Die Wohnung oder das Haus wurde modernisiert und nun will der Vermieter einen neuen Mietvertrag absschließen. Oder vielleicht soll der Vertrag geändert werden, um ihn dem neuen Mietrecht oder der aktuellen Rechtsprechung zu Schönheitsreparaturen und Co. anzupassen. Was der Vermieter auch für einen Grund angibt, das Verlangen ist immer das Gleiche: Der Vermieter will einen neuen Mietvertrag abschließen. Ob das sinnvoll ist, kommt immer auf den Einzelfall an. Mieter sind jedenfalls nicht verpflichtet, einer Änderung der mietvertraglichen Vereinbarungen zuzustimmen.
Lesen Sie im nachfolgenden Artikel, was Sie als Mieter tun können und vor allem tun sollten, wenn der Vermieter eine Änderung des Mietvertrages will. Hier bekommen Mieter Tipps für den Fall dass ihr Vermieter einen neuen Mietvertrag abschließen will.
Inhalt: Vermieter möchte neuen Mietvertrag abschließen
1. Tipp: Keine Eile: Kein Einseitiges Änderungsrecht beim Mietvertrag
2. Tipp: Grund für Änderungswunsch herausfinden: Entwurf schicken lassen
1. Tipp: Keine Eile: Kein Einseitiges Änderungsrecht beim Mietvertrag
Ein Mietvertrag muss nie unbedingt geändert werden —weder wegen eines Eigentümerwechsel noch wegen des Alter des Vertrages. Ein Vermieterwechsel z.B. setzt nach dem Gesetz keinen neuen Mietvertrag voraus Hier gilt der Grundsatz „Kauf bricht nicht Miete“ aus § 566 BGB. Der Mietvertrag bleibt gültig.
Lesen Sie hier mehr zu dem Thema: Neuen Mietvertrag bei Vermieterwechsel abschließen?
2. Tipp: Grund für Änderungswunsch herausfinden: Entwurf schicken lassen
Wenn Vermieter den Mietvertrag ändern wollen, dann hat das meist den Grund, dass sie etwas wollen, das nach dem Gesetz einer speziellen vertraglichen Vereinbarung bedarf die aber (noch) nicht vorliegt.
So z.B. wenn der Vermieter etwa nach einer Modernisierung damit verbundene neue Nebenkosten auf den Mieter umlegen will, die aber noch nicht bei der bestehenden Umlagevereinbarung enthalten sind. Ist das der Fall, bedarf es nach dem Gesetz einer sog. mietvertraglichen Öffnungs- bzw. Ergänzungsklausel, die eine Umlage neuer Nebenkosten zulässt. Der Mieter wird hinter diesem Grund dann gerne zu einem neuen Mietvertrag gedrängt, um zukünftig auch die neuen Nebenkosten abwälzen zu können.
Ein anderer, gern genannter, Grund ist die Anpassung des Vertrages an gesetzliche Regelungen. Das ist nicht notwendig, denn Klauseln, die nach neuer Rechtsprechung unwirksam sind, gelten dann „automatisch“ zu Gunsten des Mieters nicht (mehr). Mit einer „Anpassung“ lässt sich der Mieter dann nur Verpflichtungen auferlegen.
Letztlich ist auch die Miete selbst oder die Art der Nebenkostenumlage — Vorauszahlung oder Pauschale — ein beliebter Änderungsgegenstand. Lassen sich Mieter hier z.B. darauf an an Stelle der bisherigen Nebenkostenpauschale nun eine Nebenkostenvorauszahlung zu zahlen, müssen Sie damit rechnen zukünftig unter Umständen Nebenkostennachzahlungen zu leisten und steigende Nebenkosten in Kauf zu nehmen.
Mieter sollten versuchen diesen „wirklichen“ Grund herauszufinden und sich dafür den neuen Vertragsentwurf schicken lassen. Im besten Fall lassen Sie einen Anwalt den Vertrag prüfen und sich die Vor- und Nachteile zu dem bestehenden Vertrag erklären.
Lassen Sie sich auch nicht durch eine neue geringere Miete täuschen, meist wird dies in irgeneiner andern Weise im Vertrag kompensiert; wie z.B durch den Verlust besondere Nutzungs- oder Wohnrechte, eine Erweiterung der Kündigungsmöglichkeit o.ä.
Selbstverständlich gibt es auch Fälle in denen ein neuer Mietvertrag oder eine Änderung Sinn macht, wie z.B. bei einer Vertragsübernahme durch einen Nachmieter oder einen Mieterwechsel in einer WG. In diesen Fällen geht der Wunsch einen neuen Vertrag abzuschließen allerdings regelmäßig nicht von dem Vermieter sondern dem Mieter aus. Dazu können Sie hier weitere informationen nachlesen: Ratgeber: In Mietvertrag eintreten / Mietvertrag übernehmen
3. Tipp: Überlegungszeit nehmen und im Zweifel ablehnen
Nehmen Sie sich ausreichend Zeit zur Prüfung des Vertrages und um abzuwägen, ob ein neuer Vertrag für Sie als Mieter Sinn macht. Leider ist es oft ein Zeichen dafür, dass der Vermieter die Rechtsposition des Mieters verschlechtern will, wenn er auf einen neuen Mietvertrag drängt. Sind Sie sich nicht sicher, lehnen Sie im Zweifel besser ab. Der Vermieter kann Sie als Mieter nich köndigen, wenn Sie sich nicht mit einer Vertragsänderung einverstanden erklären.
4. Fazit
Wie bei allen Vertragsverhandlungen gilt auch gegenünber Ihrem Vermieter: Vorsicht ist besser als Nachsicht! Lassen Sie sich daher nicht dazu drängen, einen neuen Mietvertrag abzuschließen ohne die sich daraus ergebenden Konsequenzen zu kennen. Empfehlenswert ist meist immer die Änderung abzulehnen und scheuen Sie nicht einen Anwalt für Mietrecht zu fragen, der Ihnen eine professionelle Einschätzung geben kann.
25.08.2020 - 17:12
Mein Vermieter will zu Dezember 2020 den Mietvertrag ändern. Von normalen Mietvertrag zu Einen Mietvertrag mit Staffelmiete. Muss ich diesen zustimmen?
Mit freundlichen Gruß
H.C
26.08.2020 - 07:58
Hallo Carola,
Änderungen am Mietvertrag können nur mit Einwilligung des Mieters und Vermieters vorgenommen werden.
Viele Grüße
Dennis Hundt
14.10.2020 - 08:16
Hallo,
Mietverträge sind beiderseits abhanden gekommen und eine Änderung hat beim Mieter stattgefunden: Trennung und neue Lebensgefährtin ist eingezogen. Ich muss einen neuen Mietvertrag aufstellen. Datiere ich das Datum zurück oder das “heutige” Datum angeben?
Liebe Grüsse
14.10.2020 - 18:51
Hallo Khalida,
wenn Sie heute einen Vertrag abschließen, dann entsprechend mit dem Datum von heute.
Viele Grüße
Dennis Hundt
24.02.2021 - 10:33
Mein Vermieter hat das Haus seinen 2 Tõchtern ùberschrieben. Sie wohnen im Haus, in dem ich und 3 weitere Parteien zur Miete wohnen. Nun möchten die neuen Eigentümer uns einen neuen Mietvertrag geben. Die Miete soll um 20 Prozent erhöht werden, was OK ist. Wir sind nicht an der ortsüblichen Obergrenze. Allerdings sollen weitere Dinge verändert werden, Anteil Gartenbenutzung, den wir nie benùtzen, Nur die Tõchter, Gras mähen, ….
