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Mieter beauftragt Handwerker – Wer zahlt die Rechnung?

Ruft der Mieter eigenmächtig den Handwerker, um Reparaturen in der Mietwohnung vornehmen, muss der Vermieter nicht automatisch die Kosten tragen. In einem Fall, in dem der Mieter selbst den Handwerker beauftragt hat, um Teile einer Heizungsanlage zu reparieren, wurde vom Bundesgerichtshof entschieden , dass der Vermieter diese Kosten nicht zu tragen hat (BGH, Urteil vom 16.01.2008,Az.: VIII ZR 222/06): Danach kann ein Mieter der einen Mangel in der Mietwohnung selbst/eigenmächtig beseitigt, ohne dass der Vermieter mit der Mangelbeseitigung in Verzug ist oder die umgehende Beseitigung notwendig ist, die entstandenen Kosten des Handwerkers weder als Aufwendungsersatz (nach § 539 Abs. 1 BGB) noch als Schadensersatz (nach § 536a Abs. 1 BGB) vom Vermieter verlangen. Zwar gibt es viele Reparaturen, die nur ein Handwerker erledigen kann, die Entscheidung der Beauftragung obliegt aber grundsätzlich dem Vermieter, da dieser für jegliche Art der Mangelbeseitigung und Instandhaltung in der Mietwohnung verantwortlich ist.

In nachfolgendem Artikel wird aufgezeigt wann der Mieter den Handwerker eigenmächtig beauftragen kann und wer die Handwerkerkosten zahlt.

I. Grundsatz: Mietmängel und Instandhaltung sind Vermietersache

Als Vermieter hat man die Pflicht die Mietwohnung in einem vertragsgemäßen Zustand zu erhalten: der Vermieter hat also alles zu unternehmen um dem Mieter während der Mietzeit den vertragsgemäßen Gebrauch zu ermöglichen (Weidenkaff in Palandt, BGB Kommentar, 67. Aufl., § 535 Rn. 36). In der Mietwohnung müssen daher alle Schäden, die durch Abnutzung, Alterung oder Witterung entstanden sind als Instandhaltungsarbeiten vom Vermieter repariert werden. Er hat dabei die Wahl, ob er selbst die Reparatur durchführt oder ein Handwerkerunternehmen beauftragt.

Aus dieser Pflicht zur Übernahme der Instandhaltungen und Reparaturen in der Mietwohnung erwächst dem Vermieter aber gleichzeitig auch das Recht, allein zu entscheiden, wie er die Reparaturen durchführt. Der Vermieter kann verlangen, dass er über den Schaden informiert wird und sich selbst ein Bild über das Ausmaß machen kann. Der Mieter muss Schäden immer erst dem Vermieter anzeigen: rechtlich spricht man hier von der Mängelanzeige, die in § 536 c BGB vorgeschrieben ist.

Stellt der Mieter einen Mietmangel, wie z.B. einen defekten Spülkasten fest, ist er verpflichtet den Vermieter zu informieren und diesem die Reparatur zu überlassen. Er kann nicht einfach selbst den Handwerker beauftragen: ihm steht aber das Recht zu nach Mängelanzeige die Miete zu mindern, wenn der Mangel die Tauglichkeit der Mietsache erheblich mindert.

II. Ausnahme Abhilferecht: Wann der Mieter Handwerker beauftragen darf

Es gibt zwei gesetzlich vorgeschriebene Fälle in denen der Mieter eigenmächtig den Handwerker beauftragen kann nach § 536 a Abs. 2 BGB (sog. Abhilferecht des Mieters):

Der Vermieter ist mit der Beseitigung des Schadens in Verzug: das bedeutet, dass er trotz Mängelanzeige und Abmahnung auf Mängelbeseitigung durch den Mieter, § 536 a Abs. 2 Nr. 1 BGB den Mangel / Schaden nicht repariert hat. Entscheidend ist hier aber dass der Mieter den Vermieter gesondert abmahnt. Nur in besonderen Ausnahmefällen kann von einer separaten Abmahnung abgesehen werde: z.B. kann eine Mahnung nach der Mängelanzeige dann unnötig sein, wenn der Vermieter die Reparatur ankündigt und dann nicht durchführen lässt. Er setzt sich damit nämlich selbst in Verzug und die Mahnung ist rechtlich nach § 286 Abs. 2 Nr. 4 BGB entbehrlich (vgl. Heinrichs in Palandt, BGB Kommentar, 67. Aufl., § 286 Rn. 25)

Beispiel: Der Warmwasserboiler ist defekt und dem Mieter steht im Bad daher nur kaltes Wasser zur Verfügung. Er informiert den Vermieter über den Mangel. Der Vermieter ignoriert die Mängelanzeige. Dann setzt der Mieter ihm eine Frist für die Reparatur des Boilers und mahnt den Vermieter ab. Die Frist verstreicht ohne Reparatur: der Vermieter ist in Verzug und der Mieter kann den Handwerker beauftragen. Die Kosten sind vom Vermieter zu erstatten.

Es liegt ein Notfall oder eine dringende Gefahr für Leib und Leben durch den Schaden vor. Der Mangel/ Schaden muss umgehend beseitigt werden, damit die Mietwohnung erhalten, beziehungsweise weiter bestehen kann § 536 a Abs. 2 Nr. 2 BGB oder eine bestehende Gefahr abgewendet wird.

Beispiel: Stellt der Mieter einen Rohrbruch einer Gas- oder Wasserleitung fest, ist sofortiges Handeln angezeigt. Auch der Totalausfall einer Heizung in den Wintermonaten kann eine umgehende Beseitigung begründen. Kann der Mieter den Vermieter dann nicht erreichen, ist er berechtigt sofort selbst einen Handwerker zu beauftragen, um einen größeren Schaden zu vermeiden. Unterlässt er das, kann ihm aufgrund dessen eine Schadensersatzpflicht für die weiteren Schäden entstehen. Der Mieter ist in Notfällen daher sogar meist verpflichtet einen Handwerker zu beauftragen.

Wichtig:

Der Mieter ist berechtigt, einen Handwerker auf Kosten des Vermieters zu rufen, wenn er ein Recht zur Abhilfe nach § 536a Abs. 2 BGB hat. Der Vermieter hat dann die anfallenden Handwerkerkosten gegenüber dem Mieter zu erstatten, wenn die Handwerkerrechnung dem üblichen Rahmen entspricht: Wucherrechnungen sind nicht voll zu erstatten. Dabei ist zu beachten, dass der Mieter hier auch mit der Miete aufrechnen kann, wenn er das dem Vermieter vorher mitteilt.

III. Fazit: Wann der Mieter den Handwerker zahlt…

Bei allen Reparaturen und Instandsetzungsarbeiten eines Handwerkers, die für den Vermieter erledigt werden, muss auch der Vermieter die Rechnung bezahlen. Dies gilt auch, wenn der Mieter den Handwerker entsprechend seinem Abhilferecht (s.o. II) beauftragt hat. Bei Kleinreparaturen kann für den Vermieter die Möglichkeit bestehen Handwerkerkosten zurückzufordern, wenn dies so im Mietvertrag vereinbart ist.

Hat der Mieter den Handwerker einfach eigenmächtig beauftragt, ohne Rücksprache mit dem Vermieter zu halten und ohne ein Abhilferecht zu haben, bleibt er auf den Kosten sitzen. Es besteht hier kein Schadensersatzanspruch des Mieters, wenn er den Handwerker selbst beauftragt (BGH, Urteil vom 16.01.2008, Az.: VIII ZR 222/06).

