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Mitteilung an Vermieter bei Todesfall – Ratgeber und Vorlage

Verstirbt ein Mieter sollten die Angehörigen den Vermieter zeitnah von dem Todesfall in Kenntnis setzen. Als Hinterbliebene haben Ehepartner, Haushaltsangehörige und Erben besondere Rechte, die von einen Eintrittsrecht in den Mietvertrag bis hin zu einem Sonderkündigungsrecht reichen. Dabei sind besondere Ausschlussfristen zu beachten, weshalb sich empfiehlt diese Rechte bereits im Rahmen der Mitteilung an den Vermieter über den Todesfall geltend zu machen. Besondere Formvorschriften sind nicht zu beachten.

Der nachfolgende Artikel gibt den Hinterbliebenen und Angehörigen einen kurzen Überblick an die Hand, welche Rechte bis wann geltend zu machen sind. Außerdem bekommen Sie hier eine Vorlage für eine Mitteilung an den Vermieter bei Todesfall.

Hier ein sehr hilfreicher Beitrag: Mietvertrag nach Todesfall – Die 22 häufigsten Fragen zum Mietverhältnis

I. Alle Rechte und Ausschlussfristen für Angehörige nach Tod des Mieters

Mit dem Tod des Mieters stellt sich sofort die Frage, was mit dem Mietvertrag geschieht. Die Antwort ist: Nichts. Der Mietvertrag bleibt bestehen und endet nicht einfach (Mietvertragsende bei Tod – Wann endet ein Mietverhältnis im Todesfall?).

Es bestehen folgende Rechte und Ausschlussfristen für deren Ausübung:

Mitmieter: Vertragsfortführung

Mitmieter, die sich mit dem Verstorbenen den Haushalt teilten, führen den Mietvertrag nach dem Tod des Mitmieters automatisch mit dem Vermieter fort nach § 563 a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Es gibt kein besonderes Kündigungsrecht wegen dem Todesfall.

Ausschlussfrist: Keine.

Ehepartner, Kinder, Haushalts- und Familienangehörige: Eintrittsrecht

Ehepartner, Kinder, Haushalts- und Familienangehörige haben nach § 563 BGB ein Eintrittsrecht für den Mietvertrag, wenn der Mietvertrag nicht bereits mit einem Mitmieter fortgesetzt wird. Mit dem Tod des Mieters tritt vorrangig und allein der im Haushalt lebende Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner ein, nach § 563 a BGB (Änderung des Mietvertrages bei Tod des Ehepartners?). Nur dann, wenn dieser  Eintritt nicht erfolgt, treten im Haushalt lebende Kinder oder Familienangehörige oder andere Haushaltsangehörige in den Mietvertrag ein. Der Eintritt in den Mietvertrag erfolgt automatisch, wenn man als Berechtigter nicht innerhalb eines Monats dem Eintritt in den Mietvertrag widerspricht. Es gibt kein besonderes Kündigungsrecht wegen dem Todesfall.

Ausschlussfrist: Eintrittsberechtigte haben 1 Monat Zeit, um den Eintritt in den Mietvertrag abzulehnen.

Erben: Vertragsfortführung und Kündigungsrecht

Die Erben treten nach dem Todesfall gemäß § 564 i.V.m. § 1922 BGB in den Mietvertrag ein und führen das Mietverhältnis fort, wenn niemand nach §§ 563a BGB den Mietvertrag fortführt oder nach § 563 BGB in den Mietvertrag eintritt. Der Vertragsfortführung können die Erben auch nicht widersprechen. Allerdings haben Sie ein Sonderkündigungsrecht nach § 564 BGB und können das Mietverhältnis innerhalb eines Monats außerordentlich mit der gesetzlichen Frist kündigen. Die Monatsfrist beginnt, sobald der Erbe vom Tod des Mieters und davon Kenntnis erlangt hat, dass ein Eintritt in das Mietverhältnis oder dessen Fortsetzung nicht erfolgt. Für die Kündigung gilt eine dreimonatige Kündigungsfrist nach § 573 d BGB.

Ausschlussfrist: Erben haben 1 Monat Zeit, um eine Kündigung auszusprechen.

