Es ist dabei egal, wie die genaue Formulierung lautet. Eine Klausel, die in einem Mietvertrag, die dem Mieter auferlegt, „(zu seinem eigenen Schutz) für die Dauer des Mietverhältnisses eine Hausratsversicherung zu ortsüblichen Bedingungen abzuschließen“ ist unwirksam (AG Hamburg, Urteil vom 02. April 1998, Az.: 48 C 602/97).
Weitere Beispiele finden Sie in den Beiträgen:
- “Mieter: Besteht eine Pflicht zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung?” und
- “Haftpflichtversicherung des Mieters als Voraussetzung für einen Mietvertrag?“
Die Entscheidung, ob der Mieter eine Hausratversicherung abschließt, kann der Vermieter daher nicht abnehmen, indem er eine Pflicht im Mietvertrag bestimmt.
Ebenso wenig kann der Vermieter eine Hausratversicherung für die Mietwohnung oder das Mietshaus abschließen und in der Nebenkostenabrechnung auf den Mieter umlegen. Eine Umlage ist nur bei Sach- und Haftpflichtversicherungen erlaubt.
III. Lohnt Sich die Hausratversicherung? – Kosten für Mieter
Beispiel: Kosten für eine Hausratversicherung
Eine Hausratversicherung mit einer Deckungssumme von 650 Euro pro Quadratmeter kostet bei einer 80 Quadratmeter großen Wohnung zwischen 40 und 100 Euro im Jahr. Die Kosten für eine Hausratversicherung sind also durchaus überschaubar.
IV. Fazit: Der Mieter hat die Qual der Wahl
Letztendlich verbleibt die Entscheidung, ob eine Hausratversicherung abgeschlossen wird allein beim Mieter. Ein Zwang zum Versicherungsabschluss ist nicht möglich. Je nachdem in welchem Umfang der Mieter einen eigenen Hausrat besitzt, lohnt sich die Versicherung mehr oder weniger.
03.02.2021 - 13:01
Hallo, ich bin in eine neue Wohnung gezogen und hatte bisher eine Hausratversicherung.
Nun möchte ich weitere Anbieter testen und ggf. eine neue Versicherung abschließen.
Frage: tritt bei Elementarschäden nicht die Wohn-/Gebäudeversicherung des Vermieters (Eigentümer) ein und würde einen Schaden an meinem Hausstand übernehmen?
Danke vorab für eine Antwort und viele Grüße, Gisela
03.02.2021 - 16:57
Hallo Gisela,
Ihren Haurat versichern Sie klassischerweise mit einer Hausratversicherung. Lassen Sie sich bitte im Zweifel von einem Versicherungsfachmann beraten.
Viele Grüße
Dennis Hundt