Ich mõchte keinen neuen Mietvertrag. Die Mieterhõhung akzeptiere ich, da es gesetzlich so geregelt ist. Kann ich nur einen Nachtrag mit der Mieterhõhung verrlangen? wie viel Zeit habe ich, zu entscheiden? Kann ich wegen Eigenbedarf gekùndigt werden? Ich wohne seit September 2017dort zur Miete.
Mfg H.S.
24.02.2021 - 18:06
Hallo Hanna,
Sie müssen keinen neuen Mietvertrag unterschreiben. Eine Mieterhöhung hat eine gesetzliche Form und auch hierfür ist kein neuer Mietvertrag nötig.
Viele Grüße
Dennis Hundt
17.09.2021 - 20:00
Hallo,
Meine Mitbewohnerin ist ausgezogen. Mein Vermieter hat den sogenannten „Aufhebungsvertag“ von ihr unterschieben und war einverstanden. Jetzt will er einen neuen Mietvertrag aufsetzen? Muss ich den zustimmen?
18.09.2021 - 14:18
Hallo Corina,
sofern nur ein Mieter entlassen wurde, besteht der aktuelle Vertrag fort und es gibt keinen Grund einen neuen Vertrag aufzusetzen. Ist der ganze Vertrag ausgehoben worden, benötigen Sie einen neuen Vertrag.
Viele Grüße
Dennis Hundt
12.04.2022 - 09:23
Das Haus, in dem ich als Mieter 18 Jahre wohne, wurde verkauft mit meinen Gartenmöbeln (Rasenmäher, Heckenschere, Spaten etc.)und meiner von mir gekauften Einbauküche.
Der neue Besitzer des Hauses sagt: Das gehört jetzt alles ihm.
Ich bin im Besitz aller Rechnungen.
Meine Frage: darf der Verkäufer des Hauses meine Geräte verkaufen
Herzl. Grüße
Rosemarie
13.04.2022 - 23:09
Hallo Rosemarie,
Ihre ehemaliger Eigentümer kann nicht Ihr Eigentum verkaufen. Belegen Sie anhand von Kaufnachweisen Ihr Eigentum an den Gegenständen.
Viele Grüße
Dennis Hundt
30.10.2020 - 16:26
In unserer Miete ist eine Garage einbegriffen! Heute bin ich vom Hausverwalter angesprochen worden ,ob ich unsere Garage abgeben würde , 50€ würde dann unsere Miete günstiger sein !
Jetzt muss aber unser alter Mietvertrag geändert werden weil die Garage aus dem alten Mietvertrag genommen werden muss !
Ich brauche unsere Garage nicht mehr und habe mündlich zugesgat ,aber nur bei einer Mietänderungsvertag das was die Garage heute kostet, herausgenommen wird !
Wer kann den meinen neuen Mietvertag wegen Clausel prüfen ?
mfg. Regine Schöniger
01.11.2020 - 12:06
Hallo Regine,
lassen Sie den alten Mietvertrag unverändert und nehmen Sie die Garage per Nachtrag aus dem Mietvertrag.
Viele Grüße
Dennis Hundt
26.01.2021 - 17:31
Ich bewohne seit ca 20 Jahren eine Wohnung mit Pauschalmiete inclusive Nebenkosten ohne Mietvertrag . Nun hat der Hausbesitzer gewechselt und möchte einen Mietvertrag machen und hat im Entwurf 40% mehr Miete zzgl. einer Nebenkosten Vorauszahlung genannt.
Muss ich darauf eingehen ? Welche Möglichkeiten habe ich zu widersprechen.
26.01.2021 - 20:54
Hallo Irene,
Sie sind nicht gezwungen Ihren bestehenden Mietvertrag zu verändern.
Viele Grüße
Dennis Hundt
12.02.2021 - 09:16
Uns wurde telefonisch mitgeteilt, dass der Vermieter einen neuen Vertrag aufsetzen will, da wir alle (WG) nur über eine Erweiterung im Mietvertrag eingetragen sind. Es hieß, dass sich ansonsten nichts ändern wird. Als wir zum Termin erschienen, war auf einmal eine Mieterhöhung von 20% (erlaubt sind max.15% in München) und die Änderung zu einer Staffelmiete im neuen Vertrag enthalten. Auf die Frage warum die Miete erhöht wird, wurden uns keine relevanten Gründe genannt. Uns wurden sofort, nachdem wir schnell durch den Vertrag gegangen sind, Stifte vor die Nase gelegt und wir wurden aufgefordert, dass wir nun alle unterschreiben. Uns wurde weder Bedenkzeit eingeräumt, noch erhielten wir genaue Aussagen zur Mieterhöhung. Da wir uns in einer Zwangssituation befanden, haben wir letztendlich unterschrieben (was natürlich nicht klug war, aber der Situation geschuldet). Gibt es irgendeine Möglichkeit dies noch anzufechten bzw. dagegen vorzugehen?
04.07.2021 - 05:55
Dietmar
04.07.2021
Seit 34 Jahren wohnte ich bis Mai 2021 mit meinem Vermieter zusammen in einem Zweifamilienhaus.
Die Miete beträgt derzeit 430 Euro warm für 75 qm , Wasser 63 Euro monatl. und 12,80 Euro für Müll.
Nach dem Tod meines Vermieters hat dessen Enkel das Haus übernommen, er will offenbar einen neuen Mietvertrag oder eine Zusatzvereinbarung zum alten Mietvertrag abschließen.
Ich habe das abgelehnt und nicht gefragt, was er neu vereinbaren will.
War das richtig ? und welche Konplikationen können da kommen ?
Einen KFZ-Stellplatz hat er mir schon weggenommen, für die neuen Mieter, die jetzt in der Wohnung desalten Vermieters eingezogen sind.
09.07.2021 - 13:09
Hallo Dietmar,
ein neuer Vertrag bringt in der Regel nur Nachteile für den Mieter mit sich. Sie haben also nicht verkehrt gemacht. Vielleicht besprechen Sie mit dem Vermieter, was dieser genau neu vereinbaren möchte.
Viele Grüße
Dennis Hundt
04.12.2021 - 21:07
Mein Lebensgefährte ist vor drei Jahren verstorben und das Haus, in dem ich eine dreiraumwohnung bewohne, wurde vom Nachlassgericht verkauft, da kein Testament vorhanden war…jetzt will der neue Besitzer einen neuen Mietvertrag abschließen und eine kautionszahlung fordern…wie verhalte ich mich richtig?…das Haus gehörte meinem verstorbenen Lebensgefährten
05.12.2021 - 12:49
Hallo Ines,
zahlen Sie derzeit Miete? Gibt es einen schriftlichen Vertrag?
Viele Grüße
Dennis Hundt
29.01.2022 - 16:35
Wir wohnen seid 15 Jahren in einem Haus wo wir im Mietvertrag geregelt haben nur die Kaltmiete an Vermieter und Nebenkosten tragen wir selbst.
Nun möchte der Vermieter Grundsteuer und Brandversicherung von uns,müssen wir die zahlen?
LG
29.01.2022 - 18:17
Hallo Gabi,
Grundsteuer und Versicherung gehören zu den umlegbaren Nebenkosten. Allerdings können Sie die Kosten als Mieter nicht selbst an die Versicherung und an die Gemeinde zahlen. Die Umlage ist als mit großer Wahrscheinlichkeit korrekt, sofern Sie dies im Mietvertrag vereinbart haben.
Viele Grüße
Dennis Hundt
29.01.2022 - 19:14
Erst mal Danke für die schnelle Antwort,im Mietvertrag steht nur die Kaltmiete und sonst gar nichts.
Deswegen stellt sich mir die Frage ob der Vermieter nach 15 Jahren mit den Forderungen
kommen kann?