II. Vorlage: Mitteilung an Vermieter bei Todesfall

Ist der Vermieter nun über den Todesfall des Mieters zu unterrichten, kommt es für die Formulierung ganz darauf an, wer die Mitteilung schreibt. Der Inhalt der Mitteilung an den Vermieter bei einem Todesfall ist also nicht immer gleich, da die unterschiedlichen Beteiligten, wie z.B. Mitmieter, Ehepartner, Haushaltsangehörige oder Erben verschiedene Rechte haben (vgl. oben).

Aus diesem Grund bekommen Sie hier drei Varianten für die  Mitteilung an den Vermieter bei Todesfall.

1. Vorlage für Mitmieter und Ehepartner die Mitmieter sind

Für den Fall, dass der/die Mitmieterin  oder der Ehepartner, der Mitmieter ist, den Vermieter über den Tod des Mieters informieren will, kann das z.B.  wie folgt formuliert werden:

Anmerkung: Die Vorlage ist von dem Mieter auf den jeweiligen Einzelfall anzupassen: Dazu sind die maßgeblichen Sachverhaltsangeben, wie z.B. der Name des/der Verstorbenen,  Todestag und die Angaben der betroffenen Wohnung  in die Platzhalter einzufügen. Hinweise und Ausfüllhilfen finden Sie in Klammern.

__________  (Absender: Anschrift des Mitmieters / Ehepartners)

__________  (Ort, Datum)

An

____________________

____________________

(Anschrift des Vermieters) 

Betreff: Tod des Mieters Herrn/ Frau ___________________ der Mietwohnung in __________________________ (genaue Angaben zum Ort der Wohnung, ggf. mit Stockwerk usw.) 

Sehr geehrter Herr / Frau ________________ (Vermieter)

hiermit teile ich Ihnen mit, dass mein/e Ehemann/Ehefrau/Mitmieter/Mitmieterin Herr/Frau ______________________(Vorname/Name) leider am ______________ (Todestag) verstorben ist.

Als Mitmieter bestätige ich Ihnen hiermit, dass ich den Mietvertrag nun allein fortführe.  ( —Dies ist nur deklaratorisch, denn als Mitmieter tritt man automatisch in den Mietvertrag ein; ein Wahlrecht besteht nicht — )

Mit freundlichen Grüßen,

 (Unterschrift des Ehemann/Ehefrau/Mitmieter/Mitmieterin)

2. Vorlage für Ehepartner, Kinder, Haushalts- und Familienangehörige

Für den Fall, dass der Ehepartner, die Kinder, Haushalts- oder Familienangehörige die  keine Mitmieter sind, dem Vermieter den Tod des Mieters mitteilen wollen, kann das z.B.  wie folgt formuliert werden:

Anmerkung: Die Vorlage ist auf den jeweiligen Einzelfall anzupassen: Dazu sind die maßgeblichen Sachverhaltsangeben, wie z.B. der Name des/der Verstorbenen,  Todestag und die Angaben der betroffenen Wohnung  in die Platzhalter einzufügen. Hinweise und Ausfüllhilfen finden Sie in Klammern.

Wichtig ist insbesondere, dass hier ausdrücklich eine Erklärung erfolgen sollte, dass der Mietvertrag nicht fortgeführt werden soll, wenn ein Mietvertragseintritt nicht gewünscht ist!

__________  (Absender: Anschrift des Ehepartners, der Kinder, der Haushalts- oder Familienangehörige

__________  (Ort, Datum)

An

____________________

____________________

(Anschrift des Vermieters)

Betreff: Tod des Mieters Herrn/ Frau ___________________ der Mietwohnung in __________________________ (genaue Angaben zum Ort der Wohnung, ggf. mit Stockwerk usw.)

Sehr geehrter Herr / Frau ________________ (Vermieter)

hiermit teilen wir/ich Ihnen mit, dass unser/mein/e Ehemann/Ehefrau/Vater/Mutter (etc.) Herr/Frau ______________________(Vorname/Name) leider am ______________ (Todestag) verstorben ist.

Als Ehepartner/ Kind/er (Haushalts-/Familienangehörige/r) bestätige/n wir/ ich Ihnen hiermit, dass wir/ich den Mietvertrag nun zusammen/allein durch Eintritt gemäß § 563 BGB mit Ihnen fortführe/n. 

