Die Wohnungsbesichtigung ist für Vermieter einer der wichtigsten Momente bei der Mietersuche: Sie lernen die Bewerber für die Mietwohnung kennen. Leider unterschätzen viele Vermieter dabei wie wichtig die eigene Präsentation der Mietwohnung ist, denn auch Vermieter stehen bei der Wohnungsbesichtigung auf dem Prüfstand. Eine gute Vorbereitung ist daher unerlässlich.
Der folgende Artikel erklärt Vermietern, auf welche Fragen Sie seitens der Mietbewerber gefasst sein müssen, auf was Sie selbst bei den Bewerbern achten sollten und welche Unterlagen ggf. mitzubringen sind. Hier bekommen Sie eine Checkliste.
Inhalt: Was beachten bei der Wohnungsbesichtigung mit Mietinteressenten?
I Kurz: Was ist bei einer Vermietung zu beachten?
I. Kurz: Was ist bei einer Vermietung grds. zu beachten?
Nicht nur Erstvermieter, sondern auch erfahrene Vermieter haben bei jeder neuen Vermietung zu prüfen, ob der Mietvertrag alle wichtigen Details enthält, der zukünftige Mieter wirklich geeignet ist und die Mietwohnung in einem bezugsfertigen vertragsgemäßen Zustand ist.
Es ist daher wichtig, dass sich Vermieter vorab darüber informieren, was bei der Vermietung auf sie zukommt: Auf was ist bei dem Mietvertrag zu achten, wie findet man einen geeigneten Mieter und welche rechtlichen Verpflichtungen kommen auf den Vermieter während der Mietzeit zu. Einen guten Überblick dazu bekommen Sie in dem Artikel: Wohnung vermieten – Was müssen Vermieter beachten
II. Das ist bei der Wohnungsbesichtigung zu beachten
1. Wichtige Dokumente und alle Schlüssel mitbringen
Wollen Sie bei einem passenden Mietbewerber sofort den Mietvertrag abschließen können, darf dieses Dokument nicht fehlen. Vereinbarungen oder Regelungen, auf die der Vertrag Bezug nimmt, sollten ebenfalls mitgebracht werden (so z.B. die Hausordnung o.ä.).
Empfehlenswert ist es außerdem einen Grundriss der Mietwohnung mitzubringen. Stehen noch Fertigstellungs- oder Renovierungsarbeiten vor dem Bezug der Wohnung an, sollten Vermieter auch die insoweit vorhanden Unterlagen bei der Wohnungsbesichtigung bereit halten.
Immer mitzubringen bzw. zugänglich zu machen ist der sog. Energieausweis. Die Mietbewerber müssen bei der Wohnungsbesichtigung die Möglichkeit haben diesen einzusehen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) ausdrücklich so entschieden: Der Energieausweis ist spätestens bei der Wohnungsbesichtigung vorzeigen (BGH, Urteil vom 05. Oktober 2017, Az.: I ZR 232/16). Hier bekommen Sie alle Informationen zum Thema Energieausweis: Energieausweis bei Vermietung – Was muss ich wissen?
Nicht fehlen sollten außerdem alle Wohnungsschlüssel, Schlüssel für die Hauseingänge, Nebengebäude und Nebenräume. Nur so können Vermieter alle mitvermieteten Räumlichkeiten zeigen.
2. Zulässige Fragen an den Mieter /Mietbewerber
Als Vermieter dürfen Sie den Mietbewerber selbstverständlich all die Dinge fragen, die im Zusammenhang mit dem zukünftigen Mietverhältnis stehen.
Nicht erlaubt sind unverhältnismäßige Fragen die, die nicht mehr mit dem Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 Bürgerliches Gesetzbuch) vereinbar sind und Privatangelegenheit des Mieters sind. So z.B. Fragen nach der Religion, Weltanschauung, der Abstammung, des Alters, der sexuellen Ausrichtung, einer Schwangerschaft, der Bonität Angehöriger die nicht Mieter sind oder ähnliches. Mit solchen Fragen greift man als Vermieter unzulässig in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Mieters nach Art. 2 Abs. 1 Grundgesetz (GG) ein. Die Mietbewerber dürfen bei solchen Fragen lügen.
