Immobilien sind nicht für die Ewigkeit gebaut. Sie bedürfen der fortdauernden Unterhaltung und Modernisierung. Andernfalls sind sie kaum vermietbar. Will der Vermieter modernisieren, muss er die vom Gesetz vorgegebene Form und Frist berücksichtigen. Das Gesetz spricht von der „Modernisierungsankündigung“ (§ 555c I 1 BGB). Fehler bestraft das Gesetz damit, dass die mit der Modernisierung meist verbundene Mieterhöhung erst mit einer zeitlichen Verzögerung umgesetzt werden kann. 1. Ankündigung von Erhaltungsmaßnahmen …Artikel jetzt weiter lesen
Die Modernisierung im BGB – Die relevanten Paragraphen im Überblick
Das Modernisierungsrecht ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sehr umfassend geregelt. Das Mietrechtänderungsgesetz 2013 hat zu einer Zusammenführung der bis dahin in verschiedenen Vorschriften geregelten Tatbestände geführt. Nunmehr sind in § 555b BGB sieben Fälle von Modernisierungsmaßnahmen definiert, von denen fünf Maßnahmen bereits vorher gesetzlich geregelt waren. Die energetische Modernisierung sowie Maßnahmen zur Einsparung nicht erneuerbarer Primärenergie wurden ergänzt. Leider sind die Regelungen noch immer recht unübersichtlich. Ständige Querverweise erschweren das …Artikel jetzt weiter lesen
Modernisierung verweigern: Kann der Mieter widersprechen?
Modernisierungsarbeiten im Gebäude sind für den Mieter immer mit Unannehmlichkeiten verbunden. Andererseits sind sie oft unabdingbar. Letztlich nimmt der Vermieter als Eigentümer des Gebäudes sein Recht war, die Substanz und den Verkehrswert seiner Immobilie zu erhalten und zu verbessern. Insoweit versucht das Gesetz, einen Kompromiss zwischen den Interessen von Vermieter und Mieter zu finden. 1. Mieter muss Modernisierung dulden Der Mieter ist verpflichtet, Modernisierungsmaßnahmen zu dulden (§ 555d I BGB). …Artikel jetzt weiter lesen
Modernisierung: Härtefallgründe im Überblick
Modernisiert der Vermieter seine Immobilie und hat er den Mieter form- und fristgerecht informiert, ist der Mieter verpflichtet, die Baumaßnahmen zu dulden (§ 555d I BGB). Die Duldungspflicht besteht allerdings nicht in Härtefällen. Kann sich der Mieter auf einen Härtefall berufen, kommen also zwei Varianten in Betracht. Will sich der Mieter auf einen Härtefall berufen, muss er genau prüfen, welche Umstände nach dem Gesetz maßgebend sind. Da ein Härtefall immer …Artikel jetzt weiter lesen
Modernisierung: Ist die Zustimmung des Mieters notwendig?
Immobilien behalten ihre Werthaltigkeit nur, wenn sie fortlaufend modernisiert werden. Ansonsten verfällt die Bausubstanz. Sie verlieren für künftige potentielle Mieter ihre Attraktivität. Um den durch die Baumaßnahmen entstehenden Interessengegensatz zwischen Vermieter und Mieter auszugleichen, regelt das Gesetz das Modernisierungsrecht eingehend in §§ 555 a ff BGB. Dabei spielen die Begriffe Zustimmung und Duldung eine wesentliche Rolle. Wir zeigen in diesem Artikel was es mit der Duldung und Zustimmung auf sich …Artikel jetzt weiter lesen
Ist ein zweiter Balkon eine umlegbare Modernisierung?
Modernisiert der Vermieter eine Immobilie, kann er bis zu 11 Prozent seines Kostenaufwandes auf den Mieter umlegen und die Jahreskaltmiete entsprechend erhöhen (§ 559 BGB). Aber nicht alles, was nach Modernisierung aussieht, ist eine Modernisierung im Sinne des Gesetzes. Das Gesetz will den Mieter davor bewahren, Aufwendungen des Vermieters mitfinanzieren zu müssen, von denen er keinen unmittelbaren Vorteil hat. Er braucht sich also keine „aufgedrängte Modernisierung“ gefallen zu lassen. Balkone …Artikel jetzt weiter lesen
Abgrenzung: Modernisierung + Instandsetzung und die Kostenverteilung
Modernisierung und Instandsetzung sind Rechtsbegriffe. Da damit für Vermieter und Mieter unterschiedliche Voraussetzungen und Konsequenzen verbunden sind, bedürfen sie der Abgrenzung. Außerdem sind die Begriffe der „modernisierenden Instandhaltung“ und „baulichen Veränderung“ abzugrenzen. Wir möchten mit diesem Artikel die Begriffe erklären und aufzeigen, wer welche Kosten tragen muss. Wichtig: Kosten für die Modernisierung kann der Vermieter über die 11% Regelung auf die Miete umlegen. Instandhaltungskosten muss der Vermieter hingegen selbst tragen. …Artikel jetzt weiter lesen