Wollen Mieter eine rechtzeitige Zahlung der Miete absichern, hilft es entweder einen Dauerauftrag für eine Banküberweisung einzurichten oder sich im Kalender die Stichtage für die pünktliche Miete zu vermerken. Klug ist beides, denn geht die Miete zu spät bei dem Vermieter ein, reagieren nicht wenige Vermieter mit Abmahnung und Kündigung. Fragt sich nur noch welcher Tag für einen Überweisungsauftrag eingerichtet werden soll: Muss die Miete am ersten eines Monats überwiesen werden, damit sie am dritten auf dem Konto des Vermieters ist oder reicht die Überweisung am dritten jeden Monats? Was ist, wenn die Bank am Stichtag zu hat?
Erfahren Sie hier, wann die Miete pünktlich gezahlt und wann sie verspätet ist. Der nachfolgende Artikel zeigt Mietern was genau gilt und an welchen Stichtagen die Miete im Jahr 2020 noch pünktlich ist und wann nicht.
Inhalt: Pünktlich Miete zahlen in 2020 – Tabelle für Mieter
I. Wann ist die Miete pünktlich gezahlt?
II. So richten Sie den Überweisungsauftrag für die rechtzeitige Miete ein
I. Wann ist die Miete pünktlich gezahlt?
Was bei der Regelung „spätestens zum dritten Werktag“ als Werktag gilt, ist durch die Rechtsprechung geklärt. Anders als bei den Kündigungsfristen, zählen Samstage bei der Zählung der Werktage hier nicht mit. Für die pünktliche Miete kommt es nur auf die Werktage von Montag bis Freitag an. Der Bundesgerichtshof erklärte den Unterschied damit, dass es bei der Mietzahlung für die Zählung der Werktage, nämlich nicht unerheblich auf die Bankarbeitstage ankommt und da Samstage eben keine Bankarbeitstage sind, muss der Samstag nicht mitgezählt werden (BGH, Urteile v. 13.7.2010, Az.: VIII ZR 129/09 und VIII ZR 291/09).Sonntage und Feiertage sind ohnehin keine Werktage und so bleiben nur Montag bis Freitag für die Berechnung des dritten Werktages.
Mietzahlungen sind damit nach dem Gesetz als Vorauszahlung vorgesehen und müssen daher immer zum Anfang der Mietzeit gezahlt werden, damit sie als pünktlich gelten!
Außerdem kommt es ausdrücklich auf die Zahlung durch den Mieter an und nicht auf den Erhalt des Geldes (dazu im Folgenden mehr).
II. So richten Sie den Überweisungsauftrag für die rechtzeitige Miete ein
Das bedeutet, auch wenn die Miete nach dem Stichtag auf dem Konto des Vermieters gebucht wird, gilt sie trotzdem als pünktlich. Allerdings gibt es eine Voraussetzung und das ist die Kontodeckung beim Mieter: Gibt der Mieter nämlich eine Überweisung in Auftrag, obwohl sein Konto nicht gedeckt ist, reicht allein der Überweisungsauftrag nicht damit die Rechtzeitigkeit der Mietzahlung angenommen werden kann. Die Buchung beim Vermieter ist dann zu spät und die nicht pünktlich.
Mieter sind also grundsätzlich auf der sicheren Seite, wenn sie für ihren Dauerauftrag die Miete am 3´. eines jeden Monats überweisen lassen.
Wichtig:
Vermieter können vom Mieter nicht verlangen, dass der Zahlungseingang bei der Überweisung bis zum dritten Werktag erfolgt sein muss!
Eine entsprechende Vereinbarung im Formularmietvertrag, nach der es für die Rechtzeitigkeit der Miete, auf den Zahlungseingang beim Vermieter ankommt, ist unwirksam (BGH, Urteil vom 5. Oktober 2016, Az.: VIII ZR 222/15). Der Mieter wird nämlich bei einer solche Klausel unangemessen benachteiligt, da ihm das Risiko von Zahlungsverzögerungen im Überweisungsverkehr auferlegt wird. Nach dem Gesetz (§ 556 b Abs. 1 BGB) trägt das aber der Vermieter, denn für eine rechtzeitige Zahlung reicht es aus, dass der Mieter die Überweisung in Auftrag gibt und sein Konto ausreichend gedeckt ist. Dreht man das um und stellt auf den Zahlungseingang ab, kann es dazu kommen, dass der Mieter z.B. wegen einer verspäteten Zahlung der Miete eine Abmahnung oder Kündigung erhält, obwohl die Verspätung durch die Bank verursacht wurde. Das geht nach Ansicht des BGH nicht (vgl. BGH, Urteil vom 5. Oktober 2016, Az.: VIII ZR 222/15).
III. Stichtage für die pünktliche Miete in 2020 als Tabelle
Damit Mieter im Jahr 2020 nicht mehr viel rechnen müssen, haben wir für alle Mietverträge mit Monatsmiete, den maßgeblichen Stichtag berechnet. Das ist die Übersicht für den monatlichen dritten Werktag, bis zu dem die Miete im Jahr 2020 gezahlt oder der Überweisungsauftrag aufgegeben sein muss:
Mietzahlung für… | bis zum 3. Werktag, den … |
Januar 2020 | 06.01.2020 |
Februar 2020 | 05.02.2020 |
März 2020 | 04.03.2020 |
April 2020 | 03.04.2020 |
Mai 2020 | 06.05.2020 |
Juni 2020 | 04.06.2020 |
Juli 2020 | 03.07.2020 |
August 2020 | 05.08.2020 |
September 2020 | 03.09.2020 |
Oktober 2020 | 05.10.2020 |
November 2020 | 04.11.2020 |
Dezember 2020 | 03.12.2020 |
IV. Fazit
Insgesamt genügt es also für Mieter auch im Jahr 2020, wenn Sie ihre Miete bis zum dritten Werktag zahlen. Wird die Miete überwiesen reicht der Überweisungsauftrag am dritten Werktag, wenn das Konto gedeckt ist.
30.04.2020 - 19:33
Kleine Korrektur für die Stichtage:
Es muss heißen: November 2020 04.11.2020 anstatt 04.10.2020
04.05.2020 - 09:06
Hallo Bernd,
danke für die Korrektur. Ich habe das Datum entsprechend angepasst.
Viele Grüße
Dennis Hundt
06.04.2021 - 09:20
Gibt es diese tolle Tabelle “Stichtage für die pünktliche Miete in 2020 als Tabelle” auch für 2021 ?
06.04.2021 - 10:47
Hallo Rudi,
leider noch nicht.
Viele Grüße
Dennis Hundt