30.01.2022 - 12:49
Hallo Gabi,
der Vermieter darf nur die Kosten umlegen, deren Umlage vereinbart wurde.
Viele Grüße
Dennis Hundt
26.06.2023 - 14:39
Meine Mitbewohnerin zieht Ende Juli aus, mein Vermieter möchte nun einen neuen Vertrag aufsetzen und verlangt über 50% mehr Miete. Ist dass zulässig? Beziehe zur Zeit nur Bürgergeld und befürchte dass dieser Vertrag vom Jobcenter nicht als verhältnismäßig eingestuft wird.
Danke im voraus
26.06.2023 - 16:05
Hallo Wiebke,
wenn Sie gemeinsame Mieter sind und ein Mieter den Vertrag verlassen soll, dann kann das auch mit einer Vertragsanpassung verbunden sein.
Viele Grüße
Dennis Hundt
12.02.2022 - 12:07
Wohne in einem WG Zimmer. Im Mietvertrag ist schriftlich bestätigt, das Strom, Wasser, Gas im Mietpreis enthalten sind Bisher zahle ich 300 Euro all inklusive. Bedingt durch steigende Energiepreise will der Vermieter jetzt den Mietvertrag ändern und für Strom, Wasser, Gas einen mon. zusätzlichen Abschlag kassieren.
Darf er das so einfach?
14.02.2022 - 07:56
Hallo Markus,
haben Sie eine Nebenkostenpauschale vereinbart? Dann ist der Artikel für Sie relevant: Nebenkostenpauschale: Ratgeber für Mieter und Vermieter
Viele Grüße
Dennis Hundt
21.02.2022 - 06:55
Guten Tag.
Wir haben zum ersten Mal unsere Nebenkostenabrechnung prüfen lassen und es wurde festgestellt das die Abfallkosten auf Personen abgerechnet wird und nicht auf die Quadratmeter der Wohnung. Laut des Prüfers steht uns immer noch eine Zahlung zu.
Jetzt hat der Sohn der Vermieterin uns benachrichtigt die Summe zu erstatten aber würde den Mietvertrag jetzt anpassen wollen.
Kann er das so einfach?
Zumal wir seit 2017 dort wohnen und eigentlich falsch abgerechnet wurde. Muss er die Kosten erstatten was bis dahin zu wenig ausbezahlt wurde?
21.02.2022 - 08:20
Hallo Tanja,
hier eine Hilfe: Widerspruchsfrist für die Nebenkostenabrechnung
Ansonsten kann der Mietvertrag nicht einseitig vom Vermieter geändert werden.
Viele Grüße
Dennis Hundt
17.10.2022 - 22:01
hallo guten tag,
wir leben seit 5 jahren in dieser wohnung. der Vertrag war nur für 2 Jahre. danach bekamen wir eine kündigung. aber wir haben den fall vom amtgericht gewonnen. nach 2 jahren vertrag haben wir bis jetzt keinen neuen vertrag bekommen. er erhöht die miete. er nimmt eine mieterhöhung, hat uns aber keinen neuen vertrag gegeben. Wir haben Vermieter gefragt, aber er hat nicht geantwortet und uns blockiert. Wir brauchen einen neuen Vertrag, um überall dort zu zeigen, wo wir ihn brauchen. Welche Rechte haben wir? sollte ich einschreiben und amtgericht kontaktieren.? bitte erklären?
mfg.
18.10.2022 - 08:20
Hallo S.Raza,
ein Mietvertrag kann auch mündlich abgeschlossen werden. Ggf. besteht der ursprüngliche Vertrag fort? Lassen Sie den Fall rechtlich prüfen.
Viele Grüße
Dennis Hundt
08.03.2022 - 16:15
Hallo, wohnen seid 19 Jahren im Mietverhältnis. Jetzt haben wir einen neuen Vermieter. Letzten Freitag kam sie mit neue Verträge. Kaltmiete 440,0€ erhöht auf 512,00€ dann Heizkosten extra 150,0€ und Pauschale 120,00€. Garage ist jetzt auch von 30,00 auf 40,00€ gestiegen. Gezahlt haben wir früher 740,00€ und jetzt möchte sie 792,00. Ist das rechtens und sie will morgen, also nach 4Tagen alles zum Abschluss bringen. Ich hab da so meine Bedenken.
08.03.2022 - 16:21
Hallo Nicolette,
der Abschluss eines neuen Vertrages ist nicht nötig und auch nicht empfehlenswert. Ihr alter Vertrag behält trotz neuem Eigentümer seine Gültigkeit.
Viele Grüße
Dennis Hundt
11.04.2022 - 21:57
Wir haben seit 2021 einen Mietvertrag mit unserem neuen Vermieter.
Jetzt verlangt er von uns, dass wir einen neuen Mietvertrag ab 01.05.2022 unterschreiben.
12.04.2022 - 07:55
Hallo Frau Kutsche,
aus Mietersicht gibt es i.d.R. keinen Grund einen neuen Vertrag abzuschließen.
Viele Grüße
Dennis Hundt
06.04.2022 - 03:52
Hallo, nach Auszug meiner ehemaligen Partnerin verlangt der Vermieter einen neuen Vertrag und Aufhebungsvertrag für den alten, im Gegensatz zum bisherigen mit Staffelmiete. Wir hatten beide den Vertrag vor fast 15 Jahren unterschrieben.
Der neue Vertrag ging mir nachweisbar erst am 16. zu, ist unterschrieben vom Vermieter am 3. und soll rückwirkend zum 1. gelten.Den Erhalt hatte ich schriftlich bestätigt und um etwas Geduld zum Prüfen gebeten. Wegen des bisher guten Verhältnisses und da die Erhöhung OK ist und besprochen war hatte ich auch bereits den neuen Betrag (Miete und Nebenkosten) bezahlt.
Nun setzt mich der Vermieter wegen der neuen Kaution in Verzug, lehnt Diskussionen ab und will in 3 Tagen den Vertrag zurück, es fällt das Wort “Eigenbedarf” als Drohung.
Rückwirkender Vertragsbeginn? Wie lange darf ich überlegen? Kaution vor Unterschrift? Der neue Vertrag erwähnt nirgends, dass ich seit fast 15 Jahren dort wohne?
Vorab danke!
06.04.2022 - 08:53
Hallo Leonardo,
der alte Vertrag hat weiterhin bestand. Sie könnten doch einfach mit dem alten Vertrag weiter leben. Soll hingegen eine Person aus dem Mietvertrag entlassen werden, brauchen Sie vermutlich die Hilfe des Vermieters. Sie können das nur einvernehmlich regeln. Andernfalls müssten beide Mieter kündigen.
Viele Grüße
Dennis Hundt
12.08.2023 - 15:28
Guten Tag,
wir sind eine Wohngemeinschaft aus 4 Studenten. Jedes Mal, dass eine Person auszieht und eine neue einzieht, müssen wir die Wohnung kündigen und wir kriegen einen neuen Vertrag vom Vermieter. Das Problem ist, dass der Vermieter bei den neuen Verträgen die Miete immer erhöht. In den letzten drei Jahren wurde die Miete schon drei Mal erhöht und er will jetzt wieder in Oktober eine Erhöhung vornehmen, obwohl die letzte im Januar dieses Jahres war. Sind wir verpflichtet dies zu akzeptieren oder können wir die Erhöhung irgendwie anfechten?
Liebe Grüße
15.08.2023 - 21:22
Hallo Obed,
ein Neuvertragsabschluss ist keine Mieterhöhung im rechtlichen Sinne.