Vermieter können also z.B. zu folgenden Themen Fragen stellen:
- Name, bisherige Anschrift/ Wohnort
- Arbeitgeber, Arbeitsort, Dauer des Beschäftigungsverhältnisses
- Monatlicher Nettoverdienst
- Bestehen eines Verbraucherinsolvenzverfahren / einer Zwangsvollstreckung etc.
Zur Vereinfachung für Vermieter empfiehlt es sich für die Mietbewerber eine sog. Mieterselbstauskunft als Formular anzufertigen und zur Wohnungsbesichtigung mitzunehmen. Die interessierten Mietbewerber können dieses Formular dann ausfüllen.
Wie Sie herausfinden, ob ein Mieter zahlungsfähig ist, wird außerdem in diesem Artikel erklärt: Bonität des Mieters prüfen – So gehen Vermieter vor
3. Häufige Fragen an Vermieter
Zur Wohnung:
- Wieviel qm hat die Wohnung?— Für Vermieter empfiehlt es sich ggf. einen Zollstock zur Hand zu haben oder den Grundriss mitzubringen, um auch qm- Angaben zu den einzelnen Zimmern machen zu können.
- Wie hoch ist die Miete?
- Wieviel Kaution ist zu zahlen? Wie legen Sie die Kaution an? Sind sie mit einer Kautionsbürgschaft /Kautionsversicherung einverstanden?
- Welche Nebenkosten fallen an? Sind die Nebenkosten in der Miete enthalten?
- Gibt es Anschlüsse in der Wohnung für Fernsehen, Internet und Telefon? Welche Anbieter stehen zur Verfügung? Wie schnell ist das Internet?
- Welche Heizung ist verbaut? Wie hoch sind die Heizkosten?
- Was ist mitvermietet? Gibt es einen Garten? Gibt es einen Stellplatz / eine Garage / Keller / Dachgeschoss?
- Kann man eine Garage vom Vormieter übernehmen?
- Wenn Einrichtungen oder Möbel mitvermietet oder übernommen werden sollen: z.B. Kann / Muss die Einbauküche von dem Vormieter übernommen werden?
- Gibt es Schimmelprobleme in der Wohnung?
- Dürfen Änderungen in der Wohnung vorgenommen werden? z.B. neuer Teppich, Parkett etc.
- Gibt es Mängel in der Mietwohnung? — Bei vorhandenen Mängeln z.B. bis wann werden die undichten Fenster repariert etc.?
- Wann wurde zuletzt modernisiert?
- Werden noch Schönheitsreparaturen vorgenommen? z.B. neuer Anstrich der Heizung, Malerarbeiten usw.
- Sind Haustiere erlaubt? Welche?
Zum Umfeld:
- Wer wohnt in dem Mietshaus?
- Wie viele Personen wohnen hier? Gibt es viele Kinder?
- Gibt es in der Nähe eine Bushaltstelle, U-bahnstation oder einen Bahnhof?
- Gibt es in der Nähe einen Kindergarten, eine Schule, ein Krankenhaus, Einkaufsmöglichkeiten etc. ?
III. Checkliste Wohnungsbesichtigung
Wenn Vermieter die Termine für die Wohnungsbesichtigung vereinbaren, ist es empfehlenswert solche Termine nicht für zu viele Bewerber auf einmal zu organisieren und zeitlich keine Termine in den Abendstunden zu vereinbaren. Bei Tageslicht kann sich der Bewerber ein besseres Bild von der Wohnung machen.
Hier bekommen Sie eine Checkliste für die Wohnungsbesichtigung:
- Dokumente mitbringen: Energieausweis, Grundriss der Wohnung, ggf. Mietvertrag und Hausordnung, ggf. Unterlagen zu geplanten Renovierungen etc.
- Wohnungsschlüssel und Haustürschlüssel mitbringen.
- Formular/e für die Bewerber: Mieterselbstauskunft.
- Stift und Papier, für evtl. Notizen.
- Zollstock für evtl. Vermessungen mit dem Bewerber.
- Fragen Sie den Mieter immer nach einer Einkommensnachweis, dem Vormieter (ggf. einer Vormieterbescheinigung) und einer Schufa-Auskunft.
- Im Übrigen empfiehlt es sich einen Notizzettel mit Gedächtnisstützen für Fragen an den Mieter oder Antworten für Fragen des Mieters mitzunehmen.
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