Selbst musizieren in der eigenen Wohnung ist nicht verboten. Ob Anfänger oder Berufsmusiker —Musizieren in der Mietwohnung ist immer erlaubt und darf nicht verboten werden. Für den Nachbarn ist aber meist die Art des Instruments der Knackpunkt: Klavier geht ja noch, Flöte auch, aber Schlagzeug! Das Schlagzeug ist wohl eines der lautesten Musikinstrumente, die sich der Nachbar der anliegenden Mietwohnung anschaffen kann und so stellt sich die Frage, was kann man dagegen tun? Wie lange darf der Nachbar auf seinem Schlagzeug spielen? Wieviel Schlagzeug-Krach muss man als Nachbar dulden und welche rechtlichen Möglichkeiten haben Nachbarn?
Der nachfolgende Artikel zeigt, wieviel Spielzeit am Schlagzeug erlaubt ist und was man als Nachbar tun kann, wenn das Schlagzeugspiel zur Lärmbelästigung wird.
Inhalt: Schlagzeug in Mietwohnung – Was müssen Mieter wissen?
I. Musizieren in der Mietwohnung
II. Ab wann ist Schlagzeug spielen eine Lärmbelästigung?
III. Was kann man als Nachbar tun wenn das Schlagzeug zur Lärmbelästigung wird?
IV. Fazit und Zusammenfassung
I. Musizieren in der Mietwohnung
Musizieren in Zimmerlautstärke, ob mit Klavier, Flöte oder Schlagzeug ist immer erlaubt. Benutzen Musiker Schalldämmungen oder Kopfhörer kann man als Nachbar nichts dagegen unternehmen und ist auch regelmäßig wohl kaum gestört.
Anders ist es, wenn ein Instrument auch bei den Nachbarn noch zu hören ist und die Musik bzw. der Krach über Zimmerlaustärke geht. Dann gilt, dass der benachbarte Musiker dieses Instrument grds. während der Ruhezeiten, sowie an Sonn- und Feiertagen nicht spielen darf. Es ist absolute Ruhe zu halten. Laut Schlagzeug spielen darf man also an Sonntagen, Feiertagen und während der Ruhezeiten nicht. Allgemeine Informationen zum Thema lesen Sie hier: Musizieren in Mietwohnung – Was dürfen Mieter und was nicht?
Außerhalb der Ruhezeiten ist Schlagzeug spielen solange erlaubt, wie es nicht zu einer unzumutbaren Lärmbelästigung wird. Nachbarn haben also eine zumutbare Spielzeit für das Schlagzeug zu dulden— auch regelmäßig, denn das Musizieren in der Mietwohnung ist ein sozialadäquates Verhalten, dass von Vermietern und Nachbarn hinzunehmen ist.
II. Ab wann ist Schlagzeug spielen eine Lärmbelästigung?
Eine absolute Grenze gibt es hier nicht. Je nach Instrument und der Art der Bewohner des Mietshauses beurteilen Gerichte die Dauer einer zumutbaren Spielzeit eines Instruments ganz unterschiedlich. Manchmal sind feste Spielzeiten oder zumutbare Spieldauern auch im Mietvertrag oder der Hausordnung geregelt.
Ganz allgemein wird von den Gerichten meist ein tägliches Musizieren von 2 – 3 Stunden am Stück als zumutbar angesehen; so z.B. das Oberlandesgericht (OLG) Hamm, Entscheidung vom 10.11.1980, Az.: 15 W 122/80 und das Landgericht (LG) Frankfurt, Urteil vom 12. 10. 1989, Az.: 2/25 O 359/89).
Im Einzelfall, wie z.B. beim Schlagzeug kann das aber auch wesentlich kürzer sein (Bundesgerichtshofs (BGH), Beschluss vom 10.09.1998, Az.: V ZB 11/98). Begründet wird das vor allem damit, dass die beim Schlagzeugspiel bedingte Geräuschentwicklung, sehr impulsartig ist und überwiegend tiefe Frequenzen betrifft. Das Schlagzeugspiel ist keine seichte Musik, sondern stark rhythmisch. Deshalb ist die Lärmbelästigung der Nachbarn sehr ausgeprägt (vgl. dazu LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 17.09.1991, Az.: 13 S 5296/90).
