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Regeln im Haus: Mieter hält sich nicht an Hausordnung

Hält ein Mieter die Hausordnung für unverbindlich und verstößt gegen die Regeln, ist das nicht nur für Vermieter, sondern auch für die anderen Mieter im Haus besonders ärgerlich: Wenn z.B. der Kinderwagen oder das Fahrrad immer wieder im Hausflur abgestellt wird, Müll vor der Wohnungstür gelagert oder die Treppenhausreinigung nicht gemacht wird, können sich die Gemüter im Haus erhitzen und der Hausfrieden gestört sein.

Gerade in Mietshäusern mit mehreren Mietern gibt es ja genau dafür eine Hausordnung, die das Miteinander im Haus regeln soll: es werden z.B. Ruhezeiten, die Treppenhausreinigung und Gartenpflege bestimmt. Auch gewisse Parkvorschriften und Reglungen, wo Fahrräder abgestellt werden dürfen oder nicht, sind in der Hausordnung zu finden. Diese Regeln sollen einer gerechten Verteilung der Mieterpflichten dienen und Streitereien unter diesen vermeiden. Deshalb können sich sowohl die Mieter als auch der Vermieter auf die Einhaltung der Hausordnung berufen.

Wie vorzugehen ist, wenn ein Mieter sich nicht an die Hausordnung hält, erfahren Sie in nachfolgendem Artikel.

Link zur VorlageHausordnung für Mehrfamilienhaus – Kostenlose Vorlage für Vermieter

I. Grundsatz: Hausordnung als mietvertragliche Pflicht

Hält ein Mieter sich nicht an die Hausordnung verstößt er regelmäßig gegen seine mietvertragliche Pflicht und kann dafür in Anspruch genommen werden.

Dies ergibt sich daraus, dass die Hausordnung im Regelfall als sogenannte allgemeine Geschäftsbedingung zum Mietvertrag ein verbindlicher Bestandteil des Mietverhältnisses geworden ist (im Sinne der §§ 305ff). Das gilt jedenfalls dann, wenn die Hausordnung beim Mietvertragsabschluss mit ausgehändigt und vom Mieter mitunterschrieben wurde. Bei Formularmietverträgen ist das meist der Fall.

Es gibt nur zwei Ausnahmen bei denen ein Verstoß gegen die Hausordnung keine negativen Auswirkungen für den Mieter hat:

  • Hausordnung ist nicht Vertragsbestandteil geworden und/oder
  • Vereinbarung oder Klausel in der Hausordnung an die der Mieter sich nicht hält, ist unwirksam

1. Ausnahme: Hausordnung ist nicht Vertragsbestandteil

Nur dann, wenn der Mieter die Hausordnung lediglich nach Vertragsschluss erhalten hat oder im Hausflur als Aushang hat hängen sehen, fehlt es an einer wirksamen Einbeziehung in den Vertrag und der Mieter ist nicht zur Einhaltung verpflichtet. Im Zweifel muss immer der Vermieter beweisen, dass die Hausordnung Vertragsbestandteil ist (Prüfen Sie Ihre Hausordnung: Ist die Hausordnung Bestandteil des Mietvertrages?).

2. Ausnahme: unwirksame Klausel in der Hausordnung

Ist eine Regelung in der Hausordnung unwirksam oder geht über das hinaus was in der Hausordnung geregelt werden darf, wirkt sich auch ein Verstoß gegen diese Regelung nichtnegativ aus.

Grundsätzlich dürfen in einer Hausordnung die bestehenden mietvertraglichen und gesetzlichen Regelungen näher bestimmt oder gestaltet werden. Das bedeutet, ist den Mietern die Reinigungspflicht für das Treppenhaus auferlegt darf in der Hausordnung ein Turnus oder ein Putzplan bestimmt werden. Ebenso ist es zulässig Ruhzeiten oder Brandschutzbestimmungen festzusetzen, die den gesetzlichen Regelungen entsprechen.

