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Antrag auf Untervermietung: Vorlage für Mieter

Für die Untervermietung braucht man als Mieter eine Erlaubnis: Das bedeutet, es ist ein Antrag auf Untervermietung beim Vermieter zu stellen. Die gute Nachricht ist: Im deutschen Mietrecht ist in § 553 Abs. 1 S. 1 BGB zu Gunsten des Mieters geregelt, dass ein Anspruch auf Untervermietung besteht, wenn man als Mieter ein berechtigtes Interesse daran hat, einen Teil des Wohnraums einem Dritten zum Gebrauch zu überlassen. Im Klartext darf man also regelmäßig ein Zimmer oder einen Wohnungsteil untervermieten, wenn man einen Grund hat. Ein Antrag auf Untervermietung hat in einem solchen Fall richtig gute Chancen genehmigt zu werden. Aber auch für Mieter, die mit den Gedanken spielen, die ganze Wohnung unterzuvermieten, kann man mit guten Gründen eine Erlaubnis vom Vermieter bekommen.

Dabei hört sich das Wort „Antrag“ viel förmlicher an, als es ist: Es reicht ein Mieteranschreiben mit Bitte um Erlaubnis der Untervermietung. Wenn Sie ratlos sind, wie Sie ein solches Anschreiben an den Vermieter verfassen und ein Hilfestellung suchen, erhalten Sie nachfolgend eine Vorlage für einen Antrag auf Untervermietung.

I. Das muss der Antrag auf Untervermietung enthalten

Egal, ob die Untervermietung der ganzen Wohnung oder eines Teils vorgesehen ist: Es gibt keine gesetzlich vorgeschriebene Form. Die schriftliche Form für die Anfrage und Erteilung der Erlaubnis zur Untervermietung kann allerdings im Mietvertrag bestimmt werden.

Gibt es keine vertragliche Regelung kann der Mieter den Vermieter auch anrufen und um Erlaubnis fragen. Bestreitet der Vermieter allerdings später, dass er telefonisch die Untervermietung genehmigt hat, steht man als Mieter mit einem Beweisproblem da. Sicherer ist daher in jedem Fall immer der schriftliche Antrag.

Eine Vorlage für ein Musterschreiben finden Sie unter Punkt “II”.

Inhaltlich sollte der Mieter folgende Dinge bei seinem Schreiben nennen: Warum sind diese Angaben wichtig?
Angabe der Mietwohnung und Bestimmung was untervermietet werden soll: Untervermietung nur teilweise nach § 553 BGB oder vollständige Wohnung im Sinne des § 540 BGB?Nur mit dieser Angabe, lässt sich überhaupt feststellen, on der Mieter einen Anspruch auf Untervermietung haben kann: Grundsätzlich ist ein Anspruch auf Erlaubnis nämlich nur bei einer teilweisen Untervermietung nach § 553 BGB möglich. Bei § 540 BGB ist die Berechtigung zur Untervermietung allein von der Erlaubnis des Vermieters abhängig. Ein Anspruch besteht hier nicht.

§ 553 BGB ausschließlich Wohnraum und stellt in § 553 Abs. 1 Satz 1 BGB klar, unter welchen Voraussetzungen der Mieter von Wohnraum die Erteilung einer Untermieterlaubnis beanspruchen kann.

Grund für die angestrebte Untervermietung: berufliches oder privates InteresseDie genaue Benennung des ist wichtig, da sich nur daran entscheidet, ob Sie als Mieter ein sogenanntes „berechtigtes Interesse“ an der Untervermietung haben: Das liegt nach Ansicht des BGH nur vor, wenn der Mieter wirtschaftliche und/oder persönliche Gründe darlegen und beweisen kann, die seinen Wunsch nach Überlassung eines Teils der Wohnung nachvollziehbar erscheinen lassen (BGH, Entscheidung vom 03.10.1984, Az.: VIII ARZ 2/84).

Einzelheiten zum Thema erhalten Sie hier: Berechtigtes Interesse zur Untervermietung notwendig?

Angabe, ob die Untervermietung nur befristet sein soll: Ab wann und bis wann?Soll die Untervermietung nur zeitlich befristet sein, werden entgegenstehende Interessen des Vermieters kaum begründbar sein (Typisches Beispiel ist hier der Auslandsaufenthalt).
Gegebenenfalls Einzelheiten zur Person des Untervermieters, wenn dieser bereits bekannt ist.Diese Angaben dienen dazu, dem Vermieter von vornherein die Argumentation zu erschweren, dass der Untervermieter eventuell nicht geeignet, nicht vertrauenswürdig oder anderweitig nicht zumutbar sei.
Frist für Mitteilung einer AntwortEine Frist für die Rückantwort ist in Ihrem Interesse immer empfehlenswert, da so eine Ungewissheit, wie lange eine Antwort abzuwarten ist entfällt.