84 Antworten auf "Mieter beauftragt Handwerker – Wer zahlt die Rechnung?"

  • Frances Lorenz
    15.03.2021 - 20:53 Antworten

    Unzureichende Warmwasserversorgung. Wir, als Mieter haben es unserem Verwalter gemeldet. Dieser beauftragt einen Handwerker. Der Handwerker findet jedoch keine Fehler bzw Mängel. Aufgrund dessen stellt uns der Verwalter die völlig überhöhte Rechnung zu. Wer zahlt diese Rechnung?

    • Mietrecht.org
      16.03.2021 - 08:09 Antworten

      Hallo Frances,

      es gilt wie immer das Bestellerprinzip. Wenn dem Vermieter dadurch ein Schaden entstanden ist, muss er diesen bei Ihnen als Mieter einfordern.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      • Harald Kirchner
        18.06.2021 - 14:54 Antworten

        Hallo dazu,

        wenn nun aber Uneinigkeit herrscht ob die Warmwasserversorgung funktionsfähig war bzw. ist – kann der Vermieter die Kosten dann vom Mieter verlangen? Aus Sicht Mieter besteht der Schaden noch und der Handwerker war zu recht da, aus Sicht Vermieter wurde unnötig ein Handwerker gerufen. Wer muss nun am Ende zahlen?

        VG
        Harald

    • Patrick
      19.02.2023 - 18:23 Antworten

      Hallo in die Runde,
      vielen Dank für die ausführlichen Informationen. Ich habe eine Frage, die in diesem Artikel nicht beleuchtet wurde.

      Im Mietvertrag wurde eine kostenlose Nutzung der Küche vereinbart. Die Hausverwaltung hat, nach Mitteilung über den Defekt eines Geschirrspülers, eigenständig einen Handwerker beauftragt. Dieser hat dann festgestellt, dass eine Reperatur nicht mehr möglich ist. Wer trägt die Kosten? Der Hausverwaltung wurde kein Auftrag erteilt, einen Handwerker zu organisieren. Vielmehr lag der Fokus auf einer Neuanschaffung meinerseits.

      Danke für die Rückmeldung und viele Grüße

      Patrick

      • Mietrecht.org
        19.02.2023 - 19:19 Antworten

        Hallo Patrick,

        lesen Sie im Verwaltervertrag nach, welchen Handlungsspielraum Sie der Hausverwaltung eingeräumt haben.

        Viele Grüße

        Dennis Hundt

    • Benjamin
      15.03.2023 - 21:53 Antworten

      Guten Tag,

      ich habe Anfang des Jahres den Vermieter über meine defekte Fußbodenheizung im Schlafzimmer informiert.

      Der Heizungsmonteur wurde bestellt und die Heizung repariert. Zugleich hat der Handwerker eigenmächtig alle Ventile der Fußbodenheizung aufgedreht, weil er es persönlich für Quatsch hält, wenn diese spezifisch eingestellt sind.
      Durch meine Verbrauchswerte App der ISTA für Heizung und Warmwasser musste ich jetzt feststellen, dass sich mein Verbrauch seitdem drastisch erhöht hat für die Monate Januar und Februar.

      Ich informierte die Hausverwaltung erneut darüber. Vor 4 Wochen, am 14. Februar wurde mir mitgeteilt, dass die Heizungsfirma um Stellungnahme gebeten wurde. Seitdem habe ich mehrfach angerufen und 4 Erinnerungsmails geschrieben, doch keine Antwort erhalten.

      Habe ich jetzt das Recht, eigenmächtig einen Handwerker zu beauftragen? Oder kann man sich irgendwo über diese Hausverwaltung beschweren Bzw Druck erzeugen?

      Viele Grüße

  • Michael K.
    16.04.2021 - 15:10 Antworten

    Hallo,
    In unserer Mietwohnung ist die Spühlmaschine kaputt und ein Handwerker musste kommen.
    Sein Ergebnis war das die Maschine ausgetauscht werden muss.
    Das ganze hat dann ca 110 Euro gekostet.

    In unserem Mietvertrag steht klein Reparaturen unter 100 Euro trägt der Mieter.

    Ich habe dann mit meinem Vermieter telefoniert und dieser teilte mir mit das die Kosten fur den Termin nicht von ihm übernommen werden.

    Ist der damit im Recht?
    Desweiteren sollte uns der Handwerker ein Angebot fur eine neue Maschine + Einbau erstellen. In diesem hat er geschrieben das die Kosten vom Termin anteilig verrechnet werden kann.
    Muss der Vermieter mir dieses Geld dann zurück geben?

    Mit freundlichen Grüßen
    Michael K.

    • Mietrecht.org
      16.04.2021 - 17:03 Antworten

      Hallo Michael,

      die vereinbarte Grenze ist fix – wenn diese überschritten wird, muss immer der Vermieter zahlen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Achim Besserer
    08.06.2021 - 15:11 Antworten

    Hallo zusammen,
    uns wurde die Wohnung Wurde am 7. Mai auf Ende August wegen Eigenbedarf gekündigt (Kündigungsfrist 3 Monate).
    Bereits am 19.April haben wir ein undichtes Ventil an einem Heizkörper gemeldet. Die Vermieterin hat allerdings erst jetzt eine Firma damit beauftragt, diesen Fehler zu beheben.
    Fällt dies dann unter die “Kleinreparaturen-Klausel” unseres Mietvertrags, oder wird dies auf Grund der Kündigung durch den Vermieter unwirksam?
    Hinweis: Der Schaden ist nicht durch uns verursacht, sondern ein Mangel am Heizkörper.

    Vielen Dank im Voraus.

    Mit freundlichen Grüßen
    Achim B.

      • Wenzel Winter
        09.11.2021 - 21:34 Antworten

        Guten Tag

        Habe dem Vermieter Bescheid gegeben, dass der Anschluss vom Waschmaschinenablauf nicht passt. Er sagte ich könnte Diesen erneuern. Jetzt hat der Handwerker eine Rechnung über der Fixen Grenze von 110€ geschickt.
        Wer muss zahlen?

        Mfg,

        W.Winter

        • Mietrecht.org
          10.11.2021 - 08:10 Antworten

          Hallo W. Winter,

          sofern Sie nichts anderweitiges vereinbart haben, gilt in diesem Fall m.E. das Bestellerprinzip (wer beauftragt zahlt auch). Lassen Sie den Einzelfall bei Bedarf rechtlich bewerten.

          Viele Grüße

          Dennis Hundt

  • Oustampasidis Georgios
    02.08.2021 - 14:02 Antworten

    Hallo ,eine Mietwohnung hat einen Gastherme für Heizung und Warmwasser ,wer Zahlt bei einem Defekt des Brenners wenn der Benutzer der Mieter ist und das über einen längeren Zeitraum?

    • Mietrecht.org
      02.08.2021 - 14:03 Antworten

      Hallo Georgios,

      für die Instandhaltung der Mietsache ist grundsätzlich der Vermieter verantwortlich.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Rosenthaler Christoph
    18.09.2021 - 13:46 Antworten

    Hallo, bei mir musste der Warmwasserboiler ausgetauscht werden und im Zuge dessen wurde festgestellt, dass der Elektroverteiler nicht Ordnungsgemäß verdrahtet wurde. Die Rechnung für den Umbau des Stromkastens hat der Vermieter jetzt an mich weitergeleitet. Darf er das?
    Da ich den Zustand des Stromkastens beim Einzug selber schlecht beurteilen konnte, hab ich das natürlich auch nicht bemängelt.

