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Vorvermieterbescheinigung durch Eltern – So gehen Sie vor (mit Muster)

Auf der Suche nach der ersten Wohnung begegnet man schnell dem Begriff der sog. Vorvermieterbescheinigung. Darin soll der Vorvermieter angeben, wie man sich als Mieter während des Mietverhältnisses verhalten hat und ob Mietschulden bestehen. Aus diesem Grund wird diese Bescheinigung auch Mietschuldenfreiheitsbescheinigung genannt. Doch was ist wenn es gar keinen Vorvermieter gibt, weil man bisher mietfrei bei seinen Eltern gewohnt hat oder die Eltern der Vorvermieter sind?

Wie kann man trotzdem eine Vorvermieterbescheinigung vorlegen und wie muss diese aussehen? Gibt es weitere Alternativen den neuen Vermieter von einer guten Zahlungsmoral zu überzeugen und insoweit Sicherheit zu vermitteln? Die Antworten auf alle  Fragen im Zusammenhang mit der Vorvermieterbescheinigung durch die Eltern bekommen Sie hier — zusammen mit einem Muster.

I. Was ist die Vorvermieterbescheinigung?

Die Vorvermieterbescheinigung ist nichts anderes, als eine Art Zeugnis des bisherigen Vermieters über das eigene Verhalten während der Mietzeit und ob man pünktlich die Miete gezahlt hat. Der zukünftige Vermieter will sich damit meist dahingehend absichern, dass man als Mieter keine alten Mietschulden hat.

Der Begriff der Vorvermieterbescheinigung oder auch Mietschuldenfreiheitsbescheinigung existiert im Gesetz nicht. Aus diesem Grund gibt es weder formelle oder inhaltliche Anforderungen zu beachten noch eine Pflicht zur Ausstellung einer solchen Bescheinigung für Vermieter (Bundesgerichtshof, Urteil vom 30.09.2009, Az.: VIII ZR 238/08).

Meist sind folgende Angaben in der Vorvermieterbescheinigung zu finden:

  • Name und Anschrift des Vorvermieters
  • Erklärung, dass und seit wann eine bestimmte Wohnung angemietet wurde
  • Angaben zur Beendigung: wer beendete das Mietverhältnis, wie — fristgerecht, fristlos oder ggf. durch Mietaufhebungsvertrag und warum —Angaben zum Kündigungsgrund.
  • Angabe zu Bestehenden Mietschulden und zum Verlauf des Mietverhältnisses —störungsfrei oder nicht —
  • Angaben zur Kautionszahlung und der erfolgten Rückabwicklung.
  • Ort, Datum, Unterschrift des Vorvermieters

Mehr dazu lesen Sie in den Artikeln: Vermieter verweigert Mietschuldenfreiheitsbescheinigung – Was tun? und Vorvermieterbescheinigung: Muster + Ratgeber.

II. Kann die Vorvermieterbescheinigung von den Eltern ausgefüllt werden?

Ja. Grundsätzlich spricht nichts dagegen. Insbesondere wenn man Miete an die Eltern gezahlt und evtl. sogar einen Mietvertrag hatte empfiehlt sich das, denn die Eltern sind in diesem Fall tatsächlich die Vorvermieter.

Aber selbst wenn man mietfrei bei den Eltern gewohnt hat, können diese Angaben zum Verhalten als Mieter machen.

Nichts desto trotz, wird die Vorvermieterbescheinigung durch die Eltern bei dem zukünftigen Vermieter nicht dieselbe Wirkung erzielen, wie eine Bescheinigung durch einen Dritten. Die meisten Eltern werden Ihren Kindern wohl eine gute Vorvermieterbescheinigung ausstellen und so empfiehlt es sich bei der Suche nach der ersten Wohnung eine weitere Sicherheit anzubieten, wie z.B. die Bürgschaft der Eltern (dazu mehr im nächsten Punkt).