Für das Schlagzeugspielen in der Mietwohnung hat daher z.B. das Landgericht Nürnberg-Fürth zur zumutbaren Spielzeit entscheiden, dass nicht zwischen 12:00 Uhr und 15.00 Uhr sowie nach 19 Uhr bzw. zwischen 22:00 Uhr und 8.00 Uhr gespielt werden darf; im Übrigen sind nur 45 Minuten Spielzeit am Stück im Sommer und 90 Minuten im Winter zumutbar (LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 17.09.1991, Az.: 13 S 5296/90). Das Landgericht Mainz erlaubt Schlagzeugspielen hingegen nur 2-mal wöchentlich zwischen 18 und 20 Uhr oder auch bis 20.30 Uhr für etwa 2 Stunden zu spielen(LG Mainz, Urteil vom 12.11.2002, Az.: 6 S 57/02).
III. Was kann man als Nachbar tun wenn das Schlagzeug zur Lärmbelästigung wird?
Geht das Schlagzeugspielen des Nachbarn zu weit und ist das Maß des zumutbaren überschritten, müssen die benachbarten Mieter das nicht dulden.
Der erste Schritt ist dann die Störung durch das Schlagzeugspiel in einem sog. Lärmprotokoll zu dokumentieren, damit man im Nachhinein die Unzumutbarkeit belegen kann.
Der zweite Schritt ist die Beschwerde bei dem Schlagzeug-spielenden Nachbarn und beim Vermieter. Letzterer ist dann in der Handlungspflicht und muss geeignete Maßnahmen ergreifen, um dem gestörten Nachbarn ein störungsfreies Wohnen zu ermöglichen. Kann er das nicht, hat man im Einzelfall ein außerordentliches Kündigungsrecht oder auch Schadensersatzansprüche. Mehr zu den rechtlichen Konsequenzen der Ruhestörung lesen Sie in: Ruhezeiten in der Mietwohnung? Was tun bei Ruhestörungen (z.B. Musik oder Partys)
Darüber hinaus hat man als Nachbar das Recht zur Mietminderung wegen Ruhestörung, wenn während der Ruhezeiten Schlagzeug gespielt wird; im Übrigen wegen Lärmbelästigung, wenn das Schlagzeugspiel außerhalb der Ruhezeiten z.B. wegen einer zu langen Spieldauer unzumutbar ist. Vorausgesetzt für die Mietminderung ist, dass das Spielen des Schlagzeugs den Nachbarn derart dauerhaft belastet, dass es zu einem sog. Mietmangel nach § 536 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) wird, der die Tauglichkeit der Wohnung zum vertragsgemäßen Gebrauch erheblich einschränkt ist. Das Landgericht Berlin hat einen Mietmangel durch Schlagzeugspielen des Nachbarn z.B. für den Fall anerkannt, dass in der Mittagszeit und abends nach 20 Uhr täglich mit dem Schlagzeug gespielt wird. Hier konnten die Nachbarn um 5 % die Miete mindern (LG Berlin, Urteil vom 15.03.2011, Az.: 65 S 59/10).
Wie man die Miete mindert und im Einzelfall die angemessene Höhe berechnet erklärt dieser Artikel: Mietminderung: Lärmbelästigung durch Nachbarn.
Im Übrigen kann man sich auch direkt an den Nachbarn wenden und die Unterlassung des Schlagzeugspielens verlangen, soweit es unzumutbar ist. Bei Mietshäusern mit mehreren Familien kann unter dem Gesichtspunkt der Besitzstörung ein Unterlassungsanspruch bzgl. nicht hinzunehmender Geräuschbeeinträchtigungen geltend gemacht werden (AG München, Urteil vom 23.05.2017, Az.: 283 C 1132/17).
IV. Fazit und Zusammenfassung
Nachbarn haben das Schlagzeug in der Mietwohnung eines anderen Hausbewohners zu dulden. Regelmäßige Spielzeiten sind ebenfalls zu dulden, solange die Dauer nicht zu lang ist. Bis zu eineinhalb Stunden täglich können erlaubt sein. Abends, Sonntags und Feiertags können Nachbarn auf die Einhaltung der Ruhezeiten bestehen.
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