Viele Grüße
Dennis Hundt
06.04.2022 - 15:28
Hallo Herr Hundt,
vielen Dank für Ihre Hilfe. Das Problem wird sein, dass die Ex-Freundin aus dem Vertrag raus will und der Vermieter eine Vertragsänderung ablehnt. Er will, dass ich einen Aufhebungsvertrag und einen Neuvertrag unterschreibe.
Verliere ich damit etwa die vermieterseitige, verlängerte Kündigungsfrist durch diese beiden Vertäge?
06.04.2022 - 17:36
Hallo Leonardo,
ja, die Kündigungsfrist verkürzt sich dann im Zweifel. Vereinbaren Sie doch eine verlängerte Frist für den Vermieter. Vielleicht ein Kompromiss, der zum Erfolg führt?
Viele Grüße
Dennis Hundt
09.05.2022 - 11:06
Hallo Mietrecht.org,
Bei mir hat der Besitzer meiner Mietwohnung gewechselt. Vorher hatte ich eine Miete von 250 Euro plus 138 Euro Betriebskosten. Der neue Vermieter hat mir nun einen neuen Mietvertrag vorgelegt mit einer Erhöhung von 370 Euro plus 150 Euro Betriebskosten. Das sind 67 Prozent mehr. Leider habe ich den neuen Mietvertrag aus Angst das ich meine Wohnung verliere bereits unterschrieben. Eine Kündigung des alten Mietvertrags habe ich nicht bekommen. Da ich z.Z. Harz 4 beziehe ist es mir nicht möglich eine so hohe Miete zu zahlen. Ich wohne seit 17 Jahren in der Wohnung und ich habe Angst mein Zuhause zu verlieren. Das belastet mich psychisch gerade sehr! Ich brauche dringend Hilfe denn ich bin hier komplett auf mich selbst gestellt. Ich habe weder eine Familie oder Freunde die mir helfen könnten und einen Umzug kann ich alleine nicht organisieren da ich eine Lungenkrankheit und kein Auto habe. Ich weiß nicht was ich jetzt machen soll. Ist der neu unterschriebene Mietvertrag überhaupt rechtsgültig ohne eine Kündigung des alten?
09.05.2022 - 14:21
Hallo Burkhardt,
danke für Ihren Beitrag. Den neuen Mietvertrag hätten sie natürlich nicht unterschreiben sollen. Hier eine Hilfe: https://www.mietrecht.org/mietvertrag/mietvertrag-14-tage-ruecktrittsrecht-ist-ein-mythos/
Ich würde Ihnen eine anwaltliche Beratung empfehlen.
Viele Grüße
Dennis Hundt
24.05.2022 - 22:38
Guten Abend Herr Hundt, ich bin Mieterin und habe nach 25 Jahren einen neuen Vermieter. Dieser will 20% Mieterhöhung. Dazu ist er auch berechtigt. Aber er will auch die alten Rolläden und die schöne Umgebung berechnen, für die ich doch schon seit 25 Jahren Miete bezahle. Ist das rechtens?
26.05.2022 - 07:06
Hallo Dorothea,
eine Mieterhöhung nach dem Mietspiegel definiert sich (auch) über Ausstattungsmerkmale. Das ist normal.
Viele Grüße
Dennis Hundt
24.06.2022 - 19:43
Guten Tag,
Von Juli 2017 bis Juli 2022 war ich in einen befristeten Vertrag. Der Vertrag wird verlängert,aber mir wurde ein neuer Vertrag gesendet wo ich jetzt um 30 Euro mehr Mietzins zahlen soll und der Vertrag wieder auf 5 Jahre befristet wird.Das ist für mich keine Vertragsverlängerung.
Oder was sagen sie dazu? Zudem soll ich wieder eine Servicegebühr zahlen.Und der Vertrag ist unter frei vereinbarten Hauptmietzins.
Möchte den Vertrag nicht Unterschreiben weil das für mich keine Vertragverlängerung ist,was könnte passieren,in 2 Wochen ausziehen muss.Danke im Vorraus für ihre Mühe
Mfg
26.06.2022 - 21:01
Hallo Helmut,
in einem Wohnraummietverhältnis ist dieses Vorgehen so m.E. nicht möglich. Mehr dazu lesen Sie in diesem Artikel: Befristeter Mietvertrag: Abschluss, Laufzeit, Verlängerung und Kündigung
Viele Grüße
Dennis Hundt
29.07.2022 - 18:17
Guten Tag,
zur Zeit Wohne ich für 650 Kalt und 400 Warm (sämtliche Nebenkosten, Strom,Oel,Wasser) pauschal. Durch die Erhöhung aller Kosten,möchte mein Vermieter nun den Strom separat mit Zähler abrechnen. Desweiteren mehr Geld pauschal für Oel , obwohl ich im Mietvertrag pauschal habe. Und noch eine Frage es ist Einliegerwohnung Keller, er dreht die Heizung aus und stellt std weise das Wasser kalt zum Energieeinsparen. Habe 2 Kinder und im Badebereich ist es auch bei aussen Temperaturen von 25 grad sehr kalt abends.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe und Antwort.
Mfg
01.08.2022 - 10:59
Hallo.
Wir haben, nach Absprache mit dem Vermieter, einen Wanddurchbruch gemacht und die Wohnung neben unserer bestehenden dazu genommen. Trotz den Worten des Vermieters, der meinte dass wir dafür nur einen Zusatz zum bestehenden Vertrag erhalten, sollen wir jetzt laut Verwaltung, einen neuen Mietvertrag unterschreiben.
Müssen wir dies tun oder können wir das ablehnen?
01.08.2022 - 14:42
Hallo Steve,
in meinen äugen gibt es drei Optionen:
1. Neuer Vertrag für beide Wohnungen
2. Nachtrag zu bestehenden Vertrag
3. Vertrag für die zusätzliche Wohnung.
Alles ist möglich und verhandelbar. Sofern sich keine anderen Nachteile für Sie ergeben, spricht nichts gegen Variante eins.
Viele Grüße
Dennis Hundt
13.09.2022 - 11:34
Hallo Herr Hund,
Innerhalb einer laufenden Räumungsklage stellt der Vermieter klar, das der Mieter die Wohnung lediglich auf Grund gesetzlicher Vorgaben nutzen darf. Der Räumungsklage wurde vom Mieter widersprochen.
Der Mieter meint der Mietvertrag gilt noch bis zum gerichtlichen Entscheid über die Räiumungsklage und es ist eine Miete, aber keine Nutzungsentschädigung zu zahlen. Ist das so?
In demselben Schreiben: Auf Grund der extrem gestiegenen Energiekosten kündige ich bereits jetzt eine Anhebung der von Ihnen zu zahlenden Nutzungsentschädigung ab dem xxxxxx um xxx auf dann xxx Euro an. Sollten Sie ab dem xxxxxx die Wohnung noch nutzen, haben Sie dann die erhöhte Nutzungsentschädigung zu zahlen. Der Mieter zahlt eine Bruttowarmmiete.
Für den Mieter hört sich das wie eine “Überholung” der Räumungsklage an. Eine Mieterhöhung nach Kündigung widerspricht sich.
Ist damit die Räumungskllage hinfällig, bzw könnte die Klage abgewiesen werden?
Vielen Dank im Vorraus
MfG
14.09.2022 - 17:16
Hallo Klaus-D,
das Vermietersicht ist nur die Barkaution (per Überweisung) das Wahre. In diesem Fall wird der Vermieter das Sparbuch freigeben müssen. Ggf. lässt es sich gegen eine Barkaution eintauschen.
