Welche Bereiche des Mietrechts wurden reformiert und welche Auswirkungen hat dies auf Vermieter und Mieter?
Der nachfolgende Artikel soll Ihnen einen kurzen Überblick über einige wichtige Neuregelungen verschaffen, die für Sie als Mieter oder Vermieter interessant sein könnten.
Als ein wesentliches Ziel sollte die Reformierung des Mietrechts u.a. zu einer Entlastung der Mieter bei den Energiekosten führen und den Vermietern Anreize zur Tätigung von Investitionen für energetische Modernisierungen geben.
In diesem Zusammenhang wurde das sogenannte „Contracting“ auf eine gesetzliche Grundlage gestellt.
Weiter wurde ein Mietminderungsausschluss bei energetischen Modernisierungsmaßnahmen des Vermieters für die ersten 3 Monate eingeführt.
Ferner sollten die Mieterrechte bei der Umwandlung von Mietwohnungen in Wohnungseigentum (Abschaffung des sog. „Münchener Modells“) sowie die Rechte der Vermieter im Kampf gegen sogenannte „Mietnomaden“ gestärkt werden.
Zu Gunsten der Vermieter wurde ebenfalls ein neuer fristloser Kündigungsgrund für den Fall der „Nichtzahlung der Kaution“ eingeführt.
Zu guter Letzt wurde mit der Novelle auch eine Regelung eingeführt, die es den Bundesländern erlaubt, per Rechtsverordnung in Gebieten mit angespannter Wohnungssituation die Kappungsgrenze für Mieterhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete von 20 % auf 15 % abzusenken.
Die Änderungen im “Neuen Mietrecht” auf einem Blick:
- Energetische Modernisierung
- Contracting / Wärmecontracting
- Mietminderungsausschluss bei energetischen Modernisierungsmaßnahmen
- Stärkung der Vermieterrechte beim Kampf gegen Mietnomaden
- Kündigungsmöglichkeit des Vermieters bei Nichtzahlung der Kaution durch den Mieter
- Gebietsweise Absenkung der Kappungsgrenze für Mieterhöhungen nach § 558 BGB auf 15%
23.07.2013 - 18:27
Muss ich bei Eigenbedarf Tapeten entfernen, bei Auszug?
23.07.2013 - 18:30
Hallo Wilfried,
Sie sollten die Wirksamkeit der Schönheitreparaturklausel in Ihren Mietvertrag prüfen.
Zudem hier noch ein sehr passender Artikel für Sie: Schönheitsreparaturen: Entfernen von Tapeten zulässige Vereinbarung?
Viele Grüße
Dennis Hundt
20.09.2013 - 16:55
Frage: Ein Freund von uns musste eines seiner beiden Häusern verkaufen, da er mit nun 79 Jahren als Selbstständiger und aufgrund seines Gesundheitszustandes nicht mehr arbeiten kann. Er war Winzer und bis auf 2 Wirbel sind alle ersetzt, Hüfte und Kniee ebenso. Er hat also nur noch Metall in seinem Körper und ist erschöpft. In diesem Alter würde ich mal sagen, das ist total normal. Da er auch noch Schulden hat, mußte er das Haus verkaufen. Daneben hat er noch ein zweites Haus, das seit einem Jahr vermietet ist. Diese Mieter versauen das Haus und auch den Garten und bezahlen ihre Miete nur schleppend (mittlerweise Rückstände von 5.800 €). Beide Häuser liegen nebeneinander. Da das eine Haus jetzt verkauft ist, muss er in das andere vermietete einziehen. Wie kann man diese Mietnomaden rausbekommen, damit er einziehen kann. Es muss ja auch noch renoviert werden. Er hat die Häuser vor 7 Jahren gekauft und bis vor einem Jahr war das nur Eigennutzung. Seine von ihm geschiedene Frau mit ihren Kindern, bis auf einen Sohn lebte darin kostenlos. 4 Kinder insgesamt. Dann konnte er es vermieten. Was hat es da mit der Spekulationsfrist auf sich und wie kann man ihm helfen.
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Bruni Keuerleber
Ostring 52
D-66663 Merzig
Tel.: 06861 73940
Email: mfkeule@aol.com
24.09.2013 - 10:02
Hallo Frau Keuerleber,
zum einen ist wohl eine Kündigung wegen Eigenbedarf möglich. Auf der anderen Seite hätte der Vermieter (je nach Miethöhe) das Mietverhältnis wohl schon außerordentlich kündigen können (aufgrund der Mietschulden). Im schlimmsten Fall endet eine Kündigung in einer Räumungsklage.
Ich denke es steht außer Frage, dass Sie rechtlich Beratung brauchen. Suchen Sie sich einen passenden Anwalt, der die Vermieterinteressen entsprechend vertreten kann.