(ODER: „Als Ehepartner/ Kind/er (Haushalts-/Familienangehörige/r) erkläre/n wir/ich hiermit ausdrücklich, dass wir/ich nicht in den Mietvertrag nach § 563 BGB eintreten wollen/will.“)

Mit freundlichen Grüßen,

(Unterschrift des Ehepartners, der Kinder, der Haushalts- oder Familienangehörigen)

3. Vorlage für Erben

Für den Fall, dass die Erben den Vermieter über den Tod des Mieters informieren wollen, kann das z.B.  wie folgt formuliert werden:

Anmerkung: Die Vorlage ist auf den jeweiligen Einzelfall anzupassen: Dazu sind die maßgeblichen Sachverhaltsangeben, wie z.B. der Name des/der Verstorbenen,  Todestag und die Angaben der betroffenen Wohnung  in die Platzhalter einzufügen. Weitere Hinweise und Ausfüllhilfen finden Sie in Klammern.

__________  (Absender: Anschrift des/der Erben)

__________  (Ort, Datum)

An

____________________

____________________

(Anschrift des Vermieters) 

Betreff: Tod des Mieters Herrn/ Frau ___________________ der Mietwohnung in __________________________ (genaue Angaben zum Ort der Wohnung, ggf. mit Stockwerk usw.)

Sehr geehrter Herr / Frau ________________ (Vermieter 

hiermit teilen wir/ich Ihnen mit, dass unser/mein/e Vater/Mutter (oder anderer Verwandtschaftsgrad) Herr/Frau ______________________(Vorname/Name) leider am ______________ (Todestag) verstorben ist.

Als Erbe/n bestätige/n wir/ ich Ihnen hiermit, dass wir/ich den Mietvertrag nun zusammen/allein fortführe/n.

( — Dies ist hier rein deklaratorisch, denn als Erbe tritt man automatisch in den Mietvertrag ein, wenn weder Mitmieter noch Haushaltsangehörige den Vertrag fortführen bzw. in diesem eintreten ein Wahlrecht besteht nicht; etwas anderes gilt nur bei der Erbausschlagung. Dann können Sie formulieren:  „Wir/Ich teile/n Ihnen hiermit mit, dass wir/ich die Erbschaft ausschlage/n. Der Mietvertrag wird nicht mit uns/mir  fortgesetzt.“

(Achtung: Erben haben ein außerordentliches Kündigungsrecht innerhalb des ersten Monats nach dem  Todesfall. Wenn Sie dieses ausüben wollen, können Sie hinzufügen:

„Als Erbe/n mache/n wir/ich von unserem/meinem außerordentlichen Kündigungsrecht gemäß § 564 BGB Gebrauch. Wir/ich erkläre/n hiermit ausdrücklich, dass die Kündigung des Mietvertrags zum nächstmöglichen Kündigungstermin, den ________________ (Kündigungstermin — 3 Monate Kündigungsfrist).“)

Mit freundlichen Grüßen,

(Unterschrift der/s Erben) 

(Hinweis: Bei Erbengemeinschaften ist es wichtig darauf zu achten, dass empfangsbedürftige Erklärungen nur von allen Erben gemeinsam abgegeben werden können. Daher müssen hier alle Erben unterschreiben oder an einen Erben ein Vollmacht zur Kündigung ausstellen, die dieser dann dem, Kündigungsschreiben im Original beilegt!) 

III. Fazit und Zusammenfassung

Die Mitteilung an den Vermieter bei einem Todesfall, sollte so früh wie möglich erfolgen, damit der Vermieter sich auf eventuell anstehende Rechtsveränderungen einstellen kann. Eine bestimmte Form ist nicht zu beachten, allerdings sollten Ehepartner, Kinder, Verwandte, Haushaltsangehörige und Erben Ihre Ausschlussfristen bezüglich Eintritts- und Kündigungsrecht beim Mietvertrag beachten. Ist ein Eintritt z.B. nicht gewünscht oder soll der Mietvertrag gekündigt werden, ist dies gegenüber dem Vermieter ausdrücklich zu erklären — bestenfalls bereits in der Mitteilung an den Vermieter bei Todesfall.

2 Antworten auf "Mitteilung an Vermieter bei Todesfall – Ratgeber und Vorlage"

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