Viele Grüße
Dennis Hundt
03.12.2022 - 18:08
Guten Abend,
mein Vermieter hat per Brief eine Mieterhöhung angekündigt, die evtl. aufgrund der Kappungsgrenze nicht rechtens ist. Um das zu prüfen, mache ich von der Überlegensfrist Gebrauch. In seinem Brief steht auch, er wolle einen neuen Mietvertrag aufsetzen. Gründe nennt er keine. Nun meine Frage: Muss ich der Aufsetzung eines neuen Vertrags innerhalb der Überlegensfrist widersprechen oder gilt hier eine andere, möglicherweise kürzere Frist?
Viele Grüße
Vanessa
05.12.2022 - 11:56
Hallo Vanessa,
es gibt id.R. keine Grundlage einen neuen Mietvertrag abzuschließen. Mieter profitieren Sie davon in der Regel nicht.
Viele Grüße
Dennis Hundt
21.12.2022 - 07:53
Guten Tag sehr geehrter Herr Hundt,
die gemieteten Räumlichkeiten wurden im Rahmen eines Besitzerwechsels an einen neuen Eigentümer verkauft letztes Jahr. Der alter Besitzer teilte mir mit, dass es eine Einigung gibt, liegt auch per Mail vor, dass der alte bestehende Mietvertrag von 1994 so übernommen werden sollte (Kauf bricht Miete nicht). Alles lief soweit gut weiter, bis der neue Besitzer nun einen Nachtrag zu Schönheits- und Kleinreparaturen reingereicht hat. Im alten Mietvertrag war eine Pauschale von damals 75 DM je Schadenfall vereinbart, nun möchte der Vermieter diese auf 150 Euro zzgl Mwst. erhöhen pro Einzelfall, jedoch max 8% der Jahreskaltmiete. Ist der neue Vermieter berechtigt, ohne jedoch bislang irgendwelche Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt zu haben, diese nachträgliche Änderung vorzunehmen?
Vielen Dank für eine freundliche Antwort, viele Grüße
21.12.2022 - 18:41
Hallo Kai,
die bestehenden Vereinbarungen können nicht einseitig geändert werden. Verstehen Sie es als Vorschlag, den der Mieter annehmen kann (aber nicht muss).
Viele Grüße
Dennis Hundt
13.01.2023 - 06:15
Hallo Herr Hundt,
Eine Frage habe ich aus “Vermietersicht”.
Ich wohne zur Zeit in einer Mietwohnung, die uns zum Kauf angeboten wurde. In Berlin gilt der Mietspiegel.
Aktuell habe ich laut Mietspiegel einen qm-Preis von 7,28€ für unsere Wohnung ermittelt. Dies alleine reicht nicht ganz, die anfallende Rate bei der Bank zu bezahlen. Man darf allerdings 10% drüber liegen, dann wären wir bei ca 8€ pro qm.
Wir haben auch jüngst Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt und durchführen lassen (ca 20000€). Diese könnten wahrscheinlich zu 8% auf den Mieter umgelegt werden (ca 133€/Monat) .
Wenn ich das ganze zusammenrechne, gehe ich ohne Profit aus der Sache raus, die Wohnung ist immernoch günstig im Berliner Vergleich.
Kann ich aber die Kosten so wie genannt Punkt für Punkt im Mietvertrag aufschlüsseln, um später bei Vermietung auf der sicheren Seite zu sein?
Wir müssen uns wahrscheinlich bald wegen Nachwuchs eine größere Wohnung suchen.
LG und vielen Dank
13.01.2023 - 14:16
Hallo Ali,
je detaillierter Sie die Mietberechnung darstellen, desto besser stehen Sie als Vermieter da, weil der Mieter die (hoffentlich rechtlich korrekte) Kalkulation nachvollziehen kann.
Viele Grüße
Dennis Hundt
03.02.2023 - 10:05
Sehr geehrter Herr Hundt,
ich habe auch eine Frage. Ich wohne seit 8 Jahren in meiner Mietwohnung. Jetzt will der Vermieter die Wohnung verkaufen. Nun habe ich gestern eine Mail von dem Vermieter bekommen, wo er mich auffordert, dass ich für die aktuelle Vermieterin (ist ein Familienangehöriger) jetzt einen neuen Mietvertrag mit mir abschließen will. Muss ich dem zustimmen?
vielen Dank mfg. Nicole M. Sanin
05.02.2023 - 18:35
Hallo Nicole,
der Verkauf ändert nichts am Mietvertrag. Der Käufer tritt in den bestehenden Vertrag ein.
Viele Grüße
Dennis Hundt
20.02.2023 - 09:20
Hallo, ich wohne seit 17 Jahren in einer Wohnung und hatte einen super simplen Mietvertrag, der weder von mir, noch von meiner Vermieterin mehr gefunden werden kann. Jetzt will die neue Hausverwaltung einen neuen Mietvertrag aufsetzen. Wenn ich einen neuen Mietvertrag aufsetze, verkürzt sich dann die Kündigungsfrist oder bezieht sich die Kündigungsfrist dann immer noch auf die 17 Jahre?
Vielen Dank für den Support!
LG
Nka
20.02.2023 - 10:58
Hallo Nika,
es gibt keinen Grund einen neuen Mietvertrag abzuschließen. Sollte das dennoch für Sie in Ordnung sein, sollten Sie einvernehmlich die Übernahme der “alten” Kündigungsfrist vereinbaren.
Viele Grüße
Dennis Hundt
20.02.2023 - 11:00
Das ist ein super Tip. Das mache ich so. Danke!
09.03.2023 - 14:25
Hallo Dennis,
Danke noch mal für den guten Tip. Ich habe jetzt noch eine andere Frage. Ich habe für meine 100qm Wohnung in Berlin viele Jahre nur 500 Euro warm, inclusive aller Nebenkosten bezahlt, weil ich quasi Houssitting mache. Meine Vermieterin und/oder ihr Sohn kommen in unregelmäßigen Abständen nach Berlin und sind dann in der Wohnung und ich wohne dann bei Freunden oder Familie in der Zeit. Vor drei Jahren wurde die Miete um 20% auf 600 Euro warm angehoben.
Jetzt möchte die neue Hausverwaltung einen neuen Mietvertrag machen und die Warmmiete bleibt bei 600 Euro und ich soll selbst einen Vertrag für die Stromversorgung abschließen. Sie sagen, dass die Stromkosten sich voraussichtlich auf 150 Euro belaufen werden. Da ich aber nie eine Stromrechnung gesehen habe, weiß ich nicht, ob das stimmt. Sollte sich die Stromrechnung auf 200 Euro belaufen, wäre das quasi eine Mieterhöhung um 25%. Und jetzt handhaben wir es so, wenn die Vermieterin die Wohnung selbst nutzt, dann zahle ich einfach die Miete in dem Monat nicht. Aber wenn ich Strom selbst zahle, dann muss ich ihr ja quasi eine Stromrechnung stellen, für die Zeit in der sie in der Wohnung war.
Aber die Frage ist, ist das so von der Erhöhung ok, oder kann ich da sagen, es ist mir jetzt zu viel? Vielen Dank für den Support. Liebe Grüße Nika
09.03.2023 - 15:46
Hallo Nika,
wenn Sie einen neuen Vertrag abschließen, dann ist die Mieterhöhung nicht auf 15% oder 20% begrenzt. Es ist ein Neuvertrag. Ihre Situation ist allerdings ohnehin sehr speziell.
Viele Grüße
Dennis Hundt
06.03.2023 - 22:29
Hallo, unser Vermieter möchte unserer WG einen neuen Vertrag geben, in dem wir nur noch einen Hauptmieter stellen, statt wir drei zusammen in der Wohngemeinschaft Hauptmieter. Keiner von uns möchte das Risiko übernehmen alleine Hauptmieter zu sein. Wir wissen, dass wir das nicht annehmen müssen, jedoch möchte wir einen neuen Nachmieter in den Vertrag aufnehmen. Unser Vermieter besteht darauf keinen Nachtrag zum Mietvertrag zu vereinbaren,sondern gleich einen neuen zu machen. Kann uns unser Vermieter so zum Unterschreiben des neuen Mietvertrages zwingen, wenn mir einen neuen Nachmieter haben möchten? Was wären unsere Möglichkeiten?