Viele Grüße
Dennis Hundt
01.01.2014 - 22:38
Habe mal gehört,
dass man jetzt auch Hausmeisterdienste, oder das Kehren von Wegen und Straße dem Vermieter als Betriebskosten ansetzen kann, wenn man diese nicht durch eine Firma ausführen lässt, sondern selbst vornimmt. Stimmt dies, wenn ja, was ist hier bezüglich die Höhe insbesondere des Stundenlohnes zu beachten, und: Muß dies angekündigt sein?
Freundliche Grüßen und vielen Dank im Voraus!
02.01.2014 - 11:19
Hallo Tobias,
recherchieren Sie in Richtung Eigenleistungen des Vermieters, dann kommen Sie der Antwort auf die Spur.
Viele Grüße
Dennis Hundt
19.12.2014 - 10:52
Ich habe vor einem Jahr gemeinsam mit meinem Freund einen Mietvertrag unterschrieben für eine gemeinsame Wohnung. Aus dieser bin ich aber ausgezogen und habe mir ein eigene gemietet.
In dem Mietvertrag ist eine Klausel- keine Kündigung vor einem Jahr. Jetzt ist das Jahr um und die Gesellschaft will mich nicht aus dem Vertrag lassen, mit der Begründung -wir haben gemeinsam den Vertrag unterschrieben und müssen auch gemeinsam kündigen. Mein Freund möchte aber in dieser Wohnung bleiben. Was kann ich tun.
19.12.2014 - 15:05
Vielen Dank für die schnelle Info. Ein schönes Fest und einen gelungenen Start ins neue Jahr.
19.12.2014 - 17:34
Hallo Manuela,
Sie müssen die Gesellschaft überzeugen den Vertrag zu ändern. Oft steht das Einkommen des verbleibenden Mieters der alleinigen Übernahme des Vertrages im Wege.
Viele Grüße
Dennis Hundt
13.07.2018 - 07:38
Hallo liebes Team.
Ich habe folgende Frage:
Meine Ex-Freundin und ich haben einen gemeinsamen Mietvertrag, an den wir für 2 Jahre gebunden sind und beide unterschrieben haben.
Wir haben uns getrennt und sie ist ausgezogen. Die Miete wurde von uns halb-halb gezahlt. Nun kommen wir natürlich nicht aus dem Vertrag. Sie möchte natürlich nicht mehr weiter zahlen. Ist sie weiterhin zur Zahlung der halben Miete verpflichtet?
Zudem haben wir ein gemeinsames Dokument erstellt und eine andere, fairere Aufteilung vereinbart (von beiden unterschrieben). Sie hat jetzt eigenständig einfach weniger überwiesen. Ist das Vertragsbruch und kann deswegen wieder die halbe Miete gefördert werden wie zuvor?
Vielen Dank für eine Info! Mit freundlichen Grüßen
Sebastian T. M.
13.07.2018 - 07:48
Hallo Sebastian,
beide Mieter haften für die Mietzahlungen als Gesamtschuldner gegenüber dem Vermieter. Jeder haftet für die vollständige Zahlung (nicht nur für die Hälfte).
Viele Grüße
Dennis Hundt
21.06.2023 - 01:06
Die Vermieterin hat 2015 auf gewerbliche Wärmelieferung umgestellt, nachdem sie im Vorjahr die Kostenneutralität dafür vorgelegt hatte. Dafür gründete sie eine Tochtergesellschaft als Energiedienstleister. Zu Beginn wurde ein vierstelliger Grundpreis abgerechnet. In der Heizkostenabrechnung 2020 wurde dieser auf das elffache erhöht, wie sich bei der Belegeinsicht herausstellte. Dadurch kam es bei etlichen Mietern zu unerwartet hohen Nachzahlungen z.T. über 1000 Euro. Auf Nachfrage wurde das mit der Modernisierung der Heizanlage in 2015 und Umstellung bei der Tochtergesellschaft auf Anlagen – Contractor begründet. Die Heizanlage ist bereits 11 Jahre zuvor von der Vermieterin vollständig modernisiert worden. Die Mieter wurden über die erneute Modernisierung niemals zuvor informiert.
Ist es nach der gWLVO 2013 rechtens die Modernisierungskosten des Contractors über die Erhöhung des Grundpreises auf die Mieter umzulegen?
Offenbar wurde durch die Maßnahme nicht einmal die Anlageneffiziens verbessert, die zu einer Kosteneinsparung für die Mieter hätte führen können.
21.06.2023 - 14:30
Hallo Alfons,
danke für Ihren Beitrag. Ich kann Ihren konkreten Einzelfall leider nicht einschätzen. Ich würde für ihre spezielle Situation eine rechtliche Beratung empfehlen.
Viele Grüße
Dennis Hundt