    • Mietrecht.org
      18.09.2021 - 14:33 Antworten

      Hallo Christoph,

      für die Instandhaltung der Wohnung ist der Vermieter verantwortlich. Sofern es sich um eine Modernisierung handelt, muss der Vermieter sich entsprechend an die “Spielregeln” halten.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • suzzy
    17.10.2021 - 17:06 Antworten

    Ich hab auch eine Frage bezüglich meines Vermieters..

    Es geht um Erstattung für die Anfahrt bei Gerätetausch.

    Ich habe letztes Jahr 1x den Termin verschoben, beim 2. Sammeltermin im Dez.2020 war mein Sohn anwesend. Es ging um die Panzerschläuche.

    Die wurden durch die Handwerker drin gelassen. Nun musste am 01.09.21 nochmal ein Handwerker kommen zwecks Ablesen und Austausch wegen Warmwasser. Hat gesehen das die alten Schläuche nicht ausgetauscht wurden und es gibt auch den Vermerk dazu. Dadurch das alles porös war, ist ihm auch ein Schlauch gerissen wodurch ich 1 Woche kein Warmwasser im Badezimmer ( Waschbecken) hatte.

    am 20.09.21 erhielt ich nun die Rechnung für die Kosten der Drittanfahrt für Gerätetausch. Was kann ich dafür, indem Fall doch überhaupt nichts. Vorallem decken sich die Anfahrt/- Abfahrtskosten nicht mit den Kosten vom Handwerker. ( Handwerker hat auf seinem Auftrag sehr viel weniger)..

    Im Mietvertrag habe ich nur den § für Schönheitsreparaturen, welche insbesondere Tapezieren, Malern, Türen streichen, sowie Heizkörper.

    Ich hoffe Sie können mir meine Frage beantworten. Danke im voraus

    • Mietrecht.org
      18.10.2021 - 11:40 Antworten

      Hallo suzzy,

      ich kann leider nicht ganz verstehen, was genau bei Ihnen in der Wohnung repariert wurde. Daher ganz allgemein: für die Instandhaltung der Wohnung ist der Vermieter verantwortlich. Bei wirksamer Vereinbarung abgesehen von den Kleinreparaturen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Angela
    03.11.2021 - 09:04 Antworten

    Hallo zusammen,

    bei der Wohnungsübergabe wurde festgestellt, dass die Lüftungsanlage im Badezimmer defekt ist und in der ganzen Wohnung keine Rauchmelder installiert wurden.
    Der Hausverwalter notierte dies und hat sagte, dass ein Handwerker zur Reparatur vorbei kommen wird.
    Leider hat sich niemand seitdem gemeldet, auf unsere Mails bekommen wir keine Antwort.
    In der letzte Email haben wir eine Frist zur Beseitigung gesetzt.
    Was können wir tun, wenn nach Fristablauf keine Antwort von der Hausverwaltung kam?
    Vielen Dank im Voraus.

    • Mietrecht.org
      03.11.2021 - 13:28 Antworten

      Hallo Angela,

      wenn Sie die Punkte als zu beseitigende Mängel festgehalten haben, sollten Sie im zweiten Schrott über eine Mietminderung nachdenken.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Elvira
    28.01.2022 - 15:24 Antworten

    Guten Tag,

    bei meinen Eltern lief Wasser aus der Heizung,
    diese riefen den Handwerker.
    Die Rechnung beträgt nun knapp 400 Euro,
    müssen meine Eltern die kompletten Kosten übernehmen?
    Der Vermieter weigert sich wenigstens einen Teil der Rechnung zu zahlen.

    Freundliche Grüße

    • Mietrecht.org
      28.01.2022 - 16:05 Antworten

      Hallo Elvira,

      die Antwort auf Ihre Frage finden Sie oben im Artikel.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Helena
    08.02.2022 - 13:06 Antworten

    Hallo,
    Notfall-Sanitär-Firma musste aufgrund von Verkalkung und Verstopfung aufgrund von Papier gerufen werden. Reinigung der Toilette kostete 480 Euro. Der Vermieter weigert sich zu zahlen, er sagt es sei Eigenverschuldung. Dennoch ist die Verkalkung nicht eigenverschuldet. Wer muss zahlen und was kann ich tun?
    Viele Grüsse und besten dank

    • Mietrecht.org
      08.02.2022 - 17:18 Antworten

      Hallo Helena,

      als Mieter ist es nie wirklich zu empfehlen, eine Handwerker selbst zu beauftragen. Am Ende müssen Sie die Zahlung vornehmen und das sich das Geld dann ggf. erstatten lassen. Kompliziert. Hier eine Hilfe für Sie: Rohrverstopfung in Mietwohnung – Wer zahlt?

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

    • Heinz, Ingmar
      14.03.2022 - 08:33 Antworten

      Hi Helena, da sind Sie ja gewaltig ins Fettnäpfchen getreten, denn eine Verkalkung der Toilette ( Abfluss ), wird wohl mehrere Hundert Jahre dauern, bis sie mit Kalk zu ist, wenn überhaupt. Dieser Grund ist also garantiert nur als Panikmache aufgeführt worden. Das Ihre Toilette durch Papiermassen verstopft wurde, kann zwar passieren, aber das dann für eine Unsumme von 480 Euro der Schaden behoben wurde, ist schlicht übertrieben. Da jetzt das Kind in den Brunnen gefallen ist, tut mir leid, aber für die Zukunft, wenn wieder einmal eine Verstopfung mit Papier vorliegt, können Sie das ganz einfach selbst beheben wie folgt : Man nehme eine handelsübliche rundliche Klobürste, streift eine einfache dünne Plastik-Tüte darüber und verdrillt das überstehend Plastik mit der Hand am Schaft der Bürste , – eventuell noch mit Tesafilm fest am Schaft, umwickeln. Auch, oder eben gerade – wenn das Wasser schon fast bis oben an den Toilettenrand steht : Nun die Bürste mit der übergezogenen Plastiktüte in die Abflussöffnung drücken, – eventuell 2 – 3 mal, und Sie werden sehen : Der ganze Schlamassel verschwindet SOFORT durch den Abfluss weg. Der Grund ist ganz simpel : Nach dem Kolben/Zylinder-Prinzip, es kommt an den Seiten rings herum fast nichts durch und die Bürste mit der Plastiktüte als Kolben, presst alles durch den Abfluss. Ich versichere Ihnen: Nach dem hoffentlich viele Leser meinen Rat befolgen, schrumpft der Umsatz, der Kanalreiniger und dergleichen ganz erheblich. Viel Erfolg wünsche ich auch allen Lesern !

      • Mietrecht.org
        14.03.2022 - 10:02 Antworten

        Hallo Ingmar,

        danke für das Teilen Ihrer Tipps.