07.03.2023 - 07:28
Hallo Paul,
schwierig, Mieterwechsel können nur einvernehmlich mit dem Vermieter durchgeführt werden. Ich kann den Wunsch des Vermieters (ein Hauptmieter + Untermieter) zumindest nachvollziehen. Sie brauchen Sie gegenseitig und müssen einen Kompromiss finden.
Viele Grüße
Dennis Hundt
10.03.2023 - 15:01
Hallo Herr Hundt,
vielen Dank für Ihre Einschätzung! Danke für ihre Webseite!
Besten Grüße aus Freiburg!
Paul
09.03.2023 - 15:01
Die Erhöhung beträgt 25% bei 150 Stromkosten. Sorry. Bei 200 Euro wären es ja schon 33%
11.03.2023 - 14:16
Vielen Dank!
09.03.2023 - 16:09
Hallo, unser Vermieter möchte jetzt Nebenkosten geltend machen. Gartenpflege, Grundsteuer und Versicherung. Der Mieterverein hat dies als nicht rechtens erklärt. Jetzt hat er uns verklagt. Er versucht auch schon zum wiederholtem Mal den Mietvertrag zu ändern. Dem wollen wir auf gar keinen Fall zustimmen. Im Mietvertrag stehen detaillierte Nebenkosten, die wir selbstverständlich bezahlen. Von Grundsteuer, Gartenpflege und Versicherung steht nichts. Haben wir eine Chance die Gerichtsverhandlung zu gewinnen.
LG Monika
09.03.2023 - 16:15
Hallo Monika,
die Vereinbarungen im Mietvertrag sind grundsätzlich für beide Parteien bindend. Lassen Sie Ihre individuelle Situation bitte bei Bedarf rechtlich prüfen.
Viele Grüße
Dennis Hundt
09.04.2023 - 14:10
Hallo,
unser Vermieter erklärte fristgerecht eine geplante “Modernisierung: Anschluss an das Fernwärmenetz” und begründet diese u.a. mit einer veralteten Heizungsanlage und einer verbesserten Energieeffizienz.
Eine Änderung der Miete wird nicht erklärt.
Die mitgesendete Berechnung ist undurchsichtig legt nicht eindeutig die künftig zu erwartenden Kosten im Vergleich zum bisherigen Verbrauch dar.
Nun sendete er in diesem Zusammenhang ein Schreiben mit: Zustimmungserklärung und Nachtrag zum Mietvertrag.
—
“Hiermit bestätige ich die Umsetzung der Modernisierungsmaßnahme zum Anschluss an das Fernwärmenetz.
Die Änderung der Heizungsart auf Fernwärme führt zu einer Anpassung/Ergänzung des Mietvertrages in folgender Position:
§1 Überlassene Wohnung
(6) Zum Mitgebrauch sind folgende gemeinschaftliche Anlagen und Einrichtungen vorhanden:
– Fernwärmeversorgung (Anmerkung: bisher Zentralheizung)
– zentrale Warmwasserversorgung
– Anschluss an das Breitbandkabelnetz des privaten Netzbetreibers
Berechnungsgrundlage für Wärme- und Warmwasserkosten ab Umsetzung der Maßnahme bildet die … Str. 65-67. (Anmerkung: komplett neu)”
—
Nach allem was ich gelesen habe, bin ich als Mieter lediglich zur Duldung verpflichtet, da die Ankündigung fristgerecht erfolgte.
Die Duldung ergibt sich dabei zwangsläufig, da ein Zutritt zur Wohnung nicht erforderlich ist.
Der Vermieter scheint mir keinen Rechtsanspruch auf Zustimmung und eine damit verbundene Vertragsänderung zu haben.
Vielmehr habe ich den Verdacht, dass der Vermieter mit der Unterzeichnung dieses Schreibens künftig höhere Kosten als bisher geltend machen und als genehmigt argumentieren kann.
Sehe ich das richtig, dass der Vermieter diese Zustimmung/Vertragsänderung nicht verlangen kann?
09.04.2023 - 18:25
Hallo Matthias,
für eine Modernisierung bzw. für eine Modernisierungserhöhung ist keine Änderung des Mietvertrages notwendig. auf der anderen Seite sollten Sie überlegen, ob Ihnen tatsächlich Nachteile entstehen und Sie mit einer “Abwehrhaltung” vielleicht das Verhältnis belasten.
Viele Grüße
Dennis Hundt
29.06.2023 - 20:19
Hallo Herr Hundt,
wir leben in unserer Mietwohnung nun 11 Jahre. Nun hat der Sohn unseres Vermieters, das Haus mit unserer Wohnung vom Vater übernommen, wobei er eine Hypothek für das Haus abbezahlen muss. Der Sohn benötigt nun von der Bank einen Mietvertrag mit seinem Namen. Es wird im Mietvertrag alles beim Alten bleiben. Nun stellt sich uns nur die Frage, wie es mit unserer Kündigungfrist und Anrecht auf Modernisierung steht, wenn wir einen neuen Vertrag unterzeichnen.
29.06.2023 - 21:24
Hallo Robert,
der neue Eigentümer braucht keinen neuen Mietvertrag. Der neue Eigentümer tritt nahtlos in den bestehenden Mietertag ein. Mein Tipp: keinen neuen Vertrag abschließen.
Viele Grüße
Dennis Hundt
05.07.2023 - 18:38
Hallo Folgender Fall. Mieter lebt seit 16 Jahren drin und hatte im Jahr 2023 einen neuen Mietvertrag unterschieben mit dem Vermerkt das er seit 2007 dort wohnt und die Straßenreinigung und Schneeräumung übernimmt. Nun wurde das Haus verkauft und ihm soll wegen Eigenbedarf gekündigt werden. Ist es richtig, dass die Kündigungsfrist jetzt 3 Monate ist wegen dem neuen Mietvertrag?
19.08.2023 - 07:11
Der Vermieter meiner Mutter hat den Garten neu herrichten lassen. Nun erhöht er die Nebenkosten, weil mehmals jährlich ein Gärtner zur Pflege des Gartens bezahlt werden muss. Vorab besprochen wurde mit den Mietern nichts. Außerdem will er teilweise die Kosten der „Renovierung“ auf die Mieter abwälzen. Auch hierüber wurde vorher nicht gesprochen. Das ist doch nicht rechtens, oder?
19.08.2023 - 07:15
Hallo Dunja,
beim Thema Garten und insbesondere bei der Pflege und der Umlage der Pflegekosten hat der Vermieter freie Hand, muss aber wirtschaftlich handeln.
Instandhaltungen zahlt der Vermieter.
Viele Grüße
Dennis Hundt
30.08.2023 - 08:45
Guten Tag,
Folgender Fall, Eigentumswohnung war im Besitz der Oma und vom jüngeren Bruder bewohnt.
Wohnung ist an mich (den älteren Bruder) übergangen (direkte Schenkung)
Bruder wohnte zur unteren Grenze dessen was möglich war ( 50% vom Mietspiegel).
Nun macht er eine Umschulung und die Miete muss übernommen werden. Da bei der Miete ich am Ende draufzahlen würde und die Miete sowieso übernommen werden muss, wollten wir diese erhöhen.
Nun sind wir bei einer Erhöhung ja an die 20% gebunden.
