Das ein Hund mal bellt, wenn eigentlich gerade Sonntag ist, kann sogar der beste Hundehalter der Welt nicht verhindern. In der Regel fühlt sich davon ja auch niemand gestört, wenn das Hundegebell nicht stundenlang andauert. Solange ein Hund nämlich nicht über einen längeren Zeitraum dauerhaft Laute von sich gibt, ist die Sonntagsruhe nicht gestört. Das gleiche gilt für die generellen Ruhezeiten in einem Mietshaus. Mieter mit Hund haben diese genauso zu beachten, wie alle anderen Mieter: Das bedeutet, der Hund ist so zu halten, dass kein anderer Bewohner oder Nachbar gestört wird – ganz besonders zu den nächtlichen Ruhezeiten zwischen 22:00 Uhr und 6:00 Uhr morgens. Wird sich daran nicht gehalten, kann das ganz schnell zu mietrechtlichen Konsequenzen führen: Eine Abmahnung durch den Vermieter oder der Widerruf der Erlaubnis für den Hund können die Folge sein.
Lesen Sie daher im nachfolgenden Artikel, welche Ruhezeiten gelten und was dabei von Hundehaltern zu beachten ist.
Inhalt: Hundegebell – Welche Ruhezeit gelten?
I. Ruhezeiten gelten auch für Vierbeiner
II. Was passiert bei einem Verstoß gegen die Ruhezeiten durch Hundegebell?
I. Ruhezeiten gelten auch für Vierbeiner
Die im Mietrecht geltenden Ruhezeiten müssen auch von tierischen Mitbewohnern eingehalten werden: hier ist der Hundehalter in der Verantwortung, den Hund so zu erziehen, dass er nicht den ganzen Tag bellt oder zu Nachtzeiten jault.
Welche Ruhezeiten in einem Mietshaus beachtet werden müssen, ist nicht allgemein gesetzlich geregelt, sondern bestimmt sich vielmehr nach dem jeweiligen Einzelfall: Maßgeblich für die genauen Uhrzeiten sind die Regelungen zu den Ruhezeiten im Mietvertrag und der Hausordnung.
Gibt es keine Regelung im Mietvertrag zu den Ruhezeiten können die entscheidenden Regelungen
- in den jeweiligen öffentlichen Gesetzen wie den Immissionsschutzgesetzen des Bundeslandes oder
- in den örtlichen Gemeindevorschriften zu finden sein.
Hier kommt es darauf an, in welchem Ort und Bundesland die Mietwohnung liegt. Alle Einzelheiten dazu welche Ruhezeiten in einer Mietwohnung zu beachten sind, können Sie in dem Beitrag: Ruhezeiten in der Mietwohnung? Was tun bei Ruhestörungen nachlesen.
Allgemein werden meist folgende Angaben zu den Ruhezeiten zu finden sein:
- Nachtruhe von 22 Uhr bis 6 Uhr
- Mittagsruhe zwischen 12 Uhr/13Uhr und 15 Uhr
- Sonn- und Feiertagsruhe
In der Rechtsprechung findet man zum Beispiel zu den Ruhezeiten, dass Hundegebell mit einer Dauer von mehr als einer halben Stunde täglich, zu den Ruhe- und Nachtzeiten von 21:00 bis 7:00 Uhr, zur Mittagszeit und an Sonn- / Feiertagen, der Nachbarschaft nicht zugemutet werden kann (OLG Hamm, Urteil vom 11. April 1988, Az.: 22 u 265/87).
II. Was passiert bei einem Verstoß gegen die Ruhezeiten durch Hundegebell?
Ist das Hundegebell allerdings so laut und andauernd, dass Nachbarn nicht schlafen können und eine dauerhafte Lärmbelästigung vorliegt, kann der Vermieter den Hundehalter wegen Verstoß gegen die Ruhezeiten abmahnen. Je nachdem, ob sich die einzuhaltenden Ruhezeiten aus der Hausordnung, dem Mietvertrag oder allgemeinen öffentlichen Vorschriften beziehen hat der Vermieter in der Abmahnung den Verstoß genau zu bezeichnen. Liegen bereits Beschwerden vor, kann er sich auch auf diese beziehen. Eine Kündigung oder Untersagung der Hundehaltung kann nicht ohne weiteres erfolgen. Dazu muss ein wiederholtes verstoßen gegen die Ruhezeiten vorliegen.
Weitere Infos und Urteile zum Thema Ruhestörung durch Hundegebell finden betroffene Mieter in den Artikeln:
- Lärmbelästigung durch Hundegebell: Wichtige Urteile für genervte Nachbarn und
- Hundegebell in der Nachbarwohnung – Was tun als Mieter?.
III. Zusammenfassung
Welche Ruhezeiten zu beachten sind, hängt bei jedem Mietverhältnis grundsätzlich von den Regelungen im Mietvertrag und der Hausordnung ab. Allgemein gilt aber, dass während der Ruhezeiten ein dauerhaftes Hundegebell eine Ruhestörung darstellt. Bellt der Hund nur kurz liegt kein Verstoß vor.
29.05.2021 - 21:11
Boah! Was für eine Frechheit. Gebell kann also immer stattfinden. Dumm nur, daß eine Anschaffung für andere Bewohner natürlich eine erhebliche Mehrbelastung darstellt. selbst wenn er wenig bellen sollte. Denn es gibt ja keine Sicherheit mehr. (Menschen müssen ja leise sein und dadurch hat man ausnahmsweise mal eine Selbstbestimmung über Dinge, die längere Zeit Ruhe erfordern oder in seiner Wohnung jederzeit ungestört schlafen zu können!) Nicht mal am Sonntag! Toll! (Zumindest im Außenbereich sollte das Tier dann nicht sein dürfen in den Ruhezeiten. Dann bleibt ja immernoch genug Restzeit, in der andere schön was abbekommen können, übrig. Man darf nicht vergessen, daß ja auch die Unbestimmtheit und Damoklessituation, der man ausgesetzt ist, selbst wenn das Tier zunächst keinen Muks macht, einschließlich jeglicher unvorhersehbarer Ereignisse, für Stunden den Raum einnehmen (des anderen…) Was besonders nervig ist, wenn Halter meinen, man könne ihn in den Ruhezeiten einfach dahinlegen… (Ist übrigens auch eine Präsenz, was ebenfalls total nervig ist in der Nähe…)