        Viele Grüße

        Dennis Hundt

  • Nico Förster
    16.02.2022 - 15:25 Antworten

    Hallo!
    Bei mir ist seit vorgestern das Klo verstopft.
    Vermieter is informiert und schickt gestern den Hausmeister.
    Zusammen konnten wir das Problem nicht beheben und es musste erneut eine
    Firma beauftragt werden.
    Diese sollte sich heute 16.02. melden und tut das nicht.
    Ich habe eine chronische Darnerkrankung und bin dringend auf das Klo angewiesen.
    Aufgrund von Corona kann man auch nicht einfach ma so woanders aufs Klo gehen.
    Darf ich ier vom Abhilferecht gebrauch machen?
    oder soll ich noch warten?
    und wenn ja wielange?
    Gruß Nico

  • Hung Bui
    16.03.2022 - 21:02 Antworten

    Guten Tag,

    ich habe ein Problem mit einer vom Vermieter gestellten Rechnung.

    Situation: Laut den Angaben des Vermieters gab es bei der Nachbarswohnung eine Verstopfung. Darauf hin hat der Vermieter eine Rohreinigungsfirma beauftrag (ohne mich vorher in Kenntnis zu setzten). Ein Tag vorher wurde nur per SMS gefragt ob ich zu hause bin um die Leitung in meiner Küche zu überprüfen. Ohne irgendwas zu Wissen, hatte die Rohrreinigungsfirma die Arbeiten direkt durchgeführt. Jetzt nach ca. 2 Wochen bekomme ich eine Rechnung vom Vermieter gestellt und soll diese Bezahlen, mit der Begründung die Verstopfung ist durch Essensreste und Fett aus meiner Küche entstanden.
    Ist es rechtens das ich diese Kosten übernehmen muss? Kann ich mich dagegen wehren bzw. diese Rechnung verweigern zu zahlen?
    Zumal wenn man mir vorher in Kenntnis gesetzt hätte, hätte ich eine Rohrreinigungsfirma (aus der Familie) die für mich umsonst gemacht hätte.

    Folgendes steht in dem Anschreiben mit der Rechnung:
    “Durch den vertragswidrigen Gebrauch in ihrer Küche (Spüle) kam es aufgrund von Essensresten und Fett (Öl) zu einer Rohrverstopfung. Gemäß § 280 BGB ist der Mieter bei dieser Pflichtverletzung schadensersatzpflichtig”

    Heißt es sobald die Gefahrbesteht das Essensreste und Fett entstehen, ich die Küche (Spüle) nicht benutzen kann?
    Habe immer einen Sieb benutz und sehr häufig heißes Wasser durchlaufen lassen und auch mit Backpulver etc.

    Vielen Dank im Voraus.
    Gruß Bui

  • Torsten
    25.04.2022 - 18:02 Antworten

    Hallo, die Freundin meines Sohnes hat den Sanitär Notdienst gerufen, weil die Toilette über Nacht massiv tropfte. Nicht zum ersten Mal übrigens.

    Der Vermieter wohnt im Haus und hat auf 5 WhatsApp Nachrichten, die sie verschickt hat um den Schaden / Notfall zu melden, nicht reagiert.

    Nun weigert er sich die Rechnung zu übernehmen. Das Wasser ist bereits in einem kleinen Rinnsal in den allgemeinen Hausflur getropft.

  • Schmadtke
    19.05.2022 - 08:54 Antworten

    Hallo,
    mein WC war verstopft und ich habe eine Firma mit der Rohrreinigung beauftragt.
    Nun will mein Vermieter die Rechnung von 230€ nicht übernehmen weil ich Ihn nicht über den Schaden informiert habe und ohne Rücksprache mit Ihm eine Firma beauftragt habe.

    • Mietrecht.org
      19.05.2022 - 14:54 Antworten

      Hallo Schmadtke,

      schwierig, Sie lesen die Lösung oben im Fazit.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Jan
    24.05.2022 - 14:09 Antworten

    Hallo Herr Hundt.

    Ich habe eigenmächtig einen Handwerker beauftragt, damit dieser meinen Herd an den Starkstrom anschließt. Auf Grund der alten Sicherung hat er gesagt, er macht es nicht und ist gefahren.
    Habe dann mit meinem Vermieter telefoniert und ein paar Tage später kam ein anderer Elektriker, der meine Sicherung ausgetauscht hat und meinen Herd angeschlossen hat.

    Jetzt habe ich eine Rechnung vom ersten Elektriker bekommen und frage mich, ob ich diese an meinen Vermieter weitergeben könnte, da ja sozusagen ein Mangel an der Wohnung vorlag.

    Ich freue mich auf eine Antwort.

    Liebe Grüße
    J

    • Mietrecht.org
      24.05.2022 - 21:44 Antworten

      Hallo Jan,

      nunja, wer den Auftrag erteilt, steht auch in der Pflicht zu zahlen. Sie hatten den Elektriker z.B. vorab mit Bildern “briefen” können. Finden Sie ggf. eine einvernehmliche Lösung.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Dana
    28.07.2022 - 09:17 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    angenommen in einem vermieteten Haus stellt sich eine nicht zu verachtende Undichtigkeit am Anschluss der Duscharmatur ein, wodurch unkontrolliert Wasser aus dem Anschluss austritt. Das Wasser läuft dabei vom Anschluss an die Wand, an der es dann bis in die Duschtasse plätschert.

    Selbstverständlich wurde der Mangel nach Entdeckung sofort den Vermietern gemeldet, welche sich tagelang zuerst gar nicht melden und auf eine etwas energischere Nachricht nur genervt damit reagieren, dass sie ja andere Probleme hätten und ja schließlich auch arbeiten gingen.

    Würde dieser Fall als Notfall zählen, sodass man im Sinne der Schadensminderungspflicht als Mieter selbstständig einen Handwerker beauftragen könnte und die Kosten von den Vermietern zurückfordern dürfte?

    Viele Grüße,
    Dana

    • Mietrecht.org
      29.07.2022 - 08:15 Antworten

      Hallo Dana,

      ich weiß leider nicht, was eine “nicht zu verachtende Undichtigkeit” bedeuten könnte. Ein tropfender Duschschlauch-Anschluss ist anders zu bewerten als eine undichte Armatur. Ich kann die Lage von außen leider schwer beurteilen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Dana
    29.07.2022 - 13:04 Antworten

    Die Undichtigkeit befindet sich direkt an der Wand wo die Armatur an der Wasserleitung angeschlossen ist, sodass das Wasser permanent an der Wand runter läuft und auch die Gefahr besteht, dass es am Wandanschluss in die Wand laufen könnte.

    Viele Grüße,
    Dana

    • Mietrecht.org
      31.07.2022 - 19:55 Antworten

      Hallo Dana,

      das ist sicherlich gravierender zu bewerten (als z.B. ein defekter Duschschlauch).