Dürften wir (seine Zustimmung vorausgesetzt) auch einfach einen neuen Mietvertrag aufsetzten in dem wir einfach eine neue Miete bestimmten, um das zu umgehen ? Wir planen die Miete von aktuell 270 (ortsüblich wären bei unterer Grenze des Spiegels 525) auf 420 zu erhöhen. Nebenkosten müssen wir ebenfalls anpassen.
Mein Bruder (Mieter) wäre damit einverstanden, wir wollen aber natürlich nicht stehendes Recht brechen oder ggf. mit dem Jobcenter ärger bekommen.
Bei der 20% Regel wäre eine Erhöhung von 54 möglich. Damit würde ich immer noch draufzahlen (meine Oma hat die letzten Jahre immer drauf gezahlt, aber konnte sich das auch leisten :D)
30.08.2023 - 13:32
Hallo Marvin,
m.E. spricht nichts gegen einen neuen Mietvertrag oder gegen eine einvernehmliche Mieterhöhung auf ein angemessenes Niveau.
Viele Grüße
Dennis Hundt
06.09.2023 - 01:13
Hallo Herr Hundt,
erstmal herzlichen Dank für Ihre Zeit.
Wir haben aktuell folgendes Szenario: Mein Schwager, meine Schwester und ich haben ein Einfamilienhaus mit zwei Wohnungen als Ganzes gemietet. Das Haus soll nun verkauft werden. Da es sich um ein Einfamilienhaus handelt sind die Kündigungsfristen anders. Bis 5 Jahre Mietdauer können uns die neuen Eigentümer wegen Eigenbedarf mit einer Frist von 3 Monaten kündigen.
Ich selbst bin zum 01.09.2021 in die obere Wohnung eingezogen, nachdem diese frei geworden ist. Dabei wurde von meiner Schwester und meinem Schwager ein neuer Vertrag unterschrieben und ich zähle seitdem als Untermieter.
Die Beiden wohnen jedoch schon seit 2017, also seit 6 Jahren dort. Mir stellt sich die Frage, ob sich die Mietdauer durch den neuen Vertrag geändert hat, oder ob die Mietdauer ab Einzug besteht, unerheblich eines neuen Vertrages. Somit würde sich bei einer Mietdauer von über 5 Jahren die Kündigungsfrist auf 6 Monate erhöhen.
Herzlichen Dank vorab und freundliche Grüße
06.09.2023 - 08:00
Hallo Andreas,
Sie müssen leider von einer verkürzten Frist von drei Monaten ausgehen. Bitte lassen Sie die Sachlage bei Bedarf rechtlich bewerten.
Viele Grüße
Dennis Hundt
25.10.2023 - 13:22
Sehr geehrter Herr Hundt,
nachdem das Gebäude, in dem ich Mieter bin, verkauft wurde und es einen Vermieterwechsel gab, lies uns der neue Vermieter den alten Mietvertrag erneut unterschreiben. Nun möchte ich das Mietverhältnis kündigen, weiss jedoch nicht auf welches Datum ich nun Bezug nehmen soll. Soll ich im Kündigungsschreiben das Datum des alten Vertrags eintragen oder das Datum des neu unterzeichneten Mietvertrags?
26.10.2023 - 07:34
Hallo Su,
halten Sie es einfach allgemein und kündigen Sie den “bestehenden Mietvertrag”.
Viele Grüße
Dennis Hundt
07.11.2023 - 11:07
Unser Haus wurde verkauft und der neue Eigentümer möchte den, für ihn, unvorteilhaften Pauschalmietvertrag ändern, außerdem möchte er ein 50 Prozentiges Mitnutzungsrecht. Da wir nicht unterschreiben wollen, möchte er nun wegen Eigenbedarf kündigen.
07.11.2023 - 15:08
Hallo Verena,
danke für das Teilen Ihrer unschönen Erfahrung.
Viele Grüße
Dennis Hundt
15.01.2024 - 10:55
Sehr geehrter Herr Hundt,
ich hoffe nicht zu spät mit einem Kommentar/Frage zu sein. Folgendes Problem:
Mieter bewohnt Zweifamilienhaus, in welchem die Vermieterin auch eine Wohnung bezog. Nun hat sie das Haus an ihre Schwester übergeben, diese möchte einen neuen Mietvertrag mit der Begründung, dass der alte Mietvertrag für eine Einliegerwohnung nicht mehr rechtens sei. In diesem Vertrag war allerdings nie von einer Einliegerwohnung die Rede. Muss der Begriff Einliegerwohnung im Vertrag deklariert sein und kann ein Vertrag ungültig werden, wenn die Vermieterin nicht mehr im selben Haus wohnt?
15.01.2024 - 14:16
Hallo Cristian,
der Vermieter hat Vorteile bei der Kündigung und bei der Nebenkostenabrechnung, wenn er eine Einheit selbst bewohnt. Als Mieter benötigen Sie keinen neuen Mietvertrag.
Viele Grüße
Dennis Hundt
15.01.2024 - 14:38
Danke für Ihre Einschätzung.
Bedeutet dies dann aber auch, dass bei Wechsel des Vermieters dieser Vorteil erlischt, sofern der neue Vermieter nicht im selben Haus wohnt?
16.01.2024 - 14:18
Hallo Cristian,
ja, das Gesetz setzt voraus, dass der Vermieter eine Wohnung im Zweifamilienhaus selbst bewohnt.
Viele Grüße
Dennis Hundt
01.07.2024 - 14:17
Hallo,
mein Vermieter hat einen neuen Mietvertrag per Post geschickt mit einer 14-Tägigen Frist zum unterzeichnen. Einen Grund hat er nicht angegeben. Im neuen Mietvertrag ist aber eine wesentlich höhere Miete und ein höherer Nebenkostenabschlag eingetragen. Wie lange habe ich Zeit zum überlegen? Muß ich überhaupt antworten/widersprechen? Wenn ich nicht widerspreche gilt das dann als Zustimmung?
02.07.2024 - 13:01
Hallo T. Schulz,
Sie wohnen in der Wohnung und haben daher einen Mietvertrag, egal ob schriftlich oder mündlich. Es gibt meines Erachtens keinen Grund für Sie, einen neuen Mietvertrag zu unterschreiben. Schon gar nicht, wenn sie sich damit finanziell schlechter stellen.
Viele Grüße
Dennis Hundt
20.07.2024 - 13:52
Hallo Herr Hundt,
Ich habe Februar 2023 eine Wohnung gekauft. Hab den Mietvertrag vom Vermieter so übernommen, ich habe keinen neuen Vertrag abgeschlossen. Aber dem Mieter mitgeteilt, das ich die neue Vermieterin bin und meine Bankdaten mitgeteilt. Jetzt habe ich die Steuer gemacht und jetzt sagt die Dame vom Finanzamt ich müsste einen neuen Mietvertrag machen, obwohl laut Kaufvertrag alles zu ersehen ist. Meine Frage ist, muss ich jetzt einen neuen Mietvertrag machen?
Vielen Dank!
Sandra Schneider
20.07.2024 - 17:14
Hallo Sandra,
danke für Ihren Beitrag. Sie haben die Mieter gegenüber kein Recht, auf einen neuen Mietvertrag zu bestehen. Das Finanzamt möchte von Ihnen einen Beleg haben, aus dem die Miethöhe hervorgeht. Reichen Sie den übernommenen Mietvertrag und gegebenenfalls die letzte Mieterhöhung ein.
Viele Grüße
Dennis Hundt
26.07.2024 - 14:11
Hallo zusammen,
wir sind eine WG und jetzt hat der Vermieter also die Verwaltung folgende Anpassung im Mietvertrag vorgenommen:
“Es besteht keine Vermietung einzelner Zimmer.
