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Heizkosten

Heizkostenabrechnung: Kosten der Verbrauchserfassung

Der Vermieter ist nach der Heizkostenverordnung verpflichtet, den Energieverbrauch des Mieters für Heizungswärme und Warmwasser zu mindestens 50 % nach dem Verbrauch des Mieters abzurechnen. Um diese gesetzliche Vorgabe zu erfüllen und den Verbrauch zu erfassen, muss der Vermieter in den Räumlichkeiten des Mieters entsprechende Erfassungsgeräte installieren § 4 HeizkostenV). Zugleich verpflichtet die Heizkostenverordnung den Mieter, die Anbringung der Verbrauchserfassung Geräte zu dulden (§ 4 II 2 HeizkostenV). Sinn und …Artikel jetzt weiter lesen

Heizfläche und beheizbare Räume in der Heizkostenabrechnung

Die Heizkostenverordnung verpflichtet jeden Vermieter (Ausnahme: Vermieter im selbst bewohnten Zwei-Familienwohnhaus), die Heizkostenabrechnung anteilig verbrauchsabhängig nach dem verbrauchten Energieanteil des Mieters zu erstellen. Demgemäß bestimmt § 7 HeizkostenV, dass die Kosten für Heizung und Warmwasseraufbereitung mindestens zu 50 % und höchstens 70 % nach dem erfassten Energieverbrauch des Mieters aufzuteilen sind. Die übrigen Kosten können nach der Wohn- oder Nutzfläche, nach dem umbauten Raum oder nach dem „umbauten Raum der …Artikel jetzt weiter lesen

Heizkostenabrechnung: Umlageschlüssel im Schnellcheck

Früher war es üblich, die gesamten Heizkosten nach der Wohnfläche und der Personenzahl in der Mieterwohnung abzurechnen. Für den Vermieter war dies eine relativ einfache Angelegenheit. Diese Abrechnung führte aber gerade in Mehrfamilienhäusern zu Ungerechtigkeiten, wenn der Mieter in einer Wohnung einen besonders hohen Energieverbrauch hatte, den der Mieter einer anderen Wohnung bei gleicher Wohnfläche bei geringerem Energieverbrauch praktisch mit bezahlen musste. Seit 1981 regelt daher die Heizkostenverordnung, wie die …Artikel jetzt weiter lesen

Heizkostenabrechnung prüfen: Bei diesen 10 Punkten müssen Mieter aufpassen

Normalerweise ist die Heizkostenabrechnung ein Buch mit 7 Siegeln. Dennoch bieten sich einige Ansatzpunkte, die auch für den Laien nachprüfbar sind und bei denen Mieter aufpassen müssen. Regelmäßig ist die Heizkostenabrechnung Bestandteil der Nebenkostenabrechnung des Vermieters. Kaum ein Vermieter erstellt diese selbst. Mindestens die Heizkostenabrechnung ist einer Fachfirma übertragen, die den Verbrauch des Mieters feststellt und daraus die Heizkosten berechnet. Die Komplexität der Heizkostenabrechnung ergibt sich bereits daraus, dass sich …Artikel jetzt weiter lesen

Heizkostenabrechnung: Wann ist der Stichtag für die Ablesung?

Nach dem Gesetz ist der Vermieter verpflichtet, über die Vorauszahlungen für Betriebskosten jährlich abzurechnen (§ 556 III 1 BGB). Da zu den Betriebskosten auch die Heizkosten gehören, muss er auch die Heizkostenabrechnung jährlich erstellen. Über den Abrechnungszeitraum kann der Vermieter selbst entscheiden. Er kann als Abrechnungsperiode das Kalenderjahr vom 1. Januar ist zum 31. Dezember bestimmen, kann aber auch mitten im Jahr beginnen, beispielsweise mit dem Beginn des Mietvertrages und …Artikel jetzt weiter lesen

Miete oder Kauf der Heizkostenverteiler umlegbar oder nicht?