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Oliver
    28.09.2022 - 23:05 Antworten

    Hallo Hr. Hundt. Das Schloss der Haustür zu unserer Mietwohnung war defekt. Der Schlüssel drehte durch und die Tür war nicht zu öffnen. Die ganze Familie war in der Wohnung eingesperrt. Daraufhin, es war abends, beauftragte ich den Schlüsseldienst, der das Schloss und damit die Tür öffnen konnte. Da es sich bei Tür und Schloss um das Biffar-Sicherheitskonzept handelt, war das ein großer Akt, Kosten rund 500,- Euro. Die Rechnung habe ich mit Bitte um Begleichung an den Vermieter weitergereicht. Der Vermieter wirft mir nun vor, ihn nicht vorher informiert zu haben und sagt, dass die Rechnung vom Beauftragenden (mir) bezahlt werden müsse. Ich erachte die verschlossene Haustür jedoch als Notfall/ dringende Gefahr, so dass eine Info an den Vermieter unterlassen werden kann. Wie beurteilen Sie bitte die Lage? MfG.Oliver

    • Mietrecht.org
      29.09.2022 - 21:38 Antworten

      Hallo Oliver,

      schwierige Frage. Es kommt sicher auf den Einzelfall an. Gibt es z.B. einen Zugang über eine Terrasse, wer war in der Wohnung. Waren alle Personen in der Wohnung und nur der Schlüsseldienst draußen? Ich kann die Sachlage leider nicht rechtlich bewerten und hoffe, dass Sie einen guten Kompromiss finden.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Aygül Akrae
    06.10.2022 - 19:09 Antworten

    Hallo Herr Hundt

    Bei mir in der Wohnung ist das WC verstopft schon das 3 mal in diesem Jahr die Klempner meinten das im Keller die ganzen Rohre gewechselt werden müssen da sie schon Risse und Löcher haben das Rohr ist stark verkalkt. Der Vermieter meinte er würde Handwerker schicken doch 1woche ist vergangen er erstatte mir auch einen Camping Wc mit dem sollte ich das überbrücken aber auf Dauer ist das nichts vorallem mit einem Kind.
    Von der Verwaltung und vom Vermieter keine Reaktion auf email oder anrufe.
    Dazu kommt das unsre Heizungen und warm Wasser alle zwei Tage ausfallen da im Keller die Pumpe kaputt ist und der Keller voll mit Wasserstand. Auch da keine Rückmeldung vom Vermieter eine mietminderung erfolgte schon da wir zwei Wochen ohne Heizung und warmwasser da standen.

    Was kann ich noch tuhen? Kann ich selbst Klempner oder Technicker beauftragen die Rohre zu wechseln damit meine Toilette funktioniert und die Rechnung dem Vermieter zukommen lassen ?

    Liebe Grüße
    Aygül

    • Mietrecht.org
      06.10.2022 - 19:42 Antworten

      Hallo Aygül,

      ich denke eine Mietminderung ist die beste Lösung + am Vermieter hartnäckig dranbleiben. Eine Ersatzvornahme (Handwerker beauftragen und erstmal selbst bezahlen) ist aufgrund des Umfangs der Instandhaltung m.E. keine Option.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Mario Lehmann
    16.11.2022 - 16:06 Antworten

    Hallo Herr Hundt,
    vor geraumer Zeit sind in meiner Wohnung neue Fenster eingebaut worden – wie sich jetzt heraus stellt, leider unsachgemäß. Ich habe der Vermieterin eine Frist von 14 Tagen gesetzt. Innerhalb dieser Frist war auch der verantwortliche Fensterbauer in meiner Wohnung – hat aber nur an einem Fenster teils und die restlichen Fenster erst gar nicht repariert, weil er meinte, es sei doch alles in Ordnung. Dies ist aber mitnichten der Fall. Jetzt ergibt ein Schreiben das Andere. Habe ich jetzt das Recht, einen eigenen Handwerker zu beauftragen und die Kosten meiner Vermieterin in Rechnung zu stellen? Liebe Grüße: ML

    • Mietrecht.org
      16.11.2022 - 19:00 Antworten

      Hallo Mario,

      grundsätzlich gilt das Bestellerprinzip. Wenn Sie einen Handwerker beauftragen, müssen Sie diesen auch bezahlen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Maria B
    18.11.2022 - 11:54 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    eine Frage aus Vermietersicht. Unsere Mieter meldeten eines Freitags Nachts Wasseraustritt aus dem Heizungskessel (neue Anlage aus 2022). Unsere Frage ob sie sicher seien, dass es aus dem Kessel kommt wurde bejaht und wir gebeten einen Notfalltechniker zu schicken. Wir haben einen Wartungsvertrag für die Anlage und demnach den Notfallservice gerufen, der auch sofort kam. Bei dem Termin stellte sich raus, dass die Heizung vollkommen ok sei. Das Wasser trat aus, weil die Pumpe nicht an war. Diese Pumpe wurde bei Übergabe den Mietern erklärt. Sie haben dann selbst erzählt, dass die Zeitschaltuhr nach einem Stromausfall wohl nicht mehr ging. Das können wir aus der Ferne ja aber nicht wissen. Nun kam eine sehr hohe Rechnung an uns, da die Heizungsfirma sagt es sei Fremdverschulden und kein Fehler der Heizung. Wer muss diese Rechnung nun tragen? Vielen Dank für Ihre Hilfe!

    • Mietrecht.org
      18.11.2022 - 19:03 Antworten

      Hallo Maria,

      Sie haben als Vermieterin beauftragt und müssen die Kosten tragen. Ob Ihre Mieter schadenersatzpflichtig sind, müssen Sie ggf. prüfen. Das ist – von außen betrachtet – durchaus möglich.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Chris
    26.11.2022 - 19:06 Antworten

    Hallo,

    Wir haben einen Schaden an einer Stromleitung verursacht, in dem Fall unsere Kinder, indem Sie Löcher in die Wand gehauen haben.
    Wer muss den Elektriker beauftragen? Der Vermieter oder wir als Mieter?
    Die Kosten würden wir übernehmen es geht sich nur grundsätzlich darum wer nun beauftragen muss.

    Vielen Dank

    mfG

  • Andrea Püntener
    30.01.2023 - 09:02 Antworten

    guten Tag

    Mein Mieter hat eigenmächtig einen Handwerker ins Haus geholt.
    Dabei hat er den Stromzähler umgehängt.
    Wir sind nicht informiert gewessen. Ansonsten hätten wir die arbeit selber gemacht.
    jetzt hat er mir die Rechnung für das geschickt.
    aber auf der Rechnung steht sein Name für Auftraggeber. muss ich diese rechnung bezahlen?

    • Mietrecht.org
      31.01.2023 - 00:51 Antworten

      Hallo Andrea,

      diese Frage wird oben im Artikel beantwortet.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Jonathan Meier
    20.02.2023 - 16:30 Antworten

    Ich habe letztens die Jalousie ordnungsgemäß am Gurt hochziehen wollen und beim ersten Zug feststellt, dass das Rollo klemmt und sofort aufgehört. Ich konnte danach erkennen, dass die Lamellen (aus Kunststof) wohl klemmten und das rollo nun schrägt hing. Es war auch nicht mehr in der seitlichen Führung.

    Ich habe meinem Vermieter sofort bescheid gesagt. Er hat die Jalousie von außen wieder in die Führung rein gedrückt und dran rumgerieben, so dass sie wieder in Position war. Dann hat er (ohne sich vorher durch Öffnen das Rolladenkastens zu vergewissern ob alles ok ist) einfach die Rollade am Gurt hochziehen wollen. Dabei hat es einmal laut geknackt und nun kann man das Rollo nicht mehr hoch ziehen. Zu erkennen ist nun, dass die oberere Lamelle, die an der Welle montiert ist, gerissen/gebrochen ist.

    Nun verlangt der Vermieter, dass ich mir selber einen Handwerker hole und die Kosten für die Reparatur trage. Ohne zu prüfen, behauptet er, dass der Gurt gerissen sei und wir den Schaden verursacht hätten. Wir haben das Rollo allerdings täglich ganz normal wie man ein Rollo benutzt gebraucht, ordnungsgemäßg. Und meiner Meinung nach, hat der Vermieter eventuell den größeren Schaden angerichtet, da er selbst probiert hat, ohne sich durch öffnen das Rolladenkastens von den Fakten zu überzeugen.