Je nach der Formulierung und der Gegebenheiten vor Ort, können Klauseln, die das Abstellen von Kinderwägen im Hausflur untersagen unwirksam oder wirksam sein. Es kommt dabei darauf an, ob für den Mieter ein besonderes Interesse an diesem Verhalten besteht, was zum Beispiel bei einer jungen Familie mit Kleinkind zu bejahen sein kann. Ebenso sind Klauseln daran zu messen, ob nicht der vertragsgemäße Gebrauch der Mietwohnung unzulässig eingeschränkt wird, wie das z.B. bei einem Waschmaschinenverbot in der Wohnung sein kann. Alles was „üblich“ ist und zu dem normalen Wohnverhalten gehört, kann der Vermieter in der Hausordnung nicht untersagen, wie z.B. die Schuhe bei schlechtem Wetter vor der Wohnungstür abzustellen.

Regelungen für Ruhezeiten dürfen ebenfalls nicht in unzulässiger Weise bestimmt werden. Welche Zeiten und Bestimmungen hier angemessen sind zeigen die Artikel:

Es ist deshalb immer erst zu prüfen, ob die Klausel an die der Mieter sich nicht hält überhaupt wirksam ist. Nur dann kann von dem Mieter die Einhaltung verlangt werden. Vermieter finden für die Gestaltung einer ordnungsgemäßen Hausordnung hier eine Vorlage Hausordnung für Mehrfamilienhaus – Kostenlose Vorlage für Vermieter.

Wichtig:

Der Mieter kann nur für einen Verstoß gegen die Hausordnung in Anspruch genommen werden, wenn die Hausordnung wirksam Vertragsbestandteil geworden ist und die betroffene Klausel wirksam ist. Ist das nicht der Fall, hat es keine rechtlichen Konsequenzen, wenn der Mieter sich nicht daranhält.

II. Bei Verstoß gegen Hausordnung erst abmahnen

Ist die Hausordnung allerdings verpflichtender Bestandteil des Mietvertrages geworden muss sie von den Mietern auch eingehalten werden. Der Vermieter hat das Recht den Mieter abzumahnen und zur Einhaltung der Hausordnung aufzufordern:

  • dabei sollte er genau benennen, was der Mieter falsch macht, also welche Pflichten er nicht erledigt oder welche Verstöße vorliegen;
  • zudem ist zu erklären, was in Zukunft zu tun oder zu unterlassen ist und eine
  • Frist zu setzen, bis zu der, der Mieter sein Verhalten zu ändern hat.

Auf die Einhaltung der Hausordnung können sich sogar die Mieter untereinander berufen, da die Verpflichtung zur Einhaltung der Hausordnung nicht nur gegenüber dem Vermieter gilt, sondern insbesondere auch gegenüber den anderen Mietern des Hauses. Rechtlich sprich man hier von einem Vertrag zu Gunsten Dritter (§328 BGB). Ärgert sich ein Mieter daher darüber, dass ein anderer z.B. die Treppenhausreinigung nicht erledigt oder den Hausflur mit persönlichen Sachen zustellet, kann er von dem Vermieter verlangen, dass dieser den anderen Mieter abmahnt.

III. Abmahnung nicht beachtet: Ersatzvornahme und Kündigung

Beachtet der Mieter die Abmahnung z.B. zur Treppenhausreinigung nicht, kann der Vermieter auf dessen Kosten eine Putzfrau beauftragen: nach dem Amtsgericht Bremen soll das für den Vermieter sogar ohne eine vorherige Nachfristsetzung möglich sein, wenn die Treppenhausreinigung turnusmäßig zum Monatsanfang geschuldet ist. Das bedeutet, ist nach der Hausordnung die Treppenhausreinigung am Monatsanfang vorzunehmen, kann der Vermieter auch gleich einen Dritten wie z.B. eine Putzfrau beauftragen, die die Reinigung an Stelle des Mieters vornimmt. Diese sogenannte Ersatzvornahme ist dann von dem Mieter zu bezahlen (AG Bremen, Urteil vom 15. November 2012, Az.: 9 C 346/12).

