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Mietwohnung: Welche Versicherungen braucht der Mieter?

Fensterscheibe in der Mietwohnung zerbrochen? Aquarium ausgelaufen? – Mieter haften in der Mietwohnung für alle Schäden die durch Sie selbst, Ihre Kinder, Besucher oder andere Mitbewohner (z.B. Haustiere) verursacht werden, grundsätzlich selbst. Dabei erstreckt sich die Haftung nicht nur auf die eigene Wohnung und Einrichtung, sondern auch auf die Wohnung des Nachbarn und dessen Einrichtung, wenn diese betroffen ist (z.B. Wasserschaden). Den Mieter können hier sehr hohe Kosten treffen. Aber nicht nur das – unerwartete Kosten und Schäden können dem Mieter einer Wohnung auch bei Einbruch und Diebstahl entstehen. Ist der Mieter nicht gut versichert kann das schnell ein finanzielles Desaster hervorrufen.

Für die Mieter einer Mietwohnung sind gewisse Versicherungen daher einfach unverzichtbar. In dem nachfolgenden Artikel, wird gezeigt welche Versicherungen ein Mieter tatsächlich braucht.

I. Wichtigste Versicherung der Mietwohnung: Haftpflichtversicherung

Als Mieter ist man regelmäßig für alles verantwortlich, was in der gemieteten Wohnung beschädigt wird. Dazu haftet man auch für alles, was aus der Wohnung kommt und Schaden anrichtet: z.B. der Blumentopf vom Balkon, der dem Spaziergänger auf den Kopf fällt oder das Wasser, das bei dem Nachbarn durch die Decke kommt, weil man einen Wasserschaden hat. Und das nicht genug: auch für die Gäste ist man verantwortlich. Der Mieter haftet nach dem Zivilrecht höchstpersönlich und verschuldensunabhängig für alle derartigen Sach- und Personenschäden.

Der Abschluss einer Haftpflichtversicherung ist für daher jeden Mieter und besonders Familien mit Kindern oder Haustierbesitzer sinnvoll: üblicherweise werden alle Mietsachschäden abgedeckt. Das geht von der zerbrochenen Fensterscheibe, über den Teppich mit Brandlöchern bis hin zu den Dellen im Parkett. Wasser- und Brandschäden sind meist mitversichert. Während die bei jedem Mietshaus vom Vermieter abzuschließende Gebäudeversicherung, grundsätzlich alle Schäden an der Substanz des Hauses (z.B. Decken, Mauerwerk, Fassade, Dach etc.) und damit zusammenhängende Schadenersatzansprüche (z.B. bei Verletzung oder Schäden durch vom Dach fallende Eiszapfen etc.) abdeckt, greift die Haftpflicht für alle in der Mietwohnung eingebauten Gegenstände (z.B. Türen, Fenster, Waschbecken, Parkett, Teppichboden usw.). Normale Abnutzung in der Mietwohnung zählen allerdings nicht zu Schäden und sind vom Mieter auch nicht zu ersetzen.

Der Mieter deckt mit dem Abschluss der Haftpflichtversicherung alle Schäden ab, die an dem fremden Eigentum und anderen Personen, entstehen können. Zudem gibt es oft kostengünstige Zusatzoptionen, die zum Beispiel auch den Schlüsselverlust mit Schlossaustausch oder den Austausch einer vorhandenen Schließanlage in die Versicherung miteinschließen.

Die Haftpflichtversicherung ist daher eine Empfehlung für jeden Mieter, um sich vor hohen Kosten und Schadensersatzansprüchen zu schützen. Der Abschluss einer Haftpflichtversicherung kann allerdings vom Vermieter nicht erzwungen werden: “Mieter: Besteht eine Pflicht zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung?“.

II. Versicherung für den eigenen Hausstand: Hausratversicherung

Die Haftpflichtversicherung hilft allerdings nur begrenzt, denn eigene Schäden an Möbeln oder Haushaltsgegenständen sind nicht erfasst. In solchen Fällen greift nur eine entsprechende Hausratversicherung: die Deckung betrifft hier alle eigenen Einrichtungsgegenstände, Elektrogeräte und Gebrauchsgegenstände. Erfasst werden die verschiedensten Arten an Beschädigungen (z.B. durch Feuer, Sturm oder Hagel, Leitungswasser, Vandalismus) und sogar Verluste durch Straftaten wie Einbruchdiebstahl und Raub.

Der Abschluss dieser Versicherung ist besonders dann zu empfehlen, wenn Mieter bereits einen größeren Hausstand haben oder besonders wertvolle Einrichtungsgegenstände besitzen. Wenn Sie sich einen Überblick über die Hausratversicherung verschaffen möchten, sollten Sie auch den Beitrag: “Hausratversicherung für Mieter Pflicht? Kosten und Nutzen im Überblick” lesen.

III. Versicherung für Streitigkeiten: Rechtsschutzversicherung

Da leider nicht nur Schadensereignisse den Geldbeutel eines Mieters belasten können, sondern häufig auch Streitigkeiten mit dem Vermieter, ist eine Rechtsschutzversicherung im Mieterecht eine ebenfalls empfehlenswerte Versicherung für Mieter. Oft schrecken Mieter nämlich gerade aufgrund der Angst vor Prozess- und Anwaltskosten vor einem Konflikt mit dem Vermieter zurück und verzichten darauf ihre Rechte durchzusetzen. Das Mietrecht ist sehr kompliziert: ob es um Klauseln im Mietvertrag, die Nebenkostenabrechnung, Minderung oder Reparaturen in der Mietwohnung geht, als Mieter braucht man nicht selten einen rechtlichen Rat. Hat man dann eine entsprechende Rechtsschutzversicherung ist das Mieterleben gleich einfacher.

IV. Fazit

Welche Versicherungen der Mieter einer Mietwohnung braucht, muss der Mieter letztendlich selbst entscheiden: Kriterien wie z.B. der eigene Besitz oder die Mitversicherung bei einer Familie oder Haustieren spielen hier eine Rolle. Ratsam ist „als Minimum“ zumindest immer der Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung.

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