    Wie gehe ich vor? Wir können nicht mehr lüften im Schlafzimmer und der Vermieter beauptet nun auch, dass wir uns selbst um einen Handwerker kümmern und die Kosten tragen müssen – um mögliche Folgeschäden wie Schimmel (durch fehlendes LÜften) zu vermeiden.

    Dabei muss der Vermieter doch Sorge tragen für die Instandsetzung, und das Rollo gehört auch zur Außenfassade oder? Unserer Meinung ist es durch Verschleiß und durch voreiliges probieren des Vermieters endgültig beschädigt worden. Nicht aber durch unseren gewöhnlichen Gebrauch.

    Wie alt die Jalousie ist wissen wir nicht, aber es wurde in der Vergangenheit wohl schon immer beigeflickt (was man daran erkennt, dass das Rollo nicht ganz schließt und immer nur Lamellen entfernt wurden wenn es Probleme gab.

    Außerdem hat der Gatte der Vermieterin selbst vor 2 Jahren schon mal die obere Lamelle (die damals gerissen war) durch eine viel zu schmale/kurze provisorisch ausgetauscht, weil er keine längere zur Hand hatte. Da war das Problem ja eigentlich schon vorprogramimert, dass die Lamelle hin und her rutschen, sich verkeilen und brechen wird, oder?

    Bitte um dringend Rat, am besten mit Paragrafen. Kleinreparaturklausel steht natürlich im Mietvertrag… aber Vermieter schiebt uns die Schuld in die Schuhe.

    1. Wer muss den Handwerker bestellen?
    2. Wer muss die Kosten tragen?
    3. Wie lässt sich beweisen, dass wir das Rollo ordnungsgemäß benutzt haben?
    4. Welche Höhe darf man uns maximal in REchnung stellen?

    Danke (bitte um entsprechende Paragraphen)

      • Jonathan Meier
        20.02.2023 - 21:15 Antworten

        Hallo Herr Hundt,

        danke für die Links. Können Sie bitte besätigen, ob ich folgende Dinge richtig verstehe?

        1)
        Mein Vermieter muss den Handwerker bestellen und kan mich selbst nicht dazu verpflichten?

        2)
        Mein Vermieter muss erstmal in Vorkasse für die Rechnung treten und kann die Kosten höchstens von mir zurückforder, wenn dies berechtigt ist?

        3)
        Laut Mitevertrag liegt die Höchstgrenze bei 95 €. Wenn die Kosten z.B. 130 EUR lauten, muss der Vermieter die Kosten in meinem Fall komplett selber tragen?

        4)
        Da bei mir NICHT der Rolladengurt kaputt/gerissen ist, sondern die Lamelle gebrochen ist bzw. ein Defekt an der Jalousie/Rollade vorliegt, muss der Vermieter SELBER die Kosten tragen – da nur der Gurt ein Gegenstand wäre, der dem häufigen/unmittelbaren Zugriff des Mieters ausgesetzt ist – die Jalouise/Lamellen/Rollade, jedoch nicht ein solcher Gegenstand sind?

        5)
        Wie kann ich beweisen, dass ich die Jalousie/den Gurt immer ordnungsgemäß bedient habe – reicht es, wenn ich dies sage/ihm versichere?

        6)
        Nach meinem gescheiterten Versuch, die Jalousie hochzuziehen (ordnungsgemäß) stellte ich ja fest, dass sie klemmte bzw. aus der seitlichen Führung rausgerutscht ist. Ich habe sofort aufgehört und es dem Vermieter gemeldet. Danach hat dieser die Jalousie/Lamellen wieder in die Führung gedrückt (mit den Händen) und leicht gegen geboxt und danach versucht, die Jallousie mit dem Gurt hochzuziehen – dabei hat es geknackt und die oberen Lamellen sind abgebrochen. — SOMIT LIEGT DOCH EINE EINWIRKUÄNG DES VERMIETERS vor, oder liegt zumindest nahe – unter Anbetracht dieser Tatsache, muss ich die Kosten ebenfalls nicht übernehmen, richtig? Denn er hätte sich erst vergewissern müssen, dass an der Jalousie kein defekt vorliegt oder vor der eigenen Aktion einen Handwerker bestellen müssen oder?

        Das Problem ist, dass wir momentan nicht mit dem Vermieter sprechen können, da eine normale Kommunikation nicht möglich ist. Vermieter schiebt generelle uns die Schuld für vieles in die Schuhe und alles wurde Jahrelang nur beigeflickt, von einem Hobbybastler. Der Vermieter ist nicht in der Lage sachlich mit uns zu sprechen, was uns mittlerweise auch wütend macht.

  • sabrina weigang
    12.06.2023 - 16:06 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    ich habe folgendes Hindernis , seit 1 Woche kein kaltes Wasser mehr in der Küche. dieses habe ich meinem Vermieter angezeigt bzw. an gerufen und auch geschrieben.
    ( was ich jeden Tag tue). heute nach einer 1 Woche meinte die zuständige Verwaltung das ich ohne deren zu Stimmung keinen Handwerker rufen darf bzw. die kosten nicht ohne deren Zustimmung von der miete abziehen kann.

    Ist dem so ???

    MfG
    sabrina

  • Matthias
    02.07.2023 - 14:44 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    ich hoffe Sie hatten soweit ein schönes Wochenende.

    Ich habe eine Frage, die im Kontext zu diesem Thema steht.

    Ich habe im letzten Jahr eine Wohnung angemietet. Bei der Besichtigung ist mir im großen Bad der Waschtisch des Vormieters aufgefallen (Waschbeckenunterschrank inkl. eingelassenen Waschbecken; die Wohnung is nicht möbliert vermietet) – diesen fanden ich und meine Partnerin gar nicht schön, sodass wir den Vermieter gefragt haben ob man diesen austauschen könne. Der Vermieter sagte uns, dass es keine Problem sei ein neues Waschbecken anzubringen. Der Vermieter kam gestern auf mich zu und teilte uns mit, dass er gerne die Kosten des Waschbeckens (ca. €150) übernimmt. Die Kosten für den Waschbeckenunterschrank und die Handwerkerkosten für die Montage des Waschbeckens müsste ich als Mieter tragen. Ist dies so ok? Die Kostenübernahme unsererseits für den Waschbeckenunterschrank halte ich für vertretbar, jedoch nicht die Montage des Waschbeckens.

    Vielen Dank vorab für Ihre Hilfe.

    Beste Grüße
    Matthias

    • Mietrecht.org
      02.07.2023 - 15:12 Antworten

      Hallo Matthias,

      ich denke ein Kompromiss ist in einer solchen Situation angebracht. Die Alternative ist, dass der Vermieter sich überhaupt nicht beteiligt/zusagt bzw. Sie ggf. umbauen und dann wieder zurück bauen müssen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Seelbach
    23.07.2023 - 18:21 Antworten

    Guten Tag,
    da unsere Steckdose im Gemeinschaftsraum im Keller nicht mehr funktionierte, rief ich unsere Wohnungsbaugesellschaft an. Die beauftragte einem Elektriker.
    Der Elektriker stellte keinen Mangel fest, die Sicherung für die Steckdose war wohl raus, er hat sie dann wieder eingesteckt.
    Muss ich nun die Rechnung selbst tragen, die Wohnungsbaugesellschaft hat mir nun eine Rechnung geschickt da „kein Mangel“ festgestellt wurde. Bin ich für die Sicherung, die anscheinend im Flur ist, selbst zuständig ?