Weigert sich der Mieter vehement und hält sich nicht an die Hausordnung: z.B., wenn er die Treppenhausreinigung nicht erledigt, obwohl er sogar dazu durch Urteil verpflichtet wurde, rechtfertigt das sogar eine ordentliche Kündigung (AG Hamburg-Blankenese, Urteil vom 18. Dezember 1996, Az.: 508 C 345/96).

Eine Kündigung wegen einem Verstoß gegen die Hausordnung kommt also nur dann in Betracht, wenn durch das Verhalten des Mieters ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses besteht. Erfüllt ein Mieter seine Verpflichtungen aus der Hausordnung nicht oder verstößt wiederholt gegen die dortigen Regeln kann dies nachhaltig den Hausfrieden stören und somit für den Vermieter einen Grund zur ordentlichen Kündigung geben. Eine fristlose Kündigung wird nur in extremen Ausnahmefällen möglich sein, denn hier muss der Mieter einen so schweren Verstoß begehen, dass selbst ein Abwarten der Kündigungsfrist unzumutbar wäre: hält der Mieter lediglich die Hausordnung nicht ein, wird das wohl kaum als Grund ausreichen.

IV. Fazit und Zusammenfassung

Insgesamt lässt sich festhalten, dass ein Nicht-Beachten der Hausordnung, dann Konsequenzen für den Mieter nach sich ziehen kann, wenn die Hausordnung Vertragsbestandteil geworden und die Regelung gegen die er verstößt wirksam ist. Trifft das zu kann der Vermieter abmahnen, die Mieterpflichten ersatzweise vornehmen lassen und im äußersten Fall sogar kündigen.

34 Antworten auf "Regeln im Haus: Mieter hält sich nicht an Hausordnung"

  • Claus
    21.08.2018 - 15:52 Antworten

    Zum Thema Hausordnung ist in meinem Mietvertrag folgendes geregelt (Standardmietvertrag):
    Vorplätze, Gänge und Treppen sind, soweit erforderlich, mindestens einmal wöchentlich gründlich zu reinigen und mit einem entsprechenden Pflegemittel zu behandeln.
    Mein Mitmieter interpretiert das „soweit erforderlich“ so, dass er nicht wöchentlich sondern nur soweit erforderlich die Treppe reinigen muss. Wie ist denn dieser Teil des Mietvertrages genau zu verstehen. Vielen Dank

    • Mietrecht.org
      21.08.2018 - 18:23 Antworten

      Hallo Claus,

      “soweit erforderlich, mindestens einmal wöchentlich” meint, im Zweifel auch in kürzen Abständen als wöchentlich.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Margit Flohr
    02.01.2019 - 15:11 Antworten

    Über mir wohnen Flüchtlinge, die seit 20 Monaten gegen die in der Hausordnung festgelegten Ruhezeiten verstoßen. Es wurde ein Lärmprotokoll erstellt, sie würden vom Vermieter abgemahnt, es musste dreimal die Polizei kommen, aber der Vermieter kündigt nicht. Was können wir anderen Mieter tun!

  • Stilt
    22.06.2019 - 20:14 Antworten

    Hallo, der Mieter hat innerhalb eines Jahres mehrere Male gegen die Hausordnung verstoßen. Der Hund war auf dem gemeinsamen Rasen angeleint und sein Unrat wurde nicht entfernt, Müll und Sperrmüll wurden ins Treppenhaus und vor die Haustür gestellt. Jedes Mal wurde abgemahnt. Jetzt steht das abgemeldete Auto auf dem Stellplatz auf dem Grundstück. Kann er nun ordentlich gekündigt werden?

    • Mietrecht.org
      23.06.2019 - 14:02 Antworten

      Hallo Stilt,

      danke für Ihren Beitrag. Die Kündigung muss das letzte Mittel sein. Lassen Sie sich zu Ihrem Einzelfall bitte rechtlich beraten um keine Fehler zu machen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Christian Reiser
    30.06.2019 - 15:48 Antworten

    Hallo!

