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Untervermietung

Vertragsverhältnis: Mieter und Untermieter Rechte im Überblick

Der Untermietvertrag beschäftigt sich ausschließlich mit dem Rechtsverhältnis zwischen dem Hauptmieter und dem Untermieter. Es handelt sich hier im Wesentlichen um einen ganz normalen Mietvertrag einem Unterschied: die Drittwirkung auf den Hauptmietvertrag und die daraus folgenden rechtlichen Konsequenzen: Der Vertrag zwischen dem Hauptmieter und Untermieter ist zwar ein selbstständiger Vertrag, er besteht jedoch nicht absolut unabhängig von dem hauptmietvertrag. Das zeigt sich zum Beispiel dann, wenn der Hauptmieter kündigt oder …Artikel jetzt weiter lesen

Mieter will untervermieten – Rechte und Pflichten von Mieter und Vermieter

Will der Mieter die angemietete Wohnung untervermieten, kann das verschiedene Gründe haben: z.B. ein Aufenthalt im Ausland, einen zeitweisen Umzug in eine andere Stadt oder einfach eine Möglichkeit einen Nebenverdienst zu erzielen. Die gesetzliche Regelung im Mietrecht ist hierzu sehr deutlich: Der Mieter ist nicht erlaubt, die Mietwohnung als Ganzes ohne die Erlaubnis des Vermieters weiter zu vermieten, § 540 Abs. 1 S. 2 BGB. Allerdings kann der Vermieter dem …Artikel jetzt weiter lesen

Untervermietung: Anspruch auf Erlaubnis bei Einzug des Lebensgefährten?

Nach dem Gesetz hat der Mieter einen Rechtsanspruch auf Untervermietung, wenn er einen Teil seiner Wohnung untervermieten möchte und sich dazu auf ein berechtigtes Interesse berufen kann (§ 553 BGB). Auch bei Einzug des Lebensgefährten kann ein Anspruch auf Erlaubniserteilung durch den Vermieter begründet sein. 1. Lebensgefährte ist kein Familienangehöriger Das Gesetz fordert ein berechtigtes, also kein rechtliches oder gar dringendes Interesse des Mieters. Es genügen sämtlichen vernünftigen Gründe, die …Artikel jetzt weiter lesen

Untervermietung ohne Erlaubnis des Vermieters – Das sind die Risiken!

Der Mieter ist Herr in den eigenen vier Wänden. Grundsätzlich kann er machen, was er will. Auch untervermieten. Allerdings darf er ohne Erlaubnis des Vermieters kein Untermietverhältnis begründen. Grund ist, dass der Vermieter im Mietvertrag die Person bezeichnet hat, die in die Wohnung einziehen möchte. Einziehen darf nur der Mieter als Vertragspartner und seine Familienangehörigen. Jede andere Person steht außerhalb des Mietvertrages und ist nicht berechtigt, die Wohnung zu Wohnzwecken …Artikel jetzt weiter lesen

Untervermietung: Anspruch auf Erlaubnis bei verschlechterten wirtschaftlichen Verhältnissen?

Das Gesetz gewährt dem Mieter in § 553 BGB einen Rechtsanspruch auf Untervermietung, wenn er einen Teil seiner Wohnung untervermieten möchte und sich dazu auf ein berechtigtes Interesse berufen kann. Auch bei verschlechterten wirtschaftlichen Verhältnissen kann ein Anspruch auf Erlaubniserteilung durch den Vermieter begründet sein. Berechtigtes Interesse muss nach mit Vertragsabschluss entstanden sein Das Gesetz fordert ein berechtigtes, also kein rechtliches oder gar dringendes Interesse des Mieters. Es genügen sämtlichen …Artikel jetzt weiter lesen

Wichtige Urteile zur Untervermietung (Wohnung oder Zimmer)

Diese Zusammenstellung enthält ausschließlich Urteile, die ausdrücklich Untermietverhältnisse betreffen. Darüber hinaus können im Einzelfall Entscheidungen relevant sein, die sich allgemein auf Wohnraummietverhältnisse beziehen, gleichermaßen aber auch im Untermietverhältnis Bedeutung haben können. Die Darstellung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. 1. „Berechtigtes Interesse“ zur Untervermietung 1.1. Kein dringendes Interesse Zum Nachweis des berechtigten Interesses genügen sämtliche vernünftigen, auch höchstpersönlichen Gründe des Mieters im weitesten Sinne. Es braucht kein dringendes Interesse zu sein. …Artikel jetzt weiter lesen

(Unerlaubte) Untervermietung: Kündigung des Hauptmieters?

Das Gesetz ist eigentlich unmissverständlich. Im Gesetzestext spiegelt sich eine Selbstverständlichkeit wieder. Das Gesetz regelt in § 540 BGB die „Gebrauchsüberlassung einer Mietsache an Dritte“ und bestimmt ergänzend in § 543 II 2 BGB, dass der Vermieter das Mietverhältnis aus wichtigem Grund außerordentlich fristlos kündigen kann, wenn der Mieter die Mietsache unbefugt einem Dritten überlässt. Wir gehen hier der Frage auf den Grund, ob und wann die (unerlaubte) Untervermieterung eines …Artikel jetzt weiter lesen

Untervermietung: Checkliste mit 16 Tipps (Zimmer oder Wohnung)

Die Untervermietung ist eigentlich eine einfache Angelegenheit. Dennoch kann sie ungeahnte Komplikationen nach sich ziehen. Gut ist, die Gegebenheiten anhand einer Checkliste vorab zu prüfen. Wir haben in diesem Artikel 16 wichtige Punkte für die Untervermietung eines Zimmer oder der gesamtem Wohnung zusammengetragen. Nutzen Sie unsere Liste um (teuer) Fehler bei der Untervermietung zu vermeiden. Viele der 16 Punkte sind zu weiteren, ausführlichen Artikeln verlinkt. Viele der angerissenen Themen haben …Artikel jetzt weiter lesen

Untervermietungserlaubnis: Unser Muster nutzen (kostenlose Vorlage)

Der Wohnungsmieter hat, wenn er nicht gleich die gesamte Wohnung und nur einen einzelnen oder mehrere seiner Räume untervermietet, einen rechtlichen Anspruch gegen den Vermieter auf die Untervermietungserlaubnis. Der Vermieter kann die Erlaubnis ablehnen, wenn der Mieter kein berechtigtes Interesse geltend machen kann, die Wohnung überbelegt würde oder ihm die Person des Untermieters nicht zuzumuten ist (§ 553 BGB). Wird die gesamte Wohnung untervermietet, besteht kein Rechtsanspruch des Mieters auf …Artikel jetzt weiter lesen

Muster: Kündigung Untermietvertrag – Infos + Vorlagen

Ein Untermietvertrag ist vom Grundsatz her ein normaler Mietvertrag. Die Kündigung richtet sich nach den mietvertraglichen Vereinbarungen. Dabei ist wiederum zu berücksichtigen, mit welchen Details der Untermietvertrag abgeschlossen. Hierbei gibt es unterschiedliche Gestaltungsmöglichkeiten. Hinweis: Nachstehende Vorlagen sind unverbindliche Entwürfe und Entscheidungshilfen. Angesichts der Vielgestaltigkeit der Sachverhalte und der Komplexität der rechtlichen Gegebenheiten dürfen diese Vorlagen nicht ohne weitere Prüfung auf die eigene Situation übertragen werden. Kündigungsfristen sind im Detail nachzurechnen. …Artikel jetzt weiter lesen