    Mit freundlichem Gruß
    Seelbach

    • Mietrecht.org
      24.07.2023 - 09:09 Antworten

      Hallo Seelbach,

      sofern so etwas in Ihrer Wohnung (mit Zugriff auf den Sicherungskasten) passiert, kann ich verstehen, dass Sie die Kosten übernehmen sollten. In einem Gemeinschaftsraum, zeigen Sie an, dass die Steckdose nicht funktioniert. Wenn Sie keinen Zugriff auf die Sicherung haben (die Prüfung wäre auch nicht Ihre Aufgabe) haben Sie gar keine andere Möglichkeit als den Vermieter zu informieren. Ich sehe keine Grund, warum sie die Kosten tragen sollten.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Judith Schreiner
    18.12.2023 - 13:16 Antworten

    Hallo,
    Im Mietvertrag wurde vereinbart, dass die Waschmaschine vom Fachmann installiert werden muss.
    Es wurde zu keinem Zeitpunkt kommuniziert, an wen die Rechnung geht.
    Nun soll ich das bezahlen, obwohl die Vermietung die Handwerker beauftragt hat.
    Muss ich zahlen?

    • Mietrecht.org
      19.12.2023 - 16:15 Antworten

      Hallo Judith,

      grundsätzlich gilt das Bestellerprinzip (Wer den Handwerker beauftragt, zahlt). Es ist sehr ungewöhnlich, dass der Vermieter sich um den Anschluss Ihrer privaten Waschmaschine kümmert.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      • Rene
        27.12.2023 - 19:27 Antworten

        Hallo Herr Hundt,

        folgender Fall, ich selber bin Anlagenmechaniker SHK, mir ist aufgefallen das wir eine viel zu höhe Abrechnung für Gas haben.
        Wir sind im Haus 2 mietparteien und alles Wir auf uns gelegt.
        Wir ist auf gefallen das irgendwo im Haus warmwasser in Kaltwasserleitung drückt und dadurch die warmwasser haltekosten natürlich sehr sehr hoch sind, das ist wohl vorher niemanden aufgefallen.

        Muss ich bzw. Wir diese Mehrkosten bezahlen oder ist Vermieter dafür zuständig da dieses keine Verbrauchskosten sind?

        Wir haben einen neuen WMZ und aktuell 2200 kwh in 12 Monaten drauf. Wir haben eine Kaminofen mit dem wir quasi alles heizen können.

        Ich habe eine Abrechnung auf dem angeblich Stand 25.000kwh vom Jahr davor. Bei 26.800kwh für das komplette Haus!!
        Diesen Zähler konnte ich selber nicht mehr einsehen da die Batterie leer war.

        Wer muss die zusatzkosten zahlen und wer muss die umbaumaßnahmen zahlen?
        Wir sollen 1.200euro nachzahlen für 14 Monate.

        Bitte helfen Sie mir.

        Mit freundlichen Grüßen

        Rene

        • Mietrecht.org
          28.12.2023 - 14:45 Antworten

          Hallo Petra,

          Sie müssen die gesetzliche bzw. mietvertragliche Kündigungsfrist einhalten und dürfen selbstverständlich die Schlüssel bis zum Mietvertragsende behalten.

          Viele Grüße

          Dennis Hundt

      • Sven
        24.02.2024 - 00:35 Antworten

        Hallo Herr Hundt,

        wir hatten in unserer Mietwohnung einen leichten Schimmelbefall in einer Ecke im Kinderzimmer entdeckt und dem Mieter dies unverzüglich mitgeteilt. Dieser lies einen Sachverständigen kommen, der keine Feuchtigkeit in der Wand festellen konnte.
        Somit sei der Schimmelbefall auf unsachgemäßes Lüften zurückzuführen.
        Daraufhin hatten wir darum gebeten, die befallene Stelle fachgemäß instand setzen zu lassen und schrieben ihm, dass wir die Kosten für die Schimmelbeseitigung! übernehmen.

        Auf der Suche nach weiteren Schäden, sind uns an den unteren Fensterleisten der gesamten Wohnung defekte/poröse Silikonfugen aufgefallen und wir baten auch um Instandsetzung.

        Der Vermieter beauftragte eine Firma, die alle Instandsetzungen in wenigen Stunden erledigte.

        Der Vermieter bot uns jetzt an, die Rechnung auf unseren Namen zu adressieren, um diese in der Steuererklärung geltend zu machen.

        Da die Instandsetzung der Silikonfugen grundsätzlich Vermietersache ist, nun meine Frage:

        Sollen wir den Vermieter bitten, dass die Firma zwei Rechnungen erstellt,
        eine für die Schimmelbeseitigung und eine für die Silikonfugenerneuerung?

        So wie wir ihn kennen, wird er sonst sagen, dass wir die gesamten Kosten übernehmen müssen, wenn die Rechnung an uns adressiert wird.

        LG, Sven

        • Mietrecht.org
          24.02.2024 - 12:11 Antworten

          Hallo Sven,

          mit der Bitte machen Sie sicher nichts falsch. Probieren Sie es und gehen Sie ins Gespräch.

          Viele Grüße

          Dennis Hundt

          • Sven
            24.02.2024 - 12:41

            Danke für die schnelle Antwort!

  • Kerstin
    01.02.2024 - 09:52 Antworten

    Hallo zusammen,
    ich bin in eine Mietwohnung gezogen, deren Haus aus den 70ern ist und habe keine Küche. Zur Installation einer neuen Küche ist es erforderlich Steckdosen versetzen zu lassen. Der Vermieter sagt, er muss diesen Handwerkereinsatz über seine Vertragspartner (Handwerker) beauftragen.
    Wer trägt hierfür später die Kosten?

    Viele Grüße
    Kerstin

    • Mietrecht.org
      01.02.2024 - 18:20 Antworten

      Hallo Kerstin,

      ich gehe davon aus, dass es grundsätzlich Strom in der Küche gibt und denke daher, dass Änderungswünsche zu Ihren finanziellen Lasten gehen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      • Kerstin
        02.02.2024 - 11:23 Antworten

        Hallo, Herr Hundt,

        vielen Dank für die schnelle Rückmeldung und schade für mich.
        Kann der Vermieter denn vorschreiben, welcher Handwerker beauftragt werden muss? Unabhängig von den anfallenden Kosten?

        Viele Grüße
        Kerstin

        • Mietrecht.org
          03.02.2024 - 10:44 Antworten

          Hallo Kerstin,

          Ich halte es grundsätzlich für nachvollziehbar und angemessen, dass der Vermieter derartige Änderungen an seiner Immobilien von seinem Hauselektriker ausführen lässt.

          Viele Grüße

          Dennis Hundt

  • Dome
    24.02.2024 - 20:56 Antworten

    Guten Tag alle zusammen,
    Ich hab seit 4 Wochen einen Wasserschaden an einen Deckenfenster, Vermieter wurde sofort informiert.
    Bei der der Suche nach der Ursache hat er den Schaden verschlimmert es handelte sich um Material Ermüdung, dies ist 3 Wochen her seit dem wurden nur noch Telefonat geführt wo er mit diversen Gründen eine Besichtigung von Handwerken herauszögert.
    Der Schaden ist mittlerweile schlimmer es hat sich Schimmel gebildet und die Feuchtigkeit breitet sich mittlerweile zu meinen Nachbarn rüber.
    Er droht mittlerweile mit Mieterhöhung da ich ihn auf einige rechtlichen Sache hinweisen und erzwingt auch das ich einige Sachen verändere die ihm in meiner Wohnung nicht gefallen..