    Wir sind Mieter in einem 7 Parteien Haus. Über uns wohnt eine Eigentümerin die sich nicht an die Hausordnung hält. Es geht darum das sie ihre Blumen von der Außenseite des Balkons entfrnen soll, weil das Wasser mit Dreck nach dem Gießen immer auf unser Balkongeländer tropft und somit auch auf den Boden spritzt. Wir haben die Nachbarin selbst ein paar mal darauf angesprochen. Ihre Antwort war “es geht nicht anders und wir müssen damit leben”. Mittlerweile habe ich in der Hausordnung gelesen, dass das nicht erlaubt ist. Dies wurden von den Eigentümern beschlossen und unterschrieben. Mittlerweile habe ich die Hausverwaltung angeschrieben und darum gebeten dass sie etwas unternehmen soll. Es kam nie eine Antwort. Dann habe ich angerufen und bekamm als Antwort: Ich kann nichs machen. Dann habe ich der Nachbarin geschrieben mit dem Hinweis auf die Hausordnung. Keine Reaktion. Dann habe ich die Hausverwaltung nochmal angeschrieben mit dem Hinweis das sie Gesetzlich verpflichtet sind und eine Frist von 2 Wochen gesetzt. Das war vor 3 Wochen, keine Reaktion.
    Meine Frage ist, welche Rechtlichen Schritte kann ich jetzt einleiten?

    MfG, Christian Reiser

    • Mietrecht.org
      01.07.2019 - 10:15 Antworten

      Hallo Christian,

      Ihr Ansprechpartner ist immer Ihr Vermieter / Ihre Hausverwaltung. Wenn der Mangel so groß ist, sollten Sie über eine Mietminderung nachdenken. Das würde zumindest den Druck auf die Hausverwaltung erhöhen. Bitte machen Sie hier keine Fehler und lassen sich ggf. rechtlich beraten.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Claudia
    05.11.2019 - 18:21 Antworten

    Bei uns wohnt seit letztem Jahr im November eine junge Dame. Ich wurde beim Reinigen von Ihrem Lebensabschnittsparter wüst beschimpft, weil ich mit dem Besen an der Wand angestoßen bin. Wir haben daraufhin die Hausverwaltung verständigt, dir sich wiederum sofort mit der Eigentümerin kurzgeschlossen hat. Darauf hin hatten wir im Auto/ Motor Raum ständig Zigarettenstummeln hinein gestopft. Leider erwischten wir keinen dabei, aber es liegt auf der Hand wer es war. Ich leide seitdem vermehrt an Angststörungen und Panik vor dieser Mieterin. Wir sind Eigentümer haben den größten Anteil im Haus und haben nur Ärger seit diese Dame hier wohnt. Anzumerken sei, sie hat auch mit meinem Mann und mir schon aufs primitivste geschrien. Noch dazu hat sie seit Anfang Oktober einen Hund, sie geht mit ihm auf die Allgemeinfläche um Gassi zu gehen. Es ist jedoch ausdrücklich in der Hausordnung verankert das es nicht erlaubt ist! Zweimal seit dem hat sie schon dagegen verstoßen.

    Was tun? Reden bringt nichts weil ihre Einstellung folgendes besagt: sie muss sich nur am Arbeitsplatz anpassen, daheim kann und darf sie tun was sie möchte, andere Bewohner sind ihr egal!

    • Mietrecht.org
      07.11.2019 - 06:44 Antworten

      Hallo Claudia,

      ganz schwierig. Ich kann Ihnen nur raten konstant Druck über die Hausverwaltung und den anderen Eigentümer aufzubauen. Dieser muss handeln, abmahnen und ggf. kündigen. Der Weg ist weit und der Eigentümer braucht natürlich handfeste Belege für mögliches Fehlverhalten seiner Mieter.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Elisabeth
    03.04.2020 - 13:30 Antworten

    In unserer Hausordnung steht, dass im Treppenhaus keine Pflanzen, Möbel und Schuhe stehen dürfen. Einige Bewohner haben vor der Türe großräumige Pflanzen, Umzugskartons … Schuhregale bzw. größere Mengen Schuhe stehen. Die Hausverwaltung hatte vor Monaten auf meinen Hinweis mehrere Wochen einen Aushang hängen, danach wieder abgenommen. Keiner hat seine Sachen weggeräumt, die Hausverwaltung lässt sich auf Nachfrage verleugnen. Gibt es da nicht eine Brandschutzordnung?