Weiteren internen Mieterwechseln wird zukünftig nicht mehr zugestimmt. Es ist Vermieterseits
ausdrücklich nicht gewünscht und beabsichtigt einen Mietvertrag mit sich ständig ändernden
Mietern einzugehen. Das Mietverhältnis kann somit nur im Ganzen gekündigt werden.”
Wir sind eine WG und hatten bisher immer wieder neue Mitbewohner. Früher haben wir dazu immer einen Nachtrag zum Vertrag bekommen. Heißt das jetzt, dass wenn eine Person jetzt auszieht, dass Ganze Mietverhältnis aufgelöst werden muss?
Natürlich wollen wir sowas nicht unterschreiben. Wenn wir den neuen Mietvertrag nicht unterschreiben, können dann weiterhin neue Mieter in die Wohnung aufgenommen werden? Also das im im alten Vertrag nicht ausgeschlossen. Und kann der Vermieter/Hausverwaltung uns kündigen, wenn wir den neuen Mietvertrag nicht unterschreiben?
Danke vorab für die Informationen.
Viele liebe Grüße
Simone
26.07.2024 - 14:45
Hallo Simone,
grundsätzlich besteht kein Anspruch des Vermieters auf Abschluss eines neuen Mietvertrages. Häufige Mieterwechsel bedeuten für viele Vermieter einen erhöhten Arbeitsaufwand und führen dazu, dass ein alter, vielleicht kostengünstiger Mietvertrag sehr lange bestehen bleibt. Eine Neuvermietung ist in vielen Fällen lukrativer. Leider ist die Beibehaltung des alten Mietvertrages keine Garantie dafür, dass die Mieter weiterhin wechseln können. Man kann Sie einfach “am langen Arm verhungern lassen” und einem Wechsel einfach nicht zustimmen.
Vielleicht wird man Ihnen des Nachtrag auch mit dem nächsten Mieterwechsel vorlegen, sodass der Wechsel nur in Kombination mit dem Nachtrag (das dies der letzte Wechsel ist) zugestimmt wird.
Viele Grüße
Dennis Hundt
14.08.2024 - 16:18
Hallo, folgender Sachverhalt: Ich habe seit 2011 einen Mietvertrag, in dem explizit aufgelistet ist, welche Nebenkosten ich zu zahlen habe und nun wollte man mir weitere, nicht vertraglich vereinbarte Nebenkosten in Rechnung stellen. Dagegen habe ich mich natürlich gewehrt und eine Korrektur der Abrechnung verlangt. Wenn das nicht vertraglich vereinbart ist, muss ich das doch nicht bezahlen, oder? Kann der Vermieter mich zwingen, einen neuen Vertrag zu unterschreiben, der für mich nachteilig ist? Oder mir sogar kündigen, wenn ich mich weigere, den Vertrag zu unterschreiben?
Es gibt auch keine schriftliche Vereinbarung darüber, wer die Mülltonnen an die Straße stellt. Bis vor 2 Jahren hat das der Mann der Vermieterin gemacht, nach seinem Tod der Sohn… Der kam jetzt mit den Worten:….. Entweder ihr kümmert euch um den Müll oder ich lasse mir das von euch mit 25 Euro im Monat bezahlen. Ist das zulässig, da es keinen Hausmeister gibt, der bezahlt wird?
Vielen Dank und viele Grüße Eva
15.08.2024 - 08:12
Hallo Eva,
Grundsätzlich darf der Vermieter nur die Nebenkosten abrechnen, deren Umlage im Mietvertrag vereinbart wurde.
Ich hier eine weitere Hilfe: Eigenleistung bei den Nebenkosten: Vermieter übernimmt Arbeiten selbst (z.B. Reinigung, Gartenpflege)
Ihr Mietvertrag hat Bestand und niemand wird sie zum Abschluss eines neuen Mietvertrages zwingen können.
Viele Grüße
Dennis Hundt
08.11.2024 - 18:57
Hallo Herr Hundt,
eine Freundin hat mit ihrem Freund zusammen die erste gemeinsame Wohnung bezogen. Es gibt nur ein originalen Mietvertrag, den der Vermieter (A) einbehalten hat.
Wir haben ständig gedrängt, den Mietvertrag mit allen gültigen Unterschriften auszuhändigen. Bei Vertragsunterzeichnung hat meine Freundin ihre persönlichen Daten selbst eingetragen.
Nun hat der Vermieter (A) ein Exemplar vorgelegt, in dem völlig andere Vermieterdaten (B) angegeben werden und bis auf die letzte Seite mit den Unterschriften meiner Freundin ein ganz anderer Vertrag ist.
Bisher war es so, dass in dem Mietvertrag keine Bankdaten hinterlegt waren und die Miete in bar bezahlt wurde. Im “neuen/alten” Mietvertrag ist nun eine Bankverbindung angegeben, der Vermieter (A) aber die Miete weiterhin in bar haben will.
Wir wittern einen Betrug und wissen nicht mehr weiter. Auch haben wir keine Ahnung wer im Grundbuch steht und berechtigt zur Vermietung ist.
Was können wir tun? Was müssen wir tun? Und was sollten wir auf keinen Fall tun?
Viele dankbare Grüße
H. Schmitt
09.11.2024 - 15:28
Hallo H. Schmitt,
Die Situation wirkt tatsächlich verdächtig. Es gibt mehrere Schritte, die Sie unternehmen können, um Klarheit zu schaffen und sich zu schützen:
Kopie des Mietvertrags anfordern: Ihre Freundin und ihr Freund haben ein Recht auf eine Kopie des Mietvertrags mit allen gültigen Unterschriften. Fordern Sie den Vermieter erneut schriftlich (am besten per Einschreiben) auf, ein vollständiges und korrektes Exemplar auszuhändigen. Dokumentieren Sie auch Ihre bisherigen Bemühungen, den Vertrag zu erhalten.
Einsicht ins Grundbuch: Um herauszufinden, wer der rechtmäßige Eigentümer der Immobilie ist, können Sie beim Grundbuchamt eine Einsicht ins Grundbuch beantragen. Als Mieter ist dies möglich, um festzustellen, ob Vermieter (A) oder (B) tatsächlich berechtigt ist, die Wohnung zu vermieten. Diese Einsicht kann Ihnen auch Klarheit darüber geben, ob der Vermieter wirklich der Eigentümer ist.
Vermieter um schriftliche Klarstellung bitten: Bitten Sie den Vermieter schriftlich (wieder per Einschreiben) um eine Erklärung, warum sich die Vermieterdaten geändert haben und weshalb unterschiedliche Vertragsversionen existieren. Es ist wichtig, dass Sie eine klare Dokumentation über Ihre Schritte und die Antworten des Vermieters haben.
Rechtlichen Rat einholen: Ein Anwalt für Mietrecht kann Sie spezifisch beraten und Ihnen helfen, Ihre Rechte zu wahren. Ein Anwalt kann zum Beispiel prüfen, ob der Mietvertrag rechtlich gültig ist und welche Konsequenzen die unterschiedlichen Versionen haben könnten.
Keine weiteren Barzahlungen: Solange die Situation unklar ist, sollten Sie nach Möglichkeit keine Barzahlungen mehr leisten. Informieren Sie den Vermieter darüber und bestehen Sie auf eine Zahlung per Überweisung, bis die Sachlage geklärt ist. Ein Anwalt kann Ihnen auch hier helfen, die nötigen Schritte in die Wege zu leiten.
Das Grundproblem ist sicher, dass Sie kein Exemplar des Vertrages bei Unterzeichnung erhalten haben.
Viele Grüße
Dennis Hundt