    Mit freundlichen Grüßen
    D.

    • Mietrecht.org
      25.02.2024 - 16:29 Antworten

      Hallo Dome,

      recherchieren Sie zum Thema Mietminderung.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Annette Laurenz
    18.03.2024 - 14:37 Antworten

    Guten Tag Herr Hundt,

    wir haben eine Einbauküche und die Spülmaschine ist Bestand des Mietvertrages.
    Diese ist nun kaputtgegangen. Wir haben den Vermieter informiert, gefragt, was er tun und welchen Handwerkerservice er beauftragen möchte. Dieser hat auch aus seinem Urlaub heraus reagiert und einen Service beauftragt.
    Der Service ist nach gemeinsamer Terminabsprache vorbeigekommen und musste feststellen, dass es nicht wirtschaftlich sei, die Maschine zu reparieren. Der Vermieter hat sie auf seine Kosten ausgetauscht.
    Wir mussten noch ein Teilstück (ca.5EUR) kaufen, diese haben wir ihm in Rechnung gestellt.
    Jetzt möchte er uns aber die 80EUR (abzüglich des Teilstückes) für den Service in Rechnung stellen und bezieht sich auf die Kleinreparaturklausel im Mietvertrag. Diese ist bei uns auf 110 EUR festgelegt.
    Darf er das? Oder muss er die gesamten Kosten für den Service und die Spülmaschine übernehmen?

    Mit freundlichen Grüßen
    Annette

    • Mietrecht.org
      18.03.2024 - 18:03 Antworten

      Hallo Annette,

      Sie haben eine neue Spülmaschine erhalten, die vielleicht sogar besser ist und sicher auch weniger Wasser verbraucht und wollen die 5,00 Euro Ihrem Vermieter in Rechnung stellen. Ein gutes Beispiel, wie eine solche Kleinigkeiten die Beziehung zwischen Mieter und Vermieter belasten kann.

      Eine Kleinreparatur sehe ich in Ihrem Fall nicht.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Hase
    19.03.2024 - 11:37 Antworten

    Guten Tag Herr Hundt,

    hat der Mieter das Recht einen Handwerker zu beauftragen und die Rechnung an den Vermieter weiter zugeben, wenn ein Kipp-Mechanismus eines Fensters beschädigt ist und der Vermieter nicht tätig wird, weil sich das Fenster ansonsten noch normal öffnen lässt?
    Oder hat er das Recht die Miete zu mindern?

    Wie sieht es aus, wenn es in der Wohnung zieht? Kann der Mieter dann einen Handwerker beauftragen?

    Vielen Dank im Voraus und mit freundlichen Grüßen

    B. Hase

    • Mietrecht.org
      19.03.2024 - 13:42 Antworten

      Hallo B. Hase,

      grundsätzlich muss der Vermieter eine mangelfreie Mietsache zur Verfügung stellen. Wie es aussieht, wenn der Mieter den Handwerker beauftragt, lesen Sie oben im Artikel. “Die Dusche ist kaputt, Sie können ja aber noch in der Wanne duschen.” Wird vermutlich als Argumentation gegen einen Mangel / gegen eine Mietminderung / gegen eine Reparatur durch den Mieter nicht standhalten.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Annette Laurenz
    21.03.2024 - 10:31 Antworten

    Guten Tag Herr Hundt,

    darf der Vermieter mir die Rechnung für den Service der kaputten Spülmaschine weiterleiten?
    Ich habe den Vermieter über unsere kaputte Spülmaschine informiert und gefragt, ob er einen Handwerker bestellen könne.
    Dies hat er auch getan. Dieser hat gesagt, es sei nicht mehr wirtschaftlich, die Maschine zu reparieren und eine Neue müsse her.
    Der Vermieter hat uns eine neue Spülmaschine bestellt und installieren lassen. Nun möchte er aber, dass wir die Servicekosten von 79EUR für den gekommenen Handwerker übernehmen und bezieht sich dabei auf die Kleinreparaturklausel. Diese beläuft sich bei uns auf 110EUR.
    Ist das rechtens?

    Viele Grüße
    Annette

    • Mietrecht.org
      21.03.2024 - 12:07 Antworten

      Hallo Annette,

      das Ganze fällt, wenn überhaupt in den Bereich der Kleinreparatur. Es heißt Kleinreparaturklausel und nicht defekt Feststellungsklausel. Ich halte die Kosten für nicht umlegbar.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • JoAn
    09.05.2024 - 14:41 Antworten

    Hallo,
    vor über 3 Wochen informierte ich meinen Vermieter darüber, dass Wasser aus der Wannenarmatur tritt. Und schickte ihm ein Video davon.
    Er versprach mir einen Handwerker zu schicken. Was nicht passierte.
    Eine Woche später lief das Wasser immer schlimmer aus. Auch darüber informierte ich ihn und schickte ihm davon ein Video.
    Wieder versprach er, mir einen Handwerker zu schicken, was nicht passierte.
    Jetzt läuft das Wasser so schlimm aus, dass ich den Haupthahn in der Wohnung zu machen muss.
    Auch darüber informierte ich den Vermieter.
    Seine Reaktion; Ich soll ein Handtuch um den Wasserhahn wickeln, der Handwerker kommt.

    Darf ich den Handwerker rufen, falls der Vermieter wieder nicht tätig wird?
    Wer zahlt dann die Rechnung?
    Muss ich, als Mieter in Vorkasse treten?

    LG & vielen Dank

  • Meyer
    17.05.2024 - 21:31 Antworten

    Moin,

    Folgende Lage:
    – Der Mieter informiert mich, das Warmwasser funktioniert nicht.
    – Ich ihm, dass er den Durchlauferhitzer aus- und wieder einschalten soll.
    – am meldet er sich, dass es nur kurzzeitig eine Besserung gegeben hat.
    – die kontaktierte Sanitärfirma teilt mir mit, dass alles in Ordnung ist.

    Wer zahlt die Rechnung für die Firma?

    • Mietrecht.org
      18.05.2024 - 08:18 Antworten

      Hallo Herr/Frau Meyer,

      grundsätzlich zahlt, wer beauftragt. Prüfen Sie, ob der Mieter ggf. schadenersatzpflichtig ist.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Sven
    17.11.2024 - 12:33 Antworten

    Hallo, ich habe im Auftrag meiner Vermieterin einen Installateur zur Beseitigung einer Rohrverstopfung in der Dusche gerufen. Im Nachgang hat sie die Firma angewiesen die Rechnung auf mich auszustellen und weigert sich die Rechnung von 500 Euro zu bezahlen. Nach meinen Recherchen hat sie kein Recht dazu.
    Kann ich die Kosten bei der nächsten Nebenkostenabrechnung einfach abziehen?

    • Mietrecht.org
      17.11.2024 - 19:02 Antworten

      Hallo Sven,

      Instandhaltung gehören nicht in die Nebenkostenabrechnung. Schlussendlich ist entscheidend, wer den Mangel verursacht hat. Lag die Verstopfung in ihrem Verursacherbereich oder zum Beispiel im Strang; im zweiten Fall wäre in jedem Fall die Vermieterin verantwortlich.

      Ansonsten ist es nicht ideal, wenn Mieter den Handwerker beauftragen; denn grundsätzlich bezahlt derjenige, der den Auftrag erteilt.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

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