    • Sonja Karle
      04.08.2023 - 08:03 Antworten

      Hallo Elisabeth,ich habe das selbe Problem,natürlich sind möbel Brandlasten die in einem Treppenhaus nichts zu suchen haben,die Nutzung eines Treppenhauses ist nur zur Zwecknutzung gedacht um in seine Wohnung zu gelangen,und kein erweiterter Wohnungsanbau,das Abstellen von gegenständen ist eine vertragswidrige Nutzung.

  • Hajo
    01.05.2020 - 21:02 Antworten

    Ist es erlaubt ohne Beschluß der Eigentümergmeinschaft sich von Mietern seitens der Hausverwaltung die Anerkennung der Hausordnung in deren Heimnatsprache per Unterschrift bestätigen zu lassen?

    • Mietrecht.org
      04.05.2020 - 09:01 Antworten

      Hallo Hajo,

      grundsätzlich kann die WEG-Verwaltung nur mit den Mietern im Namen des jeweiligen Eigentümern Vereinbarungen schließen, wenn die Hausverwaltung auch für die jeweiligen Eigentümer die Sondereigentumsverwaltung ausführt.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Brigitte
    25.09.2020 - 09:50 Antworten

    Hallo,
    in unserem Mietvertrag steht, dass wir täglich das Laub auf Gehsteig und Vorplatz etc. zu entfernen hätten. Wir erledigen das zumeist gleich morgens, wenn wir die Zeitung aus dem Briefkasten holen. Während des Tages sammelt sich aber immer wieder etwas Laub im Innenhof und, wenn es zuviel ist, dann sammeln wir sie auch nachmittags nochmals auf. Die Laufwege sind allerdings vom Laubfall wenig betroffen. Nun meine Frage: Müssen wir wirklich täglich jedes einzelne Blatt aufheben und das mehrmals am Tag? Unsere Vermieterin fegt den Innenhof selbst dann, wenn wir es eine Stunde vorher gemacht haben. Und natürlich auch nochmals abends. Sie schliesst dann auch schon um 18 oder 18.30 Uhr ab, obwohl wir es um 20.00 Uhr machen müssten. Wir laufen dann jeden Abend runter für nichts. Sie macht das alles aber nicht gleichmässig, sondern mal lässt sie das Laub liegen und mal nicht, mal schliesst sie ab und mal nicht. Es ist ein täglicher Kampf. Wir versuchen wirklich unserer Pflicht nachzukommen, aber wie soll man das machen? Heute war es morgens noch sehr nass und mein Mann wollte um 9 Uhr dann die paar Blätter von der Nacht entfernen – da fegte sie schon. Müssen wir nun ein schlechtes Gewissen haben oder können wir auch mal auf das Fegen verzichten? Sie macht das übrigens auch bei der Mieterin über uns. Allerdings reinigt diese 1x die Woche, wenn sie Hausordnung hat. Was ja auch in Ordnung ist. Nur möchte die Vermieterin uns gerne raushaben, um die Wohnung zu renovieren und dann neu zu vermieten. Deshalb versuchen wir natürlich keinen Grund zu einer Abmahnung zu geben. Ich weiss, es ist alles ein wenig verworren, aber vielleicht können Sie mir trotzdem raten.

    • Mietrecht.org
      25.09.2020 - 15:24 Antworten

      Hallo Brigitte,

      ich würde die Klausel prüfen lassen. Eine tägliche Reinigung der Außenanlagen ist unüblich und m.E. überzogen. So würde kein Dritter / externer Dienstleister agieren.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      • Brigitte
        26.09.2020 - 00:24 Antworten

        Ganz herzlichen Dank Herr Hundt. Wir werden uns beim Mieterverein beraten lassen oder einem Anwalt über die RS. Viele Grüsse
        Brigitte