 

II. Beispiel: Vorlage für Antrag auf Untervermietung eines Zimmers

Ein Beispiel für einen Antrag auf Untervermietung eines Zimmers könnte zum Beispiel wie folgt aussehen:

Absender: Mieter, *** (Adresse)

Anschrift: Vermieter, *** (Adresse)

„Sehr geehrte/r *** (Anrede),

Ich/Wir bin/sind Ihr/e Mieter der Wohnung *** (im Erd-/Ober-/Untergeschoss) des Mietshauses in der *** (Straße) in *** (Ort). Die Wohnung haben wir mit Mietvertrag vom *** (Datum des Mietvertragsabschlusses) gemietet.

Meine/ Unsere persönliche/ berufliche Situation hat sich allerdings seitdem grundlegend geändert, da *** (Grund für die Absicht der Untervermietung: Arbeitsplatzverlust/ Trennung etc.)

Deshalb beabsichtige/n ich/wir ein Zimmer der Mietwohnung ab *** (Datum des beabsichtigten Untermietverhältnisses) unterzuvermieten.

Ich/ Wir bitten Sie daher gem. § 553 Abs. 1 BGB Ihre Erlaubnis zur Untervermietung dieses Teils der Wohnung zu gestatten.

Ich/ Wir beabsichtige/n als Untermieter ist Herr/Frau *** (Name des Untermieters), zurzeit noch wohnhaft *** in der Wohnung aufzunehmen. Wenn Sie dies wünschen können gerne noch nähere Angaben über seine/ihre persönlichen Verhältnisse gemacht werden.

Ich/Wir bitten Sie höflichst mir/uns bis zum *** mitzuteilen, ob Sie Ihre Zustimmung zur Untervermietung erteilen.“

Mit freundlichen Grüßen

***

Mieter

Anmerkung:

Beabsichtigen Sie als Mieter die Untervermietung der ganzen Wohnung, ist der Antrag ebenso aufzubauen. Der im Beispiel angeführte Verweis auf § 553 BGB läuft hier allerdings fehl: Anstelle dessen können Sie formulieren: „Ich/ Wir bitten Sie daher gem. § 540 Abs. 1 S. 1 BGB Ihre Erlaubnis zur Untervermietung der Wohnung zu gestatten.“ Alle Besonderheiten zur Untervermietung der vollständigen Wohnung werden in dem Artikel: Untervermietung: Ganze Wohnung – Was Sie beachten sollten gezeigt.

Einen ausführlichen Ratgeberartikel zum Thema Untervermietung finden Sie zudem, wenn Sie den folgenden Link anklicken: Mieter will untervermieten – Rechte und Pflichten von Mieter und Vermieter.

III. Was kommt nach dem Antrag?

Ist der Antrag versendet, heißt es für den Mieter erstmal abwarten. Wird der Antrag angenommen, kann man als Mieter untervermieten. Wird der Antrag auf Untervermietung abgelehnt, darf man zunächst nicht rechtmäßig untervermieten: Alles Weitere entscheidet sich dann danach, ob der Antrag zu Recht oder unrechtmäßig abgelehnt wurde.

Besteht nämlich für den Mieter ein Anspruch auf Erteilung einer Untermieterlaubnis, zum Beispiel, weil er ein berechtigtes Interesse an der Untervermietung hat und keine überwiegenden Interessen des Vermieters entgegenstehen, ist es empfehlenswert diesen Anspruch weiterzuverfolgen: Das kann auf eigene Regie, durch ein weiteres Anschreiben oder mit Hilfe eines Anwalts erfolgen. Kann außergerichtlich keine Einigung erzielt werden steht dem Mieter der Zivilgerichtsweg offen.

Was Sie im Einzelnen tun können, wenn der Antrag abgelehnt wurde und woran Sie erkennen, ob nicht doch ein Anspruch besteht, erklärt der Artikel: Antrag auf Untervermietung abgelehnt – Was können Mieter tun?

Eine Antwort auf "Antrag auf Untervermietung: Vorlage für Mieter"

  • MRW
    17.08.2022 - 15:04 Antworten

    Guten Tag,

    vielen Dank für die Informationen. Sie haben mir sehr geholfen und nach der Ablehnung des Antrags konnte ich mich erfolgreich wehren. Somit konnte ich ein Zimmer in der Wohnung untervermieten und das hat sehr gut funktioniert.

    Freundliche Grüße

    MRW

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