III. Gibt es weitere Sicherheiten die man dem Vermieter als Mieter anbieten kann?

Ja. Die beste und den Vermietern meist liebste Sicherheit ist die unaufgeforderte Mietbürgschaft durch die Eltern: Die Eltern des Mieters können dem Vermieter anbieten neben der Barkaution eine Mietbürgschaft für ihr Kind zu übernehmen, wenn es zum Mietvertragsabschluss kommt ( vgl. Bundesgerichtshof, Urteil vom 07.06.1990, Az.: IX ZR 16/90).

Vermietern kann damit eine Sicherheit angeboten werden, die über eine reine Angabe in einer Vorvermieterbescheinigung hinausgeht. Alle wichtigen Informationen zur Möglichkeit der Bürgschaft durch die Eltern lesen Sie hier: Mietbürgschaft über die Eltern – Ratgeber + Muster.

Darüber hinaus kann man die eigene Zahlungsmoral auch durch Überweisungsbelege bei Mietzahlungen an die Eltern belegen, wenn man bereits Miete gezahlt hat. Ebenso bietet sich die Vorlage einer Schufa Selbstauskunft an.

Tipps zur Wohnungssuche bekommen Sie hier: Mieter: Checkliste für die Wohnungssuche.

IV. Muster für eine Vorvermieterbescheinigung durch die Eltern

Wie eingangs angemerkt gibt es keine besonderen Anforderungen, die bei dem Erstellen einer Vorvermieterbescheinigung zu beachten sind.  Es genügt also jede Art von Schreiben — selbst eine E-Mail reicht hier aus. Hinzukommt dass gerade bei einer Vorvermieterbescheinigung nicht alle der unter I. aufgeführten Angaben Sinn machen bzw. notwendig sind.

Hier bekommen Sie ein Muster, wie eine Vorvermieterbescheinigung durch die Eltern z.B. formuliert werden kann:

Anmerkung: In dem Muster werden zwei Alternativen angeboten. Die eine ist das man bisher im Elterlichen Haushalt ein Zimmer bewohnt hat und die andere, dass man von den Eltern eine Wohnung angemietet hat.

Das Muster ist daher auf den jeweils zutreffenden Fall anzupassen und das nicht zutreffende zu löschen.

Vorvermieterbescheinigung

Name der/s Vorvermieter/s oder Eltern: 

________________________________________________________

Anschrift:

________________________________________________________

Telefon: ______________________________

E-Mail: ______________________________

Hiermit bestätige/n ich/wir, dass Frau/Herr ______________________________ (Name des Mieters)

  • bei mir/uns ein Zimmer bewohnt hat
  • von mir/uns eine Wohnung angemietet hat. 

Frau/Herr ______________________________ (Name des Mieters)

  • wohnte bei mir/uns in ______________________________ (Anschrift) mietfrei / gegen eine Mietzahlung und zieht auf eigenen Wunsch wegen einem Studienbeginn / Ausbildungsbeginn / Arbeitsbeginn in ________________ aus.
  • wohnte in ___________________________________ (Anschrift der Mietwohnung)

mietfrei / gegen eine Mietzahlung und zieht auf eigenen Wunsch wegen einem Studienbeginn / Ausbildungsbeginn / Arbeitsbeginn in________________ aus.

Mietschulden bestehen keine. (Bei einer Mietzahlung an die Eltern kann man hinzufügen: „Die Mietzahlungen erfolgten vollständig und immer pünktlich“)

Frau/Herr ______________________________ war ein vorbildlicher Mieter. Das Mietverhältnis verlief störungsfrei.  (ggf.: Eine Kautionszahlung ist nicht erfolgt.) 

Für Rückfragen stehe/n ich/wir Ihnen gerne auch telefonisch zur Verfügung.

_________ (Ort), _________ (Datum)

______________________________

(Unterschrift des Vorvermieters / der Eltern)

V. Fazit

Bei der Suche nach der ersten eigenen Wohnung kann man sich ohne Weiteres auch eine Vorvermieterbescheinigung durch die eigenen Eltern ausstellen lassen. Um die erste Wohnung dann tatsächlich zugesagt zu bekommen empfiehlt es sich aber oft noch zusätzliche Sicherheiten neben der Vorvermieterbescheinigung anzubieten.

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