  • Susanne
    07.09.2021 - 11:52 Antworten

    Ein Mieter im 6 Parteien Haus öffnet vorsätzlich die brandschutztüren mehrmals täglich, nach einem Hinweis von mir , Hausverwaltung wurde unterrichtet, Hausmeister hat ihn ermahnt, hat der Mieter mich im Beisein von 3 Zeugen sexistisch beleidigt. Habe ihn daraufhin angezeigt. Bin Eigentümerin der Wohnung über ihn, habe seinen Vermieter telefonisch kontaktiert sowie schriftlich, die nächste eigentümerversammlung ist erst im Herbst. Seit 3 Monaten führe ich Protokoll über das öffnen der brandschutztüren. Der Mieter stört den Hausfrieden und drangsaliert die Hausgemeinschaft, nach diesen Vergehen und der fehlenden Einsicht ist eine fristlose Kündigung angebracht. Was Kann ich noch tun.

    • Mietrecht.org
      08.09.2021 - 16:11 Antworten

      Hallo Susanne,

      Sie können sich nur an die Hausverwaltung / direkt an den Eigentümer wenden. Nur der Eigentümer kann gegenüber dem Mieter tätig werden.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Nils
    13.09.2021 - 11:02 Antworten

    Guten Tag

    ich wohne in einem Mehrfamilienhaus mit insgesamt 5 Parteien. Wohne in der 1. Etage. Es geht um eine Mietpartei die im Untergeschoss wohnt. Sie hält sich nicht an die Hausordnung, Treppenhaus Reinigung und Fegen des Bürgersteigs wird nicht erledigt, Mülltonnen werden nicht rausgesetzt.
    Haben einen Waschkeller wo alle Waschmaschinen drin stehen, haben leider keine eigenen Wasser – oder Strom Uhren unten im Waschkeller, läuft alles über den Hauptstrom. Nur an den jeweiligen Mietwohnungen sind Stromzähler und Sicherungen angebracht im Stromkasten.
    Die Mietpartei hat 2 jüngere Kinder, daher wird viel gewaschen, die Maschinen laufen täglich auch der Trockner wo hinterher noch Flusen beim Entleeren herausfallen und durch den Waschkeller wirbeln. Sie werden nicht entfernt von der Mietpartei. Die anderen Mieter machen einen Bogen drum beim sauber machen.
    Wir protokollieren alles und melden es dem Vermieter

    Der Vermieter weiß Bescheid, hat der Mietpartei schon Abmahnungen geschickt, aber diese werden ignoriert.

    Die jüngeren Kinder machen auch Lärm, schreien rum usw. Ich weiß, dass man dagegen nix ausrichten kann.
    Rücksichtsnahme ist in diesem Haus ein Fremdwort. Meine Nachbarin und ich machen alles sauber und halten uns an die Hausordnung.
    Was kann man noch tun?

    • Nils
      13.09.2021 - 11:18 Antworten

      Die anderen Mietparteien können wegen der Flusen ihre Wäsche nicht richtig trocknen. Weil die Wäsche sofort wieder Verschmutz

      • Nils
        13.09.2021 - 11:35 Antworten

        Wir haben Mietpartein darunter die Asthma haben und das auch bescheinigen können

        • Mietrecht.org
          13.09.2021 - 14:12 Antworten

          Hallo Nils,

          Sie haben leider nur die Möglichkeit den Vermieter wiederholt zu informieren und ggf. über eine Mietminderung nachzudenken. Meines Erachtens ist der Mangel für eine Mietminderung aber nicht “groß / beeinträchtigend” genug.

          Viele Grüße

          Dennis Hundt

  • Marc
    20.09.2021 - 23:42 Antworten

    Hallo, wir haben ein 7-Parteien-Haus gekauft. Im Mietvertrag wird keine Hausordnung erwähnt. Sie hängt aber im Hausflur. Einige Mieter halten sich nicht daran, insbesondere Türen werden nicht geschlossen, Unrat in den Fluren gelagert und der Müll nicht getrennt oder die Gemeinschaftsflächen nicht gereinigt. Was können wir nun als nur Vermieter tun? Danke und Grüße