Die Heizkostenverordnung verpflichtet den Vermieter, den Energieverbrauch des Mieters für Heizungswärme und Warmwasser zu mindestens 50 % verbrauchsabhängig abzurechnen. Diese gesetzliche Vorgabe kann der Vermieter nur erfüllen, wenn er entsprechende Erfassungsgeräte installiert. Demgemäß ist der Vermieter nach § 4 Heizkostenverordnung verpflichtet, den anteiligen Verbrauch der Mieter an Heizungswärme und Warmwasser zu erfassen. Dazu muss er die Räume des Mieters mit Verbrauchserfassungsgeräten versehen. Zugleich verpflichtet die Heizkostenverordnung den Mieter, die Anbringung …Artikel jetzt weiter lesen

Heizkostenabrechnung nach Wohnfläche oder Heizfläche?

Die Heizkostenabrechnung muss sich an den Vorgaben der Heizkostenverordnung (HeizkostenV) orientieren. Diese ist verpflichtendes Recht. Vermieter und Mieter können im Mietvertrag von diesen Vorgaben nicht abweichen. Tun sie es dennoch, ist der Mietvertrag in Bezug auf die Heizkostenabrechnung unwirksam. Der Mieter kann sich jederzeit auf die Unwirksamkeit berufen und vom Vermieter verlangen, dass er die Heizkostenabrechnung nach der Heizkostenverordnung erstellt und danach den Energieverbrauch des Mieters abrechnet. Eine Heizkostenabrechnung einfach …Artikel jetzt weiter lesen

Heizkostenabrechnung: Die Umlegbaren Wartungskosten

Wartungskosten sind von den Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten zu unterscheiden. § 1 II Nr. BetrKV bestimmt ausdrücklich, dass die Kosten der Instandhaltung und Instandsetzung nicht zu den Betriebskosten zählen. Sie sind nicht auf den Mieter umlegbar. Eine Ausnahme bildet allenfalls eine mietvertraglich vereinbarte Kleinreparaturklausel. Betriebskosten sind dadurch gekennzeichnet, dass sie fortlaufend und regelmäßig anfallen. Dies trifft auf Wartungskosten zu. Auch für Wartungsarbeiten ist die regelmäßige Prüfung der Betriebsbereitschaft einer technischen Anlage …Artikel jetzt weiter lesen

Zahlungsfristen für Guthaben oder Nachzahlungen aus der Heizkostenabrechnung

Die Heizkostenabrechnung ist in aller Regel Bestandteil der Nebenkostenabrechnung, die der Vermieter nach dem Ablauf der maßgeblichen Abrechnungsperiode (meist Kalenderjahr) dem Mieter übersenden muss. Daraus kann sich ein Erstattungsanspruch des Mieters (Guthaben) oder eine Nachzahlungsforderung des Vermieters oder ergeben. Wer wann zahlen muss, bestimmt sich nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen. Ein direktes Guthaben nur aus der Heizkostenabrechnung wird in der Nebenkostenabrechnung normalerweise nicht ausgewiesen, da der Mieter seine Vorauszahlungen pauschal auf alle …Artikel jetzt weiter lesen

Heizkostenabrechnung: Unterjährig nach Auszug des Mieters

Bei einem Mietverhältnis stellen die Heizkosten den größten Kostenfaktor dar. Daher dürfte ein Mieter, der unterjährig vor Ablauf der vereinbarten Abrechnungsperiode aus der Wohnung auszieht, daran interessiert sein, möglichst schnell die Heizkostenabrechnung zu erhalten und sein Haushaltsbudget kalkulieren zu können. Soweit der Mieter vor Ablauf seiner mietvertraglichen Kündigungsfrist auszieht, bleibt er bis zum Ablauf der Kündigungsfrist vertraglich zur Zahlung der Heizkosten und sonstigen Nebenkosten verpflichtet. Wir erklären hier, wie die …Artikel jetzt weiter lesen