  • Gab
    24.10.2021 - 11:50 Antworten

    Hallo Herr Hundt,
    vielen Dank für diesen Artikel und Ihre Kommentare, du mir die Idee gegeben haben mit Mietminderung zu drohen. Ich frage mich nur, um wieviel Prozent ich kürzen kann und mit welcher Frist?
    Ich habe ein möbliertes WG-Zimmer gemietet, auch Geschirr und Töpfe sind gestellt. Alle Mitbewohner haben separate Verträge und die Hausordnung ist wesentlicher Bestandteil des Mietvertrags. Es heißt darin, dass alle Mitbewohner verpflichtet sind, vom gemeinschaftlichen Eigentum ordnungsgemäß Gebrauch zu machen.
    Für mich bedeutet das auch, Geschirr nach Benutzung abzuwaschen. Statt dessen stapelt es sich in der Küche bis zu dem Grad, das nichts Sauberes mehr da ist, auch kein Platz zum Kochen, schimmelige Essensreste, etc. Direktes Gespräch mit der Mitbewohnerin half nichts und ich habe daraufhin den Vermietern eine Nachricht geschickt in der Hoffnung, die Frau würde abgemahnt. Leider wollen sie nicht involviert werden und wir sollen uns untereinander einigen.
    Wäre dies nun ein Grund meine Miete zu kürzen, nachdem ich die Küche nicht in vollem Umfang nutzen kann (auch Wohnzimmer ist meistens von Klamotten übersäht)? Wie gehe ich dabei vor?
    Vielen Dank!

    • Mietrecht.org
      24.10.2021 - 15:16 Antworten

      Hallo Gab,

      eine schmutzige Küche und ein unaufgeräumtes Wohnzimmer sind m.E. keine wirklichen Mängel / Gründe für eine Mietminderung.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      • Yasmin
        21.03.2022 - 06:41 Antworten

        Hallo Herr Hundt,
        Ich bin Mieterin in einer Wohnung mit 5 Mietparteien. Ich parkte bisher problemlos auf dem Garagenhof. Jedoch hat sich da wohl jemand beschwert. Ich habe eine Abmahnung namens und im Auftrag der Eigentümerin von der Hausverwaltung per Mail erhalten. Das unbefugtes Abstellen eines Fahrzeugs auf einem Privatgrundstück sei verboten.
        Ein anderer Mieter (von der 1. Garage) parkt jedoch weiterhin vor seiner Garage. Ich habe ohne Namenserwähnung dies der Hausverwaltung mitgeteilt. Jedoch keine Antwort erhalten. Wahrscheinlich wurde meine Beschwerde nicht Ernst genommen. Denn vor Jahren hatte ich diesen Nachbarn schon deswegen bei der Hausverwaltung gemeldet mit Beweisfotos und es hieß: “Wir wüssten nicht was Sie daran stört! Die Ein- und Ausfahrt ist frei!” Seine Garage ist direkt an der ersten Reihe und der Mieter ist auch daher im Vorteil! Was aber meiner Meinung nach nicht fair ist und hierbei ja keine Gleichbehandlung gilt! Daher würde ich weiterhin vor meiner Garage parken wollen. Könnte es mit meinem Verhalten zu einer Kündigung des Mietvertrags kommen? Und ist eine Abmahnung per Mail rechtsgültig?
        Ich freue mich auf eine hilfreiche Antwort!
        Vielen Dank im Voraus!

        • Mietrecht.org
          21.03.2022 - 08:10 Antworten

          Hallo Yasmin,

          danke für Ihren Beitrag. Was soll ich schreiben? Nur weil ein Mensch sich nicht korrekt verhält, bedeutet das ja nicht, dass andere Bewohner sich daran ein Beispiel nehmen sollten. Bis zur Kündigung ist es sicherlich noch ein weiter Weg.

          Viele Grüße

          Dennis Hundt

  • Christian F.
    16.10.2022 - 00:46 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,
    wie verhält sich das eigentlich (bekomme es einfach nicht erforscht), aber vielleicht
    wissen Sie es: Wenn Alt-Mieter (Erdgeschoß seit 8 Jahren) zusammen mit dem
    Vermieter (1. Stock) in einem Mehrfamilienhaus wohnen und die Alt-Mieter einen
    Mietvertrag unterschrieben haben, der auch eine Hausordnung beinhaltet, an die sich
    diese Mieter halten. Mietvertrag und Hausordnung sind extrem umfangreich.

    Braucht dann eine Neumieterin (ca. 1/2 Jahr, Dachgeschoß), die nicht mal einen
    schriftlichen Mietvertrag erhielt und natürlich keine Hausordnung bekommen hat,
    sich nicht an Ruhezeiten usw. halten? Oder gibt es da eine gesetzliche Regelung?

    Hintergrund: die neue Dachgeschoss-Mieterin ist die Tochter von der Fillialleiterin
    unseres Vermieters.Vitam B. Mehr braucht man nicht dazu sagen.

    Und die Neu-Mieterin meint, sie hat quasi dadurch Narrenfreiheit im Hause. Braucht
    sich weder um Reinigung des Treppenhauses oder Mülltonnen vielleicht mal an die Straße
    bringen, usw zu kümmern. Vor allem was Ruhestörungen betrifft, ist das schlimm.
    Nachtruhe dahin. Da sie ja auch Schicht arbeitet rund um die Uhr, muss man wohl damit
    leben als Rentner.

    Ruhezeit 13-15 Uhr, die bei uns sogar in der Hausordnung steht, gilt für diese 19jährige nicht.
    Im Gegenteil, da wird noch extra Lärm gemacht. Und das in einem Altbau, der keine
    Trittschalldämmung hat und der Vermieter es teilweise mitkriegen müsste, aber schweigt.
    Er duldet das alles, da er ja nicht mit seiner Chefin nicht anecken will und er deshalb leicht
    unter Druck geraten könnte. Zu unserem Leidwesen.
    Und wenn ich den Vermieter auf dieses nervige Geknarre des Laminat-Bodens (über 2 Etagen hörbar in der ganzen Wohnung!), Getrampel (vom Dachgeschoß und im Treppenhaus-Holzdielen) und Haustüren-Zugeschlage anspreche, kommt nur eine dumme und genervte Antwort: Müsst ihr halt Ohrenstöpsel reinmachen oder Ausziehen bzw ins Altersheim wegen Hellhörigkeit. Und die Chefins-Tochter macht gewohnt weiter. Sie weiss um die Rückendeckung ihres Liebling-Vermieter.

    Entschuldigen Sie den langen Eingangstext. Meine Grundsatzfrage ist nur:
    wenn eine Partei im Hause eine Hausordnung hat, gilt die dann wirklich nur für die Partei,
    oder auch für den Inhaber eines mündlichen Mietvertrages mit? Bitte helfen Sie uns. Vielen
    Dank im voraus!

    PS: unseren Vermieter brauchen wir damit nicht mehr zu belämmern. Nur seine Arbeitsstelle ist wichtig!

    • Mietrecht.org
      16.10.2022 - 09:16 Antworten

      Hallo Christian,

      leider kann es zu unterschiedlichen Vereinbarungen der einzelnen Mieter kommen. Das kann auch Pflichten wie Winterdienst und Gartenpflege betreffen. Ohne Vereinbarung (bzw. ohne diese zu kennen) kann Ihre Hausordnung nicht für eine anderen Mieter gelten.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Frank B.
    23.10.2023 - 13:38 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    meine Nachbarn wurden bereits letztes Jahr dafür ermahnt, das sie keine Schuhe in den Hausflur zu stellen haben und dieses haben sie dann eingestellt.

    Jetzt, da das Wetter wieder schlechter wird, werden von den gleichen Nachbarn mal wieder Schuhe in den Hausflur gestellt (nicht in deren Türeingang zum Abtropfen etc).

    Hausverwaltung, Eigentümer wurden bereits darüber schriftlich Informiert, doch es ändert sich nichts. Was kann ich machen?

    Beste Grüße

    Frank

    • Mietrecht.org
      26.10.2023 - 21:26 Antworten

      Hallo Frank,

      Sie können ur dranbleiben und regelmäßig an die Einhaltung der Hausordnung erinnern. Alles weitere siehe oben.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

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